2009/0494
Einführung und Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2009/0494
14240 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
23.10.2009
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Hauptamt Abt. IuK
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2009/0494
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Einführung und Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) bei der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 21.10.2009
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis von den organisatorischen Vorbereitungen zur Realisierung der DLR
bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
2. Der Auftrag zur Realisierung der Schnittstelle zwischen Hessenfinder und der städtischen
Bürgerservicedatenbank wird an die Firma TSA, die die Software des Hessenfinders entwickelt hat,
erteilt. Die Mittel in Höhe von 15.000,- € stehen im Haushalt zur Verfügung.
3. Als zentrale Anlaufstelle für das DLR-Verfahren und als Bindeglied zwischen den
Fachverwaltungen der Stadt und dem EAP des Landes Hessen wird die Aufgabe der
zentralen Verwaltungsabteilung des Hauptamtes zugeteilt
.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
- 2 -
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.10.2009
Am 12. Dezember 2006 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die „Richtlinie
des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt“. Ziel der
Europäischen Union ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den
das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht und die betriebliche
Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erleichtert wird.
Die unter der Bezeichnung EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) bekannte Richtlinie ist in der ersten
Stufe bis zum 28.12.2009 umzusetzen. Hierfür ist es nicht nur notwendig, bislang verteilte und
heterogene rechtliche, organisatorische und technische Systeme zu integrieren. Darüber hinaus sind
für die Realisierung der EU-DLR auch gänzlich neue Geschäftsprozesse notwendig, um eine
funktionierende Koordination von EU-weiten Informationsanfragen und Antragstellungsprozessen
sicherzustellen.
Die Umsetzung der Ziele der Dienstleistungsrichtlinie – Verwaltungsvereinfachung und Abbau von
Hindernissen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit - setzt auch bei den Kommunen eine
Reihe von Tätigkeiten und organisatorische Maßnahmen voraus, denn wichtige Bestimmungen der
Dienstleistungsrichtlinie sind
- die Normenprüfung (umfasst die Überprüfung und Berichterstattung über alle
Genehmigungsregelungen für ausländische Dienstleistungserbringer im Hinblick auf
diskriminierende Faktoren),
- die Einrichtung „Einheitlicher Ansprechpartner (EA)“ (u. a. als Lotse und Vermittler sowie
Verfahrenskoordinator bei allen Verwaltungsverfahren für Unternehmen),
- die Einführung umfangreicher Informationsrechte,
- die elektronische Verfahrensabwicklung und
- die Benennung einer Genehmigungsfrist in Verbindung mit einer Genehmigungsfiktion
Die erste Stufe zur Umsetzung der EU-DLR gliedert sich in drei konkrete Maßnahmen:
1. Normenscreening
2. Hessenfinder
3. Einheitlicher Ansprechpartner
1. Normenscreening
Die erste Maßnahme ist das so genannte Normenscreening (Art. 1 EU-DLR), mit dem unzulässige
Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von ausländischen Dienstleistern bzw. der Erbringen von
Dienstleistungen durch ausländische Dienstleister im nationalen Recht aufgedeckt und abgeschafft
werden sollen. Die EU-DLR verpflichtet insofern nicht nur den Bund und die Länder, sondern auch die
Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt muss daher alle von ihr
erlassenen Satzungen, auf die Vereinbarkeit mit der EU-DLR überprüfen.
Die Prüfungsaufgabe und die damit zusammenhängenden Berichtspflichten hat das Rechtsamt
übernommen. Genutzt wird dazu das vom Hessischen Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellte
elektronische Prüfraster „NormAn-Online“. Die Prüfung des gesamten Stadtrechts, d. h. von mehr als
100 Satzungen konnte noch nicht komplett abgeschlossen werden. Als Zwischenergebnis kann aber
festgehalten werden, dass nur einige wenige Satzungen überhaupt dienstleistungsrelevant sind. Über
das Ergebnis der Prüfung sowie eventuell erforderliche Satzungsänderungen wird demnächst eine
gesonderte Magistratsvorlage ergehen.
2. Hessenfinder
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...
Um Behördengänge auch auf elektronischem Wege erledigen zu können, benutzen Bürgerinnen und
Bürger wie Unternehmen zunehmend das Internetportal ihrer Kommune. Da die Verwaltungsebenen
von Bund, Land und Kommunen derzeit nicht elektronisch vernetzt arbeiten, kommt es zu einem
lückenhaften Informationsangebot. Sowohl für die Kommunen als auch für ihre Kunden, die
Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Unternehmen, entsteht somit unnötiger Aufwand.
Der Hessenfinder ist eine erprobte Serviceleistung, die vom Land finanziert und den Kommunen
kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Durch die effektive Verzahnung von kommunalen und
landesweiten Informationsdaten wird das flächendeckende Auffinden auf elektronischem Wege
ermöglicht. Dies erfordert die koordinierte Zusammenarbeit von Land, Kommunen und Wirtschaft. Als
‚lebende Zuständigkeitsdatenbank‘ unterstützt der Hessenfinder das D115 - Servicecenter und die
Dienstleistungsportale des Einheitlichen Ansprechpartners.
Um die Zuständigkeiten in Hessen konkret abzubilden und nachhaltig in hoher Qualität zu
gewährleisten, ist eine Kooperation von Land, Kommunen und Kammern in Hessen realisiert worden.
Als zentrale Wissensbasis stehen ca. 700 Verwaltungsleistungen (Leistungen) zur Verfügung, die
jeweils auf ein Bürger- bzw. Unternehmeranliegen zugeschnitten sind. Mit Leistungen sind einzelne
Situationen wie Baugenehmigung beantragen, Wohnung anmelden, Personalausweis verloren,
Wunschkennzeichen beantragen etc. gemeint. Neben den zentralen Leistungsbeschreibungen und
Wartungsarbeiten übernimmt das Land die Schulung der Redakteure und die langfristige
Qualitätssicherung der Inhalte. Um das Netzwerk der lokalen Informationen sicherzustellen, pflegen
die Kommunen und Kammern ihre spezifischen Informationen (Kontakte, Öffnungszeiten, lokale
Inhalte etc.) selbst.
Durch die Einbindung des Hessenfinders in den kommunalen Internetauftritt werden die
organisatorischen Rahmenbedingungen für die dezentrale Redaktion geschaffen. Zudem können die
Inhalte des Hessenfinders im kommunalen Portal verfügbar gemacht werden, da der Bürger zunächst
im Internetauftritt seiner Gemeinde sucht.
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt bedeutet dies eine Arbeitsersparnis, da allgemein gültige
Leistungsbeschreibungen nicht mehr individuell gepflegt werden müssen. Um die umfangreichen
Dienstleistungen und den notwendigen Änderungsdienst der Daten effektiv und wirtschaftlich zu
gestalten, soll der Datenaustausch über eine automatisierte Schnittstelle erfolgen. Die
Programmierung dieser Schnittstelle soll die Firma TSA, die auch der Lieferant der Hessenfinder
Datenbank ist, übernehmen. Hierbei wird sich die Datenbank für den städtischen Bürgerservice mit
dem Hessenfinder automatisch in beide Richtungen abgleichen. Durch den Einsatz des OpenSource
Produkt Typo3 als städtisches ContentManagementSystem (CMS) konnten mehrere Gemeinden
gewonnen werden, die ebenfalls diese Schnittstelle nutzen wollen, so dass sich die
Programmierkosten relativieren. Eingeplant werden müssen ca. 15.000,- € für die Anschaffung und
Installation des Produkts, sowie 1000,- € jährliche Wartungskosten.
3. Einheitlicher Ansprechpartner
Wie in Artikel 6 EU-DLR vorgesehen, kann sich der Anfragende bei einem Anliegen dabei entweder
an den Einheitlichen Ansprechpartner (im folgenden EA) oder direkt an die zuständige Behörde
wenden.
Im Falle einer Anfrage bei einem EA wird dieser zunächst versuchen, diese mit den ihm zur Verfügung
stehenden (Mindest-)Informationen zu bearbeiten. Als Folge einer solchen vorab ausgeführten
Informationseinholung, aber auch unabhängig davon, kann sich ein Interessent entschließen, ein
Gewerbe in der Bundesrepublik Deutschland zu eröffnen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Wie bereits bei der Informationseinholung, soll es entsprechend der Richtlinie auch bei der
Antragstellung möglich sein, dass ein potentieller DL-Erbringer alle Verfahren und Formalitäten zur
Aufnahme eines Gewerbes sowohl bei dem neu einzurichtenden EA als auch, wie bisher, bei der
zuständigen Behörde abwickeln kann.
Bei Eingang des Antrages bei einem EA würde dieser in Abhängigkeit der ihm zugewiesenen
Kompetenzen entweder die Unterlagen lediglich an die zuständige Behörde weiterleiten, oder, bei
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...
einer breiteren Kompetenzbasis, diese zunächst einer Vorprüfung unterziehen und sie erst bei
Korrektheit und Vollständigkeit an die zuständige Behörde weiterleiten.
Im Gesetzentwurf des Landes Hessen ist die Stelle des Einheitlichen Ansprechpartners des Landes
bei den Regierungspräsidien vorgesehen.
Doch auch die kommunale Verwaltung als „zuständige Behörde“ ist betroffen. Sie muss gegenüber
dem EA mit „einer Stimme“ sprechen und damit sozusagen einen „internen“ EA bilden. Aufgrund der
Genehmigungsfrist und Genehmigungsfiktion bedarf es eines beschleunigten Verfahrens. Auch die
elektronische Erreichbarkeit (Art. 7 und 8 EU-DL-RL) muss unabhängig von der Verortung des EA
sichergestellt sein.
Die Umsetzung der Richtlinie bedeutet, dass über organisatorische Grenzen hinweg Lösungen
entwickelt werden müssen. Für Kommunen gilt dies schon verwaltungsintern, da die betroffenen
Leistungen häufig in unterschiedlichen Organisationseinheiten oder arbeitsteilig erstellt werden. Die
Dienstleistungsrichtlinie stellt die meisten Kommunen daher vor die Frage, wie sie sich insgesamt
organisatorisch und informationstechnisch aufstellen müssen. Dies kann nur bei einem konzertierten
Vorgehen in der Verwaltung gelingen.
Mit den Anforderungen der Richtlinie wird die Erbringung von Leistungen aus Wirtschaftsförderung,
Ordnungsverwaltung, Informationstechnologie, Umweltschutz, Liegenschaften, Gewerbewesen,
Melde- und Ausländerwesen, ggf. auch Bauaufsicht und Gesundheitswesen, in jedem Fall auf den
Prüfstand gestellt. Diese Leistungen sind organisatorisch-technisch neu zu gestalten und ggf. zu
bündeln – von der Bereitstellung von Informationen bis hin zur Prozessgestaltung und zum Auf- oder
Ausbau elektronischer Services. Andererseits kann der, durch die DLR entstehende Arbeitsaufwand,
zurzeit noch nicht bemessen werden. Aufgaben werden jedoch die Prozesssteuerung/-koordination
sein, um die Leistungserbringung der verschiedenen Organisationseinheiten in der Verwaltung zu
bündeln. Außerdem ist es Aufgabe der Stelle Gesprächspartner des EA zu sein und das interne
Verfahrensmanagement zu übernehmen – schon vor dem Hintergrund der Genehmigungsfiktion und
der damit verbundenen Fristen, die es einzuhalten gilt, aber auch, um eine reibungslose
Kommunikation mit dem EA zu gewährleisten. Es ist deshalb geplant die anfallende Aufgabe zentral
beim Hauptamt Abteilung Allgemeine Verwaltung zu verorten. Die Ausweisung einer gesonderten
Stelle ist nicht vorgesehen.
Vor dem Hintergrund der gesetzten Umsetzungsfrist (Ende 2009) ist jetzt mit der Umsetzung zu
beginnen. Ziel ist es im ersten Umsetzungsschritt den Informations- und Verfahrenspflichten im
Hinblick auf die EU-DLR zu genügen und E-Government-Services an der Schnittstelle zum Kunden zu
realisieren. Eine medienbruchfreie elektronische Verfahrensabwicklung mit Prozessoptimierungen
incl. eines erweiterten Einsatzes von Informationstechnik und Integration der E-Government-Services
wird voraussichtlich erst in einer zweiten Umsetzungsphase realisiert werden können.
Im ersten Schritt wird das Land Hessen ein Portal anbieten über das die Fälle durch den EA
bearbeitet und auch von der kommunalen Seite eingesehen werden kann. Es ist vorgesehen, dass
der EA die zuständige Stelle der Stadt per Mail informiert und die zuständige Stelle die Möglichkeit
erhält, über das Portal auf die jeweiligen Fälle zuzugreifen.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Fallmanagement Lösung der Ekom21. Diese Fallmanagement
Lösung ist ein System, das die Prozesse entsprechend den vom Antragssteller gegebenen Angaben
auswählt und in einer logischen Reihenfolge zusammenstellt. Sie ist als Einstieg in das eGovernment
zu sehen, mit dem zunächst Gewerbeprozesse im Internet abgebildet werden sollen, es im nächsten
Schritt Bürgern aber auf demselben Weg ermöglicht werden soll, ihr Kraftfahrzeug online anzumelden,
ihren Reisepass online zu beantragen oder auch nur online eine größere Mülltonne zu bestellen.
Diese Lösung wurde vom Land Hessen subventioniert und ist für die Kommunen im ersten Jahr
kostenfrei. Danach soll die Nutzung des Fallmanagements zum EA 480 Euro pro User und Jahr
kosten und nochmals denselben Betrag für die erweitere Nutzung eines allgemeinen
Fallmanagements, das auch die Nutzung der Software für das Serviceportal ermöglicht. Hinzu
kommen 125,- Euro pro Jahr für die Nutzung des Webservice bei der Anbindung des Serviceportals
an das Fallmanagement.
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...
Da beide Lösungen in der Praxis noch nicht gezeigt werden können und nach Aussage des Landes
Hessen der Zugriff auf das Portal zunächst als Lösung ausreicht, soll im ersten Schritt nur das Portal
des Landes Hessen genutzt werden. Nach den Erfahrungen im ersten Jahr wird ein Bericht vorgelegt
um die Sachlage neu zu bewerten.
Sollten die ersten Erfahrungen zeigen, dass ein Einstieg in eine erweiterte Fallmanagementlösung
sinnvoll und notwendig ist, werden die auf dem Markt angebotenen Verfahren entsprechend geprüft.
Darmstadt, den 20.10.2009
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz
Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0494
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.10.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00