3684/2022
Bürger*innenbefragung zum Verkehrsverhalten
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
9430 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer 30.11.2022
3684/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 05.12.2022
Verkehrsausschuss 24.01.2023
Bürger*innenbefragung zum Verkehrsverhalten
Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des
Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden am 31.10.2022
Die Ratsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie Volt haben die Verwaltung unter der An-
tragsnummer AN/1898/2022 im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden um
Stellungnahme zu Fragen im Zusammenhang mit der „Befragung der Kölner Bevölkerung zum Mobili-
tätsverhalten 2022“ gebeten.
Frage 1: „Was ist Inhalt, Ziel und Vorgehen dieser Bürger*innenbefragung?“
Antwort der Verwaltung:
Bei der Bürger*innenbefragung handelt es sich um eine Erhebung der Alltagsmobilität der Kölner Bevöl-
kerung. Die Erhebung soll der Verwaltung, wie in der Begründung des zugrundeliegenden Bedarfsfest-
stellungsbeschlusses vom 20.04.2021 bereits ausführlich dargelegt (vgl. Vorlage Nr. 0036/2021), aktuel-
le und repräsentative Daten zum Mobilitätsverhalten der Kölnerinnen und Kölner liefern.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuell beginnenden und auf mehrere Jahre angelegten Erarbeitung
eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) für Köln – also der Erarbeitung einer stadtweiten und
sektorübergreifenden Verkehrsentwicklungsstrategie mit dem Planungshorizont 2035 - ist eine möglichst
genaue Kenntnis der Ausgangslage von großer Bedeutung. Nicht zuletzt durch die Coronapandemie und
die damit zum Teil einhergehenden tiefgreifenden Veränderungen der Lebenswelten vieler Menschen
(z.B. Homeoffice) liegt die Vermutung nahe, dass sich die Alltagsmobilität vieler Menschen in den zu-
rückliegenden Jahren verändert hat.
Die letzten repräsentativen Daten für Köln stammen aus der bundesweiten Befragung „Mobilität in
Deutschland“ (MiD 2017), an der sich die Stadt Köln damals als sogenannte „Aufstockerkommune“ be-
teiligt hatte.
Die aktuell durchgeführte Erhebung orientiert sich daher in ihren Fragen sehr stark an den abgefragten
Inhalten der letzten MiD. Methodisch gibt es einige den Umständen geschuldete Abweichungen, allen
voran die Tatsache, dass die MiD eine einjährige Feldphase aufwies, d.h. dass die Erhebung über ein
ganzes Kalenderjahr hinweg durchgeführt wurde. Die aktuelle Erhebung beschränkt sich hingegen auf
insgesamt vier Erhebungswochen. Allerdings ist ein solches Vorgehen durchaus üblich und methodisch
bewährt, wenn die Erhebung in den Monaten April, Mai, September, Oktober oder November außerhalb
der Ferien durchgeführt wird.
Um repräsentative Ergebnisse für die Gesamtbevölkerung zu erhalten, ist ein entsprechend großer Um-
fang der befragten Stichprobe erforderlich. Benötigt werden die Angaben von knapp 6.000 Haushalten
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bzw. ca. 11.000 Personen. Basierend auf Erfahrungswerten zu Rücklaufquoten vergleichbarer Erhebun-
gen wurde die Stichprobe daher auf 56.000 Haushalte festgelegt, die angeschrieben und für die Teil-
nahme gewonnen werden sollen.
Die Stichprobe wurde, wie es bei Erhebungen dieser Art üblich ist, aus dem Einwohnermelderegister
mittels geschichteter Zufallsauswahl gewonnen. Geschichtet heißt in diesem Zusammenhang, dass für
gewisse Merkmale, zum Beispiel hinsichtlich der Stadtteile oder auch der Altersstruktur, eine proportio-
nale Gleichverteilung zwischen Stichprobe und Grundgesamtheit (= alle Kölner Einwohner*innen)
herrscht.
Inhaltlich gliedert sich die Befragung in drei Teile: Ein erster Fragenteil umfasst allgemeine Angaben
zum Haushalt (Haushaltsfragebogen). Der zweite Fragenteil bezieht sich auf allgemeine Angaben zu
den Personen, die dem Haushalt angehören (Personenfragebogen) und wird für jede Person einzeln
erhoben. Der dritte Teil ist ein sogenanntes Wegeprotokoll, welches jedes der Haushaltsmitglieder für
einen bestimmten, vorab festgelegten Stichtag ausfüllen soll. Hierin sind möglichst alle Wege, die außer
Haus stattfinden, zu protokollieren. Dies umfasst etwa Start und Ziel, die jeweilige Dauer, der Zweck des
Weges, die zurückgelegte Distanz und die zum Einsatz gekommenen Verkehrsmittel.
Auch dieser Aufbau stellt gewissermaßen einen Standard bei Mobilitätserhebungen dieser Art dar. Das
gesamte beauftragte Untersuchungs- und Erhebungsdesign inklusive der enthaltenen Fragen erfüllt alle
„Standards zur einheitlichen Modal Split-Erhebung in nordrhein-westfälischen Kommunen“ der Arbeits-
gemeinschaft fußverkehrs- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-
Westfalen (AGFS)1 – eine notwendige Voraussetzung dafür, dass das Land NRW die aktuell durchge-
führte Erhebung fördert.
Frage 2: „Wie werden die gesammelten Daten ausgewertet und wie werden sie für die Arbeit der Stadt
Köln verwendet?“
Antwort der Verwaltung:
Die gesamte Erhebung ist eng mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln abgestimmt und erfüllt
alle datenschutzrechtlichen Anforderungen, wie etwa der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO). Alle
Angaben der Befragten werden aggregiert und lassen sich nicht einzelnen Personen zuordnen.
Die nach Abschluss der Erhebung vorliegenden Datensätze bieten vielfältige Auswertungsmöglichkeiten,
die hier nicht alle genannt werden können. Einen guten Eindruck über die Vielfalt der Möglichkeiten bei
derartigen Erhebungen liefert u.a. der Abschlussbericht zur letzten MiD2 oder auch die Mitteilung der
Verwaltung zu den wesentlichen MiD-Ergebnissen für Köln (vgl. Vorlage Nr. 2775/2019).
Eine wesentliche Kenngröße, der erfahrungsgemäß große Aufmerksamkeit geschenkt werden wird, ist
der sogenannte Modal Split, d.h. wie hoch der Anteil der jeweiligen Verkehrsmittel Fuß, Fahrrad, ÖPNV
und Auto an allen Wegen der Kölnerinnen und Kölner ist und wie sich dieser gegenüber der MiD 2017
entwickelt hat. Der Modal Split und alle weiteren Ergebnisse lassen sich zusätzlich sowohl räumlich als
auch nach soziodemographischen oder weiteren erhobenen Mobilitätsmerkmalen (z.B. Distanzen oder
Wegezwecke) auswerten.
So umfassend die Ergebnisse, so vielfältig ist auch ihre Bedeutung für die kommunale Verkehrsplanung.
Lokale (stadtteil- oder stadtbezirksbezogene) Modal Split-Werte spielen zum Beispiel für Mobilitätskon-
zepte und Verkehrsuntersuchungen eine wichtige Rolle. Aber auch andere Erkenntnisse, z.B. über die
jeweils zurückgelegten Distanzen, die Wegezwecke und aufgrund der aktuellen Entwicklungen die
Homeoffice-Quote usw. spielen für die Verkehrsplanung und Mobilitätsentwicklung eine wichtige Rolle.
Die mit der Erhebung beauftragten Gutachter werden in enger Abstimmung mit der Verwaltung einen
umfassenden Ergebnisbericht erstellen, der den politischen Gremien im 1. Halbjahr 2023 zur Kenntnis
gegeben und auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden wird.
Sämtliche Datensätze werden nach Auftragsabschluss von den Gutachtern an die Stadt Köln überge-
ben. Dadurch ist gewährleistet, dass auch zu späteren Zeitpunkten für gezielte Fragestellungen einzelne
1 https://www.agfs-nrw.de/fileadmin/Fachthemen/Modal -Split-Erhebung/Standards_Modal_Split_240409.pdf
2 http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/pdf/MiD2017_Ergebnisbericht.pdf
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Auswertungen in dem Datenbestand erfolgen können.
Frage 3: „Arbeitet das beauftragte Planungsbüro mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung zusammen?
Falls nein, wie kann eine sinnvolle Zusammenarbeit aussehen, um Prozesse der Öffentlichkeitsbeteili-
gung zusammenzuführen und zu optimieren?“
Antwort der Verwaltung:
Eine Zusammenarbeit mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht erfolgt. Die Erhebung wurde
inhaltlich eng mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik als den für Befragungen in Köln zuständi-
gen Fachamt, rechtlich mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln und kommunikativ mit den für
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit befassten Stellen innerhalb des Dezernats für Mobilität sowie dem Amt
für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt.
Es geht bei der Befragung auch nicht darum, ganz allgemein die Öffentlichkeit zu beteiligen, sondern
vielmehr um die gezielte Befragung eines vorab definierten Teils der Öffentlichkeit (geschichtete Stich-
probe). Es handelt sich nicht um eine jeder Einwohnerin oder jedem Einwohner offen stehenden Befra-
gung bzw. Beteiligung.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird vor allem interessant und entscheidend, was aus den Ergebnissen
folgt und hier schließt sich der Kreis zur eingangs unter Punkt 1 deutlich gemachten Verknüpfung mit
dem Erstellungsprozess des SUMP, in dessen Rahmen die Weichen für die künftige Mobilitätsentwick-
lung in Köln gestellt werden. Dieser Prozess wird unter intensiver und regelmäßiger Beteiligung der Öf-
fentlichkeit stattfinden und hier besteht auch eine direkte Abstimmung mit dem Büro für Öffentlichkeits-
beteiligung.
Frage 4: „Beabsichtigt die Verwaltung auch noch ein digitales Umfrageformat einzusetzen?“
Antwort der Verwaltung:
Alle Befragten haben die Möglichkeit, entweder digital über eine responsive Webseite, die pünktlich zum
Start des Erhebungszeitraums freigeschaltet wurde, telefonisch oder schriftlich-postalisch an der Erhe-
bung teilzunehmen.
Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3684/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.11.2022
- Erstellt
- 02.11.2022 17:50