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V/0671/2013

Aegidiistraße - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Schützenstraße" (beide Fahrtrichtungen) sowie Instandsetzung der Geh- und Radwege und der Fahrbahn in Teilbereichen

Vorlagen 29.08.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 03.12.2013, TOP 3.3

Lageplan

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Beschlussvorlage

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Anlage1

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Lageplan

1094 Zeichen

Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (2)4123
0DÀVWDELageplan 1 : /ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.    gez. Reloe0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
$HJLGLLVWUDÀH+DOWHVWHOOHQ6FKÝW]HQVWUDÀHbeide Fahrtrichtungen
Lageplan Planung
Plot 21.11.2013
1 : 250
Juli 2013Juli 2013VissingSechelmann
Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Natursteinpflaster KleinpflasterRinnenablauf Rinnenablauf Seitenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage +×KH+×KH
Legende vorhanden: geplant: 1 12 2
76465
Asphaltbeton Asphaltbeton Betonplatten 24/24 cm Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein grau 16/16 cm Betonstein grau 16/16/8 cm Betonstein anthrazit 16/16 cm Betonstein anthrazit 20/10 cm Betonstein anthrazit 20/10/8 cm 
78.5178.51
14
Leuchte 
2bBetonplatten 30/30 cm 
98Betonstein rot 20/10/8 cm Betonstein rot 16/16 cm Klinker17
6FKUÅJERUGVWHLQS 
19.11.Vissing19.11.2013

Beschlussvorlage

5265 Zeichen

V/0671/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aegidiistraße - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Schützenstraße" (beide Fahrtrichtungen) 
sowie Instandsetzung der Geh- und Radwege und der Fahrbahn in Teilbereichen 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 4123 Blatt 1(2)) und 
der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den barrierefreien Ausbau der Halte-
stellen sowie für die Instands etzung der angrenzenden Geh - und Radwege und der Fahrbahn (in 
Teilbereichen) Baukosten in Höhe von ca. 175.000 € entstehen. Für die Instandsetzung der defe k-
ten Hausanschlüsse fallen Kosten in Höhe von ca. 27.000 € an. 
 
Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkun-
gen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen 
   
 
ÖPNV-
Förderung für 
den barriere-
freien Ausbau 
Investitionsmaß-
nahme 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung   
Auszahlungen  Haltestelle FR Aegidiimarkt: 
Nebenanlagen: 
2014 
2014 
     50.000 
     25.000 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0671/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0671/2013 
 der Haltestel-
le; 80 %      
(40.000 €) 
 
 
Einzahlungen 
  
2014 40.000 
Saldo 35.000  
 
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkun-
gen  
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaß-
nahme 
0011 Herstellung Hausanschlüsse   
Auszahlungen    2014 27.000        
Saldo 27.000  
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkun-
gen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen 
   
 
ÖPNV-
Förderung für 
den barriere-
freien Ausbau 
der Haltestel-
le; 80 %      
(28.000 €) 
 
 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
Haltestelle FR Bismarckallee 
Fahrbahninstandsetzung  
in Teilbereichen: 
 
 
2014 
 
2014 
 
 
35.000 
 
65.000 
 
 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 2014 28.000 
Ergebnis 72.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haus haltsplan-Entwurf 2014 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung:

- 3 - 
V/0671/2013 
1. Voraussetzungen 
 
Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen „ Schützenstraße“ auf de r Aegidiistraße ist Bestandteil 
der Vorlage V/0 292/2013 „Programm Verbesserungen an Haltestellen für 201 4/2015“, die am 
04.07.2013 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossen 
wurde. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Beide Haltestellen erhalten einen Niederflurbusbordstein und ein Blindenleitsystem nach dem 
Standard der Stadt Münster für s tadtgestalterisch sensible Bereiche  (kontrastreicher, ca. 1,00  m 
breiter Natursteinpflasterstreifen als Auffindestreifen zum Einstieg) . Die Wartehalle der Haltestelle 
in Fahrtrichtung „Aegidiimarkt“ bleibt erhalten, an der Haltestelle in Fahrtrichtung „Bis marckallee“ 
besteht im Gehwegbereich keine Möglichkeit zur Aufstellung einer Wartehalle. 
 
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Haltestellen werden die Fahrbahn, die Geh - und Radwe-
ge vor den Häusern 36 – 38 und defekte Straßenabläufe bzw. Grundstücksanschluss leitungen 
erneuert.  
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abg estimmt: 
Der Ausbau von Bushaltestellen erfolgt nach aktuellem Standard der Stadt Münster, Bordsteine an 
einmündenden Straßen werden auf 3 cm abgesenkt. 
 
Eine Reduktionsvariante wird nicht vorgeschlagen, da eine Verringerung der Ausbauqualität ohne 
Vernachlässigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht möglich ist. 
     
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung beginnt direkt nach der Bewilligung der Förderung in 2014, so dass mit einer 
Realisierung der Maßnahmen im 3. und 4. Quartal 2014 zu rechnen ist. Die Verkehrsführung wä h-
rend der Bauzeit wird abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen wird das Tiefbauamt im Herbst 2013 einen Förder-
antrag nach § 12 ÖPNV G (Zweckverband NWL) stellen. Es werden Zuwendungen in Höhe von 
80 % der Baukosten für die Haltestellen erwartet.  
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen : 
 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbaua mtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 4 - 
V/0671/2013 
 
 
Anlagen

Anlage1

31 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/ 0671/2013

Beratungsverlauf (1)

03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Aegidiistraße
  • Schützenstraße
  • Bismarckallee
  • Aegidiimarkt

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0671/2013
Typ
Vorlagen
Datum
29.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37