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3295/2019/1

Schließung und Rückbau der städtischen Unterkunft für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33, 50999 Köln-Sürth

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 26.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.10.2019, TOP 9.1.2

Anlage 01 Übersichtsplan

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 03 Luftbild

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Anlage 02 Lageplan

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Anlage 04 Kostenschätzung Rückbau

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Anlage 01 Übersichtsplan

419 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [359804,5637976]   1:10000
 
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.09.2019

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

8655 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3295/2019/1 
Freigabedatum 
26.09.2019  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Schließung und Rückbau der städtischen Unterkunft für Geflüchtete am Standort 
Eygelshovener Straße 33, 50999 Köln-Sürth 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) – Genehmigung DE 07.10.2019 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Um den geplanten Beginn des beschlossenen Schulerweiterungsbaus der Gesamtschule Rodenkir-
chen (2329/2016) im Frühjahr 2020 sicherzustellen, ist ein unverzüglicher Beginn der Rückbaumaß-
nahmen der aktuell dort seinerzeit errichten Geflüchtetenunterkunft erforderlich. Ein Abwarten bis zur 
nächsten Ratssitzung am 07.11.2019 würde den Baubeginn des Schulerweiterungsbaus entspre-
chend verzögern. 
Das Erreichen einer früheren Beratungsfolge mit finaler Beschlussfassung im Rat, war aufgrund der 
bis zuletzt andauernder Verkaufsverhandlungen nicht möglich. 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Schließung und dem Rückbau der städtischen Unterkunft 
für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33, 50999 Köln-Sürth, Gemarkung Rondorf-Land, 
Flur 17, Flurstück 2075 tlw. mit Aufwendungen in Höhe von 1.740.000 € für den Rückbau und Auf-
wendungen in Höhe von 4.694.495,34 €, die aus dem Abgang des Vermögensgegenstandes entste-
hen. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
26.09.2019    Gez. Homann  Gez. Schykowski

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   siehe Kostenmäßige 
Gesamtbetrachtung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Aufgrund der sprunghaft angestiegenen Zahl Geflüchteter in den Jahren 2014 bis 2016 hat die Stadt 
Köln an mehreren Standorten Unterbringungskapazitäten in Container- und Leichtbauweise geschaf-
fen, um die Inanspruchnahme städtischer Turnhallen zu diesem Zweck zu beenden. Um einen sol-
chen Container-Standort handelt es sich auch bei der Eygelshovener Str. 33 a-g in 50999 Köln. Das 
betroffene Grundstück befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Es wurde dem Amt 
für Wohnungswesen zur kurz- bis mittelfristigen Nutzung für die Unterbringung von Geflüchteten zur 
Verfügung gestellt. Eine beabsichtigte anderweitige Verwendung wurde aus diesem Grund vorüber-
gehend ausgesetzt. 
In Folge dessen hat das Wohnungsamt dort in den Jahren 2015/2016 eine Flüchtlingsunterkunft er-
stellt. Die gesamte Anlage wurde auf die Unterbringung von 330 Geflüchteten ausgelegt und besteht 
aus 8 überwiegend 2-geschossigen Baukörpern. Die Leitungen zur Strom- und Wasserversorgung 
der Containereinheiten wurden unterirdisch verlegt. Auf Teilen des Grundstücks erfolgte eine Versie-
gelung durch die Asphaltierung von Wegen und eine Pflasterung von weiteren Freiflächen. 
Im Außenbereich der Anlage wurden ein Spielplatz mit mehreren Spielgeräten, eine Sportfläche mit 
zwei Toren, ein Grillplatz und verschiedene Grünflächen errichtet. Darüber hinaus wurden mehrere 
Bänke sowie Unterstellmöglichkeiten für Kinderwagen aus Edelstahl aufgestellt und das Areal einge-
zäunt.

3 
 
 
Geplantes Vorhaben: 
 
Aufgabe des Standortes 
Aufgrund der vergleichsweise schlechten Unterbringungsqualität in den betagten Kunststoff-
Containern sollte die Anlage nach Möglichkeit nur zur Überbrückung einer Stoßzeit dienen. 
In unmittelbarer Nachbarschaft zu dem betroffenen Grundstück befindet sich die Gesamtschule Ro-
denkirchen. Diese soll schon seit längerem einen Erweiterungsbau auf dem Grundstück erhalten, auf 
dem die jetzige Flüchtlingsunterkunft steht. Die Planungen hierzu sind bereits so weit fortgeschritten, 
dass der Baubeginn im Frühjahr 2020 erfolgen soll. Der Rat hat mit Vorlage 2329/2016 in seiner Sit-
zung am 22.09.2016 der Erweiterung der Schule bereits zugestimmt. 
Der Leerzug der Anlage Eygelshovener Straße hat am 20.09.2019 stattgefunden. Die Bewohner sind 
in geeignete Ersatzunterkünfte untergebracht worden. 
Ziel ist es, das Grundstück bis Frühjahr 2020 in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, 
um den o. g. Schul-Neubau zu errichten. 
 
Geplanter Verkauf der Container 
Im Rahmen der Planungen für den Rückbau wurde seitens der Verwaltung angestrebt, die Container 
zu verkaufen, um die Gesamtkosten für den Rückbau der Anlage zu minimieren. Zu diesem Zweck 
wurden Ortstermine mit mehreren Interessenten wahrgenommen und anschließende Verhandlungen 
geführt. Letztendlich blieben die Bemühungen jedoch ohne Erfolg, da sämtliche Interessenten von 
dem Kaufvorhaben nachträglich Abstand nahmen. Dies scheint dem Umstand geschuldet, dass die 
Container mittlerweile so stark abgenutzt sind, dass sie vor einer erneuten Nutzung aufwändig wieder 
hergerichtet werden müssten. Zudem ist das Fabrikat der Container hinsichtlich seiner (Um-
)Nutzbarkeit vergleichsweise beschränkt; auch die schalltechnischen und raumklimatischen Eigen-
schaften entsprechen nicht dem Standard anderer Fabrikate, die heutzutage hergestellt werden. 
 
Aktuelle Rückbauplanungen 
Der Rückbau der Containeranlage soll nunmehr durch die Verwaltung in Eigenregie erfolgen. Er um-
fasst im Wesentlichen den Abbau und die Entsorgung der Container, den Rückbau der Außenanlagen 
und der Erschließungstechnik. Hierzu wird die Grundstücksfläche entsiegelt, eingebrachte Baumate-
rialien entsorgt und die Versorgungsleitungen zurückgebaut.  
Ein weiterer Teil des in Rede stehenden Grundstückes wird derzeit durch den Verein „Willkommen in 
Sürth e.V.“ genutzt. Der durch den Verein genutzte Teilbereich wird ebenfalls für die Schulerweite-
rung benötigt. Als Alternative soll dem Verein eine Teilfläche der jetzigen Flüchtlingsunterkunft zur 
Verfügung gestellt werden, die für den Erweiterungsbau nicht benötigt wird. Nach eigenen Angaben 
besteht seitens des Vereines Interesse, zwei Container sowie die Spielgeräte und einen Teil der fest 
installierten Bänke zu übernehmen.  
Das gesamte Grundstück ist mit einem Stabmattenzaun eingefriedet. Dieser wird nicht zurückgebaut, 
da diese Einfriedung in der Bauphase und ggf. dauerhaft verwendbar ist. 
 
Kostenmäßige Gesamtbetrachtung: 
 
Der geplante Rückbau ist in seiner Gesamtheit eine konsumtive Maßnahme. Laut einer eigens erstell-
ten Kostenschätzung beträgt die Gesamtsumme 1.740.000 € brutto, wovon allein rund 950.000 € 
brutto auf die Entsorgung der Container entfallen, die aus einem Kunststoff -Glasfaser-Verbund be-
stehen. In dieser Berechnung enthalten sind sämtliche Bau - und Baunebenkosten inklusive Mehr-
wertsteuer, nicht jedoch interne oder kalkulatorische Kosten. 
 
Der Restbuchwert zum 31.12.2019 beläuft sich gemäß Anlagenbuchhaltung auf 4.694.495,34 € und

4 
 
stellt einen Aufwand durch Vermögensabgang dar. 
 
 
Finanzierung:  
 
Der Restbu chwert in Höhe von 4.694.495,34 € wird als Aufwand durch Vermögensabgang mit der 
allgemeinen Rücklage verrechnet.  
 
Die Aufwendungen für den Rückbau der Unterkunft von 1.740.000 € brutto werden sich, da der Rück-
bau bereits in 2019 begonnen wird, auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020 verteilen. Die genaue Auf-
teilung richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitpunkt der ausgeführten Bauarbeiten. Derzeit wird da-
von ausgegangen, dass sich die Aufwendungen etwa hälftig auf die beiden Haushaltsjahre verteilen 
werden. 
 
Für die im Haushaltsjahr 2019 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 870.000,00 € für den Rück-
bau der Unterkunft stehen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn-
raum im Haushaltsjahr 2019 in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen, 
Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die für das Haushaltsjahr 2020 erforderlichen Aufwe n-
dungen in Höhe von 870.000,00 € wurden im Entwurf zum DHH 2020/2021 veranschlagt. 
 
Anlagen

Anlage 03 Luftbild

448 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [359702,5637970]   1:2000
 
KölnGIS
Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbild_2018
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
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Erstellt am: 19.09.2019

Anlage 02 Lageplan

461 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [359696,5637943]   1:2000
 
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.09.2019

Anlage 04 Kostenschätzung Rückbau

1258 Zeichen

Gebäudewirtschaft (GW) . Datum: 12.03.2019

262/46 Name: Schiffezyk
Telefon: 221-20833
Fax: 22120175
Kostenschätzung
Dst.: 562/41 Name: Herr Backmann Fax::
22205
Gebäude Eygelshovenerstraße
Bereich Container
Datum 12.03.2019 1 Uhrzeit: j
Meldung: Schriftlich, Schadens-Nr. Oo 1SCOTE
Ortstermin
Maßnahme: Abriss Containeranlage 253 Stück

Die Hohen Kosten sind auf eine fachgerechte und nach
Materialien sortierte Entsorgung zurückzuführen.

Notwendige Arbeiten/ Gewerke ca. Schätzkosten
1. Einrichtung

2. Container

3. Metallbauarbeiten

4. Sanitärarbeiten

5. Elektroarbeiten

6. Baukran
7._Erdarbeiten/Leitungsführungen
8. Erschließung

9. Fundamente

50.000
76.000
15.000
50.000\
50.000
20.000)

DD
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Zwischensumme netto 1.346.000€

brutto (incl.19 % MwSt.) 1.600.000€
+ Honorar 262/46 (HOAI oder 28,84%) 140.000€

Gesamtsumme brutto 1.740.000€

Gebäudewirtschaftder StadtRo
Vorstehende Kosten sind Schätzkosten und können sich bei der Riinilng b3wa Beransfilkaueg ändie
Um Bereitstellung der Kosten wird gebeten. FM Diensie/Service Il

Bestätigung Bauherr: Mit den vorgenannten Maßnahmen einverstanden: [_]
Die vorgenannte Maßnahmen bitte stornieren: [_]

Bemerkungen:

Datum . Unterschrift Fax an: Nr.:

Beratungsverlauf (1)

07.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3295/2019/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.09.2019
Erstellt
19.09.2019 15:15