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AN/1534/2019

Kliniken der Stadt Köln gGmbH: weiteres Vorgehen im Projekt Klinikverbund, 3050/2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 07.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

4270 Zeichen

CDU-Fraktion im Kölner Rat 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An  
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.11.2019 
 
AN/1534/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.11.2019 
 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: weiteres Vorgehen im Projekt Klinikverbund, 
3050/2019 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Zusatzantrag zur Beschlussvorlage 3050/2019 in die 
Tagesordnung des Rates am 07.11.2019 aufzunehmen: 
 
 
 
 
Beschluss: 
 
In der Beschlussvorlage 3050/2019 wird Ziffer 2 wie folgt ergänzt: 
 
Hierbei werden folgende Ziele verfolgt 
 
1. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der operativen Verantwortung für die Kliniken der 
Stadt Köln (KK) durch das Universitätsklinikum Köln (UK Köln) gehen die wirtschaftli-
chen Risiken auf diese über. Mit der Universitätsklinik Köln ist ein Sanierungsbeitrag 
der Stadt Köln mit folgender Maßgabe zu vereinbaren, dass die Stadt Köln aus-
schließlich die bis dahin aufgelaufenen Sanierungskosten für die Kliniken der Stadt 
Köln zu tragen hat. 
 
2. Im Rahmen der zu erzielenden Vereinbarung werden die Kliniken der Stadt Köln in 
Hinsicht auf die Finanzierung ihrer Investitionen durch das Land NRW mit dem Uni-
versitätsklinikum gleichgestellt. Die Klinken der Stadt Köln (KK) erhalten sollen hierfür 
einen universitären Status erhalten. Das Land NRW wird aufgefordert, die dafür not-
wendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen. 
 
3. Für die Etablierung des Klinikverbundes aus KK und UK Köln werden gemäß dem 
angestrebten „Stiftungs-Modell Universitärer Gesundheitscluster Köln“ neue gesell-
schaftsrechtliche Strukturen geschaffen. In diesem Entscheidungsgremium wird die 
Stadt Köln im Verhältnis zum Universitätsklinikum personell gleichgestellt. Im Auf-

- 2 - 
 
sichtsorgan der zu gründenden Stiftung sind UK Köln und Stadt Köln paritätisch ver-
treten. Die notwendige umsatzsteuerliche Organschaft bleibt davon unberührt. 
 
4. Um den Einfluss der Stadt Köln im Sinne der gesundheitlichen Versorgung der Be-
völkerung zu gewährleisten, soll eine auf Vorschlag der Stadt Köln benannte Person 
die Interessen KK auch auf operativer Ebene und im Aufsichtsgremium wahren.  
 
5. Im Rahmen der zu erzielenden Vereinbarung sollen grundlegende Fragen, die die 
zukünftige Betriebs-gAöR betreffen, der Stadt Köln durch fixierte Sonderrechte vor-
behalten bleiben. 
 
6. Die Rechte der jetzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzgl. der Tarifverträge 
und der Zusatzversorgungen (z.B. Altersvorsorge) der KK werden zukünftig voll um-
fänglich auf dem heutigen Niveau garantiert. 
 
7. Der Gesundheitsstandort Holweide ist zu erhalten Dabei soll der Aufsichtsratsbe-
schlusses der Klinken der Stadt Köln vom 31.10.2019 (2+1-Konzept) berücksichtigt 
werden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die operative Verantwortung setzt zwingend die wirtschaftliche voraus - eine über den Sanie-
rungsbeitrag der Stadt hinausgehende weitere wirtschaftliche Beteiligung der Stadt Köln oh-
ne die Möglichkeit der betriebswirtschaftlichen Einflussnahme ist strikt abzulehnen. 
 
Ein Klinikverbund muss uneingeschränkt die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung 
mit Spitzenmedizin in Köln und im Umland sicherstellen. Die Aufrechterhaltung und Weiter-
entwicklung der gesundheits- und sozialpolitischen Versorgungsaufgaben ist unverzichtbar. 
Sie ist Voraussetzung für die eine breit getragene Zustimmung in der Bevölkerung und ihrer 
demokratisch gewählten Vertretung für die angestrebte Lösung. 
 
Die Schaffung einer gemeinsamen Unternehmenskultur im Rahmen einer integrativen Zu-
sammenführung von KK und UK Köln ist eine solch große Aufgabe, die eine entsprechende 
Vertretung der Stadt Köln in den Entscheidungsgremien erfordert. 
 
Die Belegschaft sichert mit ihrem täglichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Einsatz das 
Ergebnis der Kliniken. Daher ist es gut und richtig den ihre zukünftigen Rechte rechtsver-
bindlich zu sichern. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.11.2019 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1534/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
07.11.2019
Erstellt
07.11.2019 13:20