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4. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln

Mitteilung Ausschuss 2459/2018 vom 09.08.2018

Stand: Am 06.11.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 09.08.2018 2459/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 04.09.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 4. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Gem. Ratsbeschluss vom 10.05.2016 und 28.06.2016 wurde eine unabhängige Anlaufstelle (O m- budsstelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten a u- ßerhalb der Stadtverwaltung eingerichtet. Das beschlosse ne Feinkonzept sieht regelmäßige Täti g- keitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Beigefügt ist der 4. Tätigkeitsbericht zum Stand 31.03.2018. Im Berichtszeitraum 01.07.2017 - 31.03.2018 wurden 123 neue Beschwerden an die Ombudsstell e herangetragen, davon wurden 66 an das Amt für Wohnungswesen zur Klärung weitergeleitet. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Rückmeldung an die Ombudsstelle liegt bei 6 Arbeitst a- gen und ist den teilweise umfangreichen Recherchearbeiten zur vor getragenen Beschwerde geschul- det. Teilweise erfolgten Rückmeldungen am selben Arbeitstag, in 5 Fällen verzögerte sich die Rüc k- meldung aufgrund von Urlaubs-/Krankheitsausfällen erheblich. Hinweis: Dem 4. Tätigkeitsbericht liegen wie bisher anonymisierte Ei nzelfallblätter zu Grunde, aktuell 124 Seiten. Da zur besseren Lesbarkeit des aktuellen Berichtes und künftiger Berichte aus dem Tex t- teil heraus nicht mehr auf die Einzelfallblätter Bezug genommen wird, wird auf den Umdruck der Fal l- blätter verzichtet. Bei Interesse können die anonymisierten Seiten in der entsprechenden PDF -Datei im unteren Teil auf der Homepage der Ombudsstelle eingesehen werden: https://ombudsstelle.koeln Im vierten Tätigkeitsbericht werden unter TOP 4 Empfehlungen ausgesprochen. Die Verw altung er- gänzt die Ausführungen der Ombudsstelle wie folgt: Beendigung der Hallenunterbringung, Bereitstellung auskömmlicher Ressourcen im Sinne der „Exit-Option“ und Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in städtischen und gewerb- lichen Objekten Bis Ende 2018 plant die Verwaltung die Schließung aller Leichtbauhallen und Notunterkünfte (Au s- nahme: Erstaufnahmeeinrichtung in der Herkulesstraße). Die Verwaltung stimmt mit der Empfehlung der Ombudsstelle überein, die Unterbringungssituation schnellstmöglic h zu verbessern. Mit der U m- setzung diverser Bau- und Anmietprojekte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wird dieses Ziel ko n- sequent verfolgt. Durch die sukzessive Vergrößerung der Anzahl der abgeschlossenen Wohneinheiten werden die Empfehlungen der Ombudsste lle zur Belegungssteuerung, zur Unterbringung von schutzbedürftigen Personen sowie von medizinisch begründeten Unterbringungsfällen vollinhaltlich erfüllt. Anwendung der EU-Aufnahmerichtlinie Die Verwaltung ist angehalten, die besonderen Bedürfnisse von a llen unterzubringenden Menschen zu identifizieren und im Rahmen der Möglichkeiten adäquat zu erfüllen. In den ersten Aufnahmeg e- sprächen und auch im weiteren Verlauf der Unterbringung werden Gespräche mit den Bewohnern 2 geführt, besondere Bedarfe erfragt und eingereichte Atteste durch das Gesundheitsamt überprüft. Ergibt sich ein besonderer Bedarf, wird durch die Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes versucht, zeitnah eine Verlegung zu erwirken. Aufgrund der rückläufigen Zahlen der ankommenden Schutzs u- chenden sowie neuer Unterkunftsplätze mit abgeschlossenen Wohneinheiten ist es möglich, die U n- terbringungssituation sukzessive zu verbessern. Objekte mit wenig Privatsphäre (Notunterkünfte) werden bis Ende 2018 freigezogen (Ausnahme: Erstaufnahmeeinrichtung in der Herkulesstraße). Gewaltschutz Die Verwaltung hat einzelne Bausteine und Teile des Landesschutzkonzeptes in Köln bereits übe r- nommen und erfolgreich umgesetzt. Das zu entwickelnde Schutzkonzept der Stadt Köln wird die kommunalen Rahmenbedingungen berück sichtigen und den Schwerpunkt auf die soziale Integration ausrichten. Das Amt für Wohnungswesen legt Wert auf die Feststellung, dass es bei dem Personenkreis der b e- sonders vulnerablen Geflüchteten keine Beschränkungen auf einzelne Personengruppen gibt. Die Bausteine des Konzeptes werden alle Schutzbedürftigen (Familien mit minderjährigen Kindern und besonders Schutzbedürftige wie Alleinerziehende, Kranke, Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Minderjährige, Opfer von Menschenhande l, Folter - und Vergewalt i- gungsopfer, Menschen über 65, Schwangere, LSTBI-Geflüchtete, Traumatisierte) umfassen. In der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen am 15.06.2018 wurde mit den Mitgliedern die Einberufung einer Unterarbeitsgruppe unter F ederführung des Amtes für Wohnungswesen abg e- stimmt. Die Arbeitsgruppe wird bis Anfang 2019 ein Gewaltschutzkonzept entwickeln und verschriftl i- chen. Dazu werden auch weitere Fachexperten hinzugezogen. Das Konzept wird auch präventive Maßnahmen einschließen. Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle Wie bereits in der Stellungnahme zum dritten Tätigkeitsbericht (Vorlage 3144/2017) mitgeteilt, hat die Abteilung Wohnraumversorgung die koordinierte Beantwortung aller Anfragen der Ombudsstelle übernommen. Hierdurch ist eine direkte und zielgerichtete Kommunikation mit der Ombudsstelle s i- chergestellt und die Mitarbeiter/innen der Ombudsstelle haben feste Ansprechpartner, die eine vol l- ständige Rückmeldung sicherstellen. Durch die Verwaltung wurde zugesagt, dass in allen städtischen Unterkünften Hinweise auf die O m- budsstelle in Form von Plakaten und Flyern ausgehangen bzw. ausgelegt werden. Dies ist bis dato erfolgt. Die Zustellung von Post in Beherbergungsbetrieben ist über den Be treiber sicherzustellen. Dies e r- folgt in der Regel über die Rezeption, in einigen wenigen Fällen über die Nutzung von Briefkästen. Die Beschilderung nimmt der Betreiber grundsätzlich umgehend bei Auszug/Einzug vor. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs wesen überwacht die Postzustellung durch Nachfragen bei den B e- wohnerinnen und Bewohnern sowie beim Betreiber. Durch die Quartalsgespräche mit der Ombudsstelle im Amt für Wohnungswesen unter Teilnahme der Flüchtlingskoordination OB wird die Kooperation stet ig intensiviert. Die Abläufe werden damit stetig verbessert. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit der Kontaktierung der beiden genannten städtischen Ansprechpartner. Gez. Dr. Rau
  • Ombudsstelle_4._Tätigkeitsbericht_Endfassung

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    Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 4. Tätigkeitsbericht Stand: 31.03.2018 Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Neue Maastrichter Str. 12-14 (Hinterhof), 50672 Köln Tel. 0221/1686520-7/-8 Fax 0221/1686520-9 info@ombudsstelle.koeln http://ombudsstelle.koeln Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 2 Inhalt Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... 3 1. Kurzzusammenfassung ................................ ................................ ................................ .. 4 2. Organisatorische Aspekte der Tätigkeit im Berichtszeitraum ................................ .......... 6 2.1 Personal ................................ ................................ ................................ .................. 6 2.2 Technische Störung ................................ ................................ ................................ 6 2.3 Vernetzung ................................ ................................ ................................ .............. 6 3. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum ................................ ................... 8 3.1 Übersichtsdarstellung ................................ ................................ .............................. 8 3.2 Ergebnisse und Bewertungen im Berichtszeitraum................................ .................12 3.2.1 Gewalt ................................ ................................ ................................ .............12 3.2.2 Diskriminierung ................................ ................................ ............................... 12 3.2.3 Sexuelle Belästigung ................................ ................................ .......................14 3.2.4 Verletzung der Menschenwürde ................................ ................................ ......14 3.2.5 Beschwerden mit Bezug zur Unterbringungsform ................................ ............15 3.2.6 Schutzbedürftige Personengruppen ................................ ................................ 16 3.2.7 Umsetzung der Unterbringungsempfehlungen des Gesundheitsamtes ...........18 3.2.8 Pflege ................................ ................................ ................................ ..............19 3.2.9 Nutzungsgebühren ................................ ................................ ..........................19 3.2.10 Postzustellung ................................ ................................ ................................ .19 3.2.11 stationäre Jugendhilfe ................................ ................................ .....................20 3.2.12 Asyl- und aufenthaltsrechtliche Probleme ................................ ........................20 3.2.13 Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung .............................20 4. Empfehlungen ................................ ................................ ................................ ...............21 5. Termine ................................ ................................ ................................ .........................23 5.1 Terminübersicht der Ombudsstelle für den Berichtszeitraum ................................ ..23 5.2 Weitere Terminplanung ................................ ................................ ..........................24 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 3 Abkürzungsverzeichnis ABH Ausländerbehörde Köln AfW Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln AM Projekt Auszugsmanagement and Andere AsylG Asylgesetz AufenthG Aufenthaltsgesetz BA Bundesagentur für Arbeit BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BeschV Beschäftigungsverordnung BR Bezirksregierung Fl Flüchtling Fw Freiwillige_r GA Gesundheitsamt Köln JA Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln JC Jobcenter Köln NA Notaufnahme OS Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Prof Professionelle_r SPZ Sozialpädiatrisches Zentrum TH Turnhalle TzFo Therapiezentrum für Folteropfer (Caritas Köln) UN-KRK Kinderechtskonvention der Vereinten Nationen WH Wohnheim Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 4 1. Kurzzusammenfassung Berichtszeitraum Die Ombudsstelle legt ihren 4. Tätigkeitsbericht vor , der einen Zeitraum von drei Quartalen (01.07.2017 bis 31.03.2018) umfasst. Zu der Abweichung vom vorgesehenen quartalsmäßi- gen Berichtsturnus kommt es infolge gravierender technischer Störungen (s. 2.2) in den Büro- räumen der Ombudsstelle. Die Ombudsstelle bittet um Verständnis für die verzögerte Bericht- erstattung. Gliederung Im Folgenden werden für den Berichtszeitraum zunächst organisatorische Aspekte der Tätig- keit dargestellt (Kapitel 2) betreffend Personal, Technik und Vernetzung. In Kapitel 3 wird zu- nächst die quantitative Entwicklung der Beschwerdeverfahren dargestellt (3.1). Die qualitative Auswertung (3.2) erfolgt zunächst orientiert an den vier durch Ratsbeschlüsse vorgegebenen Schwerpunkten und anschließend thematisch entsprechend der Beschwerdefälle. Die aktua- lisierten Empfehlungen der Ombudsstelle enthält Kapitel 4. Terminübersichten finden sich in Kapitel 5. Die Dokumentation der einzelnen Beschwerdefälle erfolgt für diesen und die folgenden Be- richtszeiträume jeweils in einem separaten Anhang, um ein handliches Format präsentieren zu können. Quantitative Entwicklung Im Berichtszeitraum bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 123 Beschwerden (32 fortge- führte Verfahren, 91 neue Beschwerden). Die Hinweise gingen überwiegend von Fachkräften aus. Rund ein Viertel der Beschwerden meldeten Flüchtlinge, die restlichen Hinweise gaben ehrenamtlich Tätige und andere Personen. In den Aufgabenbereich der Ombudsstelle fielen drei Viertel der Beschwerdefälle. Mit 75 Beschwerden bezog sich der Großteil erneut auf die Kategorie „Verletzung der Menschenwürde“. Zu den Kategorien „Diskriminierung“ und „Ge- walt“ gingen jeweils rund 20 Hinweise ein. Drei Verfahren behandelten Beschwerden über se- xuelle Belästigungen. Immer noch 30 Prozent der Beschwerden standen im Zusammenhang zur Unterbringung in Notunterkünften, fast genauso hoch war nun der Anteil an Beschwerden aus Wohnheimen. In über 80 Prozent der Beschwerdeverfahren wurde die Situation schutz- bedürftiger Personen thematisiert. Etwa jede neunte Beschwerde beurteilten die Ombudsper- sonen als voll gerechtfertigt, jede sechste als teilweise gerechtfertigt. Ungerechtfertigt schien jede 15. Beschwerde. Der Rest wurde als (noch) ungeklärt oder zurückgezogen bewertet. Empfehlungen 1. Beendigung der Hallenunterbringung: Ausgehend von den Ergebnissen der Beschwer- deverfahren ist die Planung der Verwaltung zu begrüßen, die Hallenunterbringung bis zum Jahresende zu beenden. 2. Definition besonderer Anforderungen in der Notaufnahme, Exit-Option und Belegungs- steuerung: Da weiterhin auch mit Notunterbringungskapazitäten geplant wird, bekräf- tigt die Ombudsstel le ihre Empfehlung, insbesondere für schutzbedürftige Personen die zu erfüllenden besonderen Anforderungen in Notaufnahmesituationen zu definie- ren (Schutzmechanismen, Rückzugsräume und Anforderungen an die Qualifikation des Personals) und die Ressourcen fü r die in den Mindeststandards definierte „Exit - Option“ bereitzustellen. Die Fälle, in denen medizinisch begründete Unterbringungs- empfehlungen des Gesundheitsamtes nicht kurzfristig und/oder nicht vollständig um- 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 5 gesetzt werden konnten, weisen auf den Bedarf hin, hierfür insbesondere die Kapazi- täten in abgeschlossenen Wohneinheiten zu erweitern. Hinsichtlich der Belegungs- steuerung empfiehlt die Ombudsstelle, die Funktionsweise transparent zu machen. 3. Anwendbarkeit der Aufnahmerichtlinie EU: Die Ombudsstelle wiederholt ihre Empfeh- lung, dass die Stadtverwaltung im Dialog mit freien Trägern ausreichend konkret be- stimmte individuelle Rechte aus den Regelungen identifiziert und geeignete Verfahren und Maßnahmen zu ihrer Berücksichtigung entwickelt. 4. Gewaltschutz: Es sollten systemische Bausteine entwickelt und alle besonders schutz- bedürftigen Personengruppen berücksichtigt werden, um ein integriertes, strukturell verankertes Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten. Dieses sollte für transparente Regu- larien und ein methodisches Vorgehen bei Konflikten sorgen, zudem methodische Prä- vention und Intervention bei Gewalt-, Rassismus- und Diskriminierungsproblematiken fördern sowie die weitere Qualifizierung des Wachdienstes beinhalten. 5. Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebear beitung durch die Ombudsstelle: Die Ombudsstelle empfiehlt, ihren ungehinderten Zugang durch Aufnahme einer ent- sprechenden Regelung in Verträgen mit Beherbergungsbetrieben sicherzustellen. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 6 2. Organisatorische Aspekte der Tätigkeit im Berichtszeitraum 2.1 Personal Zum 01.07.2017 übernahm die Sozialarbeiterin Frau Birte Lange die Funktion der Ombudsfrau (19,5 h/W.). Seit Mai 2014 beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. (KFR) angestellt, absolvierte Frau Lange berufsbegleitend bis November 2017 den Masterstudiengang „Soziale Arbeit als Men- schenrechtsprofession“ und übt neben der Funktion der Ombudsfrau eine Teilzeittätigkeit (11,5 h/W.) in der „Unabhängigen Beratungsstelle für Flüchtlinge“ des Trägers aus. Die Nach- besetzung der Stelle der Ombudsfrau war aufgrund eines Aufgabenwechsels der Vorgängerin erforderlich geworden. Zum 31.08.2017 gab Frau Julia Wilhelm auf eigenen Wunsch die Anstellung als Verwaltungs- kraft der Ombudsstelle auf, um in einem sozialarbeiterischen Arbeitsbereich tätig zu werden. Die Teilzeitstelle der Verwaltungskraft (19,5 h/W) wurde daher öffentlich zur Nachbesetzung ausgeschrieben. Im Auswahlverfahren entschieden sich der Rechtsträger Kölner Flüchtlings- rat e.V. und die Stadt Köln einvernehmlich für Frau Martina Franck, die die Stelle zum 16.10.2017 antrat.1 2.2 Technische Störung In den Büroräumen der Ombudsstelle in dem Mietobjekt Maastrichter Straße 12 -14 (HH), 50672 Köln trat eine Reihe technischer Störungen auf. Zunächst kam es zu Netzwerkstörun- gen (September u. Oktober 2017), dann zu einem IT-Sicherheitsvorfall (30.10.2017) mit nach- folgender Datenrekonstruktion, Erstellung eines IT -Sicherheitskonzepts und Netzwerkverka- belung (November 2017) sowie schließlich zu einem Wasserrohrbruch. Die Auswirkungen des letzten Vorfalls erstreckten sich vom Dezember 2017 bis über den Berichtzeitraum hinaus (bis Mai 2018). Aufgrund dieser Störungen traten erhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Büro- räume sowie des Zugriffs auf das lokale Computernetzwerk der Ombudsstelle ein und damit einhergehend auf die notwendigen Berichtsdaten. Dieser 4. Tätigkeitsbericht wird daher mit zeitlicher Verzögerung vorgelegt und umfasst den insgesamt noch ausstehenden Berichtszeitraum (01.07.2017 bis 31.03.2018). Die Ombuds- stelle bittet dafür um Verständnis. 2.3 Vernetzung Die Ombudsstelle setzte im Berichtzeitraum ihre Vernetzungsarbeit fort. 2 Die Ombudsperso- nen stellten das unabhängige Beschwerdeverfahren weiteren Beratungseinrichtungen, Ar- beitskreisen und Migrantenselbstorganisationen in Köln vor. Weitergeführt wurden auch die quartalsmäßigen Gespräche mit dem Amt für Wohnungswesen und dem Referat Flüchtlings- koordination sowie der Austausch mit der Leitung des Gesundheitsamtes Köln. Zudem erfolgte erstmals die Vorstellung in einem Arbeitskreis, den das A mt für Kinder, Jugend und Familie betreut. 1 Im März 2018 teilte Frau Franck mit, die Ombudsstelle auf eigenen Wunsch Ende April verlassen zu wollen, um eine unbefristete Vollzeitstelle bei einem anderen Anstellungsträger anzutreten. 2 Eine detaillierte Auslistung der Termine der Ombudsstelle findet sich unter 5.1. 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 7 Landes- und bundesweit suchten die Ombudspersonen den Austausch mit anderen Ombuds- stellen im Flüchtlingsbereich. Auf Einladung erfolgte ein Besuch des Ombudsmannes Herr Kronenberger (Ombudsstelle für Flüchtlinge in Hennef) in Köln. Die Kölner Ombudspersonen besuchten die Hamburger Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit (Frau Stoltenberg) und die Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme im Land Baden-Württemberg (Herrn Danner). Zudem erfolgte ein Erfahrungsausta usch mit Stellen in Berlin (Land und Kommune) und in Karlsruhe (Wohlfahrtsverband), wo die Einrichtung entsprechender Beschwerdestellen erwo- gen wurde. Ihre Erfahrungen teilte die Kölner Ombudsstelle zudem im Rahmen einer Fachkonferenz der „Initiative zum S chutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ auf Einladung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, im Rahmen des Pilotprojekts „Unabhängiges Be- schwerdemanagement in Unterkünften für Geflüchtete“ (Frauenhauskoordinierung e.V.) und mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. (Wuppertal). Regelmäßig nahmen die Ombuds- personen zudem an fachlich relevanten Tagungen und Veranstaltungen teil. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 8 3. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 3.1 Übersichtsdarstellung 4. Berichtszeitraum (Stand 31.03.18) fortgeführt aus vorheri- gen Berichtszeiträu- men neu im 4. Berichtszeit- raum gesamt absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent Beschwerdefälle 32 100,0 % 91 100,0 % 123 100,0 % namentlich / ano- nym namentlich 31 96,9 % 79 86,8 % 110 89,4 % anonym 1 3,1 % 12 13,2 % 13 10,6 % Hinweisgebende3 Flüchtlinge 10 31,3 % 22 24,2 % 32 26,0 % Freiwillige 4 12,5 % 12 13,2 % 16 13,0 % Professionelle 16 50,0 % 51 56,0 % 67 54,5 % Andere 2 6,3 % 6 6,6 % 8 6,5 % Vorermittlung ja 12 37,5 & 35 38,5 % 47 38,2 % nein 20 62,5 % 56 61,5 % 76 61,8 % Aufgabenbereich ja 30 93,8 % 63 69,2 % 93 75,6 % nein 2 6,3% 28 30,8 % 30 24,4 % vor Ort ja 12 37,5 % 19 20,9 % 31 25,2 % nein 20 62,5 % 72 79,1 % 92 74,8 % Befragung ja 29 90,6 % 81 89,0 % 110 89,4 % nein 3 9,4 % 10 11,0 % 13 10,6 % Auskunftsersu- chen10 AfW 19 59,4 % 29 31,9 % 48 39,0 % GA 4 12,5 % 2 2,2 % 6 4,9 % and. Ämter 7 21,9 % 1 1,1 % 8 6,5 % and. Akteure 5 15,6 % 7 7,7 % 12 9,8 % Abgabe/Verweis 7 21,9 % 22 24,2 % 29 23,6 % Vermittlung 11 34,4 % 8 8,8 % 19 15,4 % Bearbeitungsstand offen 5 15,6 % 19 20,9 % 24 19,5 % geschlossen 27 84,4 % 72 79,1 % 99 80,5 % Kategorisierung der Beschwerde15 Gewalt 6 18,8 % 14 15,4 % 20 16,3 % sex. Übergriff 0 0,0 % 3 3,3 % 3 2,4 % Diskriminierung 8 25,0 % 13 14,3 % 21 17,1 % MW-Verstoß 24 75,0 % 52 57,1 % 75 61,0 % Turnhalle/Notauf- nahme 12 37,5 % 25 27,5 % 37 30,1 % Wohnheim 7 21,9 % 26 28,6 % 33 26,8 % gewerbliche Un- terkunft 6 18,8 % 14 15,4 % 20 16,3 % schutzbed. Perso- nen 28 87,5 % 55 60,4 % 83 67,5 % Rechtfertigung der Beschwerde ja 11 34,4 % 3 3,3 % 14 11,4 % teilweise 8 25,0 % 13 14,3 % 21 17,1 % nein 1 3,1 % 7 7,7 % 8 6,5 % ungeklärt4 5 15,6 % 43 47,3 % 48 39,0 % zurückgezogen5 7 21,9 % 25 27,5 % 32 26,0 % 3 Mehrfachnennungen möglich 4 Als „ungeklärt“ werden Rechtfertigung und Abhilfe gewertet, wenn die Bewertung in unabgeschlossenen Verfah- ren noch aussteht oder wenn eine Klärung bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zu erreichen war. 5 Zurückgezogene Beschwerden werden hier separat ausgewiesen. 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 9 Indiv. Abhilfe voll 11 34,4 % 7 7,7 % 18 14,6 % teilweise 4 12,5 % 12 13,2 % 16 13,0 % nicht 4 12,5 % 8 8,8 % 12 9,8 % ungeklärt 6 18,8 % 39 42,9 % 45 36,6 % zurückgezogen 7 21,9 % 25 27,5 % 32 26,0 % Grds. Abhilfe voll 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % teilweise 2 6,3 % 1 1,1 % 3 2,4 % nicht 14 43,8 % 19 20,9 % 33 26,8 % ungeklärt 9 28,1 % 46 50,5 % 55 44,7 % zurückgezogen 7 21,9 % 25 27,5 % 32 26,0 % Im Berichtszeitraum 01.07.2017 bis 31.03.2018 bearbeitete die Ombudsstelle 123 Beschwer- defälle. Es wurden 3 1 Fälle aus den vorherigen Berichtszeiträumen fortgeführt und 92 neue Beschwerden registriert. In den Aufgabenbereich der Ombudsstelle fielen 75,6% (93) der Hin- weise und Beschwerden, sie konnten größtenteils im Berichtszeitraum bearbeitet und abge- schlossen werden (80,5% bzw. 99 der Beschwerden). Zum Ende des Berichtszeitraums waren 24 Hinweise und Beschwerden (19,5%) noch in Bearbeitung. Die Verteilung der hinweisgebenden Person en zeigt im Vergleich zu den Vorberichtszeiträu- men kaum Veränderungen auf, erneu t kamen ca. die Hälfte der Hinweise von Fachkräften (54,4%), ca. ein Viertel der Hinweise von Flüchtlingen (26%) und die restlichen Hinweise von Freiwilligen und anderen Personen. Die Ombudspersonen führten in ca. 40% der Beschwerdeverfahren Vorermittlungen durch und suchten ca. ein Viertel der Betroffenen in ihren Unterkünften auf. Befragungen wurden in 110 Beschwerdefällen durchgeführt, neben den Betroffenen selbst wurden oftmals die Hinweisge- benden und Fachkräfte befragt. Größtenteils wurde das Amt für W ohnungswesen um Auskunft ersucht (40% der Beschwer- den). Weitere Anfragen wurden an das Gesundheitsamt und andere Ämter6 (11,4%) und bei- spielsweise an Ärzt_innen, Psychotherapeut_innen, Kliniken, das Auszugsmanagement oder eine Willkommensinitiative gestellt. In 29 (23,6%) Beschwerdefällen wurden Hinweisgebende und/oder Betroffene mit (Teil -)An- liegen an andere Institutionen und Behörden weitergeleitet, in 19 Fällen (15,4%) wurde Be- schwerdeführende in weitere Angebote vermittelt. Die Ombudsstelle bearbeitete 20 Beschwerdefälle zum Thema Gewalt, drei Beschwerden und Hinweise zu sexuellen Übergriffen, in 21 Fällen wurde verschiedenen Arten von Diskriminie- rung thematisiert und in 75 Fällen bezogen sich die Beschwerden auf die Kategorie Verletzung der Menschenwürde.78 In 90 der 123 Beschwerdefälle wurde die Unterbringungsform erfasst bzw. war für die Be- schwerdeführung von Bedeutung. Trotz Abbau der Notaufnahme -Kapazitäten gingen der größte Teil der Beschwerden von Betroffenen aus dieser Unterbringungsform ein (37 B e- schwerden). Erstmals wurden weitere Unterbringungsformen in der statistischen Übersichts- auswertung zahlenmäßig erfasst: Es gingen 33 Beschwerden aus Wohnheimen und 20 Be- schwerden aus gewerblichen Unterkünften ein. 6 Jugendamt, Sozialamt, Ausländerbehörde 7 Mehrfachnennungen möglich 8 Deduktiv kategorisiert werden von den Ombudspersonen auch Beschwerden außerhalb der eigenen Zuständigkeit, insofern feststellbar ist, dass eine der deduktiven Kategorien zutreffend ist. Andere Hin- weise konnten bei Nicht-Rechtfertigung nicht deduktiv kategorisiert werden. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 10 In 83% aller aufgenommenen Beschwerden waren Personen mit besonderen Schutzbedarf betroffen. Folgende Zuordnung zu schutzbedürftigen Personengruppen erfasste die Ombuds- stelle in den vier Berichtszeiträumen (BZ): minderjährige umF Behinderte 65+ Schwangere Alleinerziehende m. mindj. Kindern Opfer v. Menschenhan- del schwer körperl. Er- krankte psychische Erkrankte Gewaltopfer LGTBIQ* weitere gesamt 1. BZ 35 1 0 0 9 2 0 2 3 1 2 2 55 2. BZ 42 0 3 1 3 2 1 1 8 7 0 0 68 3. BZ 58 1 2 0 3 1 0 2 9 0 5 5 81 4. BZ 97 1 7 0 6 6 0 6 11 7 0 0 143 gesamt 232 3 12 1 21 11 1 11 31 15 7 7 347 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Minderjährige umF Behinderte 65+ Schwangere Alleinerz. m. mj. Kindern Opfer v. Menschenhandel schwer körperl. Erkrankte psychisch Erkrankte Gewaltopfer LGBTIQ* Weitere gesamt Schutzbedürftigkeiten 4. BZ 3.BZ 2. BZ 1. BZ 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 11 Die Ombudspersonen bewerteten alle Beschwerden abschließend. Insgesamt 14 (11,4%) der bearbeiteten Beschwerden konnten zum Ende des Berichtszeitraums als voll gerechtfertigt eingestuft werden, weitere 21 (17,1%) Beschwerden als teilweise gerechtfertigt. Nur acht Be- schwerden (6,5%) wurden als nicht gerechtfertigt eingestuft.9 In 48 (39,0%) der Beschwerde- verfahren war die Rechtfertigung zum Ende des Berichtszeitraums ungeklärt, 32 Beschwerden (26,0%) wurden zurückgezogen. Individuelle Abhilfen wurden in 18 (14,6%) voll, in weiteren 16 (13,0%) teilweise erreicht. Zwölf Beschwerdefälle wurden abgeschlossen, ohne dass eine Abhilfe festgestellt werden konnte, in 45 Fällen (36,6%) konnte nicht ermittelt werden, ob eine Abhil fe eintrat, bzw. dies war im Berichtsende (noch) nicht ermittelbar. Grundsätzliche Abhilfen konnte die Ombudsstelle in keinem der bearbeiteten Beschwerdefälle feststellen, teilweise Abhilfen wurden hingegen in drei Fällen (2,6%) dokumentiert. In 33 Fällen wurde keine grundsätzliche Abhilfe erreicht, in 55 (44,7%) Beschwerden war (bis dahin) unge- klärt, ob eine grundsätzliche Abhilfe erreicht werden könnte. 9 Als nicht gerechtfertigt wurden u.a. Beschwerden kategorisiert, in denen sich die Angaben der Be- troffenen als falsch herausstellten, in denen sich keine gravierenden Problemlagen feststellen ließen oder zum Teil auch Beschwerden, die außerhalb des Aufgabenbereichs der Ombudsstelle lagen. Schutzbedürftigkeiten 1.-4. BZ Minderjährige umF Behinderte 65+ Schwangere Alleinerz. m. mj. Kindern Opfer v. Menschenhandel schwer körperl. Erkrankte psychisch Erkrankte Gewaltopfer LGBTIQ* Weitere Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 12 3.2 Ergebnisse und Bewertungen im Berichtszeitraum 3.2.1 Gewalt Beschwerden über Gewalt erhoben Bewohner_innen von Flüchtlingsunterkünften in mehreren Fällen und in verschiedenen Konstellationen. Vereinzelt gingen die Hinweise auch von beruf- lich in dem Feld Tätigen aus. Meist wurde Gewalt durch andere Bewohner_innen beklagt. 10 Berichtet wurden sowohl körperliche Angriffe als auch psychische Gewalt und Sachbeschädi- gungen. Eine umfassende Aufklärung der Vorgänge gelang in keinem der Fälle. Widersprüche in der Darstellung der Konfliktsituation ließen sich teilweise nicht abschließend klären. Mitunter standen andere Probleme im Vordergrund, etwa die Frage der adäquaten Wohnunterbringung von zwei psychisch erkrankten Beschwerdeführer n. Eine Beschwerde hinsichtlich Vorfälle häuslicher Gewalt konnte ebenfalls nicht umfassend aufgeklärt werden, allerdings konnte die Ombudsstelle hier feststellen, dass unmittelbar nach der Beschwerdeführung seitens des AfW eine Abhilfe angeboten wurde. I n einem anderen Fall wurde durch die Verlegung der Be- schwerde führenden Seite eine Deeskalation herbeigeführt. Im Fall einer Beschwerde üb er rassistische Diskriminierung und Gewalt fiel auf, dass Hänseleien bestätigt, ein Vorfall, bei dem nach Angaben der Beschwerdeführerin der Sohn verletzt wurde, jedoch seitens der Un- terbringungseinrichtung nicht dokumentiert wurde. Anlass zu Besorgnis gab , dass dem An- schein nach in einer Unterkunft Bewohner_innen und Beauftragte der Stadtverwaltung von Einschüchterung und Gewalt durch andere Bewohner_innen betroffen waren und im Bearbei- tungszeitraum eine nachhaltige Lösung nicht erreicht wurde. 3.2.2 Diskriminierung Der Vorwurf rassistischer Diskriminierung wurde in verschiedenen Konstellationen erhoben. In drei Beschwerdefällen wurden eine Diskriminierung Schwarzer in Unterbringungseinrichtun- gen thematisiert. In dem fortgeführten Beschwerdeverfahren betr. ein er Polizeikontrolle von Geflüchteten unmittelbar vor dem Beratungszentrum rubicon erlangte die Ombudsstelle keine weiteren Erkenntnisse. Geäußert worden war der Verdacht, der Kontrolle habe ein racial pro- filing zugrunde gelegen.11 In einem weiteren Fall gab der Beschwerdeführer an, Opfer rassis- tischer Diskriminierung zu sein. Mit dem Hinweis, eine gewalttätige Eskalation zu befürchten, lehnte er jedoch eine weitere Bearbeitung der Beschwerde, auch ohne Namensnennung, ab. Angesichts des Fehlens einer Dokumenta tion von Vorfällen in einem Fall empfiehlt die Om- budsstelle, Sensibilisierungsmaßnahmen betreffend rassistischer Diskriminierung in Wohnhei- men durchzuführen. Dabei wäre auch an good practice-Beispiele in der Wohnheimbetreuung anzuknüpfen. Antiziganismus bzw. die Diskriminierung von Roma und Ashkali wurde im Kontext von z wei Konflikten unter Bewohner_innen thematisiert . Die Beschwerdeführer_innen beklagten eine Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft . In einem Beschwerdefall wurden regel- mäßig wiederkehrende Konflikte geschildert, die in einem körperlichen Angriff eskalierten. Das 10 In zwei Fällen beschwerten sich allerdings die Aggressoren über ihre Verlegung, da diese eine Ver- schlechterung der Wohnsituation auch für nicht involvierte Familienangehörige und B etroffene mit be- sonderem Schutzbedarf bedeuten würde. 11 Beschwerden über eine Verletzung der Menschenwürde (s. 3.1.4) im Kontext von Polizeieinsätzen wurden in vier weiteren Fällen bearbeitet, wobei drei neu aufgenommenen Beschwerden zurückgezo- gen wurden und eine aus dem ersten Berichtszeitraum fortgeführte Beschwerde noch anhängig ist. 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 13 Amt für Wohnungswesen gab auf die Anfrage, welche Lösungsstrategien zur Konfliktlösung angewendet werden, an, dass „an die Toleranz der Bewohner“ appelliert und „in vielen Wohn- beispielen ein friedliches Wohnverhalten verschiedener Ethnien“ geschaffen werde. In einer weiteren Beschwerde gab die Familie an, von anderen Bewohner_innen antiziganistisch be- schimpft worden zu sein. Die Namensnennung des Täters wurde nicht gewünsch t mit dem Hinweis, dass eine Fortsetzung der diskriminierenden Beschimpfungen befürchtet wurde. Diese Beschwerden wiesen auf die Bedeutung a ntiziganistischer Diskriminierung in der Un- terbringung und Betreuung von Flüchtlingen hin. Ähnliche Schilderungen finden sich in einer Dokumentation über Vorkommnisse in Berlin.12 Antiziganistische Beschimpfungen und Belei- digungen treffen in Deutschland auf historisch tief verwurzelte Deutungsmuster und eine hohe soziale Akzeptanz.13 Mitarbeitende in Wohnheimen sollten be fähigt sein, Antiziganismus als rassistische Diskriminierung zu erkennen und dieser Art der Diskriminierung methodisch ab- gesichert entgegenzutreten. In vier Beschwerden14 wurde eine religiöse Diskriminierung moniert, welche sich nicht weiter aufklären ließ. Diese Beschwerdeverfahren schloss die Ombudsstelle als ungeklärt bzw. zu- rückgezogen ab. Ein Vertreter einer Willkommensinitiative beklagte eine ungerechtfertigte Benachteiligung ar- beitssuchender Flüchtlinge durch eine restriktive Praxis der Ausländerbeh örde Köln bei der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis im Fall der Zustimmungsfiktion (§ 36 Abs. 2 BeschV). Die ABH warte unnötig eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab mit der Folge, dass der angebotene Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung stehe und eine mögliche Entlas- tung der Sozialkassen versäumt werde. Nach Beurteilung der Ombudsstelle war die Darstel- lung der ABH plausibel, dass bei Ausbleiben einer fristgerechten Störmeldung der BA eine Auflage verfügt und der/die Antragsteller_in zu r Aushändigung der Beschäftigungserlaubnis eingeladen werde. Wenn, wie vom Hinweisgeber nachträglich berichtet, ihm seitens der ABH zudem eine Benachrichtigung des Arbeitgebers per E -Mail zugesagt wurde, dürfte dies der Beschleunigung dienen und den negativen Folgen überlanger Verfahren entgegenwirken. Weitere zurückgezogene Beschwerden über Diskriminierung betrafen systemische und Ein- zelfallfragen. Beklagt wurden eine ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft beim Zugang zu Kita-Plätzen, eine Benachteiligung ausreisepflichtiger Kinder durch die Schule, eine ungerechtfertigte Verlegung aus einer Notaufnahmeeinrichtung in eine andere sowie die Nichterteilung einer Beschäftigungserlaubnis in einem Einzelfall. 12 Amaro Foro e.V. berichtete über eine unrechtmäßige Räumung und Erteilung eines Hausverbots, verbale Belästigungen und Drohungen gegen eine Roma-Familie in Berlin (Dokumentation von antiziga- nistischen Vorfällen in Berlin und Medienmonitoring 2016, S. 10, abrufbar unter http://www.amaro- foro.de/sites/default/files/Dokumentation_web_0.pdf). 13 Nach Ergebnissen der Studie »Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland« aus dem Jahr 2016 stimmten 57,8 Prozent der Befragten der Aussage „Ich hätte Prob- leme damit, wenn sich Sinti und Roma in meiner Gegend aufhalten« zu. 49,6 Prozent Befragten stim- men zu, dass „Sinti und Roma aus den Innenstädten verbannt werden“ sollten. 58,5 Prozent der Be- fragten glauben, dass Sinti und Roma zu Kriminalität neigen. (Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutsch land, 15. Jun. 2016 von Oliver Decker, Johannes Kiess, Elmar Brähler, Psychosozial Verlag, abrufbar unter: https://www.boell.de/sites/default/files/buch_mitte_stu- die_uni_leipzig_2016.pdf?dimension1=division_demo) 14 Moniert wurde die religiöse Diskriminierung von Christen, in zwei der Fälle handelte es sich um Kon- vertiten. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 14 3.2.3 Sexuelle Belästigung Wie in den Vorberichtszeiträumen war die Zahl der Beschwerden gering, die in der Kategorie „sexueller Übergriff“ erfasst wurden. Durch einen Hinweis erfuhr die Ombudsstelle von einem jungen volljährigen Flüchtling, einem ehemaligen umF, der den Angaben zufolge Opfer sexu- alisierter Gewalt wurde. Es handelte sich um einen Fall in einer anderen nordrhein -westfäli- schen Kommune; die Hinweisgeberin wurde an andere spezialisierte Beratungsstellen verwie- sen/weitergeleitet.15 Ein zweiter Hinweis richtete sich auf sex uelle Belästigungen gegen eine geflüchtete Frau16, der Fall ist zum Ende des Berichtszeitraums anhängig. Im dritten Fall wurde die Beschwerde einer Familie bearbeitet, deren Sohn beschuldigt wurde, sexualisierte Gewalt gegen ein Kind ausgeübt zu haben. Hier monierten die Beschwerdeführer insbesondere die mangelnde Aufklärung mittels Sprachmittlung nach dem Vorfall und die daraus resultierende Verunsicherungen. 3.2.4 Verletzung der Menschenwürde Zu der Kategorie „Verstoß gegen die Menschenwürde“ waren, wie in de n Vorberichtszeiträu- men, am häufigsten Beschwerden zuzuordnen. Eine Reihe dieser Beschwerden wurde mehr- fach kodiert. Hier werden Beschwerden gesondert ausgewertet, die besondere Aspekte auf- weisen und nicht bereits in den Kontexten „Gewalt“ oder „Diskrimini erung“ oder nachfolgend unter einer induktiv gebildeten Kategorie erläutert werden. Erneut monierten viele Beschwerden, die Unterbringungssituation sei aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar und damit unwürdig. Soweit Atteste zu den medizinisch begründete n Anforderungen an die Unterbringung vorgelegt werden, sollte das Amt für Wohnungswesen diese dem Gesundheitsamt zur Stellungnahme vorlegen. Hier zeigten sich verschiedene Hin- dernisse: • Attestvorlage: Einige Beschwerdeführenden waren zur Attestvorlage (noc h) nicht in der Lage oder es fehlte, bei attestierten (schweren) Erkrankungen, eine (klare) Aussage zu den Anforderungen an die Unterbringung. • Beurteilung durch das Gesundheitsamt: Teilweise beurteilte das Gesundheitsamt die Not- wendigkeit einer Verbesserun g der Unterbringung anders als Beschwerdeführende und behandelnde Mediziner_innen oder Psychotherapeut_innen. 17 So beurteilte das Gesund- heitsamt es als medizinisch notwendig, wegen einer psychischen Erkrankung eine drei- köpfigen Familie in einer Privatwohnu ng unterzubringen, während der Erkrankte die not- untergebrachte Großfamilie nicht verlassen wollte und seine Psychotherapeutin die stabi- lisierende Wirkung des Familienverbundes hervorhob. • Umsetzung der Empfehlungen des Gesundheitsamtes: Die weiterführende F rage, wie Empfehlungen des Gesundheitsamtes umgesetzt wurden, wird weiter unten (3.2. 7) the- matisiert. • bauliche Barrierefreiheit: Als menschenunwürdig wurde in drei fortgeführten bzw. wieder aufgegriffenen Fällen und einem neuen Fall eine mangelnde Barrierefreiheit der Unterkunft 15 In einem anderen Beschwerdefall aus Köln blieb es bei der Andeu tung, dass sexualisierte Gewalt gegen einen jungen Flüchtling eine Rolle spielen könnte, sodass die Zuordnung zur Kategorie Gewalt erfolgte. 16 vgl. auch 3.2.5 gewerbliche Unterbringung 17 Zitat aus einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes Köln: „Eine Veränd erung der Unterbringung wäre zweifellos wünschenswert, aber zur Zeit medizinisch nicht notwendig.“ 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 15 moniert; es handelte sich um Beschwerden von zwei Erkrankten mit Bewegungseinschrän- kungen und zweier körperbehinderter Kinder. Über Lösungen im Einzelfall hinaus 18 man- gelte es grundsätzlich an barrierefreien Unterbringungsmöglichkei ten (vgl. 3.2.5 u. 3.2.6, Behinderte). Ebenfalls als Verstoß gegen die Menschenwürde wurden Hindernisse beim Zugang zur Ge- sundheitsversorgung beklagt; hier konnten in einem Fall Hinweise zur rechtlichen Prüfung für eine leistungsrechtliche Klärung beim So zialamt sorgen. Im Zusammenhang von gewalttätig eskalierenden Konflikten monierten zwei Beschwerdeführer ihre Verlegung als mensch enun- würdig für nicht in den Gewalta kt involvierte Minderjährigen. Schließlich wurden Probleme beim Erhalt der Geburtsurkunde als Menschenwürdeverletzung moniert. Neben der im Laufe des Beschwerdeverfahrens erreichten Abhilfe im Einzelfall ist die grundsätzliche Bedeutung hervorzuheben: Jedes Kind ist „unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen“ (Art. 7 Abs. 1 UN-KRK) und es zählt zu den Pflichten des Vertragsstaats, die betroffenen Fa- milien darüber zu informieren (Art. 42 UN-KRK).19 3.2.5 Beschwerden mit Bezug zur Unterbringungsform Notaufnahmeeinrichtungen Auch nach der Beendigung der Turnhallenunterbringung war die Situation in Hallen und ande- ren Notaufnahmeeinrichtung häufig Gegenstand von Beschwerdeverfahren. Zum einen han- delte es sich um 12 fortgeführte Beschwerdeverfahren, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt waren, oft Kinder mit gesundheitlichen Problemen. Bis auf drei Fälle konnten die Be- schwerden im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. Zum anderen wurden 25 neue Be- schwerden aufgenommen. Die Verteilung der Beschwerden hinsichtlich der Unterkunftsart spiegelten den zunehmenden Abbau von Notaufnahmekapazitäten wieder. Im Bezug zur Ver- teilung der Flüchtlinge auf die verschiedenen Unterbringungsformen traten Beschwerden aus Notaufnahmen jedoch weiterhin überproportional häufig auf. Bei den neu aufgenommenen Beschwerden ging es wiederum häufig um Bewohner_in nen, die schutzbedürftigen Personengruppen zuzurechnen waren, wie Minderjährige, Behinderte, Schwangere und psychisch Erkrankte. Beklagt wurden u.a. Konflikte mit dem Wachdienst, Gewalt und Diskriminierung, Einschränkungen durch Gemeinschaftsverpflegung so wie ein langer Verbleib in der Notaufnahme, der als Benachteiligung oder im Zusammenhang mit schweren und weniger schweren Erkrankungen als besonders belastend verstanden wurde.20 18 Im Einzelfall wurde Abhilfe erreicht und/oder die Beschwerde zurückgezogen. 19 „Die Politik muss dafür sorgen, dass Kinder von Geflüchteten Geburtsurkunden erhalten. (…) Die betroffenen Familien über den ‚Zugang zum Recht‘ bezüglich der Geburtenregistrierung zu informieren, gehört eigentlich zu den Staatenpflichten der Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention" (Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring -Stelle UN -Kinderrechtskonvention zum Internationalen Kindertag am 01.06.2016. Online unter: https://www.institut -fuer-menschenrechte.de/rechte-haben-recht-bekom- men/meldung/article/die-politik-muss-dafuer-sorgen-dass-kinder-von-gefluechteten-geburtsurkunden- erhalten/ [16.06.2018]). 20 Mehrfach wurde, auch unter Verweis auf besondere Anforderungen, der lange Verbleib (mehrere Monate bis zu zwei Jahren ) in Notaufnahmeeinrichtungen bemängelt. Größtenteils gingen diese Be- schwerden von Familien mit minderjährigen Kin dern ein, welche u.a. unter Hinweis auf psychische Er- krankungen von Familienmitgliedern und/oder das Anwachsen der Familie die beengten Wohnverhält- nisse bemängelten. In einem Fall wurden die Essenszeiten und der Zugang zur Mensa in einer Notun- terkunft moniert. Die Öffnungszeiten kollidieren nach Angaben der Beschwerdeführer mit den Arbeits - und Schulzeiten der Familienmitglieder, weiter sei der Zugang für Jugendliche ohne Begleitung der Er- ziehungsberechtigten versagt worden. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 16 Wohnheime Wiederholt wurden Missstände in Unterkünften als menschenunwürdig kritisiert. Fortgeführt wurden sieben Beschwerden aus Wohnheimen, neu aufgenommen 26. Im vierten Berichts- zeitraum wurde sich nahezu im gleichen Maße über die Unterbringung in Notaufnahmen und Wohnheimen beschwert. Beschwerden betrafen sowohl die Unterbringungssituation in mobilen Wohneinheiten als auch in anderen Wohnheimen. Themen waren etwa Bedürfnisse besonders Schutzbedürftiger, ge- walttätige Auseinandersetzungen unter Bewohner_innen, rassistische und religiöse Diskrimi- nierung, aber auch der Umgang mit technischen Mängeln bei Selbstzahlern und Probleme mit Benutzungsgebühren/Mietrückständen. Gewerbliche Unterkünfte Fortgeführt wurden sechs Beschwerden aus gewerblichen Unterkünften, neu aufgenommen 14. Die Beschwerdeführer brachten hinsichtlich der Unterbringung in Beherbergungsbetrieben u.a. ihre besonderen Bedürfnisse vor, in einem Fall st and der Vorwurf der sexuellen Belästi- gung durch einen Hotel -Mitarbeiter im Raum. 21 Die Ombudsstelle stellte Probleme mit der Postzustellung in einer gewerblichen Unterkunft fest (s. 3.2.10). Obdachlosenunterbringung Im Laufe eines Beschwerdeverfahrens verlegte das Amt für Soziales und Senioren eine Be- schwerdeführerin mit Bewegungseinschränkungen aus einem nicht barrierefreien Hotel in eine barrierefreie Unterkunft. Barrierefreiheit ist kein selbstverständlicher Standard. Privatwohnung Beschwerden, die sich auf die Wohnsituation in einer Privatwohnung bezogen, wiesen entwe- der auf Beratungsbedarf zu privaten Mietverhältnissen hin (Schimmelbefall, fehlende Rück- sprache mit Vermieter, Unkenntnis von Hilfsmöglichkeiten wie Mieterverein) oder auf die Ver- quickung aufenthalts- und sozialrechtliche Probleme (Aufenthaltsbestimmung Schutzberech- tigter nach § 12a AufenthG), schwieriger Wohnbedingungen und familiäre Konflikte. 3.2.6 Schutzbedürftige Personengruppen In der nicht abschließenden Aufzählung des Art. 21 EU -Aufnahmerichtlinie werden Minder - jährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerzie- hende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren kör- perlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Ver- gewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmel ung weiblicher Genitalien, als vulnerable An- tragsteller_innen auf internationalen Schutz genannt. Die Mindeststandards für die Unterbrin- gung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln zählen zudem Schwule, Lesben und Transgen- der hinzu. 21 Hier muss noch die Beschwerdeaufnahme erfolgen, zum Berichtsende hat die Ombudsstelle lediglich den Hinweis auf den Vorfall erhalten. 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 17 Durch die Richtlinie ist den Mitgliedstaaten aufgegeben, in dem einzelstaatlichen Recht die spezielle Situation von schutzbedürftigen Personen zu berücksichtigen (Art. 21) sowie die be- sonderen Bedürfnisse Schutzbedürftiger zu beurteilen und dafür zu sorgen, dass diesen bei der Aufnahme Rechnung getragen wird (Art. 22). Minderjährige Begleitete Flüchtlingskinder und -jugendliche erschienen erneut häufig und vielfältig als Be- troffene in Beschwerdeverfahren. In fortgeführten bzw. wiederaufgegriffenen Fällen hatten Eltern u.a. die Belastung ihrer Kinder in der Notaufnahme oder in anderen prekären Unterbringungssituationen moniert, z.B. durch räumliche Enge, das Fehlen geeigneter Ruhe- und Rückzugsräume sowie die Kumulation von Belastungen aus langandauernder Notunterbringung in Landes- und kommunalen Einrichtun- gen. Hinsichtlich der Verpflegung wurden Probleme beim grundsätzliche Zugang und die feh- lenden Wahlmöglichkeiten moniert. Weitere Monita betrafen auch eine den gesundheitlichen Anforderungen nicht entsprechende Wohnsituation bei körperlicher Behinderung, bei schwe- rer Erkrankung der Kinder oder bei der psychischen Störung eines Kindes . Auch die Betrof- fenheit als Kind psychisch erkrankter Elternteile war Thema. Vereinzelt wurde auch die Betrof- fenheit durch Eigentumsbeschädigung bzw. Diebstahl in der/um die Unterkunft moniert. Einige fortgeführte Beschwerden hatten nur mittelbaren oder keinen Bezug zur Unterbringungssitua- tion, etwa soweit die ausstehende Erteilung einer Geburtsurkunde moniert wurde, sowie bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen und bei Problemen im Zusammenhang des Schulbe- suchs. Die n eu aufgenommenen Beschwerdeverfahren thematisierten zusätzlich Einschüchterung und Gewalt seitens volljähriger u. minderjähriger Mitbewohner_innen sowie in einem Fall häus- liche Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen sowie zwei Fälle rassistischer Diskriminie- rung gegenüber Kindern. Diese Fälle konnten nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden. M it- betroffen waren Minderjährige zudem von (technischen) Mängeln in Unterkünften. Neu waren Beschwerden über mangelnde Kinderbetreuung und Problemen beim Zugang zu Pflegeleis- tungen für Kinder. Wie bereits oben erwähnt, monierten in drei Fällen die Eltern, dass die durchgeführte Verlegung sich zum Nachteil für die minderjährigen und teilweise psychischen erkrankten Kinder auswirke. Bereits in den Vorberichten wies die Ombudsstelle darauf hin, dass die Lebenssituation Min- derjähriger in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere bei langer Verweildauer, mit hohen Belastungen verbunden ist und, Studien zufolge, mit psychischen Problemen und Auffälligkei- ten korrelieren. Entsprechend sind Anforderungen an eine kindergerechte Unterbringung zu formulieren. Unbegleitete Minderjährige Auch unbegleitete Minderjährige waren den Ergebnissen von Beschwerdeverfah ren zufolge von technischen Mängeln in der Unterbringungseinrichtung mitbetroffen. Weitere Hinweise s. Stationäre Jugendhilfe. Menschen mit Behinderung Schwerpunkte der Beschwerden behinderter Menschen und ihrer Familien waren eine man- gelnde bauliche Barrierefreiheit der Unterkunft (vgl. 3. 2.4) und Hindernisse beim Zugang zu Pflegeleistungen (vgl. 3.2. 8) sowie der Zugang zum Integrationskurs und die Teilnahme an dessen Prüfung. Soweit die Beschwerden konkret bearbeitet werden konnten, erschienen sie gerechtfertigt. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 18 Schwangere Mehrere Schwangere beschwerten sich über ihre Unterbringung, teilweise auch unter Bezug auf nachgewiesene psychischen Störungen. Besondere Anforderungen an die Unterbringung ließen sich in zwei Beschwerdefällen bestätigen, allerdings aufgrund der psychischen Störung. Eine weitere Beschwerde einer Schwangeren ist anhängig. Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen In den bearbeiteten Beschwerdefällen wurden häufig gesundheitliche Probleme thematisiert (vgl. 3.1.4). Schwere körperliche Erkrankungen, aufgrund derer nachweislich besondere An- forderungen an die Unterbringung zu stellen waren und die in diesem Bericht nicht bereits in den Kontexten Barrierefreiheit und Behinderung berücksichtigt sind, waren eher selten Personen mit psychischen Störungen Bei nachweislich psychisch erkrankten Bewohner_innen von Flüchtlingsunterkünften lagen häufig besondere Anforderungen an die Unterbringung vor. Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien Obwohl unter den Betroffenen Folter - und Gewaltopfer waren, war dies nur in wenigen der bisherigen Beschwerdeverfahren relevant. In einem Fall häuslicher Gewalt wur de im zeitlich nahen Zusammenhang zur Beschwerdeeinleitung der betroffenen Familie eine Abhilfe ange- boten, ungeklärt bleiben hier im Berichtszeitraum einige Aspekte hinsichtlich der zeitlichen Ab- läufe. In anderen Beschwerdeverfahren konnten Fälle aufgrund fehlender örtlicher Zuständig- keit oder aufgrund von anonymisierten Meldungen nicht im Einzelnen bearbeitet werden. LSBT*I Bzgl. der Beschwerde über eine Polizeikontrolle von Geflüchteten unmittelbar vor dem Bera- tungszentrum rubicon, die im Vorberichtszeitraum aufgenommen wurde, erlangte die Ombuds- stelle keine weiteren Erkenntnisse (s. 3.2.2). 3.2.7 Umsetzung der Unterbringungsempfehlungen des Gesundheitsam- tes Die weiterführende Frage, wie Empfehlungen des Gesundheitsamtes umgesetzt wurden, wird hier thematisiert. In einer Reihe von Beschwerden dauerte es sehr lange, bis eine Unterbringung entsprechend der Empfehlungen des Gesundheitsamtes stattfand. Dabei ging es nicht um die Überschrei- tung der Wochenfrist, die die Mindeststandards vom Dezember 2016 für den Auszug aus der Hallenunterbringung setzen (sog. Exit-Option), sondern es handelte sich um ein monatelanges Verharren unter gesundheitsabträglichen Bedingungen. In einem Fall ließ sich feststellen, dass das Gesundheitsamt bereits i m August 2014 und erneut im November 2015 feststellte, dass „aus amtlich fachärztlicher Sicht der Bezug einer eigenen abgeschlossenen Wohnung dringlich notwendig ist.“ Erst nach einer gewalttätigen Eskalation eines Konfliktes mit Mitbe- wohnern wurde eine Verlegung eingeleitet, welche den Betroffenen zufolge den gesundheitli- chen Anforderungen entsprach. In einem weiteren Fall eines psychisch erkrankten Asylsu- chenden, der mit Ehefrau und Kind in einem Hotelzimmer untergebracht war, wurde der nach der ärztlichen Stellungnahme des Gesund heitsamtes angekündigte Umzug kurzfristig abge- sagt und es vergingen insges. 7,5 Monate bis zum Einzug in eine empfohlene abgeschlossene 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 19 Wohneinheit. Es dürfte sich hier um eine Verletzung der besonderen Garantien und Rechte schutzbedürftiger Antragsteller_innen handeln (Art. 2 k i.V.m. 21, 22 sowie 17 Abs. 2 RL 2013/33/EU). Ähnlich lange dauerte es, bis eine insg. fünfköpfige Familie mit einem Kleinkind mit Entwicklungsstörungen aus der Notaufnahme in eine nach Beurteilung des Gesundheits- amtes adäquate Unterkunft umziehen konnte. Die individuelle Dramatik langer Wartezeiten verdeutlichte eine fachärztliche Stellungnahme, wonach im Falle einer psychisch Erkrankten „potentiell posttraumatische Ängste bzw. post- traumatisches Wiedererleben auslösende Triggersituationen wie z.B. gemeinsame Benutzung des Badezimmers mit fremden Personen unbedingt vermieden werden“ sollten. Das struktu- relle Problem war nach Beurteilung der Ombudsstelle weiterhin der Mangel an geeigneten Unterkünften. Hinzu kam in einer Reihe von Fällen, dass – bei allem Bemühen um Transpa- renz, das Sozialarbeiter_innen zeigten – für Betroffene und Beschwerdestelle die zeitliche Pla- nung der Verlegung oft wenig nachvollziehbar blieb. 3.2.8 Pflege Hindernisse beim Zugang zu Pflegeleistungen (vgl. 3.2. 6 Menschen mit Behinderung) waren Gegenstand eines fortgeführten, im Berichtszeitraum abgeschlossenen Verfahrens und eines neuen, weiter anhängigen Falles. Deutlich wurden das Bestehen falltypischer rechtlicher und bürokratischer Zugangshindernisse22 und, damit verbunden, ein fallspezifischer Beratungsbe- darf der betroffenen Familien sowie mindestens eine zeitliche Verzögerung beim Zugang zu Hilfen. 3.2.9 Nutzungsgebühren Nutzungsgebühren für Flüchtlingsunterkünfte wurden im Berichtszeitraum mehrfach in Be- schwerdeverfahren behandelt. Im August 2017 räumte das Amt für Wohnungswesen ein, dass die Abwicklung von Zahlungsrückständen nach geänderten Nutzungsgebührenbescheiden noch nicht reibungslos verlaufe. Dies sei der Zuständigkeit drei verschiedener Dienststellen und unterschiedlichen DV-Systemen geschuldet, die sich derzeit nicht harmonisieren ließen. Das AfW werde die beteiligten Dienststellen zu einem Gespräch einladen, um gemeinsam eine abgestimmte Vorgehensweise zu entwickeln, die zukünftig Fälle von Zwangsvollstrec kungs- maßnahmen vermeide. Seitens der Ombudsstelle wurde die Wiedervorlage geplant. Berück- sichtigt werden sollten dabei auch Fragen von Oktober und Dezember 2017 sowie März 2018, die die Berechnung bzw. Neuberechnung der Nutzungsgebühren , die Kostenübernahm e durch verschiedene Träger sowie Rückstände betreffen, die zwei Hinweisen zufolge über län- gere Zeit aufliefen. 3.2.10 Postzustellung Nach Feststellung der Ombudsstelle war die Postzustellung an mindestens eine Familie in einer gewerblichen Unterkunft über Wochen hinweg nicht sichergestellt.23 Nach Verlegung der 22 Soweit die zweijährige Vorversicherungszeit nach § 33 Abs. 2 SGB XI nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung, sodass ggf. beim Sozialamt weitere Anträge (z.B. auf Hilfe zur Pflege) zu stellen sind. 23 In einem weiteren Fall überprüft die Ombudsstelle die Wiederaufnahme der Beschwerde. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 20 Familie in diese Unterkunft kamen die entsprechend adressierten Schreiben der Ombudsstelle als unzustellbar zurück. Nach Feststellungen der Dt. Post AG und der Ombudsstelle war eine fehlende Briefkastenbeschriftung die Ursache der gescheiterten Zustellung. Zurückgewiesen wurde der Vorschlag, die Post der Ombudsstelle an den gewerblichen Betreiber zu adressie- ren. Nach Mitteilung des Amtes für Wohnungswesen wurden die Hotelmitarbeiter letztlich an- gewiesen, die Briefkastenbeschriftung sicherzustellen. Offen war die Frage, inwiefern vertrag- liche Regelungen zur postalischen Erreichbarkeit in der gewerblichen Unterkunft bestanden. 3.2.11 stationäre Jugendhilfe Als nicht überprüfbarer Hinweis auf Klagen von (ehemal ig) unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) über eine unzureichende Betreuung in einem Wohnheim der Jugendhilfe und über daraus resultierende Nachteilen hinsichtlich Schule/Ausbildung sowie rechtlichen Verfahren ein. Angesichts der besonderen Vulnerabilität von umF und möglichen weiteren Un- terstützungsbedarfen bei ehemaligen umF wurde das Jugendamt der Stadt Köln kontaktiert mit der Bitte, den Flyer der Ombudsstelle in Wohneinrichtungen der Jugendhilfe auszuhängen, in denen (ehem.) umF untergebracht sind. Am 14.03.18 erfolgte die Vorstellung der Ombuds- stelle bei der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Hilfen zur Erziehung. Zudem tauschten die Ombudspersonen sich mit dem Verein „Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V.“ aus. 3.2.12 Asyl- und aufenthaltsrechtliche Probleme Immer wieder richteten sich Personen (auch) mit asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Fragen an die Ombudsstelle. Hinweise oder Beschwerden, die ausschließlich asyl- und aufenthaltsrecht- liche Fragen betrafen, wurden entsprechend verwiesen bzw. weitergeleitet. Sie betrafen etwa die Beratung nach ablehnenden Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, zum (eingeschränkten) Familiennachzug, zur länderübergreifenden (Um-)Verteilung oder zur Wohnsitzbestimmung sowie Fragen der Finanzierung anwaltlicher Vertretung. 3.2.13 Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung Einzelne zurückgezogene Beschwerden deute ten aus Sicht der Ombudsstelle auf einen zu- mindest befürchteten Mangel an Schutz im Beschwerdeverfahren hin. So zog ein Betroffener, welcher angab, Opfer und rassistischer Diskriminierung zu sein, die Beschwerde zurück und gab an, eine Eskalation der Situation zu befürchten. Mit Besorgnis registriert e die Ombuds- stelle die Meldung eines Beschwerdeführers, wonach ein anderer Beschwerdeführer sich in der Unterkunft benachteiligt behandelt fühlte, nachdem er sich an die Ombudsstelle gewandt hatte. Gesprächsangebote und Kontaktaufnahmen durch die Ombudspersonen blieben erfolg- los, sodass keine weitere Aufklärung unternommen werden konnte. Diese Problemlagen wei- sen deutlich auf, dass die unabhängige Beschwerdebearbeitung der Ombudsstelle im Gewalt- schutzkonzept eingebettet werden sollte. Hinsichtlich der Sachverhaltsermittlung seitens der Verwaltung äußerte die Ombudsstelle bereits in der Ve rgangenheit in Einzelfällen Kritik zur Detailliertheit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit. Auch im aktuellen Berichtszeitraum stellte die Ombudsstelle dies in Einzelfällen fest. 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 21 4. Empfehlungen Die Ombudsstelle aktualisiert und erweitert ihre Empfehlungen zu den folgenden Punkten. Beendigung der Hallenunterbringung, Bereitstellung der Ressourcen für die „Exit -Op- tion“ sowie Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in städtischen und gewerb- lichen Unterkünften Die Ombudsstelle begrüßt grundsätzlich die Planung der Verwaltung, die Hallenunterbringung bis zum Jahresende zu beenden. Im Blick auf zahlreiche Belastungen, die mit der Notunter- bringung verbunden sind, ist dies die richtige Entscheidung. Einzuschränken ist allerdings, dass das Konzept „Resso urcenmanagement“ vorsieht, Notunterkunftsplätze in Hallen bis Ende 2018 zu belegen und über diesen Zeitpunkt hinaus, ggf. in Leichtbauhallen, mindestens 1.500 Unterbringungsplätze im Rahmen der Unterbringungsreserve vorzuhalten sowie die Notaufnahme in der Einrichtung Herkulesstraße mit 550 Plätzen beizubehalten. Zu bekräftigen ist daher unsere Empfehlung, insbesondere für schutzbedürftige Personen die zu erfüllenden besonderen Anforderungen in Notaufnahmesituationen zu definieren (Schutz- mechanismen, Rückzugsräume und Anforderungen an die Qualifikation des Personals) und die Ressourcen für die in den Mindeststandards definierte „Exit -Option“ bereitzustellen, d.h. für eine Verlegung aus gesundheitlichen Gründen binnen einer Woche in eine bessere Unter- kunft. Weiterhin empfiehlt die Ombudsstelle, die Prüfung und Verbesserung der Unterbringungsbe- dingungen in städtischen Wohnheimen und gewerblichen Unterkünften fortzusetzen. Damit verbindet sie die Empfehlung, die Funktionsweise der im Konzept „Ressourcenmanagement“ in Aussicht gestellten Belegungssteuerung transparent zu machen. Aus Sicht der Ombuds- stelle sind dabei vorrangig die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen zu berück- sichtigen. Die Fälle, in denen medizinisch begründete Unterbringungsempfeh lungen des Gesundheits- amtes nicht kurzfristig und/oder nicht vollständig umgesetzt werden konnten, weisen auf den Bedarf hin, hierfür insbesondere die Kapazitäten in abgeschlossenen Wohneinheiten zu er- weitern. Anwendbarkeit der EU-Aufnahmerichtlinie Die Ombudsstelle wiederholt ihre Empfehlung aus dem 3. Tätigkeitsbericht, dass die Stadtver- waltung im Dialog mit weiteren Akteur_innen ausreichend konkret bestimmte individuelle Rechte aus den Regelungen identifiziert und geeignete Verfahren und Maßnahmen zu ih rer Berücksichtigung entwickelt. Gewaltschutz Die Empfehlung der Ombudsstelle aus dem 2. Tätigkeitsb ericht, im Sinne des präventiven Gewaltschutzes und effektiver Beschwerdemöglichkeiten eine Verhaltensrichtlinie zum Um- gang mit Beschwerdefällen resp. eine Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung und ihrer Auf- tragnehmer_innen einzuführen, wurde im Quartalsgespräch am 07.11.2017 abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Stadt Köln in keinem Bereich mit diesem Instrument arbeitet und zudem gegenüber Auftragnehmern nicht in der Rolle des Arbeitgebers auftritt. Einigkeit bestand, dass zum Gewaltschutz systemische Bausteine entwickelt und in einem Gewaltschutzkonzept alle besonders schutzbedürftigen Personengruppen berücksichtigt werden sollten. Die begonnene Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes begrüßt die Ombudsstelle. Die un- ter 3.2.13 aufgeführten Fallkonstellationen verdeutlichen, wie wichtig eine verbindliche kon- zeptionelle Grundlage zum Gewaltschutz auch für die Beschwerdeführung ist. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 22 Die Ombudsstelle hält die entsprechenden Empfehlungen aus dem vorherigen Bericht auf- recht, ein integriertes, strukturell verankertes Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten, welches ei- nerseits strukturell bedingte Machtungleichgewichte im Unterbringungs - und Betreuungssys- tem, die besonde re Verletzlichkeit schutzbedürftiger Personen und Konfliktfaktoren wie Un- gleichwertigkeitsvorstellungen auf Seiten von Flüchtlingen berücksichtigt und andererseits die aufgezeigten Bedarfe der Gewährleistung transparenter Regularien , der weiteren Qualifiz ie- rung des Wachdienstes und eines methodischen Vorgehens bei Konfliktgesprächen einbe- zieht. Hinsichtlich bestehender Gewalt -, Rassismus und Diskriminierungsproblematiken wird eine Entwicklung methodischer Präventions- und Interventionsmaßnahmen empfohlen. Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle Wie in den Vorberichten, empfiehlt die Ombudsstelle, ihren ungehinderten Zugang zu Unter- künften durch Aufnahme einer entsprechenden Regelung in Verträge mit gewerblichen Betrei- ber_innen von Unterkünften sicherzustellen. Wünschenswert wäre es auch, vertraglich abzu- sichern, dass in allen Unterkünften, einschließlich der gewerblich betriebenen, ein Hinweis auf die Ombudsstelle und damit auf die Möglichkeit eines unabhängigen Besch werdeverfahrens aushängt und dass umgehend bei Einzug eine Briefkastenbeschriftung erfolgt, damit Bewoh- ner_innen postalisch erreichbar sind. Im Sinne einer transparenten Kommunikation städtischer Bediensteter und Auftragnehmer_in- nen mit der Ombudsstelle sind die Akteneinsicht und die möglichst direkte Auskunftserteilung der Beteiligten an die Ombudsstelle weiterhin zentrale Aspekte. So ist die Intensivierung der Kooperation der Ombudsstelle mit dem Referat Flüchtlingskoor- dination und den Fachämtern ist aus Sicht der Ombudspersonen erstrebenswert. 4. Tätigkeitsbericht, Stand 31.03.2018 23 5. Termine 5.1 Terminübersicht der Ombudsstelle für den Berichtszeitraum 01.07.2017- 31.12.2017 01.07.2017: Eintritt von Frau Birte Lange als Ombudsfrau 02.08.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Leiterin der somalischen Frauengruppe im Kölner Flüchtlingszentrum FliehKraft (Frau Ali) 04.08.2017: Teilnahme am Netzwerktreffen „Flüchtlinge mit Behinderung“, Köln 17.08.2017: Vorstellung der Ombudsstelle im Begegnungszentrum Porz der Synagogen- gemeinde Köln (Frau Shcherbatova) 17.08.2017 Besuch von Frau Goldner, Referentin Gewaltschutz Flucht, Schwerpunkt Ge- meinschaftsunterkünfte und Beschwerdesysteme, Frauenhauskoordinierung e.V. 21.08.2017: Austausch mit den Abteilungen HOPE und HOPE mobil der Rheinflanke gGmbH, Köln (Herr Gebrihiwet, Herr Hülsmann) 22.08.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim BFmF e.V., Köln (Frau Theißen, Frau Ajami, Frau Aleksandrova, Frau Tas) 25.08.2017: Austausch mit Herrn Litvinov (Mitglied des Integrationsrates Köln) 29.08.2017: Quartalsgespräch/Erfahrungsaustausch mit dem Amt für Wohnungswesen u. dem Referat Flüchtlingskoordination (Frau Adams, Frau Bokranz, Herr Käu- fer, Frau Werning-Györkö) 31.08.2017: Ausscheiden von Frau Julia Wilhelm als Verwaltungskraft 06.09.2017: Teilnahme am „Austausch von Flüchtlingsberatungsstellen mit dem Gesund- heitsamt der Stadt Köln“ 11.09.2017: Vorstellung von Frau Lange als Ombudsfrau im AK Asyl, Köln 15.09.2017: Teilnahme der Ombudspersonen an der Fachtagung „30 Jahre Zartbitter- eine (fach-)politische Gratwanderung“, Köln 21.09.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Kölner Forum gegen Rassismus und Dis- kriminierung, Köln 21.09.2017: Podiumsteilnahme bei der Fachkonferenz der „Initiative zum Schutz von ge- flüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ auf Einladung der Deut- schen Kinder- und Jugendstiftung, Essen 22.09.2017: Vorstellung der Ombudsstelle beim Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsar- beit, Köln 29.09.2017 Vorstellung der Ombudsstelle beim Forum Afghanischer Migranten in Köln 11.10.2017: Teilnahme an Plenum des Kölner Flüchtlingsrat e.V. zu Anti-Gewaltarbeit betr. LGBTI und Diskriminierungsschutz 12.10.2017: Teilnahme an Tagung „Salafistische Radikalisierung als Herausforderung so- zialarbeiterischen Handelns“, Aachen 16.10.2017: Arbeitsbeginn von Frau Martina Franck auf der Teilzeitstelle (50%) als Ver- waltungsfachkraft 20.10.2017: Teilnahme an Veranstaltung „Sexuelle Vielfalt in migrantischen Communities – Widersprüche und Widerstände“, Köln 25.10.2017: Besprechung zum Thema Gewaltschutzkonzept für Kölner Flüchtlingsunter- künfte beim DRK Köln (Frau Bosbach, Frau Acar, Frau Sofey u.a.) 07.11.2017: Quartalsgespräch/Erfahrungsaustausch mit dem Amt für Wohnungswesen u. dem Referat Flüchtlingskoordination (Frau Adams, Frau Bokranz, Frau Stam- mel, Frau Endrikat, Frau Werning-Györkö) 15.11.2017: Besprechung mit Zartbitter e.V., Köln (Fr. Enders) 16.11.2017: Netzwerktreffen „Flüchtlinge mit Behinderung“, Köln 28.11.2017: Erfahrungsaustausch mit Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V., Wup- pertal 06.12.2017: Erfahrungsaustausch mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln 21.12.2017: Erfahrungsaustausch mit der Ombudsstelle Hamburg (Ombudsfrau Frau Stoltenberg u. Mitarbeiterinnen) Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 24 5.2 Weitere Terminplanung 12.04.2018: Vorstellung der Ombudsstelle im Kommunalen Integrationszentrum des Rhein - Erft-Kreises 16.04.2018: Teilnahme am AK Asyl 25.04.2018: Teilnahme am Fachaustausch Antisemitismus und Geflüchtete, NS Dokumen- tationszentrum der Stadt Köln 04.05.2018: Teilnahme am Multiplikatorinnen-Seminar Frauen & Flucht bei agisra e.V. 14.05.2018: Vortrag bei der Inklusions*Werkstatt der Senatsverwaltung für Integration, Ar- beit und Soziales Berlin. Referat Koordinierung Flüchtlingsmanagement 05.09.2018: Vorstellung im Gremium der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Jugend- wohnen des Jugendamtes der Stadt Köln 01.01.2018- 31.03.2018 14.02.2018: Erfahrungsaustausch mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin, Koordination Flücht- lingsfragen / Leitung Willkommensbüro (Frau Majer) 14.02.2018: Gespräch mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin. Referat Koordinierung Flüchtlingsmanagement (Frau Schulz, Frau Mühlbeyer) 15.02.2018: Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte zur Arbeit der Om- budsstelle und partizipativen Ansätzen in der Flüchtlingsarbeit (Frau Rabe) 20.02.2018: Quartalsgespräch/Erfahrungsaustausch mit dem Amt für Wohnungswesen u. dem Referat Flüchtlingskoordination (Frau Adams, Frau Bokranz, Frau Munz- Shams, Herr Wenzel, Frau Werning-Györkö) 08.03.2018: Austauschgespräch mit der Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme in Ba- den-Württemberg und deren Geschäftsstelle (Herr Danner, Frau Wörner, Frau Kara) 08.03.2018: Vorstellung der Ombudsstelle in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrat Baden- Württemberg e.V., Stuttgart 09.03.2018: Austausch mit der Einrichtungsleitung der Verfahrens- und Sozialberatung für Flüchtlinge, Caritasverband Karlsruhe e.V. / Diakonisches Werk Karlsruhe, Karlsruhe (Frau Deckwart-Boller) 14.03.2018: Vorstellung in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Hilfen zur Erziehung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 19.03.2018 Vorstellung der Ombudsstelle beim Bezirksjugendamt Rodenkirchen, GSD

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2018

    Integrationsrat

    TOP 5.5, Kenntnisnahme (Mitteilung).
  2. 06.11.2018 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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