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0378/2017

Reinigungs-und Räumdienst auf Radwegen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 16.03.2017, TOP 11.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2849 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 0378/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 
 
Reinigungs-und Räumdienst auf Radwegen 
 
 
 
 
Anfrage der Fraktion „Deine Freunde in der Bezirksvertretung Innenstadt“ Herr Kasnitz: 
 
 
 
 
1. Wie wird das Netz der Radinfrastruktur im Stadtbezirk Innenstadt im Jahresverlauf verkehrssi-
cher gehalten? Insbesondere wird darum gebeten auf folgende Aspekte einzugehen: 
 Priorisierung einzelner Streckenabschnitte 
 Arten der Maßnahmen (kehren, räumen, streuen) 
 Intervalle und Uhrzeiten 
 
 
2. Welche Gemeinsamkeiten und/oder Unterschiede bestehen zur Art und Vorgehensweise der 
Maßnahmen im Straßennetz des MIV? Insbesondere wird darum gebeten auf folgenden As-
pekt einzugehen: 
 Priorisierung, Gleichbehandlung oder Nachrangigkeit gegenüber den Maßnahmen auf 
der Radinfrastruktur. 
 
 
 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
 
 
 
Die Reinigung sowie Laubbeseitigung der Radwege erfolgt laut Straßenreinigungssatzung der Stadt 
Köln analog der Fahrbahn-und Gehwegreinigung. Der Reinigungsrhythmus richtet sich nach dem 
Verschmutzungsgrad. Dieser Sachverhalt bezieht sich auf Radwege, die sich auf dem Gehweg (ana-
log Gehwegreinigung) und auf Radwege, die als markierte Streifen auf der Fahrbahn vorhanden sind 
(analog Fahrbahnreinigung). Selbstständige Radwege gelten als Fahrbahn und werden daher laut 
Straßenreinigungssatzung einmal wöchentlich mittels einer Kleinkehrmaschine separat gereinigt. 
 
Der Winterdienst für das zu betreuende Radwegnetz wurde, bezüglich der Prioritäten, mit dem Fahr-

2 
 
radbeauftragten der Stadt Köln und dem ADFC abgesprochen. Es gibt die Planstufe 1 und 3. Die Zu-
ordnung in eine Planstufe richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen. Hier sind insbesondere die 
Nord-Süd-Achse sowie die Ost-West-Achse berücksichtig, z. B. die komplette Aachener Straße. 
Planstufe 1 ist sehr zeitaufwendig, da hierfür in der Regel spezielle Kommunalschmalspurfahrzeuge 
mit Schneekehrwalze und Feuchtsalzstreuer eingesetzt werden, welche einen langsamen Arbeitsfort-
schritt sowie eine geringe Ladekapazität haben. Die Planstufe 3 wird in der Regel am Folgetag gefah-
ren. Der Winterdiensteinsatz der Radwege erfolgt analog des der Fahrbahnen und beginnt ab 04.00 
Uhr und endet ab 20.00 Uhr. 
 
Die Radwege der Kölner Brücken werden durch die AWB GmbH Köln mit Sole behandelt. Bei dro-
hender Glättebildung, in besonders gefährdeten Lagen, erfolgen auf den Radwegen der Brücken die 
gleichen vorsorglichen Maßnahmen, die auch auf den Fahrbahnen der Brücken und der Hauptver-
kehrsstraßen in den Außenbezirken durchgeführt werden. Bei anhaltendem Schneefall werden die 
Räum-und Streumaßnahmen im nötigen Umfang wiederholt.

Beratungsverlauf (1)

16.03.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Aachener Straße

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Details

Aktenzeichen
0378/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27