2229/2020
Generalsanierung der Turnhalle der Städtischen Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, Köln-Nippes – Kostenfortschreibungsbeschluss
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1137 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2229/2020
Stand: 28.01.2026
Sachstandsbericht
Generalsanierung der Turnhalle der Städtischen Katholischen Grundschule Osterather
Straße 13, Köln-Nippes – Kostenfortschreibungsbeschluss
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga-
ben
gegenüber der Kostenberechnung zum Baubeschluss in Höhe von rund 430.000 Euro brutto
für die Generalsanierung der Einfachsporthalle der Katholischen Grundschule Osterather
Straße 13, 50739 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung der Turnhalle betragen nunmehr rund 2.308.000
Euro statt rund 1.878.000 Euro brutto.
Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert und
über den Flächenverrechnungspreis generiert werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Baufertigstellung war am 20.02.2024.
Der Beschluss ist somit umgesetzt.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2229/2020 Freigabedatum 30.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalsanierung der Turnhalle der Städtischen Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, Köln-Nippes – Kostenfortschreibungsbeschluss Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber der Kostenberechnung zum Baubeschluss in Höhe von rund 430.000 Euro brutto für die Generalsanierung der Einfachsporthalle der Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, 50739 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten für die Generalsanierung der Turnhalle betragen nunmehr rund 2.308.000 Euro statt rund 1.878.000 Euro brutto. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert und über den Flächenverrechnungspreis generiert werden. Alternative: Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungsphasen zuvor berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige NK) rund 68.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz der Gebäude. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage: Der Rat der Stadt Köln genehmigte am 7.11.2019 den Entwurf und die Kostenschätzung für die Generalsanierung des Turnhallengebäudes der Katholischen Grundschule Osterather Straße 13 in Köln-Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.878.000 Euro brutto und beauftragte die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung (Beschlussvorlage 2450/2019). Außerdem wurde vom Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung genehmigt. Dies entspricht einem Betrag von rund 188.000 Euro brutto. Entwicklung der Gesamtkosten: Gemäß der aktualisierten Kostenberechnung werden sich die Brutto-Gesamtkosten von 1,878 Mio. Euro auf rund 2,308 Mio. Euro erhöhen. 3 Es zeichnet sich ab, dass die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Ratsbeschluss um circa 20 % überschritten werden. Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten Kosten abweichen. Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf: (eine Erläuterung liegt als Anlage 1 bei) 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind rund 140.000 Euro (37%) 2. Geänderte Nutzeranforderungen rund 50.000 Euro (8%) 3. Auslagerung rund 15.000 Euro (4%) 4. Massenmehrungen entfällt 5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen rund 225.000 Euro (51 %) 6. verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung entfällt 7. höhere Submissionsergebnisse entfällt 8. geänderte rechtliche Vorgaben entfällt 9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt 10. Sonstiges / Risiko entfällt Gesamt rund 430.000 Euro (100 %) Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 430.000 Euro brutto auf rund 2.308.000 Mio. Euro brutto empfohlen. Vorschläge zur Kostenreduzierung: Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung bereits erbracht. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. Auch aufgrund des aktuellen Planungsstands und des hohen Fertigstellungsdrucks sind zurzeit keine weiteren Einsparungen auszumachen. Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungsprei- ses. Aufgrund des aktuell gültigen Flächenverrechnungspreises ergeben sich jährliche Kosten in Hö- he von rund 68.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Termine: Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase (LPH) 5. Der ursprünglich geplante Fertigstellungs- termin zum Beginn des Schuljahrs 2021/2022 verzögert sich durch die geplanten Maßnahmen um 2,5 Monate auf Mitte November 2021. Aufgrund der Besonderheiten der Corona-Pandemie kann es zu weiteren Verschiebungen kommen. Stellungnahme zur Dringlichkeit und zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Die Sanierung ist erforderlich zur Aufrechterhaltung des nach Lehrplan vorgeschriebenen Schulsport- unterrichtes. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Schulsportanlagen. Anlagen: Anlage 1 – Erläuterung der Kostensteigerungsfaktoren
Anlage 1 - Erläuterungen der Kostensteigerungsfaktoren
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Katholische Grundschule Osterather Straße 13, Köln-Nippes Kostenfortschreibungsbeschluss Anlage 1 zur Vorlage 2229/2020 Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung ist davon ausgegangen worden, dass beim Abwasser an die bestehende Entwässerung angeschlossen werden kann, weil keine wesentlichen Änderungen der zu entwässernden Flächen und Abwasseranschlüsse geplant waren. Bei der weiterführenden Planung und der Erweiterung stellte sich heraus, dass zugunsten der langfristigen Sicherstellung der Entwässerung der Gesamtliegenschaft das Entwässerungskonzept auf dem kompletten Baufeld abgeändert werden muss. Hierdurch geänderte Planungen der Kanalbauarbeiten im Straßenraum führen zu einer Entzerrung des Bauablaufs. Die hier entstehenden Mehrkosten werden durch Minderkosten im Bereich Öffentliche Erschließung teilweise aufgefangen. In der weiterführenden Erfassung der Gebäudesubstanz wurden schadstoffhaltige Bauteile im Abbruchbereich festgestellt. Zudem werden im Bereich der Tiefbauarbeiten verstärkte Kellerdämmungen notwendig, was zu Mehrkosten in beiden Fällen führt. Im Bereich der Baukonstruktion kommt es zu Kostenerhöhungen, die zum einen auf die notwendig werdenden Tiefbauarbeiten zur Kellerdämmung und zum anderen auf den Abbruch schadstoffhaltiger Bauteile zurückzuführen sind. Es handelt sich hierbei um Kosten, die dem Bestand geschuldet sind (1). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 140.000,- € In der Ausführungsplanung der Haustechnik mussten notwendige Anpassungen an den Notruf- und Überwachungsleitstellen (Abschaltung analoger Leitungssysteme) vorgenommen werden. In Erweiterung des ursprünglichen Bedarfs wurde entschieden, die haustechnischen Anlagen in die automatisierte Gebäudeleittechnik (GLT) zu integrieren und auf die städtischen Systeme aufzuschalten. Das hierfür erforderliche Meldesystem führt zu Mehrkosten. Teilweise können die Mehrkosten mit den Minderkosten im Bereich der Raumlufttechnik verrechnet werden. Es handelt sich hierbei um Kosten, die auf Grund von geänderten Nutzeranforderungen entstanden sind (2). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 50.000,- € Für die Hausmeisterwohnung kann während der Baumaßnahme die Versorgung mit Trinkwasser, Abwasser, Strom und Gas nicht durchgehend sichergestellt werden. Außerdem müssen Entlüftungsleitungen der Abwasserkanäle und Vorsatzschalen an einzelnen Wänden in der Wohnung zur Verbesserung des Schalschutzes erstellt werden, Die Kosten sind der Auslagerung der Hausmeisterwohnung geschuldet (3). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 15.000,- € Ein liegenschaftsbezogenes Abwasserentsorgungskonzept (LAK) wurde im Vorfeld der Maßnahme nicht erstellt. Baustoffanalysen wurden – auf Grund der in Nutzung befindlichen Schule – nicht durchgeführt. Die in der Kostenfortschreibung aufgeführten Kosten wären ohnehin entstanden. Ein Schadensersatz kann demzufolge gegenüber dem Planer nicht geltend gemacht werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung sind bei den Planungskosten die schon beauftragten Planerkosten betrachtet worden. Die jetzige Erhöhung der Planerkosten fußt daher zum Teil auf die im Zuge des Baubeschlusses genehmigten, erhöhten anrechenbaren Kosten, zum anderen auf zusätzlichen (Fach-) Planerleistungen für die neu hinzugezogenen Tiefbauplaner und Fachplanungen zur Schadstoffsanierung. Hinzu kommen außerdem noch zusätzliche Kosten, die aus der Anerkennung der anrechenbaren Kosten aus der mitzuverarbeitenden Bausubstanz resultieren. Es handelt sich hierbei um Kosten, die durch zusätzliche (Fach-) Planerleistungen entstanden sind (5). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 225.000,- € Summe der Kostenfortschreibung 430.000,- € (Alle Zahlen w urden auf volle 5.000 Euro gerundet)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2229/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 21.07.2020 12:44