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2229/2020

Generalsanierung der Turnhalle der Städtischen Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, Köln-Nippes – Kostenfortschreibungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 01.12.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 25.01.2021, TOP 4.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Erläuterungen der Kostensteigerungsfaktoren

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1137 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2229/2020
Stand: 28.01.2026 
Sachstandsbericht  
Generalsanierung der Turnhalle der Städtischen Katholischen Grundschule Osterather 
Straße 13, Köln-Nippes – Kostenfortschreibungsbeschluss 
Beschluss:  
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga-
ben  
gegenüber der Kostenberechnung zum Baubeschluss in Höhe von rund 430.000 Euro brutto 
für die Generalsanierung der Einfachsporthalle der Katholischen Grundschule Osterather 
Straße 13, 50739 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung der Turnhalle betragen nunmehr rund 2.308.000 
Euro statt rund 1.878.000 Euro brutto. 
Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert und 
über den Flächenverrechnungspreis generiert werden. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Baufertigstellung war am 20.02.2024.  
Der Beschluss ist somit umgesetzt. 
Nächste Schritte: 
Keine. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Beschlussvorlage Ausschuss

5937 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2229/2020 
Freigabedatum 
 30.11.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalsanierung der Turnhalle der Städtischen Katholischen Grundschule Osterather Straße 
13, Köln-Nippes – Kostenfortschreibungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben  
gegenüber der Kostenberechnung zum Baubeschluss in Höhe von rund 430.000 Euro brutto für die 
Generalsanierung der Einfachsporthalle der Katholischen Grundschule Osterather Straße 13, 50739 
Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung der Turnhalle betragen nunmehr rund 2.308.000 Euro 
statt rund 1.878.000 Euro brutto. 
Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert und über 
den Flächenverrechnungspreis generiert werden. 
 
Alternative: 
Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungsphasen zuvor 
berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige NK) rund 68.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz 
der Gebäude. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Der Rat der Stadt Köln genehmigte am 7.11.2019 den Entwurf und die Kostenschätzung für die  
Generalsanierung des Turnhallengebäudes der Katholischen Grundschule Osterather Straße 13 in 
Köln-Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.878.000 Euro brutto und beauftragte die  
Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung (Beschlussvorlage 2450/2019).  
 
Außerdem wurde vom Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten 
Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung genehmigt.  
Dies entspricht einem Betrag von rund 188.000 Euro brutto.  
 
Entwicklung der Gesamtkosten:  
 
Gemäß der aktualisierten Kostenberechnung werden sich die Brutto-Gesamtkosten von 1,878 Mio. 
Euro auf rund 2,308 Mio. Euro erhöhen.

3 
Es zeichnet sich ab, dass die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Ratsbeschluss um circa 
20 % überschritten werden.  
Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten Kosten abweichen. 
 
Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf: (eine Erläuterung liegt als Anlage 1 bei) 
 
1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind    rund 140.000 Euro (37%) 
2. Geänderte Nutzeranforderungen      rund  50.000 Euro (8%) 
3. Auslagerung  rund  15.000 Euro (4%) 
4. Massenmehrungen  entfällt 
5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen  rund 225.000 Euro (51 %) 
6. verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung  entfällt 
7. höhere Submissionsergebnisse  entfällt 
8. geänderte rechtliche Vorgaben  entfällt 
9. Nutzung von Synergieeffekten  entfällt 
10. Sonstiges / Risiko  entfällt   
Gesamt  rund 430.000 Euro (100 %) 
 
Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 430.000 Euro brutto auf rund 2.308.000 
Mio. Euro brutto empfohlen. 
 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung:  
 
Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung bereits erbracht.  
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- und 
Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. 
Auch aufgrund des aktuellen Planungsstands und des hohen Fertigstellungsdrucks sind zurzeit keine 
weiteren Einsparungen auszumachen. 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über 
entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungsprei-
ses. Aufgrund des aktuell gültigen Flächenverrechnungspreises ergeben sich jährliche Kosten in Hö-
he von rund 68.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden 
Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher 
Aufwand finanziert werden. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 
ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Termine:  
 
Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase (LPH) 5. Der ursprünglich geplante Fertigstellungs-
termin zum Beginn des Schuljahrs 2021/2022 verzögert sich durch die geplanten Maßnahmen um 2,5 
Monate auf Mitte November 2021. Aufgrund der Besonderheiten der Corona-Pandemie kann es zu 
weiteren Verschiebungen kommen. 
 
Stellungnahme zur Dringlichkeit und zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise  
 
Die Sanierung ist erforderlich zur Aufrechterhaltung des nach Lehrplan vorgeschriebenen Schulsport-
unterrichtes. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Schulsportanlagen. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Erläuterung der Kostensteigerungsfaktoren

Anlage 1 - Erläuterungen der Kostensteigerungsfaktoren

3796 Zeichen

Katholische Grundschule Osterather Straße 13, Köln-Nippes 
Kostenfortschreibungsbeschluss 
Anlage 1 zur Vorlage 2229/2020 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung ist davon ausgegangen worden, dass 
beim Abwasser an die bestehende Entwässerung angeschlossen werden kann, weil keine 
wesentlichen Änderungen der zu entwässernden Flächen und Abwasseranschlüsse geplant 
waren. Bei der weiterführenden Planung und der Erweiterung stellte sich heraus, dass 
zugunsten der langfristigen Sicherstellung der Entwässerung der Gesamtliegenschaft das 
Entwässerungskonzept auf dem kompletten Baufeld abgeändert werden muss.  
Hierdurch geänderte Planungen der Kanalbauarbeiten im Straßenraum führen zu einer 
Entzerrung des Bauablaufs. Die hier entstehenden Mehrkosten werden durch Minderkosten 
im Bereich Öffentliche Erschließung teilweise aufgefangen.  
In der weiterführenden Erfassung der Gebäudesubstanz wurden schadstoffhaltige Bauteile 
im Abbruchbereich festgestellt. Zudem werden im Bereich der Tiefbauarbeiten verstärkte 
Kellerdämmungen notwendig, was zu Mehrkosten in beiden Fällen führt. 
Im Bereich der Baukonstruktion kommt es zu Kostenerhöhungen, die zum einen auf die 
notwendig werdenden Tiefbauarbeiten zur Kellerdämmung und zum anderen auf den 
Abbruch schadstoffhaltiger Bauteile zurückzuführen sind. Es handelt sich hierbei um Kosten, 
die dem Bestand geschuldet sind (1). 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 140.000,- € 
 
In der Ausführungsplanung der Haustechnik mussten notwendige Anpassungen an den 
Notruf- und Überwachungsleitstellen (Abschaltung analoger Leitungssysteme) vorgenommen 
werden. 
In Erweiterung des ursprünglichen Bedarfs wurde entschieden, die haustechnischen Anlagen 
in die automatisierte Gebäudeleittechnik (GLT) zu integrieren und auf die städtischen 
Systeme aufzuschalten. Das hierfür erforderliche Meldesystem führt zu Mehrkosten. 
Teilweise können die Mehrkosten mit den Minderkosten im Bereich der Raumlufttechnik 
verrechnet werden. 
Es handelt sich hierbei um Kosten, die auf Grund von geänderten Nutzeranforderungen 
entstanden sind (2). 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 50.000,- € 
 
Für die Hausmeisterwohnung kann während der Baumaßnahme die Versorgung mit 
Trinkwasser, Abwasser, Strom und Gas nicht durchgehend sichergestellt werden. Außerdem 
müssen Entlüftungsleitungen der Abwasserkanäle und Vorsatzschalen an einzelnen Wänden 
in der Wohnung zur Verbesserung des Schalschutzes erstellt werden, Die Kosten sind der 
Auslagerung der Hausmeisterwohnung geschuldet (3). 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 15.000,- € 
 
Ein liegenschaftsbezogenes Abwasserentsorgungskonzept (LAK) wurde im Vorfeld der 
Maßnahme nicht erstellt.

Baustoffanalysen wurden – auf Grund der in Nutzung befindlichen Schule – nicht 
durchgeführt. 
Die in der Kostenfortschreibung aufgeführten Kosten wären ohnehin entstanden. Ein 
Schadensersatz kann demzufolge gegenüber dem Planer nicht geltend gemacht werden. 
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung sind bei den Planungskosten die schon 
beauftragten Planerkosten betrachtet worden.  
Die jetzige Erhöhung der Planerkosten fußt daher zum Teil auf die im Zuge des 
Baubeschlusses genehmigten, erhöhten anrechenbaren Kosten, zum anderen auf 
zusätzlichen (Fach-) Planerleistungen für die neu hinzugezogenen Tiefbauplaner und 
Fachplanungen zur Schadstoffsanierung. Hinzu kommen außerdem noch zusätzliche 
Kosten, die aus der Anerkennung der anrechenbaren Kosten aus der mitzuverarbeitenden 
Bausubstanz resultieren. 
Es handelt sich hierbei um Kosten, die durch zusätzliche (Fach-) Planerleistungen 
entstanden sind (5). 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 225.000,- €  
Summe der Kostenfortschreibung 430.000,- € 
(Alle Zahlen w urden auf volle 5.000 Euro gerundet)

Beratungsverlauf (1)

25.01.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2229/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.12.2020
Erstellt
21.07.2020 12:44