Mandari Insight

3795/2019

Verlängerung des Inneren Grüngürtels im Zuge des Projekts Parkstadt-Süd; hier: Vergabe- und Baubeschluss für die Niederlegung der städtischen Aufbauten auf dem Gelände: Bonner Straße 126, ehemaliger Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände -

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.20

Anlage 1 - Lageplan - Niederlegung A2 - AU 4

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Ansehen

Anlage 7 - zusätzliche Anlage Pionierpark und Pionierpfad

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Ansehen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 2- Das Grüne Band - zukünftige Nutzung der Flächen

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Ansehen

Anlage 6 Änderung der Finanzierung

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Ansehen

Anlage 4 - Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft vom 17.09.2019

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Ansehen

Anlage 5 - Bedarfsanerkennung - Niederlegung AU2 - AU4 Prüfung 14 vom 24.10.2019

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Ansehen

Anlage 8 Auszug Rat 06.02.2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 - 219. Änderung des FNP Parkstadt - Süd - beabsichtigte Darstellung -

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Lageplan - Niederlegung A2 - AU 4

470 Zeichen

AU 2AU 2AU 2
AU 3AU 3
AU 4AU 4
80m6040200 Mittelpunkt: [356416,5642334]   1:2000
 
Bonner Str. 126 - Aurelis-Gelände
AU2, AU 3 und AU 4
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 15.02.2019

Anlage 7 - zusätzliche Anlage Pionierpark und Pionierpfad

200 Zeichen

Pionierpark und Pionierpfad (1. Baustufe)

Gesamtübersicht Fläche für Pionierpark und Pionierpfad, schrittweise Realisierung im Kontext Bodenmanagement

Zielzustand (Skizze gemäß integrierter Planung)

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

1579 Zeichen

Anlage 0 
 
Verlängerung des Inneren Grüngürtels im Zuge des Projekts Parkstadt-Süd; hier: 
Vergabe- und Baubeschluss für die Niederlegung der städtischen Aufbauten auf dem 
Gelände: Bonner Straße 126, ehemaliger Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände 
(3795/2019) 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
 
Es ist beabsichtigt, die Gebäudewirtschaft nach Beschlussfassung unmittelbar  mit der 
Ausschreibung der Niederlegung der vorgenannten Aufbauten des Aurelis-Geländes zu 
beauftragen. Alle erforderlichen  Vorarbeiten wie Einholen der notwendigen Gutachten, 
Erstellung der Leistungsverzeichnisse etc. sind bereits erfolgt, so dass eine Ausschreibung 
des Abbruches unmittelbar erfolgen kann. Dies ist notwendig um den geplanten 
Rückbaubeginn einhalten zu können. 
 
Als Rückbaubeginn ist das 3. Quartal 2020 vorgesehen, dieser Termin korrespondiert mit 
dem Auszug der letzten Nutzer und der Einstellung der Versorgung mit Wasser und Strom 
durch den Rückbau der Versorgungsleitungen. 
 
Der geplante Beginn der Niederlegungen der Aufbauten in dem Planbereich dient auch dazu, 
der Öffentlichkeit bereits jetzt darzustellen, dass mit der Niederlegung der Aufbauten die 
Voraussetzungen für den Ausbau des „Inneren Grüngürtels“ geschaffen werden. Dies 
insbesondere vor dem Hintergrund des bereits als erstes Projekt geplanten Ausbaus eines 
Pionierparks und Pionierweges. 
 
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, da der 
verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess zeitlich mit der Abgabefrist der 
Beschlussvorlage zusammen fiel.

Anlage 2- Das Grüne Band - zukünftige Nutzung der Flächen

403 Zeichen

"u3][34s10X Bunnegag aula Nluydsnzusy9e]J
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ANS LAVLSYUY NIUHYAYEA, SIALVUIHOOY
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Anlage 6 Änderung der Finanzierung

849 Zeichen

Anlage 6: Änderung Finanzierung 
 
 
 
Da bereits zum Zeitpunkt des Grundstücksankaufs die Niederlegungsabsicht bestand 
und die Gebäude als objektiv wertlos in die Kaufpreisermittlung eingeflossen sind, 
können die Abrisskosten der Gebäude nach einer tiefergehenden Prüfung als 
investive Maßnahme eingestuft werden. 
 
Die Finanzierung der Abrisskosten der Aufbauten in Höhe von 2.763.098,43 € erfolgt 
daher investiv aus dem Ankaufsetat für Grundstücke und Gebäude (Finanzstelle 
2301-0108-0-5000).  
 
Die Finanzierung der übrigen Freistellungskosten (Grundstück) in Höhe von 
257.872,46 € erfolgt aus den Mitteln für Unterhaltung von Grundstücken. Diese sind 
im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 0108 – Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2020  veranschlagt.

Anlage 4 - Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft vom 17.09.2019

829 Zeichen

Anlage 4

Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln

ra

san / Management / Serwine

Kostenermittlung von Hochbauten

Kostenberechnung

Dienststelle. 262/45

17.09.2019

Sachbeärbeiler:

Telefon:
Bauherr. 230-4
Bauherr: _
Baumaßnahme urelis AUO2-03-04, Marktstr. 10
PLZ: Ort 150368 Köln
11315]7!9 zuschußfähig Projektnummer: 45-60099-070
2]416]8'0 nicht zuschußfähig Haushaltsstelle WEI

100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen 2.100.000 EUR
300 Bauwerk- Baukonstruktionen

400 Bauwerk- Technische Anlagen

500 Außenanlagen
700 Baunebenkosten 438.531 EUR

Zwischensumme netto 2.538.531 EUR
MwSt. 19% 482.321 EUR
| 3.020.852 EUR

Zur Rundung . 4.148 EUR
Gesamtkosten brutto

Fachlechnisch geprüft: Fachlechnisch erstellt

Name/Datum. 17.09.2019 | Name/Datum 17.09.2019

/
Unterschrift i.A. Unterschrift: i.A. UT

7 VA:

Seile 1 von 4

Anlage 5 - Bedarfsanerkennung - Niederlegung AU2 - AU4 Prüfung 14 vom 24.10.2019

3274 Zeichen

Anlage 5
14 )
143

23
Über Dez. Ill

Parkstadt Süd, Städt. Liegenschaft Bonner Str 126 50968 Köln, ehemaliger Güterbahn-
hof Bonntor - Aurelis - Gelände

Hier: Prüfung der Kostenberechnung zur Niederlegung der städtischen Aufbauten AU
2, AU 3, AU 04

RPA-Nr. KOB 2019/1438

Vorgelegte Kosten: 2.538.531,00 € (netto) 3.025.000,00 € (brutto)
Bestätigte Kosten: 2.538.531,00 € (netto) 3.025.000,00 € (brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Eingangsdatum vom 02.10.19 legen Sie mir die Kostenberechnung für den Abriss der
Aufbauten AU2, AU3, AU4 und Entsiegelung von angrenzenden Verkehrsflächen vor.

Im Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme Parkstadt Süd ist das Gelände als Grünfläche
vorgesehen. Die Flächen um die Gebäude AU 2, AU 3, AU 4 sind im Eigentum der Stadt
Köln.

Die Gebäude AU2, AU 3, AU 4 werden bis zum 31.12.19 alle geräumt sein. Im Hinblick auf
die Umnutzung der Flächen wurden schon seit längerem keine Investitionen mehr in Gebäu-
de und Verkehrsfläche getätigt.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Gebäude umgehend niedergelegt werden und ein
sicherer Übergangszustand hergestellt wird. Der Kostenansatz für die Abrissarbeiten wird als
angemessen betrachtet.

Ob schon eine Untersuchung nach Kampfmitteln durchgeführt wurde, ist aus den Unterlagen
nicht ersichtlich. Es ist sicher zu stellen, dass dies vor den Abbrucharbeiten erledigt ist.

Unter Anbetracht, dass noch weitere umfangreiche Abbrucharbeiten auf dem Gelände statt-
finden werden und der Zeitraum der weiteren Bebauung noch nicht konkret fest steht, wird
empfohlen:

- Sinnvolles Anlegen von Zu- und Ausfahrten, die auch für die weiteren Abbruch- und Er-
schließungsarbeiten auf dem Gelände benutzt werden können und sicher stellen, dass Bau-
betrieb, Marktbetrieb, KVB Umbau Nord-Süd-Stadtbahn in der Bonner Str. und Individualver-
kehr (Bonner Str., Bischofsweg) möglichst störungsfrei weiter laufen können.

-Beim Rückbau der Versorgungsanschlüsse ist darauf zu achten, dass eine möglichst opti-
male Einrichtung der Baustelleneinrichtungsversorgungstellen erfolgt, sodass diese im weite-
ren Baugeschehen voll nutzbar sind und nicht mehrfach hergestellt werden müssen ( Was-
ser-, Abwasser, Strom). ö

sg

-Sicherung des Geländes mit festem Zaun inklusive der erforderlichen Toranlagen mit
Schließsystem, das um die weiteren Abschnitte erweitert werden kann.

-Einrichtung einer Bewachung des Geländes um Zutritt für Unbefugte insbesondere Schad-
stoffeintrag in das Gelände, möglichst zu unterbinden.

-Einrichtung von temporären Lagerflächen auf dem Gelände für ausgebaute, unbelastete
Schüttgüter, wie Schotter und Füllkies.

-Im Rahmen der gutachterlichen Begleitung sollen unbelastete Schüttgüter wie Schotter oder
Füllkiese möglichst separiert und auf dem Gelände Wiederverwendung finden.

-Zum jetzigen Planungsstand sind noch keine qualifizierten Aussagen über den zukünftigen
Geländeverlauf zu entnehmen. Deswegen ist ein Bodeneintrag oder Bodenabtrag möglichst
gering zu halten.

-14 empfiehlt eine Oberflächenbefestigung mit Schotter anstatt mit Füllkies. Dieser ist besser
für kleinrädrige Pflegefahrzeuge zu befahren und ermöglicht eine kostengünstige Unterhal-
tungspflege bis mit dem Ausbau des Grünzuges begonnen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

We
!

/

Anlage 8 Auszug Rat 06.02.2020

689 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 03.03.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der 56. Sitzung des Rates  vom 06.02.2020  
öffentlich 
10.20 Verlängerung des Inneren Grüngürtels im Zuge des Projekts Parkstadt-
Süd; hier: Vergabe- und Baubeschluss für die Niederlegung der städti-
schen Aufbauten auf dem Gelände: Bonner Straße 126, ehemaliger Gü-
terbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände - 
3795/2019 
RM Hammer meldet Beratungsbedarf vor Eintritt in die Tagesordnung an. 
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt  
(s. Ziffer IV – Seite 5 der Niederschrift).

Beschlussvorlage Rat

5281 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
230-4 
Vorlagen-Nummer 
 3795/2019 
Freigabedatum 
23.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung des Inneren Grüngürtels im Zuge des Projekts Parkstadt-Süd; hier: Vergabe- 
und Baubeschluss für die Niederlegung der städtischen Aufbauten auf dem Gelände: Bonner 
Straße 126, ehemaliger Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände - 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Niederlegung der Aufbauten AU 2 – 4 auf dem Gelände des ehemaligen 
Güterbahnhofs Bonntor (sog. Aurelis-Gelände). 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Niederlegung der Aufbauten entsprechend den städtischen 
Vergaberichtlinien auszuschreiben und nach erfolgter Submission unmittelbar zu beauftragen.  
 
Die Finanzierung der mit einem Aufwand von 3.025.000 € (brutto) veranschlagten Maßnahme erfolgt 
aus Mitteln für Unterhaltung von Grundstücken (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen – im Teilplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten), die im Haushaltsplan 
2020/2021, Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehen. 
 
 
 
Liegenschaftsausschuss 28.01.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 3.025.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 17.12.2014 den Ankauf des ehemaligen Güterbahn-
hofs Bonntor (sog. Aurelis-Gelände) beschlossen, um dort das Projekt Parkstadt-Süd zu realisieren.  
 
Das Gelände grenzt unmittelbar an das städtische Großmarktgelände an, gehört selbst aber nicht 
zum Großmarkt. Die Nutzung der im Eigentum der Stadt Köln stehenden Lagerhallen endete im De-
zember 2019.  
 
Die Gebäude sowie die Infrastruktur be finden sich in einem sehr schlechten Zustand, da Schäden 
und Mängel vor dem Hintergrund des geplanten Abrisses nicht bzw. nur provisorisch behoben wu r-
den.  
 
Es ist beabsichtigt, die in Anlage 1 mit AU 2, AU 3 und AU 4 bezeichneten Aufbauten zeitnah abz u-
reißen. Hierzu sind vorbereitend umfangreiche Untersuchungen zu den vorhandenen Bauschadstof-
fen (u.a. PCB, Asbest, Künstliche Mineralfaser, PAK) durchzuführen. Danach sind der ordnungsg e-
mäße Ausbau und die getrennte Entsorgung durchzuführen, bevor der eigentliche Abriss erfolgt.  
 
Der Abriss schafft die Voraussetzung, um im Bereich zwischen Vorgebirgsstraße und Bonner Str. 
zunächst den Pionierpfad und im Bereich der ehemaligen Gleisflächen den sog. Pionierpark herz u-
stellen. Damit wird ein wesentlicher Meilenst ein aus dem kooperativen Verfahren zur Parkstadt-Süd 
umgesetzt (Anlage 2).  
 
In einem zweiten Schritt wird der Park auf Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs gestaltet, 
um so den Inneren Grüngürtel in hoher gestalterischer und funktionaler Qualität zu verlängern. Damit 
wird die in Anlage 3 dargestellte Zielbestimmung des Flächennutzungsplans umgesetzt.  
 
Ein vorheriger Planungsbeschluss ist nicht erforderlich, da die Entscheidung diese Flächen zukünftig 
als öffentliche Grünfläche zu nutzten, durch den Stadtentwicklungsausschuss am 07.02.2019 (Vorla-

3 
gen-Nr. 1250/2018) als Grundlage für die weitere Bauleitplanung für den Teilbereich „Parkstadt Süd“ 
gefasst wurde. 
 
Die von der Gebäudewirtschaft erstellte Kostenberechnung zur Niederlegung der Aufbauten schließt 
in Höhe von 3.025.000 Mio. € incl. Mehrwertsteuer von derzeit 19% (brutto) und Honorare. Die Z u-
sammenfassung der Kostenberechnung ist als Anlage 4 beigefügt.  
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung geprüft und mit Schreiben vom 24.10.2019 
anerkannt (Anlage 5). 
 
Die vom R echnungsprüfungsamt vorgebrachten Anregungen werden von der Verwaltung bei der Be-
auftragung der Abbruchmaßnahme berücksichtigt. Im Anschluss an die Niederlegung der Aufbauten 
wird auch die vorgeschlagene Sicherung des Geländes umgesetzt. 
 
Die Verwaltung wird weiter prüfen, ob für die Maßnahmen Fördermittel eingeworben werden können. 
Sofern dies der Fall ist, wird sie mit den Fördergebern eine Regelung treffen, damit die Maßnahmen 
auch dann bereits durchgeführt werden können, wenn über die Förderung selbst noch nicht abschlie-
ßend entschieden wurde.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Lageplan der niederzulegenden Aufbauten  
– ohne Frei- und Fahrbahnflächen – 
 
Anlage 2: Planauszug: Das Grüne Band – aus dem Kooperativen 
Verfahren 
 
Anlage 3: 219. Änderung des Flächennutzungsplanes:  
Parkstadt-Süd – beabsichtigte Darstellung – 
 
Anlage 4: Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft vom 17.09.2019 
 
Anlage 5: Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.10.2019 
(RPA-Nr. KOB 2019/1438)

Anlage 3 - 219. Änderung des FNP Parkstadt - Süd - beabsichtigte Darstellung -

660 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln n
Anlage 3
219. Änderung des Flächennutzungsplanes: 
Parkstadt - Süd in Köln-Raderberg
- beabsichtigte Darstellung -
Fachhö'ch schule
Fachhochschule
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Legende
• •  r i l l  |  Anderungsbereich 
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Gemischte Baufläche 
Besonderes Wohngebiet 
Sonderbaufläche 
1 ^1  Gemeinbedarfsfläche 
Grünfläche
Grünfläche mit besonderer Nutzung 
Fläche für Flauptverkehrszüge
Grünfläche 
El Kindereinrichtung 
n  Schule
LSJ) Spielplatz, Standort unbest
□  Sporthalle 
Sportplatzi
M.:l:12.500
 Fläche für Bahnanlagen0 50 100 200 300
Z U  Meter H i i L - '- T '
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Beratungsverlauf (2)

28.01.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3795/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.01.2020
Erstellt
30.10.2019 08:40