3795/2019
Verlängerung des Inneren Grüngürtels im Zuge des Projekts Parkstadt-Süd; hier: Vergabe- und Baubeschluss für die Niederlegung der städtischen Aufbauten auf dem Gelände: Bonner Straße 126, ehemaliger Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände -
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Anlage 1 - Lageplan - Niederlegung A2 - AU 4
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AU 2AU 2AU 2 AU 3AU 3 AU 4AU 4 80m6040200 Mittelpunkt: [356416,5642334] 1:2000 Bonner Str. 126 - Aurelis-Gelände AU2, AU 3 und AU 4 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 15.02.2019
Anlage 7 - zusätzliche Anlage Pionierpark und Pionierpfad
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Pionierpark und Pionierpfad (1. Baustufe) Gesamtübersicht Fläche für Pionierpark und Pionierpfad, schrittweise Realisierung im Kontext Bodenmanagement Zielzustand (Skizze gemäß integrierter Planung)
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Verlängerung des Inneren Grüngürtels im Zuge des Projekts Parkstadt-Süd; hier: Vergabe- und Baubeschluss für die Niederlegung der städtischen Aufbauten auf dem Gelände: Bonner Straße 126, ehemaliger Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände (3795/2019) Begründung der Dringlichkeit Es ist beabsichtigt, die Gebäudewirtschaft nach Beschlussfassung unmittelbar mit der Ausschreibung der Niederlegung der vorgenannten Aufbauten des Aurelis-Geländes zu beauftragen. Alle erforderlichen Vorarbeiten wie Einholen der notwendigen Gutachten, Erstellung der Leistungsverzeichnisse etc. sind bereits erfolgt, so dass eine Ausschreibung des Abbruches unmittelbar erfolgen kann. Dies ist notwendig um den geplanten Rückbaubeginn einhalten zu können. Als Rückbaubeginn ist das 3. Quartal 2020 vorgesehen, dieser Termin korrespondiert mit dem Auszug der letzten Nutzer und der Einstellung der Versorgung mit Wasser und Strom durch den Rückbau der Versorgungsleitungen. Der geplante Beginn der Niederlegungen der Aufbauten in dem Planbereich dient auch dazu, der Öffentlichkeit bereits jetzt darzustellen, dass mit der Niederlegung der Aufbauten die Voraussetzungen für den Ausbau des „Inneren Grüngürtels“ geschaffen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des bereits als erstes Projekt geplanten Ausbaus eines Pionierparks und Pionierweges. Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, da der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen fiel.
Anlage 2- Das Grüne Band - zukünftige Nutzung der Flächen
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"u3][34s10X Bunnegag aula Nluydsnzusy9e]J waSsaIp ‚ne AlNeulajje YDIs uUEY UnMmyUuF Joq "Buoguapey In) uogeßjnesßunpuigqJaA Pun -sBunz2u1>A\ Y>ne 12 Juwıulsgn sNas1aJ0pUY "Bunnegag aıp ıny wne1laJ] UENSNUSNOPNS usJeAld uaula saSsJaUld J9PIIq YDIaıag JBsaIg Sgespuen Jop Buelus syslalaqunı9 sap Bunyjeyas Sıp J2PJıq Padsy Js1oapuosag u1F pueg sung seq ANS LAVLSYUY NIUHYAYEA, SIALVUIHOOY uopejusseidpug
Anlage 6 Änderung der Finanzierung
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Anlage 6: Änderung Finanzierung Da bereits zum Zeitpunkt des Grundstücksankaufs die Niederlegungsabsicht bestand und die Gebäude als objektiv wertlos in die Kaufpreisermittlung eingeflossen sind, können die Abrisskosten der Gebäude nach einer tiefergehenden Prüfung als investive Maßnahme eingestuft werden. Die Finanzierung der Abrisskosten der Aufbauten in Höhe von 2.763.098,43 € erfolgt daher investiv aus dem Ankaufsetat für Grundstücke und Gebäude (Finanzstelle 2301-0108-0-5000). Die Finanzierung der übrigen Freistellungskosten (Grundstück) in Höhe von 257.872,46 € erfolgt aus den Mitteln für Unterhaltung von Grundstücken. Diese sind im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2020 veranschlagt.
Anlage 4 - Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft vom 17.09.2019
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Anlage 4 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ra san / Management / Serwine Kostenermittlung von Hochbauten Kostenberechnung Dienststelle. 262/45 17.09.2019 Sachbeärbeiler: Telefon: Bauherr. 230-4 Bauherr: _ Baumaßnahme urelis AUO2-03-04, Marktstr. 10 PLZ: Ort 150368 Köln 11315]7!9 zuschußfähig Projektnummer: 45-60099-070 2]416]8'0 nicht zuschußfähig Haushaltsstelle WEI 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 2.100.000 EUR 300 Bauwerk- Baukonstruktionen 400 Bauwerk- Technische Anlagen 500 Außenanlagen 700 Baunebenkosten 438.531 EUR Zwischensumme netto 2.538.531 EUR MwSt. 19% 482.321 EUR | 3.020.852 EUR Zur Rundung . 4.148 EUR Gesamtkosten brutto Fachlechnisch geprüft: Fachlechnisch erstellt Name/Datum. 17.09.2019 | Name/Datum 17.09.2019 / Unterschrift i.A. Unterschrift: i.A. UT 7 VA: Seile 1 von 4
Anlage 5 - Bedarfsanerkennung - Niederlegung AU2 - AU4 Prüfung 14 vom 24.10.2019
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Anlage 5 14 ) 143 23 Über Dez. Ill Parkstadt Süd, Städt. Liegenschaft Bonner Str 126 50968 Köln, ehemaliger Güterbahn- hof Bonntor - Aurelis - Gelände Hier: Prüfung der Kostenberechnung zur Niederlegung der städtischen Aufbauten AU 2, AU 3, AU 04 RPA-Nr. KOB 2019/1438 Vorgelegte Kosten: 2.538.531,00 € (netto) 3.025.000,00 € (brutto) Bestätigte Kosten: 2.538.531,00 € (netto) 3.025.000,00 € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingangsdatum vom 02.10.19 legen Sie mir die Kostenberechnung für den Abriss der Aufbauten AU2, AU3, AU4 und Entsiegelung von angrenzenden Verkehrsflächen vor. Im Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme Parkstadt Süd ist das Gelände als Grünfläche vorgesehen. Die Flächen um die Gebäude AU 2, AU 3, AU 4 sind im Eigentum der Stadt Köln. Die Gebäude AU2, AU 3, AU 4 werden bis zum 31.12.19 alle geräumt sein. Im Hinblick auf die Umnutzung der Flächen wurden schon seit längerem keine Investitionen mehr in Gebäu- de und Verkehrsfläche getätigt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Gebäude umgehend niedergelegt werden und ein sicherer Übergangszustand hergestellt wird. Der Kostenansatz für die Abrissarbeiten wird als angemessen betrachtet. Ob schon eine Untersuchung nach Kampfmitteln durchgeführt wurde, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Es ist sicher zu stellen, dass dies vor den Abbrucharbeiten erledigt ist. Unter Anbetracht, dass noch weitere umfangreiche Abbrucharbeiten auf dem Gelände statt- finden werden und der Zeitraum der weiteren Bebauung noch nicht konkret fest steht, wird empfohlen: - Sinnvolles Anlegen von Zu- und Ausfahrten, die auch für die weiteren Abbruch- und Er- schließungsarbeiten auf dem Gelände benutzt werden können und sicher stellen, dass Bau- betrieb, Marktbetrieb, KVB Umbau Nord-Süd-Stadtbahn in der Bonner Str. und Individualver- kehr (Bonner Str., Bischofsweg) möglichst störungsfrei weiter laufen können. -Beim Rückbau der Versorgungsanschlüsse ist darauf zu achten, dass eine möglichst opti- male Einrichtung der Baustelleneinrichtungsversorgungstellen erfolgt, sodass diese im weite- ren Baugeschehen voll nutzbar sind und nicht mehrfach hergestellt werden müssen ( Was- ser-, Abwasser, Strom). ö sg -Sicherung des Geländes mit festem Zaun inklusive der erforderlichen Toranlagen mit Schließsystem, das um die weiteren Abschnitte erweitert werden kann. -Einrichtung einer Bewachung des Geländes um Zutritt für Unbefugte insbesondere Schad- stoffeintrag in das Gelände, möglichst zu unterbinden. -Einrichtung von temporären Lagerflächen auf dem Gelände für ausgebaute, unbelastete Schüttgüter, wie Schotter und Füllkies. -Im Rahmen der gutachterlichen Begleitung sollen unbelastete Schüttgüter wie Schotter oder Füllkiese möglichst separiert und auf dem Gelände Wiederverwendung finden. -Zum jetzigen Planungsstand sind noch keine qualifizierten Aussagen über den zukünftigen Geländeverlauf zu entnehmen. Deswegen ist ein Bodeneintrag oder Bodenabtrag möglichst gering zu halten. -14 empfiehlt eine Oberflächenbefestigung mit Schotter anstatt mit Füllkies. Dieser ist besser für kleinrädrige Pflegefahrzeuge zu befahren und ermöglicht eine kostengünstige Unterhal- tungspflege bis mit dem Ausbau des Grünzuges begonnen werden kann. Mit freundlichen Grüßen We ! /
Anlage 8 Auszug Rat 06.02.2020
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 03.03.2020 Auszug aus der Niederschrift der 56. Sitzung des Rates vom 06.02.2020 öffentlich 10.20 Verlängerung des Inneren Grüngürtels im Zuge des Projekts Parkstadt- Süd; hier: Vergabe- und Baubeschluss für die Niederlegung der städti- schen Aufbauten auf dem Gelände: Bonner Straße 126, ehemaliger Gü- terbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände - 3795/2019 RM Hammer meldet Beratungsbedarf vor Eintritt in die Tagesordnung an. Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (s. Ziffer IV – Seite 5 der Niederschrift).
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230-4 Vorlagen-Nummer 3795/2019 Freigabedatum 23.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung des Inneren Grüngürtels im Zuge des Projekts Parkstadt-Süd; hier: Vergabe- und Baubeschluss für die Niederlegung der städtischen Aufbauten auf dem Gelände: Bonner Straße 126, ehemaliger Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände - Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Niederlegung der Aufbauten AU 2 – 4 auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Bonntor (sog. Aurelis-Gelände). 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Niederlegung der Aufbauten entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und nach erfolgter Submission unmittelbar zu beauftragen. Die Finanzierung der mit einem Aufwand von 3.025.000 € (brutto) veranschlagten Maßnahme erfolgt aus Mitteln für Unterhaltung von Grundstücken (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen – im Teilplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten), die im Haushaltsplan 2020/2021, Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehen. Liegenschaftsausschuss 28.01.2020 Rat 06.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ca. 3.025.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 17.12.2014 den Ankauf des ehemaligen Güterbahn- hofs Bonntor (sog. Aurelis-Gelände) beschlossen, um dort das Projekt Parkstadt-Süd zu realisieren. Das Gelände grenzt unmittelbar an das städtische Großmarktgelände an, gehört selbst aber nicht zum Großmarkt. Die Nutzung der im Eigentum der Stadt Köln stehenden Lagerhallen endete im De- zember 2019. Die Gebäude sowie die Infrastruktur be finden sich in einem sehr schlechten Zustand, da Schäden und Mängel vor dem Hintergrund des geplanten Abrisses nicht bzw. nur provisorisch behoben wu r- den. Es ist beabsichtigt, die in Anlage 1 mit AU 2, AU 3 und AU 4 bezeichneten Aufbauten zeitnah abz u- reißen. Hierzu sind vorbereitend umfangreiche Untersuchungen zu den vorhandenen Bauschadstof- fen (u.a. PCB, Asbest, Künstliche Mineralfaser, PAK) durchzuführen. Danach sind der ordnungsg e- mäße Ausbau und die getrennte Entsorgung durchzuführen, bevor der eigentliche Abriss erfolgt. Der Abriss schafft die Voraussetzung, um im Bereich zwischen Vorgebirgsstraße und Bonner Str. zunächst den Pionierpfad und im Bereich der ehemaligen Gleisflächen den sog. Pionierpark herz u- stellen. Damit wird ein wesentlicher Meilenst ein aus dem kooperativen Verfahren zur Parkstadt-Süd umgesetzt (Anlage 2). In einem zweiten Schritt wird der Park auf Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs gestaltet, um so den Inneren Grüngürtel in hoher gestalterischer und funktionaler Qualität zu verlängern. Damit wird die in Anlage 3 dargestellte Zielbestimmung des Flächennutzungsplans umgesetzt. Ein vorheriger Planungsbeschluss ist nicht erforderlich, da die Entscheidung diese Flächen zukünftig als öffentliche Grünfläche zu nutzten, durch den Stadtentwicklungsausschuss am 07.02.2019 (Vorla- 3 gen-Nr. 1250/2018) als Grundlage für die weitere Bauleitplanung für den Teilbereich „Parkstadt Süd“ gefasst wurde. Die von der Gebäudewirtschaft erstellte Kostenberechnung zur Niederlegung der Aufbauten schließt in Höhe von 3.025.000 Mio. € incl. Mehrwertsteuer von derzeit 19% (brutto) und Honorare. Die Z u- sammenfassung der Kostenberechnung ist als Anlage 4 beigefügt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung geprüft und mit Schreiben vom 24.10.2019 anerkannt (Anlage 5). Die vom R echnungsprüfungsamt vorgebrachten Anregungen werden von der Verwaltung bei der Be- auftragung der Abbruchmaßnahme berücksichtigt. Im Anschluss an die Niederlegung der Aufbauten wird auch die vorgeschlagene Sicherung des Geländes umgesetzt. Die Verwaltung wird weiter prüfen, ob für die Maßnahmen Fördermittel eingeworben werden können. Sofern dies der Fall ist, wird sie mit den Fördergebern eine Regelung treffen, damit die Maßnahmen auch dann bereits durchgeführt werden können, wenn über die Förderung selbst noch nicht abschlie- ßend entschieden wurde. Anlagen Anlage 1: Lageplan der niederzulegenden Aufbauten – ohne Frei- und Fahrbahnflächen – Anlage 2: Planauszug: Das Grüne Band – aus dem Kooperativen Verfahren Anlage 3: 219. Änderung des Flächennutzungsplanes: Parkstadt-Süd – beabsichtigte Darstellung – Anlage 4: Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft vom 17.09.2019 Anlage 5: Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.10.2019 (RPA-Nr. KOB 2019/1438)
Anlage 3 - 219. Änderung des FNP Parkstadt - Süd - beabsichtigte Darstellung -
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Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln n Anlage 3 219. Änderung des Flächennutzungsplanes: Parkstadt - Süd in Köln-Raderberg - beabsichtigte Darstellung - Fachhö'ch schule Fachhochschule iE S O //r r iä S i. ra-r.ca - DER BERG j i'lfHslH • / m zsm Legende • • r i l l | Anderungsbereich S l " " - Gemischte Baufläche Besonderes Wohngebiet Sonderbaufläche 1 ^1 Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Grünfläche mit besonderer Nutzung Fläche für Flauptverkehrszüge Grünfläche El Kindereinrichtung n Schule LSJ) Spielplatz, Standort unbest □ Sporthalle Sportplatzi M.:l:12.500 Fläche für Bahnanlagen0 50 100 200 300 Z U Meter H i i L - '- T ' [ / / liso
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3795/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.01.2020
- Erstellt
- 30.10.2019 08:40