4357/2021
Maskenpflicht in der Innenstadt
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
1467 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/30 Vorlagen-Nummer 23.12.2021 4357/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 Maskenpflicht in der Innenstadt In der Ausschusssitzung vom 29.11.2021 stellt MdR Cremer die Frage, „aus welchen Gründen in der Innenstadt zur Maskenpflicht aufgerufen worden sei“. Antwort der Verwaltung: Nach § 3 Abs. 1 CoronaschutzVO gilt die Maskenpflicht im Freien bei größeren Veranstaltungen. Zu- dem können die Kommunen in konkret benannten Bereichen mit hohem Personenaufkommen und damit auch der Wahrscheinlichkeit der Nichteinhaltung des Mindestabstands eine Maskenpflicht an- ordnen. Von dieser Befugnis hat die Stadt mit Allgemeinverfügung vom 25.11.2021 zunächst nur für die Weihnachtsmärkte einschließlich Schildergasse, Hohe Straße und Wallrafplatz und mit Allge- meinverfügung vom 10.12.2021 dann für die gesamten Fußgängerzonen, alle Einkaufsstraßen und die Ringe Gebrauch gemacht. Die jeweiligen Begründungen sind dort aufgeführt: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2021/2021.11.25_0274- 01_av_maskenpflicht_fussgaengerzonen_weihnachtsmaerkte_25.11.21.pdf und https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2021/2021.12.10_0286- 01_coronaschutzvo_av_ausweitung_maskenpflicht.pdf gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4357/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.12.2021
- Erstellt
- 16.12.2021 12:10