1580/2020
Flughafen Köln/Bonn GmbH, hier: Vorschläge für die Wahl in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
4877 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1580/2020 Freigabedatum 24.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Flughafen Köln/Bonn GmbH hier: Vorschläge für die Wahl in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat vor: 1) Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert (Oberbürgermeisterin oder von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 2) ________________________________ 3) ________________________________ Er beauftragt die städtische Vertreterin bzw. den städtischen Vertreter in der Gesellschafterve r- sammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH entsprechend zu votieren. II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschafterversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmi t- glieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitglie d- schaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vo rgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mi t- gliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die v on ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien der Flughafen Köln/Bonn GmbH an, den Public Cor- porate Governance Kodex für die Flughafen Köln/Bonn GmbH zu beachten und auf seine Einhal- tung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist am Stammkapital der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) mit 31,12 % beteiligt. Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der FKB in § 7 Fo l- gendes: (1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsr at, der aus fünfzehn Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat setzt sich aus zehn Vertretern der Gesellschafter und fünf Vertretern der Arbeitnehmer zusam- men. Den Gesellschaftern Bundesrepublik Deutschland, Beteiligungsverwaltungs - gesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH und Stadt Köln stehen paritätisch je drei Sit- ze, den übrigen Gesellschaftern zusammen ein Sitz im Aufsichtsrat zu. Gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG in Verbindung mit § 101 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Au f- sichtsrates von der Gesellschafterversammlung gewählt. Auf die Stadt Köln entfallen 3 Mandate. Ersatzvertreterinnen oder Ersatzvertreter sind nicht zu be- nennen. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder die/der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin oder der/des von ihr vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das fü r die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden 2 Sitze Anwendung. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unte r- nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH verfügt über einen eigenen PCGK, der aus den entsprechenden Ko- dices der Hauptgesellschafter Bund, Land NRW und Stadt Köln entwickelt wurde. Demzufolge ist hinsichtlich der v. g. Weisung der städtischen Vertreter auf den PCGK der Flughafen Köln/Bonn GmbH abzustellen. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 3 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1580/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.11.2020
- Erstellt
- 26.05.2020 10:57