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1580/2020

Flughafen Köln/Bonn GmbH, hier: Vorschläge für die Wahl in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.3.7

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4877 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1580/2020 
Freigabedatum 24.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
hier: Vorschläge für die Wahl in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH zur Wahl in den 
Aufsichtsrat vor: 
 
1)  Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert 
 
(Oberbürgermeisterin oder von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO 
NRW) 
 
 
2)  ________________________________ 3)  ________________________________ 
 
 
Er beauftragt die städtische Vertreterin bzw. den städtischen Vertreter in der Gesellschafterve r-
sammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH entsprechend zu votieren. 
 
II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu 
dem die Gesellschafterversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmi t-
glieder bestellen kann. Sie  endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitglie d-
schaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. 
der/dem von ihr vo rgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur 
Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat 
der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mi t-
gliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
III. Der Rat weist die v on ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien der Flughafen Köln/Bonn GmbH an, den Public Cor-
porate Governance Kodex für die Flughafen Köln/Bonn GmbH zu beachten und auf seine Einhal-
tung hinzuwirken. 
 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) mit 31,12 % beteiligt. 
 
Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der FKB in § 7 Fo l-
gendes: 
 
(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsr at, der aus fünfzehn Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat 
setzt sich aus zehn Vertretern der Gesellschafter und fünf Vertretern der Arbeitnehmer zusam-
men. Den Gesellschaftern Bundesrepublik Deutschland, Beteiligungsverwaltungs - 
gesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH und Stadt Köln stehen paritätisch je drei Sit-
ze, den übrigen Gesellschaftern zusammen ein Sitz im Aufsichtsrat zu. 
 
Gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG in Verbindung mit § 101 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Au f-
sichtsrates von der Gesellschafterversammlung gewählt. 
 
Auf die Stadt Köln entfallen 3 Mandate. Ersatzvertreterinnen oder Ersatzvertreter sind nicht zu be-
nennen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder die/der 
von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin oder der/des 
von ihr vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das fü r die 
Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die 
verbleibenden 2 Sitze Anwendung. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9.  Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 
10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unte r-
nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH verfügt über einen eigenen PCGK, der aus den entsprechenden Ko-
dices der Hauptgesellschafter Bund, Land NRW und Stadt Köln entwickelt wurde. Demzufolge ist 
hinsichtlich der v. g. Weisung der städtischen Vertreter auf den PCGK der Flughafen Köln/Bonn 
GmbH abzustellen. 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12

3 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1580/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.11.2020
Erstellt
26.05.2020 10:57