2154/2019
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Nördlich Colonius – Hotel- und Bürostandort" in Köln-Neustadt/Nord;
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Anlage 4
8129 Zeichen
A N L A G E 4
Kurzerläuterungen
zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius – Hotel- und Bürostandort" in Köln-
Neustadt/Nord
1. Anlass, Verfahren und Ziel der Planung
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Parkview Cologne GmbH,
beabsichtigt, an dem Standort ein Gebäude mit einer gewerblichen Nutzung zu
errichten. Insgesamt soll eine BGF von rd. 39.520 m² erreicht werden, die sich auf
zwei Gebäudeteile (28.150 m² | 11.370 m²) aufteilt.
Der Bestand ist sanierungsbedürftig, daher beabsichtigt die Vorhabenträgerin, die
Bestandsgebäude vollständig niederzulegen und das Grundstück neu zu bebauen.
Es ist vorgesehen, eine in städtebaulicher und architektonischer Hinsicht
maßgebliche Aufwertung der Liegenschaft zu realisieren.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung geschaffen und damit auch eine
städtebauliche Neuordnung am Rand des inneren Grüngürtels erreicht.
Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als
vorhabenbezogener Bebauungsplan im zweistufigen "Normalverfahren" mit
Umweltbericht aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durch-
führungsvertrag, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung
verpflichtet.
2. Mehrfachbeauftragung
Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wurde im
Zusammenhang mit dem Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr.
1567/2016) mit dem Arbeitstitel "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord eine
Mehrfachbeauftragung durch die Vorhabenträgerin durchführt und in einem
intensiven Prozess abgestimmt.
Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung wurde die städtebaulich verträgliche und
vertretbare Verdichtung, insbesondere im Hinblick auf die Höhenentwicklung
untersucht. Die Festsetzungen der Geschossflächenzahl (GFZ) und
Grundflächenzahl (GRZ) erfolgt auf Basis des Ergebnisses der
Mehrfachbeauftragung.
Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung wird die Grundlage für die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie das weitere
Bebauungsplanverfahren bilden.
3. Erläuterungen zum Plangebiet
3.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt/Nord, im nördlichen Innenstadtbereich von
Köln. Die fußläufige Entfernung zum Kölner Hauptbahnhof und dem Kölner Dom
beträgt circa 2 000 m. Das 3.971 m² große Plangebiet entspricht nach dem aktuellen
Katasterplan den Flurstücken 1473, 1474, 1494 und 1495 der Flur 70 in der
Gemarkung Ehrenfeld.
Im Nordosten wird das Grundstück durch die Subbelrather Straße, im Nordwesten
durch die Innere Kanalstraße, im Südosten durch die Grünflächen des inneren
Grüngürtels und im Südwesten durch das Grundstück des Fernmeldeturms Colonius
begrenzt.
3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung
Das Plangebiet ist mit zwei Gebäuden bebaut, die unter anderem eine Büronutzung
sowie eine Berufsfachschule beherbergen. Zur Subbelrather Straße wurde 1954 ein
fünfgeschossiges Gebäude errichtet, das eine Traufhöhe von 67,2 m über
Normalhöhennull (NHN) aufweist. Dies entspricht einer Höhe von circa 17 m über
Straßenniveau. Südlich grenzt ein achtgeschossiges Gebäude von 1979/1980 an.
Die Traufe liegt bei 85,7 m über NHN, was einer Höhe von 34,4 m über
Straßenniveau entspricht. Beide Gebäude sind sanierungsbedürftig.
Auf dem Grundstück sind circa 29 ebenerdige Stellplätze und circa 91 Stellplätze in
einer zweigeschossigen Tiefgarage errichtet worden. An den Grundstücksgrenzen
zum Fernmeldeturm sowie zu den Straßen und dem inneren Grüngürtel sind
teilweise baumbestandene Grünstreifen sowie einige Einzelbäume vorhanden.
Das Umfeld des Plangebietes ist durch eine heterogene Bebauung geprägt und
entspricht von den Nutzungen her einem Mischgebietscharakter. Südwestlich grenzt
das Grundstück mit dem Fernmeldeturm "Colonius" an. Auf der nordwestlichen Seite
schließen sich an der Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße fünf- bis
siebengeschossige Gebäude in blockähnlichen Strukturen an. In den
Erdgeschosszonen befindet sich ein Möbelgeschäft sowie auf der
gegenüberliegenden Seite ein Sportfachgeschäft. Die Obergeschosse sind durch
Dienstleistungs- und Wohnnutzung geprägt.
Südöstlich grenzt an das Plangebiet der innere Grüngürtel an. Innerhalb dieses
Grünzuges liegen in den Offenlandbereichen Spiel- und Freizeitangebote für
Naherholungssuchende. Die Grünflächen sind durch bewaldete Bereiche eingefasst.
3.3 Erschließung
Das Plangebiet ist über die Subbelrather Straße an das Straßennetz angebunden.
Über diese Straße erfolgte auch die bisherige Andienung. Über sie ist das Plangebiet
gut an das überörtliche Straßenverkehrsnetz mit der Inneren Kanalstraße und im
Weiteren der Bundesautobahn A 57 angebunden.
Die nächstgelegene Haltestelle für Stadtbahnen "Gutenbergstraße" ist fußläufig circa
450 m entfernt; den Hans-Böckler-Platz/Bahnhof Köln West erreicht man in circa 600
m. Von dem Bahnhof Köln-West hat man Anschluss an den Regional- und
Fernverkehr der Deutsche Bahn AG.
Das Plangebiet ist derzeit mit Wasser und Energie versorgt. Darüber hinaus befinden
sich im Plangebiet Erdgas- und Stromversorgungsleitungen beziehungsweise -
anlagen.
Der innere Grüngürtel stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrer von den
nördlichen Stadtteilen zu den südlichen Stadtbezirken dar. Über die Subbelrather
Straße und die Venloer Straße sind die Innenstadt sowie der Kölner Hauptbahnhof
für Radfahrer gut erreichbar.
4. Planungsvorgaben
4.1 Regionalplan
Der Regionalplan stellt für den südöstlich an die Innere Kanalstraße angrenzenden
Bereich "Waldbereich" sowie "Regionaler Grünzug" dar. Im weiteren Bebauungsplan-
Verfahren ist eine landesplanerische Abstimmung gemäß § 34
Landesplanungsgesetz durchzuführen.
4.2 Flächennutzungsplan, Entwicklungskonzept Innenstadt
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als "Sondergebiet Fernmeldeturm"
(SO) dargestellt. Das Sondergebiet diente ursprünglich der Unterbringung von
Einrichtungen der Bundespost. Zwischenzeitlich sind in diesem Gebiet Anlagen der
Telekom, wie zum Beispiel der Fernmeldeturm untergebracht. Der FNP wird im
Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB zum Bebauungsplan geändert, sodass
der Bebauungsplan aus dem FNP entwickelt sein wird.
4.3 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht Aussagen zum Plangebiet. Das
Plangebiet liegt im Entwicklungsziel 6 ("Ausstattung der Landschaft für Zwecke des
Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas"). Unmittelbar an das
Grundstück grenzt in südöstlicher Richtung das Landschaftsschutzgebiet - L 16 und
das Entwicklungsziel 2 ("Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener
Grünanlagen") an.
4.4 Bebauungsplan
Für den Planbereich liegt kein Bebauungsplan vor.
4.5 Planfeststellung
Im nördlichen Bereich verläuft die planfestgestellte U-Bahnstrecke der Linie 5, die
von dem Hans-Böckler-Platz/Kölner Westbahnhof (V enloer Straße) in den inneren
Grüngürtel und weiter auf die Subbelrather Straße geführt wird.
5. Umweltbelange
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung mit
Umweltbericht erarbeitet. Insbesondere folgende Umweltbelange sind vertiefend zu
betrachten und zu bewerten.
6. Planverwirklichung
Das Planungsrecht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
gemäß § 12 BauGB geschaffen.
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin.
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag
vor Satzungsbeschluss abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des
geplanten Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie ggf. weitere
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
stehen.
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die
Planungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten
für die Stadt Köln entstehen nicht.
Anlage 1 Geltungsbereich
409 Zeichen
\ Stadt Köln N IN # Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nördlich Colonius in Köln - Neustadt/Nord Maßstab 1: 2500 Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. [= S Ss [03 e D F = 2 ° 5 N © > 8 5 > © o = Q ® © 2 7} > E 3 = = z S a 150 Meter 100
Beschlussvorlage Ausschuss
11145 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Beer Az Vorlagen-Nummer 2154/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 1. Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Nördlich Colonius – Hotel- und Bürostandort" in Köln- Neustadt/Nord 2. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses mit der Nr. 1567/2016; Arbeitstitel: „Nördlich Colonius„ in Köln-Neustadt/Nord 3. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das Ergebnis der beratenden Jury zur überarbeiteten Konzeptidee zur Kenntnis; 2. beschließt, auf Basis der Variante "Hotel- und Büronutzung in zwei Türmen", nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Sub- belrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstü- cke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius - Hotel- und Bürostandort in Köln-Neustadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe festzusetzen; 3. beschließt, den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbel- rather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln - Neustadt/Nord- aufzuheben; 4. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung 5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt und die Bezirksvertre- tung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Alternative 1: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt auf Basis der Variante „Wohnnutzung in einem Turm und weiterem Gebäude“ mit 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau über die Wohnnutzung das Bau- leitplanverfahren mit dem Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord weiterzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung). Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 2 Alternative 2: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstra- ße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Coloni- us in Köln-Neustadt/Nord- aufzuheben und damit das Bauleitplanverfahren an dem Standort nicht fortzuführen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Vorhabenträgerin Parkview Cologne GmbH ist seinerzeit an die Stadtverwaltung herangetreten, um an dem Standort - nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels - eine gewerbliche Nutzung zu realisieren. Aufgrund der hohen Nachfrage nach (bezahlbarem) Wohnraum hat die Vorhabenträgerin das Nut- zungskonzept für den Standort in Wohnen geändert. Daraufhin ist für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flur- stücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln- Neustadt/Nord—mit Beschluss vom 15.09.2016 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) eingeleitet worden mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen (Anlage 1). Dabei wurde das Verfahren mit der Maßgabe beschlossen, 30 % geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung sollte das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin (Parkview Cologne GmbH) durchgeführten städte- baulichen Qualifizierungsverfahrens sein. Die Vorhabenträgerin hat in 2016/2017 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauf- tragung) mit insgesamt fünf teilnehmenden Büros in zwei Bearbeitungsphasen durchgeführt. Die Jury hat für das von der Parkview Cologne GmbH beauftragte Verfahren unter Vorsitz von Herrn Prof. Schilling aus Köln am 05.05.2017 getagt. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den Arbeiten kam die Jury einstimmig zu folgender Rangfolge: 1. Rang: Delugan Meissel Associated Architects, Wien/AUT 2. Rang: Carsten Roth, Hamburg 3. Rang: Kister Scheithauer Gross, Köln Die drei Entwürfe der Preisträger wurden einer genaueren Prüfung hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Umsetzung seitens der Vorhabenträgerin unterzogen. Diese Prüfung erfolgte in Ab- stimmung mit der Stadt. Im Ergebnis der technisch-wirtschaftlichen Prüfung hat sich der Vorhaben- träger für die Umsetzung mit dem Zweitplatzierten, dem Büro Carsten Roth aus Hamburg, entschie- den. Im Rahmen der Konkretisierung wurde die Nutzung der Türme angepasst. Die Anpassung sah vor, dass ein Turm dem Wohnen dienen, der andere Turm durch Boardinghouse genutzt werden soll- te. Das konkretisierte Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 21.09.2017 (Session-Nr. 1825/2017) vorgestellt. Eine wesentliche Maßgabe beinhaltete, dass 30 % des öffentlich geförderten Wohnungsbaus über die Gesamtheit der Nutzungen nachgewiesen und bereitgestellt werden muss. Nach Beschlussfassung hat die Vorhabenträgerin die Planung erneut durch das Büro Carsten Roth überarbeiten lassen und dem Stadtentwicklungsausschuss am 07.02.2019 die neue Konzeptidee (Session-Nr. 3222/2018) vorgestellt. Nach Maßgabe dieses Be- schlusses wurde die Überarbeitung (Anlage 2) durch die seinerzeitige Jury beraten und beurteilt. Die Jury hat unter Vorsitz von Herrn Prof. Schilling aus Köln am 24.05.2019 getagt. 4 Aus Sicht der Jury wirkt die überarbeitete Konzeptidee und deren Herleitung überdacht, gleichwohl wird die Überarbeitung seitens der Jury kritisch beurteilt. Die Überarbeitung stellt sich hinsichtlich der Proportionen und der Gebäudeanordnung städtebaulich ungünstig dar. Die Kubatur ist in ihrer Mas- senwirkung zu grob, gleichzeitig wirkt das Nebengebäude alleinstehend und überzeugt in Form und Lage nicht. Die standortbedingten Anforderungen hinsichtlich des Emissionsschutzes, des Schatten- wurfes des Colonius und der Sichtbezüge im Zusammenspiel mit den Auflagen an den öffentlich ge- förderten Wohnungsbau scheinen sich aus Sicht der Jury nicht in einem städtebaulich qualitätsvollen Konzept vereinen zu lassen. Aufgrund der vorherigen Maßgaben der Gremien/ Ausschüsse des Rates und der kritischen Beurtei- lung der Jury können für das weitere Vorgehen zwei Varianten konstatiert werden: Als erste Variante kann die Wohnnutzung in einem Turm und weiterem Gebäude mit 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau bemessen an der Wohnnutzung nach der überarbeiteten Konzeptidee (Anlage 2) festgehalten werden. Diese überarbeitete Konzeptidee sieht für den Turm mit einer Höhe von 104 Metern eine Mischnut- zung aus gewerblichen Flächen und freifinanzierten Wohnungen vor. In dem 8-geschossigen Gebäu- de mit einer Höhe von 24 Metern werden die öffentlich geförderten Wohnungen vorgesehen. Insge- samt wird eine BGF von rd. 38.200 m² erreicht, die sich in freifinanziertes Wohnen mit 23.350 m², gefördertes Wohnen mit 10.280 m² und Gewerbeflächen mit 4.580 m² aufteilt. Die zweite Variante sieht eine Hotel- und Büronutzung in zwei Türmen (Anlage 3) vor. Städtebaulich greift diese Variante das konkretisierte Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens (Session-Nr. 1825/2017) wieder auf. Im Rahmen der Jurysitzung vom 24.05.2019 wurde dieses Ergebnis erneut als städtebaulich qualitätsvolle Lösung bestätigt. Im Vergleich zu dem konkretisierten Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wurde die Höhenentwicklung (94 m auf 104 m; 63 m auf 62 m) angepasst. Die Brücke zwischen den Türmen und die Ausrichtung der Gebäudekörper kann entfallen, da die Nutzungsart – Hotel und Büro - die straffen Vorgaben zur Vermeidung von Nordausrichtungen der zu nutzenden Räume nicht umfänglich berücksichtigen muss. Diese Maßgaben verbessern die städte- bauliche Wahrung. In dem vorliegenden Ergebnis sind ein Turm mit einer Höhe von 104 Metern (29 Geschosse) und ein Turm mit einer Höhe von 62 Metern (17 Geschosse) vorgesehen. Insgesamt wird eine BGF von 39.520 m² erreicht, die sich auf 28.150 m² im großen Turm und 11.370 m² im kleinen Turm aufteilen. Es ist ausschließlich eine gewerbliche Nutzung (Hotel und Büro) vorgesehen. Die Beurteilung der Jury stellt klar, dass die Anforderungen an öffentlich geförderten Wohnungsbau städtebaulich nicht integriert als ein Qualitätsbaustein entwickelt werden kann. Der Baustein Wohnen wird immer isoliert an der Inneren Kanalstraße sein, da der Bezug zu Ehrenfeld räumlich nicht herge- stellt werden kann. Im Weiteren wird ein möglicher Baustein Wohnen weiter geschwächt, wenn der Eigentümer der Nachbarflächen (Telekom) seinen Standort ausbaut und die Zusammenführung der Mitarbeiterinnen an dem Ort plant. Damit würde sich eine Dienstleistungsspange funktional und nut- zungsstrukturell logisch erschließen und einen isolierten Wohnbaustein nicht integrieren können. Aus den vorgenannten Gründen schließt sich die Verwaltung der Beurteilung der Jury an, die Varian- te Hotel- und Büronutzung in zwei Türmen weiterzuverfolgen und in ein Bauleitplanverfahren zu überführen. Für die Umsetzung dieser Planung ist die Schaffung von Planungsrecht über einen vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan erforderlich. In der Anlage 4 ist die Kurzerläuterung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu finden. Zugleich ist der Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 aufgrund der Nut- zungsänderung aufzuheben. Die geplante Nutzung widerspricht den Darstellungen des aktuellen Flä- chennutzungsplanes der Stadt Köln (Sondergebiet Fernmeldewesen). Der Flächennutzungsplan wird daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch geändert, sodass die Planung aus den Vorgaben der Flächennutzungsplanung entwickelt sein wird. 5 Anlagen Anlage 0 Dringlichkeit Anlage 1 Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nördlich Colonius in Köln – Neustadt/Nord Anlage 2 Überarbeitete Konzeptidee: Wohnnutzung Anlage 3 Überarbeitete Konzeptidee: Hotel- und Büronutzung Anlage 4 Kurzerläuterung zum Bebauungsplanverfahren Anlage 5 Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nördlich Colonius – Ho- tel- und Bürostandort in Köln – Neustadt/Nord
Anlage 0
847 Zeichen
A N L A G E 0 1. Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Nördlich Colonius – Hotel-und Bürostandort" in Köln- Neustadt/Nord 2. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses mit der Nr. 1567/2016; Arbeitstitel: „Nördlich Colonius“ in Köln-Neustadt/Nord- 3. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hier: Begründung der Dringlichkeit Begründung der Dringlichkeit Die Verwaltung bittet, auch im Namen der Vorhabenträgerin, die Vorlage im kommenden Turnus zu behandeln, damit das Verfahren zur Schaffung von Baurecht fortgeführt werden kann. Bei Zustimmung könnten die nächsten Verfahrensschritte, wie die frühzeitige Beteiligung, eingelei- tet werden. Andernfalls können die nächsten Verfahrensschritte erst im Herbst 2019 beginnen.
Anlage 5 Geltungsbereich Hotel- und Bürostandort
468 Zeichen
1,a,1stadtKöln M] Stadtplanungsamt Anlage 5 Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nördlich Colonius - Hotel- und Bürostandort in Köln - Neustadt/Nord Maßstab 1 : 2 500 1 •25-•0 c::===5::IO •••• 1 1: 0=0 ==::::J150 Meter "E:1:7 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2 Wohnnutzung in einem Turm und weiterem Gebäude
1611 Zeichen
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Anlage 3 -Hotel-und Büronutzung in zwei Türmen
1750 Zeichen
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Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2154/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.06.2019
- Erstellt
- 14.06.2019 13:24