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2154/2019

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Nördlich Colonius – Hotel- und Bürostandort" in Köln-Neustadt/Nord;

Beschlussvorlage Ausschuss 26.06.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 04.07.2019, TOP 10.6

Anlage 4

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0

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Anlage 5 Geltungsbereich Hotel- und Bürostandort

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Anlage 2 Wohnnutzung in einem Turm und weiterem Gebäude

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Anlage 3 -Hotel-und Büronutzung in zwei Türmen

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Anlage 4

8129 Zeichen

A N L A G E  4   
 
Kurzerläuterungen  
zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius – Hotel- und Bürostandort" in Köln-
Neustadt/Nord  
 
1. Anlass, Verfahren und Ziel der Planung  
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Parkview Cologne GmbH, 
beabsichtigt, an dem Standort ein Gebäude mit einer gewerblichen Nutzung zu 
errichten. Insgesamt soll eine BGF von rd. 39.520 m² erreicht werden, die sich auf 
zwei Gebäudeteile (28.150 m² | 11.370 m²) aufteilt. 
 
Der Bestand ist sanierungsbedürftig, daher beabsichtigt die Vorhabenträgerin, die 
Bestandsgebäude vollständig niederzulegen und das Grundstück neu zu bebauen. 
Es ist vorgesehen, eine in städtebaulicher und architektonischer Hinsicht 
maßgebliche Aufwertung der Liegenschaft zu realisieren. 
  
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung geschaffen und damit auch eine 
städtebauliche Neuordnung am Rand des inneren Grüngürtels erreicht.  
 
Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als 
vorhabenbezogener Bebauungsplan im zweistufigen "Normalverfahren" mit 
Umweltbericht aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durch-
führungsvertrag, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung 
verpflichtet.  
 
2. Mehrfachbeauftragung  
Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wurde im 
Zusammenhang mit dem Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr. 
1567/2016) mit dem Arbeitstitel "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord eine 
Mehrfachbeauftragung durch die Vorhabenträgerin durchführt und in einem 
intensiven Prozess abgestimmt. 
 
Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung wurde die städtebaulich verträgliche und 
vertretbare Verdichtung, insbesondere im Hinblick auf die Höhenentwicklung 
untersucht. Die Festsetzungen der Geschossflächenzahl (GFZ) und 
Grundflächenzahl (GRZ) erfolgt auf Basis des Ergebnisses der 
Mehrfachbeauftragung.  
 
Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung wird die Grundlage für die frühzeitige 
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie das weitere 
Bebauungsplanverfahren bilden.

3. Erläuterungen zum Plangebiet  
3.1 Abgrenzung des Plangebietes  
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt/Nord, im nördlichen Innenstadtbereich von 
Köln. Die fußläufige Entfernung zum Kölner Hauptbahnhof und dem Kölner Dom 
beträgt circa 2 000 m. Das 3.971 m² große Plangebiet entspricht nach dem aktuellen 
Katasterplan den Flurstücken 1473, 1474, 1494 und 1495 der Flur 70 in der 
Gemarkung Ehrenfeld.  
Im Nordosten wird das Grundstück durch die Subbelrather Straße, im Nordwesten 
durch die Innere Kanalstraße, im Südosten durch die Grünflächen des inneren 
Grüngürtels und im Südwesten durch das Grundstück des Fernmeldeturms Colonius 
begrenzt.  
 
3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung  
Das Plangebiet ist mit zwei Gebäuden bebaut, die unter anderem eine Büronutzung 
sowie eine Berufsfachschule beherbergen. Zur Subbelrather Straße wurde 1954 ein 
fünfgeschossiges Gebäude errichtet, das eine Traufhöhe von 67,2 m über 
Normalhöhennull (NHN) aufweist. Dies entspricht einer Höhe von circa 17 m über 
Straßenniveau. Südlich grenzt ein achtgeschossiges Gebäude von 1979/1980 an. 
Die Traufe liegt bei 85,7 m über NHN, was einer Höhe von 34,4 m über 
Straßenniveau entspricht. Beide Gebäude sind sanierungsbedürftig.  
Auf dem Grundstück sind circa 29 ebenerdige Stellplätze und circa 91 Stellplätze in 
einer zweigeschossigen Tiefgarage errichtet worden. An den Grundstücksgrenzen 
zum Fernmeldeturm sowie zu den Straßen und dem inneren Grüngürtel sind 
teilweise baumbestandene Grünstreifen sowie einige Einzelbäume vorhanden.  
Das Umfeld des Plangebietes ist durch eine heterogene Bebauung geprägt und 
entspricht von den Nutzungen her einem Mischgebietscharakter. Südwestlich grenzt 
das Grundstück mit dem Fernmeldeturm "Colonius" an. Auf der nordwestlichen Seite 
schließen sich an der Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße fünf- bis 
siebengeschossige Gebäude in blockähnlichen Strukturen an. In den 
Erdgeschosszonen befindet sich ein Möbelgeschäft sowie auf der 
gegenüberliegenden Seite ein Sportfachgeschäft. Die Obergeschosse sind durch 
Dienstleistungs- und Wohnnutzung geprägt.  
Südöstlich grenzt an das Plangebiet der innere Grüngürtel an. Innerhalb dieses 
Grünzuges liegen in den Offenlandbereichen Spiel- und Freizeitangebote für 
Naherholungssuchende. Die Grünflächen sind durch bewaldete Bereiche eingefasst.  
 
3.3 Erschließung  
Das Plangebiet ist über die Subbelrather Straße an das Straßennetz angebunden. 
Über diese Straße erfolgte auch die bisherige Andienung. Über sie ist das Plangebiet 
gut an das überörtliche Straßenverkehrsnetz mit der Inneren Kanalstraße und im 
Weiteren der Bundesautobahn A 57 angebunden.  
Die nächstgelegene Haltestelle für Stadtbahnen "Gutenbergstraße" ist fußläufig circa 
450 m entfernt; den Hans-Böckler-Platz/Bahnhof Köln West erreicht man in circa 600 
m. Von dem Bahnhof Köln-West hat man Anschluss an den Regional- und 
Fernverkehr der Deutsche Bahn AG.  
Das Plangebiet ist derzeit mit Wasser und Energie versorgt. Darüber hinaus befinden 
sich im Plangebiet Erdgas- und Stromversorgungsleitungen beziehungsweise -
anlagen.  
Der innere Grüngürtel stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrer von den 
nördlichen Stadtteilen zu den südlichen Stadtbezirken dar. Über die Subbelrather

Straße und die Venloer Straße sind die Innenstadt sowie der Kölner Hauptbahnhof 
für Radfahrer gut erreichbar.  
 
4. Planungsvorgaben  
 
4.1 Regionalplan  
Der Regionalplan stellt für den südöstlich an die Innere Kanalstraße angrenzenden 
Bereich "Waldbereich" sowie "Regionaler Grünzug" dar. Im weiteren Bebauungsplan-
Verfahren ist eine landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 
Landesplanungsgesetz durchzuführen.  
 
4.2 Flächennutzungsplan, Entwicklungskonzept Innenstadt  
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als "Sondergebiet Fernmeldeturm" 
(SO) dargestellt. Das Sondergebiet diente ursprünglich der Unterbringung von 
Einrichtungen der Bundespost. Zwischenzeitlich sind in diesem Gebiet Anlagen der 
Telekom, wie zum Beispiel der Fernmeldeturm untergebracht. Der FNP wird im 
Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB zum Bebauungsplan geändert, sodass 
der Bebauungsplan aus dem FNP entwickelt sein wird.  
 
4.3 Landschaftsplan  
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht Aussagen zum Plangebiet. Das 
Plangebiet liegt im Entwicklungsziel 6 ("Ausstattung der Landschaft für Zwecke des 
Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas"). Unmittelbar an das 
Grundstück grenzt in südöstlicher Richtung das Landschaftsschutzgebiet - L 16 und 
das Entwicklungsziel 2 ("Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener 
Grünanlagen") an.  
 
4.4 Bebauungsplan  
Für den Planbereich liegt kein Bebauungsplan vor.  
 
4.5 Planfeststellung  
Im nördlichen Bereich verläuft die planfestgestellte U-Bahnstrecke der Linie 5, die 
von dem Hans-Böckler-Platz/Kölner Westbahnhof (V enloer Straße) in den inneren 
Grüngürtel und weiter auf die Subbelrather Straße geführt wird.  
 
5. Umweltbelange  
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung mit 
Umweltbericht erarbeitet. Insbesondere folgende Umweltbelange sind vertiefend zu 
betrachten und zu bewerten. 
 
6. Planverwirklichung 
Das Planungsrecht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
gemäß § 12 BauGB geschaffen. 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. 
 
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag 
vor Satzungsbeschluss abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des 
geplanten Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie ggf. weitere 
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
stehen.

Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die 
Planungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten 
für die Stadt Köln entstehen nicht.

Anlage 1 Geltungsbereich

409 Zeichen

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Stadt Köln N

IN

#

Stadtplanungsamt

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Nördlich Colonius

in Köln - Neustadt/Nord

Maßstab 1: 2500

Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

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150 Meter

100

Beschlussvorlage Ausschuss

11145 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Beer Az 
Vorlagen-Nummer 
 2154/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
1. Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Nördlich Colonius – Hotel- und Bürostandort" in Köln-
Neustadt/Nord  
2. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses mit der Nr. 1567/2016; Arbeitstitel: „Nördlich 
Colonius„ in Köln-Neustadt/Nord 
3. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschlussorgan 
StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt das Ergebnis der beratenden Jury zur überarbeiteten Konzeptidee zur Kenntnis; 
2.  beschließt, auf Basis der Variante "Hotel- und Büronutzung in zwei Türmen", nach § 12 Absatz 
2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Sub-
belrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstü-
cke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius - Hotel- 
und Bürostandort in Köln-Neustadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe festzusetzen; 
3.  beschließt, den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) für 
das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbel-
rather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 
1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln - 
Neustadt/Nord- aufzuheben; 
4. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung 
5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt und die Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative 1: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt auf Basis der Variante „Wohnnutzung in einem Turm und 
weiterem Gebäude“ mit 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau über die Wohnnutzung das Bau-
leitplanverfahren mit dem Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord weiterzuführen und 
beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung). 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
 
Alternative 2: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 
(Session-Nr. 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstra-
ße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, 
Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Coloni-
us in Köln-Neustadt/Nord- aufzuheben und damit das Bauleitplanverfahren an dem Standort nicht 
fortzuführen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Vorhabenträgerin Parkview Cologne GmbH ist seinerzeit an die Stadtverwaltung herangetreten, 
um an dem Standort - nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der 
Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels - eine gewerbliche Nutzung zu realisieren. 
Aufgrund der hohen Nachfrage nach (bezahlbarem) Wohnraum hat die Vorhabenträgerin das Nut-
zungskonzept für den Standort in Wohnen geändert. 
 
Daraufhin ist für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich 
der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flur-
stücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln-
Neustadt/Nord—mit Beschluss vom 15.09.2016 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) eingeleitet worden mit dem Ziel, 
Wohnbebauung festzusetzen (Anlage 1). Dabei wurde das Verfahren mit der Maßgabe beschlossen, 
30 % geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung 
sollte das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin (Parkview Cologne GmbH) durchgeführten städte-
baulichen Qualifizierungsverfahrens sein. 
 
Die Vorhabenträgerin hat in 2016/2017 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauf-
tragung) mit insgesamt fünf teilnehmenden Büros in zwei Bearbeitungsphasen durchgeführt. Die Jury 
hat für das von der Parkview Cologne GmbH beauftragte Verfahren unter Vorsitz von Herrn Prof. 
Schilling aus Köln am 05.05.2017 getagt. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den Arbeiten kam 
die Jury einstimmig zu folgender Rangfolge: 
1. Rang:  Delugan Meissel Associated Architects, Wien/AUT 
2. Rang: Carsten Roth, Hamburg 
3. Rang:  Kister Scheithauer Gross, Köln 
 
Die drei Entwürfe der Preisträger wurden einer genaueren Prüfung hinsichtlich der technischen und 
wirtschaftlichen Umsetzung seitens der Vorhabenträgerin unterzogen. Diese Prüfung erfolgte in Ab-
stimmung mit der Stadt. Im Ergebnis der technisch-wirtschaftlichen Prüfung hat sich der Vorhaben-
träger für die Umsetzung mit dem Zweitplatzierten, dem Büro Carsten Roth aus Hamburg, entschie-
den. Im Rahmen der Konkretisierung wurde die Nutzung der Türme angepasst. Die Anpassung sah 
vor, dass ein Turm dem Wohnen dienen, der andere Turm durch Boardinghouse genutzt werden soll-
te.  
 
Das konkretisierte Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 
21.09.2017 (Session-Nr. 1825/2017) vorgestellt. Eine wesentliche Maßgabe beinhaltete, dass 30 % 
des öffentlich geförderten Wohnungsbaus über die Gesamtheit der Nutzungen nachgewiesen und 
bereitgestellt werden muss. Nach Beschlussfassung hat die Vorhabenträgerin die Planung erneut 
durch das Büro Carsten Roth überarbeiten lassen und dem Stadtentwicklungsausschuss am 
07.02.2019 die neue Konzeptidee (Session-Nr. 3222/2018) vorgestellt. Nach Maßgabe dieses Be-
schlusses wurde die Überarbeitung (Anlage 2) durch die seinerzeitige Jury beraten und beurteilt. Die 
Jury hat unter Vorsitz von Herrn Prof. Schilling aus Köln am 24.05.2019 getagt.

4 
 
Aus Sicht der Jury wirkt die überarbeitete Konzeptidee und deren Herleitung überdacht, gleichwohl 
wird die Überarbeitung seitens der Jury kritisch beurteilt. Die Überarbeitung stellt sich hinsichtlich der 
Proportionen und der Gebäudeanordnung städtebaulich ungünstig dar. Die Kubatur ist in ihrer Mas-
senwirkung zu grob, gleichzeitig wirkt das Nebengebäude alleinstehend und überzeugt in Form und 
Lage nicht. Die standortbedingten Anforderungen hinsichtlich des Emissionsschutzes, des Schatten-
wurfes des Colonius und der Sichtbezüge im Zusammenspiel mit den Auflagen an den öffentlich ge-
förderten Wohnungsbau scheinen sich aus Sicht der Jury nicht in einem städtebaulich qualitätsvollen 
Konzept vereinen zu lassen.  
 
Aufgrund der vorherigen Maßgaben der Gremien/ Ausschüsse des Rates und der kritischen Beurtei-
lung der Jury können für das weitere Vorgehen zwei Varianten konstatiert werden: 
 
Als erste Variante kann die Wohnnutzung in einem Turm und weiterem Gebäude mit 30% öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau bemessen an der Wohnnutzung nach der überarbeiteten Konzeptidee 
(Anlage 2) festgehalten werden.  
 
Diese überarbeitete Konzeptidee sieht für den Turm mit einer Höhe von 104 Metern eine Mischnut-
zung aus gewerblichen Flächen und freifinanzierten Wohnungen vor. In dem 8-geschossigen Gebäu-
de mit einer Höhe von 24 Metern werden die öffentlich geförderten Wohnungen vorgesehen. Insge-
samt wird eine BGF von rd. 38.200 m² erreicht, die sich in freifinanziertes Wohnen mit 23.350 m², 
gefördertes Wohnen mit 10.280 m² und Gewerbeflächen mit 4.580 m² aufteilt.  
 
Die zweite Variante sieht eine Hotel- und Büronutzung in zwei Türmen (Anlage 3) vor. Städtebaulich 
greift diese Variante das konkretisierte Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens (Session-Nr. 
1825/2017) wieder auf. Im Rahmen der Jurysitzung vom 24.05.2019 wurde dieses Ergebnis erneut 
als städtebaulich qualitätsvolle Lösung bestätigt. Im Vergleich zu dem konkretisierten Ergebnis des 
Qualifizierungsverfahrens wurde die Höhenentwicklung (94 m auf 104 m; 63 m auf 62 m) angepasst. 
Die Brücke zwischen den Türmen und die Ausrichtung der Gebäudekörper kann entfallen, da die 
Nutzungsart – Hotel und Büro - die straffen Vorgaben zur Vermeidung von Nordausrichtungen der zu 
nutzenden Räume nicht umfänglich berücksichtigen muss. Diese Maßgaben verbessern die städte-
bauliche Wahrung. 
 
In dem vorliegenden Ergebnis sind ein Turm mit einer Höhe von 104 Metern (29 Geschosse) und ein 
Turm mit einer Höhe von 62 Metern (17 Geschosse) vorgesehen. Insgesamt wird eine BGF von 
39.520 m² erreicht, die sich auf 28.150 m² im großen Turm und 11.370 m² im kleinen Turm aufteilen. 
Es ist ausschließlich eine gewerbliche Nutzung (Hotel und Büro) vorgesehen. 
 
Die Beurteilung der Jury stellt klar, dass die Anforderungen an öffentlich geförderten Wohnungsbau 
städtebaulich nicht integriert als ein Qualitätsbaustein entwickelt werden kann. Der Baustein Wohnen 
wird immer isoliert an der Inneren Kanalstraße sein, da der Bezug zu Ehrenfeld räumlich nicht herge-
stellt werden kann. Im Weiteren wird ein möglicher Baustein Wohnen weiter geschwächt, wenn der 
Eigentümer der Nachbarflächen (Telekom) seinen Standort ausbaut und die Zusammenführung der 
Mitarbeiterinnen an dem Ort plant. Damit würde sich eine Dienstleistungsspange funktional und nut-
zungsstrukturell logisch erschließen und einen isolierten Wohnbaustein nicht integrieren können.  
 
Aus den vorgenannten Gründen schließt sich die Verwaltung der Beurteilung der Jury an, die Varian-
te Hotel- und Büronutzung in zwei Türmen weiterzuverfolgen und in ein Bauleitplanverfahren zu 
überführen.  
 
Für die Umsetzung dieser Planung ist die Schaffung von Planungsrecht über einen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan erforderlich. In der Anlage 4 ist die Kurzerläuterung zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan zu finden. Zugleich ist der Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 aufgrund der Nut-
zungsänderung aufzuheben. Die geplante Nutzung widerspricht den Darstellungen des aktuellen Flä-
chennutzungsplanes der Stadt Köln (Sondergebiet Fernmeldewesen). Der Flächennutzungsplan wird 
daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch geändert, sodass die Planung aus 
den Vorgaben der Flächennutzungsplanung entwickelt sein wird.

5 
Anlagen 
Anlage 0  Dringlichkeit 
Anlage 1  Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nördlich Colonius in Köln 
– Neustadt/Nord 
Anlage 2  Überarbeitete Konzeptidee: Wohnnutzung 
Anlage 3 Überarbeitete Konzeptidee: Hotel- und Büronutzung 
Anlage 4  Kurzerläuterung zum Bebauungsplanverfahren 
Anlage 5  Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nördlich Colonius – Ho-
tel- und Bürostandort in Köln – Neustadt/Nord

Anlage 0

847 Zeichen

A N L A G E  0  
 
1. Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Nördlich Colonius – Hotel-und Bürostandort" in Köln-
Neustadt/Nord  
2. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses mit der Nr. 1567/2016; Arbeitstitel: „Nördlich 
Colonius“ in Köln-Neustadt/Nord- 
3. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Verwaltung bittet, auch im Namen der Vorhabenträgerin, die Vorlage im kommenden Turnus 
zu behandeln, damit das Verfahren zur Schaffung von Baurecht fortgeführt werden kann.  
 
Bei Zustimmung könnten die nächsten Verfahrensschritte, wie die frühzeitige Beteiligung, eingelei-
tet werden. Andernfalls können die nächsten Verfahrensschritte erst im Herbst 2019 beginnen.

Anlage 5 Geltungsbereich Hotel- und Bürostandort

468 Zeichen

1,a,1stadtKöln M] 
Stadtplanungsamt Anlage 5 
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
Nördlich Colonius - Hotel- und Bürostandort
in Köln - Neustadt/Nord 
Maßstab 1 : 2 500 
1 
•25-•0
c::===5::IO ••••
1
1:
0=0 ==::::J150 Meter 
"E:1:7
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 2 Wohnnutzung in einem Turm und weiterem Gebäude

1611 Zeichen

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Städtebau Ecksituation
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Belichtung
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Gesamt BGF 38.200 m2 Freifinanziertes  Wohnen  23.350 m2 Gewerbe 4.580 m2 Gefördertes Wohnen 10.280 m2 Gebäude Höhe 104 mNEU ZUSTAND:
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Anlage 3 -Hotel-und Büronutzung in zwei Türmen

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Anlage 3

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Gesamt BGF
Turm Groß Höhe
Turm Groß BGF
Turm Groß Geschosshöhe
Turm Groß RG NUF/BGF
Anzahl Vollgeschosse
Nutzung
Turm Klein Höhe
Turm Klein BGF
Turm Klein Geschosshöhe
Turm Klein RG NUF/BGF
Anzahl Vollgeschosse
Nutzung
39.500 m2
104 m
28.150 m2
3,5 m
656/812=0.81
29 Geschosse
Büro
62 m
11.370 m2
3,5 m
681/812=0.84
17 Geschosse
Büro 
*EG, 1 OG und 2 OG. in der BGF des großen Turmes enthalten
Anlage 3

CARSTEN ROTH ARCHITEKT
Waterloohain 5a  -  22769 Hamburg  -  T +49 40 4112556-0  -  F +49 40 4112556-20  -  info@carstenroth.com  -  www.carstenroth.com
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Beratungsverlauf (5)

04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)
Anhörung (BV)
Anhörung (BV)
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
2154/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.06.2019
Erstellt
14.06.2019 13:24