V/0842/2008
Antrag der FDP-Fraktion an den ASSVW vom 16.09.2008 "Kurzfristig Ersatzparkraum in der Vorweihnachtszeit schaffen- Schulhöfe am Wochenende nutzen"
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Beschlussvorlage
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V/0842/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag der FDP-Fraktion an den ASSVW vom 16.09.2008 "Kurzfristig Ersatzparkraum in der Vorweihnachtszeit schaffen- Schulhöfe am Wochenende nutzen" Beratungsfolge 29.10.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Schulhof der Paul-Gerhardt-Schule wird an den vier Adventssamstagen im Jahr 2008 von 10:00 bis 21:00 Uhr zum öffentlichen Parken zur Verfügung gestellt. 2. Der Bericht der Verwaltung über die eingesch ränkte Nutzungsmöglichkeit von Schulhöfen in der Innenstadt zum öffentlichen Parken wird zur Kenntnis genommen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach den Erfahrungen aus den Jahren 2001 bis 2003 die Kosten für die Reinigung des Schulhofes der Paul-Gerhardt-Schule ca. 800 € betragen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung 2008 Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen 2008 800,00 Reinigungs- kosten Insgesamt: 800,00 Vorlagen-Nr.: V/0842/2008 Auskunft erteilt: Herr Pott Herr Watermann Ruf: 492 61 85 492 40 10 E-Mail: Pott@stadt-muenster.de Watermann@stadt-muenster.de Datum: 20.10.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0842/2008 Begründung: Die FDP-Fraktion hat mit dem in der Anlage 1 beigefügten Antrag „Kurzfristig Ersatzparkraum in der Vorweihnachtszeit schaffen – Schulhöfe am Wochenende nutzen“ vom 16.09.2008 eine Prü- fung durch die Verwaltung angeregt. Von der FDP werden die starken Besucherströme in der Vor- weihnachtszeit und die besondere Situation in diesem Jahr mit den entfallenden Parkplätzen an der Stubengasse und am Kiffe-Pavillion als Begründung angeführt, da die Tiefgarage Stubengasse und das neue Parkhaus am Alten Steinweg geplant erst in 2009 zur Verfügung stehen. Zu1. Der Schulhof der Paul-Gerhardt-Schule wurde in Verbindung mit der Vorlage 1124/2001 an den Adventssamstagen von 10:00 bis 21:00 Uhr in den Jahren 2001 bis 2003 als öffentlicher Parkplatz angeboten. Im Jahr 2004 wurde dieses Angebot eingestellt, da der Schulhof mit ca. 50 Parkplätzen trotz einer intensiven Werbung und zusätzlicher Beschilderung nur schwach angenommen wurde. Aufgrund der besonderen Parkplatzsituation in diesem Jahr wird vorgeschlagen, dem Antrag der FDP-Fraktion zu folgen und den Schulhof der Paul-Gerhardt-Schule von 10:00 bis 21.00 Uhr an den vier Adventssamstagen zum öffentlichen Parken anzubieten. Neben den Reinigungskosten entstehen beim Bauhof und der Straßenverkehrsbehörde weitere Kosten (Reaktivierung der seinerzeit eingesetzten Beschilderung). Bei unvorhersehbaren Ereignis- sen (größere Ölflecken, wenn ein Fahrzeug nicht abgeholt und abgeschleppt werden muss etc.) können die städtischen Kosten eventuell höher ausfallen. Zu 2. In Verbindung mit der Vorlage 1124/2001 wurden die Schulhöfe der Innenstadtschulen mit allen städtischen Fachdienststellen intensiv überprüft. Der seiner Zeit erstellte Übersichtsplan wurde in Verbindung mit dem FDP-Antrag noch einmal aktualisiert und liegt in der Anlage 2 dieser Vorlage bei. Wie der Übersichtsplan zeigt, verfügen die untersuchten Innenstadtschulen in Münster nur über relativ kleine Schulhöfe. Meist sind die Bewegungsräume dieser kleinen Schulhöfe zusätzlich auch durch Spielgeräte, Tischtennisplatten, Sportanlagen, Feuerwehrzufahrten sowie ungünstige Zu- fahrten stark eingeschränkt. An einigen Schulhöfen (im Plan als bedingt geeignet bezeichnet) wür- den auch bauliche Veränderungen (versetzen von Spielgeräten, ein zusätzlicher Anfahrschutz, Poller um die Feuerwehrzufahrt und Rettungswege zu Turnhallen freizuhalten) erforderlich, wenn diese zum öffentlichen Parken genutzt werden sollten. Aus Sicht des Amtes für Schule und Weiterbildung sprechen folgende Aspekte gegen eine Freiga- be des Parkens auf Schulhöfen: • Die erforderliche Verkehrssicherungspflicht, Schneeräumung, Astbruch etc. • Haftungsprobleme, wenn geparkte Kraftfahrzeuge trotz einer zeitlichen Befristung nach der Veranstaltung nicht entfernt wurden und der Schulhof somit nicht wieder verschlossen wer- den konnte. Fahrzeuge die zu Schulbeginn am Montag noch auf dem Schulhof stehen wür- den, müssten ggf. auf Kosten der Schulverwaltung abgeschleppt werden. • Die Beseitigung von Verunreinigungen (Glasscherben von Flaschen, Ölflecken, Notdurft die zwischen den Autos verrichtet wurde) • Beschwerden, wenn wegen der fehlenden Parkstandsmarkierungen Fahrzeuge zugeparkt wurden und die Hausmeister gerufen wurden. • Beschwerden von Nachbarn über die zusätzlic he Lärmbelastung bei einer Parkplatznut- zung. • Beschädigungen von Spielgeräten, Bäumen etc. durch die Parkplatznutzer. • Blockieren von Feuerwehrzufahrten. - 3 - V/0842/2008 Ausgehend von diesen Erfahrungen setzt eine öffentliche Nutzung von Schulhöfen als Ersatzpark- raum zum Einkaufen/Weihnachtsmarkt auch bei den kleinen Schulhöfen nach Ansicht der Verwal- tung zwingend voraus, dass eine Bewirtschaftung mit einer Aufsichtsperson erfolgt. Bei den Fixkosten für eine Bewirtschaftung/Aufsicht/Endreinigung, den geringen Parkplatzkapazi- täten auf den Schulhöfen und der geringen Akzeptanz bei den Parkplatznutzern ist eine wirtschaft- liche öffentliche Parkplatznutzung in Münster nicht gegeben. Der Aufwand, diese kleinen ver- schachtelten Schulhöfe zum öffentlichen Parken an Wochenenden in der Weihnachtszeit nutzbar zu machen, steht in keinem Verhältnis zur Angebotsverbesserung und dem geschaffenen Nutzen. Bei den folgenden Schulen ist weiter zu berücksichtigen: Gymnasium Paulinum, Am Stadtgraben Bei einer Nutzung der Aula und der Turnhalle, die an fast allen Weihnachtswochenenden durch Weihnachtsaufführungen und Weihnachtsfeiern belegt sind, muss laut der Feuerwehr aus brand- schutztechnischen Gründen die unbehinderte Durchfahrt gesichert sein. Aufgrund der Spielgeräte auf dem mittleren Schulhof, den erforderlichen Durchfahrten und bestehenden Wegerechten zu einer rückwärtigen Wohnbebauung kann ein geordnetes Parken und ein Zuparken der Durchfahrt nur durch eine permanente Aufsicht/Bewirtschaftung sichergestellt werden. Es handelt sich hier nicht um einen zusammenhängenden Schulhof der v on einer Aufsichtsperson gut eingesehen werden kann. Der Lehrerparkplatz, die einzelnen Schulhöfe und Durchfahrten sind für eine öffentli- che Parkplatznutzung sehr unübersichtlich. VHS, Überwasserstraße Der Schulhof mit einer Kapazität von ca. 50 Parkplätzen ist aufgrund der ungünstigen Zufahrt über die Jüdefelderstraße und dem ungesicherten Kinderspielplatz an der Zufahrt nur bedingt geeignet. Vor einer Parkplatznutzung sind hier aufwendige Maßnahmen zum Schutz des Kinderspielplatzes erforderlich. Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium, Wevelinghofergasse Die über eine Zu- und Abfahrt an die Wevelinghofergasse angebundene Schulhoffläche mit ca. 25 Stellplätzen kann über Sperrpfosten von dem übrigen Schulhof mit Spielgeräten abgegrenzt wer- den. Die Nutzung dieser Fläche wurde in der Vergangenheit aufgegeben, nachdem es erhebliche Beschwerden durch ungeordnetes Parken mit Zuparken von Fahrzeugen und Verunreinigungen gegeben hat. Bei ca. 25 Stellplätzen ist dies nicht wirtschaftlich. Nicht geeignet sind: Aegidii-Ludgeri-Schule, Breite Gasse (zu klein) Hildegardis-Schule, Neubrückenstraße (zu klein) Martinischule, Stiftsherrenstraße (zu klein) Adolph-Kolping-Berufskolleg, Wasserstraße (wird anderweitig genutzt) Annette von Droste Hülshoff Gymnasium, Grüne Gasse (zurzeit Baustelle und nicht anfahrbar) Bischöf. Marienschule, Hermannstraße (ungeeignet) Sonstige Maßnahmen als Alternative Als Alternative zum Schulhofparken werden von der Verwaltung auch in diesem Jahr wieder an den Adventssamstagen Sonderparkplätze von Behörden zum Parken angeboten. Außerdem wird das Parkhaus am Stadthaus 3 mit den großen Kapazitäten an den vier Adventssamstagen kosten- frei zur Verfügung gestellt (vgl. Vorlage V/0311/2008). Dieses Parkhaus ergänzt das bestehende P&R Angebot vom P&R Parkplatz Albersloher Weg, an dem kostenfrei geparkt und mit den Linien- bussen ab den Haltestellen „P&R Nieberdingstraße“ bzw. „Stadthaus 3“ in die Altstadt gefahren werden kann. Für den Besucherverkehr aus dem westlichen Korridor wird das Parkhaus der Men- sa am Coesfelder Kreuz zum kostenfreien Parken und eine P&R- Nutzung mit den Linienbussen ab der Haltestelle „P&R Coesfelder Kreuz“ in die Altstadt angeboten. - 4 - V/0842/2008 I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Unterschrift Anlagen: Anlage 1: Antrag der FDP-Fraktion „Kurzfristig Ersatzparkraum in der Vorweihnachtszeit schaffen - Schulhöfe am Wochenende nutzen“ vom 16.09.2008 Anlage 2: Übersichtsplan Parkraumangebot auf Schulhöfen in der Innenstadt Stand 10.2008
FDP-Antrag_Weihnachtsverkehr
3326 Zeichen
FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 ; 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Ratsfraktion Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster. 16.09.2008 Antrag Kurzfristig Ersatzparkraum in der Vorweihnachtszeit schaffen - Schulhöfe am Wochenende nutzen Mit Blick auf die starken Besucherströme in der Vorweihnachtszeit und den daraus resul- tierenden Parkdruck in der münsterischen Innenstadt, muss die Stadt Münster - ange- sichts der in diesem Jahr wegfallenden Parkplätze an der Stubengasse und am Kiffe- Pavillon - frühzeitig reagieren und zeitlich befristet zusätzliche Parkmöglichkeiten schaffen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft möge daher beschließen: 1. Die Pausenhöfe innenstadtnaher Schulen werden in diesem Jahr an den Adventswo- chenenden von freitags nach Schulende bis sonntags um 21:00 Uhr als Parkplätze freigegeben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ihrerseits rechtzeitig geeignete Gesellschaften wie beispielsweise Westfalenfleiß oder die WBI mit der Bewirtschaftung und Verkehrssi- cherung zu beauftragen und die dafür notwendigen Vereinbarungen abzuschließen. 3. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, diese zusätzlichen Parkmöglichkeiten in der Öffentlichkeit frühzeitig und ausreichend bekannt zu machen. Begründung: Die Vorweihnachtszeit lockt jedes Jahr besonders viele Besucherinnen und Besucher in die münsterische Innenstadt. Entsprechend hoch ist regelmäßig auch der Bedarf an in- nenstadtnahen Parkplätzen. In diesem Jahr verringert sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze noch dadurch, dass der Parkplatz Stubengasse entfällt, die Tiefga- rage dort aber erst im nächsten Jahr zur Verfügung stehen wird. Ebenso entfällt in diesem Jahr der Parkplatz am Kiffe-Pavillon, weil dort das neue Parkhaus am Alten Steinweg ge- baut und ebenfalls erst 2009 eröffnet wird. Um den Besuchern der Innenstadt ausreichend Parkmöglichkeiten anzubieten und erheb- lichen Parksuchverkehr zu vermeiden, werden in diesem Jahr die Pausenhöfe innenstadt- FDP- RATSFRAKTION MÜNSTER - DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://fraktion.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de -2- naher Schulen an den Adventswochenenden von freitags nach Schulende bis sonntags um 21:00 Uhr als Parkplätze freigegeben. Durch die enge zeitliche Beschränkung wird gewährleistet, dass der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt oder gestört wird. Um einen geordneten Parkbetrieb sicherzustellen und den Verkehrssicherungspflichten der Stadt nachzukommen, beauftragt die Stadt geeignete Gesellschaften mit der Bewirt- schaftung und Überwachung des Parkbetriebes. Hier könnten Westfalenfleiß oder die WBI, aber auch andere Gesellschaften in Frage kommen. Um rechtzeitig handeln zu kön- nen wird die Verwaltung direkt mit dem Vertragsabschluss beauftragt. Zudem muss sicher gestellt werden, dass die Öffentlichkeit rechtzeitig über die zusätzli- chen Parkmöglichkeiten in der Innenstadt informiert wird. Dazu soll die Verwaltung die zu- sätzlichen Parkmöglichkeiten über die regionalen Medien und das Internet ausreichend bekannt machen und die Öffnung der Schulhöfe an den Wochenenden auch in die jährli- chen Veröffentlichungen über Parkmöglichkeiten in der Vorweihnachtszeit aufnehmen. gez. Carola Möllemann - Appelhoff Jürgen Reuter FDP - Fraktion im Rat
Parken_Innenstadt_2008_auf Schulhöfen
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B
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E3
E2
E1
A
C1
C2
C3
Parkraumangebot
auf Schulhöfen
Innenstadt
2008
Schulhof
geeignet als Parkplatz
Schulhof
bedingt geeignet als Parkplatz
Schulhof
nicht geeignet als Parkplatz
A - H Parkzonen
S A TT D STERMÜN
Stand: 10.2008 61.43
Ablage: H:\DATENl\61\ZÄHKUNG\PARKEN\Schulhofparken\Parken_Innenstadt_2008_auf Schulhöfen.cdr
Schulhof - Zufahrt
nach Umbau, nähere Prüfung erforderlich
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
40
14
30
28
50
5015
20
25
2
31
4 5
8
6
7
9
Annette-
von-Droste-
Hülshoff-
Gymnasium
Aegidii-Ludgeri-
Schule
Gymnasium
Paulinum
VHS
Überwasser
Schule
Paul-
Gerhardt-
Schule
Hildegardis
Schule
Martinischule
Adolf-Kolping-
Schule
Johann-Conrad-
Schlaun-Gymnasium
Schule geeignet *bedingt geeignet nicht geeignet Bemerkung
30 = versetzen der Bänke und Tische
1 42 30 Sperrgitter um Sportplatz
2 40 z. ZT. Baustelle
3 10
50 = Schulhof
4 50 15 = Schuleigener Parkplatz
(Lehrerparkplatz)
Sperrgitter um Spielplatz, Zugang über
5 50 Zu- u. Ausfahrt, 1 Tischtennisplatte
6 25
7 10 Schulhof zu klein
8 10 Schulhof zu klein
9 20
Summe 137 120 30
* Umbau, nähere Prüfung erforderlich
Stellplatzkapazität
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Stubengasse
- Überwasserstraße
- Wevelinghofergasse
- Breite Gasse
- Neubrückenstraße
- Stiftsherrenstraße
- Wasserstraße
- Grüne Gasse
- Hermannstraße
- Nieberdingstraße
- Geringhoffstraße 48
- Am Stadtgraben
- Albersloher Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0842/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.10.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37