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V/0842/2008

Antrag der FDP-Fraktion an den ASSVW vom 16.09.2008 "Kurzfristig Ersatzparkraum in der Vorweihnachtszeit schaffen- Schulhöfe am Wochenende nutzen"

Vorlagen 08.10.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 29.10.2008, TOP 7.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

FDP-Antrag_Weihnachtsverkehr

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Ansehen

Parken_Innenstadt_2008_auf Schulhöfen

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Ansehen

Beschlussvorlage

9106 Zeichen

V/0842/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der FDP-Fraktion an den ASSVW vom 16.09.2008 "Kurzfristig Ersatzparkraum in der 
Vorweihnachtszeit schaffen- Schulhöfe am Wochenende nutzen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.10.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Schulhof der Paul-Gerhardt-Schule wird an den vier Adventssamstagen im Jahr 2008 
von 10:00 bis 21:00 Uhr zum öffentlichen Parken zur Verfügung gestellt.  
 
2. Der Bericht der Verwaltung über die eingesch ränkte Nutzungsmöglichkeit von Schulhöfen 
in der Innenstadt zum öffentlichen Parken wird zur Kenntnis genommen.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach den Erfahrungen aus den Jahren 2001 bis 2003 die 
Kosten für die Reinigung des Schulhofes der Paul-Gerhardt-Schule ca. 800 € betragen.   
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung 2008   
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 2008 800,00 Reinigungs-
kosten 
 
Insgesamt: 800,00  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0842/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Pott 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 61 85 
492 40 10 
E-Mail: 
Pott@stadt-muenster.de  
Watermann@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0842/2008 
 
Begründung: 
 
Die FDP-Fraktion hat mit dem in der Anlage 1 beigefügten Antrag „Kurzfristig Ersatzparkraum in 
der Vorweihnachtszeit schaffen – Schulhöfe am Wochenende nutzen“ vom 16.09.2008 eine Prü-
fung durch die Verwaltung angeregt. Von der FDP werden die starken Besucherströme in der Vor-
weihnachtszeit und die besondere Situation in diesem Jahr mit den entfallenden Parkplätzen an 
der Stubengasse und am Kiffe-Pavillion als Begründung angeführt, da die Tiefgarage Stubengasse 
und das neue Parkhaus am Alten Steinweg geplant erst in 2009 zur Verfügung stehen.  
 
Zu1. 
Der Schulhof der Paul-Gerhardt-Schule wurde in Verbindung mit der Vorlage 1124/2001 an den 
Adventssamstagen von 10:00 bis 21:00 Uhr in den Jahren 2001 bis 2003 als öffentlicher Parkplatz 
angeboten. Im Jahr 2004 wurde dieses Angebot eingestellt, da der Schulhof mit ca. 50 Parkplätzen 
trotz einer intensiven Werbung und zusätzlicher Beschilderung nur schwach angenommen wurde.  
 
Aufgrund der besonderen Parkplatzsituation in diesem Jahr wird vorgeschlagen, dem Antrag der 
FDP-Fraktion zu folgen und den Schulhof der Paul-Gerhardt-Schule von 10:00 bis 21.00 Uhr an 
den vier Adventssamstagen zum öffentlichen Parken anzubieten.  
 
Neben den Reinigungskosten entstehen beim Bauhof und der Straßenverkehrsbehörde weitere 
Kosten (Reaktivierung der seinerzeit eingesetzten Beschilderung). Bei unvorhersehbaren Ereignis-
sen (größere Ölflecken, wenn ein Fahrzeug nicht abgeholt und abgeschleppt werden muss etc.) 
können die städtischen  Kosten eventuell höher ausfallen. 
 
Zu 2. 
In Verbindung mit der Vorlage 1124/2001 wurden die Schulhöfe der Innenstadtschulen mit allen 
städtischen Fachdienststellen intensiv überprüft. Der seiner Zeit erstellte Übersichtsplan wurde in 
Verbindung mit dem FDP-Antrag noch einmal aktualisiert und liegt in der Anlage 2 dieser Vorlage 
bei. 
 
Wie der Übersichtsplan zeigt, verfügen die untersuchten Innenstadtschulen in Münster nur über 
relativ kleine Schulhöfe. Meist sind die Bewegungsräume dieser kleinen Schulhöfe zusätzlich auch 
durch Spielgeräte, Tischtennisplatten, Sportanlagen, Feuerwehrzufahrten sowie ungünstige Zu-
fahrten stark eingeschränkt. An einigen Schulhöfen (im Plan als bedingt geeignet bezeichnet) wür-
den auch bauliche Veränderungen (versetzen von Spielgeräten, ein zusätzlicher Anfahrschutz, 
Poller um die Feuerwehrzufahrt und Rettungswege zu Turnhallen freizuhalten) erforderlich, wenn 
diese zum öffentlichen Parken genutzt werden sollten. 
 
Aus Sicht des Amtes für Schule und Weiterbildung sprechen folgende Aspekte gegen eine Freiga-
be des Parkens auf Schulhöfen: 
 
• Die erforderliche Verkehrssicherungspflicht, Schneeräumung, Astbruch etc. 
• Haftungsprobleme, wenn geparkte Kraftfahrzeuge trotz einer zeitlichen Befristung nach der 
Veranstaltung nicht entfernt wurden und der Schulhof somit nicht wieder verschlossen wer-
den konnte. Fahrzeuge die zu Schulbeginn am Montag noch auf dem Schulhof stehen wür-
den, müssten ggf. auf Kosten der Schulverwaltung abgeschleppt werden. 
• Die Beseitigung von Verunreinigungen (Glasscherben von Flaschen, Ölflecken, Notdurft die 
zwischen den Autos verrichtet wurde) 
• Beschwerden, wenn wegen der fehlenden Parkstandsmarkierungen Fahrzeuge zugeparkt 
wurden und die Hausmeister gerufen wurden. 
• Beschwerden von Nachbarn über die zusätzlic he Lärmbelastung bei einer Parkplatznut-
zung. 
• Beschädigungen von Spielgeräten, Bäumen etc. durch die Parkplatznutzer. 
• Blockieren von Feuerwehrzufahrten.

- 3 - 
V/0842/2008 
Ausgehend von diesen Erfahrungen setzt eine öffentliche Nutzung von Schulhöfen als Ersatzpark-
raum zum Einkaufen/Weihnachtsmarkt auch bei den kleinen Schulhöfen nach Ansicht der Verwal-
tung zwingend voraus, dass eine Bewirtschaftung mit einer Aufsichtsperson erfolgt.  
 
Bei den Fixkosten für eine Bewirtschaftung/Aufsicht/Endreinigung, den geringen Parkplatzkapazi-
täten auf den Schulhöfen und der geringen Akzeptanz bei den Parkplatznutzern ist eine wirtschaft-
liche öffentliche Parkplatznutzung in Münster nicht gegeben. Der Aufwand, diese kleinen ver-
schachtelten Schulhöfe zum öffentlichen Parken an Wochenenden in der Weihnachtszeit nutzbar 
zu machen, steht in keinem Verhältnis zur Angebotsverbesserung und dem geschaffenen Nutzen. 
 
Bei den folgenden Schulen ist weiter zu berücksichtigen: 
 
Gymnasium Paulinum, Am Stadtgraben
 
Bei einer Nutzung der Aula und der Turnhalle, die an fast allen Weihnachtswochenenden durch 
Weihnachtsaufführungen und Weihnachtsfeiern belegt sind, muss laut der Feuerwehr aus brand-
schutztechnischen Gründen die unbehinderte Durchfahrt gesichert sein. Aufgrund der Spielgeräte 
auf dem mittleren Schulhof, den erforderlichen Durchfahrten und bestehenden Wegerechten zu 
einer rückwärtigen Wohnbebauung kann ein geordnetes Parken und ein Zuparken der Durchfahrt 
nur durch eine permanente Aufsicht/Bewirtschaftung sichergestellt werden. Es handelt sich hier 
nicht um einen zusammenhängenden Schulhof der v on einer Aufsichtsperson gut eingesehen 
werden kann. Der Lehrerparkplatz, die einzelnen Schulhöfe und Durchfahrten sind für eine öffentli-
che Parkplatznutzung sehr unübersichtlich. 
 
VHS, Überwasserstraße
 
Der Schulhof mit einer Kapazität  von ca. 50 Parkplätzen ist aufgrund der ungünstigen Zufahrt über 
die Jüdefelderstraße und dem ungesicherten Kinderspielplatz an der Zufahrt nur bedingt geeignet. 
Vor einer Parkplatznutzung sind hier aufwendige Maßnahmen zum Schutz des Kinderspielplatzes 
erforderlich. 
 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium, Wevelinghofergasse
 
Die über eine Zu- und Abfahrt an die Wevelinghofergasse angebundene Schulhoffläche mit ca. 25 
Stellplätzen kann über Sperrpfosten von dem übrigen Schulhof mit Spielgeräten abgegrenzt wer-
den. Die Nutzung dieser Fläche wurde in der Vergangenheit aufgegeben, nachdem es erhebliche 
Beschwerden durch ungeordnetes Parken mit Zuparken von Fahrzeugen und Verunreinigungen 
gegeben hat. Bei ca. 25 Stellplätzen ist dies nicht wirtschaftlich. 
 
Nicht geeignet sind: 
Aegidii-Ludgeri-Schule, Breite Gasse  (zu klein) 
Hildegardis-Schule, Neubrückenstraße (zu klein) 
Martinischule, Stiftsherrenstraße (zu klein) 
Adolph-Kolping-Berufskolleg, Wasserstraße (wird anderweitig genutzt) 
Annette von Droste Hülshoff Gymnasium, Grüne Gasse (zurzeit Baustelle und nicht anfahrbar) 
Bischöf. Marienschule, Hermannstraße (ungeeignet) 
 
Sonstige Maßnahmen als Alternative
 
 
Als Alternative zum Schulhofparken werden von der Verwaltung auch in diesem Jahr wieder an 
den Adventssamstagen Sonderparkplätze von Behörden zum Parken angeboten. Außerdem wird 
das Parkhaus am Stadthaus 3 mit den großen Kapazitäten an den vier Adventssamstagen kosten-
frei zur Verfügung gestellt (vgl. Vorlage V/0311/2008). Dieses Parkhaus ergänzt das bestehende 
P&R Angebot vom P&R Parkplatz Albersloher Weg, an dem kostenfrei geparkt und mit den Linien-
bussen ab den Haltestellen „P&R Nieberdingstraße“ bzw. „Stadthaus 3“ in die Altstadt gefahren 
werden kann. Für den Besucherverkehr aus dem westlichen Korridor wird das Parkhaus der Men-
sa am Coesfelder Kreuz zum kostenfreien Parken und eine P&R- Nutzung mit den Linienbussen 
ab der Haltestelle „P&R Coesfelder Kreuz“ in die Altstadt angeboten.

- 4 - 
V/0842/2008 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Unterschrift 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:   Antrag der FDP-Fraktion „Kurzfristig Ersatzparkraum in der Vorweihnachtszeit schaffen      
 - Schulhöfe am Wochenende nutzen“ vom 16.09.2008 
Anlage 2:   Übersichtsplan Parkraumangebot auf Schulhöfen in der Innenstadt Stand 10.2008

FDP-Antrag_Weihnachtsverkehr

3326 Zeichen

FDP - Ratsfraktion

Geringhoffstraße 48
; 48163 Münster

Tel.: 0251 - 987 30 60
Ratsfraktion Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de

Münster. 16.09.2008

Antrag

Kurzfristig Ersatzparkraum
in der Vorweihnachtszeit schaffen -
Schulhöfe am Wochenende nutzen

Mit Blick auf die starken Besucherströme in der Vorweihnachtszeit und den daraus resul-
tierenden Parkdruck in der münsterischen Innenstadt, muss die Stadt Münster - ange-
sichts der in diesem Jahr wegfallenden Parkplätze an der Stubengasse und am Kiffe-
Pavillon - frühzeitig reagieren und zeitlich befristet zusätzliche Parkmöglichkeiten schaffen.

Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft möge
daher beschließen:

1. Die Pausenhöfe innenstadtnaher Schulen werden in diesem Jahr an den Adventswo-
chenenden von freitags nach Schulende bis sonntags um 21:00 Uhr als Parkplätze
freigegeben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ihrerseits rechtzeitig geeignete Gesellschaften wie
beispielsweise Westfalenfleiß oder die WBI mit der Bewirtschaftung und Verkehrssi-
cherung zu beauftragen und die dafür notwendigen Vereinbarungen abzuschließen.

3. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, diese zusätzlichen Parkmöglichkeiten in der
Öffentlichkeit frühzeitig und ausreichend bekannt zu machen.

Begründung:

Die Vorweihnachtszeit lockt jedes Jahr besonders viele Besucherinnen und Besucher in
die münsterische Innenstadt. Entsprechend hoch ist regelmäßig auch der Bedarf an in-
nenstadtnahen Parkplätzen. In diesem Jahr verringert sich die Anzahl der zur Verfügung
stehenden Parkplätze noch dadurch, dass der Parkplatz Stubengasse entfällt, die Tiefga-
rage dort aber erst im nächsten Jahr zur Verfügung stehen wird. Ebenso entfällt in diesem
Jahr der Parkplatz am Kiffe-Pavillon, weil dort das neue Parkhaus am Alten Steinweg ge-
baut und ebenfalls erst 2009 eröffnet wird.

Um den Besuchern der Innenstadt ausreichend Parkmöglichkeiten anzubieten und erheb-
lichen Parksuchverkehr zu vermeiden, werden in diesem Jahr die Pausenhöfe innenstadt-

FDP- RATSFRAKTION MÜNSTER - DIE LIBERALEN
Die FDP - Fraktion im Internet: http://fraktion.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de

-2-

naher Schulen an den Adventswochenenden von freitags nach Schulende bis sonntags
um 21:00 Uhr als Parkplätze freigegeben. Durch die enge zeitliche Beschränkung wird
gewährleistet, dass der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt oder gestört wird.

Um einen geordneten Parkbetrieb sicherzustellen und den Verkehrssicherungspflichten
der Stadt nachzukommen, beauftragt die Stadt geeignete Gesellschaften mit der Bewirt-
schaftung und Überwachung des Parkbetriebes. Hier könnten Westfalenfleiß oder die
WBI, aber auch andere Gesellschaften in Frage kommen. Um rechtzeitig handeln zu kön-
nen wird die Verwaltung direkt mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

Zudem muss sicher gestellt werden, dass die Öffentlichkeit rechtzeitig über die zusätzli-
chen Parkmöglichkeiten in der Innenstadt informiert wird. Dazu soll die Verwaltung die zu-
sätzlichen Parkmöglichkeiten über die regionalen Medien und das Internet ausreichend
bekannt machen und die Öffnung der Schulhöfe an den Wochenenden auch in die jährli-
chen Veröffentlichungen über Parkmöglichkeiten in der Vorweihnachtszeit aufnehmen.

gez.
Carola Möllemann - Appelhoff

Jürgen Reuter
FDP - Fraktion im Rat

Parken_Innenstadt_2008_auf Schulhöfen

1234 Zeichen

B
E4
E3
E2
E1
A
C1
C2
C3
Parkraumangebot
auf Schulhöfen
Innenstadt
2008
Schulhof
geeignet als Parkplatz
Schulhof
bedingt geeignet als Parkplatz
Schulhof
nicht geeignet als Parkplatz
A - H Parkzonen
S A TT D STERMÜN
Stand:  10.2008       61.43     
Ablage: H:\DATENl\61\ZÄHKUNG\PARKEN\Schulhofparken\Parken_Innenstadt_2008_auf Schulhöfen.cdr
Schulhof - Zufahrt
nach Umbau, nähere Prüfung erforderlich
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
40
14
30
28
50
5015
20
25
2
31
4 5
8
6
7
9
Annette-
von-Droste-
Hülshoff-
Gymnasium
Aegidii-Ludgeri-
Schule
Gymnasium
Paulinum
VHS
Überwasser
Schule
Paul-
Gerhardt-
Schule
Hildegardis
Schule
Martinischule
Adolf-Kolping-
Schule
Johann-Conrad-
Schlaun-Gymnasium
Schule geeignet *bedingt geeignet nicht geeignet Bemerkung
30 = versetzen der Bänke und Tische
1 42 30 Sperrgitter um Sportplatz
2 40 z. ZT. Baustelle
3 10
50 = Schulhof
4 50 15 = Schuleigener Parkplatz
(Lehrerparkplatz)
Sperrgitter um Spielplatz, Zugang über
5 50 Zu- u. Ausfahrt, 1 Tischtennisplatte
6 25
7 10 Schulhof zu klein
8 10 Schulhof zu klein
9 20
Summe 137 120 30
* Umbau, nähere Prüfung erforderlich
Stellplatzkapazität

Beratungsverlauf (1)

29.10.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Stubengasse
  • Überwasserstraße
  • Wevelinghofergasse
  • Breite Gasse
  • Neubrückenstraße
  • Stiftsherrenstraße
  • Wasserstraße
  • Grüne Gasse
  • Hermannstraße
  • Nieberdingstraße
  • Geringhoffstraße 48
  • Am Stadtgraben
  • Albersloher Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0842/2008
Typ
Vorlagen
Datum
08.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37