V/0064/2022
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren
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Anlage A
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Anlage A zur V/0064/2022 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Amelsbüren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0064/2022 V/0064/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren Beratungsfolge 24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren wird gewählt: Herr Dr.Hubert Baumgart. Herr Dr.Baumgart ist 65 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Amelsbüren. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Döhler ist seit 15 Jahren als stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Amelsbüren tätig. Seine Bewerbung für eine vierte Amtszeit musste er aus persönlichen Gründen kurzfristig zurückziehen, so dass nun eine Neuwahl erforderlich wird. Herr Dr.Baumgart hat sich beworben und steht, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet Rechts- und Ausländeramt 26.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler T elefon:492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0064/2022 hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Dr.Baumgart erfüllt. I. V. gez. Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0064/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.01.2022
- Erstellt
- 24.01.2022 11:15