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3412/2022

Beantwortung AN/1685/2022 Sachstand Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.11.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2022, TOP 4.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2847 Zeichen

Gez. Voigtsberger 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 24.11.2022 
 3412/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
 
Beantwortung AN/1685/2022 Sachstand Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder 
Am 14. März dieses Jahres beauftragte der Finanzausschuss (AN/0576/2022) die Verwaltung bis zum 
Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung zur Abschaffung der Kostenheranziehung von Heim- 
und Pflegekindern, die Kostenheranziehung für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen in Köln auszu-
setzen. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wurde der Beschluss zur Aussetzung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder  bereits 
umgesetzt? 
Falls der Beschluss zur Aussetzung der Kostenheranziehung bisher nicht umgesetzt wurde:  
2. Weshalb konnte die Aussetzung der Kostenheranziehung bisher nicht umgesetzt werden? 
3. Wann soll dies nachgeholt werden? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Wie bereits im Einleitungstext zur Fragestellung formuliert, handelt es sich bei der Kostenheranziehung 
für Pflege- und Heimkinder um eine Regelung auf der Grundlage eines Bundesgesetzes. Zunächst hat 
das Amt für Kinder, Jugend und Familie sich an das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen ge-
wandt mit der Fragestellung, ob es überhaupt möglich ist, dass das Jugendamt Köln als einziger örtlicher 
Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Beschluss des Finanzausschusses Entscheidungen treffen kann, 
die gegen Bundesrecht verstoßen. Da Pflege- und Heimkinder, für die das Jugendamt Köln in der Zu-
ständigkeit ist, auch in Einrichtungen außerhalb von Köln untergebracht sind, würde eine Regelung, die 
von der bundeseinheitlichen Regelung abweicht, zu einer deutlichen Ungleichbehandlung der anderen 
dort untergebrachten jungen Menschen führen. Auch beim Zuständigkeitswechsel vom Jugendamt Köln 
zu einem anderen Jugendamt würden sich Probleme ergeben, da die jungen Menschen dann wieder zu 
den Kosten herangezogen werden können. 
 
Aufgrund des bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens der Bundesregierung zur Abschaffung der 
Kostenheranziehung wurde zwischen Jugendamt und Rechtsamt zunächst verabredet, den weiteren 
Verlauf abzuwarten. Aus dem bisherigen Sachstand war herauszulesen, dass zwischen Bundestag und 
Bundesrat in der grundsätzlichen Frage zur Abschaffung der Kostenheranziehung kein Dissens zu be-
stehen schien. Es wurde noch über Detailfragen (z.B. Kindergeld) verhandelt.  
 
Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, die von der Bundesregierung ge-
plante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhil-
fe gebilligt. Das Gesetz tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Beratungsverlauf (2)

29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 4.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3412/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.11.2022
Erstellt
14.10.2022 12:04