3412/2022
Beantwortung AN/1685/2022 Sachstand Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Gez. Voigtsberger Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 24.11.2022 3412/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Beantwortung AN/1685/2022 Sachstand Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder Am 14. März dieses Jahres beauftragte der Finanzausschuss (AN/0576/2022) die Verwaltung bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung zur Abschaffung der Kostenheranziehung von Heim- und Pflegekindern, die Kostenheranziehung für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen in Köln auszu- setzen. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurde der Beschluss zur Aussetzung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder bereits umgesetzt? Falls der Beschluss zur Aussetzung der Kostenheranziehung bisher nicht umgesetzt wurde: 2. Weshalb konnte die Aussetzung der Kostenheranziehung bisher nicht umgesetzt werden? 3. Wann soll dies nachgeholt werden? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Wie bereits im Einleitungstext zur Fragestellung formuliert, handelt es sich bei der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder um eine Regelung auf der Grundlage eines Bundesgesetzes. Zunächst hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie sich an das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen ge- wandt mit der Fragestellung, ob es überhaupt möglich ist, dass das Jugendamt Köln als einziger örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Beschluss des Finanzausschusses Entscheidungen treffen kann, die gegen Bundesrecht verstoßen. Da Pflege- und Heimkinder, für die das Jugendamt Köln in der Zu- ständigkeit ist, auch in Einrichtungen außerhalb von Köln untergebracht sind, würde eine Regelung, die von der bundeseinheitlichen Regelung abweicht, zu einer deutlichen Ungleichbehandlung der anderen dort untergebrachten jungen Menschen führen. Auch beim Zuständigkeitswechsel vom Jugendamt Köln zu einem anderen Jugendamt würden sich Probleme ergeben, da die jungen Menschen dann wieder zu den Kosten herangezogen werden können. Aufgrund des bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung wurde zwischen Jugendamt und Rechtsamt zunächst verabredet, den weiteren Verlauf abzuwarten. Aus dem bisherigen Sachstand war herauszulesen, dass zwischen Bundestag und Bundesrat in der grundsätzlichen Frage zur Abschaffung der Kostenheranziehung kein Dissens zu be- stehen schien. Es wurde noch über Detailfragen (z.B. Kindergeld) verhandelt. Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, die von der Bundesregierung ge- plante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhil- fe gebilligt. Das Gesetz tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3412/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.11.2022
- Erstellt
- 14.10.2022 12:04