A-W/0020/2017
Absolutes Halteverbot auf der Mecklenbecker Straße prüfen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
955 Zeichen
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Nico Schmitz
A-W/0020/2017
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Absolutes Halteverbot auf der Mecklenbecker Straße prüfen
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein absolutes Halteverbot auf der Mec k-
lenbecker Straße stadteinwärts im Bereich des BWZ sinnvoll ist.
Begründung:
Durch die parkenden PKW ist in diesem Bereich die Fahrbahn so verengt, dass es im
Begegnungsverkehr insbesondere mit Stadtbussen und LKW immer wieder zu für die
Fahrgäste unangenehmen bis gefährlichen Bremsmanövern kommt. Dies ließe sich
vermeiden, wenn die wenigen Parkplätze direkt vor dem BWZ entlang der Straße
entfallen würden.
Für die SPD-Fraktion
Nico Schmitz
Stellungnahme der Verwaltung vom 21.03.2018
1091 Zeichen
Aw 10020 2047| 32 2 7100/ BV-West 21.03.2018 Herr Pivi 32 92 An die Dezarnent| Eing. 23, MRZ. 2018 über Aa Herrn Stadtrat Heu Bezirksvertretung Münster-West STADT MÜNSTER -27..MRZ. 2018 Neu RB über 33.24 Frau Remmers RZ Wen Absolutes Haltverbot auf der Mecklenbecker Straße prüfen Antrag Nr. A-W/0020/2017 der SPD-Fraktion vom 11.04.2017 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West bittet zu prüfen, ob ein absolutes ‚ Haltverbot auf der Mecklenbecker Straße stadteinwärts im Bereich des BWZ sinnvoll ist. In Absprache mit der Fachverwaltung, der Polizei und den Stadtwerken Münster wurde der Bereich überprüft. Nach Vorlage des Ergebnisses wird wie folgt berichtet: Im beschriebenen Bereich besteht bereits ein Haltverbot. Im Hinblick auf die verkehrliche Situation wird die vorhandene Haltverbotsstrecke mit einer weiteren Anordnung verlängert. . Obwohl aktuell keine Verkehrsunfalllage besteht, ist gleichwohl eine Ausdehnung des Halt- verbotes im präventiven Sinne nach Auffassung der Beteiligten vertretbar. Die Maßnahme ist bereits angeordnet. m Schulze-Werger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Mecklenbecker Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0020/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 12.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37