3179/2018
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018
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Anlage 17, offener Brief Stadtschulpflegschaft zu Schulentwicklungsplanung
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24. Januar 2019 Offener Brief zur Schulentwicklungsplanung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Dr. Klein, sehr geehrte Damen und Herren, im Kölner Stadtrat entscheiden Sie am 14. Februar 2019 nach den Vorberatungen in der Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung mit dem Betriebsaus-schuss Gebäudewirtschaft abschließend über den Schulentwicklungsplan 2018. Dabei handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung nicht nur für die Zukunft unserer Kinder, sondern bereits für die Zukunft unserer Enkelkinder, denn die zugehörige und seit gestern ebenfalls vorliegende Prioritätenliste reicht mit Schulbaumaßnahmen bis über das Jahr 2040 hinaus. Auch die Kölner Stadtschulpflegschaft hat sich mit diesem, gerade uns betreffenden, Thema intensiv befasst. In unserer Sitzung am 23. Januar 2019 haben wir Forderungen formuliert, die von allen Schulformen mitgetragen werden. Sie wurden einstimmig und schulübergreifend gefasst, denn an der Sitzung haben Vertreter sowohl der Grundschu-len, der Gymnasien und der Gesamtschulen als auch der Real-, Haupt- und Förder-schulen teilgenommen. Unsere zentralen Forderungen sind: 1. Im Stadtbezirk Mülheim soll eine zusätzliche, über den Entwicklungsplan hinaus-gehende Gesamtschule entstehen, da die Ablehnungen für Gesamtschulplätzen
Stadtschulpflegschaft Köln* Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln Vorstandsmitglieder Lutz Tempel (Vorsitzender) Silvia Behrendt Ines Parotat Schreiner fon 0221-925775-31 (Lutz Tempel) info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln *Die Stadtschulpflegschaft Köln ist die frei-willige Vereinigung der Schulpflegschaften Kölner Schulen auf der Basis des § 72 Ab-satz 4 des Schulgesetzes NRW.
Stadtschulpflegschaft Köln • Willy-Brandt-Platz 3 • 50475 Köln
Stadtschulpflegschaft Köln • Willy-Brandt-Platz 3 • 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Frau Henriette Reker, die Dezernentin für Bildung, Jugend und Sport, Frau Dr. Agnes Klein, alle Fraktionen und alle Einzelmandatsträger im Kölner Rat versendet per E-Mail
Stadtschulpflegschaft Köln
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mit 273 Kindern (entspricht 11 Klassen!) bereits 2018/2019 so hoch waren, dass eine weitere Gesamtschule alleine auf Dauer den Bedarf nicht decken wird. 2. Im Stadtbezirk Rodenkirchen soll in Rondorf, wie ursprünglich von der Verwal-tung vorgeschlagen, eine Gesamtschule statt eines Gymnasiums neu gebaut werden. Die Kölner Stadtschulpflegschaft unterstützt ausdrücklich den in diesem Bezirk nahezu einstimmig gefassten Beschluss der Schulleitungen, Eltern und der Politik, der im Schreiben des Bezirksbürgermeisters vom 22. Januar 2019 an die Oberbürgermeisterin nicht nur niedergeschrieben, sondern mit acht einzel-nen, fachlich ausgereiften Punkten begründet wird. 3. Im Gegenzug unterstützen wir den im Verwaltungsvorschlag vorgesehenen Neu-bau eines Gymnasiums statt der zwischenzeitlich beschlossenen Gesamtschule in Ossendorf. Der Vorschlag der Verwaltung bzgl. der beiden hier genannten Schulen war sinnvoll und ausgewogen. 4. Wegen der seit Jahren in großem Maße fehlenden Gesamtschulplätze wird er-wartet, dass in der gerade vorgelegten Prioritätenliste die Gewichtung so verän-dert wird, dass zur Entlastung auch der Gymnasien der Umsetzung der geplan-ten Gesamtschulen Vorrang eingeräumt wird. 5. Bei der neuen Gesamtschule Lindenthal (ehemals Elsa-Brändström-Realschule) soll weiterhin durch bauliche Maßnahmen versucht werden, die aktuell noch ge-plante horizontale Trennung zu verhindern. So soll eine gesunde Schulgemeinde entstehen, die für Schulkinder schwierige Zersplitterung auf zwei Standorte ver-mieden werden. 6. Die Maßnahme M15 soll durch Nutzung des Mathiaskirchplatzes in Gänze um-gesetzt werden. Wir bitten Sie sehr, die Wünsche der Kölner Elternschaft ernst zu nehmen, und fordern Sie auf, diese durch Veränderungen an den Ihnen vorliegenden Beschlussunterlagen umzusetzen. Für Ihr Engagement an dieser Stelle bedanken wir uns bereits jetzt bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Lutz Tempel Silvia Behrendt Ines Parotat Schreiner (Vorsitzender) (Stellv. Vorsitzende) (Stellv. Vorsitzende)
Anlage 10, Auszug Entwurf der Niederschrift ASW 05.11.2018 - TOP 4.6 Schulentwicklungsplanung
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Klais Telefon: (0221) 221 29366 Fax : (0221) E-Mail: bruno.klais@stadt-koeln.de Datum: 20. 11. 2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 05.11.2018 öffentlich 4.6 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 3179/2018 Frau Dr. Klein stellt dem Ausschuss die Neuauflage der Schulentwicklungsplanung für die Stadt Köln vor. Die letzte Fassung stammte aus dem Jahr 2016; die vorheri- gen aus den Jahren 2012 und 2011. Inhaltlich handelt sich um eine Weiterentwick- lung der bisherigen Planung. Frau Dr. Klein berichtet, dass diese Präsentation am heutigen Mittag in einer Pressekonferenz vorgestellt worden ist. Im Wesentlichen geht es mit der Weiterentwicklung um die durch Landtagsbeschluss vom Sommer 2018 feststehende Rückkehr zum 9-jährigen Gymnasium (G9), was in Köln zusätzlichen Handlungsbedarf auslöst. Aus diesem Grund konnte die Vorstel- lung der Schulentwicklungsplanung nicht weiter zurückgestellt werden, um auf die Fertigstellung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose zu warten. Alleine diese Entscheidung des Landtages zu G9 bedeutet für Köln den verlängerten Verbleib ei- nes Jahrganges mit derzeit rund 4000 Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien - mit entsprechendem Raumbedarf. Frau Dr. Klein weist darauf hin, dass die Kölner Gymnasien ausgelöst durch die Bevölkerungsentwicklung schon seit Jahren Mehr- klassen einrichten mussten und die durch G8 entstandenen „Raumreserven“ dadurch aufgebraucht sind. Die Beschlussvorlage enthält eine Zwischenbilanz zu den mit früheren Fassungen der Schulentwicklungsplanung - speziell in 2016 - vorgestellten Einzelmaßnahmen. Weiter ist ein Bericht über die notwendigen und vorhandenen Flächen für die Schu- len eingeschlossen. Vorschläge für die einzelnen Schulformen an verschiedenen Standorten seien entwickelt worden. Insgesamt schlägt die Verwaltung vor, einen Schwerpunkt auf die Entwicklung der Gesamtschulen zu legen. Deswegen sieht die Verwaltung mit der Schulentwick- lungsplanung vor, Standorte für 13 neue Gesamtschulen sowie 8 neue Gymnasien zu entwickeln. Und das, obwohl Köln im letzten Jahrzehnt sieben neue Gesamtschu- len auf den Weg gebracht und Schulplätze im Umfang von vier neuen Gymnasien bereitgestellt hat. Unverändert besteht die Herausforderung durch steigende Schülerzahlen weiter. Die Zwischenbilanz zeigt, dass 51 von bislang 122 Maßnahmen ganz oder teilweise um- gesetzt werden konnten. Durch das neue Maßnahmenpaket kommen noch 40 weite- re Maßnahmen hinzu; in der Summe sind nunmehr 162 Maßnahmen zu stemmen. Im Bereich der Grundschulen werden alleine 25 neue Schulen dieser Schulform vor- geschlagen. Ergänzend weist Frau Dr. Klein hin, dass dies natürlich vorlaufend das Bereitstellen entsprechender Plätze in Kindertagesstätten bedingt. Frau Dr. Klein erläutert, dass alle Schulen einen schriftlichen Hinweis der Verwaltung auf diese Schulentwicklungsplanung bekommen haben, um Stellung dazu nehmen zu können. Wenn eine Schule darin etwas Kritisches aus ihrer Sicht bemerke, sei ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz unbenommen. Frau Heuer ergänzt diese allgemeinen Angaben um nähere Fakten zu einzelnen umgesetzten Maßnahmen. So sei beispielsweise der Genehmigungsprozess bei der Bezirksregierung zur Gesamtschule Lindenthal noch nicht abgeschlossen; es gibt auch noch keine kommissarische Schulleitung. In Absprache mit der Bezirksregie- rung wird in Kürze ein Infoabend in der Aula der Realschule Berrenrather Straße stattfinden. Die Anmeldung an der neuen Gesamtschule in Delbrück wird von Herrn Fabisch-Kordt (Willy-Brandt-Gesamtschule) organisiert. Zusätzlich geht Frau Heuer kurz auf weitere Maßnahmen der Ersatzschulen ein; beispielsweise die Grundschule und die Gesamtschule im Bildungscampus des Erzbistums Köln In absehbarer Zeit wird es durch die gemeinsame Nutzung der Schule in Widdersdorf zusammen mit der Internationalen Schule sehr eng werden; insofern verweist sie auf den geplanten neuen Standort für die letztgenannte Schule. Bei den Anmeldungen an den Gymnasien gab es im letzten Jahr erhebliche Platz- probleme in Nippes und Ehrenfeld; im nächsten Jahr wird das noch stärker werden. Noch nicht klar ist, wie neue Gymnasialplätze angeboten werden können. Seit 5 bis 6 Jahren nehmen die Gymnasien mehr Schülerinnen und Schüler auf, als Plätze vor- handen sind. Die Gymnasien haben sehr klar dargestellt, dass sie diesen Prozess nicht mehr fortführen können, weil durch G9 die Schülerinnen und Schüler länger in der Schule verbleiben werden. Zum nächsten Schuljahr werden deswegen kaum neue Mehrklassen gebildet werden können, wenn nicht den Gymnasien mit einem gesicherten vorgezogenen Start neuer Gymnasien eine Entlastungsperspektive in Aussicht gestellt werden kann. Ein noch größeres Problem für neue Schulen sind die knappen Flächen. Dabei sieht sich die Schulverwaltung immer an letzter Position, wenn es um die Verteilung der Nutzungen geht. Dabei steht der Platzanspruch für Schulen in direkter Konkurrenz mit Flächen für den ebenfalls benötigten Wohnungsbau. Frau Heuer appelliert an die Vertreter der Fraktionen, hier unterstützend tätig zu werden, damit als erstes die Bil- dungsinfrastruktur gesichert/hergestellt wird. Das bedingt auch die Sicherung von Schulreserveflächen. Das Ganze geht einher mit einer unverändert hohen Nachfrage nach Gesamtschul- plätzen. Alle Erfahrungen zeigen, dass die Eltern primär Gesamtschul- oder Gymna- siallätze nachfragen. Frau Heuer stellt deutlich heraus, dass die Verwaltung hinsicht- lich der Bereitstellung von Schulplätzen neben dem Bau von Schulen keinen „Plan B“ mehr hat. Es bedürfe dafür jetzt zwingend eines Flächenbereitstellungskonzeptes für die Schulen. Ergänzend zu diesen Ausführungen erläutert Herr Hölzer, dass die Verwaltung ne- ben der Notwendigkeit von 25 neuen Grundschulen erwartet, dass sich das Schul- system weiter in Richtung Zweigliedrigkeit entwickelt; die Folie 10 des Vortrages zeigt im Ergebnis, wo welche Schulformen als sinnvoll gesehen werden. Die Kinder, die jetzt bereits in der Klasse 5 sind, sind die ersten, künftigen G9-Kinder. Die Verwaltung hat die Verantwortung, auch für diese Kinder vertretbare Schulsitua- tionen zu schaffen. Insofern hat die Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen die jetzt vorliegenden Vorschläge entwickelt, wo welche Schulform angeordnet wer- den sollte. Nach dem Ratsbeschluss zur Schulentwicklungsplanung 2018 muss es für jede schulorganisatorische Maßnahme noch einzelne Beschlussvorlagen geben. In 2019 wird die Verwaltung eine weitere Fortschreibung vorlegen, die dann die neue Bevöl- kerungsprognose sowie die Ergebnisse der Beratungen der Schulentwicklungspla- nung in den Bezirksvertretungen berücksichtigt. Konkret zu den Planungen für das Schuljahr 2019/20 bedeutet das 6 Züge zusätzlich durch die Schulformänderung in Lindenthal und die Verselbstständigung des Teil- standortes in Dellbrück. Die Willy-Brandt-Gesamtschule kann dadurch 2 Züge mehr aufmachen. Im Erlass des Ministeriums zur Inklusion fehlen noch konkrete Angaben zu den Klas- sengrößen und Klassenfrequenzen. Sollte der Klassenfrequenzrichtwert tatsächlich auf 25 Kinder reduziert werden, dann verliert die Stadt Köln an der Schulform Ge- samtschule in etwa genauso viele Plätze, wie durch die jetzt vorgestellten schulorga- nisatorischen Maßnahmen gerade neu geschaffen werden können. Noch innerhalb der Verwaltung im Verfahren ist die vom Schulausschuss gewünschte Priorisierung der Schulbaumaßnahmen. Frau Dr. Klein fasst zusammen, dass sich die Vorgehensweise der Verwaltung als strategisch sinnvoll herausgestellt habe, die Schulentwicklungsplanung einerseits perspektivisch als Leitplanung zu gestalten, andererseits auch auf Sicht zu machen um auf kurzfristige Veränderungen reagieren zu können. Beide Perspektiven werden aufeinander abgestimmt. Denn jedermann könne sehen, wie Entwicklungslinien bei- spielsweise durch Einzelentscheidungen im Land völlig verändert werden können und zudem die schnellen realen Veränderungen eine laufende Nachjustierung der Planung verlangen. Herr Dr. Schlieben bedankt sich im Namen des Schulausschusses herzlich für die Präsentation; er bittet, diese dem Protokoll als Anlage beizufügen. Er sieht die heuti- ge Sitzung als Auftakt der Diskussion, die zumindest noch in der nächsten und ggf. in der Januarsitzung des Schulausschusses fortgesetzt werden könne. Herr Dr. Gutzeit, CDU-Fraktion, hat den Eindruck, dass die Berufskollegs in der vor- gelegten Schulentwicklungsplanung nicht erwähnt sind; auch zu den Realschulen vermisst er entsprechende Passagen. Mit den 13 neuen Gesamtschulen sowie acht Gymnasien sieht er einen Ausgleich bei den Schülerzahlen als erreicht an. Herr Dr. Gutzeit möchte wissen, wie die Flächenkonkurrenzen hinsichtlich verschiedener Nut- zungsansprüche bei freien Grundstücken innerhalb der Verwaltung abgestimmt wer- den. Konkret zum Standort Schmiedegasse fragt er, ob neben der Schaffung einer neuen Gesamtschule auch noch die Auslagerung des Dreikönigsgymnasiums dorthin vor- gesehen ist. Die Verwaltung bejaht dies. Außerdem möchte Herr Dr. Gutzeit Aus- kunft zu dem vorgesehenen neuen Grundschulstandort an der Pastor-Wolff-Straße haben. Frau Dr. Klein berichtet, dass in der Schulentwicklungsplanung ein Höchstmaß der Kommunikation realisiert wurde mit den Institutionen, die einzubinden waren (Schul- ausschuss, Stadtbezirke, Schulen). Die Schulentwicklungsplanung für die Berufskol- legs muss aufgrund der Personalsituation zurückgestellt werden. Realschulen wer- den nach wie vor in Köln gebraucht. Insbesondere im Rechtsrheinischen sind sie gut nachgefragt und müssen teilweise Mehrklassen bilden. Es ist zutreffend, dass im Rechtsrheinischen ein größeres Schülerpotenzial für diese Schulform vorhanden ist, als im linksrheinischen Stadtgebiet. Diese Situation findet sich in den insgesamt 162 Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung auch wieder. Zu den Nutzungskonkurrenzen merkt die Dezernentin an, dass eine einheitliche Verwaltungsmeinung gegeben ist. Die Stadtplanung habe den Auftrag, die gesamte Infrastruktur in der Planung zu berücksichtigen. Allerdings stehen alle Institutionen unter hohem Druck wegen der bekannten Immobiliensituation in Köln. Herr Philippi, SPD-Fraktion, bedankt sich für diese überzeugende Darstellung der gegebenen Herausforderungen und Lösungsvorschläge. Er sieht den Schwerpunkt der Maßnahmen bei den Gymnasien und Gesamtschulen und spricht sich dafür aus, deren Verhältnis von etwa 13 zu acht gleich zu halten, um insgesamt eine ausrei- chende Platzzahl bereitzustellen. Herr Thelen, Bündnis 90/Die Grünen befürwortet, diese Planung quasi als lebendes System anzulegen. Auch seine Fraktion begrüßt den in etwa Gleichstand zwischen den Plätzen an Gesamtschulen und Gymnasien. Er erachtet es als wichtig, dieses Programm anhand einer realistischen Prioritätenliste abzuarbeiten. Zudem solle möglichst geprüft werden, wer neben der Gebäudewirtschaft noch in der Lage sei, Schulen zu bauen. Er fragt, ob die Senkung der Klassenfrequenzrichtwerte eine ver- bindliche Vorgabe sei oder es sich um eine Kannbestimmung handelt. Frau Hölzing, sachkundige Einwohnerin Bündnis 90/Die Grünen, bittet konkret zur Kath. Hauptschule Bülowstraße um Auskunft, weil die Schule diesen Standort ver- lassen und dabei den Stadtbezirk wechseln solle. Als neuer Standort sei die Dag- obertstraße (Stadtbezirk Innenstadt) vorgesehen. Dort aber sieht sie eine Konkurrenz zur Hauptschule Großer Griechenmarkt gegeben. Offensichtlich soll dieser Umzug nach 2019 vorgezogen werden; sie möchte deswegen wissen, welche Schulen das entfallende Angebot im Stadtbezirk Nippes kompensieren sollen? Etwa die Reutlin- ger Straße? Frau Dr. Klein nimmt Stellung zu diesem Vorschlag und erläutert, wie diese Maß- nahme bislang vorgesehen ist. Wenn in der Bildungslandschaft Altstadt Nord die Ge- bäude für die Grund- und Realschule fertig sind, werden die Grundschule und die Aufbaurealschule aus der Dagobertstraße dorthin umziehen und so den Platz für die Hauptschule Bülowstraße in der Dagobertstraße frei machen. In der Folge könnte das Leonardo-da-Vinci Gymnasium die bisherigen Räume der katholischen Haupt- schule in der Bülowstraße nutzen, um einen weiteren Zug zu eröffnen und so das Platzangebot zu verbessern. Zunächst sei das nur ein Vorschlag, der noch mit den Schulen diskutiert werden muss. Die dabei sich möglicherweise abzeichnenden Schwierigkeiten möchte die Verwaltung keineswegs marginalisieren. Frau Dr. Klein weist darauf hin, dass der Ausschuss mit seinem soeben gefassten Beschluss für eine Gesamtschule anstelle eines Gymnasiums in Ossendorf die be- reits knappe Situation für die Versorgung mit Gymnasialplätzen im Stadtbezirk Eh- renfeld wie auch in Nippes erheblich verschärft hat. Die Konsequenz aus dieser Ent- scheidung wird die Verwaltung sorgsam diskutieren. Es muss die gemeinsame Auf- gabe sein, zusätzliche Gymnasialplätze zu schaffen, um die landesseitig getroffene, auf dem Elternwunsch beruhende Entscheidung, zu G9 praxistauglich umzusetzen. Dies muss unabhängig von der Schulstrukturdiskussion und der Diskussion um feh- lende Gesamtschulplätze geschehen. Zur Frage von Herrn Thelen erläutert sie, dass die entsprechende Verordnung zur Ausführung des Erlasses des Landes noch nicht vorliegt, das Eckpunktepapier zur Neuausrichtung der Inklusion jedoch eine Reduzierung der Klassenstärke vorsah. Die Ausführungsverordnung bleibt abzuwarten. Sollte darin keine konkrete Richtzahl genannt werden, dann erwartet die Verwaltung intensive Diskussionen. Herr Wirth, sachkundiger Einwohner Bündnis 90/Die Grünen, fragt, was mit den Schülern nach Abschluss der Erprobungsstufe geschieht und sieht dies durch die Verwaltung als nicht ausreichend berücksichtigt. Frau Dr. Klein entgegnet, dass man genau aus diesem Grunde als Verwaltung die Hauptschulen und Realschulen sehr zurückhaltend betrachtet und die Schulen diese Schulformen nach Möglichkeit erhal- te. Frau Ruffen, FDP-Fraktion, merkt an, dass die Gymnasien mittlerweile keine räumli- chen Möglichkeiten mehr haben, weitere Kinder aufzunehmen bzw. für diese Inklusi- on anzubieten. Dazu müssten zunächst einmal die baulichen Möglichkeiten geschaf- fen werden. Zum Rheingymnasium in Mülheim merkt Frau Ruffen an, dass die Schule bereits ein Ganztagsgymnasium sei und dass die im Planungsbericht dargestellte Aussage zu den räumlichen Möglichkeiten dort für G9 nach Ihrer Einschätzung falsch sei. An die- sem Beispiel stellt sie fest, dass viele Schulen noch im Detail betrachtet werden müssen. Insgesamt sieht sie das Thema „G9“ als schwierig an, da der Plan hier vie- les im Konjunktiv ausführt. NACHTRAG der Verwaltung: in den Planungsbericht hat sich auf S. 74 ein Fehler eingeschlichen. Das Rheingymnasium ist eine gebundene Ganztagsschule. Die G9 – Raumsituation wird kontrolliert, ggf. neu bewertet und die entsprechende Passage im Planungsbericht korrigiert. Frau Heuer betont nochmals, dass es neben dem Neubau von Schulen keinen Plan B mehr gibt. Die neue Stundentafel für das G9-Gymnasium sieht nach dem aktuellen Stand keinen zwingenden Nachmittagsunterricht mehr vor. Frau Dr. Klein rekurriert zur Frage des gebundenen Ganztages auf dessen Entste- hung. Zur Einführung des gebundenen Ganztages gab es für jede einzelne Schule einen Beschluss der Schulkonferenz, einen entsprechenden Ratsbeschluss und eine Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde. Von den derzeitigen Halbtags- schulen muss bei geänderten Lehrplänen (verringerte Wochenstundenzahl, Entfall des Pflichtunterrichts am Nachmittag) und in der jetzigen Situation erwartet werden, dass vorhandene Raumkapazitäten, die in den vergangenen Jahren in vielen Fällen für ganztägige Angebote genutzt wurden, vor dem Hintergrund von G9 möglichst wieder für Unterrichtszwecke genutzt werden. Es treffe nicht zu, dass die Verwaltung den Ganztag einfach abschafft; insofern müsse mit den Schulen diskutiert werden. Herr Kockerbeck, Fraktion Die Linke, dankt der Schulverwaltung für die Ausweisung einer ganzen Reihe von Standorten für die einzelnen Schulformen. Er merkt an, dass viele Gymnasien den Ganztag nicht aufgeben wollen, weil die Eltern eine verlässli- che Betreuung am Nachmittag erwarten. Genauso sei es bei den wenigen Gymnasi- en, die sich für Inklusion entschieden haben und diese auch fortführen wollen. Seine Fraktion würde es befürworten, wenn die Inklusion noch mehr wertgeschätzt würde. Die hohe Zahl der Ablehnungen an Gesamtschulen werde sich voraussichtlich fort- führen, da die neuen Gesamtschulen noch eine Zeit bis zu ihrer tatsächlichen Bereit- stellung brauchen. Eng verknüpft mit der Schulentwicklungsplanung sieht er die Neuorganisation der Gebäudewirtschaft, da durch diese Nennenswertes umgesetzt werden müsse. Herr Goss, Stadtschulpflegschaft, ist verwundert über die Diskrepanz zwischen dem Lob an die Verwaltung für die vorgelegte Schulentwicklungsplanung und die danach gefassten Beschlüsse, die genau gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen dieser Planung gerichtet sind. Er bezieht sich dabei auf die Aussage von Frau Heuer, dass ein Plan B nicht vorliege. Deswegen stellt er die Frage, was passiere, wenn die drei bis zum Jahr 2021 erforderlichen neuen Gymnasien nicht termingerecht fertiggestellt werden können. Könne dann G9 nicht umgesetzt werden? Frau Heuer erläutert, dass dies durch die Bereitstellung von Mehrklassen nicht mehr zu schaffen ist; den Gymnasien sollte mit den in der Schulentwicklungsplanung ent- haltenen Maßnahmen in Aussicht gestellt werden, dass kurzfristig Interimssituationen geschaffen werden, sodass die Möglichkeit besteht, ausnahmsweise noch mal für ein Jahr zusammenzurücken. Das aber ist mit dem zuvor gefassten Beschluss nun nicht mehr möglich. Hierauf bezogen fragt Herr Dr. Schlieben, ob die Interimsstandorte zwingend an dem künftigen Standort liegen müssten. Frau Heuer bemerkt dazu, grundsätzlich schon, weil bei der Schulwahl oft die Wohnortnähe eine Rolle spiele. Daher sollten Interim und dauerhafter Standort in vertretbarer Entfernung zueinander liegen. In der Nähe der Übergangsgebäude müsse daher zeitlich absehbar ein endgültiges Schulgebäu- de für die gleiche Schulform entstehen, um den Umzug zu ermöglichen. Zum gebun- denen Ganztag verdeutlicht sie, dass die Verwaltung die Schulen dazu bewegen möchte, diesen beizubehalten, sofern einzelne Schulkonferenzen eine Aufhebung des Ganztagsbetriebes beschließen sollte. Herr Goss äußert in seinem Statement die Hoffnung, dass man den Ganztag als po- sitive gesellschaftliche Entwicklung beibehalten könne. Möglicherweise könne man den Unterricht in der Sek II in den Nachmittag verlegen. Zu den fehlenden Flächen für neue Schulbauten möchte er wissen, ob für die anvisierten Projekte (13 zu 8) die notwendigen Flächen bereitstehen. Was geschieht bei der Umsetzung des erwarte- ten Erlasses zur Neuausrichtung der Inklusion, wenn die Plätze pro Klasse reduziert werden? Bezogen auf die Stadtbezirke Ehrenfeld und Nippes befürchtet er, dass die Schülerzahlen sogar noch weiter ansteigen könnten, sodass es noch weiter verstärk- ter Anstrengungen bedürfe. Zusammenfassend stellt er fest, dass bei ihm und den von ihm vertretenen Eltern der Eindruck entstanden ist, der Ausschuss sehe noch Gestaltungsspielräume für die kommunale Schulpolitik; dabei sei es so, dass die Rahmenbedingungen den Hand- lungsspielraum stark eingeschränkt hätten. Er sieht das Problem der rechtzeitigen und ausreichenden Schulraumbereitstellung nicht angemessen gewürdigt. Frau Hauser, CDU-Fraktion, bittet um eine Auskunft zu der Kooperation mit den be- nachbarten Schulträgern. Frau Dr. Klein entgegnet dazu, dass die katholische Kirche als Ersatzschulträger einen Bildungscampus in Kalk plant - und zwar mit einer Grund- und einer Gesamtschule. Zur Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pulheim bemerkt sie, dass die Stadtverwaltung dabei auf einem guten Weg war mit Unterstüt- zung durch die Bezirksregierung. Allerdings habe die Gemeinde Pulheim auf den gemeinsam entwickelten Vertragsentwurf bislang nicht konkret geantwortet. Die Ge- meinde müsse auch noch mit ihren anderen Nachbarschulträgern sprechen. Letztlich dafür maßgeblich scheinen finanzielle Erwägungen zu sein. Frau Riedel, sachkundi- ge Einwohnerin CDU-Fraktion, fragt nach den zeitlichen Vorstellungen für die Pla- nung für die Berufskollegs. Sie wirbt nochmals für eine bessere Berücksichtigung dieser Schulform gemessen an deren Bedeutung für die berufliche Bildung. Frau Dr. Klein bedauert, dazu keinen konkreten Termin für eine Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs nennen zu können. Sie bittet um Verständnis, dass zunächst die Entscheidung über G9 primär umgesetzt werden müsse, was die vorhandene Perso- nalkapazität sehr stark binde. Zur Frage des Herrn Goss nach den bereitstehenden Standorten verweist sie auf die Präsentation. Im innerstädtischen Bereich und darüber hinaus im Bezirk Nippes gibt es noch offene Standortfragen. 80 % der Fälle seien jedoch mit Grundstücken hinter- legt. Herr Dr. Zimmermann, sachkundiger Einwohner CDU-Fraktion, nimmt Bezug auf den Redebeitrag von Herrn Wirth, der darauf aufmerksam gemacht habe dass es bei künftig mehr Gymnasien auch mehr Rückläufer geben wird. Ihm ist in diesem Bezug nicht klar, ob für diese Schülerinnen und Schüler die Bestandsgarantie für die Real- schulen tatsächlich ausreichend sein wird. Man müsse daher überlegen, ob nicht doch noch ggf. kleinere Realschulen neu errichtet werden müssen. Landesweit sei dazu ein leichter Aufwärtstrend feststellbar. Zum Standort Ossendorf habe die Verwaltung ausgeführt, man müsse überlegen, ob dort Ganztag angeboten werden sollte. Dazu bemerkt er, dass es neben G8 noch einen weiteren Grund für die Einführung des Ganztages gegeben habe; das war die familienpolitische Situation. Und diese hat sich mittlerweile so entwickelt, dass die Ganztagsbetreuung gebraucht werde. Daher solle der Schulausschuss darüber nachdenken, den Ganztag ggf. nur auf die unteren Klassen zu reduzieren; das würde bereits Räumlichkeiten einsparen. Frau Westphal, sachkundige Einwohnerin FDP-Fraktion, bittet nochmals um Klarstel- lung, warum nicht auch bei der jetzt für Ossendorf beschlossenen Gesamtschule dort ein Interim für Gymnasialplätze geschaffen werden könnte. Frau Heuer erläutert da- zu, dass zum einen eine Gesamtschule größer gebaut werden muss und zum ande- ren in erreichbarer Nähe ein endgültiger Gymnasialschulbau entstehen müsse. Die Verwaltung wird aufgrund der Beschlusslage den Fall neu prüfen; klar ist aber bereits jetzt, dass die neue Schule eine 4-Zügigkeit überschreiten wird. Der hier angedachte Gymnasialstandort war eben gerade die Lösung, um in den Stadtbezirken Ehrenfeld und Nippes G9 umsetzen zu können; diese Möglichkeit fällt nun weg. Frau Nesseler-Komp hat verschiedene Signale aus Brauweiler bekommen, dass hin- sichtlich der Kooperation der Schulträger doch noch Bewegung möglich ist. Die Schule selbst würde auch weiterhin Kinder aus Köln aufnehmen. Frau Dr. Klein stellt dazu fest, dass die Stadtverwaltung Köln nach wie vor unterschriftsbereit ist. Aller- dings können diese zusätzlichen Schulplätze wegen der noch nicht abschließend geklärten Situation in der Schulentwicklungsplanung noch nicht berücksichtigt wer- den. Herr Brust, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bittet um Aufklärung, warum bezüglich des Hölderlin-Gymnasiums die Aussage in der Schulentwicklungsplanung enthalten ist, wenn G9 kommt, müsse man von 3 auf 2 Züge zurückgehen. Die Schule habe auch zuvor 3 Züge gehabt. Eine weitere Nachfrage betrifft die Sicherung des Grund- stückes der Russischen Föderation in Sülz. Dazu habe er im Werksausschuss der Gebäudewirtschaft nachgefragt und dort von dem neuen kaufmännischen Leiter die Antwort erhalten, der Auftrag sei von der Schulverwaltung zurückgezogen worden. Herr Brust wird dem Schuldezernat eine Kopie dieser Antwort zur Verfügung stellen. Frau Dr. Klein sagt zu, der Gebäudewirtschaft schriftlich zu antworten, dass das nicht zutreffend ist. Herr Dr. Schlieben betont zum Protokoll, dass der Schulausschuss möchte, dass dieser Auftrag weiterverfolgt wird; seitens der Politik sei der Auftrag nicht zurückge- zogen worden. Man werde zur gegebenen Zeit nachfragen. Zu den Berufsschulen weist Herr Dr. Gutzeit darauf hin, dass vielen Eltern gar nicht bekannt ist, welche Arbeit in diesen Schulen geleistet wird. Frau Dr. Klein informiert darüber, dass am 14. November die Messe der Berufsschulen stattfinden wird, wo die Berufskollegs sich präsentieren und die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler darüber informiert werden, welche Angebote dort vorgehalten werden. Es sei aller- dings schwierig, den Blick der Öffentlichkeit auf diese Schulen zu richten. Herr Pannes, sachkundiger Einwohner Die Linke, weist auf Unstimmigkeiten in der Schulentwicklungsplanung hin. Beispielsweise nennt er die Zahlen zu den Gesamt- schulen; von den genannten 13 Gesamtschulen bestünden bereits vier. Auch bei übrigen Projekten seien einige Schulen genannt, die noch sehr weit in der Zukunft liegen würden. Das könne zu einem falschen Bild führen. Frau Dr. Klein betont, dass die Verwaltung wird auch weiterhin einen Schwerpunkt auf diese Schulform legen wird. Den Vorwurf, dass falsche Zahlen genannt worden sind, weist sie zurück. Zu der Frage des Herrn Wirth bemerkt Frau Heuer, dass insgesamt die Zügigkeit der Gymnasien im Bestand gesenkt werden müsse, um G9 umzusetzen. Herr Hölzer ergänzt, dass das Hölderlin-Gymnasium in alter Form tatsächlich 3-zügig gewesen ist; allerdings kann eine 3-Zügigkeit mit dem aktuellen Raumprogramm im Raumbe- stand des Hölderlin-Gymnasiums nicht realisiert werden. Frau Dr. Klein ergänzt zur Frage der Reduzierung von Zügigkeiten, dass zum Schul- jahr 2020/21 Interimsgebäude für drei Gymnasien bereitstehen müssen, damit man von den bisher gebildeten Mehrklassen herunterkommt und so die Herausforderung G9 bewältigen könne. Beides zusammen kann den Gymnasien nicht zugemutet wer- den. Dazu wird die Verwaltung dem Ausschuss Vorschläge unterbreiten; einer dieser Vorschläge sei allerdings heute abgelehnt worden. Herr Dr. Schlieben fasst die Diskussion so zusammen, dass der Ausschuss diese Vorlage zur Kenntnis nimmt und in die weiteren Gremien verweisen wird. Die inhaltli- che Diskussion soll in der nächsten Sitzung des Schulausschusses fortgesetzt wer- den. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungspla nung Köln 2018“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstru k- tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten G e- staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlussvorlagen b ei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden wird; (3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen F lächen für die erfor- derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planung s- rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung vorzulegen. (4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen B evölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist die Vorlage zur Mitberatung in die anderen Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9 05.11
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 221-99322 Fax : (0221) 221-99412 E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 08.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 05.11.2018 öffentlich 9.2.3 Fortschreibung der Schulentwi cklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 3179/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisiert er Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruk- tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lös ungsansätze zur bedarfsgerechten Ge- staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Ba sis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubr ingen. Dabei ist der Au ftrag zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden wird; (3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor- derlichen neuen Schulen aufgr und stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planungs- rechtlich entwickeln und dieses Konzep t zu einer weiteren Beschlussfassung vorzulegen. (4) beauftragt die Verwalt ung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberec hnung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 9, Beschlussprotokoll BV 7 13.11.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 14.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 13.11.2018 öffentlich 7.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 3179/2018 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstru k- tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten G e- staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden wird; (3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor- derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planung s- rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung vorzulegen. (4) beauftragt die V erwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen B evölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 16 - Auszug NDS Rat 18.12.2018 - Top 10.25 - Planungsbeschluss Schulneubauten in Ossendorf
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 19.12.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 46. Sitzung des Rates vom 18.12.2018 öffentlich 10.25 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium und eine Grundschule in Köln-Ossendorf 2419/2018 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1591/2018 Änderungsantrag CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen AN/1866/2018 I. Änderungsantrag der SPD-Fraktion Der Antrag hat sich erledigt, da die SPD-Fraktion den Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in entsprechend geänderter Fassung mitträgt. II. Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der in der Sitzung mündlich vorgetragenen Fassung Beschluss: Der vorliegende Antrag wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, - einen Bauträger zu finden, der die erforderlichen Arbeiten schnellstmöglich ausführt und - am Schulstandort Fitzmauricestraße oder in der Nachbarschaft bereits kurz- fristig einen Interimsstandort für die beabsichtigte Gesamtschule zu errichten, um frühzeitig Schulplätze zu schaffen und damit den Schulbaunotstand zu- mindest teilweise aufzufangen oder - statt eines Interims einen Bau in nacheinander modulbauartiger Aufbauweise für die einzelnen Stufen zu prüfen und zu planen. Abstimmungsergebnis (punktweise): Abstimmungsergebnis zu Punkt 1: Bei Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig zugestimmt. Abstimmungsergebnis zu Punkt 2: Bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß einstimmig zuge- stimmt. Abstimmungsergebnis zu Punkt 3: Einstimmig zugestimmt. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag: Mehrheitlich bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke, FDP und AfD sowie der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt. III. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 05.11.2018 – geändert um den mündlich formulierten Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und Grüne: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Pla- nungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung - einer Gesamtschule als Ganztagsschule an der Fitzmauricestraße mit maximal 6 Zügen zuzüglich einer 3-fach Turnhalle bzw. optional einer 2-fach Turnhalle sowie einer Hausmeisterwohnung - eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inklusive einer 1-fach Turnhalle an der Anna-Lindh-Straße, beide in 50829 Köln-Ossendorf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtschulplanung entsprechend anzupas- sen und die Planungen und Kostenermittlungen für die Schulen aufzunehmen und voranzutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abgearbeitet werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, an die Moderne Stadt als Grund- stückseigentümerin mit der Fragestellung heranzutreten, ob von dort Bereitschaft zur Errichtung des bzw. der Schulgebäude besteht. Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, - einen Bauträger zu finden, der die erforderlichen Arbeiten schnellstmöglich ausführt und - am Schulstandort Fitzmauricestraße oder in der Nachbarschaft bereits kurz- fristig einen Interimsstandort für die beabsichtigte Gesamtschule zu errichten, um frühzeitig Schulplätze zu schaffen und damit den Schulbaunotstand zu- mindest teilweise aufzufangen oder - statt eines Interims einen Bau in nacheinander modulbauartiger Aufbauweise für die einzelnen Stufen zu prüfen und zu planen. ___________ Anmerkung: Punktweise Abstimmung über den Änderungsantrag auf Antrag von Herrn Kockerbeck
Anlage 11, Übersicht über Stellungnahmen der Schulkonferenzen und weiteres Vorgehen
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ANLAGE Information zu bislang vorliegenden Schulkonferenzbeschlüssen als Rückmeldungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 Wie angekündigt, hat die Verwaltung die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Schulen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht. Bislang sind von folgenden Schulen Schulkonferenzbeschlüsse eingegangen: Katholische Hauptschule Bülowstraße (Nippes) Kopernikusschule, Hauptschule Bonner Straße (Porz) Peter-Lustig-Schule, KGS Wilhelm-Schreiber-Straße (Ehrenfeld / Ossendorf) KGS Zehnthofstraße (Kalk / Ostheim) James-Krüss-Grundschule, GGS Zehnthofstraße (Kalk / Ostheim) GGS Annastraße (Rodenkirchen / Raderberg) Lise-Meitner-Gesamtschule, Gesamtschule Stresemannstraße (Porz / Finkenberg) Hölderlin-Gymnasium, Gymnasium Graf-Adolph-Straße (Mülheim) Kaiserin-Augusta-Schule, Gymnasium Georgsplatz, (Innenstadt / Altstadt-Süd) Wie im Planungsbericht unter Kapitel 9 „Ausblick auf das weitere Vorgehen“ dargestellt, können die Rückmeldungen – dies gilt auch für die Anregungen aus den Bezirksvertretungen – weder bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 26.11.2018, noch bis zur Sitzung des Rates am 18.12.2018 in der gebotenen Tiefe aufbereitet und differenziert bewertet werden. Dies soll in einem zweiten Teilschritt im Jahr 2019, nach Vorliegen und unter Einbeziehung der aktualisierten Einwohnerprognose, mit einer weiteren Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung erfolgen.
ergänzter Entwurf Anlage 0
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen in Köln 2018 stellt eine wichtige Grundlage für die kommenden Planungsbeschlüsse für neue Schulstandorte und Schulgebäude dar. Die darin enthaltenen Informationen zur Schülerzahlenentwicklung, zum Nachfrageverhalten der Eltern in Bezug auf die Schulformen und zu möglichen Schulstandorten werden von der Politik in den Gremienberatungen sowie von der interessierten Öffentlichkeit häufig nachgefragt und wurden von der Verwaltung bis zum Jahresende avisiert. Die Ratsvorlage soll den Rat in seiner Sitzung am 18.12.2018 erreichen. Um den vorberatenden Ausschüssen sowie allen Bezirksvertretungen bis dahin genügend Zeit für eine intensive Befassung mit der Vorlage zu ermöglichen, diesen Gremien aber auch eine erste Einschätzung des Fachausschusses Schule und Weiterbildung für den weiteren Beratungsgang mitzugeben, ist eine erste Beratung in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 05.11.2018 sinnvoll und erforderlich.
Anlage 7, Beschlussprotokoll BV 1 08.11.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax: (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2018 Beschlussprotokoll – öffentlicher Teil - über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 08.11.2018, 16:00 Uhr bis Uhr, Konrad-Adenauer Saal, Raum- Nr. 1.18 I. Öffentlicher Teil Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) am 08.11.2018 3.2 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 3179/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden ungeänderten Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisiert er Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungs ansätze zur bedarfsgerechten Gestal- tung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vor- zubereiten und als Beschlussvorlagen bei ge sicherter Finanzierung in die politi- schen Gremien einzubringen. Dabei ist der Au ftrag zur Priorisierung von Schul- baumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden wird; (3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor- derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planungsrecht- lich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung vorzule- gen. (4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberech nung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 15 - Auszug NDS Rat 22.11.2018 - Top 10.26 - Planungsbeschluss Schulneubauten Rondorf Nord-West
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 23.11.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Rates vom 22.11.2018 öffentlich 10.26 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamt- schule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West 2574/2018 Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe BUNT AN/1681/2018 I. Abstimmung über den Vertagungsantrag von Herrn Joisten: Abstimmungsergebnis: Bei Gegenstimmen der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe BUNT und GUT sowie bei Enthaltung von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) mehrheitlich abgelehnt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe BUNT: Beschluss: Änderung zu Punkt 1 der geänderten Vorlage: Der Rat beschließt – wie ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagen, von der Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossen und von sämtlichen Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen unterstützt – die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Schulgebäudes für eine 6/5-zügige Gesamtschule, einer Hausmeisterdienstwoh- nung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke., der Gruppen BUNT und GUT sowie der Stimme von Frau OB Reker und bei Stimmenthaltung von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt. II. Abstimmung über die geänderte Verwaltungsvorlage in der Fassung des Schulausschusses vom 05.11.2018 (Anlage 6) mit der Ergänzung des Be- triebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 12.11.2018 (Anlage 7): Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis- tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 1. eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium in Ganztagsform, ei- ner Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle. 1a) Entgegen der in der Anlage 5 gemachten Ausführungen zur Parkstadt Süd soll dort anstelle eines Gymnasiums eine Gesamtschule errichtet werden. 2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Haus- meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle, 3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Haus- meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle im Neubaugebiet Rondorf Nord-West. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzu- nehmen und voranzutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah ab- gearbeitet werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe BUNT sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe GUT und von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) zu- gestimmt.
Anlage 4, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 08.11.pdf
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 08.11.2018 öffentlich 8.2.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 3179/2018 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.11.2018 AN/1568/2018 7.2 Wohnbebauung auf der Fläche des derzeitigen Bauhofs an der Frank- furter Straße/Ecke Höhenberger Straße in Köln-Höhenberg Antrag der SPD-Fraktion vom 25.10.2018 AN/1461/2018 Hinweis: Die Punkte 8.2.4 und 7.2 werden gemeinsam behandelt Bezirksbürgermeister Pagano stellt zunächst den Antrag der SPD-Fraktion vom 25.10.2018 (AN/1461/2018) zur Abstimmung: Beschluss zu TOP 7.2: Die Bezirksvertretung Kalk erneuert die Empfehlung an den Stadtentwicklungsaus- schuss des Rates der Stadt Köln nachdrücklich, sich den beiden als Anlage beige- fügten Beschlüssen der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung vom 08.12.2016, TOP 7.2, anzuschließen und die Verwaltung mit der Verlegung des Bauhofs von der Frankfurter Straße in Köln-Höhenberg an die Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln- Ostheim zu beauftragen und die freigewordene Fläche durch Wohnbebauung weiter zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. 2 Anschließend lässt er über den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.11.2018 (AN/1568/2018) ab- stimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen in Köln2018" als Rahmenplanung mit den folgenden Änderungen und Ergänzungen: M 90 Neue Grundschule Albermannstraße in Köln-Kalk (nicht Höhenberg!): Die Planungen sollen fortgeführt werden im Hinblick auf die in einem Fachgespräch in der Bezirksvertretung Kalk vorgetragene Notwendigkeit, für die geplante "Schule für Alle" des Erzbistums Köln in Kalk eine provisorische Vorablösung einer Grund- schule als Startvoraussetzung errichten zu müssen. Eine Nutzung des Gebäudes Albermannstraße statt der geplanten Containerlösung sollte zumindest geprüft wer- den. M 98 Neue weiterführende Schule am Walter-Pauli-Ring in Köln-Kalk Es wird um Erledigung der Resolution der Bezirksvertretung Kalk gebeten. Das Grundstück sollte so früh wie möglich für die schulische Nutzung beplant werden. M 103a Realisierung einer neuen weiterführenden Schule auf der Fläche Poll- Vingster-Straße in Köln-Humboldt/Gremberg Der Rat begrüßt wie die Bezirksvertretung Kalk die Realisierung einer neuen weiter- führenden Schule an diesem Standort, befürwortet jedoch der Bedarfslage entspre- chend die Errichtung eine Gesamtschule. M 103 b Errichtung einer neuen weiterführenden Schule auf dem Grundstück Frankfurter Straße/Fuldaer Straße in Köln-Höhenberg nach dem Umzug des Bauhofs Der Rat bekräftigt die Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk, nach der überfälligen Verlagerung des Bauhofs diese Fläche für den Wohnungsbau zu entwickeln. Ansonsten stimmt die Bezirksvertretung Kalk dem Beschlussvorschlag der Verwal- tung zu. Abstimmungsergebnisse: Mit den Änderungen und Ergänzungen: M 90, M 98 und M103a: Einstimmig zugestimmt. Mit den Änderungen und Ergänzungen: M 103 b: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. 3 Anlage zum Beschlussprotokoll BV Kalk 08.11.2018 (TOP 8.2.4 bzw. 7.2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 19. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 08.12.2016 öffentlich 7.2 Wohnbebauung auf der Fläche des derzeitigen Bauhofs an der Frank- furter Straße/Ecke Höhenberger Straße in Köln-Höhenberg Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.2016 AN/1981/2016 Wohnbebauung auf der Fläche des derzeitigen Bauhofs an der Frank- furter Straße/Ecke Höhenberger Straße in Köln-Höhenberg und Schaf- fung von Planrecht für einen Grundschulstandort auf dem Gelände an der Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim Gemeinsamer Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 07.12.2016 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.2016 (AN/1981/2016) Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt stellt zunächst den Be- schluss aus dem Antrag vom 23.11.2016 (AN/1981/2016) und anschließend die Er- gänzung aus dem Änderungsantrag (AN/2075/2016) zur Abstimmung: Beschlüsse: 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, sich den be- reits beschlossenen Anträgen der Bezirksvertretung Kalk anzuschließen und die Verwaltung mit der Verlegung des städtischen Bauhofs von der Frankfurter Stra- ße 350 in Köln-Höhenberg in die Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim zu be- auftragen und die freigewordene Fläche durch eine Wohnbebauung weiter zu entwi- ckeln. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. 4 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk fordert den Rat bzw. seine Ausschüsse, insbesondere den Schul- sowie den Stadtentwicklungsausschuss auf, die Verwaltung zu beauftra- gen, auf dem Gelände an der Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim neben der Umsiedlung des Bauhofs die rechtlichen Voraussetzungen (Planrecht etc.) für die Errichtung einer weiteren Grundschule für den Stadtteil Ostheim zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Abschließend lässt stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt über die gesamte Neufassung des Antrages abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, sich den be- reits beschlossenen Anträgen der Bezirksvertretung Kalk anzuschließen und die Verwaltung mit der Verlegung des städtischen Bauhofs von der Frankfurter Stra- ße 350 in Köln-Höhenberg in die Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim zu be- auftragen und die freigewordene Fläche durch eine Wohnbebauung weiter zu entwi- ckeln. Die Bezirksvertretung Kalk fordert den Rat bzw. seine Ausschüsse, insbesondere den Schul- sowie den Stadtentwicklungsausschuss auf, die Verwaltung zu beauftra- gen, auf dem Gelände an der Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim neben der Umsiedlung des Bauhofs die rechtlichen Voraussetzungen (Planrecht etc.) für die Errichtung einer weiteren Grundschule für den Stadtteil Ostheim zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Anlage 2, Auszug aus der Bezirksvertretung 3 vom 5.11.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 05.02.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.11.2018 öffentlich 9.2.3 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 3179/2018 geänderten Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwickl ungsplanung Köln 2018“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstru k- tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten G e- staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlussvor lagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden wird; (3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwen digen Flächen für die erfo r- derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planung s- rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung vorzulegen. (4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen B evölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. Die Bezirksvertretung verweist auf den Beschluss vom 09.03.2015 eine Schule auf dem Grundstück Salzburger Weg zu errichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Frau Klein (Grüne), Herr Fiedler (SPD __________________________________________________________ Anmerkung: Der Beschluss der Bezirksvertretung vom 09.03.2015 liegt als Anlage bei. Anlage Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-93313 Fax : (0221) 221-93308 E-Mail: manfred.schmitz@stadt-koeln.de Datum: 05.02.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 09.03.2015 öffentlich 8.2.3 Schule - Parkpalette - Freifläche am Salzburger Weg in Köln- Junkersdorf (Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und von Herrn Müller/Die Linke) AN/0428/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, ihren eigenen Vorschlag Nr. 14 Salzburger Weg Stadionparkplätze P6-8 in Köln-Junkersdorf intensiv als Standort für eine weiterführende Schule zu prüfen und das Ergebnis dem zuständigen Aus- schuss und der Bezirksvertretung Lindenthal vorzulegen. Die Bezirksvertretung Lindenthal hält einen Schulstandort am Salzburger Weg we- gen der in der Begründung aufgeführten Vorteile für sehr wichtig. Die Prüfung umfasst: den Platzbedarf für eine Schule, die notwendige Kompensation der Parkplätze mittels Alternativen (zum Bei- spiel Parkpalette in Leichtbauweise) mit Regelung des zu- und abfließenden Autoverkehres auf die Dürener Straße, ein gewisses Plus an weiteren Autoparkplätzen, um die angespannte Situation der Parkplätze am Müngersdorfer Stadion zu entspannen, eine ausreichende Freifläche für die Nutzung durch Jugendliche, die auch als Platz für die Dorfkirmes genutzt werden kann, die notwendigen Stellplätze für die Sportanlage Wiener Weg, eventuell eine Kombination „Pool“ der gesamten PKW-Stellplätze und die Kosten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 18, Stellungnahme der Verwaltung zu offenem Brief Stadtschulpflegschaft zu SEP 2018
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/ 2 Anlage 18 In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 28. Januar 2019 wurde im Rahmen der Diskussion über die Vorlage 3179/2018 – Fortschreibung der Schulentwic k- lungsplanung für allgemein bildende Schulen in Köln 2018 – festgelegt, dass das Schreiben der Stadtschulpflegschaft vom 24. Januar 2019 zur Schulentwicklungsplanung (Anlage 1 7) und die Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 18) zu den aufgeführten zentralen Forderun- gen der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt werden. Stellungnahme der Verwaltung zu m Schreiben der Stadtschulpflegschaft vom 24.01.2019 1) Im Stadtbezirk Mülheim soll eine zusätzliche, über den Entwicklungsplan hinausgehende Gesamtschule entstehen, da die Ablehnungen für Gesamtschulplätzen mit 273 Kindern (entspricht 11 Klassen!) bereits 2018/2019 so hoch waren, dass eine weitere Gesam t- schule alleine auf Dauer den Bedarf nicht decken wird. Kommentar der Verwaltung: In der Schulentwicklungsplanung sind neben der geforderten Gesamtschule im Plang e- biet Mülheimer Hafen (M117) weitere Maßnahmen benannt, die sowohl kurzfristig zu zu- sätzlichen Gesamtschulplätzen führen (Verselbständigung des Teilstandortes Dellbrück, M 115a) als auch mittel- bis langfristig zusätzliche Gesamtschulplätze ermöglichen sollen (Prüfoption zur Erweiterung der Gesamtschule Mülheim (M118a)). Darüber hinaus gilt es nach Vorliegen der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose, u.a. die voraussichtl i- che Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Mülheim einer erneuten Bewertung zu unter- ziehen. 2) Im Stadtbezirk Rodenkirchen soll in Rondorf, wie ursprünglich von der Verwaltung vorge- schlagen, eine Gesamtschule statt eines Gymnasiums neu gebaut werden. Die Kölner Stadtschulpflegschaft unterstützt ausdrücklich den in diesem Bezirk nahezu einstimmig gefassten Beschluss der Schulleitungen, Eltern und der Politik, der im Schreiben des Be- zirksbürgermeisters vom 22. Januar 2019 an die Oberbürgermeisterin nicht nur niede r- geschrieben, sondern mit acht einzelnen, fachlich ausgereiften Punkten begründet wird. Kommentar der Verwaltung: Die Forderung entspricht dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag, der durch den Rat der Stadt Köln am 22. November 2018, nach entsprechenden Vorberatungen im Au s- schuss für Schule und Weiterbildung am 05. November 2018 und im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 12. November 2018, geändert beschlossen wurde. 3) Im Gegenzug unterstützen wir den im Verwaltungsvorschlag vorgesehenen Neubau ei- nes Gymnasiums statt der zwischenzeitlich beschlossenen Gesamtschule in Ossendorf. Der Vorschlag der Verwaltung bzgl. der beiden hier genannten Schulen war sinnvoll und ausgewogen. Kommentar der Verwaltung: Die Forderung entspricht dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag, der durch Rat der Stadt Köln am 22. November 2018, nach entsprechenden Vorberatungen im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 05. November 2018 und im Betriebsausschuss Gebäu- dewirtschaft am 12. November 2018, geändert beschlossen wurde. - 2 - 4) Wegen der seit Jahren in großem Maße fehlenden Gesamtschulplätze wird erwartet, dass in der gerade vorgel egten Prioritätenliste die Gewichtung so verändert wird, dass zur Entlastung auch der Gymnasien der Umsetzung der geplanten Gesamtschulen Vor- rang eingeräumt wird. Kommentar der Verwaltung: Die Verwaltung wird mit Augenmaß sowohl die Bedarfe für Gesamtschule (Ablehnungen) als auch die Bedarfe für Gymnasien (30er-Klassen, Mehrklassen) beachten. Dies gilt so- wohl für Sanierungs- als auch für Neu- und Erweiterungsbauten. Nach Einschätzung der Verwaltung muss es vermieden werden, Schulformen gegeneinander „auszuspielen“. Vielmehr sieht die Verwaltung Bedarfe in beiden Schulformen, die gedeckt werden müs- sen. Daher umfasste die ursprüngliche Empfehlung in der „Schulentwicklungsplanung 2018“ die Errichtung von 13 neuen Gesamtschulen und 8 neuen Gymnasien. 5) Bei der neuen Gesamtschule Lindenthal (ehemals Elsa-Brändström-Realschule) soll wei- terhin durch bauliche Maßnahmen versucht werden, die aktuell noch geplante horizontale Trennung zu verhindern. So soll eine gesunde Schulgemeinde entstehen, die für Schul- kinder schwierige Zersplitterung auf zwei Standorte vermieden werden. Kommentar der Verwaltung: Der Beschluss und die Genehmigung der Schule an zwei Teilstandorten wurden nach in- tensiver Diskussion um die Machbarkeit / Realisierbarkeit an einem einzelnen Standort getroffen. Die in den vergangenen Monaten und Jahren erfolgten Prüfungen haben erge- ben, dass bauliche Erweiterungen weder am Standort Berrenrather Straße 488 noch am Standort Alter Militärring 96 möglich waren, um eine Teilstandortlösung zu vermeiden. Dabei wurde auch die Anmietung von nahegelegenen Gebäuden geprüft. Die beschlos- sene und genehmigte Teilstandortlösung der neuen Gesamtschule Lindenthal ist die ein- zige realisierbare Variante, um an den Standorten Gesamtschulplätze anbieten zu kö n- nen. 6) Die Maßnahme M15 soll durch Nutzung des Mathiaskirchplatzes in Gänze umgesetzt werden. Kommentar der Verwaltung: Maßnahme M15 fasst die Kapazitätsausweitung der bestehend en Grundschulen in Bayenthal (GGS und KGS Cäsarstraße ( Maria-Sybilla-Merian-Grundschule und Franzis- kusschule) und Raderthal (GGS Annastraße) zusammen. Die Erweiterung für die beiden Grundschulen in Bayenthal kann und soll auf der Fläche südlich des Mathiaskirchplatzes – nicht unter Einbezug der denkmalgeschützte Grünfläche Mathiaskirchplatz – umgesetzt werden. Für die Erweiterung der GGS Annastraße soll und muss nach Einschätzung der Verwaltung vor dem Hintergrund des Grundsatzes „kurze Beine – kurze Wege“ auf das Grundstück Annastraße zurückgegriffen werden.
Anlage 14 - Ratsbeschlüsse zu Schulneubauten in Rondorf-Nordwest und Ossendorf als Fortentwicklungen der Schulentwicklungsplanung Köln 2018
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Anlage 14 21.11.2019 IV/2 Ratsbeschlüsse zu Schulneubauten in Ossendorf und Rondorf -Nordwest als Fortentwicklungen der „Fortschreibung der Schulentwicklungspl a- nung für allgemein bildende Schulen in Köln 2018“ (3179/2018) Die „Fortschreibung der Schule ntwicklungsplanung 2018“ versteht sich als grundlegende Rahmenplanung, die einen Gesamtüberblick über Herausforderungen und Lösungsoptionen zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft gibt und damit Diskussionen und Entscheidungen anregen und anleiten kann. Beschlusspunkt 2 der Ratsvorlage unterstreicht, dass auf dieser Basis einer Rahmenplanung schulorganisatorische Maßnahmen als einzelne Beschlussvorlagen in die politischen Gremi- en eingebracht und erörtert werden. Der Beschlusspunkt verde utlicht dabei auch, dass sich Schulentwicklungsplanung kontinuierlich und dialogisch vollzieht und dabei in der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen naturgemäß Fortentwicklungen erfährt. Zwei planerische Maßnahmen waren im Herbst 2018 „vor die Klammer gezogen“ und pa- rallel zur Diskussion der vorliegenden Rahmenplanung als einzelne Beschlussvorlagen in die politischen Gremien eingebracht worden. Es handelt sich um die Planungsbeschlüsse zur Errichtung von Schulneubauten in Ossendorf und in Rondorf-Nordwest. Der Rat hat am 22.11.2018 die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Gymnasium und zwei er Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf -Nordwest beschlossen und gleichzeitig festgelegt, dass in Parkstadt-Süd eine Gesamtschule errichtet werden soll (siehe ausführlich Anlage 15). Am 18.12.2018 hat der Rat zudem die Planungsaufnahme zur Errichtung einer G e- samtschule und einer Grundschule in Ossendorf beschlossen (siehe ausführlich An- lage 16). An dieser Stelle wird festgehalten, dass die genannten Ratsbeschlüsse die vorliegen- de Schulentwicklungsplanung als Rahmenplanung fortentwickeln. Die Passagen, mit denen seitens der Verwaltung anderweitige Schulformvorschläge für die benötigten weiterführenden Schulen in Rondorf -Nordwest, Parkstadt-Süd und Ossendorf unte r- breitet worden waren, sind nunmehr sozusagen „überschrieben“. Die Notwendigkeit einer erneuten Vorberatung der Rahmenplanung durch die betroffenen Bezirksvertre- tungen wird nicht gesehen. Die Verwaltung wird sich mit Hochdruck um die Umset- zung der Ratsbeschlüsse kümmern. Die so angepasste Schulentwicklungsplanung als Rahmenplanung stellt damit ein fortentwi- ckeltes Drehbuch dar, das auf der Grundlage von aktuellen und zukünftigen Erörterungen weiterer Maßnahmen ggf. weitere Fortentwicklungen erfahren wird. Die Verwa ltung sieht in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung genau dies: ein Instrument, das Orientie- rung gibt, Diskussionen anregt und Entscheidungen unterstützt – und sich dabei ständig wei- terentwickelt.
Anlage 12 , Auszug aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 26.11.2018
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Ullmann Telefon: (0221) 221-21465 Fax : (0221) 221-29241 E-Mail: ramona.ullmann@stadt-koeln.de Datum: 11.12.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 26.11.2018 öffentlich 4.2 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 3179/2018 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwi cklungsplanung Köln 2018“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstru k- tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten G e- staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschluss vorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden wird; (3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die not wendigen Flächen für die erfo r- derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planung s- rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung vorzulegen. (4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: In die nächste Sitzung des Schulausschusses vertagt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3179/2018 Freigabedatum 19.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen in Köln 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als Ra hmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderu n- gen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsa n- Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.11.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.11.2018 Rat 18.12.2018 2 sätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandscha ft allgemein bildender Schulen gegeben wird; (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksve r- tretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlus s- vorlagen bei gesicherter Finanzi erung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden wird; (3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erforde rlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellung s- konzept Schulen zu sichern und planungsrechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer we i- teren Beschlussfassung vorzulegen. (4) beauftragt die Verwaltu ng, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen B e- völkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungspl a- nung zu ergänzen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, die in der die in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung dargestellten, aus den gegenwärtigen sowie zukünftigen Herausforderungen resultierenden Handlungsbedarfe sind sowohl im konsumtiven, als auch im investiven Bereich in Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben zu veran- schlagen. Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung 1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Die Verwaltung legt mit vorliegendem Planungsbericht eine Fortschreibung der Schulentwicklung s- planung (SEP) vor. Es handelt sich um eine grundlegende Rahmenplanung, mit der die Verwaltung einen aktualisierten Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft gibt. Bestimmte schulorganisatorische Maßnahmen aus dem umfangreichen Maßnahmenprogramm sollen zeitnah mit gesonderten Beschlussvorlagen zur Umsetzung bei gesicherter Finanzierung vorgeschla- gen werden. Sie werden hier vorab vorgestellt und im Gesamtzusammenhang begründet. Die Fortschreibung verfolgt im Detail vor allem vier Zielsetzungen: (1) Zwischenbilanzierung der insgesamt 122 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen bis 2025 ff., die in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ (siehe 1906/2016 und 3801/2016) vorgestellt worden sind, und Ergänzung um weitere, neue Maßnahmen bzw. Handlungsoptionen (z.B. schon e r- folgte Zügigkeitserweiterungen oder Handlungsoptionen nach Vorschlag von Bezirksvertretu n- gen). (2) Aktualisierte Sachstandsdarstellung zur Umsetzung von G9 in Köln vor dem Hintergrund des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium“. 4 (3) Überblick über den aktuellen Stand der Flächensicherung und weiterhin andauernden Fläche n- suche für neue Schulen. (4) Vorschläge der Verwaltung zu den bedarfsgerecht fes tzulegenden Schulformen (Gymnasium, Gesamtschule) der geplanten neuen weiterführenden Schulen. Zudem werden die Thematiken des Schulbaus und der damit verbundenen Beschleunigungs - und Containerpakete inklusive der Priorisierung von Schulbaumaßnahmen fokus siert. Letztere wird in einer gesonderten Vorlage vorgestellt werden. Aus aktuellem Anlass wird zudem die Gelegenheit genutzt, eine erste Bewertung der im Juli 2018 durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen vorgelegten „Ec kpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion“ vorzune h- men. Eine Ergänzung der erwarteten quantitativen Bedarfe an zusätzlichen Schülerplätzen und damit an Erweiterungen und Neubauten von Schulen kann in dem zweiten Teilschritt einer Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung geleistet werden, nachdem voraussichtlich Ende 2018 die neue städtische, kleinräumige Bevölkerungsprognose vorliegen wird. Bis dahin werden weiterhin die Au s- sagen der letzten städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 zugrunde gelegt, auch wenn die für die Zukunft prognostizierten Kinderzahlen teilweise schon jetzt von der Wirklichkeit überholt wurden. 2. Ausgewählte Ergebnisse auf einen Blick Vor dem Hintergrund der sehr stark steigenden Kinder - und Schülerzahlen in Köln in Verbindung mit schulrechtlichen Veränderungen hat die Verwaltung in ihrer „Aktualisierung der Schulentwicklung s- planung Köln 2016“ eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen zusätzliche Schulplätze geschaffen und die Schulstruktur der N achfrage entsprechend angepasst werden kann. So strebte die Verwaltung vor allem den Bau von insgesamt 41 Schulen an, zudem waren mindestens 18 baul i- che Erweiterungen bestehender Schulen vorgesehen. Die Zwischenbilanzierung zeigt, dass zum Schuljahr 2018/ 19 drei der bisher erforderlichen 41 neuen Schulen (SEP 2016) erfolgreich schulrechtlich errichtet wurden und an Interimsstando r- ten an den Start gegangen sind. Es handelt sich um das Gymnasium Neue Sandkaul in Wi d- dersdorf, die Gesamtschule Wasseramselweg i n Vogelsang und die Helios -Gesamtschule in Ehrenfeld. Die baulichen Maßnahmen zur Errichtung der Schulgebäude, in die diese Schulen von ihren Interimsstandorten umziehen werden, laufen auf Hochtouren. Die Verwaltung stellt fest, dass zeitnah für weitere Sc hulen aus der Bedarfsliste von 41 neuen Schulen (SEP 2016) ein vorgezogener Start in Mobil - bzw. Interimsbauten im Vorgriff auf die Fertigstellung der abschließenden Baumaßnahmen für diese Schulen ermöglicht werden sollte. Diese Maßnahme ist von sehr große r Bedeutung, da nur so der bestehenden und weiter ste i- genden, großen Nachfrage nach Gymnasialplätzen begegnet werden kann, ohne in den städt i- schen Gymnasien zukünftig weiterhin Mehrklassen über deren festgelegte Kapazitäten hinaus einrichten zu müssen. Die s wiederum ist eine Grundbedingung dafür, dass bis 2023/24 räuml i- che Voraussetzungen an den bestehenden Gymnasien realisiert bzw. wiederhergestellt werden können, die eine Umsetzung von G9 in Gymnasien überhaupt erst in Reichweite gelangen la s- sen. 5 Durch die Wiedereinführung des G9 -Bildungsgangs an Gymnasien werden an vielen Stando r- ten weitere Maßnahmen, wie z.B. Teilstandortlösungen oder zusätzliche Containereinheiten umzusetzen bzw. auf Dauer zu stellen sein. Teils wird auch zukünftig auf Inklusionsräume b zw. im Fall von Gymnasien, die sich im Halbtagsbetrieb befinden, auf Ganztagsräume zugegriffen werden müssen, die eigentlich für eine zukünftige Entwicklung zum Ganztag vorgesehen w a- ren. Durch die zu ergreifenden Maßnahmen gehen zudem an einzelnen Schulen Zügigkeiten verloren. Es ergibt sich daher zusätzlich das Erfordernis, zwei neue Gymnasien wegen G9 zu errichten, welche die entfallenden Kapazitäten an bestehenden Gymnasien kompensieren. Darüber hinaus führt eine veränderte Planung am Standort Im Hasenta l nominell zu einer ne u- en Schule. Auch für den Stadtbezirk Chorweiler hat sich aufgrund der aktuell erneut aufgegri f- fenen Planung des Siedlungsgebietes Kreuzfeld und einer neuen möglichen Schulbaufläche (Netzestraße) die Zahl der Schulbauten verändert, so sich das nun insgesamt der neue Bedarf ergibt, 46 neue Schulgebäude zu realisieren. Angesichts der großen und dringenden Bedarfe an zusätzlichen Schulraumkapazitäten sind die Aufgaben der Flächensicherung und Flächenentwicklung für neue Schulen von höchste r B e- deutung. Es ist eine Vielzahl von Flächen für neue Schulen im Blick. Die benannten Schu l- standorte sind teilweise gesichert, teilweise muss z.B. noch ein Ankauf erfolgen oder müssen verschiedene Anforderungen aufgrund divergierender Nutzungsüberlegungen noch geklärt werden. In vielen Fällen laufen planungsrechtliche Aktivitäten bzw. müssen diese noch erfolgen. Zudem ist die Flächensuche noch nicht abgeschlossen. Nachdem in der jüngeren Vergange n- heit gerade in den Stadtbezirken Lindenthal und Kalk belastb are Flächenoptionen erschlossen werden konnten, steht für die Verwaltung nun insbesondere der Stadtbezirk Nippes im Fokus. Hinzu kommen die neuen, zusätzlichen Bedarfe, die durch G9 ausgelöst werden sowie die a k- tuell schon bestehenden dringenden Bedarfe für Ad-hoc- und Interimslösungen für vorgezogene Startzeitpunkte von projektierten Schulen. Aufgrund des Nachfrageverhaltens der Eltern bzw. Schüler*innen im Anmeldeverfahren, der den Trend zu einem zweigliedrigen Schulsystem vorzeichnet, liegt es auf der Ha nd, dass es sich bei den neuen Schulen um Gymnasien und Gesamtschulen handeln sollte. Die Verwaltung unterbreitet einen Diskussionsvorschlag für ein Tableau der erforderlichen und geplanten neuen weiterführenden Schulen auf die Schulform Gymnasium und Gesa mtschule. Demnach könnten 21 ausgewiesene Standorte für städtische Schulen so entwickelt werden, dass 13 neue G e- samtschulen und 8 neue Gymnasien entstehen. Die Verwaltung unternimmt im Kontext der be- schleunigten Realisierung von Schulbaumaßnahmen und der B eschaffung von Schulraumk a- pazitäten erhebliche Anstrengungen. Gegenwärtig stimmt die Verwaltung eine (neue) Priorisi e- rung von Schulbaumaßnahmen ab, da nicht alle notwendigen Schulbaumaßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden können. Über das Ergebnis wird mit gesonderter Vorlage berichtet werden. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen hat am 06.07.2018 Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion vorgestellt. Unter anderem ist eine Absenkung der durchschnittlichen Klassenfrequenz i n den Eingangsklassen von Schulen des Gemeinsamen Lernens von gegenwärtig 27 auf 25 vorgesehen. Dies ist pädagogisch nachvollziehbar, schränkt aber das insgesamt knappe Angebot an Schülerplätzen in Köln weiter stark ein. Alle i- ne an den Gesamtschulen in Köl n würde dies eine Verknappung der Schülerplätze im 5. Schu l- jahr um knapp 160 bedeuten. Die Verwaltung sieht mit zeitnaher Wirkung zu den Schuljahren 2019/20 bzw. 2020/21 insb e- sondere folgende schulorganisatorische Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Gesam tschul- und Gymnasialplätze vor : (1) Neue Gesamtschule Lindenthal an den Teilstandorten Berre n- rather Straße und Alter Militärring (Ratsbeschluss vom 27.09.2018), (2) Verselbstständigung 6 des Teilstandortes Dellbrück der Willy -Brandt-Gesamtschule, (3) Zügigkeitserweiterung des Le- onardo-da-Vinci-Gymnasiums. 3. Kosten Wie weiter oben dargestellt, handelt es sich vorliegend in erster Linie um eine Rahmenplanung, die eine Gesamtübersicht über Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsoptionen gibt und dadurch eine Orientierung für weitere Diskussionen gibt. Einzelne Maßnahmen werden in jeweils gesonderter Vo r- lage bei gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung durch die politischen Gremien vorgelegt werden (siehe auch Beschlusspunkt 2). Die Einzelmaßnahmen können dab ei Bezug auf den vorli e- genden Referenzrahmen nehmen und damit auch im Gesamtkontext bewertet werden. In der Mittelfristigen Finanzplanung sind beim Amt für Schulentwicklung Finanzmittel sowohl im ko n- sumtiven als auch im investiven Bereich in Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben – Mittel vera n- schlagt, die aus den gegenwärtigen Herausforderungen resultieren. Die Ansätze werden anlassbezo- gen und an den zukünftigen Handlungsbedarfen orientiert fortgeschrieben. Um sich einer finanziellen Größenordnung annähern zu können, verweist die Verwaltung auf eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik. Im Mai 2015 haben das Deutsche Institut für Urbanistik und das Finanzwissenschaftliche Forschung sinstitut an der Universität zu Köln den gemeinsamen Abschlussbericht zum Pilotprojekt „Leistungsfähige Infrastruktur generationengerecht finanziert – am Beispiel der Stadt Köln“ vorgelegt. Das Projekt wurde gemeinsam von der Stadt Köln und den Stad t- werken Köln beauftragt. Köln ist damit die erste Großstadt, die so weit re ichende Modelle, gemei n- sam mit Projektpartnern, erstellt hat. Allein für sechs ausgewählte Bereiche der Daseinsvorsorge – darunter Mobilität, Wohnen und Bildung – werden in Köln, konservativ geschätzt, investive Bedarfe von rund 16 Milliarden Euro bis 2040 ausgewiesen. Auf Bildung entfällt dabei ein Anteil von rund 15% an den gesamten i n- vestiven Bedarfen, das sind rund 2,4 Milliarden Euro. Das „Kölner Tragfähigkeitskonzept“ betrachtet die Finanzentwicklung, wie sie sich unter den heutigen Bedingungen im La ufe von 25 Jahren darstellt. Hier haben die Forscher eine sog e- nannte „Tragfähigkeitslücke“ für den „Konzern Stadt Köln“ errechnet. Kölns Infrastrukturen sind elementarer Bestandteil des öffentlichen Vermögens. Pflege und E r- halt sowie Um - und Ausbau der Inf rastruktur zählen zu den Kernaufgaben jeder nachhaltigen und generationengerechten Daseinsvorsorge. Die städtischen Infrastrukturen müssen in Kenn t- nis der finanziellen Gestaltungsspielräume der Stadt stetig und mit langfristigem Blick entwickelt werden. 7 4. Ausblick auf das weitere Vorgehen Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zunächst im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzustellen („1. Lesung“), in der Beratungsfolge dann alle B e- zirksvertretungen und we itere Ausschüsse zu befassen, um die Diskussion anschließend im Au s- schuss Schule und Weiterbildung („2. Lesung“) wieder zu bündeln. Anschließend soll die Schulen t- wicklungsplanung in den Rat eingebracht werden. Im Parallelverfahren soll die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen mit der Bitte um bzw. Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. Die Beratungsergebnisse aus den Bezirksvertretungen werden der aktuellen Beschlussvorlage beig e- fügt. Diese Hinweise aus den Bezirksvertretungen und die Rückmeldungen der Schulen (Schulkonf e- renzen) können aufgrund der engen Beratungsfolge bis zur Sitzung des Rates am 18.12.2018 nicht aufbereitet und bewertet werden. Die Rückmeldungen werden im zweiten Teilschritt der Schulen t- wicklungsplanungen dargestellt und in der dann erneut überarbeiteten Schulentwicklungsplanung (siehe Punkt 1) bewertet. Anlage
Anlage 8, Beschlussprotokoll BV 2 12.11.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 13.11.2018 Beschlussprotokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 12.11.2018, 17:08 Uhr bis 22:45 Uhr, Hauptstraße 85, 50669 Koln - großer Sitzungssaal - Raum 119 I. Öffentlicher Teil TOP 9.2.5 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 3179/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas- sen: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisiert er Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungs ansätze zur bedarfsgerechten Gestal- tung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vor- zubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politi- schen Gremien einzubringen. Dabei ist der Au ftrag zur Priorisierung von Schul- baumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden wird; (3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor- derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planungsrecht- lich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung vorzule- gen. (4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberech nung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. Abstimmungsergebnis:Ab Einstimmig zugestimmt.Ei (nicht anwesend Herr Bronisz)
Anlage 13, Synopse ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen mit Kurzkommentierung der Verwaltung
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Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 (3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung I. Vorlage ohne Änderungen beschlossen: BV 1: Einstimmig ohne Änderungen beschlossen. BV 2: Einstimmig ohne Änderungen beschlossen. BV 4 : Einstimmig ohne Änderungen beschlossen. BV 5: Einstimmig ohne Änderungen beschlossen. BV 7: Einstimmig ohne Änderungen beschlossen. BV 9 : Einstimmig ohne Änderungen beschlossen. II. Noch ausstehende Beschlüsse: Keine III. Geänderte Beschlussempfehlungen: Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung BV BV 3: Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde wie folgt ergänzt: Die Bezirksvertretung verweist auf den Beschluss vom 09.03.2015 eine weiterführende Schule auf dem Grundstück Salzburger Weg zu errichten. Die Bezirksvertretung Lindenthal hatte in ihrer Sitzung vom 09.03.2015 unter Top 8.2.3 einen „Prüfauftrag Schule – Parkpalette – Freifläche am Salzburger Weg in Köln-Junkersdorf“ beschlossen. Danach bat die Bezirksvertretung die Verwaltung ihren eigenen Vorschlag Nr. 14 Salzburger Weg, Stadionparkplätze P 6-8 in Köln -Junkersdorf intensiv als Standort für eine weiterführende Schule zu prüfen und das Ergebnis dem zuständigen Ausschus s und der Bezirksvertretung Lindenthal vorzulegen. In die gleiche Sitzung der Bezirksvertretung am 09.03.2015 und auch in den ebenfalls am 09.03.2015 tagenden Ausschuss Schule und Weiterbildung hatte die Verwaltung die ausführliche Beantwortung einer Anfrage „Zukünftige Schulstandorte im Stadtbezirk Linden thal“ eingebracht, mit der dem Wunsch der Politik, eine abschließende Entscheidung über die Standorte treffen zu können, entsprochen wurde. Die Verwaltung hatte hier insbesondere vorgeschlagen, eine zentrale Fläche an der Aachener Straße / Herbesthaler Str aße als Schulstandort vorzusehen. Für den möglichen Standort Salzburger Weg war darauf hingewiesen worden, dass 3 Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 (3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung Seite 2 von 6 Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung BV die Stellplätze im Rahmen der Baugenehmigung für das Stadion erforderlich sind und aufgrund der Komplexität der erforderlichen Verfahren hier vo n einem Schulstandort eher abzuraten sei. In der Folge haben der Ausschuss Schule und Weiterbildung am 27.04.2015 und der Rat am 12.05.2015 die Planungsaufnahme zur Errichtung von zwei weiterführenden Schulen im bzw. für den Stadtbezirk Lindenthal, und zwa r in Lövenich (Gymnasium) und in Vogelsang Gesamtschule) beschlossen. Mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 wird dargelegt, dass der Bedarf an mindestens 3 neuen weiterführenden Schulen im bzw. für den Stadtbezirk Lindenthal mit neuen Gy mnasien in Lövenich und Widdersdorf sowie der Gesamtschule in Vogelsang nach aktueller Einschätzung weitgehend gedeckt werden kann. Gleichwohl weist die Verwaltung in ihrer Schulentwicklungsplanung darauf hin, dass die Abstimmung einer Schulreservefläche g ünstig sei, um auf unvorhergesehene Entwicklungen adäquat reagieren zu können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine verbindliche, langfristige und dauerhafte Absicherung von Schulplätzen für Kölner Kinder im Schulzentrum Brauweiler in Pulheim leider nicht realisiert werden konnte. Inwieweit in diesem Zusammenhang erneut die Stadionparkplätze am Salzburger Weg betrachtet werden sollten, muss noch Gegenstand verwaltungsinterner Überlegungen im Rahmen des geplanten Flächenbereitstellungskonzeptes Schulen sein. BV 6: Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Die Ve rwaltung hat die Vorschläge der Bezirksvertretung Chorweiler aus deren Sitzung am 6 Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 (3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung Seite 3 von 6 Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung BV Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde wie folgt ergänzt: - Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorwe iler unter TOP 8.3.1 in der Sitzung am 21.06.2018 „Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chorweiler" wird nochmals bekräftigt. - Die Punkte M76a und M76b auf Seite 42 der Anlage werden gestrichen. - Bei Punkt M76c auf Seite 43 der Anlage wird der Standort Netzestraße / Swinestraße für eine Gesamtschule gestrichen. 21.06.2018 vollständig in die Maßnahmenplanung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 aufgenommen und dort diskutiert. Da sich die einzelnen Maßnahmen der Schul entwicklungsplanung als Diskussionsvorschläge der Verwaltung und als denkbare Handlungsoptionen verstehen, sieht die Verwaltung kein Erfordernis, einzelne Punkte förmlich aus der Planung zu streichen. Selbstverständlich werden Präferenzen der zuständigen Bezirksvertretungen in konkreten, einzelnen Beschlussvorlagen auf der Folie der vorliegenden Rahmenplanung entsprechend kenntlich gemacht. So nimmt die Verwaltung zur Kenntnis, dass die Bezirksvertretung Chorweiler eine neue Gesamtschule am Standort Holzheimer Weg in Worringen und nicht am Standort Netzestraße in Chorweiler wünscht. Gleichwohl hält die Verwaltung bei Abwägung von Chancen und Risiken ihren Vorschlag aufrecht, eine neue Gesamtschule eher an der Netzstraße zu denken und am Holzheimer Weg eine K indertageseinrichtung, Wohnungsbau und eine Reservefläche für eine Grundschule vorzusehen. Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, zeitnah eine Beschlussvorlage mit zwei Alternativen in die politischen Gremien einzubringen, um eine abschließende Entscheidung herbeizuführen. Sollte die Politik für einen Gesamtschulstandort Holzheimer Weg votieren, dann schlägt die Verwaltung hilfsweise vor, das städtische Grundstück Netzestraße trotzdem für schulische Zwecke bzw. Bildungszwecke zu reservieren und nicht etwa anderweitigen Verwendungszwecken zuzuführen. Zum einen bleiben die Ergebnisse der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019 abzuwarten, zum anderen kann die abschließend geklärte Reduzierung der Klassengrößen im gemeinsamen Lernen von 27 auf Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 (3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung Seite 4 von 6 Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung BV (angekündigte) 25 einen in der Schulentwicklungsplanung bisher noch nicht berücksichtigten zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen erzeugen. BV 8: Einstimmiger / mehrheitlicher Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde wie folgt ergänzt Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen in Köln2018" als Rahmenplanung mit den folgenden Änderungen und Ergänzungen: M 90 Neue Grundschule Albermannstraße in Köln -Kalk (nicht Höhenberg!): Die Planungen sollen fortgeführt werden im Hinblick auf die in einem Fachgespräch in der Bezirksvertretung Kalk vorgetragene Notwendigkeit, für die geplante "Schule für Alle" des Erzbistums Köln in Kalk eine provisorische Vorablösung einer Grundschule als Startvoraussetzung errichten zu müssen. Eine Nutzung des Gebäudes Albermannstraße statt der geplanten Containerlösung sollte zum indest geprüft werden. M 98 Neue weiterführende Schule am Walter -Pauli-Ring in Köln - Kalk Es wird um Erledigung der Resolution der Bezirksvertretung Kalk gebeten. Das Grundstück sollte so früh wie möglich für die schulische Nutzung beplant werden. M 103a Realisierung einer neuen weiterführenden Schule auf der Fläche Poll-Vingster-Straße in Köln -Humboldt/Gremberg Der Rat begrüßt wie die Bezirksvertretung Kalk die Realisierung einer neuen weiter-führenden Schule an diesem Standort, befürwortet jedoch der Zu M 90: Die Verwaltung bedauert die fehlerhafte Zuordnung de r Grundschule Albermannstraße zum Stadtteil Höhenberg statt Kalk . Sie weist gleichzeitig darauf hin, dass die Nutzung eines städtischen Schulgebäudes durch den Ersatzschulträger Erzbistum Köln nicht unmöglich, aber voraussetzungsvoll (Mietvertrag etc.) wäre. Nach Einschätzung der Verwaltung besteht aktuell aber auch kein Interesse am Gebäude Albermannstraße, vielmehr konzentriert sich das Erzbistum Köln darauf, zeitnah abschließende Lösungen zu finden. Gleichzeitig steht außer Frage, dass der Standort Albermannstraße eine schulische Weiternutzung erfahren sollte. Erst mit Kenntnis der Auswirkungen der neuen Grundschulstandorte Thessalonikkiallee und im Bildungscampus des Erzbistums erscheint eine sicherere Bedarfseinschätzung für die Zukunft möglich. Für die adäquate, zukünftige Nutzung des Standortes Albermannstraße wird die Verwaltung nach Kenntnis der neuen, kleinräumigen Einwohnerprognose einen Vorschlag unterbreiten. Zu M 98: Wie in der Schulentwickl ungsplanung unter M 98 ausgeführt, ist derzeit eine Nutzung der Fläche Walter-Pauli-Ring durch die Stadt Köln als Schulstandort nicht absehbar. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, sich weiterhin mit Nachdruck um die Fläche Walter-Pauli-Ring zu bemühen, gleichzeitig aber auch Alternativüberlegungen anzustellen, wie der Bedarf an Schulplätzen für den Stadtbezirk Kalk gedeckt werden kann. 8 Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 (3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung Seite 5 von 6 Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung BV Bedarfslage entsprechend die Errichtung eine Gesamtschule. M 103 b Errichtung einer neuen weiterführenden Schule auf dem Grundstück Frankfurter Straße/Fuldaer Straße in Köln -Höhenberg nach dem Umzug des Bauhofs Der Rat bekräftigt die Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk, nach der überfälligen Verlagerung des Bauhofs diese Fläche für den Wohnungsbau zu entwickeln. Ansonsten stimmt die Bezirksvertretung Kalk dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Abstimmungsergebnisse: Mit den Änderungen und Ergänzu ngen: M 90, M 98 und M103a: Einstimmig zugestimmt. Zu M 103a: Für den Stadtbezirk Kalk weist die Schulentwicklungsplanung 2018 insgesamt 4 neue weiterführende Schulen aus, davon drei Gesamtschulen und ein Gymnasium. Die Verwaltung interpretiert den Beschlussvorschlag dahingehend, dass sich die Bezirksvertretung Kalk vier Gesamtschulen und kein Gymnasien wünscht. Die Verwaltung sieht dagegen ein neues Gymnasium im Stadtbezirk Kalk als bedarfsgerecht an und bittet die Bezirksvertretung daher, ihre Positionierung zu überdenken. Der Vorschlag, auf dem städtischen, unbebauten Grundstück Poll -Vingster-Straße ein Gymnasium zu errichten, ist ein wesentlicher Baustein d es Konzeptes zur Reduzierung von Mehrklassen an den Gymnasien, um G9 realisieren zu können. Allein im Stadtbezirk Kalk und im angrenzenden Stadtteil Deutz mussten in den vergangenen Jahren regelmäßig 3 bis 4 Mehrklassen an Gymnasien gebildet werden, um die wohnortnahe Nachfrage erfüllen zu können. Vorübergehend mussten darüber hinaus die Zügigkeit am Heinrich -Heine- Gymnasium in Ostheim erhöht werden. Die vorübergehende, weitere Kapazitätsausweitung durch eine Containeranlage ist in Vorbereitung. Dies weist auf den unmittelbaren Bedarf an Gymnasialplätzen für den Stadtbezirk Kalk zur Realisierung von G9 hin. Die vorübergehende Erweiterung kann nur dann zurückgenommen werden, wenn ein neuer Gymnasialstandort in Kalk geschaffen wird. Wenn die Sicherung der Fläc he Poll -Vingster-Straße weiter fortgeschritten ist, beabsichtigt die Verwaltung, eine Beschlussvorlage mit zwei Alternativen in die politischen Gremien einzubringen. Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 (3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung Seite 6 von 6 Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung BV Zu 103b: Die Verwaltung bedauert die Empfehlung der Bezirksvertretung Kalk an den Rat der Stadt Köln und weist darauf hin, dass dadurch einer der vier vorhandenen Standortvorschläge für weiterführende Schulen im Stadtbezirk Kalk entfallen würde und aktuell keine konkrete Standortalternative vorliegt. Unter Berücksichtigung des nicht abschätzba ren zeitlichen Ablaufs für das Grundstück Walter -Pauli-Ring gäbe es damit nur zwei belastbare Standortoptionen für weiterführende Schulen bei einem Bedarf an vier Schulen. VI. Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen: Die Verwaltung dankt den Bezirksvertretungen für ihre intensive Auseinandersetzung mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung und für ihre Voten. Diese nimmt die Verwaltung zur Kenntnis und wird im weiteren Verfahren auf sie zurückkommen. Nach Einschätzung der Verwaltung besteht allerdings kein Erfordernis, den Beschlussvorschlag zur „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ mit Blick auf die geänderten Beschlüsse bzw. Beschlussempfehlungen an den Rat der Stadt Köln der Bezirksvertretungen Lindenthal, Chorwei ler und Kalk zu verändern, da mit dem bestehenden Beschlusspunkt 2 die Verwaltung beauftragt wird, auf der Basis der vorliegenden Rahmenplanung und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzube reiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Entsprechend beabsichtigt die Verwaltung, die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen in diese konkreten Einzelbeschlussvorlagen zu schulorganisatorischen Maßnahmen aufzunehmen und sie – zumindest als Alternative zu einem ggf. abweichenden Verwaltungsvorschlag – zur abschließenden Entscheidung zu stellen.
Fortschreibung SEP 2018
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Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen in Köln 2018 Zwischenbilanz der Maßnahmenplanung 2016 – Umsetzung G9 – Flächen für neue Schulen – Vorschläge zur Schulform der neuen Schulen Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und Amt für Schulentwicklung Köln, im Oktober 2018 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 2 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 3 Inhalt (1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen ....................... 4 1.1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung .............................................................. 4 1.2. Rückblick auf vorgehende Schulentwicklungsplanungen ....................................... 5 1.3. Inhaltlicher Aufbau des Fortschreibungsberichts .................................................... 7 (2) Bevölkerungsprognose und Schülerzahlenerwartung ................................. 8 (3) Zwischenbilanz Maßnahmenplanung 2016 .................................................. 11 3.0. Notwendigkeit von Ad-hoc-Lösungen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Mehrklassenbildungen an den Kölner Gymnasien ............................................... 11 3.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt ...................................................................................... 12 3.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen ................................................................................. 19 3.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal ...................................................................................... 23 3.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld ....................................................................................... 29 3.5. Stadtbezirk 5/ Nippes ............................................................................................ 34 3.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler ...................................................................................... 38 3.7. Stadtbezirk 7/ Porz ............................................................................................... 46 3.8. Stadtbezirk 8/ Kalk ................................................................................................ 57 3.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim ......................................................................................... 64 (4) Wiedereinführung des G9-Bildungsgangs an Gymnasien - Umsetzung in Köln ................................................................................................................. 69 4.1. Rahmenbedingungen für die Umsetzung von G9 in Köln ..................................... 69 4.2. Räumlich-gebäudliche Einzelfallprüfungen an den städtischen Gymnasien ........ 70 (5) Flächenbedarfe und Flächensicherung für neue Schulen - aktueller Sachstand ....................................................................................................... 75 (6) Vorschläge zur Schulform an ermittelten Schulstandorten ........................ 83 (7) Schulbau: Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen, Container und Priorisierung ................................................................................................... 87 7.1. Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen ......................................................... 87 7.2. Priorisierung von Schulbaumaßnahmen ............................................................... 87 (8) Erste Bewertung der „Neuausrichtung der Inklusion“ ............................... 88 8.1. Eckpunkte der landesseitigen Neuausrichtung der Inklusion ............................... 88 8.2. Erste Bewertung der Verwaltung .......................................................................... 89 8.3. Fortschreibung der Inklusionsplanung für Kölner Schulen ................................... 90 (9) Ausblick auf das weitere Vorgehen .............................................................. 91 9.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen ........................................................ 91 9.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien ......................... 91 9.3. Ergänzung des vorliegenden Planungsberichtes um Ergebnisse der geplanten neuen städtischen Bevölkerungsprognose ........................................................... 91 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 4 (1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen 1.1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung Die Verwaltung legt mit vorliegendem Planungsbericht eine Fortschreibung der Schulen t- wicklungsplanung vor. Es handelt sich um eine grundlegende Rahmenplanung, mit der die Verwaltung einen aktualisierten Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Heraus- forderungen sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullan d- schaft gibt. Die Planung beinhaltet vor allem ein en Überblick über das umfangreiche Maßnahmenpro- gramm zur Realisierung zusätzlicher Schülerplätze angesichts stark steigender Kinder - und Schüler*innenzahlen in Köln und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Schu lland- schaft angesichts einer Schulstruktur im Wandel. Ein Teil der Maßnahmen befindet sich nach entsprechenden Beschlussfassungen durch den Rat in der Vergangenheit (sowie erfolgten Genehmigungen durch die B e- zirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde) schon in Umsetzung. Weitere Maßnahmen sollen zeitnah mit gesonderten Beschlussvorlagen zur Umse t- zung bei gesicherter Finanzierung vorgeschlagen werden. Sie werden hier vorab vo r- gestellt und im Gesamtzusammenhang begründet. Andere Maßnahmen stellen z unächst Impulse oder Denkanstöße für vertiefte Erört e- rungen und Meinungsbildungen dar. Zu gegebener Zeit sieht die Verwaltung auch bei diesen Maßnahmen Entscheidungen der politischen Gremien auf der Basis entspr e- chender Beschlussvorlagen vor. Die Fortschreibung verfolgt im Detail vor allem vier Zielsetzungen: (1) Zwischenbilanzierung der insgesamt 122 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weite r- entwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 ff., die i n der „Aktualisierung der Schulentwick lungsplanung Köln 2016“ (siehe 1906/2016 und 3801/2016) vorgestellt worden sind , und Ergänzung um weitere, rund 40 neue Ma ß- nahmen bzw. Handlungsoptionen (z.B. erfolgte Zügigkeitserweiterungen oder Han d- lungsoptionen nach Vorschlag von Bezirksvertretungen). (2) Aktualisierte Sachstandsdarstellung zur Umsetzung von G9 in Köln vor dem Hinte r- grund des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium“. (3) Überblick über den aktuellen Stand der Flächensicherung und weiterhin andauernden Flächensuche für die dringend benötigten neuen Schulen. (4) Vorschläge der Verwaltung zu den bedarfsgerecht festzulegenden Schulformen (Gym- nasium, Gesamtschule) der geplanten neuen weiterführenden Schulen. Zudem sollen die Thematiken des Schulbaus und der damit verbundenen Beschleunigungs - und Containerpakete inklusive der Priorisierungsfrage fokussiert sowie aus aktuellem Anlass Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 5 die Gelegenheit genutzt werden, eine e rste Bewertung der im Juli 2018 durch das Minister i- um für Schule und Bildung de s Landes Nordrhein -Westfalen vorgelegten „Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion“ vorzunehmen. Eine Ergänzung der erwarteten quantitativen Bedarfe an zusätzlichen Schülerplätzen und damit an Erweiterungen und Neubauten von Schulen kann in dem zweiten Teilschritt einer Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung geleistet werden, nachdem voraus- sichtlich Ende 2018 die neue städtische, kleinräumige Bevölk erungsprognose vorliegen wird. Bis dahin werden die Aussagen der letzten städtischen , kleinräumigen Bevölkerungsprogno- se von Mai 2015 weiterhin zugrunde gelegt, auch wenn die für die Zukunft prognostizie rten Kinderzahlen teilweise schon jetzt von der Wirklichkeit überholt wurden. 1.2. Rückblick auf vorgehende Schulentwicklungsplanungen Die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 reiht sich ein in einen kontinuierlichen Prozess der Schulentwicklungsplanung nach § 80 Schulgesetz Nor d- rhein-Westfalen, der sich zwischenzeitlich unter anderem in Planungsberichten bzw. Rah- menplanungen materialisiert. Der Rat hat am 13.10.2011 die „Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung Köln 2011“ beschlossen. Hierin war unter anderem der Bedarf an 10 neuen Schulen und an Erweiterungen bestehender Schulen festgestellt worden, die rechner isch 9 wei- teren neuen Schulen entsprechen. Die Verwaltung hat dem ASW am 30.04.2012 die „Konkretisierung der Schulentwic k- lungsplanung Köln 2012“ vorgelegt, mit der die 2011 festgestellten Bedarfe bestätigt und weiter ausgeführt wurden. Der Stadtvorstand ha t am 29.01.2014 eine „Priorisierung von Neubau - und Erweit e- rungsbaumaßnahmen von Schulen zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze“ b e- schlossen, mit der eine Priorisierung von Schulbaumaßnahmen nach den Kategorien A, B und C festgelegt worden war. Nachdem im Mai 2015 die neue, kleinräumige städtische Bevölkerungsprognose vo r- lag, hat die Verwaltung am 13.06.2016 die „Aktualisierung der Schulentwicklungspl a- nung Köln 2016“ in den ASW eingebracht. Hierin ergab sich nunmehr der schulen t- wicklungsplanerische Bedarf an 41 neuen Schulen und an 18 Erweiterungsbauma ß- nahmen, auch im Hinblick auf die großen neuen Wohnbaugebiete Parkstadt -Süd, Mül- heim-Süd, Deutzer Hafen, Rondorf-Nordwest und Zündorf-Süd. In der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart wird die Schulentwicklun gsplanung zw i- schenzeitlich mit den beiden Fragen konfrontiert, ob sich die drängenden Bedarfe an weit e- ren Schulraumkapazitäten nicht früher hätten erkennen lassen und warum sich die Bedarfe an zusätzlichen Schulraumkapazitäten im Zeitverlauf immer weiter e rhöht haben . Hierzu lässt sich festhalten: Vor rund 10 Jahren erschienen die Bevölkerungs - und Kinderzahlen in Köln noch stabil. Gleichwohl ist in den Jahren 2007 bis 2010 eine ganze Reihe von Erweiterung s- baumaßnahmen (10 Züge in der Sekundarstufe I und 16 Züge in der Sekundarstufe II Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 6 an 9 Gymnasien, vor allem im Zuge der Ganztagsentwicklung entspricht 3 neuen Gymnasien) und auch Neubaumaßnahmen (mit Blick auf Neubaugebiete, z.B. Ernst - Moritz-Arndt-Grundschule Sürther Feld in Rodenkirchen) angestoßen worden. Die städtische Bevölkerungsprognose von 2008 ging noch davon aus, dass die Ei n- wohner*innenzahl in Köln bis 2025 lediglich um 0,7 Prozent ansteigt. Für die Alter s- gruppen der Kinder und Jugendlichen waren bis 2025 gesamtstädtisch deutliche B e- völkerungsrückgänge erwartet worden. Schon in den ersten Prognosejahren 2009 und 2010 wurde allerdings ersichtlich, dass die Vorausberechnungen nicht treffsicher w a- ren, da die Ist -Kinderzahlen nach Einwohnerdaten deutlich über den prognostizierten Zahlen lagen. Entsprechend wurde in der im Frühjahr 2011 veröffentlichten „Integrierten J ugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011“ (Session 0252/2011) mit Blick auf steigende Kinder- und Schülerzahlen ein Bedarf an 10 neuen Schulen und an Erweiterungsba u- maßnahmen dargestellt. Die Bedarfsüberlegungen erfuhren durch die im Juni 2012 veröffentlichte, neue Land e- sprognose von it.nrw für Köln Bestätigung. Hier waren deutlich steigende Kinder - und Schülerzahlen in Köln bis 2030 (je nach Altersgruppe plus 10% bis 20%) vorausb e- rechnet worden. Nach damaliger Landesprognose wurde ein Anstieg der Einwo h- ner*innenzahl in Köln auf rund 1,1 Mio. erwartet. Abgesichert durch die Landesprogno- se für Köln ist der zukünftige Bedarf an Schülerplätzen in der „Konkretisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2012“ (Session 1500/2012) weiter ausdifferenziert worden. Der Bedarf an mindestens 10 neuen Schulen und an einer Reihe von Erweit e- rungsbaumaßnahmen wurde noch einmal nachdrücklich bestätigt. Im Mai 2013 wurde eine neue städtische Bevölkerungsprognose veröffentlicht, die aber noch keine Ergebnisse auf kleinräumiger Ebene der Stadtbezirke und Stadtteile en t- hielt. In dieser wurde nunmehr von eher moderaten Einwohnerzuwächsen in Köln in der Zukunft ausgegangen. Im Mai 2015 wurde die aktuelle stä dtische Bevölkerung s- prognose (diesmal auch wieder mit kleinräumigen Ergebnissen) vorgestellt. Nach di e- ser ist nunmehr von erheblichen Bevölkerungszuwächsen bis 2040 auszugehen. Die wenige Tage vorher im April 2015 veröffentlichte neue Landesprognose für Kö ln bestä- tigt diesen Trend, geht mit Blick auf die angenommenen Größenordnungen allerdings noch deutlich über die städtische Prognose hinaus. Auf der Grundlage der 2015 veröffentlichten städtischen, kleinräumigen Prognose e r- stellte die Bildungsverwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016“, die im Juni 2016 veröffentlicht wurde (Session 1906/2016). Vor dem Hintergrund dieser Prognosezahlen, die deutlich höher ausgefallen sind als in der Vergangenheit ang e- nommen wurde, ist ein Bedarf an insgesamt 41 neuen Schulen und mindestens 18 E r- weiterungen ausgewiesen worden. Eine Reihe dieser Maßnahmen zielt in einer mitte l- fristigen Perspektive auf Schulen in den projektierten, großen neuen Woh nbaugebieten in Köln (Deutzer H afen, Mülheim -Süd, Rondorf -Nordwest, Parkstadt -Süd, Zündorf - Süd). Als Fazit ergibt sich: Die Schulentwicklungsplanung hat die stark steigenden Bedarfe sehr frühzeitig erkannt, kommuniziert und in ausführlichen Pl anungsberichten 2011, 2012, 2014 und 2016 ausgewiesen . Die im Zeitverla uf ansteigenden Bedarfsfeststellungen an neuen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 7 Schulen und Erweiterungsbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulraumkapazitäten ergaben sich vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse im Rahmen von neuen Bevölk e- rungsprognosen sowie im Zusammenhang mit schu lrechtlichen Veränderungen . Seit 2011 sind acht Schulrechtsänderungsgesetze in Kraft getreten, die teilweise erhebliche Auswi r- kungen auf die kommunale Schulentwicklun gsplanung haben, wenn hierbei z.B. auch mögl i- che Bandbreiten zur Klassenbildung und Richtw erte für (durchschnittliche) Klassengrößen abgesenkt wurden, z.B. in Grundschulen von 24 auf 23 oder in Gymnasien und Gesamtschu- len von 28 auf 27. Die E ffekte (in Form einer geringeren Anzahl an zur Verfügung stehenden Schulplätzen) sind aufgrund der Vielz ahl der Schulen und Klassen in Köln erheblich. Die aktuelle Leitentscheidung der neuen Landesregierung für G9 im Rahmen des 13. Schu l- rechtsänderungsgesetzes löst weiteren, erheblichen Schulraumbedarf aus (siehe Kapitel 4). 1.3. Inhaltlicher Aufbau des Fortschreibungsberichts Nachdem in Kapitel 1 Hintergrund und Zielsetzung des vorliegenden Fortschreibungsberic h- tes skizziert wurden, sollen in Kapitel 2 die Ergebnisse der städtischen Bevölkerungsprogn o- se von 2015 kurz in Erinnerung gerufen werden. Kapitel 3 zieh t eine Zwischenbilanz zur Maßnahmenplanung der Schulentwicklungsplanung 2016 in stadtbezirklicher Di fferenzierung und schreibt diese fort . Kapitel 4 hebt auf die Wiedereinführung des G9 -Bildungsganges an Gymnasien und Umsetzungsschritte in Köln ab. Kapitel 5 informiert im Überblick über die aktuellen Flächenbedarfe und die laufende Flächensicherung für neue Schulen in Köln. In Kapitel 6 unterbreitet die Verwaltung den politischen Gremien Vorschläge in einem Gesamt- paket zu den Schulfo rmen der neuen weiterfüh renden Schulen. In Kapitel 7 wird ein kurzer Überblick über laufende und geplante Beschleunigungspakete zum Schulbau gegeben und die Frage nach der Priorisierung von Schulbaumaßnahmen thematisiert. In Kapitel 8 sollen eine erste Bewertung und Abschätzung d er möglichen Konsequenzen der landesseitigen „Neuausrichtung der Inklusion“ erfolgen. Kapitel 9 schließlich zieht ein Gesamtfazit und gibt einen Ausblick auf das weitere Vorgehen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 8 (2) Bevölkerungsprognose und Schülerzahlenerwartung Nach der letzten städtischen Bevölkerungsprognose vom 08.05.2015 wird die Bevölkerung in Köln voraussichtlich auf fast 1,2 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner in 2040 ansteigen. Für die Kinder im Grundschulalter von 6 bis unter 10 Jahren wird ein Anstieg von rund 36.100 in 2014, dem Ausgangsjahr der Prognose, auf 40.600 in 2040 vorausgesagt. Das entspricht einem Anstieg um rund 4.500 Schülerinnen und Schüler und einem pr o- zentualen Zuwachs von rund 12%. Für die Kinder und Jugendlichen im Alter der Sekundarstufe I von 10 bis unter 16 J ah- ren wird ein Anstieg von rund 52.000 in 2014 auf 61.400 in 2040 vorausberechnet. Das entspricht einem Anstieg um rund 9.400 Schülerinnen und Schüler und einem, proze n- tualem Zuwachs von rund 18%. Die jeweiligen erheblichen Anstiege der Schüler*innenzahlen werden weitgehend schon bis 2030 erfolgen. Danach ist zwar ein weiterer Zuwachs zu erwarten, die Dynamik schwächt sich aber etwas ab. Rechnet man die erwarteten Bevölkerungszahlen im schulrelevanten Alter auf Eingangskla ssen in Grundschulen und weiterfüh renden Schulen um, dann werden 2040 voraussichtlich rund 1.125 Kinder mehr in Grundschulen eingeschult und gehen etwa 1.570 Kinder mehr in die 5. Klassen der weiterführenden Schulen über als 2014. Es zeigt sich mittlerweile zudem, dass die tatsächlichen Ist-Zahlen der Neugeborenen und Kleinkinder in Köln in den Jahren 2015 bis 2017 deutlich über die Prognosezahlen für diese Jahre hinausweisen. Die Prognose ist damit teilweise schon von der Wirklichkeit überholt worden und es ist mit relativ hoher Sicherhei t davon auszugehen, dass die Schulraumbeda r- fe zukünftig – etwa ab 2020 – noch höher ausfallen werden, als dies bislang prognostiziert werden konnte. Sobald eine neue kleinräumige städtische Bevölkerungsprognose vorliegt , wird in dem dann noch zu erstellend en zweiten Teil einer Fortschreibung der Schulentwic k- lungsplanung 2019 darzustellen sein, welche weiteren Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen. Ein Blick auf die Entwicklung der Zahl der Erstklässler*innen in Köln seit dem Schuljahr 2005/06 zeigt einen deutlich steigenden Trend. Während diese Zahl bis 2012/13 teils noch unter 9.000 lag, liegt sie seitdem (deutlich) darüber. Für die Schuljahre ab 2018/19 wird die Zahl der Erstklässler*innen in der unten stehenden Grafik abgeschätzt, in dem die einzelnen Altersjahrgänge der unter 1 - bis 5-Jährigen in Köln zum 31.12.2017 fortgeschrieben werden. Es wird also beispielsweise angenommen, dass die rund 11.800 Neugeborenen in Köln in 2017, rund 6 Jahre später, zum Schuljahr 2023/24, in der gleichen Größenordnung z ur Ein- schulung anstehen werden. In einer Variante wird mit leichten Wanderungsverlusten kalk u- liert, da erfahrungsgemäß im Saldo mehr Familien mit Kindern im Vorschulalter aus Köln wegziehen als zuziehen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 9 Ein ähnliches Bild w eiter steigender Schülerzahlen zeigt sich, wenn auf die Übergänge von der Primarstufe in die Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen in Köln abgestellt wird. Lag die Zahl der Fünftklässler*innen in Köln bis vor kurzem (knapp) unter 9.000, so sind z u- künftig weitere Steigerungen zu erwarten. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 10 Während die Zahl der Fünftklässler*innen in den Schuljahren 2018/19 bis 2021/22 anhand der Zahlen der Erst - bis Viertklässler*innen in Köln im Schuljahr 2017/18 abgeschätzt we r- den kann, werden für die Folgezeit die gegenwärtigen Kinderzahlen der unter 6 -Jährigen einfach fortgeschrieben. In einer Variante wird auch hier mit möglichen Wanderungsverlu s- ten, wie in der Vergangenheit, kalkuliert. Deutlich erkennbar wird, dass die Zahl der Fünf t- klässler*innen voraussichtlich sehr bald (deutlich) über 9.000 liegen und weiter steigen wird. Nach dieser vereinfachten Modellrechnung im Vorgriff auf die Ergebnisse der neuen Bevö l- kerungsprognose muss damit gerechnet werden, dass in wenigen Jahren mit 1 0.000 und danach mit 11.000 (und mehr) Fünftklässler*innen zur rechnen ist. Alles in allem ergibt sich mit Blick auf die Bevölkerungs - und Schülerzahlenentwicklung in Köln gegenwärtig gesichert der Bedarf an einer Vielzahl von Schulbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze. Wie in der Aktualisierung der Schulentwicklungspl a- nung 2016 mit Blick auf die Ergebnisse der städtischen Bevölkerungsprognose von 2015 ausführlich ausgewiesen und begründet worden war, strebte die Verwaltung damals den Bau von insgesamt 41 Schulen an, davon 23 für neue Grundschulen, 16 für neue weiterführende Schulen und zwei neue Gebäude für Berufskollegs. Zudem waren mindestens 18 bauliche Erweiterungen bestehender Schulen vorgesehen, davon fünf an Grundschulen und 13 an weiterführenden Schulen (vergleiche zum Umsetzungsstand Kapitel 3). Mit der Wiedereinführung des G9 -Bildungsgangs an Gymnasien werden weitere erhebliche zusätzliche Raumbedarfe ausgelöst. Nach derzeitiger Einschätzung müssten wegen G9 zu- mindest zwei neue Gymnasien (in Abhängigkeit von der realisierbaren Zügigkeit) realisiert werden (vergleiche hierzu ausführlich Kapitel 4). Die Kölner Schullandschaft ist des Weiteren von einem tiefgreifenden Wandel der Schu l- struktur geprägt. Die Bilanzierung des abgeschloss enen Anmeldeverfahrens für die weite r- führenden Schulen zum Schuljahr 2018/19 zeigte, dass die Gy mnasien und Gesamtschulen in Köln deutlich „überbucht“ sind und an den anderen Schulfo rmen rechnerisch in Bezug auf die Klassenfrequenzrichtwerte teilweise noch Plätze frei waren. Neue weiterführende Sch u- len in Köln werden daher bedarfsgerecht Gymnasien und Gesamtschulen sein (vergleiche hierzu Kapitel 6). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 11 (3) Zwischenbilanz Maßnahmenplanung 2016 In der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ hat die Verwaltung insg e- samt 122 Maßnahmen und Handlungsoptionen überwiegend schulorganisatorischer Art aus- gewiesen, mit denen die Kölner Schullandschaft ihrer Einschätzung nach bedarf sgerecht weiter entwickelt werden könnte. Im Folgenden wird eine Zwischenbilanz zur Umse tzung dieser Maßnahmen gezogen. Außerdem werden neuere planerische Überlegungen, die sich 2016 so noch nicht wiederfanden, ergänzt, und die Maßnahmenplanung damit fortgeschri e- ben. 3.0. Notwendigkeit von Ad-hoc-Lösungen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Mehrklassenbildungen an den Kölner Gymnasien Die Bildungsverwaltung stellt angesichts des hohen Bedarfs an Schulplätzen und längerer Zeiträume für „konventionelle“ Schulbauten wiederholt fest, dass es Ad -hoc-Lösungen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen bedarf. Für schnelle Lösungen zur Überbr ü- ckung des Zeitraums bis zur Fertigstellung von Erweiterungsbaumaßnahmen oder der Inbetriebnahme neuer Schulen kommen Mehrklassenbildungen, eine Ausschöpfung der maximalen Bandbreiten zur Klassen bildung und Provisorien in Form mobiler Einheiten bzw. die Schaffung oder Nutzung von Interimsstandorten in Frage. Nachdem nun erkennbar ist, dass - insbesondere auch in Wechselwirkung mit der Wiedereinführung von G9 (siehe aus- führlich Kapitel 4) - die Ins trumente „Mehrklassenbildung“ und „ Maximale Klassenbildung“ ausgeschöpft sind, verbleibt vor allem die Möglichkeit, an geeigneter Stelle durch Mobil- bzw. Interimsbauten den vorgezogenen Start von Schulen zu ermöglichen . Dieses Modell wurde beispielsweise für die neue Gesamtschule „Wasseramselweg“ in Köln bereits erfol greich umgesetzt. Es gilt, kurzfristig weitere geeignete Standorte zu identifizieren, um zeitnah zu- sätzliche Schülerplätze (aufgrund der Herausforderung G9 insbesondere an Gymnasien) zu realisieren. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist eine wesentliche Bedingung für die U m- setzung von G9 in Köln (siehe auch Kapitel 4). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 12 3.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt Bilanz Maßnahmenplanung M1 Zügigkeitserweiterung der GGS Lorele y- straße auf eine volle Zweizügigkeit nach Auszug der Michaeli-Schule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Loreleystraße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M2 Zügigkeitserweiterung der Célestin - Freinet-Schule, GGS Da gobertstraße auf eine volle Zweizügigkeit nach Umzug in die Bildungslandschaft Altstadt-Nord erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der Célestin -Freinet-Schule zum Schuljahr 2018/19 beschloss en. Die Umsetzung des Ratsbeschlusses erfolgt nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln erst zum Schuljahr 2019/20, da sich nach Ratsb eschluss heraus stellte, dass sich der geplante Umzug der Célestin - Freinet-Schule bis April 2019 verzögert. M3 Planungsoption zur Zügigkeitserweit e- rung der GGS Pfälzer Straße auf drei Züge unter Nutzung einer Fläche im B e- reich Pfälzer Straße/ Trierer Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die ursprünglich avisierte Fläche steht nicht mehr zur Verf ügung. Die Verwaltung wird eine neue Planungsoption erarbeiten, um den gemeinsamen Standort von Grun d- schule und Förderschule Sprache perspektivisch weiterentwickeln zu können. M3a Prüfoption: Erweiterung der KGS Mai n- zer Straße von 3,5 auf 4 Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l- le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , ob der Zusatz von Containern auf dem Schulgrundstück möglich ist, um so den Raumbestand für eine 4 -zügige Grund- schule realisieren zu können. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 13 M4 Umzug und Anpassung der Zügigkeit der Montessori-Grundschule Gilbachstraße / Raumsituation der Abendrealschule Ni e- derichstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Schulkonfer enz der Montessori -Grundschule Gilbachstraße hat sich am 06.07.2016 für den Verbleib der Schule am Standort Gilbachstraße und gegen einen Umzug an den Schulstandort Dagobertstraße ausgesprochen. Die Verwaltung hatte 2016 unter M4 vorgeschlagen, einen Umzug der Montessori - Grundschule Gilbachstraße an den Standort Dagobertstraße anzudenken. Hinte r- grund dieser Überlegung waren erstens die knappe Raumsituation für Schule und OGTS am Standort Gilbachstraße und zweitens der schlechte bauliche Zustand des Schulstandortes, der eine Generalsanierung erforderlich macht. Intention der Verwa l- tung war es, bessere Bedingungen für Schule, Kinder und Eltern realisieren zu kö n- nen. Die gegen den vorgeschlagenen Standortwechsel vorgetragenen Argume nte der festen Verankerung de r Schule im Veedel konnte die Verwaltung nachvollzi ehen. Sie zog daher ihren Vorschlag für einen Umzug der Schule zurück. Es verblieb die Frage nach den Rahmenbedingungen der erforderlichen Generalsanierung entweder im la u- fenden Betrieb oder bei temporärer Auslagerung. Im Rahmen e ines Runden Tisches am 03.11.2016 unter Beteiligung des Bezirksbürgermeisters, der Fraktionen, von E l- tern, Schulleitung, Gebäudewirtschaft, Amt für Schulentwicklung und Feuerwehr ist Folgendes einvernehmlich vereinbart worden: Es w urde noch einmal zugesichert, dass die Montessori -Grundschule am Standort Gilbachstraße verbleibt. Zur Planung der Sanierung wird eine „Phase 0“ unter Beteiligung von S chule und Verwaltung vo r- gesehen. Seitens der Verwaltung wurde verdeutlicht, dass eine Sa nierung im laufe n- den Betrieb ihrer Einschätzung nach nicht verantwortbar ist und die Schule Abstriche beim Raumkonzept und hinsichtlich der Schulhoffläche machen müsse. Es wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, um die Frage zu klären, was im Gebäude (einsc hließlich OGTS) im Gebäude unterzubringen ist. Eine zwischenzeitliche Auslagerung der Schule am Standort der OGTS-Container wäre optimal. Unabhängig von der Situation der GGS Gilbachstraße erarbeitet die Verwaltung ein tragfähiges Nutzungskonzept für das G ebäude Dagobertstraße/Niederichstraße, in dem nach Auszug der Grund schule und der (Aufbau)Realschule die Abendrealschule (2. Bildungsweg) verbleibt. Die unterrichtliche Nutzung durch die Ab endrealschule be- ginnt am Nachmittag ab ca. 15:00 Uhr. Ziel ist es, die Katholische Hauptschule Bülowstraße hierhin zu verlagern (siehe auch M65a). Der Teilstandort Stammheimer Straße der GGS Gilbachstraße soll in den Schulne u- bau Friedrich-Karl-Straße (siehe auch M57) umziehen und dort als dreizügige Grun d- schule verselbstständigt werden. In der Konsequenz soll die verbleibende GGS Gilbachstraße am Standort Gilbac h- straße auf 2 Züge (statt 2,5 Züge) festgelegt werden, um die Raumsituation dort zu verbessern. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 14 M5 Zügigkeitserweiterung der GGS Balth a- sarstraße auf eine volle Dreizügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Balthasarstraße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M6 Neue Grundschule an der Dr. Simons - Straße in Deutz mit Blick auf das Woh n- baugebiet Deutzer Hafen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung In den aktuellen städtebaulichen Planungen für den „Deutzer Hafen“ ist nunmehr die Errichtung der erforderlichen 5 -zügigen Grundschule unmittelbar auf dem Gelände des neuen Wohngebietes vorgesehen (siehe M6a) und nicht mehr an der Dr. Simons- Straße. Der potenzielle Schulstandort Dr. Simons-Straße soll aber unbedingt weiter- hin gesichert werden. Er kann langfristig als schulische Reservefläche (insbesondere für Grundschulbedarfe in u nd für Deutz) dienen und kann ggf. als Auslagerung s- standort für die erforderliche Sanierung der Realschule im Hasental dienen. M6a Neue Grundschule Deutzer Hafen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung In den aktuellen städtebaulichen Planung en für das Wohnbaugebiet „Deutzer Hafen“ ist auf dem Gelände eine 5-zügige Grundschule vorgesehen. M7 Neue Gesamtschule Innenstadt an den Teilstandorten Frankstraße und S e- verinswall bei auslaufender Schließung der be iden Realschulen zum Schuljahr 2014/15 (ist erfolgt) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Baumaßnahmen zum Abriss und Neubau des Schulgebäudes Severinswall au f- grund des erheblichen Sanierungsbedarfs und zur Realisierung einer Turnhalle sind im vom Rat am 04.04.2017 beschlos senen Maßnahmenpaket GU/TU enthalten. Die Fertigstellung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung geplant. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 15 M8 Anpassung der Zügigkeit der Kathol i- schen Hauptschule Großer Grieche n- markt – ggf. Nutzung von Raumreserven durch die Gesamtschul e Innenstadt, Pl a- nungsoption zur Reduzierung oder später auslaufenden Schließung der Hauptschu- le und Einric htung eines Teilstandortes der Gesamtschule Innenstadt erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016, nach dem für alle Sch ü- lerinnen und Schüler aus dem Kölner Süden ein erreichbares Hauptschulangebot in der bestehenden Hauptschule Großer Griechenmarkt im Stadtbezirk Innenstadt vo r- gehalten wird, zieht die Verwaltung ihren Diskussionsvorschlag M8 „Anpassung der Zügigkeit der Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt – ggf. Nutzung von Raumreserven durch die Gesamtschule Innen stadt, Planungsoption zur Reduzierung oder später auslaufenden Schließung der Hauptschule und Errichtung eines Teilsta n- dortes der Gesamtschule Innenstadt“ zurück und verfolgt diese Han dlungsoption nicht mehr weiter. Gleichzeitig ist die Verwaltung angehalten, die Schülerzahlentwicklung der Haup t- schule weiterhin zu beobachten. Würde diese unter die Mindestgröße fallen, be stünde Handlungsbedarf. Zudem stellt sich die Frage nach dem (potentiell erforderlichen) E r- satz der bestehenden Fertigbaueinheiten aus de n Jahren 1972 und 1976 . Würde die Zügigkeit der Hauptschule zukünftig angepasst werden, könnte auf den Ersatz ve r- zichtet werden. M9 Neue Gesamtschule Deutz bei ausla u- fender Schließung der Realschule I m Hasental und Erweiterungsbau (mit Blick auf das Wohnbaugebiet Deutzer H afen), alternativ: Bestand der Realschule und Realisierung einer neuen Gesamtschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltung sieht aktuell vor, die zweite Alternative (Erhalt der Realschule, Ne u- bau einer Gesamtschule nebendran) der mit M9 seinerzeit zur Diskussion gestellten zwei alternativen Planungsmöglichkeiten umzusetzen. Um den erwarteten Bedarf gerecht zu werden, der sich aus dem Bezug des neuen Siedlungsgebietes „Deutzer Hafen“ ergeben wird, soll auf dem Grundstück Im Hasen- tal zeitnah ein Neubau für eine Gesamtschule entstehen. Eine Weiterentwicklung bzw. ein Zusammendenken der dann am Standort bestehenden zwei Schulen könnte optional in einem zweiten, zukünftigen Schritt bearbeitet werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 16 M10 Einrichtung eines Realschulzuges ab Klasse 5 an der Aufbaurealschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Da sich der Umzug der Realschule am Rhein in die Bildungslan dschaft Altstadt-Nord verzögert, kann erstmals zum Schuljahr 2019/20 eine Eingangsklasse im 5. Schuljahr gebildet werden. M11 Zügigkeitserweiterung Königin -Luise- Schule, Gymnasium Alte Wallgasse in Altstadt-Nord durch Nutzung des gege n- überliegenden Schulstandorts Palmstr a- ße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Baumaßnahmen zur Generalinstandsetzung des Schulgebäudes und zur Erweite- rung der Königin -Luise-Schule mit einem Neubau auf d em Gelände der ehemalig en KGS Palmstraße sind im vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen Maßnahmenpaket GU/TU enthalten. Die Fer tigstellung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfa s- sung geplant. Eine zusätzliche Sportübungseinheit kann vor Ort nicht gesc haffen werden. Da der Raumbedarf für G9 nicht abgedeckt werden kann, muss, bei unverändertem Bauumfang, die vorgesehene Erhöhung der Zügigkeit zurückgenommen werden. Die entfallenden Plätze sind an anderer Stelle neu zu schaffen (siehe 3.0). M11a Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 14.02.2017 die Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße von 2 Zügen auf 3 Züge in der Sekundarstufe I und von 3 Züg en auf 5 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18 im Raumbestand beschlossen. Das Deutzer Gymnasium hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits r e- gelmäßig mehr Klassen gebildet, als es das Raumprogramm eigentlich vorsieht. Dafür wurden a uch die Raumkapazitäten genutzt, die durch Erweiterungsbaumaßnahmen für Zwecke des Ganztags und der Inklusion zur Verfügung gestellt wurden. Der B e- schluss geschah in dem Bewusstsein, mit dieser Entscheidung gleichzeitig längerfri s- tig auf die Einführung des gebundenen Ganztags zu verzichten und inklusive Unte r- richtsangebote lediglich eingeschränkt im vorhandenen Raumbestand organisi eren zu können. Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9 ist es erforderlich , die Änderung der Zügigkeit zukünftig wieder zurückzunehmen. Die entfallenden Plätze sind an a n- derer Stelle neu zu schaffen (siehe 3.0). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 17 M11b Zügigkeitserweiterung des Friedrich - Wilhelm-Gymnasiums, Gymnasium Severinstraße in Köln-Altstadt/Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung des Friedrich -Wilhelm- Gymnasiums, Gymnasium Severinstraße in Köln -Altstadt/Süd von 3 Zügen auf 4 Z ü- ge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2018/19 beschl ossen. Die Bezirksregierung Köln hat den Beschluss des Rates nicht genehmigt , weil Bedenken mit Blick auf die räumlichen Ressourcen der Schule bestehen, gleichzeitig aber zeitweilige Mehrklassenbildungen erlaubt. Sofern es erforderlich ist, wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln weiterhin prüfen, wann und ob am Friederich -Wilhelm-Gymnasium in den ko m- men Jahren Mehrklassen eingerichtet werden können, um zur Bedarfsdeckung an Gymnasialplätzen beizutragen . Räumliche Verbesserungen könn ten durch die B e- rücksichtigung des FWG bei der Baumaßnahme auf der Fläche Löwengasse entst e- hen. M11c Zügigkeitserweiterung der Kaiserin - Augusta-Schule, Gymnasium Georgsplatz in Altstadt-Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit Flächen im Bereich Löwengasse/ Severinstra- ße als bauliche Erweiterungsfläche für die Kaiserin -Augusta-Schule oder/und das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium aktiviert werden kann. Aufgrund der Eigentumsverhäl t- nisse der Grundstücke ist eine enge Abstimmung mit einem privaten Grundstückse i- gentümer erforderlich. Gleichzeitig sollen Anforderungen an Spielplatzflächen berück- sichtigt werden, die im „erweiterten Bereich“ bis zur Follerstraße als Ausgleichsma ß- nahmen vorgesehen worden sind. M12 Planungsoption zur Errichtung einer ne u- en weiterführenden Schule am Standort eines innerstädtischen Berufskollegs nach Verlegung des Berufskollegs nach Ossendorf erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die bisherigen Planungen zur Errichtung e ines Berufskollegs mit der Ausrichtung auf gesundheitsnahe Berufe in Ossendorf werden aufgrund der Komplexität des Verfa h- rens und der drängenden Bedarfe an den allgemein bildenden Schulen zurückgestellt. Stattdessen sieht d ie Verwaltung am Standort Ossendo rf nunmehr die Errichtung von zwei weiterführenden Schulen (einmal in öffentlicher, einmal in privater Träge rschaft) vor (siehe M53a und M53b). Bevor die Überlegungen zur Verlagerung eines Berufskollegs bzw. zur Verlagerung und Bündelung mehrerer gesundhei tsnaher Bildungsgänge unterschiedlicher Berufs- kollegs wieder aufgegriffen werden können, ist es erforderlich, einen neuen, geeign e- ten Standort zu finden. Ggf. könnte dieser Alternativstandort – einen Vorschlag der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 18 Bezirksvertretung Chorweiler aufgreifend ( „Realisierung eines Bildungscampus Köln - Nord“) – im Stadtbezirk Chorweiler verortet werden (siehe M76e). M13 Nachrichtlich: Errichtung eines Neubaus und vier Sportübungseinheiten für die Bedarfe der Berufskollegs 10, 17, 18 und 19 am Standort Eitorfer Straße in Deutz erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Das Projekt befindet sich derzeit noch in der Planungs phase. Eine große Herausfo r- derung stellt u.a. dar , den Schulbetrieb für derzeit rund 5.000 Schüler*innen bei einer laufenden Baumaßnahme zu gewährleisten. In Ermangelung geeig neter, spezialisier- ter Fachräume an möglichen Ausweich standorten bestehen höchst anspruchsvolle und komplexe Anforderungen an die Baumaßnahme. In ihrer Sitzung vom 15.05.2018 hat die Bezirksvertretung Porz den ASW meh rheitlich gebeten, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln -Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgeh o- ben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz -Mitte soll aufge- geben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz -Mitte (z.B. ehem. Die lektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis soll dem ASW und der Bezirksvertretung Porz vorgestellt werden. Der Ausschuss Schule und Weite rbildung hat den Beschluss der Bezirksvertretung Porz in seiner Sitzung am 27.09.2018 erörtert. Die Verwaltung befürwortet weiterhin den Umzug nach Deutz. M14 Sicherung von Grundstücken im Stad t- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Derzeit werden weitere Grundstücksoptionen im Stadtbezirk Innen stadt gesucht. Die Fläche an der Pfälzer Straße ist entfallen. Die städtische Fläche Dr. Simons -Straße soll nach wie vor für schulische Zwecke genutzt werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 19 3.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen Bilanz Maßnahmenplanung M15 Zügigkeitserweiterung der Franzisku s- schule, KGS Cäsarstraße auf eine volle Zweizügigkeit, Zügigkeitserweiterung der Maria-Sybilla-Merian-Schule, GGS C ä- sarstraße auf 4 Züge und Zügigkeitse r- weiterung der GGS Annastraße auf 4 Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Grundschulen an der Cäsarstraße können nur unter Inanspruchnahme der Schulerweiterungsfläche am Mathiaskirchplatz in geeigneter Form erweitert werden. Aufgrund der kontroversen Diskussionen um die Nutzung dieser Fläche in der Ve r- gangenheit, ist eine eindeutige politische Positionierung zur Schulerweiterung auf di e- ser Fläche erforderlich, um die Planungen im Rahmen der Priorisierung der Schu l- baumaßnahmen weiter fortführen zu können. Die Verwaltung bittet di e politischen Gremien um ein positives Votum. Die weitere Bearbeitung der erforderlichen Erweit e- rung am Standort Annastraße verbleibt ebenfalls im Blick. Wann genau die Maßna h- me umgesetzt werden kann, hängt von noch zu treffenden Priorisierungsentscheidun- gen und damit von Möglichkeiten zur Personalisierung des Projektes ab. Vorablösungen durch die Aufstellung von Containern werden derzeit geprüft. M16 Neue Grundschule Gaedestraße in Mar i- enburg erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat ha t am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Gaed estraße zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modul a- rer Bauweise zu errichten. M17 Zwei neue Grundschulen in Parkstadt - Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Für die benötigten Gru ndschulen sind in der städtebaulichen Entwicklungsplanung entsprechende Flächen berücksichtigt. M18 Neue Grundschule im Plangebiet Ro n- dorf-Nordwest erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Zahl der vorge sehenen Wohneinheiten im Plangebiet Rondorf -Nordwest hat sich zwischenzeitlich erhöht. Die schulischen Planungen wurden angepasst (siehe M18a). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 20 M18a Zwei neue Grundschulen im Plangebiet Rondorf-Nordwest erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Aufgrund der gestiegenen Zahl der vorgesehenen Wohneinheiten im Wohnungsba u- gebiet Rondorf-Nordwest wird nun ein Bedarf von insgesamt bis zu 6 Grundschulz ü- gen – damit ein Zug mehr als bisher – erwartet. Die Bildungsverwaltung hat die Fl ä- chenbedarfsanmeldung angepasst. In der Summe sind nun zwei Grundstücke, für ei- ne 4-zügige und eine 2-zügige Grundschule, erforderlich und eingeplant. Die 4-zügige Grundschule soll dabei mit dem Bezug der ersten Wo hneinheiten in Rondorf Nor d- west zuerst ihren Betrieb aufnehmen können. M19 Neubau bei Erweiterung der Ernst - Moritz-Arndt-Schule (EMA), EGS Mai n- straße in Rodenkirchen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Neubau einer fünfzügigen Grundschule ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU /TU-Maßnahmenpaketes, eine Inbetriebnahme ist im Sommer 2022 vorgesehen. Bis dahin wird das erforderliche Platzangebot durch v o- rübergehende Erweiterungen der Grundschulen in Weiß und Sürth sichergestellt. M19a Nachrichtlich: Umzug der Offenen Schule Köln in einen Neubau auf dem Sürther Feld erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Offene Schule Köln beabsichtigt, auf einer Fläche im Sürther Feld, ein neues Schulgebäude für ihre Gesamtschule zu errichten. Darüber hinaus soll eine zweizügi- ge Grundschule entstehen. M20 Zügigkeitserweiterung der Grüngürte l- schule, KGS Mainstraße auf 4 Züge nach Umzug der EMA erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Zügigkeitserweiterung der Grüngürtelschule soll nach Umzug der EMA e rfolgen (siehe M19). M21 Anpassung der Zügigkeit der Kettele r- schule, GGS Ketteler Straße mit Tei l- standort Godorfer Straße auf eine volle Fünfzügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der Kettelersc hule zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 21 M22 Zügigkeitserweiterung Gymnasium R o- denkirchen Sürther Straße zu 2017/18 bei auslaufender Schließung der Haup t- schule Ringelnatzstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Rodenkir- chen Sürther Straße zu 2017/18 bei auslaufender Schließung der Hauptschule Ri n- gelnatzstraße beschlossen. M23 Neue weiterführende Schule Rondorf - Nordwest erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung In der städtebaulichen Entwicklungspl anung ist e ine 5-zügige weiterführende Schule berücksichtigt. Mit Planungsbeschluss zur Realisierung des Schulgebäudes schlägt die Verwaltung die schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule vor. M24 Zügigkeitserweiterung Gesamtschule Rodenkirchen Sürther Straße zu 2017/18 unter Nutzung von Fertigbaueinheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenki r- chen beschlossen. Die Fertigbauten sind errichtet. In einem zweiten Schritt soll nun zeitnah die vorgesehene, dauerhafte bauliche Erweiterung realisiert werden. M25 Zügigkeitserweiterung Europaschule, Gesamtschule Zollstock zu 2017/18 im Raumbestand unter Vorgriff auf Erweit e- rungsbau, Planungsoption einer weiteren Erweiterung in einem zweiten Schritt u n- ter Nutzung Parkplatzfläche erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung der Europaschule auf jeweils 6 Züge in den Sekundarstufen I und II beschlossen. In einem zweiten Schritt sieht die Verwaltung zukünftig eine weitere schulrechtliche und räumliche Erweiterung auf insgesamt 8 Züge in der Sekundarstufe I und 7 Züge in der Sekundarstufe II auf dem Sc hulgrundstück unter Einbeziehung der Parkplat z- fläche vor. Aufgrund der komplexen Grundstückssituation (Tiefgarage) und der ba u- rechtlichen Erfordernisse, die auch in die Belange von Nachbargrundstücken eingre i- fen (Stellplatznachweis) , gestaltet sich die erf orderliche Prüfung der vorgesehenen Maßnahme schwierig und dauert an. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 22 M26 Neue weiterführende Schule Parkstadt - Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Im Rahmen der Flächensicherung für Bil dungsbedarfe wurde das Gelände der eh e- maligen D om-Brauerei in der städtebaulichen Entwicklungs planung als Standort für eine weiterfüh rende Schule berück sichtigt. Der Ankauf vom BLB NRW steht jedoch noch aus, da das Land die Flächen zumindest noch mittelfristig für die Erstaufnahm e- einrichtung des Landes für Geflüchtete weiternutzen wird. Die Verwaltung schlägt vor, an diesem Standort ein Gymnasium zu errichten. Ein vo r- gezogener Start der Schule sollte geprüft werden. M27 Nachrichtlich: Erfolgte Auflösende Schließung der Förderschule Lernen Rosenzweigweg wegen Unterschreitung der Mindestgröße bei gleichzeitiger Ei n- richtung eines Teilstandortes der Wi l- helm-Leyendecker-Schule zum Erhalt des regionalen Angebotes zum Schuljahr 2015/16 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat diese schu lentwicklungsplanerische Maßnahme am 12.05.2015 b e- schlossen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 23 3.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal Bilanz Maßnahmenplanung M28 Neue Grundschule Mommsenstraße in Sülz zu 2014/15 (ist erfolgt); geplante Erweiterung unter Nutzung von Räu m- lichkeiten am Standort Kaiser sescher- straße nach Umzug der Helios - Grundschule vom Interimsstandort auf das Heliosgelände 2022/23 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Grundschule Mommsenstraße ist im Betrieb. Der Umzug der Helios -Grundschule wird sich n ach der zeitigem Kenntnisstand verschieben und nun voraussichtlich zum Schuljahr 2023/24 realisiert werden können . Danach soll wie geplant die schulrechtli- che Erweiterung der GGS Mommsenstraße in Sülz erfolgen. Die GGS Mommse n- straße wird dann die Räume nutzen, die bis dahin die Helios-Grundschule belegt hat. M29 Anpassung der Zügigkeit der GGS B a- chemer Straße auf eine volle Zweizügi g- keit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Bachemer Straße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M29a Prüfoption: Erweiterung der GGS Braunsfeld, Geilenkircher Straße von 4 auf 5 Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l- le“, verg leiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , ob der Zusatz von Containern auf dem Schulgrundstück möglich ist, um so den Raumbestand für eine 5 -zügige Grund- schule realisieren zu können. M30 Umzug bei Erweiterung der Hans - Christian-Andersen-Schule, KGS Fre i- ligrathstraße in Grundschulneubau Werthmannstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Umsetzung des Schulbauprojektes Werthmannstraße steht noch aus. Der Ankauf der Fläche im Privateigentum steht noch aus. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 24 M31 Zügigkeitserweiterung der GGS Fre i- ligrathstraße auf 4 Züge nach Umzug der Hans-Christian-Anders-Schule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Umsetzung der Maßnahme hängt von M30 ab. M32 Neue Grundschule Statthalterhofallee in Junkersdorf, Anpassung der Zügigk eit der Ildefons-Herwegen-Schule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Statthalte r- hofallee zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modularer Bauweise zu errichten. Die Planungsaufnahme erfolgte mit Ratsbeschluss vom 19.12.2017. M33 Erweiterung Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul in Widdersdorf (bereits fertig gestellt) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 di e Änderung der Zügigkeit der Olympiaschule von 2 Z ü- gen auf 5 Züge zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M34 Erweiterung Pater -Delp-Schule, KGS Im Kamp in Widdersdorf erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung d er Zügigkeit der Pater -Delp-Schule von 2 Zügen auf 3 Züge zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M35 Neue Gesamtschule Lindenthal an den Teilstandorten Berrenrather Straße und Euskirchener Straße zu 2018/19 bei au s- laufender Schließung der Elsa - Brändström-Realschule (2017/18) und der Theodor -Heuss-Realschule (2018/19) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Das benannte Vorhaben wird nach ausführlicher Diskussion in den politischen Grem i- en nicht weiterverfolgt und wurde zwischenzeitlich durch Maßnahme M35a ersetzt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 25 M35a Neue Gesamtschule Lindenthal an den Teilstandorten Berrenrather Straße und Alter Militärring zu 2019/20 bei zei t- gleich auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltung beabsichtigt, zum Schuljahr 2019/20 eine Gesamtschule an den Tei l- standorten Berrenrather Straße in Sülz und Alter Militärring in Müngersdorf zu erric h- ten (vergleiche Beschluss 2627/2018, Rat 27.09 .2018). Die neue Gesamtschule wird nach den Sommerferien 2019 mit vier Eingangsklassen in der 5. Klassenstufe am Schulstandort Berrenrather Straße sta rten. Die Jahrgänge der Sekundarstufe I ( 5. bis 7. Klasse ) sollen dauerhaft am Standort Berrenrather Straße bleiben, d ie höheren Jahrgänge der Sekundarstufen I und II (die 8. bis 13. Klasse) am Alten Militärring. Mit dem Start der Gesamtschule werden die Elsa -Brändström-Realschule, Berre n- rather Straße, und die Ernst Simons -Realschule, Alter Militärring, zum Schuljahr 2019/20 auslaufend schließen. Beide Schulen nehmen ab dem Schuljahr 2019/20 keine Fünftklässler*innen mehr auf. Für die verbleibenden Schüler*innen der Rea l- schulen werden Stadt Köln und Bezirksregierung Köln sicherstellen, dass sie den a n- gestrebten Schulabschl uss unter angemessenen Rahmenbedingungen absolvieren können. Die Schulkonferenzen der beiden Realschulen haben die schulentwicklung s- planerische Maßnahme im Juni 2018 jeweils einstimmig beschlossen. Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 20 21 („3. Containerwel- le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft, inwieweit die Raumsituation am Standort Berrenrather Straße 488 kurzfristig verbessert werden kann. M36 Zügigkeitserweiterung Hildegard -von- Bingen-Gymnasium Leybergstraße zu 2017/18 unt er Nutzung von Fertigba u- einheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung ist mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 e r- folgt. Der Erweiterungsbau mit Dreifachturnhalle für den Ganztag und Ersatz der zur Zügigkeitserhöhung aufgestellten Modulbauten ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU -Maßnahmenpaketes. Eine Fertigstellung ist inne r- halb von fünf Jahren nach Beschlussfassung vorgesehen. M37 Zügigkeitserweiterung Schillergymnas i- um Nikolausstraße 55 zum Schuljahr 2017/18 unter Nutzung von Räumlichke i- ten (des alten Schulstandortes) Lotha r- straße im Vorgriff auf Erweiterungsbau erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die schulrechtliche Zügigkeitser weiterung ist mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 e r- folgt. Die baulichen Erweiterungsbaumaßnahmen haben im Jahr 2018 begonnen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 26 M37a Nutzung weiterer zur Verfügung st e- hender Raumkapazitäten am Standort Lotharstraße durch die nahe gelegenen Schulen Elisabeth-von-Thüringen- Gymnasium und Hildegard -von-Bingen- Gymnasium erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Standort Lotharstraße wird derzeit als Teilstandort des Schillergymnasiums g e- nutzt. Weitere Nutzungsmöglichkeiten mit Blick auf die Wiederein führung G9 sind er- forderlich und werden geprüft. M38 Zügigkeitserweiterung Georg -Büchner- Gymnasium Ostlandstraße zu 2016/17 unter Nutzung von Räumlichkeiten der auslaufend schließenden Martin -Luther- King-Hauptschule Ostlandstraße; nach Abschluss der Gene ralsanierung we itere Zügigkeitserhöhung in einem 2. Schritt erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat die Zügigkeitserweiterung des Georg -Büchner-Gymnasiums Ostlandstra- ße zu 2016/17 unter Nutzung von Räumlichkeiten der auslaufend schl ießenden Mar- tin-Luther-King-Hauptschule Ostlandstraße am 10.05.2016 beschlossen. Die Sani e- rung des Gebäudes hat im Jahr 2018 begonnen. Aufgrund der G9-Anforderungen kann der zweite Schritt der Zügigkeitserhöhung nicht erfolgen. Die Plätze sind an anderer Stelle neu zu schaffen (siehe 3.0). M39 Zügigkeitserweiterung des Apostelgy m- nasiums Biggestraße auf 5 Züge in der Sekundarstufe II [bereits fertig gestellt] erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Nach der in der Vergangenheit schon erfolgten Z ügigkeitserweiterung des APG in der Sekundarstufe II auf 5 Züge, ist die Zügigkeit der Schule im Dezember 2017 erneut angepasst worden . Das Apostelgymnasium wird nunmehr – bei gleichen räumlichen Gegebenheiten wie zuvor – mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II geführt. Die Verwaltung zieht in Erwägung , die Zügigkeit wieder zu reduzieren, sobald geeignete Alternativen für dringend erforderliche Gymnasialplätze im Stadtbezirk vorhanden sind. Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l- le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft t, inwieweit die Raumsituation am Standort Biggestraße 2 kurzfristig verbessert werden kann. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 27 M40 Neues Gymnasium Zusestraße in Löv e- nich erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau des Gymnasiums Z usestraße in modularer Bauweise zu errichten. Der Neubau mit Turnhalle ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes. In der Sitzung vom 18.05.2017 hat der Rat die schulrechtliche Errichtung des Gymna- siums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich beschlossen. Das Gymnasium startet zum Schuljahr 2018/19 am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf. M40a Neues Gymnasium Neue Sandkaul in Widdersdorf erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung In seiner Sitzung vom 18.05.2017 hat der Rat die schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich beschlossen, das bis zur Ferti g- stellung des Gebäudes interimswei se am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf starten sollte. Die Verwaltung sieht vor, am Schulstandort Neue Sandkaul in Widdersdorf dauerhaft ein Gymnasium zu führen. Wenn das Schulgebäude in Lövenich fertig gestellt sein wird (siehe M40), wird die Verwal tung den politischen Gremien eine weitere schu l- rechtliche Errichtung vorschlagen, so dass zukünftig zwei neue Gymnasien, in Löv e- nich und in Widdersdorf, entstanden sein werden. M41 Nachrichtlich: neue Gesamtschule Wa s- seramselweg in Vogelsang im Stadtb e- zirk Ehrenfeld erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Gesamtschule Wassera m- selweg zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplä tzen in modularer Bauweise zu errichten. In der Sitzung vom 28.09.2017 hat der Rat der Stadt Köln die schul rechtliche Errich- tung der Gesamtschule Wasseramselweg in Köln -Vogelsang zum Schu ljahr 2018/19 beschlossen. Die Gesamtschule wird bis zur Fertigstellung des Gebäudes zunächst in mobilen Fertigba ueinheiten und in einem angemiete ten Gebäude am Wasseram sel- weg untergebracht werden. Die Schule ist zum Schuljahr 2018/19 an den Start g e- gangen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 28 M41a Schulische Kooperation mit Stadt Pu l- heim / Beschulung Kölner Sch ü- ler*innen am Schulzentrum Brauweiler erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltungen der Kommunen Pulheim und Köln haben in der jüngeren Verga n- genheit erörtert, ob und inwieweit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Koopera- tion im schulischen Bereich umgesetzt wer den kann, mit dem Ziel, an den beiden Schulen (Gymnasium und Gesamtschule) im Schulzentrum Brauweiler in Pulheim „Belegplätze“ für Kölner Kinder dauerhaft abzusichern. Im August 2018 hat die Stadt Pulheim ihre Entscheidung mitgeteilt, dass sie an einem Vertragsabschluss nicht mehr interessiert ist . Unter anderem möchte die Stadt Pu l- heim keine Definition von Schuleingangsbezirken vornehmen, in denen Einzugsgebi e- te des Kölner Westen mit aufgenommen werden, da man hier eine Einschränkung der gemeindlichen Han dlungsspielräume befürchtet. Die Bildungsverwaltung der Stadt Pulheim zieht des Weiteren in Erwägung, mit Blick auf die Grundschulsituation einen Ratsbeschluss nach § 46 Abs. 4 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zu erwirken. Es ist derzeit dennoch davon auszugehen, dass im Schulzentrum Brauweiler auch zukünftig Kölner Kinder aufgenommen werden können. Die Verwaltung wird die Entwicklung sehr genau beobachten, um bei Bedarf alternative Lösungen entwickeln zu können. Auch wenn das Ziel einer formalen Kooperation nicht mehr weiterverfolgt wird, ist gleichwohl festzuhalten, dass die konkrete Zusammenarbeit im schulischen Bereich durch die Erörterungen weiter intensiviert werden konnten. M42 Sicherung von Grundstücken im Stad t- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Mit der Realisierung der Gesamtschule Wasseramselweg sowie der Gymnasien Z u- sestraße und Neue Sandkaul können die vormals bestehenden großen Bedarfe im Stadtbezirk Lindenthal weitgehend gedeckt werden. Leider konnte eine formale Ve reinbarung mit der Stadt Pulheim zur Sicherung von Schülerplätzen für Kölner Kinder im Schulzentrum Brauweiler nicht erreicht werden. Um noch verbleibenden Platzbedarf en begegnen zu können , die sich zukünftig v o- raussichtlich ergeben werden und auch die (vorüber gehende) Erweiterung des Apo s- telgymnasiums wieder revidieren zu können, ist perspektivisch ein weiteres Schu l- grundstück, möglichst in einem zentralen Bereich im Stad tbezirk Lindenthal in den Blick zu nehmen. Sofern im Stadtteil Widdersdorf weitere Wohnbau flächen entstehen, muss dort ein Grundstück für eine Grundschule berücksichtigt werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 29 3.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld Bilanz Maßnahmenplanung M43 Anpassung der Zügigkeit der KGS Everhardstraße in Ehrenfeld auf eine volle Zweizügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der KGS Everhardtstraße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M44 Anpassung der Zügigkeit der GGS Nus s- baumer Straße in Neuehrenfeld auf eine volle Dreizügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Aufnahme der erforderlichen Baumaßnahmen in ein weiteres Beschleunigung s- paket wird geprüft. M45 Neue Grundschule auf dem Heliosgelä n- de in Ehrenfeld zu 2022/23 – Start der neuen Grundschule am Interimsstandort Kaisersescherstraße zu 2015/16 ist e r- folgt erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Umzug wird sich nach derzeitiger Einschätzung auf das Jahr 2023/24 verzögern. M45a Prüfoption: Temporärer Schulstandort für die ausgelagerte Grundschule Ku n- terbunt (GGS Görlinger Zentrum) auf dem Schulgrundstück Mengenicher Straße 28 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l- le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , ob der Zusatz von Containern auf dem Schulgrundstück Mengenicher Straße in ausreichender Anzahl möglich ist, um die Grundschule Kunterbunt von ihrem derzeitigen Auslagerungsstandort in Voge l- sang schnellstmöglich nach Bocklemünd/Mengenich zurückholen zu können. M46 Neubau eines Grundschulgebäudes in Ossendorf/ Butzweiler Hof als Teilstan d- ort der GGS Wilhelm-Schreiber-Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Auf dem Areal wurde eine geeignete Fläche identifiziert. Der Ankauf ist beauftragt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 30 M47 Ersatzbau für die Bertha -von-Suttner- Realschule Kolkrabenweg in Vogelsang - (Planungsoption einer perspektivischen Nutzung für Gymnasium oder Gesam t- schule, wenn Realschule nicht mehr adäquat nachgefragt würde ) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Ersatzbaumaßnahmen für die Bertha -von-Suttner-Realschule haben begonnen. Die seinerzeit benannte Planungsoption wird aktuell nicht verfolgt; die Schülerzahlen der Realschule sind gegenwärtig stabil. M48 Zügigkeitserweiterung Albertus -Magnus- Gymnasium Ottostraße unter Nutzung des Schulstandortes Overbeckstraße nach Umzug der Gesamtschule Helios von den Interimsstandorten Borsigstraße und Overbeckstraße auf das Heliosg e- lände zu 2022/23 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Überlegungen, die Kapazität des Albertus -Magnus-Gymnasium durch die Einric h- tung eines Teilstandortes am Standort Overbeckstraße zu erweitern, werden nicht mehr weiterverfolgt, da die Verwaltung beabsichtigt, das Schulgebäude Overbec k- straße der Synagogengemeinde Köln zur Errichtung eines Jüdischen Gymnasiums zur Verfügung zu stellen (siehe Maßnahme M48a). M48a Realisierung eines jüdischen Gymnas i- ums am Schulstandort Overbeckstraße nach U mzug der Gesamtschule Helios vom Interimsstandort auf das Heliosg e- lände zu 2023/24 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Stadt Köln und die Synagogen -Gemeinde Köln arbeiten im Rahmen einer Schu l- neuerrichtung eng zusammen. Konzipiert wird ein jüdisches Gymnasium am Schu l- standort Overbeckstraße in Köln -Ehrenfeld. Das Gymnasium wird in Ersatzschultr ä- gerschaft der Synagogen -Gemeinde Köln g eführt. Es ist ein von der Synagogen - Gemeinde und der Stadt gewünschtes Schulprojekt zur Bereicherung der Kölner Schullandschaft und Beleg für ein tolerantes und weltoffenes Köl n. Die Schule wird of- fen für Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen sein. Damit ist sie s o- wohl Ort des Lernens als auch Ort der Begegnung und des Miteinanders. Die Partnerinnen sind sich einig, bevorzugt den bestehenden Schulstandort Overbeckstraße in Köln -Ehrenfeld als Standort eines jüdischen Gymnasiums in zen t- raler Lage und in unmittelbarer Nähe der Synagoge Roonstraße und des Wohlfahrt s- zentrums Ottostraße zu realisieren. Die Stadt beabsichtigt, der Synagogen -Gemeinde den Schulstandort Overb eckstraße zur Verfügung zu stellen, nachdem die Helios - Gesamtschule voraussichtlich zum Schuljahr 2023/24 von diesem Int erimsstandort in den Schulneubau auf dem Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld umziehen wird. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 31 M49 Zügigkeitserweiterung Montessori - Gymnasium Rochusstraße zum Schu l- jahr 2016/17 unter Nutzung von Räu m- lichkeiten der zum Schuljahr 2016/17 umziehenden und zum Schuljahr 2017/18 auslaufend schließenden Mon t- essori-Hauptschule Rochusstraße – wei- tere Zügigkeitserweiterung unter Nutzung des Schulstandor ts Borsigstraße nach Umzug der Gesamtschule Helios von den Interimsstandorten Borsigstraße und Overbeckstraße auf das Heliosgelände zum Schuljahr 2022/23 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Zügigkeitserweiterung des Montessori -Gymnasiums unter Nutzung von Räu m- lichkeiten der Hauptschule ist erfolgt. Nach derzeitiger Einschätzung steht das G e- bäude Borsigstraße erst zum Schuljahr 2023/24 zur Verfügung, so dass die vorges e- hene zweite Kapazitätsausweitung erst ein Jahr später erfolgen kann. M50 Zügigkeitserweiterung der Max -Ernst- Gesamtschule Tollerstraße in Boc k- lemünd zum Schuljahr 2016/17 unter Nutzung bestehender Räumlichkeiten im teilweise Vorgriff auf Erweiterungsbau / nach Fertigstellung des Erweiterung s- baus weitere Zügigkeitserhöhung in e i- nem zweiten Schritt erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 10.05.2016 die Zügigkeitserweiterung der Max -Ernst-Gesamtschule beschlossen (erster Schritt) . Es wird geprüft , ob bzw. wann die in einem zweiten Schritt angedachte, weitere Erweiterung der Max -Ernst-Gesamtschule auf 8 Züge SI und 7 Züge SII möglich ist, o hne den bisher vorgesehenen Realisierungsprozess zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus zu verzögern. M51 Nur nachrichtlich: Neue Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die neue Gesamtschule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2018/19 in Interimsgebäuden aufgenommen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 32 M52 Neue Gesamtschule Heliosgelände in Ehrenfeld zum Schuljahr 2022/23 – Start an den Interimss tandorten Borsigstraße und Overbeckstraße zu 2018/19 (Rat s- beschluss und Genehmigung der B e- zirksregierung Köln liegen schon vor) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die neue Gesamtschule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2018/19 am Interimsstandort Borsigstraße aufgenommen. M53 Neubau Berufskolleg Gesundheit in Ossendorf/ Butzweiler Hof erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Das Projekt wird zugunsten der Errichtung von zwei weiterführenden Schulen (siehe Maßnahmen M53a und M53b) auf dem vorgesehenen Grundstück ruhend gestellt, bis eine Grundstücksalternative gefunden wird. Diese Alternative kann ggf. – einem Vor- schlag der Bezirksvertretung Chorweiler folgend („Realisierung eines Bildungscampus Köln-Nord“) – an einem Standort im Sta dtbezirk Chorweiler gesehen werden (siehe Maßnahme M76e). M53a Neue weiterführende Schule Butzwe i- ler Hof in Ossendorf in städtischer Trägerschaft erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Auf dem bisher für Berufskollegs angedachten Grundstück soll eine dringende ben ö- tigte weiterführende Schule in städtischer Trägerschaft baulich realisier t werden . Mit Planungsbeschluss (Session 2419/2018) schlägt die Verwaltung den Bau eines Schulgebäudes für ein Gymnasium vor. Der Beschluss zur schulrechtlichen Errich- tung eines Gymnasiums ist in einem zweiten Schritt vorgesehen. M53b Neue weiterführende Schule Butzwe i- ler Hof in Ossendorf in privater Tr ä- gerschaft (Internationale Frieden s- schule) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Träger der Schule beabsichtigt , dass die Internationale Friedensschule nach Ossendorf umzieht. Die Internationale Friedensschule benötigt einen neuen Standort in Köln, nachdem der Grundstückseigentümer den bisherigen Standort in Widdersdorf (Neue Sandkaul) an die Sta dt Köln abgegeben hat. Derzeit teilt sich die Internationale Friedensschule noch den Schulstandort Neue Sandkaul in Widdersdorf mit dem dort zum Schuljahr 2018/19 gestarteten neuen Gymnasium in städtischer Trägerschaft. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 33 M54 Nachrichtlich: Erfolgte a uslaufende Schließung der Kolkrabenschule, Förde r- schule Lernen Kolkrabenweg ab dem Schuljahr 2015/16 wegen Unterschre i- tung der Mindestgröße – [Bündelung der regionalen Nachfrage in Förderschulen Lernen Leyendecker Straße und Le r- nen/Emotionale und soziale Entw icklung Soldiner Straße] erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat die schulentwicklungsplanerische Maßnahme am 24.03.2015 beschlo s- sen. Die Räume der Kolkrabenschule werden derzeit für die aufgrund einer Generals- anierung erforderlichen Auslagerung der Grundschule Kunterbunt (Görlinger Zentrum, Bocklemünd/Mengenich) genutzt. Einige Räume werden des Weiteren der Förde r- schule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg zur Verfügung gestellt, um deren ang e- spannte Raumsituation etwas zu entspannen. M55 Sicherung von Grundstücken im Stad t- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Durch die Nutzung eines gesicherten Grundstückes am Butzweiler Hof für eine weiter- führende Schule in städtischer Trägerschaft (in deren unmittelbare Nachbarschaft auch die private Internationale Friedensschule umziehen wird) kann der Bedarf an zu- sätzlichen schulischen Kapazitäten für den Stadtbezirk Ehrenfeld , aber auch für Ki n- der aus benachbarten Stadtteilen weitgehend gedeckt werden . Weitere G rundstücke zur schulischen Nutzung, ggf. als Schulreserveflächen werden gleichsam vorsorglich gesucht. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 34 3.5. Stadtbezirk 5/ Nippes Bilanz Maßnahmenplanung M56 Neue Grundschule Kretzerstraße in Ni p- pes zu 2015/16 nach Schließung der Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße (ist erfolgt) – Erweiterung der neuen Grundschule um einen Zug nach Realisierung der Erweiterungsba u- maßnahmen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die schulrechtliche Errichtung ist zum Schuljahr 2015/16 erfolgt. Die Generalinstand- setzung der Turnhalle und der Erweiterungsbau zur Zügigkeitserweiterung sind B e- standteile des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU -Maßnahmenpaketes. Eine Fertigstellung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung vorgesehen. M57 Neue Grundschul e Friedrich -Karl-Straße (ehemaliges Nippesbad) in Nippes erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat ha tte am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Friedrich - Karl-Straße zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modularer Bauweise zu errichten. Zwischenzeitlich ist eine Anpassung des Planungsbeschlusses erfolgt (vergleiche 1444/2016/1). Der Rat hat am 05.07.2018 eine neue Planungsaufnahme zur Erric h- tung des Grundschulgebäudes in konventioneller und massiver Bauweise beschlo s- sen. Ziel ist der Umzug und die Verselbstständigung des bisherigen Teilstandortes der GGS Gilbachstraße (Montessori-Grundschule) aus der Stammheimer Straße. Die do r- tigen Räume sollen dann dem Grundschulstandort Garthestraße zuger echnet werden (siehe auch M60). M58 Planungsoption zur Erweiterung der Ma t- hilde-von-Mevissen-Grundschule Geller t- straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Grundstücksteile zwischen dem erhöht liegenden Schulgrundstück und der Nie h- ler S traße befinden sich in städtischem Eigentum und sind unbebaut. Die derzeitige Nutzung als Parkplatz stellt eine Zwischennutzung für die Zeit dar, in der noch kein Erweiterungsbedarf für die Mathilde-von-Mevissen-Schule besteht. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 35 M59 Anpassung der Zügi gkeit der GGS Nib e- lungenstraße in Mauenheim auf eine volle Dreizügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Nibelungenstraße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M60 Planungsoption zur Erweiterung der Ot t- fried-Preussler-Schule Garthestraße oder der GGS Garthestraße in Riehl nach Auszug der Nebenstelle der Montessori - Grundschule am Standort erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Diese Planungsoption ist a bhängig von Maßnahme M57 (Neue Grundschule Fried- rich-Karl-Straße (ehemaliges Nippesbad) in Nippes). M61 Zügigkeitserweiterung der KGS Oste r- rather Straße in Bilderstöckchen auf eine volle Dreizügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltung prüft die Aufnahme der erforderlichen Baumaßnahmen in ein weiteres Beschleunigungspaket. M62 Perspektivische Planungsoption: Zügi g- keitserweiterung Dreikönigsgymnasium Escher Straße bei auslaufender Schli e- ßung der Hauptschule Reutlinger Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Hauptschule Reutlinger Straße hat in den Eingangsklassen nach wie vor recht stabile Schülerzahlen. Eine Schul schließung zugunsten des Dreikönigsgymnasiums wird daher aktuell nicht in Erwägung gezogen. Der Erweiterun gsbau für den Ganztag und die Generalinstandsetzung des Hauptg e- bäudes des DKG (unter Berücksichtigung des G9 -Bedarfs) sind Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU -Maßnahmenpaketes. Eine Fertigstellung ist innerhalb von fünf Jahren nach Be schlussfassung vorgesehen. Die dafür erforder- liche Auslagerung des DKG soll auf der Fläche Schmiedegasse in Weidenpesch e r- folgen (siehe auch M63). M63 Neue weiterführende Schule Schmied e- gasse in Weidenpesch erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 16.04.2018 b e- schlossen, am Standort Schmiedegasse in Weidenpesch eine neue Gesamtschule vorzusehen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 36 Derzeit werden mit den auf dem Areal ansässigen Gewerbebe trieben Verhandlungen über eine ortsnahe Umsiedlung der Betriebe geführt. Die Umsetzung wird nach akt u- ellem Stand voraussichtlich im Jahr 2021 erfolgen. Die Baumaßnahme soll so ausg e- staltet werden, dass ein Start der Bebauung ohne diese Grundstücke erfolgen kann. Die Fläche Schmiedegas se soll zeitnah als Auslagerungsstandort des Dreikönig s- gymnasiums aufgrund der erforderlichen Generalsanierung des angestammten Schulgebäudes dienen. In Bezug auf den Start der Gesamtschule entstehen dadurch keine Verzögerungen. M64 Perspektivische Zügig keitserweiterung Gesamtschule Ossietzkystraße in Long e- rich unter Nu tzung des Schulstandortes Paul-Humburg-Straße / Konsequenz für die Förderschule Sprache Brehmstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Das Schulgebäude Paul-Humburg-Straße muss generalsaniert werden. Nachdem adäquate räumlich -gebäudliche Bedingungen geschaffen worden sind, wird die Ve r- waltung die erforderliche Beschlussvorlage zur Erweiterung der Gesamtschule Nippes von 4 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und von 4 auf 5 Züg e in der Sekundarstufe II in die politischen Gremien einbringen. M65 Planungsoption zur Realisierung einer neuen Gesamtschule (oder eines Gy m- nasiums) an den Standorten Niehler Kirchweg und Bülowstraße bei ausla u- fender Schließung der Edith -Stein- Realschule und der Katholischen Haup t- schule Bülowstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Planungsoption zur Realisierung einer neuen Gesamtschule an den angegebenen Standorten ist aufgrund der stabilen Schülerzahlen an Haupt - und Realschule zurzeit ruhend gestellt. Die Generalinstandsetzung der Edith -Stein-Realschule ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU -Maßnahmenpaketes. Die Realisierung ist i n- nerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung vorgesehen. M65a Zügigkeitserweiterung des Leonardo - da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung des Schulstandortes Bülowstraße / Umzug der Katholischen Hauptschule Bülowstraße in das Schulgebäude Dagobertstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltung sieht eine Zügigkeitserweiterung des Leonardo -da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung des Schulstandortes Bülowstraße vor, nachdem die Katholische Hauptschule Bülowstraße in das Schulgebäude Dagobertstraße umgezogen ist. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 37 M65b Prüfung zur Realisierung einer neuen weiterführenden Schule Longericher Straße in Bilderstöckchen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Dreikönigsgymnasiums wurde der Verwaltung eine potentielle Auslagerungsfläche Longericher Straße im Stadtteil Bi l- derstöckchen bekannt. Die Fläche kam für eine Auslagerung des DKG nicht in Frage. Die Verwaltung prüft derzeit, ob die Fläche als dauerhafter Standort für eine weite r- führende Schule in Frage kommen könnte , oder ob die Fläche für die Deutsche Bahn unverzichtbar ist. M65c Prüfung des Standortes des ehemal i- gen Kinderkrankenhauses Pallenber g- straße in Nippes / neue Förderschule Geistige Entwicklung erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Schulraumsituation der Förderschulen Geistige Entwicklung i st aufgrund der b e- sonderen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen und der insgesamt steigenden Nachfrage in Quantität und Qualität weiter verbesserungsfähig. Die Verwaltung prüft derzeit in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht den Standort des ehemali gen Kinderkrankenhauses Pallenbergstraße in Nippes auf die Möglichkeit hin, dort eine neue Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu errichten. Sofern sich der Standort Pallenbergstraße nicht eignen und realisieren lassen sollte, ist es vorgesehen, einen Alternativstandort zu entwickeln. Hierfür waren aus Sicht der Verwaltung die zentralen Gebiete der Stadtbezirke Ehrenfeld, Nippes oder Chorweiler am ehesten geeignet , um eine adäquate regionale Versorgung bei vertretbaren Schulwegen zu erreichen. M66 Sicherung von Grundstücken im Stad t- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die ursprünglich ins Auge gefassten Schulreserveflächen für Grundschulen in Niehl (Pastor-Wolf-Straße) und Weidenpesch (Simonskaul) haben sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Verwaltung sucht nach Alternativen. Es wird noch e ine weitere Fläche für eine weiterführende Schule gesucht, wenn sich Maßnahme M65b realisieren lässt, sonst zwei . Eine Option stellt die Fläche „Der R ü- benacker“ zwischen La chemer Weg und Niehler Ei dar, die im Rahmen der For t- schreibung des Regionalplans als potenzielle Fläche für einen „Allgemeinen Sie d- lungsbereich“ geprüft wird . Die Flächensicherung für zwei weitere weiterführende Schulen (neben der geplanten Gesamtschule S chmiedegasse) hat eine sehr hohe Priorität. In diesem Zusammenhang wird auch die Bezirksvertretung Nippes um U n- terstützung gebeten. Hinweise auf möglicherweise geeignete Flächen für Schulbau sind willkommen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 38 3.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler Bilanz Maßnahmenplanung M67 Neubau/ Verlagerung der Anna -Langohr- Schule, GGS Lebensbaumweg von He i- mersdorf nach Fühlinger Weg in Vol k- hoven-Weiler erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Baumaßnahmen am Standort Fühlinger Weg haben 2018 begonnen. M68 Anpassung der Zügigkeit der KGS L e- bensbaumweg in Heimersdorf auf eine volle Vierzügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Zügigkeitsänderung der KGS ist für die Zeit nach dem Umzug der GGS Lebens- baumweg (siehe M67) vorgesehen. M69 Zügigkeitserweiterung der GGS Soldiner Straße in Lindweiler auf eine volle Zwe i- zügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Zügigkeitserweiterung ist von der weiteren Schülerzahlentwicklung und der Raumsituation abhängig. Letztere wird weiterhin detailliert untersucht und beobachtet. Der bereits seit einigen Jahren erwartete Generationswechsel in Lindweiler scheint noch nicht eingesetzt zu haben. Im Durchschnitt stehen in den kommenden Jahren 31 Kinder zur Einschulung an. Dies ist für eine Kla sse zu viel, für zwei Klassen aber zu wenig, da die Mindestgröße von 18 Kindern je Klasse nicht erreicht werden kann. M70 Zügigkeitserweiterung der Erich -Ohser- Schule, GGS Schulstraße in Pesch auf drei Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Erich -Ohser-Schule hat zusätzliche Räume erhalten. Die schulrechtliche Änd e- rung der Zügigkeit ist vom Rat der Stadt Köln am 27.09.2018 beschlossen worden. M71 Zügigkeitserweiterung der KGS Gutnic k- straße in Roggendorf/Thenhoven auf drei Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im B e- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 1 führt aus: „D ie Planung zum B e- schluss zur Kapazitätserweiterung der KGS Gutnick straße um die Erweiterungsfläche auf dem Gelände der heutigen Kita Further Straße wird umgehend personalisiert und die Maßnahme umgesetzt (Schulentwicklungsplan (M71)). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 39 Die Verwaltung begrüßt den BV -Beschluss ausdrücklich. Der Standort soll in einem folgenden Beschleunigungspaket Schulbau berücksichtigt werden. M71a Prüfauftrag für eine weitere Grundsch u- le in Fühlingen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im B e- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 3 führt aus : „Der Stadtbezirk 6 benötigt in Fühlingen eine weitere Grundschule. Diese neu zu errichtende 2 -zügige Grun d- schule soll Potent ial zur Erweiterung haben. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Standort für ein solches Schulprojekt in Fühlingen zu finden. Ein möglicher Standort wäre das Grundstück des jetzigen Festplatzes an der Neusser Straße. Der Festplatz kann entsprechend auf das Nachbargrundstück ausweichen.“ Die Fragestellung, ob in Fühlingen eine Grundschule errichtet werden sollte und kann, ist sehr komplex. Hierbei spielen insbesondere die bestehenden Kapazitäten an den bestehenden Schulstandorten in den Nachbarstadtteilen eine Rolle, die bisher die Grundschulversorgung von Fühlingen (mit)übernommen haben. Gegenwärtig sieht die Verwaltung den Bedarf für eine neue Grundschule in Fühlingen nicht. Die Verwaltung beabsichtigt aber gleichwohl, den vorgeschl agenen Standort des jetzigen Festplatzes an der Neusser Straße auf seine Eignung hin zu prüfen und ihn nach Möglichkeit vor- sorglich als Schulreservefläche zu sichern. Nach Vorliegen der neuen kleinräumigen städtischen Bevölkerungsprognose kann auf aktualisierter Basis analysiert werden, wie sich die Bedarfslagen darstellen und ob bzw. wann eine neue Gru ndschule unter Berücksichtigung der bestehenden Kapazitäten in den Nachbarstadtteilen in Fühli n- gen bedarfsgerecht wäre. M72 Diskussionsvorschlag zur bedarfsgerec h- ten Weiterentwicklung der Schulstru ktur in Chorweiler bei Schließung der Gustav - Heinemann-Hauptschule – verschiedene Handlungsoptionen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im B e- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 6 führt aus: “Die aufgeführten M aß- nahmen M72 werden nicht weiter verfolgt.“ Mit M72 hatte die Verwaltung einen Diskussionsvorschlag zur bedarfsgerechten We i- terentwicklung der Schulstruktur in Chorweiler bei Schließung der Gus tav- Heinemann-Hauptschule unter breitet und vier verschiedene Ha ndlungsoptionen da r- gestellt. Schon im Vorgriff auf weitere Erörterungen unterstrich die Verwaltung im wei- teren Verlauf der Diskussionen , dass die nachrichtlich genannte, weil theoretisch denkbare Erweiterung der Heinrich -Böll-Gesamtschule unter Nutzung des Schulstan- dortes Karl-Marx-Allee 3 als Handlungsoption entfällt. Erstens sahen Rückmeldungen der Bezirksvertretung Chorweiler und von Schulen dies unisono sehr kritisch, weil die Heinrich-Böll-Gesamtschule jetzt schon achtzügig ist. Zweitens hat die Bezirk sregie- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 40 rung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde deutlich signalisiert, dass sie eine Erweite- rung der Schule aufgrund der aktuell schon erreichten Zügigkeit nicht genehmigen würde. Die Verwaltung begrüßt e die damit erreichte Klarstellung. Sie beabsichtigt e, die anderen Handlungsoptionen in Gesprächen mit den Schulen weiter zu erörtern , wenn die Schülerzahlenentwicklung der Haupt - und Realschule dies erfordern. Dies war bislang nicht der Fall. Entsprechend kann die Verwaltung dem oben benannten BV-Beschluss gut folgen. M72a Prüfauftrag Erweiterungsbau zum Ganztagsausbau der Henry -Ford- Realschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im B e- zirk Chorweiler“ beschlossen. B eschlusspunkt 5 führt aus : „Der dringend notwendige Erweiterungsbau zum Ganztagsausbau der Henry -Ford-Realschule Karl -Marx-Allee (Projektnummer 16-21235) mit Planungsbeschluss vom 10.07.2009 ist nun zügig v o- ranzutreiben.“ Die Verwaltung sieht wie die Bezir ksvertretung Erfordernisse für Erweiterungsba u- maßnahmen mit Blick auf den Ganztag der Henry -Ford-Realschule. Es wird aktuell geprüft, inwieweit eine zeitnahe Umsetzung bei begrenzten Personalres sourcen und daher erforderlichen Priorisierungen möglich sein wird. M73 Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch Schulstraße in Pesch erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Änderung der Zügigkeit erfolgte zum Schuljahr 2017/18. M74 Planungsoption zur Realisierung eines neuen Gymnasiums Vol khovener Weg bei Schließung der Ursula -Kuhr- Hauptschule Volkhovener Weg erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Aufgrund der gegenwärtig stabilen Nachfrage nach Schulplätzen an der Ursula-Kuhr- Hauptschule wird die Planungsoption nicht weiterverfolgt. Der Rat der Stadt Köln hat eine Reduzierung der Zügigkeit von 4 Zügen auf 3 Züge in seiner Sitzung am 05.07.2018 beschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat die Änderung genehmigt. Für die erforderlichen Bauarbeiten am Standort besteht nun ein verbindlicher Rahmen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 41 M75 Nachrichtlich: Erfolgte Entwicklung der Förderschule Lernen Soldiner Straße zu einer Verbundschule (Erweiterung um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung) zum Schuljahr 2015/16 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Förderschule wurde wie vorgesehen zum Schuljahr 2015/16 um den Förde r- schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung erweitert. Wie beabsichtigt , müssen Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt, die im Stadtbezirk Chorweiler wohnen und den Besuch einer Förderschule wünschen, nicht mehr nach Neustadt-Nord fa h- ren, um das dortige Angebot wahrnehmen zu können. Gleichzeitig führt dies aber dazu, dass die Raumsituation am (Doppel-)Standort (an dem sich auch die GGS Soldiner Straße befindet, v ergleiche M69) zunehmend ange- spannt ist, da die Schülerzahlen gestiegen sind. Die Verwaltung arbeitet an Lösungen zur Verbesserung der Raumsituation auf dem vorhandenen Schulgrundstück (siehe auch M75a). M75a Prüfauftrag Umzug der Förderschule Soldiner Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im B e- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 4 führt aus: „Da eine Erweiterung der Förderschule Soldiner Straße am derzeitigen Standort nicht mehr möglich ist, die K a- pazitätsgrenze der Schule aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt überschritten ist, muss über eine mö gliche Umsiedlung nachgedacht werden. Die Gustav Heinemann - Hauptschule Karl-Marx-Allee verzeichnet rückläuf ige Schülerzahlen. Es ist zu prüfen, ob eine Zusa mmenlegung der Gustav -Heinemann-Hauptschule mit der Ursula -Kuhr- Hauptschule Volkhovener Weg am Standort Volkhovener Weg realisiert werden kann. In den frei werdenden Standort der Gustav -Heinemann-Hauptschule könnte die Fö r- derschule Soldiner Straße ziehen. Die ÖPNV-Anbindung ist gegeben.“ Die Verwaltung rät zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer schulrechtlichen Zusam- menlegung der Gustav -Heinemann-Hauptschule und der Ursula -Kuhr-Hauptschule am Standort Volkhove ner Weg ab. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen , dass eine „Zusammenlegung“ formal schulrechtlich gleichbedeutend mit der Schließung beider Schulen und der schulrechtlichen Errichtung einer neuen Hauptschule ist, was die Bezirksvertretung vermutlich nicht intendiert. Die aktuelle Schülerzahl(entwicklung) stellt sich wie folgt dar: Im Anmeldeverfa hren zum Schuljahr 2018/19 hatten sich mit Stand 30.05.2018 insgesamt 32 Sch üler*innen an der Gustav-Heinemann-Schule und 44 an der Ursula -Kuhr-Schule angemeldet. Ei- ne adäquate räumliche Versorgung der Schülerinnen in den Eingangsklassen an e i- nem Standort kann daher nicht sichergestellt werden bzw. nur dann, wenn die aktuell erfolgte Zügigkeitsreduzierung der Ursula -Kuhr-Schule von 4 auf 3 Züge wieder rüc k- gängig gemacht würde (siehe M74) . Zu bedenken ist aber, dass sich die Schülerza h- len in den Hauptschulen in höheren Jahrgängen aufgrund von Schulformwechseln e r- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 42 höhen. Die Verwaltung rät aktuell von schulorganisatorischen Maßnahmen ab und schlägt vor, die Schülerzahl entwicklung der beiden Schulen weiter zu beobachten. Für die Erweiterung der Förderschule Soldiner Straße (siehe M75) wird angestrebt, eine räumliche Lösung auf dem aktuellen Grundstück zu finden, die die Bedarfe s o- wohl der Grundschule, als auch der Förderschule berücksichtigen kann. Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l- le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , inwieweit die Raumsituation am Standort Soldiner Straße 68 kurzfristig verbessert werden kann. M76 Sicherung von Grundstücken im Stad t- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Für den Stadtbezirk Chorweiler wird aktuell der Bedarf an einer neuen weiterführe n- den Schule gesehen, der durch die Maßnahmen M76b oder alternativ M76c g edeckt werden könnte. B ei einer Realisierung des städtebaulichen Großprojektes Kreuzfeld müssten dort (oder in unmittelbarere Nähe) zwingend Flächen für (weitere) Grund- und weiterführende Schulen eingeplant werden. M76a Realisierung einer Schulreservefläche und einer Kindertageseinrichtung am (ehemaligen) Schulstandort Holzheimer Weg in Worringen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Nach Überlegungen der Verwaltung im Nachgang zur Schulentwicklungsplanung 2016 soll e ine Teilfläche des ehemaligen Hau ptschulgrundstückes in Worringen als Schulreservefläche für Grundschule erhalten bleiben. Eine weitere Teilfläche ist für die Realisierung einer Ki ndertageseinrichtung und Wohnungsbau vorgesehen (Für den aktuellen, alternativen Prüfauftrag der Bezirksvertr etung und eine weitere Erört e- rung der Zukunft des ehemaligen Hauptschulstandortes siehe M76c). M76b Realisierung einer neuen weiterführen- den Schule am Standort Netzestraße/ Swinestraße in Chorweiler erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltung prüft gegenwärtig intensiv ein städtisches Grundstück an der Netze s- traße/ Swinestraße in Chorweiler auf seine Eignung als Standort für eine weiterfü h- rende Schule. Am Standort soll zudem eine Kindertageseinrichtung entstehen. Nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung bietet sich an diesem Standort die Realisie- rung einer Gesamtschule an. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 43 M76c Prüfauftrag Gesamtschule Hol zheimer Weg erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zu r Schulentwicklung im B e- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 3 führt aus: „Die Verwaltung wird au f- gefordert, am ehemaligen Schulstandort der Hauptschule am Holzheimer Weg in Worringen den Neubau einer 4-zügigen Gesamtschule zu ermöglichen. Hierzu soll die Gesamtfläche des Grundstücks unter Hinzunahme der Freiflächen und Sportplätze, des ehemaligen Turnhallengrundstücks und auch der derzeit zur Flüchtlingsunterbri n- gung genutzten Flächen sowie der Hausmeisterwohnung und der Parkflächen übe r- plant werde n. Die Altgebäude sind abzureißen, eine mehrgeschossige Neubaupl a- nung ist zu erarbeiten und entsprechend umzusetzen. In der Neubauplanung müsste keine Turnhalle eingeplant werden, da hierzu die Fläche der Sportanlage am Erdweg in Worringen, die fußläufig e rreichbar ist, genutzt werden könnten. Eine Hausmeiste r- wohnung muss ebenfalls nicht geplant werden, da die Aufgaben des Hausmeisters in Personalunion durch den Hausmeister mit Wohnung der Grundschulen „An den Ka u- len“ übernommen werden können. Die Verwaltun g weist zunächst darauf hin, dass für den Standort Holzheimer Weg gegenwärtig andere Planungen bestehen ( Schulreserve Grundschule, Kindertage s- einrichtungen sowie Wohnungsbau, siehe M76a). Die nach Bedarfsanalyse erforderl i- che, neue weiterführende Schule (G esamtschule) im Stadtbezirk Chorweiler sieht die Verwaltung aufgrund der deutlich zentraleren Lage eher am Standort Netzestraße/ Swinestraße im Stadtteil Chorweiler vor, auch wenn sich eine größere räumliche N ä- he und mögliche Konkurrenz zu and eren Schulen, insbesondere der Heinrich -Böll- Gesamtschule ergeben würde. Die periphere Lage einer neuen Gesamtschule am Standort Holzheimer Weg würde sich wiederum auf das Einzugsgebiet der Schule auswirken, die für eine erfolgreiche Neuerrichtung zwingend mindestens 1 00 Anmel- dungen benötigt, um schulrechtlich genehmigt zu werden. Vertreter*innen der B e- zirksvertretung und der Bürgervereine Worringen und Roggendorf/ Thenhoven arg u- mentierten im Gespräch mit der Verwaltung, dass der Standort Holzheimer Weg rel a- tiv gut an d ie S -Bahnlinie angebunden und damit auch gut vertretbar für Sch ü- ler*innen aus den südlichen Stadtteilen des Stadtbezirks Chorweiler, aus Nippes und der Innenstadt erreichbar sei (siehe auch Begründung zu M76d) . Alles in allem stellt die Verwaltung fest, da ss beide Standortalternativen zur Realisierung der benötigten neuen weiterführenden Schule im Stadtbezirk Chorweiler Chancen und Risiken au f- weisen, sie eine Gesamtschule Netzestraße/Swinestraße aufgrund der Lagegunst und Erreichbarkeit für Schüler*innen au s dem Stadtbezirk Chorweiler aber als bess e- re Alternative ansieht als eine Gesamtschule Holzheimer Weg. Die Verwaltung schlägt vor, den Standort Netzestraße/Swinestraße für eine neue G e- samtschule vorzusehen. Um auf zukünftig ggf. neu entstehende Bedarfe (n eue Bevöl- kerungsprognose, aktuell laufende Fortschreibung der Regionalplanung) vorbereitet zu sein, schlägt die Verwaltung außerdem vor, den Sta ndort Holzheimer Weg nicht nur wie geplant für Grundschule und Kita (siehe M76a) zu entwickeln, sondern gleich- zeitig die baurechtlichen Möglichkeiten für eine weitere weiterführende Schule zu pr ü- fen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 44 M76d Realisierung von schulischer Infrastru k- tur (und weiterer Bildungs- und Jugend- infrastruktur) im geplanten neuen Wohnbaugebiet „Im Kreuzfeld“ erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Es ist darauf hinzuweisen, dass ein neues Wohnbaugebiet „Im Kreuzfeld“ in der Schulentwicklungsplanung 2016 noch keine Berücksichtigung im Sinne einer separ a- ten Maßnahmendarstellung fand. Wenn die Planungen zur Realisierung nun mehr in- tensiviert werden, sieht die Verwaltung schulische Infrastruktur in „Im Kreuzfeld“ von – vorbehaltlich der genauen Größenordnung des Wohnbaugebietes – mindestens zwei Grundschulen und mindestens einer weiterführenden Schule vor , analog z.B. Par k- stadt-Süd. Selbstverständlich müssen in dem neuen Stadtteil auch Kindertagesein- richtungen, Jugendangebote und Spielplätze sowie Sportangebote Berücksichtigung finden. Eine weiterführende Schule für ein neues Wohnbaugebiet „ Im Kreuzfeld “ in Worringen oder in Ch orweiler zu denken, erscheint der Verwaltung als nicht zielfü h- rend. M76e Prüfauftrag zur Realisierung eines Bi l- dungscampus Köln-Nord erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentw icklung im B e- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 7 führt aus: „Zur Entschärfung des Schulnotstandes in Köln müssen unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastru k- tur bezirksübergreifende Lösungen für Kölner Schulen erörtert werden. Hierbei ist der über genügend Flächenpotential verfügende Stadtbezirk 6 als Standort eines Bi l- dungscampus Köln -Nord zu betrachten. Wünschenswert ist ein Standort zwischen Mercatorstraße und Drese nhofweg. Die Erreichbarkeit ist über den S -Bahnanschluss der S11 bzw. S6 a n der Haltestelle Blumenberg gegeben, die in 18 Minuten vom Hbf. Köln u.a. über die Haltestellen Hansaring, Geldernstraße, Longerich erreicht wird. Das Einzugsgebiet für Schüler ginge somit weit über die Grenzen des Stadtbezirks hinaus. Die Infrastruktur d er anzusiedelnden Schulen, wie Mensa und Sportmöglichkeiten, kann weitestgehend gemeinsam genutzt werden, sodass sich die Gesamtkosten für die zu errichtenden Schulen reduzieren werden. In einem Bildungscampus werden sich sämtliche benötigten Bildungseinrichtungen abbilden lassen, sodass die Möglic h- keit besteht, den Campus von der Kita bis zum Abitur zu durchlaufen. Selbst eine A u- ßenstelle der TH Köln mit angeschlossenem Wohnheim wäre denkbar.“ Die Verwaltung steht der Realisierung eines „Bildungscampus Köl n-Nord“ sehr positiv gegenüber und dankt der Bezirksvertretung Chorweiler für den konstruktiven Vor- schlag mit bezirksübergreifender Perspektive. Der angesprochene, mögliche Standort für einen Bildungscampus zwischen Mercatorstraße und Dresenhofweg liegt im zu- künftigen Stadtteil Kreuzfeld. Maßnahme M76d wäre damit elementarer Bestandteil des Bildungscampus. Nach Ersteinschätzung der Bildungsverwaltung und vorbehalt- lich weiterer Erörterungen könnte n sich – über die dringend erforderliche Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und eine adäquate Versorgung der Kinder- und Jugend- bevölkerung von Kreuzfeld mit Schulplätzen hinaus – weitere konkrete schulische Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 45 Nutzungsmöglichkeiten ergeben, z.B.: Neubau für ein Berufskolleg bzw. Realisierung eines Berufskollegs Gesundheit Neue weiterführende Schule für den Stadtbezirk Nippes in Abhängigkeit von zeitnahen Erfolgen bei der Flächensuche und -sicherung für die erforderlichen zwei neuen weiterführende Schulen in diesem Stadtbezirk. Des Weiteren könnte der Vorschlag der Bezir ksvertretung betreffend eines Ausbaus von Sportmöglichkeiten im Rahmen der laufenden Sportentwicklungsplanung für den neuen Stadtteil Kreuzfeld bewertet und aufgegriffen werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 46 3.7. Stadtbezirk 7/ Porz Bilanz Maßnahmenplanung M77 Neubau bei Erweiterung der Janusz- Korczak-Schule, KGS Am Altenberger Kreuz in Poll erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Neubau ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU - Maßnahmenpaketes. Eine Realisierung ist innerhalb von fünf Jahren nach Bes chluss- fassung vorgesehen. Der Neubau des Teilstandortes der KGS Am Altenberger Kreuz ist baulich zwingend mit der Erweiterung der Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg ve r- bunden und wird daher entsprechend koordiniert. M77a Erweiterung der F örderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg in Poll erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Schulraumsituation der Förderschule Geistige Entwicklung ist aufgrund der b e- sonderen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen und der insgesam t steigenden Nachfrage in Quantität und Qualität weiter verbesserungsfähig. Die Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen Beschleunigungspaketes Schulbau. Vorgesehen sind die Errichtung eines barrierefreien Erweiterungsbaus und der Neubau von Außenanlagen für den Bring- und Abholverkehr. Im Zuge der Baumaßnahmen werden ältere Pavillonanlagen ersetzt. M78 Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Porz, GGS Hauptstraße in Porz erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Neubau der Grundschule am bisherigen Standort steht noch aus. Er wird im Int e- grierten Handlungskonzept Porz -Mitte beschrieben. Die Verwaltung beabsichtigt, das Gebäude unmittelbar auf 4 Züge ausrichten. Die Bezirksvertretung Porz hat mit Beschluss vom 11.09.2018 bestätigt, dass der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule – wie von der Verwaltung vorgesehen und seitens der Schule und der Schulaufsicht unterstützt , nunmehr auch nach Einschä t- zung der Bezirksvertretung – in Porz-Mitte, und nicht etwa im Bereich Glashüttenstra- ße vorzusehen ist. Dieser Auffassung hat sich der Stadtentwicklungsausschuss ins einer Sitzung am 20.09.2018 angeschlossen. Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l- le“, verg leiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , inwieweit das Grundschulgebäude kurzfristig durch einen Interimsbau auf de m Schulgrundstück ergänzt werden kann, um die Voraussetzungen fü r Abriss und Neubau des bestehenden Grundschulgebä u- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 47 des zu schaffen. M79 Planungsoption für einen Neubau bei Erweiterung der Don -Bosco-Schule, GGS Humboldtstraße auf dem Grun d- stück Bonner Straße (südlicher Bereich) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Durch die Nutzung des südlichen Grundstücksteils am Schulstandort Bo nner Str aße (Fläche der ehemaligen belgische n Schule) für den Neubau eines 5 -zügigen Grun d- schulgebäudes könnte die Kapazität der Don -Bosco-Schule erhöht und damit das Platzangebot im Bereich der Stadtteilgrenzen von Porz, Urbach und Eil verbessert werden, ohne ein neues Schulgrundstück finden zu müssen. Die Verwaltung schlägt vor, die vormals als Planungsoption gekennzeichnete Maßnahme nunmehr zeitnah umzusetzen. M80 Zügigkeitserweiterung der KGS Kupfe r- gasse in zwei Schritten auf 6 Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 in einem ersten Schritt die Änderung der Zügigkeit der KGS Kupfergasse auf 5 Züge zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Die bauliche Rea- lisierung zur Aufnahme eines 6 . Grundschulzuges als Grundlage z ur schulrechtlichen Änderung steht noch aus. M81 Zwei neue Grundschulen in Zündorf-Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Grundschulplanungen sollen dann weiter vorangetrieben werden, wenn hinsich t- lich der städtebaulichen Entwicklung des Wohnbaugebietes Zündorf Süd eine klarere zeitliche Perspektive besteht. M82 Planungsoption zur Zügigkeitserweit e- rung des Stadtgymnasiums Porz unter Nutzung eines Teilstandortes Bonner Straße bei (auslaufender) Schließung der Kopernikusschule, Hauptsc hule Bonner Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Porz von 4 Zügen auf 5 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 7 Züge in der Seku n- darstufe II zum Schuljah r 2018/19 im Raumbestand beschlossen. Die Bezirksregi e- rung Köln hat den Beschluss des Rates allerdings nicht genehmigt, da Bedenken hin- sichtlich der Auskömmlichkeit der bestehenden räumlichen Ressourcen bestanden, gleichzeitig aber Mehrklassenbildungen erl aubt. Sofern es erforderlich ist, wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Bezirksregierung weiterhin prüfen, wann und ob Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 48 am Stadtgymnasium Porz in den kommen den Jahren Mehrklassen eingerichtet we r- den können, um zur Bedarfsdeckung an Gymnasialplätzen beizutragen. Die mit M82 beschriebene Planungsoption zur Bildung eines Teilstandortes des Stadtgymnasiums Porz wurde bislang nicht aktiv aufgegriffen, da die Schülerzahlen der Kopernikusschule relativ stabil sind und ein e auslaufende Schließung der Haup t- schule aktuell nicht zielführend ist. Es erscheint gegenwärtig vielmehr günstig, die e r- forderlichen Sanierungsarbeiten an den Hauptschulgebäuden schnellstmöglich zu e r- ledigen und die Gebäudesituation dabei neu zu strukturieren. Dabei sollte möglichst die südliche Teilfläche des Hauptschulgrundstückes (Grundstück der ehemaligen be l- gischen Schule) für einen Grundschulneubau mit Erweiterung für die Don -Bosco- Schule genutzt werden (siehe M79). Dies verbessert das Angebot an Grundschulplä t- zen für die Stadtteile Porz, Eil und Urbach in hohem Maß und trägt damit zur Deckung des Grundschulbedarfs in diesen Stadtteilen nachhaltig bei. M83 Planungsoption zur Zügigkeitserweit e- rung der Max -Planck-Realschule auf 6 Züge unter Nutzung der Räumlichkeiten der Don -Bosco-Schule, G GS Humbold t- straße nach deren Umzug erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die vierzügige Max -Planck-Realschule hatte bei einer Gesamtkapazität in den Ei n- gangsklassen von bisher 108 Plätzen insgesamt 130 Anmeldungen im Anmeldeve r- fahren zum Schul jahr 2018/19 und musste entsprechend Ablehnungen aussprechen. Die vorgeschlagene Zügigkeitserweiterung der Realschule sollte nach Einschätzung der Verwaltung realisiert werden. Zuvor ist ein Umzug der Don -Bosco-Schule in einen Grundschulneubau vorzusehen (siehe M79). M84 Planungsoption: Neue weiterführende Schule (Gesamtschule) in Zündorf -Süd, Interimsstart am Standort Heerstraße bei (auslaufender) Schließung der Johann - Amos-Comenius-Schule, Hauptschule Heerstraße und der Wilhelm -Busch- Realschule Heerstraße – Alternativ: neue Gebäude für fortbestehende Hauptschule und Realschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Realisierung der Planungsoption steht aus. Die B ezirksvertretung hat den Gedan- ken der Verwaltung aufgegriffen und eine Var iante entwickelt (siehe Maßnahmen M84a). Unabhängig davon ist nach Einschätzung der Verwaltung im Wohnbaugebiet Zündorf-Süd perspektivisch in jedem Fall die Realisierung eines Schulgebäudes für eine neue weiterführende Schule (neben zwei Grundschulgebäuden) vorzusehen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 49 M84a Prüfauftrag der Bezirksvertretung Porz zur Entwicklung der Schullandschaft im Bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Auf Anregung der Bezirksvertretung Porz hat der ASW die Verwaltung am 14.05.2018 beauftragt, (1) „kurzfristig Standorte für die Errichtung einer Dependance der Lise -Meitner- Gesamtschule zu prüfen. Dabei soll auch das Schulgebäude in der Stres e- mannstraße in die Prüfung miteinbezogen werden, das derzeit als Ausweic h- quartier für die GGS Breitenbachstraße genutzt wird.“ (2) „die auslaufende Schließung der Johann -Amos-Comenius-Schule, Hauptschule Heerstraße in Zündorf vorzubereiten und eine mögliche frühere Überführung der Kinder in die Kopernikusschule, Hauptschule Bonner Straße zu prüfen.“ (3) „auf Basis des in de r aktualisierten Schulentwicklungsplanung skizzierten E l- ternwillens von 22% (S. 84) den mittelfristigen Bedarf an Realschulplätzen im Stadtbezirk Porz darzustellen und dabei insbesondere zu prüfen, ob und wie der Bedarf bei einer eventuellen Schließung der Wilhelm-Busch-Realschule Hee r- straße in Zündorf gedeckt werden kann. Hierbei ist ebenso darzustellen, ob sich aus Sicht der Verwaltung nach einer möglichen Schließung der Wilhelm -Busch- Realschule der Bedarf für die Errichtung einer neuen Realschule am glei chen bzw. an einem anderen Standort im Stadtbezirk Porz ergibt.“ (4) „als Übergangslösung den Aufbau neuer Gesamtschulklassen in den freiwe r- denden Räumen der Johann -Amos-Comenius-Schule und ggf. der Wilhelm - Busch-Realschule entweder als Dependance der Lise -Meitner-Gesamtschule oder als Gesamtschulneugründung zu prüfen. Voraussetzung ist hierbei, dass spätestens zeitgleich die An - und Abfahrtssituation mittels einer separaten Z u- wegung über das benachbarte Feld verbessert wird und die Heerstraße dabei entlastet wird.“ (5) „die Standortsuche und die Planungen für den Neubau einer Gesamtschule im Stadtbezirk Porz unabhängig von den Planungen zum diskutierten Neubaug e- biet Zündorf-Süd voranzutreiben, in welche nach Errichtung die möglichen G e- samtschulklassen des Schulzentrums Zündorf einziehen. Als mögliche Stando r- te sind u.a. auch das ehemalige Dialektra -Gelände oder das Gewerbegebiet Kölner Straße in Westhoven einzubeziehen.“ (6) „die Planungen für die bedarfsgerechte Erweiterung des Lessing -Gymnasiums Heerstraße in die da nn freiwerdenden Haupt -, Real - bzw. Gesamtschulräume am Schulzentrum Zündorf zu prüfen und ggf. vorzubereiten.“ Die Verwaltung dankt der Bezirksvertretung Porz für ihre intensive Auseinanderse t- zung mit der in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanun g Köln 2016“ vorg e- stellten Planungsoption M84. Der Prüfauftrag entwickelt eine Variante der schulen t- wicklungsplanerischen Überlegungen, zu der die Verwaltung folgend Einschätzungen abgibt Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 50 M84b Realisierung eines Teilstandortes für die Lise -Meitner-Gesamtschule // Ein- schätzung der Verwaltung zum Prüfauf- trag der Bezirksvertretung Porz , B e- schlusspunkt 1 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Zunächst ist aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass die Lise -Meitner- Gesamtschule aktuell bereits se chszügig in der Sekundarstufe I ist. Da die Bezirksr e- gierung Köln nur noch Gesamtgrößen von 8 Zügen bei Gesamtschulen genehmigt, verbleibt die Option, die Schule um 2 Züge zu erweitern. Zu bedenken ist weiter, dass Gesamtschulen an Teilstandorten nach § 83 Abs. 5 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen schulrechtlich in der Regel horizontal zu gliedern sind. Das bedeutet, dass an einem Standort alle Klassen bestimmter Jahrgänge (z.B. die Klassen 5 bis 7) und am and e- ren Standort alle Klassen der weiteren Jahrgänge ( z.B. die Klassen 8 bis 13) zu fü h- ren sind. Wenn eine Gesamtschule mindestens 6 Züge hat, sind schulrechtlich auch vertikal gegliederte Teilstandorte denkbar (beide Standorte führen Klassen 5 bis 10 , die Oberstufe darf nicht aufgeteilt werden ), wenn an eine m Standort mindestens 2 Züge verortet werden können. Weitere Bedingungen nach Schulrecht für eine vertik a- le Gliederung bestehen darin, dass (a) nur so das schulische Angebot der Sekunda r- stufe I in einer Gemeinde gesichert werden kann und (b) dies nicht mit einer Sekun- darschule gesichert werden kann. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Realisie- rung eines horizontalen Teilstandortes für eine bestehende Schule, hier die Lise- Meitner-Gesamtschule, eine sehr schwierige schulorganisatorische Herausforderung , die Realisierung eines vertikalen Teilstandortes ist vermutlich nicht genehmigungsf ä- hig. Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen einer vertieften Prüfung dieser Hand- lungsoption als erste Schritte den Dialog mit der Schule und mit der Bezirksregierung Köln zu suchen. Im Rahmen des Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwelle“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , inwieweit die Raumsituation am Standort Stresemannstraße 36 kurzfristig so deutlich verbessert werden kann, dass die Au f- nahme von 2 weiteren Zügen möglich wird. Die Kapazitätserweiterung könnte zurück- genommen werden, sobald im Stadtbezirk Porz die vorgesehenen Gesamtschulplätze an anderer Stelle realisiert werden konnten. M84c Realisierung einer neuen Gesamtsch u- le am Interimsstandort Heerstraße nach Schließung der Johann -Amos- Comenius-Hauptschule und der Wi l- helm-Busch-Realschule // Einschätzung der Verwaltung zum Prüfauftrag der Bezirksvertretung Porz, Beschlus s- punkte 2 bis 4 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Prüfauftrag der Bezirksvertretung entspricht weitestgehend der seitens der Ve r- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 51 waltung vorgeschlagenen Planungsoption M84. Der Unterschied besteht darin, dass die Verwaltung einen perspektivischen Umzug der neuen Gesamtschule in das Ne u- baugebiet Zündorf-Süd andachte, während die Bezirksvertretung einen Umzug an e i- nen anderen, noch zu findenden Ort vorschlägt. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Errichtung einer neuen Gesamtschule am Standort Heerstraße nach wie vor eine schulorganisatorische Maß nahme, für die viel spricht, die aber auch mit der Schließung von zwei Schulen ein hergeht und die eine bauliche Lösung für die Sekundarstufe II der Gesamtschule bzw. ihren Umzug nach spätestens 6 Jahren voraussetzt. Im Einzelnen ist auszuführen: Es könnte eine auslaufende Schließung der Johann -Amos-Comenius- Hauptschule vorgesehen werden. Auslaufende Schließungen zielen auf einen möglichst langen Verbleib der Schüler*innen am Schulstandort und der Mö g- lichkeit für möglichst viele der Schüler*innen in den best ehenden, zumindest in den höheren Jahrgängen, an der ursprünglich gewählten Schule einen Schula b- schluss zu erlangen. Eine gleichzeitige, möglichst frühe Überführung der Kinder an die Kopernikusschule, wie von der Bezirksvertretung vorgeschlagen, e r- scheint daher nicht praktikabel. Eine tatsächlich frühe Überführung wäre eher gleichbedeutend mit einer Ad -hoc-Schließung der Johann -Amos-Comenius- Schule und der sofortigen Ummeldung der Schüler*innen an die Koperniku s- schule. Dagegen sprechen aber die dafür nicht ausreichenden Schulraumkapa- zitäten der Kopernikusschule. Die Schülerzahlenentwicklung der Johann -Amos- Comenius-Schule, Hauptschule Heerstraße stellt sich gegenwärtig wie folgt dar: Nach Abschluss des Schulanme ldeverfahrens der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2018/19 waren mit D atenstand 30.05.2018 nur 26 Anmeldungen an der zweizügigen Schule registriert wo rden. An der dreizügigen Kopernikus - Schule, Hauptschule Bonners Straße wurden im Anmeldeverfahren zu 2018/19 insgesamt 44 Anmeldungen gezählt. I nsgesamt würden damit drei Eingang s- klassen im Hauptschulbereich ausreichen, um alle Anmeldungen annehmen zu können. Nicht lösbar ist aber, dass sich die Hauptschulen in den höheren Jah r- gängen erfahrungsgemäß noch stark mit Schulformwechsler*innen der Rea l- schulen füllen und die räumlichen Kapazitäten dann nicht mehr ausreichen we r- den. Die Wilhelm -Busch-Realschule Heerstraße verzeichnete im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2018/19 im ersten Schritt lediglich 31 Anmeldungen bei einer Gesamtkapazität in drei Eingangsklassen von 81. Letztlich wurden allerdings 72 Schüler*innen angeno mmen. Der Zuwachs ergab sich im weiteren Verlauf des Verfahrens aus Ablehnungen, die an den anderen beiden Realschulen ausg e- sprochen werden mussten. Nach Einschätzung der Verwaltung könnte eine aus- laufende Schließung der Wilhelm -Busch-Realschule vorgesehen werden. Bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Johann -Amos-Comenius- Hauptschule könnte im Schulzentrum Heerstraße aufbauend eine neue G e- samtschule mit 5 Zügen in der Sekundarst ufe I errichtet werden, die als integr a- tive Schulform sowohl für Schüler*innen mit Hauptschul -, Realschul- und Gym- nasialempfehlung offen stünde. Es käme zu keiner Reduzierung von Schu l- platzkapazitäten, sondern zu einer nach Einschätzung der Verwaltung nach fra- gegerechten Weiterentwicklung der Schulstruktur. Der Umstand, dass sich bei Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 52 der Elternbefragung 2012 rund 22% der damals b efragten Eltern einen Rea l- schulplatz für ihre Kinder wünschten, steht dem nicht entgegen. Im Anmeldever- fahren wurde wie dargelegt d eutlich, dass Realschule und Hauptschule am Standort Heerstraße einen vergleichsweise geringen Zuspruch erhielten. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine neue Gesamtschule auf e ine gute Reso- nanz treffen würde und die Bedarfe an Realschulplätzen sehr gut abbilden kann. Es ist darauf hinzuweisen, dass rund 30% der Realschüler*innen in Köln nach Erlangen des mittleren Schulabschlusses sofort in die gymnasiale Oberstufe e i- ner Gesamtschule oder eines Gymnasiums überwechseln. Die Notwendigkeit, gleichzeitig an anderer Stelle eine neue Realschule zu errichten, sieht die Ve r- waltung nicht. Neue Schulen sollten nach Einschätzung der Verwaltung vie l- mehr entweder eine Gesamtschule oder ein Gymnasium sein, also eine der be i- den Schulformen, die sehr stark nachgefragt we rden. Durch die vorgesehene Erweiterung der Max -Planck-Realschule (siehe M83) stehen mit der Otto - Lilienthal-Realschule insgesamt 10 Realschulzüge zur Verfügung. Auf Grundl a- ge der erwarteten rund 1.200 Schüler*innen in den Eingangsklassen der S e- kundarstufe I ist dies bei einem Bedarf von 22% ausreichend. Wichtig ist, dass e ine Gesamtschule am Standort Heerstraße nur im Interim starten könnte. Spätestens 6 Jahre nach ihrem Start würden erfahrungsgemäß 50-60% der Schüler*innen in die Sekundarstufe II übergehe n, die am Standort Heerstraße baulich nicht realisiert werden kann. Der Start einer Gesamtschule müsste also zeitlich so synchronisiert werden, dass der Umzug an einen neuen Standort nach spätestens 6 Jahren ganz sicher gewährleistet werden kann. Die Verw altung weist darauf hin, dass ein dringender Sanierungsbedarf am Schu l- standort Heerstraße besteht (siehe auch Session 1710/2017) . In jedem Fall ist für die (abschnittsweise) Generalsanierung des Gebäudes eine Auslagerung von Klassen in Container erforderli ch. Die Ausweichräume sollen so konzipiert werden, dass dort (u.a.) die schulindividuellen Räume für Haupt -, Real- bzw. Gesamtschule (Berufsvo r- bereitung, Hauswirtschaft) geschaffen werden. Die Anzahl der Ausweichräume soll so dimensioniert werden, dass nac h Abschluss der Sanierung das Gymnasium nach heutiger Zügigkeit (unter Berücksichtigung G8/G9) und eine Gesamtschule mit 5 Z ü- gen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort mittelfri s- tig parallel geführt werden könn ten. Die Sanie rung des Gebäudebestands sollte sich ausschließlich am Bedarf eines Gymnasiums orientieren. Hierbei wird aufgrund des Raumbestands und der möglichen Schulzeitszenarien (G8/G9) die maximale Kapaz i- tät für ein Gymnasium nach Umzug der Gesamtschule (oder der f ortbestehenden Hauptschule und Realschule) in einen Neubau in Zündorf-Süd oder an einem anderen Ort ermittelt. Die Ausweichräume sollen (teilweise) bis zum Umzug der Gesamtschule oder der fortbestehenden Hauptschule und Realschule am Standort Heerstraße ver- bleiben und dienen insbesondere dazu, den Raumbedarf der Gesamtschule, der im generalsanierten Gebäude nicht realisiert werden kann (spezialisierte Fachräume und ggf. Klassen/Kursräume), zu decken. Die Planungen und Vorbereitungen für einen Gesamtschulneubau mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Seku n- darstufe II im Plangebiet Zündorf -Süd oder einem anderen Ort müssten parallel ange- gangen werden. In dem Gebäude könnte auch die fortbestehende Hauptschule und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 53 Realschule untergebracht werden kö nnen. Mit diesem Vorgehen soll die Zeit der „P a- rallelnutzung“ am Standort Heerstraße möglichst gering gehalten werden. Die Planung der Generalinstandsetzung kann auf dieser Basis im Übrigen auch dann erfolgen, wenn die schulrechtlichen Überlegungen zum Int erimsstart einer Gesam t- schule am Standort Heerstraße nicht die erforderliche Akzeptanz finden würden und die Haupt - und Realschule in gleicher Größe am Standort verbleiben sollten. In di e- sem Fall wäre ein Neubau für die Haupt - und Realschule in Zündorf -Süd oder an e i- nem Ort vorzusehen. Um die Weiterentwicklung für eine Gesamtschule offen zu ha l- ten, wäre in diesem Fall ein Gebäude für insgesamt 5 Züge in der Sekundarstufe I (2 Züge Hauptschule und 3 Züge Realschule; bisherige Schulgröße) vorzusehen und die Grundstücksgröße, der Gebäudezuschnitt sowie die Positionierung des Gebäudes so zu gestalten, dass eine Erweiterungsoption um 1 Zug in der Sekundarstufe I und eine 4-zügige Sekundarstufe II in einem weiteren Bauabschnitt realisiert werden könnten. In diesem Fall könnte ein Teil der Ausweichräume (nicht die schulformspezifischen Räume für Berufsvorbereitung und Hauswirtschaft) nach Abschluss der Generalsani e- rung abgezogen werden. M84d Standortsuche und Bau eines Gesam t- schulgebäudes // Einschätzung der Verwaltung zum Prüfauftrag der B e- zirksvertretung Porz, Beschlusspunkt 5 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltung dankt der Bezirksvertretung für ihre Vorschläge ggf. geeigneter Fl ä- chen für den Schulbau. Eine erste Prüfung hat ergeben, d ass aufgrund des benac h- barten Gewerbebetriebes am Di elektra-Gelände derzeit keine Möglichkeit gesehen wird, dort einen Schulstandort zu entwickeln. Aufgrund der zentralen Lage erscheint das Gebiet an der Kölner Straße in Westhoven als ein regional geeigne ter Schulstandort. Die Bildungsverwaltung wird unter Einb e- ziehung der zuständigen städtischen Fachdienststellen prüfen, ob dort ein Schu l- standort realisiert werden könnte . Die Verwaltung sondiert gegenwärtig des Weiteren folgende Flächen für die Nutzung du rch eine weiterführende Schule: Grundstück an der Schubertstraße / Im Falkenhorst in Urbach , städtisches Grundstück in Porz -Eil („Praktiker-Grundstück“) an der Friederich -Naumann-Straße / Theodor-Heuss-Straße, das vorübergehend zur Erstunterbringung von Flüchtlingen genutzt wurde. Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung besteht im Stadtbezirk Porz – wie schon in der Planung 2016 ausgewiesen – der Bedarf für mindestens eine neue we i- terführende Schule (neben dem Bedarf an schulischer Infrastruktur, der sich durch das Wohnbaugebiet Zündorf -Süd ergeben wird). Von den gegenwärtig diskutierten drei Flächen sollten daher zwei gesichert werden, wovon eines zunächst als Schulr e- servefläche auszuweisen ist. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 54 M85 Planungsoption zur Zügigkeitserweit e- rung des Lessinggymnasiums Heerstr a- ße nach Umzug der neuen Gesamtsch u- le von dem Interimsstandort Heerstraße nach Zündorf-Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Umsetzung der Planungsoption hängt von der Realisierung der Maßnahme M84 ab. Die Erweiterung des Gymnasiums wird bei der bevorstehenden Generalsanierung berücksichtigt. M85a Erweiterung des Le ssing-Gymnasiums // Einschätzung der Verwaltung zum Prüfauftrag der Bezirksvertretung Porz, Beschlusspunkt 6 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht der Prüfauftrag dem Verwaltungsvo r- schlag M85, wobei nach der Bezirksvertretung eine Gesamtschule als Nachfolgesy s- tem von Haupt - und Realschule im Schulzentrum Heerstraße eben nicht in das Ne u- baugebiet Zündorf-Süd, sondern an einen anderen Ort umziehen soll. Das Lessing-Gymnasium ist gegenwärtig 4-zügig in der Sekundarstufe I und 6-zügig in der Sekundarstufe II. Nach Umzug einer neuen Gesamtschule vom Interimsstan d- ort Heerstraße (oder der fortgeführte n Hauptschule und Realschule) stünden räuml i- che Kapazitäten zur Erweiterung auf 7 Züge Sekundarstufe I und 10 Züge Sekundar- stufe II zur Verfügung, die entsprechend genutzt werden sollten. M86 Zügigkeitserweiterung der Lise -Meitner Gesamtschule in der Sekundarstufe II erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Maßnahme bezieht sich auf die Sekundarst ufe II und wird daher aktuell mit Blick auf erforderliche Prioritätensetzungen bei knappen Ressourcen nachrangig beha n- delt. Als Optionen wurde in d er Schulentwicklungsplanung 2016 entweder auf eine bauliche Erweiterung auf dem Grundstück der Gesamtschule abgestellt oder auf die Nutzung des ehemaligen Grundstück der Finkenbergschule, Förderschule Lernen Stresemannstraße 15. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 55 M87 Auslaufende Schließung der Finkenber g- schule zum Schuljahr 2017/18 wegen Unterschreitung der Mindestgröße [Bü n- delung der regionalen Nachfrage in der Eduard-Mörike-Schule bei Entwicklung der Eduard -Mörike-Schule zu einer Ve r- bundschule (Erweiterung um den Förde r- schwerpunkt Lernen)] erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Unter M87 war in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016“ dargestellt worden, dass die Finkenbergschule, Förderschule Lernen Berliner Straße die schu l- rechtlich erforderliche Minde stgröße von 144 Schüler*innen für eine Förderschule Lernen aller Voraussicht nach unterschreiten wird. Nach Schulstatistik des Landes für das Schuljahr 2016/17 besuch ten nur noch 125 Schüler*innen die Finkenbergschule. Aufgrund der Vorgaben der Mindestgröß enverordnung für Förderschulen war die Verwaltung verpflichtet, schulorganisatorisch zu reagieren. In diesem Zusammenhang stellte die Verwaltung drei Handlungsoptionen zur Diskussion. Mit ihren Rückmeldu n- gen haben die Finkenbergschule, die Förderschule Ler nen Thymianweg und die Ed u- ard-Mörike-Schule, Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung übereinsti m- mend Handlungsoption 2 empfohlen. Diese stellte darauf ab, die Finkenbergschule ad hoc zu schließen und gleichzeitig an der Berliner Straße in Westhoven einen Tei l- standort der Förderschule Lernen Thymianweg einzurichten. Auch wenn die Verwa l- tung ursprünglich eher einer anderen Handlungsoption zu neigte (Schließung der Fi n- kenbergschule und Realisierung eines Teilstandortes der Eduard -Mörike-Schule, Handlungsoption 3), konnte sie sich der Empfehlung der Schulen fü r eine aus ihrer Sicht zu präfe rierende schulorganisatorische Lösung gut anschließen. Beiden Ideen gleich war, dass im Stadt bezirk Porz ein Förderschulangebot im Förderschwerpunkt Lernen zumindest bis auf weiteres (solange ein Teil der Eltern dies wünscht /nachfragt und dies schulrechtlich möglich ist) erhalten bleiben sollte. Der Rat hat am 14.02.2017 mit Wirkung zum Schuljahr 2017/18 entsprechend beschlossen. M88 Sicherung von Grundstücken im Stad t- bezirk Porz erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltung prüft derzeit die Eignung und den Ankauf eines Grundstücks „Am Krausbaum“, um dort für den Fall weiterer Wohnbebauungen in Wahn (unabhängig von den Überlegungen zu möglichen Woh nbauprojekten westlich der S -Bahntrasse) ein kurzfristig aktivierbares Schulreservegrundstück für eine Grundschule zu gewi n- nen. Wie oben ausgeführt , hat d ie Bezirksvertretung Porz die Verwaltung in ihrer Sitzung am 26.04.2018 beauftragt , das Grundstück de r ehemaligen Die lektra-Werke auf sein Nutzungspotential u.a. für Bildungseinrichtungen zu prüfen. Die Nutzung der Fläche auf dem Dielektra -Gelände scheidet nach Einschätzung der Verwaltung aus ( siehe auch M 84d). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 56 Zum Zwecke der Realisierung einer neuen w eiterführenden Schule und einer Schu l- reservefläche werden derzeit die in M84d dargestellten alternativen Flächenoptionen geprüft: (a) Schubertstraße / Im Falkenhorst in Urbach, (b) Friederich-Naumann- Straße / Theodor-Heuss-Straße in Eil, (c) Kölner Straße in Westhoven M88a Prüfauftrag Neubau für das Berufsko l- leg Porz im Stadtbezirk Porz / Umzug des BK 10 von Porz nach Deutz erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Auf Anregung der BV 7 hat der ASW die Verwaltung am 14.05.2018 u.a. beau ftragt, „einen Neubau für das Berufskolleg Porz im Stadtbezirk Porz zu prüfen. Bei der Pr ü- fung ist u.a. das ehemalige Die lektra-Gelände einzubeziehen“ (Beschlusspunkt 7). Die Verwaltung hält daran fest, das Berufskolleg nach Deutz an den Standort Eitorfer Straße zu verlegen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 57 3.8. Stadtbezirk 8/ Kalk Bilanz Maßnahmenplanung M89 Neues Grundschulgebäude Thessalon i- kiallee (ehemaliges CFK -Gelände) in Kalk – Umzug der KGS Kapitelstraße dorthin – Zügigkeitserweiterung der Gr ü- nebergschule, GGS Kapitelstraße auf 5 Züge nach U mzug der KGS an den Standort Thessalonikiallee erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Thessaloniki Allee zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modularer Bauweise zu errichten. M90 Neue Grundschule Albermannstraße in Höhenberg (Machbarkeitsstudie) - zu- nächst Einrichtung gebündelter Vorbere i- tungsklassen in Anbindung an Adolph - Kolping-Hauptschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Räume im Gebäudeteil Albermannstraße werden derzeit noch durch die Adolph - Kolping-Schule zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund genutzt. Da das Erzbistum Köln beabsichtigt, im Bereich der Hallen Kalk einen Bildungsca m- pus (Grund schule und Gesamtschule) zu errichten ( siehe M 103a) , wird die Verwa l- tung die angedachte perspektivische Nutzung des Gebäudeteils Albermannstraße als Grundschule nach Kenntnis der neuen Einwohnerprognose aktualisiert bewerten und einen Vorschlag zur adäquaten Nutzung des Schulstandortes unterbreiten M91 Zügigkeitserweiterungen der Heinze l- männchen-Schule, GGS Heßhofstraße und der KGS Heßhofstraße jeweils auf drei Züge nach Erweiterung erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Es wurd en inzwischen Containerklassen fü r eine Auslagerung während der Elektro- sanierung aufgestellt. Die Zügigkeitserweiterungen der Schulen sollen in einem weit e- ren Beschleunigungspaket zum Schulbau berücksichtigt werden. M92 Neue Grundschule Schulstraße/ Nür n- berger Straße in Höhenberg (Verselbs t- ständigung der Nebenstelle der Monte s- sori-Grundschule GGS Ferdinandstraße in Mülheim) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Maßnahme solle in einem weiteren Beschleunigungspaket berücksichtigt werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 58 M93 Zügigkeitserweiterung der James -Krüss- Schule, GGS Zehnthofstraße und der KGS Zehnthofstraße in Ostheim auf j e- weils drei Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Es wurde eine Machbarkeitsstu die für einen Erweiterungsbau beauftragt. Der Grund- schulbedarf in Ostheim kann auch mit einer baulichen Erweiterung nicht in Gänze am Doppelstandort Zehnthofstraße gedeckt werden. Daher wird ein neues Grundschu l- angebot in Ostheim sinnhaft und erforderlich (siehe M93a). M93a Neue Grundschule in Ostheim erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltung sieht vor, auf einem Areal an der Wilhelm -Griesinger-Straße ein G e- bäude für eine neue Grundschule zu realisieren. In einem ersten Schritt soll die Sich e- rung der erforderlichen Fläche für eine bis zu 3-zügige Grundschule erfolgen. M94 Maßnahmen zur Sicherung eines b e- darfsgerechten Grundschulangebotes in den Stadtteilen Merheim, Brück und Neubrück erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die befristete Erweiterung der Zügigkeit der KGS Fußfall - straße von 4 Zügen auf 5 Züge zum Schuljahr 2018/19 beschlossen. Die Erweiterung gilt zunächst bis zur Fertigstellung einer neuen Grundschule in Merheim (siehe M95). Der Austausch der Fertigbaueinheit Andreas -Hermes-Straße sol l spätestens zum Schuljahr 2019/20 erfolgen. Die Fläche „Gräfenhof“ wurde als Schulreservefläche ge- sichert. Die bestehenden Fertigbaueinheiten am Standort Diesterwegstraße/ Pe- tersenstraße werden baldmöglichst instandgesetzt bzw. ersetzt. Der Ausschuss Schu le und Weiterbildung ist am 11.06.2018 einer Beschlussempfe h- lung der Bezirksvertretung Kalk gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, an dem vorgesehenen Containerstandort KGS Andreas -Hermes-Straße in Neubrück mö g- lichst noch in 2018 die maximal mögliche Z ahl von Schulcontainern (ggf. auch meh r- stöckig) als temporäre Maßnahme zur Abwendung des Schulnotstandes aufzustellen. Nach Einschätzung der Verwaltung besteht auf der Grundlage der aktuell bekannten und erwarteten Schülerzahlen rechnerisch knapp kein Beda rf für zusätzliche Conta i- nereinheiten am Standort Andreas -Hermes-Straße. Um aber den Bedenken der Be- zirksvertretung Rechnung zu tragen und auch auf aktuell noch nicht absehbare En t- wicklungen vorbereitet zu sein, wurde dennoch innerhalb der Verwaltung geprü ft, in- wieweit Containereinheiten auf dem Schulgrundstück Andreas -Hermes-Straße unte r- gebracht werden können. Die baurechtliche Beurteilung einer möglichen Zweig e- schossigkeit der aufzustellenden Anlage bedarf aufgrund der schwierigen Abstand s- flächen- und Bau msituation ei ner B auvoranfrage. Um diese zu initiieren , wurde die Aufstellung von Containern in die aktuelle Containerliste aufgenommen (siehe auch Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 59 Mitteilung der Verwaltung zum „3. Containerpaket“, Session 1849/2018). M95 Neue Grundschule in Merheim erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Mit den Kliniken Merheim konnte nach längeren Verhandlungen zwischenzei tlich das grundsätzliche Einvernehmen hergestellt werden, eine Fläche auf dem Klinikgelände für eine neue Grundschule zur Verfügung zu s tellen. Die bau- und planungsrechtliche Prüfung der Fläche läuft. M96 Zügigkeitserweiterung der KGS Vollbe r- ger Weg in Rath/Heumar auf drei Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Baumaßnahme als Voraussetzung der Zügigkeitserweiterung der KGS Vollberger Weg in Rath/Heumar steht noch aus. M97 Zügigkeitserweiterung Heinrich -Heine- Gymnasium Hardtgenbuscher Kirchweg zu 2017/18 unter Weiternutzung vorha n- dener Fertigbaueinheiten nach Fertigste l- lung Erweiterungsbau mit geplanter Inb e- triebnahme 2016 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung des Heinrich -Heine- Gymnasiums beschlossen. Die Erweiterungsbaumaßnahme wurde zwischenzeitlich realisiert. Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit am Heinrich-Heine-Gymnasium und an der A l- bert-Schweitzer-Realschule durch die Zusetzung von weiteren Mobilcontainern v o- rübergehend die Aufnahmekapazität nochmals erweitert werden kann. Das Grun d- stück ist ausreichend groß. Die geplante weitere Kapazitätserhöhung sollte perspekti- visch dann zurückgenommen werden, wenn die dringend erforderlichen neuen weite r- führenden Schulen in Kalk ihren Betrieb (in ausreichender Zahl) aufgenommen h a- ben. Im Rahmen des Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Contain erwelle“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , inwieweit die Raumsituation am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg kurzfristig so deutlich verbessert werden kann, dass die Aufnahme von jeweils 2 weiteren Zügen an der Realschule und am Gymnasium mö g- lich wird. Die Kapazitätserweit erungen könnten zurückgenommen werden, sobald im Stadtbezirk Kalk die vorgesehenen Gesamtschul - und Gymnasialplätze an anderer Stelle realisiert werden konnten. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 60 M98 Neue weiterführende Schule (Gesam t- schule) Walter -Pauli-Ring ( Fläche am Polizeipräsidium) in Kalk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Das Ministerium der Finanzen NRW hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW am 19.04.2018 in Beantwortung einer kleinen Anfrage au s- geführt: „Di e Landesregierung hält an ihrer grundsätzlichen Bereitschaft fest, das Grundstück an die Stadt Köln zur Errichtung einer Schule zu verkaufen. Ein Verkauf ist aber nur dann möglich, wenn das Grundstück in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung der Aufgaben des Landes benötigt wird. Das in Rede stehende Grundstück wird j e- doch bis voraussichtlich Ende 2026 als Interimsfläche währende der ersten Bauphase des Ersatzneubaus für das benachbarte Ingenieurwissenschaftliche Zentrum (IWZ) der Technischen Hochschule Köln benötigt. Die genaue Dauer der Nutzung hängt von der Ausschreibungs-, Vergabe- und Bauphase des Ersatzneubaus IWZ ab.“ Die Verwaltung beabsichtigt, die zukünftige Flächensicherung eines Schulstandortes Walter-Pauli-Ring weiter zu verfolgen. Da die zeitlich e Perspektive in die fernere Zu- kunft gerückt ist, sieht sie gleichzeitig vor, eine kurzfristiger nutzbare Ersatzfläche zu suchen und dort schnellstmöglich eine weiterführende Schule zu errichten. M99 Zügigkeitserweiterung der Kaiserin - Theophanu-Schule, G ymnasium Kan t- straße unter Nutzung von Fertigbauei n- heiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Baumaßnahme wird aktuell ausgeführt; die schulrechtliche Änderung ist erfolgt. M99a Zügigkeitserweiterung der Käthe- Kollwitz-Schule, Realschule Peterse n- straße Realschule in Brück erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung der Käthe -Kollwitz-Schule, Re- alschule Petersenstraße von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I zum Schu l- jahr 2018/19 beschlossen. Die Käthe -Kollwitz-Schule hat in den vergang enen Jahren nach Absprache bereits regelmäßig mehr Klassen gebildet, als es die vorgesehene Zügigkeit eigentlich vorsieht. Der Raumbedarf kann kurz - bis mittelfr istig mit Hilfe e i- ner vorhandenen, alten Fertigbaueinheit vertretbar gedeckt werden. Wenn die für den Stadtbezirk Kalk beschriebenen Schulneugründungen (weiterfü h- rende Schulen) zukünftig realisiert sind, kann die aktuell schulrechtlich für die Käthe - Kollwitz-Realschule erforderliche Erhöhung der Zügigkeit wieder rückgängig g emacht werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 61 M100 Zügigkeitserweiterung der Katharina - Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße in Höhenberg bei auslaufender Schli e- ßung der Hauptschule Nürnberger Straße zum Schuljahr 2 015/16 (ist e r- folgt) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 08.04.2014 die Zügigkeitserweiterung der Katharina -Henoth- Gesamtschule beschlossen. M101 Perspektivische Planungsoption: Neue Gesamtschule (oder neues Gymnas i- um) an de n Teilstandorten Falcke n- steinstraße und Helene -Weber-Platz bei auslaufender Schließung der Adolph-Kolping-Schule und der Kurt - Tucholsky-Schule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Es handelt sich um eine Planungsoption in mittel- bis langfri stiger Perspektive, die gegenwärtig nicht aktiv verfolgt wird, da die Schülerzahlen der Hauptschulen derzeit relativ stabil sind M102 Auslaufende Schließung der Schule „Der kleine Prinz“, Förderschule Emot i- onale und soziale Entwicklung Vieto r- straße zum S chuljahr 2015/16 wegen Unterschreitung der Mindestgröße [Bündelung der regionalen Nachfrage in der Martin-Köllen-Schule bei Entwic k- lung der Martin-Köllen-Schule zu einer Verbundschule (Erwe iterung um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung ) zum Schuljahr 2015/16] erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat die schulentwicklungsplanerische Maßnahme am 05.02.2015 beschlo s- sen. Das frei gewordene Schulgebäude Vietorstraße wird derzeit für die befristete Auslagerung der KGS Kapitelstraße hergerichtet. Die Schulleitung der Martin -Köllen-Schule hat bereits mehrfach auf die ihrer Ansicht nach unzureichende Raumsituation an den beiden Teilstandorten Martin -Köllen- Straße und Hachenburger Straße hingewiesen. Im Rahmen der Priorisieru ng der Schulbaumaßnahmen wird bewertet werden, wann d ie vorgesehene Erweiterung am Standort Hachenburger Straße umgesetzt werden kann. Ob im Rahmen der erforde r- lichen Generalinstandsetzung des Teilstandortes Martin -Köllen-Straße eine räumliche Verbesserung erreicht werden kann, muss geprüft werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 62 M103 Realisierung von weiteren drei neuen weiterführende Schulen im Stadtbezirk Kalk – Flächensuche und Flächens i- cherung erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Im Bezirk Kalk wurden in der jüngeren Vergangenheit mehrere Flächenoptionen und Schulentwicklungsmodelle hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit geprüft , um den sehr ho- hen Bedarfen von insgesamt vier neuen weiterführenden Schulen (inklusive Gesam t- schule Walter -Pauli-Ring bzw. einem Ersatzstandort (siehe M98)) begegnen zu kö n- nen; siehe bitte im Folgenden Maßnahmen M103a bis M103c sowie M104). M103a Realisierung einer neuen weiterfüh- renden Schule auf der (städtischen) Fläche Poll-Vingster-Straße in Hum- boldt-Gremberg erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Auf dem unbebauten, städtischen Grundst ück soll schnellstmöglich eine w eiterfüh- rende Schule in maximaler realisierbarer Größe vorgesehen werden. Die Verwaltung schlägt hier die schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums vor. M103b Realisierung einer neuen weiterfüh- renden Schule auf dem Grundstück Frankfurter Straße / Fuldaer Straße in Höhenberg nach Umzug des städti- schen Bauhofes erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Auf dem städtischen Grundstück soll schnellstmöglich eine weiterführende Schule in maximaler realisierbarer Größe vorgesehen werden. Voraussetzung ist die Verlegung der dort bestehenden städtischen Betriebshöfe. Die Verwaltung schlägt hier die schu l- rechtliche Errichtung einer Gesamtschule vor. M103c Nachrichtlich: Bildungscampus des Erzbistums Köln mit Grundschule und Gesamtschule am Standort Christian- Sünner-Straße (Werkstadtverfahren Halle Kalk) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Auf dem ehemals von der Klöckner -Humboldt-Deutz AG g enutzten Industriegelände an der Dillenburger Straße, Ecke Christian -Sünner-Straße, soll ein neuer Schulstan d- ort entwickelt werden. Träger der Schule wird das Erzbistum Köln, das dort einen Bi l- dungscampus (bestehend aus einer Grundschule und einer Gesamtschule) al s päda- gogisches Modellprojekt realisieren möchte. Die Stadt Köln begrüßt das Vorhaben sehr. Es wird in der städtischen Schulentwicklungsplanung entsprechend berücksic h- tigt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 63 M104 Sicherung von Grundstücken im Stad t- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Nach derzeitiger Einschätzung bedarf es noch – unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen 103a bis 103c umgesetzt werden können – eines weiteren Grundstücks, das sich kurz- bis mittelfristig für eine weiterführende Schule aktivieren lässt, um den bestehenden und absehbaren Bedarfen adäquat begegnen zu können. Für den zumindest kurzfristig nicht realisierbaren Schulstandort Walter -Pauli-Ring muss eine Alternative gefunden werden (M98), gleichzeitig sollen die Verhandlungen zum Erwerb des Grundstücks weitergeführt werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 64 3.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim Bilanz Maßnahmenplanung M105 Anpassung der Zügigkeit der Monte s- sori-Grundschule, GGS Ferdinandstr a- ße nach Verselbstständigung des Tei l- standortes Schulstraße in Höhenberg erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Umsetzung dieser Maßnahme steht in unmittelbaren Zusammenhang mit Maß- nahme M92. M106 Anpassung der Zügigkeit der KGS La n- gemass aufgrund der defizitären Raumsituation erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der R at hat am 22.09.2016 die Anpassung der Zügigkeit der KGS Langemass zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M107 Zwei neue Grundschulen in Mülheim - Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Im Zuge der städtebaulichen Entwicklun gsplanung des Areals sind zwei Grundschul- standorte festgelegt worden. M108 Anpassung der Zügigkeit der GGS An St. Theresia in Buchheim erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Schulleitung der GGS An St. Theresia hat, um das integrative Modell der Schule nicht zu gefährden , darum gebeten, von einer Reduzierung der Zügigkeit auf 2 Züge abzusehen. Die Verwaltung kann der Argumentation folgen und nimmt von ihrer Pl a- nungsidee Abstand. M109 Anpassung der Zügigkeit der KGS Friedlandstraße in Holweide erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Anpassung der Zügigkeit der KGS Friedlandstraße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 65 M110 Zügigkeitserhöhung der Regenboge n- schule, GGS Dellbrücker Hauptstraße bei Anmietung eines benachb arten Ge- bäudes erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserhöhung der Regenbogenschule zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M111 Anpassung der Zügigkeit der KGS Thurner Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 22.09.2016 die Anpassung der Zügigkeit der KGS Thurner Straße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Außerdem hat der Rat am 05.07.2018 die Pl a- nungsaufnahme zur Erstellung eines Erweiterungsbaus, des Umbaus der ehemaligen Räume der freiwilligen Feuerwehr sowie des Umbaus der jetzigen Küche und Speis e- räume zur Erfüllung des Raumprogramms für eine 4 -zügige Grundschule (an den be i- den Standorten Thurner Straße und Urnenstraße) inklusive Mensa beschlossen. Die Verselbstständigung d er beiden Teilstandorte der KGS Thurner Straße stellt we i- terhin eine Planungsoption dar (siehe M114). M112 Zügigkeitserweiterung der GGS Am Feldrain mit Teilstandort Peter -Grieß- Straße in Flittard erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 11.07.2017 die Anpassung der Zügigkeit der GGS Am Feldrain zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M113 Prüfoption zur Realisierung eines Grundschulverbundes von GGS von - Bodelschwingh-Straße und GGS Ho n- schaftsstraße in Höhenhaus erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Zum Schuljahr 2017/18 sind die Schülerzahlen an der GGS von -Bodelschwingh- Straße gestiegen. Die weitere Entwicklung bleibt zunächst abzuwarten. M114 Prüfoption zur schulrechtlichen Teilung der KGS Thurner Straße in Dellbrück erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Prüfoption besteht nach wie vor. Ggf. ist es nach neuer schulrechtlicher Bewe r- tung erforderlich, die gegenwärtig bestehende Teilstandortlösung aufzugeben, da hierfür keine Rechtsgrundlage besteht . Sollte sich dies bestätigen, muss eine Teilung der Grundschule vorgenommen werden und wird die Verwaltung zeitnah in Absti m- mung mit der Schule und der Bezirksregierung Köln eine entsprechende schulorgan i- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 66 satorische Maßnahme vorbereiten. M115 Zügigkeitserweiterung der Willy -Brandt- Gesamtschule Im Weidenbruch in H ö- henhaus unter Nutzung des Standortes Dellbrücker Mauspfad zum Schuljahr 2015/16 bei auslaufender Schließung der Heinrich-Schieffer-Hauptschule und der Rea lschule Dellbrücker Mauspfad (ist erfolgt) – Realisierung eines E r- satzbaus am Standort im Weidenbruch erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Zügigkeitserweiterung der Willy -Brandt-Gesamtschule bei Einrichtung eines Tei l- standortes in Dellbrück ist erfolgt. Der Rat hat am 01.10.2013 au ch die Errichtung ei- nes neuen Schulg ebäudes sowie einer 6 -fach Sporthalle für die Willy -Brandt- Gesamtschule Im Weidenbruch beschlossen. Mit der Umsetzung der Ersatzbaumaß- nahme wurde im Oktober 2017 begonnen. M115a Verselbstständigung des Teilstando r- tes Dellbrück zu einer eigenständigen, vierzügigen Gesamtschule und Fes t- legung der Zügigkeit der Willy -Brandt- Gesamtschule auf 6 Züge in der S e- kundarstufe I erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die neue Planungsidee einer Verselbstständigung des T eilstandortes Dellbrück der Willy-Brandt-Gesamtschule bedeutet ein Plus von zwei Gesamtschulzügen, die v o- raussichtlich schon zum Schuljahr 2019/20 zum Tragen kommen können. Der Platz- gewinn ergibt sich dadurch, dass am Standort Im Weidenbruch dann 6 anstell e der bisher vorgesehenen 4 Züge untergebracht werden können. Voraussetzung f ür die Verselbständigung ist jedoch, dass nachgewiesen wird, dass am Standort Dellbrücker Mauspfad die erforderlichen Räume für die Sekundarstufe II einer dann eigenständ i- gen Gesa mtschule geschaffen werden können. Die erforderliche Beschlussvorlage soll dem Ausschuss Schule und Weit erbildung in seiner Sitzung am 26 .11.2018 vo r- gelegt werden. M116 Zügigkeitserweiterung des Genoveva - Gymnasiums in der Sekundarstufe II – Prüfoption ei ner weiteren Zügigkeitse r- weiterung Sek. I und Sek. II unter Nu t- zung des Schulstandortes Holweider Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung des Genoveva -Gymnasiums von 3 Zügen auf 4 Züge i n der Sekundarstufe I unter Einbeziehung des Standortes Holweider Straße 2 beschlossen. Di e am 14.07.2011 beschlossene 6 -Zügigkeit der Sekundarstufe II re icht für die nun beschlossene 4 -Zügigkeit in der Sekundarstu fe I Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 67 aus und wird beibehalten. M117 Neue weiterführende Schule Mülheim - Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Im städtebaulichen Verfahren wird ein Grundstück für eine weiterführende Schule im Deutz-Areal des Mülheimer Hafens berücksichtigt. M118 Realisierung einer Gesamtschu le Mü l- heim an zwei Teilstandorten bei Z u- sammenlegung der Gemeinschaft s- schulen Ferdinandstraße und Wuppe r- taler Straße zum Schuljahr 2014/15 (ist erfolgt) – Standorttausch der Haup t- schule Rendsburger Platz mit dem Tei l- standort der G esamtschule Mülheim Wuppertaler Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat die Maßnahme am 01.10.2013 beschlossen. M118a Prüfoption zur Erweiterung der G e- samtschule Mülheim unter Nutzung von Teilflächen des benachbarten Grundstücks Pfälzischer Ring erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Sofern die neue Einwohnerprognose für Mülheim steigende Bedarfe aufzeigen sollte, muss (weiterhin) versucht werden, eine geeignete Teilfläche des benachbarten, nicht in städtischem Eigentum befindlichen Grund stücks am Pfälzischen Ring für eine maßvolle Erweiterung der Gesamtschule Mülheim zu sichern. M119 Planungsoption: Zügigkeitserweiterung des Johann-Gottfried-Herder- Gymnasiums Kattowitzer Straße unter Nutzung des Schulstandortes Wuppe r- taler, sofern die H auptschule zukünftig aufgrund zu geringer Nachfrage g e- schlossen werden müsste erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Derzeit ver zeichnet di e Hauptschule Wuppertaler Straße 19 (frü her Rendsburger Platz 1) relativ stabile Schülerzahlen. Die Planungsoption wird daher ruhend gestellt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 68 M120 Generalsanierung und Erweiterung der Elly-Heuss-Knapp-Schule, Realschule Fürstenbergstraße und der Realschule Lassalestraße in Mülheim erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Baumaßnahmen haben im Jahr 2018 begonnen. M121 Nachrichtlich: Erfolgte auslaufende Schließung der André -Thomkins- Schule, Förderschule Lernen Holweider Straße ab dem Schuljahr 2014/15 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Der Rat hat die Maßnahme am 18.07.2013 beschlossen. M122 Sicherung von Grundstücken im Stad t- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Verwaltung prüft eine schulische Nutzung geeignete r Grundstücke. Für eine p o- tentielle Grundschulnutzung wurde ein Grundstück am Schlagbau msweg ausg e- macht. Dort werden in Abstimmung mit der Bildungsverwaltung zunächst te mporäre Wohnungen für Flüchtlinge realisiert. Weiterhin wurde eine Fläche an der Neufelder Straße als potentielle Schulreservefläche bei ggf. zukünftig steigenden Bed arfen in Dellbrück und Holweide identifiziert. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 69 (4) Wiedereinführung des G9-Bildungsgangs an Gymnasien - Um- setzung in Köln Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 11.07.2018 das „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderu ngsgesetz)“ beschlossen. Die Verwaltung hatte schon zum Jahresa nfang 2018 auf der Basis des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Referentenentwurfs erste Informationen zu den Eckpunkten des neuen Schu l- gesetzes und Überlegungen zur Umsetzung von G9 in Köln dargelegt (vergleiche ausführlich 0014/2018). 4.1. Rahmenbedingungen für die Umsetzung von G9 in Köln Die Ergebnisse der räumlichen -gebäudlichen Einzelfallprüfungen an den städtischen Gy m- nasien (siehe Kapitel 4.2) zeigen, dass eine Umsetzung von G9 unter sonst gl eichen Bedin- gungen in den wenigsten Fällen möglich sein wird. Faktisch sind die Gymnasien durch die notwendige Einrichtung von Mehrklassen aufgrund der rasanten Schülerzahlenentwicklung in Verbindung mit der ausgedehnten zeitlichen Dauer der baulichen Real isierung von Erwei- terungsbauten und neuen Schulen stark belegt. Sofern auch in Zukunft in gleichem Umfang Mehrklassen gebildet werden müssten, stünden keinesfalls ausreichende Raumreserven für eine adäquate Umsetzung von G9 zur Verfügung stehen. Daher müssen in vielen Fällen zusätzliche Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden, um G9 zu ermöglichen. Es ergeben sich damit zwei Rahmenbedingungen für die Umsetzung von G9 in Köln: (1) Es bedarf einer sehr zeitnahen Realisierung zusätzlicher Gymnasialkapazitä ten durch den vorgezogenen Start neuer Gymnasien in Interimsbauten (siehe Kapitel 3.0). Nur auf diese Weise ist es möglich, Mehrklassen an den bestehenden Gymnasien zukünftig zu vermeiden bzw. deutlich zu reduzieren und in diesen bis zum Schuljahr 2023/24 im Vergleich zum Ist -Zustand Schulraumkapazitäten zu realisieren, die eine Umsetzung von G9 überhaupt erst in Reichweite gelangen lassen. (2) Zusätzlich werden an vielen Standorten weitere Maßnahmen, wie z.B. Teilstandort- lösungen oder zusätzliche bzw. verbleib ende Containereinheiten umzusetzen sein und/oder es muss auf Inklusionsräume bzw. im Fall von Gymnasien, die im Halbtag s- betrieb befinden, auf Ganztagsräume, die eigentlich für eine zukünftige Entwicklu ng zum Ganztag vorgesehen waren , zugegriffen werden. Du rch die zu ergreifenden Ma ß- nahmen gehen an einzelnen Schulen Zügigkeiten verloren bzw. können fest eingeplan- te Zügigkeitserweiterungen nicht umgesetzt werden. Es ergibt sich daher zusätzlich zu (1) das Erfordernis, Erweiterungsbaumaßnahmen an einzelnen Gymnasien zu real i- sieren und nach derzeitiger Einschätzung zwei neue Gymnasien wegen G9 zu errich- ten, welche entfallende Züge an den bestehenden Gymnasien kompensieren. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 70 4.2. Räumlich-gebäudliche Einzelfallprüfungen an den städtischen Gymnasien Die Verwaltung ha t räumlich -gebäudliche Einzelfallprüfungen an allen städtischen Kölner Gymnasien unter folgenden Fragstellungen durchgeführt: An welchen Standorten wäre es denkbar, durch bauliche Erweiterungen/ Anmietungen/ Fertigbaueinheiten/ Nutzung von Raumkapazitäten von Berufskollegs etc. zusätzliche Raumkontingente für G9 zu schaffen? Wo könnte ggf. im Raumbestand unter Beachtung von Inklusion und Ganztag der zusätzl i- che Raumbedarf abgebildet werden? Das Ergebnis der Prüfungen wird im Folgenden darge- stellt. Dabei wird die Grundbedingung als erfüllt angesehen, dass die Schulen zeitnah keine neuen Mehrklassen über ihre festgelegte Zügigkeit hinaus mehr bilden müssen. Städtisches Gymnasium (inklusive konkreter Planungen) Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon- tingente für G9 möglich? 1 Königin-Luise-Schule, Gymnasium Alte Wallgasse 10 in Altstadt-Nord Eine Überprüfung der örtlichen Geg ebenheiten ergab, dass unter Berüc ksichtigung der bereits geplanten Erweiterungsbauten an di esem Schulstandort eine weitere bauliche Erweit e- rung für G9 nicht möglich ist. Letztendlich ist dies der innerstädtischen Lage und den ohn e- hin schon engen Platzverhältnissen geschuldet (vergleiche 0990/2018 „Modifizierung des er s- ten GU/TU -Maßnahmenpaketes für Schulba u- projekte“). An der Königin -Luise-Schule kann G9 nur um- gesetzt werden, wenn bei unverändertem Baumumfang die Zügigkeit reduziert wird. Dies entspannt insbesondere auch die Fachraums i- tuation, da bei einer Kapazitätserweiterung bisher unklar war, wie die erforderlichen Spor t- kapazitäten hätten nachgewiesen werden kö n- nen (siehe auch M11). Der entfallende Zug muss an anderer Stelle kompensiert werden. Die schulrechtliche Änderung ist erforderlich und steht noch aus. 2 Humboldt-Gymnasium, Kartäuser Wall 40 in Altstadt-Süd G9 kann mit leicht eingeschränktem Raumpro- gramm realisiert werden. 3 Kaiserin-Augusta-Schule, Gymn a- sium Georgsplatz 10 in Altstadt-Süd Unter Beibehaltung der bisher zur Aufgabe vorgesehenen Räume am Standort Georgstr a- ße ist die Umsetzung von G9 im Raumb estand möglich (siehe auch M11c). 4 Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstraße 241 in Altstadt-Süd Unter Berücksichtigung der bisher nach Rau m- programm für Ganztagsangebote und Inklusion vorgesehenen Räume ist die Umsetzung von G9 im Be stand möglich, wenn die Schule im Halbtagsbetrieb verbleibt (siehe auch M11b). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 71 Städtisches Gymnasium (inklusive konkreter Planungen) Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon- tingente für G9 möglich? 5 Hansagymnasium, Hansaring 56 in Neustadt-Nord Durch Nutzung von Räumen in der Bildung s- landschaft Altstadt -Nord (Abendgymnasium Gereonsmühlengasse), kann G9 am Ha n- sagymnasium im Raumbestand der BAN u m- gesetzt werden. 6 Gymnasium Kreuzgasse , Vogel s- anger Straße 1 in Neustadt-Nord Unter Berücksichtigung der bestehenden (langfristig nutzbaren) „ Containerräume“ kann G9 im vorhandenen Raumbestand realisiert werden. 7 Deutzer Gymnasium, Schau r- testraße 1 in Köln-Deutz G9 kann am Gymnasium Deutz nur umgesetzt werden, wenn die Zügigkeit wieder auf die u r- sprüngliche 2/3 Zügigkeit (Sekundarstufe I/ S e- kundarstufe II) reduziert wird (siehe auch M11a). Der entfallende Zug muss an anderer Stelle kompensiert werden. Die schulrechtliche Änderung ist erforderlich und steht noch aus. 8 Gymnasium Köln -Deutz, Thusne l- dastraße 15 – 17 in Köln-Deutz Unter Berücksichtigung der aktuellen Erweite- rungsplanung kann G9 am Gymnasium Thu s- neldastraße im Raumbestand realisiert werden. 9 Gymnasium Rodenkirchen , Sürther Straße 55 in Köln - Rodenkirchen Ausreichende Raumkontingente für G9 erg e- ben sich unter Nutzung der Raumkapazitäten am Standort Ringelnatzstraße (vergleiche 0014/2018) (siehe auch M22). 10 Apostelgymnasium, Biggestraße 2 in Köln-Lindenthal Die Erweiterung auf 4 Züge in der Sekunda r- stufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe II ist nur vorübergehend vorgesehen. Durch Contai- nerzusatz (2023/24) ist G9 am Apostelgymn a- sium realisierbar (siehe auch M39). 11 Hildegard-von-Bingen- Gymnasium, Leybergstraße 1 in Köln-Sülz Die Erweiterungsbaumaßnahme b efindet sich derzeit in Leistungsphase 4 (Genehmigung s- planung). Auf Grund des fortgeschrittenen Pl a- nungsstandes ist eine Anpassung an G9 nicht möglich, ohne den vorgegebenen Zeitrahmen der Fertigstellung (avisiert Schuljahr 2022/23) zu gefährden (vergleiche 0990/2018 „Modifizie- rung des ersten GU/TU -Maßnahmenpaketes für Schulbauprojekte“). Unter langfristiger Be i- behaltung der in der Bauphase errichteten „Containerklassen“ oder unter Nutzung von Räumen in einem noch zu bildenden Teil- standort an der Lotharstraß e ist G9 am Hild e- gard-von-Bingen Gymnasium realisierbar (sie- he auch M36 und M37a). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 72 Städtisches Gymnasium (inklusive konkreter Planungen) Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon- tingente für G9 möglich? 12 Elisabeth-von-Thüringen- Gymnasium, Nikolausstraße 51 – 53 in Köln-Sülz Raumkontingente für G9 ergeben sich im Raumbestand für das Elisabeth -von- Thüringen-Gymnasium im Rahmen der vorg e- sehenen 3/5 Zügigkeit (SI/SII) bzw. unter Nut- zung von Raumkapazitäten des Sch ulstandor- tes Lotharstraße (vergleiche 0014/2018) für das Schillergymnasium im Rahmen der vorg e- sehenen 4/6 Zügigkeit (siehe auch M37a). 13 Schiller-Gymnasium, Nikolau s- straße 55 in Köln-Sülz 14 Georg-Büchner-Gymnasium, Os t- landstraße 39 in Köln-Weiden Die vorgesehene und in der Kapazitätsplanung berücksichtigte nochmalige Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums im Rahmen der Sanierung ist unter Berücksichtigung des Raumbedarfs für G9 nicht mehr möglich und muss an anderer Stelle kompensiert werden (siehe auch M38). 15 Gymnasium Neue Sandkaul 29 in Köln-Widdersdorf Raumkontingente für G9 können im Rahmen der erforderlichen und schon vorgesehenen Erweiterungsbaumaßnahmen abgebildet we r- den (siehe auch M40a). 16 [in Planung:] Gymnasium Z u- sestraße in Köln-Lövenich Der aktuelle Planungsstand zur baulichen Re a- lisierung des Gymnasiums Zusestraße berüc k- sichtigt bereits eine Anpassung auf G9 (ve r- gleiche 0990/2018 „Modifizierung des ersten GU/TU-Maßnahmenpaketes für Schulbaupr o- jekte“) (siehe auch M40). 17 Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße 87 in Köln-Ehrenfeld Unter Umnutzung der bisher als Inklusions- räume vorgesehenen Räume könnte G9 bei leicht eingeschränktem Raumprogramm reali- siert werden. Es ist allerdings abzuwarten, ob die Schulaufsicht das AMG als Schule de s Gemeinsamen Lernens vorsieht (siehe auch M48). 18 Montessori-Gymnasium, Rochu s- straße 145 in Köln-Bickendorf Die erforderlichen Raumkontingente für G9 ergeben sich unter Nutzung von Raumkapazi- täten des Schulstandortes Borsigstraße nach Auszug der Helioss chule (vergleiche 0014/2018) (siehe auch M49). 19 [in Planung:] Gymnasium Am Butzweiler Hof in Köln-Ossendorf Angesichts des frühen Planungsstandes zur baulichen Realisierung des Gymnasi ums kann G9 berücksichtigt werden (siehe auch M53a). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 73 Städtisches Gymnasium (inklusive konkreter Planungen) Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon- tingente für G9 möglich? 20 Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, Blücherstraße 15 – 17 in Köln - Nippes Die erforderlichen Raumkontingente f ür G9 lassen sich neben einer Zügigkeitserweit erung des Gymnasiums unter Umnutzung von u r- sprünglich für Ganztag und Inklusion vorges e- henen Räume und der Nutzung des Schu l- standortes Bülowstraße als Teilstandort (nach Umzug der Hauptschule) realisieren (siehe auch M65a). 21 Dreikönigsgymnasium, Escher Straße 247 in Köln-Bilderstöckchen Zusätzlich zur Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes erfolgt eine Modernisierung unter neuen pädagogischen Gesichtspunkten inklusive einer Erweiterung auf G9 (vergleiche 0990/2018 „Modifizierung des er sten GU/TU - Maßnahmenpaketes für Schulbauprojekte“) (siehe auch M62). 22 Erich-Kästner-Gymnasium, Ca s- troper Straße 7 in Köln-Niehl Unter Berücksichtigung der geplanten Erweite- rung und einer Umnutzung der dabei vorges e- hen Ganztag sräume ist G9 am Erich -Kästner- Gymnasium umsetzbar, wenn die Schule we i- terhin Halbtagsschule bleibt (siehe auch M65d). 23 Heinrich-Mann-Gymnasium, Fü h- linger Weg 4 in Köln - Volkhoven/Weiler Bei langfristig möglicher Weiternutzung der vorhandenen „ Containerklassen“ ist G9 am Heinrich-Mann-Gymnasium realisierbar. 24 Gymnasium Köln -Pesch, Schu l- straße 18 in Köln-Pesch G9 kann im Raumbestand bei leicht einge- schränktem Raumprogramm realisiert werden (siehe auch M73). 25 Lessing-Gymnasium, Heerstraße 7 in Köln-Zündorf Raumkontingente für G9 könnten ggf. im Ra h- men einer Generalinstandsetzung nach Verl a- gerung Haupt-/Realschule bzw. einer Gesam t- schule als potenzielles Nachfolgesystem nach Zündorf-Süd (oder einen anderen Ort) realisiert werden (vergleiche 0014/2018) (siehe auch M84c). 26 Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstraße 19 – 21 in Köln - Wahn G9 kann mit leicht eingeschränktem Raumpro- gramm im Bestand realisiert werden. 27 Stadtgymnasium Köln -Porz, Hu m- boldtstraße 2 – 8 in Köln-Porz Durch Umnutzung der bish er als Ganztag s- räume vorgesehenen Räume ist die Umse t- zung von G9 im Raumbestand möglich , wenn die Schule im Halbtagsbetrieb verbleibt (siehe auch M82). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 74 Städtisches Gymnasium (inklusive konkreter Planungen) Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon- tingente für G9 möglich? 28 Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in Ostheim Raumkontingente für G9 kön nten ggf. auch kurzfristig durch Schaffung zusätzlicher , lan g- fristig nutzbarer („Container-“)Raum- kapazitäten auch bei einer nochmaligen Erh ö- hung der Zügigkeit auf dem Grundstück real i- siert werden (siehe 0014/2018 und M97). 29 Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 in Köln - Kalk Bei Reduzierung der Kapazität in Sekundarst u- fe II von 7 auf 6 Züg e (ausreichend, um den „eigenen Bedarf“ in der gymnasialen Oberstufe zu decken) ist nach Abschluss aller Erweite- rungs- und Generalsanierungsarbeiten die Umsetzung von G9 im Raumbestand möglich (siehe auch M99). Die schulrechtliche Änderung ist erforderlic h und steht noch aus. 30 Hölderlin-Gymnasium, Graf -Adolf- Straße 59 in Köln-Mülheim G9 kann nur bei Reduzierung der Kapazität von 3/5 auf 2/3 Züge real isiert werden. Die S a- nierungs- /Neubauplanungen sind entspr e- chend anzupassen Der entfallende Zug muss an anderer Stelle kompensiert werden. Die schulrechtliche Änderung ist erforderlich und steht noch aus. 31 Rhein-Gymnasium, Düsseldorfer Straße 13 in Köln-Mülheim Bei Umnutzung von bisher für Ganztag und Inklusion vorgesehenen Räumen ist G9 im Raumbestand realisierbar, wenn die Schule im Halbtagsbetrieb verbleibt. 32 Johann-Gottfried-Herder- Gymnasium, Kattowitzer Straße 52 in Buchheim Bei langfristig möglicher Nutzung der (vorg e- sehenen) „ Containerräume“ und Umnutzung der bisher für Inklusion vorgesehenen Räu me ist G9 am Johann -Gottfried-Herder- Gymnasium realisierbar (siehe auch M119). 33 Genoveva-Gymnasium, Genoveva- straße 58/62 in Köln-Mülheim Raumkontingente für G9 sind unter Nutzung Schulstandort Holweider Straße als Teilstan d- ort realisierbar (siehe auch M116). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 75 (5) Flächenbedarfe und Flächensicherung für neue Schulen - aktu- eller Sachstand Angesichts der großen und dringenden Bedarfe an zusätzlichen Schulraumkapazitäten sind die Aufgaben der Flächensicherung und Flächenentwicklung für neue Schulen von höchster Bedeutung. Die Verwaltung hat in Vergangenheit und Gegenwart intensive Anstrengungen vorgenommen, trotz einer grundsätzlichen Knappheit an Flächen in Agglomerationsräumen, die mit vielfältigen Flächenkonkurrenzen einhergeht, neue Schulstandorte im Stadtgebiet zu verorten (siehe Karte für eine erste Übersicht). Die kartographische Übersicht bildet den aktuellen Sachstand der Flächensuche und Fl ä- chensicherung für Schulen ab. Zusammen gefasst wird erkennbar: Über das Stadtgebiet ist eine Vielzahl an Fläch en für neue Schulen im Blick , davon auch einige vorsorgliche Schulreserveflächen, die nicht unmittelbar zur Realisierung vorgesehen sind, aber bei vorausschauender Planung und eingedenk nicht vorausse h- barer Entwicklungen zukünftig noch eine große Rolle spi elen können. Grundsätzlich sieht die Bildungsverwaltung vor, noch mehr Schulreserveflächen, vor allem im Link s- rheinischen zu generieren. Diese Potentialflächen könnten, soweit bereits erschlossen, auch als Auslagerungsstandorte (vergleiche Kapitel 3.0) genutzt werden. Die benannten Schulstandorte sind teilweise gesichert , also in städtischem Eigentum und/ oder mit entsprechendem Planrecht belegt , teilweise muss z.B. noch ein Ankauf erfolgen oder müssen verschiedene Anforderungen aufgrund divergierender Nu t- zungsüberlegungen noch geklärt werden. In vielen Fällen laufen planungsrechtliche Aktivitäten bzw. müssen diese noch erfolgen. Für einen kurzen Sachstand der eingelei- teten planungsrechtlichen Verfahren wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Die Flächensuche ist nicht abgeschlossen . Nachdem in der jüngeren Vergangenheit gerade in den Stadtbezirken Lindenthal und Kalk belastbare Flächenoptionen e rschlossen werden konnten, steht für die Verwaltung nun insbesondere der Stadtbezirk Nippes mit seinem u n- gedeckten/ungelösten Bedarf an ein bis zwei weiteren neuen weiterführenden Schulen (n e- ben der fest eingeplanten Gesamtschule Schmiedegasse in We idenpesch) im Fokus. Hinzu kommen die neuen, zusätzlichen Bedarfe, die durch G9 ausgelöst werden (siehe Kapitel 4) sowie die aktuell schon bestehenden, dringenden Bedarfe für Ad -hoc- und Interimslösungen für vorgezogene Startzeitpunkte von Schulen angesichts langer Realisierungszeiträume beim Bau der neuen Schulgebäude (vergleiche Kapitel 3.0). Inwieweit durch veränderte Klassenbildungswerte im Zuge der Neugestaltung der Inklusion neue, weitere zusätzliche Platzbedarfe entstehen und in deren Folge neue Schulstandorte erforderlich werden, ist zum Erstellungszeitpunkt dieses Berichts noch nicht absehbar. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 76 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 77 Flächen für neue Schulen Eigentumsverhältnisse Sachstand der eingeleiteten Planungsverfahren 1 Deutzer Hafen Überwiegend im Eigentum moderne Stadt Ankauf zu gegebener Zeit erforderlich 2016 städtebauliches Wett- bewerbsverfahren Anfang 2018 Abstimmung Integrierter Plan erfolgt Parallel Einleitung Bauleit- planung Beschluss über die Einlei- tung einer Flächennut- zungsplanänderung sowie der Aufstellung eines Be- bauungsplans (siehe Sessi- on 1510/2018) im Septem- ber 2018 in den politischen Gremien Baureifmachung ab 2020 2 Dr. Simons-Straße städtische Fläche Der für diese Fläche rechtswirksame Bebau- ungsplan setzt öffentliche Grünfläche fest und muss geändert werden. 3 Fläche südlich Lö- wengasse zur Erwei- terung KAS Teils städtische, teils pri- vate Flächen. Ankauf bzw. Einigung mit weiterem Eigentümer er- forderlich. Neues Planungsrecht erfor- derlich. Laut FNP Besonderes Wohngebiet entlang der Severinstraße, übriger Be- reich Grünfläche Im Bereich südlich Löwen- gasse ist im Rahmen einer Planung ergänzend die Si- cherung von Kinderspiel- platzflächen erforderlich 4 Parkstadt-Süd Teils im Eigentum der Stadt Köln Ankaufverhandlungen mit BLB NRW und einigen Pri- vateigentümern Anfang 2018 Abstimmung der Standorte in Integrierter Planung erfolgt Beschluss der integrierten Planung voraussichtlich im Dezember 2018, anschlie- ßend erste Teilbebauungs- pläne, u. a. Bildungs- Campus 5 Erweiterungsfläche Europaschule, Ge- samtschule Zollstock Städtische Fläche Parkplatz, Tiefgarage, Lt. FNP Wohnen, Planungs- recht zu prüfen / Alternative für Stellplätze? 6 Gaedestraße Städtische Fläche B-Plan (Gemeinbedarf) rechtsgültig seit dem 02.11.2016. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 78 Flächen für neue Schulen Eigentumsverhältnisse Sachstand der eingeleiteten Planungsverfahren 7 Rondorf-Nordwest Circa ein Drittel im Eigen- tum Stadt Köln, je ein wei- teres Drittel im Eigentum des Investors Aurelis sowie einzelne Privateigentümer Ankaufverhandlungen des Investors mit Privateigen- tümern zur Umsetzung des Bauvorhabens laufen (bzw. sind abgeschlossen) Beschluss über die Aufstel- lung eines Bebauungsplans vom 14.12.2017 (siehe Session 2956/2017) Frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung am 29.06.2018 durchgeführt 8 Sürther Feld Städtisches Eigentum Satzungsbeschluss B-Plan vom 29.04.2009 9 Werthmannstraße Nichtstädtische Fläche Ankauf erforderlich Planrecht (Gemeinbedarf) vorhanden. Grundschule und Kita vorgesehen. 10 Statthalterhofallee Städtische Fläche Planrecht (Gemeinbedarf) vorhanden. Grundschule und Kita vorgesehen 11 Zusestraße Städtische Fläche Planrecht zu prüfen 12 Neue Sandkaul Nichtstädtische Fläche Ankauf erforderlich, soweit nicht schon vollzogen Planrecht (Gemeinbedarf) vorhanden. Öffentliche Grundschule und öffentli- ches Gymnasium in „Nach- folge“ der privaten Schulen vorgesehen. Öffentliches Gymnasium im Aufbau seit Schuljahr 2018/19. 13 Wasseramselweg Nichtstädtische Fläche Ankauf erforderlich, soweit nicht schon vollzogen. Planrecht (Sondernutzung) vorhanden. Neues Plan- recht in Vorbereitung durch Bebauungsplanänderung. Öffentliche Schule (Ge- samtschule) seit Schuljahr 2018/19 im Aufbau. 14 Heliosgelände Städtische Fläche Planrecht in Vorbereitung. Genehmigung nach §34 BauGB für Schule erfolgt. 15 Butzweiler Hof, Grundschule, Anna- Lindh-Straße Nichtstädtische Fläche Ankaufsverhandlungen im Gange Mischgebiet, Planrecht mit Zweckbestimmung Kita und Schule vorhanden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 79 Flächen für neue Schulen Eigentumsverhältnisse Sachstand der eingeleiteten Planungsverfahren 16 Butzweiler Hof, Wei- terführende Schule, Fitzmauricestraße Nichtstädtische Fläche. Ankaufsverhandlungen im Gange. Fläche soll hälftig je für ei- ne private (Internationale Friedensschule) und eine öffentliche weiterführende Schule (Gymnasium) ge- nutzt werden. Jeder Schul- träger wird das Grund- stücksgeschäft eigenstän- dig durchführen. Mischgebiet und geringe Flächenanteile Gewerbe. Planrecht im Mischgebiet vorhanden, im Gewerbe- gebiet muss Planungsrecht angepasst werden. 17 Friedrich-Karl-Straße Städtische Fläche, Auspar- zellierung Kita Planrecht (Gemeinbedarf vorhanden) 18 Schmiedegasse Großteils im Eigentum Stadt Köln, Ankaufverhandlungen mit Privateigentümern Flächenverlagerung für die ansässigen Gewerbebe- triebe Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in 2015 Sobald die derzeit erarbei- teten Gutachten Verkehr und Lärm vorliegen und der Grundstückserwerb erfolgt ist, wird Offenlagebeschluss herbeigeführt Parallel FNP- Änderungsverfahren, Not- wendigkeit einer Regional- planänderung in Prüfung 19 Fläche zwischen Lachemer Weg und Niehler Ei: „Der Rü- benacker“ Städtische Fläche Regionalplanänderung an- gestrebt Planrecht Gemeinbedarf (Signet Klinik) vorhanden Bebauungsplan notwendig inklusive FNP-Änderung 20 Longericher Straße Nichtstädtische Fläche (Fläche zurzeit nicht ver- fügbar) Regionalplanänderung an- gestrebt Abstimmung mit Bahn und angrenzendem Gewerbe notwendig 21 Pallenbergstraße Städtische Fläche FNP-Darstellung Gemein- bedarf (Signet Soziale Ein- richtung) vorhanden 22 Fläche Schulstandort Paul-Humburg-Straße zur Erweiterung Carl- von-Ossietzky- Gesamtschule Städtische Fläche Ehemaliges Grundstück ei- ner Hauptschule, FNP- Darstellung (Gemeinbedarf Schule) Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 80 Flächen für neue Schulen Eigentumsverhältnisse Sachstand der eingeleiteten Planungsverfahren 23 Netzestraße/ Swin- estraße Städtische Fläche Planrecht FNP (Gemeinbe- darf, Krankenhaus) vorhan- den. Bebauungsplanänderung erforderlich 24 Holzheimer Weg Städtische Fläche Ehemaliges Hauptschul- grundstück, FNP (Gemein- bedarf) vorhanden, aber kein Bebauungsplan vor- handen; ob eine Genehmi- gung nach § 34 BauGB möglich ist, muss mit ver- waltungsintern geklärt wer- den; Das Stadtplanungsamt hat ein städtebauliches Vorkon- zept überarbeitet und den bisher gewünschten Flä- chenbedarf von 0,5 ha für Grundschulnutzung über- nommen. 25 Im Kreuzfeld Flächen (Gesamtgebiet) teils städtisch, teils nicht städtisch Neues Bebauungsplanver- fahren mit Wettbewerb er- forderlich 26 Theodor-Heuss- Straße / Friedrich Naumann Straße Städtische Fläche Planungsrecht (Gemeinbe- darf) erforderlich, derzeit Gewerbegebiet 27 Erweiterungsfläche KGS Kupfergasse Städtische Fläche Planrecht (Gemeinbedarf) nach § 34 BauGB vorhan- den. 28 Am Krausbaum Grunderwerb notwendig für das Baugrundstück sowie die Erschließungsflächen Sobald Erschließungskon- zept abgestimmt vorliegt und die Grundstücksverfüg- barkeit in Aussicht gestellt werden kann, wird der be- nötigte Bebauungsplan ein- geleitet (Aufstellungsbe- schluss). 29 Zündorf-Süd Städtische und nichtstädti- sche Flächen. Schulstandorte noch nicht festgelegt. B-Plan- Entwicklung abhängig von Verkehrsregelung (Umge- hungsstraße, Verlängerung Stadtbahn) Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 81 Flächen für neue Schulen Eigentumsverhältnisse Sachstand der eingeleiteten Planungsverfahren 30 Thessalonikiallee Städtische Flächen Planrecht (Gemeinbedarf) nur teilweise vorhanden, Änderung des bestehenden B-Plans zu prüfen Vorhaben liegt unterge- ordnet in Gewerbefläche. Eine soziale Nutzungen ist nicht ausgeschlossen, ei- ne Befreiung möglich. Antrag auf Vorbescheid, liegt dem Stadtplanungs- amt vor, die Zustimmung ist signalisiert. 31 Walter-Pauli-Ring Eigentum BLB NRW, An- kaufanfragen Stadt erfolgt Sobald Ankauf klar, Einlei- tung zur Änderung des Be- bauungsplans: GE in Flä- che für Gemeinbe- darf/Schule 32 Kliniken Merheim Eigentum Kliniken der Stadt Köln, Standortent- scheidung erfolgt Einleitung Änderung Be- bauungsplan: Fläche für Gemeinbedarf/Schule er- forderlich 33 Frankfurter Straße Verlagerung der Betriebs- höfe, um an der Fuldaer Straße/Frankfurter Straße eine Schulbaufläche zu gewinnen Alternativstandort für Be- triebshöfe erforderlich, ak- tuell läuft Prüfung für Standort W.-Griesinger- Straße in Ostheim Start Bebauungsplan- Verfahren, wenn Verlage- rungsstrategie klar 34 Poll-Vingster-Straße Städtische und nichtstädti- sche Flächen. Ankauf der nichtstädtischen Flächen vorzusehen. Planungsrecht (Gemeinbe- darf) erforderlich, derzeit im FNP Gewerbefläche. 35 Hallen Kalk / Christi- an-Sünner-Straße Städtische Fläche. Da Schulstandort durch Erz- bistum Köln entwickelt wird, ist ein Verkauf erfor- derlich. Genehmigung soll nach § 34 BauGB erfolgen 36 Wilhelm-Griesinger- Straße Teils städtisch, teils nicht- städtisch Planungsrecht erforderlich (siehe auch Nr. 33) 37 Mülheim-Süd Nicht-städtische Fläche Ankaufverhandlungen für Grundschule auf Grund- stück Heizwerk im Eurofo- Planungsrecht (Gemeinbe- darf) in Vorbereitung. Er- gebnis der Standortver- handlungen mit Eigentümer für Planverfahren relevant. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 82 rum West laufen Genauer Standort und Flä- chenbedarf Gesamtschule im Deutz Areal noch un- klar, Ankauf von Eigentü- mer Gerch Group notwen- dig. 38 Erweiterungsfläche Gesamtschule Mül- heim, Pfälzischer Ring Nicht-städtische Fläche Planungsrecht (Gemeinbe- darf) ggfls. erforderlich. Aufstellungsbeschluss Be- bauungsplan in Vorberei- tung 39 Neufelder Straße Nichtstädtische Fläche. Teilfläche der im StEK Wohnen ausgewiesenen Fläche Nr.9.01 Planungsrecht (Gemeinbe- darf) erforderlich 40 Schlagbaumsweg Städtische Fläche und nichtstädtische Fläche Planungsrecht (Gemeinbe- darf) erforderlich Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 83 (6) Vorschläge zur Schulform an ermittelten Schulstandorten Es besteht Bedarf an der Realisierung einer Vielzahl von neuen, weiterführenden Schulen. Angesichts der Wi edereinführung von G9 kommen weitere Schulen, Gymnasien, hinzu , die eingerichtet werden müssen, weil die Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Gymnasien zur Schaffung der dafür notwendigen Raumkapazitäten begrenzt sind (siehe auch Kapitel 4). Es stellt sich die Frage, welche Schulform die neuen Schulen jeweils haben sollten. Aufgrund des Nachfrageverhaltens von Eltern bzw. Schüler*innen im Anmeldeverfahren, der den Trend zu einem (ggf. um Realschulen erweiterten) zweigliedrigen Schulsystem vorzeichnet, liegt auf der Hand, dass es sich um Gymnasien und Gesamtschulen handeln sollte. Welche Schulform jeweils mit Blick auf die möglichen Standorte und Flächenoptionen sinn- voll ist, hängt von einer Vielzahl von Parametern ab und muss diskursiv abgewogen werden, da sich die Entscheidungen nicht aus einem rechnerischen, objek tiven Modell quasi - automatisch ableiten lassen. Folgende Überlegungen können z.B. eine Rolle spielen: Ergebnisse der Anmeldeverfahren weiterführende Schulen Bestehenden Schullandschaft in den Teilräumen der Stadt Günstige Lageverteilung der Schulen untersc hiedlicher Schulformen auf das Stadtg e- biet Adäquate Schulplatzversorgung in den großen neuen Wohnbaugebieten Ergebnisse der stadtweiten Elternbefragung 2012 Möglichkeit zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an allgemeinen Schulen Unterschiedliche Möglichkeiten zur Klassenbildung an Schulen mit und ohne Gemei n- sames Lernen nach § 46 Abs. 4 Schulgesetz NRW. Im Folgenden unterbreitet die Verwaltung einen Diskussionsvorschlag für ein Tableau zur Verteilung der aufgrund der Platzkalkulation errechneten, erforderlichen und geplanten ne u- en weiterführenden Schulen bzw. Schulstandorte auf die Schulformen Gymnasium und G e- samtschule. Es könnten 2 1 Standorte so entwickelt werden, dass hier 13 neue Gesamtschulen und 8 neue Gymnasien entstehen könnten. Hinzu kommen da s vorgesehene Gymnasium der S y- nagogengemeinde und die Nutzugsänderung für die Gesamtschule Lindenthal . Die tatsächli- che Anzahl der neuen Schulen wird letztlich abhängig sein von den Gestaltungsmöglichke i- ten, die an den einzelnen (potentiellen) Standorten tatsächlich gegeben sind. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 84 Geplante neue weiterführende Schule Verwaltungsvorschlag zur Schulform 1 Standort noch offen Gymnasium (wegen G9) Stadtbezirk Innenstadt Anmeldeverfahren 2018/19: 125 Ablehnungen an Gesamtschulen, 31 Eingangsklassen an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 3 Mehrklassen) = 930 statt 756 Ka- pazität, Differenz = 174 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 59%, Gesamtschule (inklusive Sekun- darschule): 31%, Realschule: 8% Schulplatzkapazität 2018/19, Plätze in Eingangsklassen: 1.484 (inkl. 3 Mehrklassen + Private) – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 636 (2020), 657 (2025), Deutzer Ha- fen anteilig eingerechnet 2 Fläche Im Hasental in Deutz (neben Realschule Im Hasental) mit Blick auf Plangebiet Deutzer Hafen Gesamtschule (2016 als Änderung der Schulform und Erweiterungsmaßnahme am Standort geführt und daher 2016 nicht als neue Schule mitgezählt) Stadtbezirk Rodenkirchen Anmeldeverfahren 2018/19: 74 Ablehnungen an Gesamtschulen, 7 Eingangsklassen an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 1 Mehrklasse) = 210 statt 162 Kapazität, Differenz = 48 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 61%, Gesamtschule (inklusive Sekun- darschule): 31%, Realschule: 7% Schulplatzkapazität 2018/19: 879 (inkl. 1 Mehrklasse + Private) – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 984 (2020), 1.024 (2025), Parkstadt-Süd und Rondorf-Nordwest noch nicht einberechnet 3 Parkstadt-Süd Gymnasium 4 Rondorf-Nordwest Gesamtschule Stadtbezirk Lindenthal Anmeldeverfahren 2018/19: bislang keine Gesamtschule, 23 Eingangsklassen an Gym- nasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 2 Mehrklassen) + 3 Eingangsklassen mit Klassengröße 27 (Gymnasium mit GL) = 771 statt 648 Kapazität, Differenz = 123 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 74%, Gesamtschule (inklusive Sekun- darschule): 19%, Realschule: 5% Schulplatzkapazität 2018/19: 1.327 (inkl. 2 Mehrklassen + Private) – Bevölkerungsprog- nose 2015: 10-Jährige: 1.343 (2020), 1.355 (2025) 5 Zusestraße in Lövenich Gymnasium 6 Neue Sandkaul in Widdersdorf Gymnasium (Start 2018/19) Nachrichtlich: Schulstandorte Berren- rather Straße und Alter Militärring Gesamtschule (Start 2019/20) (Folgenut- zung bestehender Standorte) Nachrichtlich: Schulzentrum Brauweiler in Pulheim Siehe M41a Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 85 Geplante neue weiterführende Schule Verwaltungsvorschlag zur Schulform Stadtbezirk Ehrenfeld Anmeldeverfahren 2018/19: 142 Ablehnungen an Gesamtschulen, 5 Eingangsklassen an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 1 Mehrklasse) + 4 Eingangsklassen mit Klassengröße 27 (Gymnasium mit GL) = 258 statt 216 Kapazität, Differenz = 42 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 49%, Gesamtschule (inklusive Sekun- darschule): 34%, Realschule: 15% Schulplatzkapazität 2018/19: 819 (inkl. 1 MK) – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 946 (2020), 927 (2025) 7 Wasseramselweg in Vogelsang Gesamtschule (Start 2018/19) 8 Heliosgelände in Ehrenfeld Gesamtschule (Start 2018/19) 9 Am Butzweiler Hof in Ossendorf Gymnasium (Neu, wegen G9) Nachrichtlich: Bestehender Schul- standort Overbeckstraße in Ehrenfeld Jüdisches Gymnasium (in Ersatzschulträ- gerschaft der Synagogen-Gemeinde Köln) Stadtbezirk Nippes Anmeldeverfahren 2018/19: 103 Ablehnungen an Gesamtschulen, 10 Eingangsklassen an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 1 Mehrklasse) = 300 statt 243 Kapa- zität, Differenz = 57 Elternbefragung 2012. Schulwunsch Gymnasium: 53%, Gesamtschule (inklusive Sekun- darschule): 31%, Realschule: 14% Schulplatzkapazität 2018/19: 702 (inkl. 1 MK) – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 1.009 (2020), 1.071 (2025) 10 Fläche Schmiedegasse in Weidenpe- sch Gesamtschule 11 Standort noch offen im Stadtbezirk Nippes, Prüfung Longericher Straße Gesamtschule 12 Standort noch offen im Stadtbezirk Nippes Gymnasium Stadtbezirk Chorweiler Anmeldeverfahren 2018/19: 92 Ablehnungen an Gesamtschulen, 9 Eingangsklassen an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 0 Mehrklassen) = 270 statt 243 Kapazi- tät, Differenz = 27 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 42%, Gesamtschule (inklusive Sekun- darschule): 37%, Realschule: 21% Schulplatzkapazität 2018/19: 717 – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 895 (2020), 866 (2025) 13 Fläche Netzestraße in Chorweiler Gesamtschule (neue Ausweisung, 2016 im Flächenbedarf mit Kreuzfeld in Maßnahmen M76 lediglich beschrieben) Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 86 Geplante neue weiterführende Schule Verwaltungsvorschlag zur Schulform 14 Fläche im Plangebiet Kreuzfeld Gesamtschule (je nach Größe des Wohn- baugebietes ggf. zwei weiterführende Schu- len erforderlich) (neue Ausweisung, 2016 in Maßnahmen M76 lediglich beschrieben) Stadtbezirk Porz Anmeldeverfahren 2018/19: 51 Ablehnungen an Gesamtschulen, 11 Eingangsklassen an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 3 Mehrklassen) + 3 Eingangsklassen mit Klassengröße 27 (Gymnasium mit GL) = 411 statt 297 Kapazität, Differenz = 114 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 57%, Gesamtschule (inklusive Sekun- darschule): 19%, Realschule: 22% Schulplatzkapazität 2018/19: 951 (inkl. 3 MK) – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 1.109 (2020), 1.208 (2025), Zündorf-Süd noch nicht eingerechnet 15 Zündorf-Süd Gesamtschule 16 Theodor-Heuss-Straße (Praktiker- Baumarkt) in Eil / alternativ: Fläche Falkenhorst in Urbach, Fläche Kölner Straße in Westhoven Gymnasium Stadtbezirk Kalk Anmeldeverfahren 2018/19: 100 Ablehnungen an Gesamtschulen, 9 Eingangsklassen an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 1 Mehrklasse) = 270 statt 216 Kapazität, Differenz = 54 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 54%, Gesamtschule (inklusive Sekun- darschule): 22%, Realschule: 21% Schulplatzkapazität 2018/19: 744 (inkl. 1 MK) - Bevölkerungsprognose: 10-Jährige: 1.286 (2020), 1.378 (2025) 17 Fläche Walter-Pauli-Ring in Kalk bzw. Ersatzfläche Gesamtschule 18 Poll-Vingster-Straße Gymnasium 19 Frankfurter Straße/ Bauhof Gesamtschule 20 Nachrichtlich: Bildungscampus Erzbis- tum Köln in Kalk Gesamtschule (bisher als vierter städtischer „Such-Standort“ gezählt) Stadtbezirk Mülheim Anmeldeverfahren 2018/19: 273 Ablehnungen an Gesamtschulen, 13 Eingangsklassen an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 2 Mehrklassen) + 4 Eingangsklassen mit Klassengröße 27 (Gymnasium mit GL) = 498 statt 405 Kapazität, Differenz = 93 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 46%, Gesamtschule (inklusive Sekun- darschule): 35%, Realschule: 17% Schulplatzkapazität 2018/19: 1.447 (inkl. 2 MK + Private) - Bevölkerungsprognose: 10- Jährige: 1.422 (2020), 1.398 (2025), Mülheim-Süd anteilig eingerechnet 21 Mülheim-Süd Gesamtschule Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 87 (7) Schulbau: Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen, Contai- ner und Priorisierung 7.1. Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen Die Zeiträume für die Realisierungen von Schulneubauten und Erweiterungen dauerten in der Vergangenheit viel zu lang. Es braucht e wesentlich kürzere Reaktionszeiten zwischen erfolgter, frühzeitiger Bedarfsfeststellung und der Inbetriebnahme von neuen Schulen , näm- lich im Idealfall maximal 5 Jahre, statt 10 bis 15 Jahre. Die Beschleunigung von Bauma ß- nahmen der Schlüssel zum Erfolg. Vorbild könnte das Schulbauprogramm in München sein. Dort wurden 2016 in einem ersten Paket insgesa mt 39 Schulbauprojekte auf den Weg g e- bracht. Nach derzeitigem Stand wird der überwiegende Anteil der Maßnahmen bis 2021 te r- mingerecht fertig. Im Sommer 2017 ist das zweite Paket mit weiteren 38 Schulneubauten bis 2030 geschnürt worden. Ein drittes und ein viertes Paket sollen folgen. In München wird mit einem Bevölkerungsanstieg von 1,7 Mio. auf 1,9 Mio. Einwohner*innen gerechnet. In Köln sind in diesem Kontext der beschleunigten Realisierung von Schulbaumaßnahmen und der Beschaffung von Schulraumkapazität en in der jüngeren Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen worden. Der Rat der Stadt Köln hat folgende Schulbaupakete beschlossen: 15.03.2016, „Errichtung von mehreren Schulen in modularer Bauweise / Systemba u- weise mit entsprechend angepasstem Baubeschlussverfahren“, 14.02.2017, „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur Minderung des Schulnotstandes“ (1. Containerpaket), 04.04.2017, „Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte – Neubau/ Erweiterung/ Gen e- ralsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen“, 06.02.2018, „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfr istigen Schaffung dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze“ (2. Containerpaket). Des Weiteren hat die Verwaltung den Ausschuss Schule und We iterbildung am 11.06.2018 über das „Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021“ (3. Containerpaket) informiert. 7.2. Priorisierung von Schulbaumaßnahmen Gegenwärtig stimmt die Verwaltung eine (neue) Priorisierung von Schulbaumaßnahmen ab, da bei knappen P ersonalressourcen der Gebäudewirtschaft und der Vielzahl der Bedarfe nicht alle notwendigen Schulbaumaßnahmen gleichzeitig, sondern lediglich zeitlich gestreckt umgesetzt werden können. Über das Ergebnis wird mit gesonderter Vorlage berichtet wer- den, auf die an dieser Stelle querverwiesen wird. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 88 (8) Erste Bewertung der „Neuausrichtung der Inklusion“ 8.1. Eckpunkte der landesseitigen Neuausrichtung der Inklusion Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen hat am 06.07.2018 Eckpunkte zur N euausrichtung der Inklusion und eine neue Mindestgrößenverordnung für Förderschulen vorgestellt. Das Land beabsichtigt damit, die (schulische) Inklusion „durch eindeutige Qualitätskriterien und zusätzliche Ressourcen“ umzusteuern. Im Einzelnen enthalten d ie Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule fo l- gende Regelungen: Die Schulaufsicht kann mit Zustimmung des Schulträgers nach § 20 Absatz 5 Schulgesetz an weiterführenden Schulen künftig nur dann Gemeinsames Lernen einrichten, wenn die folge nden konzeptionellen, inhaltlichen und personellen Qualitätsstan- dards erfüllt sind: Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen. An der Schule müssen Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung unterrichten. Das Kollegium muss systematisch fortgebildet werden. Die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein. An den Schulen des Gemeinsamen Lernens der Sekundarstufe I gilt künftig die neue Inklusionsformel 25 – 3 – 1,5. Das heißt: Die Schulen nehmen so viele Schüler*innen auf, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Sch ü- ler*innen lernen, davon durchschnittlich 3 mit Bedarf an sonderpädagogischer Unte r- stützung. Für jede dieser Klassen erhält die Schule eine halbe zusätzliche Stelle. Die tatsächliche Klassenbildung soll im Rahmen dieser Aufnahmekapazitäten dann aber den Schulen mit Blick auf ihr schulisches Konzept selbst überlassen werden. Die Neuausrichtung der Inklusion beginnt mit dem Schuljahr 2019/20. Die neue verbindliche Systematik wird dann in der Jahrgangsstufe 5 eingeführt und wächst schrittweise auf, bis im Schuljahr 2024/25 der Endausbau erreicht und die komplette Sekundarstufe I umgestellt ist. Das kommende Schuljahr 2018/19 soll ein Jahr des Übergangs sein. Im Übrigen wird an Gymnasien die sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich stattfinden. Zieldiff e- rente Förderung soll für ein Gymnasium eine freiwillige Entscheidung sein. Zudem stünden Schulaufsicht und Schulträger auch an den Grundschulen vor der Aufgabe, die Angebote des Gemeinsamen Lernens stärker als bisher zu bündeln, aber es soll weiter das Prinzip der kurzen Wege gelten. Zusammen mit den Eckpunkten für die Neuausrichtung der Inklusion hat die Landesregi e- rung den Entwurf einer neuen Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen vorgelegt, mit der die Mindestgrößen für die Fortführung von Förderschulen und von Teilstandorten abg e- senkt werden, z.B. bei Förderschulen Lernen und bei Förderschulen im Verbund (von Fö r- derschwerpunkten) von 144 auf 112. Zudem sollen Schul träger für ein wohnortnahes Ang e- bot in der Sekundarstufe I erstmals Förderschulgruppen als Teilstandorte von Förderschulen im Gebäude einer allgemeinen weiterführenden Schule einrichten. Die neue Mindestgr ö- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 89 ßenverordnung soll ab dem Schuljahr 2019/20 gelten . Vorgesehen ist eine Übergangsfrist bis zum Beginn des Schuljahres 2023/24 für erforderliche schulorganisatorische Beschlüsse des Schulträgers. 8.2. Erste Bewertung der Verwaltung Die Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion und die neue Mindestgrößenveror dnung für Förderschulen befinden sich aktuell im Verfahren der (Erlassverabschiedung bzw.) Geset z- gebung, sodass eine erste Bewertung noch unter Vorbehalt erfolgt. Diese erste Bewertung/Einschätzung hebt auf drei Punkte ab: Der „neuen Inklusionsformel“ in Köln entsprechend wurden in Köln mit Blick auf das laufende Schuljahr 2018/19 ohnehin schon durchschnittlich drei Schüler*innen mit son- derpädagogischem Förderbedarf je Eingangsklasse in Schulen des Gemeinsamen Lernens eingeplant. Die mit dieser Regelung g edanklich verbundene Ressourcenbü n- delung wird in Köln also schon praktiziert. Insofern dürften sich in Köln ab 2019/20 diesbezüglich keine größeren Veränderungen ergeben. Insbesondere wird die Zahl der Schulen des Gemeinsamen Lernens nicht bzw. nur gering sinken. Eine Absenkung der durchschnittlichen Klassenfrequenz in den Eingangsklassen von Schulen des Gemeinsamen Lernens von gegenwärtig 27 auf 25 ist einerseits aus p ä- dagogischer Sicht nachvollziehbar, sie schränkt das insgesamt knappe Angebot an Schülerplätzen für Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in Köln a l- lerdings weiter stark ein. Allein mit Blick nur auf die ab 2018/19 bestehenden 14 Ge- samtschulen in Köln mit insgesamt 78 Zügen respektive Eingangsklassen bedeutete dies eine Verknappung der Schülerplätze im 5. Schuljahr um 156. Das entspricht einer Verringerung um rund 6 Züge und damit einer großen Gesamtschule. Von der Reg e- lung werden zudem fast alle Realschulen in Köln und ggf. ausgewählte Gymnasien be- troffen sein, in Hauptschulen w erden in den Eingangsklassen teilweise keine Klasse n- größen von 25 erreicht. Es bleibt abzuwarten, ob das endgültige Gesetz Ausnahmeta t- bestände für Großstädte mit stark wachsenden Bevölkerungs - und Schülerzahlen z u- lassen wird bzw. diese Regelung (konnexität srelevant) als Kann/Soll - oder Muss - Vorschrift ausgestaltet wird. Wenn es sich – wie bislang – um eine Kann/Soll-Regelung handelt, über die der Schulträger im Grundsatz frei entscheidet, wird mit den Schulen und in den politischen Gremien zu erörtern sein, ob die Stadt Köln – wie bislang – nied- rigere Klassenfrequenzen an Schulen des Gemeinsamen Lernens mitgehen kann, auch wenn dies das Schulplatzangebot in Köln insgesamt weiter einschränkt. Vor dem Hintergrund der alten Mindestgrößenverordnung für Fördersc hulen sind in den letzten Jahren in Köln einige eigenständige Förderschulen (insbesondere mit dem Förderschwerpunkt Lernen) geschlossen worden (siehe auch Bilanzierung der Ma ß- nahmenplanung in Kapitel 3). Gleichzeitig sind an den fraglichen Standorten bei Bedarf Teilstandorte anderer Förderschulen eingerichtet worden und/oder haben bestehende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 90 Förderschulen ihr Angebotsspektrum erweitert und bieten nun als „Förderschulen im Verbund“ schulische Angebote für mehrere Förderschwerpunkte an, z.B. für „Emoti o- nale und soziale Entwicklung“ sowie für „Lernen“. Nach Einschätzung der Verwaltung ist dieser Anpassungs- und Transformationsprozess der Förderschullandschaft in Köln in intensiven Abstimmungen mit den betroffenen Schulen und der Schulaufsicht gut g e- lungen. Es besteht nach Einschätzung der Verwaltung kein Bedarf, Entscheidungen zu revidieren. Die Förderschullandschaft in Köln zeigt sich gegenwärtig in stabiler Verfas- sung, dazu gehört, dass keine der bestehenden Förderschulen gegenwärtig unter der alten, aber über der neuen Mindestgröße liegt. Die Verwaltung sah in der jüngsten Vergangenheit und aktuell keine weiteren schulorganisatorischen Maßnahmen bei Förderschulen vor. Entsprechend brauchen mit Blick auf die neue Mindestgrößenve r- ordnung auch keine Anpassungen b ei laufenden Maßnahmen vorgenommen werden. Für Köln ist die neue Mindestgrößenverordnung damit zunächst nur ggf. in der Zukunft relevant. 8.3. Fortschreibung der Inklusionsplanung für Kölner Schulen In einem Parallelverfahren wird die Inklusionsplanung für Kö lner Schulen gegenwärtig zw i- schenbilanziert und fortgeschrieben. Die Auswirkungen der Neuausrichtung für Inklusion werden in diesem ergänzenden Planungskontext weiter ausgearbeitet. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 91 (9) Ausblick auf das weitere Vorgehen 9.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung z u- nächst im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzustellen („1. Lesung“) , in der Beratungs- folge dann alle Bezirksvertretungen zu befassen, um die Diskussion ansch ließend im Au s- schuss Schule und Weiterbildung („2. Lesung“) wieder zu bündeln. Anschließend soll die Schulentwicklungsplanung in den Rat eingebracht werden. Im Parallelverfahren soll die for t- geschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Sc hulen mit der Bitte um bzw. Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. Die Beratungsergebnisse aus den Bezirksvertretungen werden der aktuellen Beschlussvor- lage beigefügt. Diese Hinweise aus den Bezirksvertretungen und die Rückmeldungen der Schulen (Schulkonferenzen) können aufgrund der engen Beratungsfolge bis zur Sitzung des Rates am 18.12.2018 nicht aufbereitet und bewertet werden. Die Rückmeldungen werden im zweiten Teilschritt der Schulentwicklungsplanungen dargestellt und in der dann erneut über- arbeiteten Schulentwicklungsplanung bewertet. 9.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien Für die zeitnah mit Wirkung zu den Schuljahren 2019/20 bzw. 2020/21 vorgesehenen schu l- organisatorischen Maßnahmen beabsichtigt die Verwa ltung, im Parallelverfahren bzw. zei t- nah entsprechende Beschlussvorlagen in die politischen Gremien einzubringen. Mit Blick auf die beiden kommenden Schuljahre sind in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Maßnahmen von besonderer Bedeutung: (1) Neue Gesam tschule Lindenthal an den Teilstandorten Berrenrather Straße und Alter Militärring zu 2019/20 bei zeitgleich auslaufender Schließung der E lsa-Brändström- Realschule und der Ernst-Simons-Realschule (2) Verselbstständigung des Teilstandortes Dellbrück zu einer eigenständigen, vierzügigen Gesamtschule und Festlegung der Zügigkeit der Willy -Brandt-Gesamtschule auf 6 Z ü- ge in der Sekundarstufe I (3) Zügigkeitserweiterung des Leonardo -da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung des Schu l- standortes Bülowstraße / Umzug der Katholische n Hauptschule Bülowstraße in das Schulgebäude Dagobertstraße 9.3. Ergänzung des vorliegenden Planungsberichtes um Ergebnisse der geplanten neuen städtischen Bevölkerungsprognose Eine Ergänzung der erwarteten quantitativen Bedarfe an zusätzlichen Schülerplätze n und damit an Erweiterungen und Neubauten von Schulen kann in dem zweiten Teilschritt einer Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung geleistet werden, nachdem voraus- sichtlich Ende 2018 die neue städtische, kleinräumige Bevölkerungsprognose vorliegen wird.
Anlage 5, Auszug BV 6 vom 15.11.2018
11753 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 06.02.2019 Auszug aus der Niederschrift der 40. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 15.11.2018 öffentlich 9.2.10 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 3179/2018 Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg verweist zu Punkt M76a (Seite 42 der Anlage zur Beschlussvorlage) auf den Beschluss der Bezirksvertretung an diesem Standort eine Gesamtschule zu planen, und nicht wie laut Vorlage nun vorgesehen ist, dass Grundstück für eine Bebauung mit einer Kita, einer Grundschule und Wohnbebauung zu nutzen. Daher beantragt er die Punkte M76a und M76b aus der Beschlussvorlage zu strei- chen. Bezirksvertreterin Frau Danke bemängelt, dass die Beschlüsse anderer Bezirksver- tretungen in der Vorlage aufgeführt sind, nicht jedoch der Beschluss der Bezirksver- tretung aus der Sitzung am 21.06.2018. Zudem hat sie folgende Fragen zur Vorlage: - Wann ist der Umzug der Schule Lebensbaumweg geplant? - Bleiben nach dem Auszug der GGS Heimersdorf noch Räumlichkeiten frei, oder wird der gesamte Komplex dann von der KGS Heimersdorf genutzt? - Die Punkte M76d und M76e wiedersprechen sich, dies müsste aufgeklärt wer- den. - Wie viele Schüler der beiden Hauptschulen wurden im Vorfeld an einer Ge- samtschule abgelehnt? Bezirksvertreter Herr Neumann bekräftigt nochmals den Beschluss der Bezirksvertre- tung, dass am Schulstandort Holzheimer Weg eine Gesamtschule gefordert wird. Zu dem Alternativ-Vorschlag der Verwaltung im Bereich Netzestraße / Swinestraße eine Gesamtschule zu bauen verweist er auf eine Stellungnahme der Verwaltung, dass an diesem Standort bereits aufgrund der dortigen Hochspannungsleitungen der Bau einer Kita abgelehnt werden musste. Daher sollte bei Punkt M76c der Standort Netzestraße / Swinestraße für eine Ge- samtschule gestrichen werden. Bezirksvertreter Herr Kleinjans geht zwar davon aus, dass es sich bei dem Grund- stück Netzestraße / Swinestraße um ein anderes Grundstück handelt als für den Bau der Kita, dennoch sind zwei Gesamtschulen in unmittelbarer Nähe nicht zu befürwor- ten. Bei der Ursula-Kuhr-Schule ho fft Herr Kleinjans, dass die dortigen Container, die derzeit nicht mehr genutzt werden, kurzfristig im Rahmen der anstehenden Baumaß- nahmen entfernt werden. Bei der Förderschule Soldiner Str. sieht Herr Kleinjans dringenden Handlungsbedarf, die Schule ist an der Grenze der räumlichen Kapazitäten angekommen, hier kann nicht weiter abgewartet werden. Frau Danke nimmt nochmals Bezug auf ihre Frage wie viele Schüler der beiden Hauptschulen im Vorfeld an einer Gesamtschule abgelehnt wurden. Man sollte in diesem Zusammenhang durchaus nochmals prüfen, ob eine Zusammenlegung der beiden Hautschulen nicht doch Sinn machen würde, damit die Förderschule Soldiner Str. dann an den Standort der Hauptschule umziehen könnte. Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruk- tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Ge- staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden wird; (3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor- derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planungs- rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung vorzulegen. (4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. Die Bezirksvertretung beschließt folgende Ergänzungen: - Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler unter TOP 8.3.1 in der Sitzung am 21.06.2018 „Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chor- weiler“ wird nochmals bekräftigt. - Die Punkte M76a und M76b auf Seite 42 der Anlage werden gestrichen. - Bei Punkt M76c auf Seite 43 der Anlage wird der Standort Netzestraße / Swinestraße für eine Gesamtschule gestrichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen __________________________________________________________ Anmerkung: Der Beschluss der Bezirksvertretung vom 21.06.2018 liegt als Anlage bei. Anlage Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 06.02.2019 Auszug aus der Niederschrift der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 21.06.2018 öffentlich 8.3.1 Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chorweiler Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis`90 / Die Grünen und Die Linke AN/0908/2018 Bezirksbürgermeister Herr Zöllner ändert den Beschlusstext unter Ziffer 1. dahinge- hend ab, dass es sich um die Kita Gutnickstraße handelt und nicht um die Kita Further Straße. Ferner soll der Beschlusstext noch um folgenden Passus ergänzt werden: Die Bezirksvertretung Chorw eiler bittet die Verw altung den Beschluss der Be- zirksvertretung Chorw eiler vom 21.06.2018, TOP 8.3.1., AN/0910/2018, Initia- tive zur Schulentw icklung im Bezirk Chorw eiler, bei der Überarbeitung der Schulentw icklungsplanung der aktualisierten Schulentw icklungsplanung von 2016 mit zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung Chorw eiler bittet den Beschluss vom 21.06.2018, TOP 8.3.1 dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorzulegen. Bezirksvertreter Herr Schott, Frau Schott und Herr Roth erläutern die Anfrage. Herr Roth hofft sehr, dass auch die Ratsfraktion den Antrag entsprechend mittragen. Bezirksvertreter Herr Urmetzer unterstützt den Antrag grundsätzlich, dennoch sieht er den Gesamtschul-Standort ohne eine Turnhalle kritisch. Bezirksvertreter Herr Kleinjans erläutert, dass man neue Wege gehen muss, und das nutzen soll was man hat, es muss dringend das Schulproblem angegangen werden, die Turnhalle kann später anders gelöst werden. Zuletzt zitiert Herr Zöllner aus einem Schreiben des Schulleiters der Realschule. Geänderter Beschluss: Unter Berücksichtigung des aktualisierten Schulentwicklungsplanes 2016, unter Hin- zunahme aktueller Entwicklungen in Form von neu entstandenem Wohnungsbau und nach oben zu korrigierendem Bevölkerungswachstum in Köln, fasst die Bezirksver- tretung 6, teilweise in Abänderung des aktualisierten Schulentwicklungsplanes 2016, folgenden Beschluss: 1. Die Planung zum Beschluss zur Kapazitätserweiterung der KGS Gutnickstraße um die Erweiterungsfläche auf dem Gelände der heutigen KITA Gutnickstraße wird umgehend personalisiert und die Maßnahme umgesetzt( Schulentwicklungsplan (M71) 2. Der Stadtbezirk 6 benötigt in Fühlingen eine weitere Grundschule. Diese neu zu errichtende 2-zügige Grundschule soll Potential zur Erweiterung haben. Die Verwal- tung wird aufgefordert, einen Standort für ein solches Schulprojekt in Fühlingen zu finden. Ein möglicher Standort wäre das Grundstück des jetzigen Festplatzes an der Neusser Straße. Den Festplatz kann entsprechend auf das Nachbargrundstück ausweichen. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, am ehemaligen Schulstandort der Hauptschule am Holzheimer Weg in Worringen den Neubau einer 4-zügigen Gesamtschule zu ermöglichen. Hierzu soll die Gesamtfläche des Grundstücks unter Hinzunahme , der Freiflächen und Sportplätze, des ehemaligen Turnhallengrundstücks – und auch der derzeit zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Flächen - sowie der Hausmeister- wohnung und der Parkflächen überplant werden. Die Altgebäude sind abzureißen, eine mehrgeschossige Neubauplanung ist zu erarbeiten und entsprechend umzuset- zen. In der Neubauplanung müsste keine Turnhalle eingeplant werden, da hierzu die Fläche der Sportanlage am Erdweg in Worringen, die fußläufig erreichbar ist, ge- nutzt werden könnten. Eine Hausmeisterwohnung muss ebenfalls nicht geplant wer- den, da die Aufgaben des Hausmeisters in Personalunion durch den Hausmeister mit Wohnung den Grundschulen „An den Kaulen“ übernommen werden können. 4. Da eine Erweiterung der Förderschule Soldiner Straße mit den Förderschwerpunk- ten Lernen und soziale und emotionale Entwicklung am derzeitigen Standort nicht mehr möglich ist, die Kapazitätsgrenze der Schule aber bereits zu jetzigen Zeitpunkt überschritten ist, muss über eine mögliche Umsiedlung nachgedacht werden. Die Gustav-Heinemann-Hauptschule Karl -Marx-Allee verzeichnet rückläufige Schüler- zahlen. Es ist zu prüfen ob eine Zusammenlegung der Gustav- Heinemann- Hauptschule mit der Ursula-Kuhr-Hauptschule Volkhovener Weg am Standort Vol k- hovener Weg realisiert werden kann. In den frei werdenden Standort der Gustav- Heinemann-Hauptschule könnte die Förderschule Soldiner Straße ziehen. Die ÖPNV-Anbindung ist gegeben. 5. Der dringend notwendige Erweiterungsbau zum Ganztagsausbau der Henry-Ford- Realschule Karl-Marx-Allee (Projektnummer 16 -21235) mit Planungsbeschluss vom 10.07.2009 ist nun zügig voranzutreiben. 6. Die aufgeführten Maßnahmen M72 werden nicht weiter verfolgt. 7. Zur Entschärfung des Schulnotstandes in Köln müssen unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur bezirksübergreifende Lösungen für Kölner Schulen erörtert werden. Hierbei ist der über genügend Flächenpotential verfügende Standbezirk 6 als Standort eines Bildungscampus Köln-Nord zu betrachten. Wünschenswert ist ein Standort zwischen Mercatorstraße und Dresenhofweg. Die Erreichbarkeit ist über den S-Bahnanschluss der S11 bzw. S6 an der Haltestelle Blumenberg gegeben, die in 18 Minuten vom Hbf Köln u.a. über die Haltestellen Hansaring, Geldernstraße, Longerich erreicht wird. Das Einzugsgebiet für Schüler ginge somit weit über die Grenzen des Stadtbezirks hinaus. Die Infrastruktur der anzusiedelnden Schulen, wie Mensa und Sportmöglichkeiten, kann weitestgehend gemeinsam genutzt werden, sodass sich die Gesamtkosten für die zu errichtenden Schulen reduzieren werden. In einem Bildungscampus werden sich sämtliche benötigten Bildungseinrichtungen a b- bilden lassen, sodass die Möglichkeit, besteht den Campus von der KITA bis zum Abitur zu durchlaufen. Selbst eine Außenstelle der TH-Köln mit angeschlossenem Wohnheim wäre denkbar. Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung den Beschluss der Be- zirksvertretung Chorweiler vom 21.06.2018, TOP 8.3.1., AN/0910/2018, Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chorweiler, bei der Überarbeitung der Schul- entwicklungsplanung der aktualisierten Schulentwicklungsplanung von 2016 mit zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet den Beschluss vom 21.06.2018, TOP 8.3.1 dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 6, Entwurf Niederschrfit BV Nippes 15.11.18
6054 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Nage IS : NO!I \* Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fx : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 16.11.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2018 öffentlich 9.2.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 3179/2018 Herr Hofenbitzer beantwortet die Fragen der Bezirksvertreter wie folgt: zu M57: Bezüglich des Schulstandortes am ehemaligen NippesBad erklärt er auf Nachfra- ge von Herrn Baumann, dass die Eltern bzw. die Schulkonferenz über das päda- gogische Konzept der zukünftigen Grundschule entscheide. Von Seiten der Stadtverwaltung werde die Einrichtung einer Montessorischule weder präferiert, noch vorangetrieben. Für die Elternbefragung würden ca. ein Jahr vor Fertigstel- lung alle in Frage kommenden Eltern angeschrieben, die im Schuleinzugsbiet wohnen. Auf Nachfrage von Herrn Happe erklärt er, dass ein Umzug der Montessorischule Stammheimer Straße aufgrund einer notwendigen Gebäudesanierung erfolgen müsse. Der daraus resultierende Umzug werde durch die Entwicklung des Schul- standortes am ehemaligen NippesBad ebenfalls verzögert. Die Verwaltung ver- folge das Ziel, Teilstandorte bzw. Zweigstellen zu Hauptstandorten umzuwandeln, so auch bei der Zweigstelle Stammheimer Straße. zu M58: Auf Nachfrage von Herrn Hanna zu einem aktuellen Sachstand hinsichtlich der konkreten Planungen will er aktuelle Informationen schriftlich nachreichen. Auf Nachfrage von Frau Hölzing legt er dar, dass mit der Erweiterung der Mathil- de-von-Mevissen-Grundschule verbundene Baumaßnahme eine Dauer von min- destens fünf Jahren habe. Dieses sei kurzfristig nicht realisierbar. Herr Bezirksbürgermeister Bernd Schößler merkt an, dass im Vorfeld der Erweite- rung eine Änderung des B-Plans notwendig sei. zu M64: Auf Nachfragen von Herrn Baumann und Herrn Erkelenz führt er aus, dass das Schulgelände Paul-Humburg-Straße Standort der Gesamtschule Nippes werden solle. Das Gebäude müsse dringend saniert werden. Da für die Container im Park keine dauerhafte Bauerlaubnis erteilt wurde, würden diese nach der Sanierung vollständig entfernt. Die zurzeit auf dem Schulgrundstück befindlichen Container sollen nach den jetzigen Planungen durch einen Erweiterungsbau ersetzt werden. e zu M65: Auf Nachfrage von Herrn Hanna erwidert er, dass nicht geplant sei, die Realschu- len „auslaufen“ zu lassen. Auch die Edith-Stein-Realschule solle perspektivisch nicht geschlossen werden. Er weist aber darauf hin, dass eine Schule zwingend geschlossen werden müsse, wenn eine Mindestschülerzahl unterschritten werde. eo zu M65a: Auf Nachfrage von Frau Hölzing erklärt er, dass die Hauptschule Bülowstraße zum Schuljahr 2021/2022 in das Schulgebäude Dagobertstraße umziehen solle. Im Bezirk Nippes ständen — auch wenn die damit für die Schüler verbundene Fahrerei kritisch gesehen werde — keine geeigneten Ausweichmöjglichkeiten zur Verfügung. Bei weiterführenden Schulen dürfe man nicht nur stadtbezirksbezo- gen, sondern stadtweit denken. °e zu M65b: Auf Nachfrage von Herrn Hanna und Herrn Steinbach führt er aus, dass das Ge- lände, auf dem eine weiterführende Schule auf der Longericher Straße in Bilder- stöckchen geplant werde, vermutlich der Deutschen Bahn gehöre. Es befinde sich neben dem Penny-Markt. Die Eigentumsfrage werde noch abschließend ge- klärt. Es sei noch nicht klar, ob sich hier eine Schule realisieren lasse. Die Über- tragung der Planungshoheit müsse politisch forciert werden. e zu M65c: Auf Nachfrage von Herrn Baumann legt er dar, der Schulstandort Pallenbergstra- ße werde zurzeit geprüft. Ob das Gebäude sanierbar und der Schulstandort reali- sierbar sei könne noch nicht beurteilt werden e zu M66: Hinweise auf geeignete Flächen nehme die Verwaltung gerne entgegen. Der sog. „Rübenacker“ (südl. der Bremerhavener Straße) werde zurzeit als Schulstandort geprüft. Das Problem der Luftschneise sei bekannt und werde berücksichtigt. Herr Bezirksbürgermeister Schößler weist darauf hin, dass ein sehr großes, zur- zeit noch in Privatbesitz befindliches Grundstück am Lachemer Weg, nördlich der HGK-Trasse, evtl. von der Stadt gekauft werden könne. Das Grundstück zwischen Simonskaul und Neusser Straße komme für einen Schulbau nicht in Frage. e Auf Nachfrage von Frau Hölzing führt er aus, dass im Zuge der Wiedereinführung von G9 die Gymnasien mehr Räume benötigten. Es sei daher unvermeidbar, die Züge zu reduzieren bzw. Halbtagsschulen einzurichten. Anschließend empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Rat, wie folgt zu beschlie- Ren: „Der Rat der Stadt Köln 9) (8) (4) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruk- tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Ge- staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden wird; beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor- derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planungs- rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung vorzulegen. beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (188)
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- Zehnthofstraße
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- Pastor-Wolff-Straße
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- Bülowstraße
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- Balthasarstraße
- Palmstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3179/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.02.2019
- Erstellt
- 28.09.2018 08:20