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3179/2018

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 10.1

Anlage 17, offener Brief Stadtschulpflegschaft zu Schulentwicklungsplanung

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Anlage 10, Auszug Entwurf der Niederschrift ASW 05.11.2018 - TOP 4.6 Schulentwicklungsplanung

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Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9 05.11

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Anlage 9, Beschlussprotokoll BV 7 13.11.2018

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Anlage 16 - Auszug NDS Rat 18.12.2018 - Top 10.25 - Planungsbeschluss Schulneubauten in Ossendorf

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Anlage 11, Übersicht über Stellungnahmen der Schulkonferenzen und weiteres Vorgehen

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ergänzter Entwurf Anlage 0

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Anlage 7, Beschlussprotokoll BV 1 08.11.2018

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Anlage 15 - Auszug NDS Rat 22.11.2018 - Top 10.26 - Planungsbeschluss Schulneubauten Rondorf Nord-West

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Anlage 4, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 08.11.pdf

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Anlage 2, Auszug aus der Bezirksvertretung 3 vom 5.11.2018

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Anlage 18, Stellungnahme der Verwaltung zu offenem Brief Stadtschulpflegschaft zu SEP 2018

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Anlage 14 - Ratsbeschlüsse zu Schulneubauten in Rondorf-Nordwest und Ossendorf als Fortentwicklungen der Schulentwicklungsplanung Köln 2018

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Anlage 12 , Auszug aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 26.11.2018

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 8, Beschlussprotokoll BV 2 12.11.2018

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Anlage 13, Synopse ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen mit Kurzkommentierung der Verwaltung

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Fortschreibung SEP 2018

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Anlage 5, Auszug BV 6 vom 15.11.2018

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Anlage 6, Entwurf Niederschrfit BV Nippes 15.11.18

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Anlage 17, offener Brief Stadtschulpflegschaft zu Schulentwicklungsplanung

4192 Zeichen

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    24. Januar 2019  Offener Brief zur Schulentwicklungsplanung    Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Dr. Klein, sehr geehrte Damen und Herren,  im Kölner Stadtrat entscheiden Sie am 14. Februar 2019 nach den Vorberatungen in der Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung mit dem Betriebsaus-schuss Gebäudewirtschaft abschließend über den Schulentwicklungsplan 2018. Dabei handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung nicht nur für die Zukunft unserer Kinder, sondern bereits für die Zukunft unserer Enkelkinder, denn die zugehörige und seit gestern ebenfalls vorliegende Prioritätenliste reicht mit Schulbaumaßnahmen bis über das Jahr 2040 hinaus.  Auch die Kölner Stadtschulpflegschaft hat sich mit diesem, gerade uns betreffenden, Thema intensiv befasst. In unserer Sitzung am 23. Januar 2019 haben wir Forderungen formuliert, die von allen Schulformen mitgetragen werden. Sie wurden einstimmig und schulübergreifend gefasst, denn an der Sitzung haben Vertreter sowohl der Grundschu-len, der Gymnasien und der Gesamtschulen als auch der Real-, Haupt- und Förder-schulen teilgenommen. Unsere zentralen Forderungen sind:  1. Im Stadtbezirk Mülheim soll eine zusätzliche, über den Entwicklungsplan hinaus-gehende Gesamtschule entstehen, da die Ablehnungen für Gesamtschulplätzen 
Stadtschulpflegschaft Köln* Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln Vorstandsmitglieder Lutz Tempel (Vorsitzender) Silvia Behrendt Ines Parotat Schreiner fon    0221-925775-31 (Lutz Tempel) info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln *Die Stadtschulpflegschaft Köln ist die frei-willige Vereinigung der Schulpflegschaften Kölner Schulen auf der Basis des § 72 Ab-satz 4 des Schulgesetzes NRW. 
Stadtschulpflegschaft Köln • Willy-Brandt-Platz 3 • 50475 Köln 
 Stadtschulpflegschaft Köln • Willy-Brandt-Platz 3 • 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Frau Henriette Reker, die Dezernentin für Bildung, Jugend und Sport, Frau Dr. Agnes Klein, alle Fraktionen und alle Einzelmandatsträger im Kölner Rat      versendet per E-Mail

Stadtschulpflegschaft Köln  
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mit 273 Kindern (entspricht 11 Klassen!) bereits 2018/2019 so hoch waren, dass eine weitere Gesamtschule alleine auf Dauer den Bedarf nicht decken wird. 2. Im Stadtbezirk Rodenkirchen soll in Rondorf, wie ursprünglich von der Verwal-tung vorgeschlagen, eine Gesamtschule statt eines Gymnasiums neu gebaut werden. Die Kölner Stadtschulpflegschaft unterstützt ausdrücklich den in diesem Bezirk nahezu einstimmig gefassten Beschluss der Schulleitungen, Eltern und der Politik, der im Schreiben des Bezirksbürgermeisters vom 22. Januar 2019 an die Oberbürgermeisterin nicht nur niedergeschrieben, sondern mit acht einzel-nen, fachlich ausgereiften Punkten begründet wird. 3. Im Gegenzug unterstützen wir den im Verwaltungsvorschlag vorgesehenen Neu-bau eines Gymnasiums statt der zwischenzeitlich beschlossenen Gesamtschule in Ossendorf. Der Vorschlag der Verwaltung bzgl. der beiden hier genannten Schulen war sinnvoll und ausgewogen. 4. Wegen der seit Jahren in großem Maße fehlenden Gesamtschulplätze wird er-wartet, dass in der gerade vorgelegten Prioritätenliste die Gewichtung so verän-dert wird, dass zur Entlastung auch der Gymnasien der Umsetzung der geplan-ten Gesamtschulen Vorrang eingeräumt wird. 5. Bei der neuen Gesamtschule Lindenthal (ehemals Elsa-Brändström-Realschule) soll weiterhin durch bauliche Maßnahmen versucht werden, die aktuell noch ge-plante horizontale Trennung zu verhindern. So soll eine gesunde Schulgemeinde entstehen, die für Schulkinder schwierige Zersplitterung auf zwei Standorte ver-mieden werden. 6. Die Maßnahme M15 soll durch Nutzung des Mathiaskirchplatzes in Gänze um-gesetzt werden.  Wir bitten Sie sehr, die Wünsche der Kölner Elternschaft ernst zu nehmen, und fordern Sie auf, diese durch Veränderungen an den Ihnen vorliegenden Beschlussunterlagen umzusetzen. Für Ihr Engagement an dieser Stelle bedanken wir uns bereits jetzt bei Ihnen.  Mit freundlichen Grüßen  Lutz Tempel  Silvia Behrendt  Ines Parotat Schreiner (Vorsitzender) (Stellv. Vorsitzende) (Stellv. Vorsitzende)

Anlage 10, Auszug Entwurf der Niederschrift ASW 05.11.2018 - TOP 4.6 Schulentwicklungsplanung

28255 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Klais 
Telefon:  (0221) 221 29366  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:   bruno.klais@stadt-koeln.de 
Datum:  20. 11. 2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung vom 05.11.2018 
öffentlich 
 
4.6 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende 
Schulen in Köln 2018 
3179/2018 
Frau Dr. Klein stellt dem Ausschuss die Neuauflage der Schulentwicklungsplanung 
für die Stadt Köln vor. Die letzte Fassung stammte aus dem Jahr 2016; die vorheri-
gen aus den Jahren 2012 und 2011. Inhaltlich handelt sich um eine Weiterentwick-
lung der bisherigen Planung. Frau Dr. Klein berichtet, dass diese Präsentation am 
heutigen Mittag in einer Pressekonferenz vorgestellt worden ist. 
Im Wesentlichen geht es mit der Weiterentwicklung um die durch Landtagsbeschluss 
vom Sommer 2018 feststehende Rückkehr zum 9-jährigen Gymnasium (G9), was in 
Köln zusätzlichen Handlungsbedarf auslöst.  Aus diesem Grund konnte die Vorstel-
lung der Schulentwicklungsplanung nicht weiter zurückgestellt werden, um auf die 
Fertigstellung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose zu warten. Alleine diese 
Entscheidung des Landtages zu G9 bedeutet für Köln den verlängerten Verbleib ei-
nes Jahrganges mit derzeit rund 4000 Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien 
- mit entsprechendem Raumbedarf. Frau Dr. Klein weist darauf hin, dass die Kölner 
Gymnasien ausgelöst durch die Bevölkerungsentwicklung schon seit Jahren Mehr-
klassen einrichten mussten und die durch G8 entstandenen „Raumreserven“ dadurch 
aufgebraucht sind.  
Die Beschlussvorlage enthält eine Zwischenbilanz zu den mit früheren Fassungen 
der Schulentwicklungsplanung - speziell in 2016 - vorgestellten Einzelmaßnahmen. 
Weiter ist ein Bericht über die notwendigen und vorhandenen Flächen für die Schu-
len eingeschlossen. Vorschläge für die einzelnen Schulformen an verschiedenen 
Standorten seien entwickelt worden. 
Insgesamt schlägt die Verwaltung vor, einen Schwerpunkt auf die Entwicklung der 
Gesamtschulen zu legen. Deswegen sieht die Verwaltung mit der Schulentwick-

lungsplanung vor, Standorte für 13 neue Gesamtschulen sowie 8 neue Gymnasien 
zu entwickeln. Und das, obwohl Köln im letzten Jahrzehnt sieben neue Gesamtschu-
len auf den Weg gebracht und Schulplätze im Umfang von vier neuen Gymnasien 
bereitgestellt hat. 
Unverändert besteht die Herausforderung durch steigende Schülerzahlen weiter. Die 
Zwischenbilanz zeigt, dass 51 von bislang 122 Maßnahmen ganz oder teilweise um-
gesetzt werden konnten. Durch das neue Maßnahmenpaket kommen noch 40 weite-
re Maßnahmen hinzu; in der Summe sind nunmehr 162 Maßnahmen zu stemmen. 
Im Bereich der Grundschulen werden alleine 25 neue Schulen dieser Schulform vor-
geschlagen. Ergänzend weist Frau Dr. Klein hin, dass dies natürlich vorlaufend das 
Bereitstellen entsprechender Plätze in Kindertagesstätten bedingt. 
Frau Dr. Klein erläutert, dass alle Schulen einen schriftlichen Hinweis der Verwaltung 
auf diese Schulentwicklungsplanung bekommen haben, um Stellung dazu nehmen 
zu können. Wenn eine Schule darin etwas Kritisches aus ihrer Sicht bemerke, sei ein 
entsprechender Beschluss der Schulkonferenz unbenommen. 
Frau Heuer ergänzt diese allgemeinen Angaben um nähere Fakten zu einzelnen 
umgesetzten Maßnahmen. So sei beispielsweise der Genehmigungsprozess bei der 
Bezirksregierung zur Gesamtschule Lindenthal noch nicht abgeschlossen; es gibt 
auch noch keine kommissarische Schulleitung. In Absprache mit der Bezirksregie-
rung wird in Kürze ein Infoabend in der Aula der Realschule Berrenrather Straße 
stattfinden. Die Anmeldung an der neuen Gesamtschule in Delbrück wird von Herrn 
Fabisch-Kordt (Willy-Brandt-Gesamtschule) organisiert. Zusätzlich geht Frau Heuer 
kurz auf weitere Maßnahmen der Ersatzschulen ein; beispielsweise die Grundschule 
und die Gesamtschule im Bildungscampus des Erzbistums Köln  
In absehbarer Zeit wird es durch die gemeinsame Nutzung der Schule in Widdersdorf 
zusammen mit der Internationalen Schule sehr eng werden; insofern verweist sie auf 
den geplanten neuen Standort für die letztgenannte Schule. 
Bei den Anmeldungen an den Gymnasien gab es im letzten Jahr erhebliche Platz-
probleme in Nippes und Ehrenfeld; im nächsten Jahr wird das noch stärker werden. 
Noch nicht klar ist, wie neue Gymnasialplätze angeboten werden können. Seit 5 bis 6 
Jahren nehmen die Gymnasien mehr Schülerinnen und Schüler auf, als Plätze vor-
handen sind. Die Gymnasien haben sehr klar dargestellt, dass sie diesen Prozess 
nicht mehr fortführen können, weil durch G9 die Schülerinnen und Schüler länger in 
der Schule verbleiben werden. Zum nächsten Schuljahr werden deswegen kaum 
neue Mehrklassen gebildet werden können, wenn nicht den Gymnasien mit einem 
gesicherten vorgezogenen Start neuer Gymnasien eine Entlastungsperspektive in 
Aussicht gestellt werden kann. 
Ein noch größeres Problem für neue Schulen sind die knappen Flächen. Dabei sieht 
sich die Schulverwaltung immer an letzter Position, wenn es um die Verteilung der 
Nutzungen geht. Dabei steht der Platzanspruch für Schulen in direkter Konkurrenz 
mit Flächen für den ebenfalls benötigten Wohnungsbau. Frau Heuer appelliert an die 
Vertreter der Fraktionen, hier unterstützend tätig zu werden, damit als erstes die Bil-
dungsinfrastruktur gesichert/hergestellt wird. Das bedingt auch die Sicherung von 
Schulreserveflächen. 
Das Ganze geht einher mit einer unverändert hohen Nachfrage nach Gesamtschul-
plätzen. Alle Erfahrungen zeigen, dass die Eltern primär Gesamtschul- oder Gymna-
siallätze nachfragen. Frau Heuer stellt deutlich heraus, dass die Verwaltung hinsicht-

lich der Bereitstellung von Schulplätzen neben dem Bau von Schulen keinen „Plan B“ 
mehr hat. Es bedürfe dafür jetzt zwingend eines Flächenbereitstellungskonzeptes für 
die Schulen. 
Ergänzend zu diesen Ausführungen erläutert Herr Hölzer, dass die Verwaltung ne-
ben der Notwendigkeit von 25 neuen Grundschulen erwartet, dass sich das Schul-
system weiter in Richtung Zweigliedrigkeit entwickelt; die Folie 10 des Vortrages 
zeigt im Ergebnis, wo welche Schulformen als sinnvoll gesehen werden.  
Die Kinder, die jetzt bereits in der Klasse 5 sind, sind die ersten, künftigen G9-Kinder. 
Die Verwaltung hat die Verantwortung, auch für diese Kinder vertretbare Schulsitua-
tionen zu schaffen. Insofern hat die Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen 
die jetzt vorliegenden Vorschläge entwickelt, wo welche Schulform angeordnet wer-
den sollte. 
Nach dem Ratsbeschluss zur Schulentwicklungsplanung 2018 muss es für jede 
schulorganisatorische Maßnahme noch einzelne Beschlussvorlagen geben. In 2019 
wird die Verwaltung eine weitere Fortschreibung vorlegen, die dann die neue Bevöl-
kerungsprognose sowie die Ergebnisse der Beratungen der Schulentwicklungspla-
nung in den Bezirksvertretungen berücksichtigt. 
Konkret zu den Planungen für das Schuljahr 2019/20 bedeutet das 6 Züge zusätzlich 
durch die Schulformänderung in Lindenthal und die Verselbstständigung des Teil-
standortes in Dellbrück. Die Willy-Brandt-Gesamtschule kann dadurch 2 Züge mehr 
aufmachen.  
Im Erlass des Ministeriums zur Inklusion fehlen noch konkrete Angaben zu den Klas-
sengrößen und Klassenfrequenzen. Sollte der Klassenfrequenzrichtwert tatsächlich 
auf 25 Kinder reduziert werden, dann verliert die Stadt Köln an der Schulform Ge-
samtschule in etwa genauso viele Plätze, wie durch die jetzt vorgestellten schulorga-
nisatorischen Maßnahmen gerade neu geschaffen werden können. Noch innerhalb 
der Verwaltung im Verfahren ist die vom Schulausschuss gewünschte Priorisierung 
der Schulbaumaßnahmen. 
Frau Dr. Klein fasst zusammen, dass sich die Vorgehensweise der Verwaltung als 
strategisch sinnvoll herausgestellt habe, die Schulentwicklungsplanung einerseits 
perspektivisch als Leitplanung zu gestalten, andererseits auch auf Sicht zu machen 
um auf kurzfristige Veränderungen reagieren zu können. Beide Perspektiven werden 
aufeinander abgestimmt. Denn jedermann könne sehen, wie Entwicklungslinien bei-
spielsweise durch Einzelentscheidungen im Land völlig verändert werden können 
und zudem die schnellen realen Veränderungen eine laufende Nachjustierung der 
Planung verlangen. 
Herr Dr. Schlieben bedankt sich im Namen des Schulausschusses herzlich für die 
Präsentation; er bittet, diese dem Protokoll als Anlage beizufügen. Er sieht die heuti-
ge Sitzung als Auftakt der Diskussion, die zumindest noch in der nächsten und ggf. in 
der Januarsitzung des Schulausschusses fortgesetzt werden könne.  
 
Herr Dr. Gutzeit, CDU-Fraktion, hat den Eindruck, dass die Berufskollegs in der vor-
gelegten Schulentwicklungsplanung nicht erwähnt sind; auch zu den Realschulen 
vermisst er entsprechende Passagen. Mit den 13 neuen Gesamtschulen sowie acht 
Gymnasien sieht er einen Ausgleich bei den Schülerzahlen als erreicht an. Herr Dr. 
Gutzeit möchte wissen, wie die Flächenkonkurrenzen hinsichtlich verschiedener Nut-

zungsansprüche bei freien Grundstücken innerhalb der Verwaltung abgestimmt wer-
den.  
Konkret zum Standort Schmiedegasse fragt er, ob neben der Schaffung einer neuen 
Gesamtschule auch noch die Auslagerung des Dreikönigsgymnasiums dorthin vor-
gesehen ist. Die Verwaltung bejaht dies. Außerdem möchte Herr Dr. Gutzeit Aus-
kunft zu dem vorgesehenen neuen Grundschulstandort an der Pastor-Wolff-Straße 
haben. 
Frau Dr. Klein berichtet, dass in der Schulentwicklungsplanung ein Höchstmaß der 
Kommunikation realisiert wurde mit den Institutionen, die einzubinden waren (Schul-
ausschuss, Stadtbezirke, Schulen). Die Schulentwicklungsplanung für die Berufskol-
legs muss aufgrund der Personalsituation zurückgestellt werden. Realschulen wer-
den nach wie vor in Köln gebraucht. Insbesondere im Rechtsrheinischen sind sie gut 
nachgefragt und müssen teilweise Mehrklassen bilden. Es ist zutreffend, dass im 
Rechtsrheinischen ein größeres Schülerpotenzial für diese Schulform vorhanden ist, 
als im linksrheinischen Stadtgebiet. Diese Situation findet sich in den insgesamt 162 
Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung auch wieder. 
Zu den Nutzungskonkurrenzen merkt die Dezernentin an, dass eine einheitliche 
Verwaltungsmeinung gegeben ist. Die Stadtplanung habe den Auftrag, die gesamte 
Infrastruktur in der Planung zu berücksichtigen. Allerdings stehen alle Institutionen 
unter hohem Druck wegen der bekannten Immobiliensituation in Köln. 
Herr Philippi, SPD-Fraktion, bedankt sich für diese überzeugende Darstellung der 
gegebenen Herausforderungen und Lösungsvorschläge. Er sieht den Schwerpunkt 
der Maßnahmen bei den Gymnasien und Gesamtschulen und spricht sich dafür aus, 
deren Verhältnis von etwa 13 zu acht gleich zu halten, um insgesamt eine ausrei-
chende Platzzahl bereitzustellen.  
Herr Thelen, Bündnis 90/Die Grünen befürwortet, diese Planung quasi als lebendes 
System anzulegen. Auch seine Fraktion begrüßt den in etwa Gleichstand zwischen 
den Plätzen an Gesamtschulen und Gymnasien. Er erachtet es als wichtig, dieses 
Programm anhand einer realistischen Prioritätenliste abzuarbeiten. Zudem solle 
möglichst geprüft werden, wer neben der Gebäudewirtschaft noch in der Lage sei, 
Schulen zu bauen. Er fragt, ob die Senkung der Klassenfrequenzrichtwerte eine ver-
bindliche Vorgabe sei oder es sich um eine Kannbestimmung handelt.  
Frau Hölzing, sachkundige Einwohnerin Bündnis 90/Die Grünen, bittet konkret zur 
Kath. Hauptschule Bülowstraße um Auskunft, weil die Schule diesen Standort ver-
lassen und dabei den Stadtbezirk wechseln solle. Als neuer Standort sei die Dag-
obertstraße (Stadtbezirk Innenstadt) vorgesehen. Dort aber sieht sie eine Konkurrenz 
zur Hauptschule Großer Griechenmarkt gegeben. Offensichtlich soll dieser Umzug 
nach 2019 vorgezogen werden; sie möchte deswegen wissen, welche Schulen das 
entfallende Angebot im Stadtbezirk Nippes kompensieren sollen? Etwa die Reutlin-
ger Straße?  
Frau Dr. Klein nimmt Stellung zu diesem Vorschlag und erläutert, wie diese Maß-
nahme bislang vorgesehen ist. Wenn in der Bildungslandschaft Altstadt Nord die Ge-
bäude für die Grund- und Realschule fertig sind, werden die Grundschule und die 
Aufbaurealschule aus der Dagobertstraße dorthin umziehen und so den Platz für die 
Hauptschule Bülowstraße in der Dagobertstraße frei machen. In der Folge könnte 
das Leonardo-da-Vinci Gymnasium die bisherigen Räume der katholischen Haupt-
schule in der Bülowstraße nutzen, um einen weiteren Zug zu eröffnen und so das 
Platzangebot zu verbessern. Zunächst sei das nur ein Vorschlag, der noch mit den

Schulen diskutiert werden muss. Die dabei sich möglicherweise abzeichnenden 
Schwierigkeiten möchte die Verwaltung keineswegs marginalisieren.  
Frau Dr. Klein weist darauf hin, dass der Ausschuss mit seinem soeben gefassten 
Beschluss für eine Gesamtschule anstelle eines Gymnasiums in Ossendorf die be-
reits knappe Situation für die Versorgung mit Gymnasialplätzen im Stadtbezirk Eh-
renfeld wie auch in Nippes erheblich verschärft hat. Die Konsequenz aus dieser Ent-
scheidung wird die Verwaltung sorgsam diskutieren. Es muss die gemeinsame Auf-
gabe sein, zusätzliche Gymnasialplätze zu schaffen, um die landesseitig getroffene, 
auf dem Elternwunsch beruhende Entscheidung, zu G9 praxistauglich umzusetzen. 
Dies muss unabhängig von der Schulstrukturdiskussion und der Diskussion um feh-
lende Gesamtschulplätze geschehen. 
Zur Frage von Herrn Thelen erläutert sie, dass die entsprechende Verordnung zur 
Ausführung des  Erlasses des Landes noch nicht vorliegt, das Eckpunktepapier zur 
Neuausrichtung der Inklusion jedoch eine Reduzierung der Klassenstärke vorsah. 
Die Ausführungsverordnung bleibt abzuwarten. Sollte darin keine konkrete Richtzahl 
genannt werden, dann erwartet die Verwaltung intensive Diskussionen.  
Herr Wirth, sachkundiger Einwohner Bündnis 90/Die Grünen, fragt, was mit den 
Schülern nach Abschluss der Erprobungsstufe geschieht und sieht dies durch die 
Verwaltung als nicht ausreichend berücksichtigt. Frau Dr. Klein entgegnet, dass man 
genau aus diesem Grunde als Verwaltung die Hauptschulen und Realschulen sehr 
zurückhaltend betrachtet und die Schulen diese Schulformen nach Möglichkeit erhal-
te. 
Frau Ruffen, FDP-Fraktion, merkt an, dass die Gymnasien mittlerweile keine räumli-
chen Möglichkeiten mehr haben, weitere Kinder aufzunehmen bzw. für diese Inklusi-
on anzubieten. Dazu müssten zunächst einmal die baulichen Möglichkeiten geschaf-
fen werden. 
Zum Rheingymnasium in Mülheim merkt Frau Ruffen an, dass die Schule bereits ein 
Ganztagsgymnasium sei und dass die im Planungsbericht dargestellte Aussage zu 
den räumlichen Möglichkeiten dort für G9 nach Ihrer Einschätzung falsch sei. An die-
sem Beispiel stellt sie fest, dass viele Schulen noch im Detail betrachtet werden 
müssen. Insgesamt sieht sie das Thema „G9“ als schwierig an, da der Plan hier vie-
les im Konjunktiv ausführt.  
NACHTRAG der Verwaltung:  in den Planungsbericht hat sich auf S. 74 ein Fehler 
eingeschlichen. Das Rheingymnasium ist eine gebundene Ganztagsschule. Die G9 – 
Raumsituation wird kontrolliert, ggf. neu bewertet und die entsprechende Passage im 
Planungsbericht korrigiert. 
Frau Heuer betont nochmals, dass es neben dem Neubau von Schulen keinen Plan 
B mehr gibt. Die neue Stundentafel für das G9-Gymnasium sieht nach dem aktuellen 
Stand keinen zwingenden Nachmittagsunterricht mehr vor.  
Frau Dr. Klein rekurriert zur Frage des gebundenen Ganztages auf dessen Entste-
hung. Zur Einführung des gebundenen Ganztages gab es für jede einzelne Schule 
einen Beschluss der Schulkonferenz, einen entsprechenden Ratsbeschluss und eine 
Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde. Von den derzeitigen Halbtags-
schulen muss bei geänderten Lehrplänen (verringerte Wochenstundenzahl, Entfall 
des Pflichtunterrichts am Nachmittag) und in der jetzigen Situation erwartet werden, 
dass vorhandene Raumkapazitäten, die in den vergangenen Jahren in vielen Fällen 
für ganztägige Angebote genutzt wurden, vor dem Hintergrund von G9 möglichst

wieder für Unterrichtszwecke genutzt werden. Es treffe nicht zu, dass die Verwaltung 
den Ganztag einfach abschafft; insofern müsse mit den Schulen diskutiert werden. 
Herr Kockerbeck, Fraktion Die Linke, dankt der Schulverwaltung für die Ausweisung 
einer ganzen Reihe von Standorten für die einzelnen Schulformen. Er merkt an, dass 
viele Gymnasien den Ganztag nicht aufgeben wollen, weil die Eltern eine verlässli-
che Betreuung am Nachmittag erwarten. Genauso sei es bei den wenigen Gymnasi-
en, die sich für Inklusion entschieden haben und diese auch fortführen wollen. Seine 
Fraktion würde es befürworten, wenn die Inklusion noch mehr wertgeschätzt würde. 
Die hohe Zahl der Ablehnungen an Gesamtschulen werde sich voraussichtlich fort-
führen, da die neuen Gesamtschulen noch eine Zeit bis zu ihrer tatsächlichen Bereit-
stellung brauchen. Eng verknüpft mit der Schulentwicklungsplanung sieht er die 
Neuorganisation der Gebäudewirtschaft, da durch diese Nennenswertes umgesetzt 
werden müsse. 
Herr Goss, Stadtschulpflegschaft, ist verwundert über die Diskrepanz zwischen dem 
Lob an die Verwaltung für die vorgelegte Schulentwicklungsplanung und die danach 
gefassten Beschlüsse, die genau gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen dieser 
Planung gerichtet sind. Er bezieht sich dabei auf die Aussage von Frau Heuer, dass 
ein Plan B nicht vorliege. Deswegen stellt er die Frage, was passiere, wenn die drei 
bis zum Jahr 2021 erforderlichen neuen Gymnasien nicht termingerecht fertiggestellt 
werden können. Könne dann G9 nicht umgesetzt werden? 
Frau Heuer erläutert, dass dies durch die Bereitstellung von Mehrklassen nicht mehr 
zu schaffen ist; den Gymnasien sollte mit den in der Schulentwicklungsplanung ent-
haltenen Maßnahmen in Aussicht gestellt werden, dass kurzfristig Interimssituationen 
geschaffen werden, sodass die Möglichkeit besteht, ausnahmsweise noch mal für ein 
Jahr zusammenzurücken. Das aber ist mit dem zuvor gefassten Beschluss nun nicht 
mehr möglich. 
Hierauf bezogen fragt Herr Dr. Schlieben, ob die Interimsstandorte zwingend an dem 
künftigen Standort liegen müssten. Frau Heuer bemerkt dazu, grundsätzlich schon, 
weil bei der Schulwahl oft die Wohnortnähe eine Rolle spiele. Daher sollten Interim 
und dauerhafter Standort in vertretbarer Entfernung zueinander liegen. In der Nähe 
der Übergangsgebäude müsse daher zeitlich absehbar ein endgültiges Schulgebäu-
de für die gleiche Schulform entstehen, um den Umzug zu ermöglichen. Zum gebun-
denen Ganztag verdeutlicht sie, dass die Verwaltung die Schulen dazu bewegen 
möchte, diesen beizubehalten, sofern einzelne Schulkonferenzen eine Aufhebung 
des Ganztagsbetriebes beschließen sollte. 
Herr Goss äußert in seinem Statement die Hoffnung, dass man den Ganztag als po-
sitive gesellschaftliche Entwicklung beibehalten könne. Möglicherweise könne man 
den Unterricht in der Sek II in den Nachmittag verlegen. Zu den fehlenden Flächen 
für neue Schulbauten möchte er wissen, ob für die anvisierten Projekte (13 zu 8) die 
notwendigen Flächen bereitstehen. Was geschieht bei der Umsetzung  des erwarte-
ten Erlasses zur Neuausrichtung der Inklusion, wenn die Plätze pro Klasse reduziert 
werden? Bezogen auf die Stadtbezirke Ehrenfeld und Nippes befürchtet er, dass die 
Schülerzahlen sogar noch weiter ansteigen könnten, sodass es noch weiter verstärk-
ter Anstrengungen bedürfe. 
Zusammenfassend stellt er fest, dass bei ihm und den von ihm vertretenen Eltern der 
Eindruck entstanden ist, der Ausschuss sehe noch Gestaltungsspielräume für die 
kommunale Schulpolitik; dabei sei es so, dass die Rahmenbedingungen den Hand-

lungsspielraum stark eingeschränkt hätten. Er sieht das Problem der rechtzeitigen 
und ausreichenden Schulraumbereitstellung nicht angemessen gewürdigt. 
Frau Hauser, CDU-Fraktion, bittet um eine Auskunft zu der Kooperation mit den be-
nachbarten Schulträgern. Frau Dr. Klein entgegnet dazu, dass die katholische Kirche 
als Ersatzschulträger einen Bildungscampus in Kalk plant - und zwar mit einer 
Grund- und einer Gesamtschule. Zur Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pulheim 
bemerkt sie, dass die Stadtverwaltung dabei auf einem guten Weg war mit Unterstüt-
zung durch die Bezirksregierung. Allerdings habe die Gemeinde Pulheim auf den 
gemeinsam entwickelten Vertragsentwurf bislang nicht konkret geantwortet. Die Ge-
meinde müsse auch noch mit ihren anderen Nachbarschulträgern sprechen. Letztlich 
dafür maßgeblich scheinen finanzielle Erwägungen zu sein. Frau Riedel, sachkundi-
ge Einwohnerin CDU-Fraktion, fragt nach den zeitlichen Vorstellungen für die Pla-
nung für die Berufskollegs. Sie wirbt nochmals für eine bessere Berücksichtigung 
dieser Schulform gemessen an deren Bedeutung für die berufliche Bildung. Frau Dr. 
Klein bedauert, dazu keinen konkreten Termin für eine Schulentwicklungsplanung für 
die Berufskollegs nennen zu können. Sie bittet um Verständnis, dass zunächst die 
Entscheidung über G9 primär umgesetzt werden müsse, was die vorhandene Perso-
nalkapazität sehr stark binde. 
Zur Frage des Herrn Goss nach den bereitstehenden Standorten verweist sie auf die 
Präsentation. Im innerstädtischen Bereich und darüber hinaus im Bezirk Nippes gibt 
es noch offene Standortfragen. 80 % der Fälle seien jedoch mit Grundstücken hinter-
legt.  
Herr Dr. Zimmermann, sachkundiger Einwohner CDU-Fraktion, nimmt Bezug auf den 
Redebeitrag von Herrn Wirth, der darauf aufmerksam gemacht habe dass es bei 
künftig mehr Gymnasien auch mehr Rückläufer geben wird. Ihm ist in diesem Bezug 
nicht klar, ob für diese Schülerinnen und Schüler die Bestandsgarantie für die Real-
schulen tatsächlich ausreichend sein wird. Man müsse daher überlegen, ob nicht 
doch noch ggf. kleinere Realschulen neu errichtet werden müssen. Landesweit sei 
dazu ein leichter Aufwärtstrend feststellbar. 
Zum Standort Ossendorf habe die Verwaltung ausgeführt, man müsse überlegen, ob 
dort Ganztag angeboten werden sollte. Dazu bemerkt er, dass es neben G8 noch 
einen weiteren Grund für die Einführung des Ganztages gegeben habe; das war die 
familienpolitische Situation. Und diese hat sich mittlerweile so entwickelt, dass die 
Ganztagsbetreuung gebraucht werde. Daher solle der Schulausschuss darüber 
nachdenken, den Ganztag ggf. nur auf die unteren Klassen zu reduzieren; das würde 
bereits Räumlichkeiten einsparen. 
Frau Westphal, sachkundige Einwohnerin FDP-Fraktion, bittet nochmals um Klarstel-
lung, warum nicht auch bei der jetzt für Ossendorf beschlossenen Gesamtschule dort 
ein Interim für Gymnasialplätze geschaffen werden könnte. Frau Heuer erläutert da-
zu, dass zum einen eine Gesamtschule größer gebaut werden muss und zum ande-
ren in erreichbarer Nähe ein endgültiger Gymnasialschulbau entstehen müsse. Die 
Verwaltung wird aufgrund der Beschlusslage den Fall neu prüfen; klar ist aber bereits 
jetzt, dass die neue Schule eine 4-Zügigkeit überschreiten wird. Der hier angedachte 
Gymnasialstandort war eben gerade die Lösung, um in den Stadtbezirken Ehrenfeld 
und Nippes G9 umsetzen zu können; diese Möglichkeit fällt nun weg. 
Frau Nesseler-Komp hat verschiedene Signale aus Brauweiler bekommen, dass hin-
sichtlich der Kooperation der Schulträger doch noch Bewegung möglich ist. Die 
Schule selbst würde auch weiterhin Kinder aus Köln aufnehmen. Frau Dr. Klein stellt

dazu fest, dass die Stadtverwaltung Köln nach wie vor unterschriftsbereit ist. Aller-
dings können diese zusätzlichen Schulplätze wegen der noch nicht abschließend 
geklärten Situation in der Schulentwicklungsplanung noch nicht berücksichtigt wer-
den. 
Herr Brust, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bittet um Aufklärung, warum bezüglich 
des Hölderlin-Gymnasiums die Aussage in der Schulentwicklungsplanung enthalten 
ist, wenn G9 kommt, müsse man von 3 auf 2 Züge zurückgehen. Die Schule habe 
auch zuvor 3 Züge gehabt. Eine weitere Nachfrage betrifft die Sicherung des Grund-
stückes der Russischen Föderation in Sülz. Dazu habe er im Werksausschuss der 
Gebäudewirtschaft nachgefragt und dort von dem neuen kaufmännischen Leiter die 
Antwort erhalten, der Auftrag sei von der Schulverwaltung zurückgezogen worden. 
Herr Brust wird dem Schuldezernat eine Kopie dieser Antwort zur Verfügung stellen. 
Frau Dr. Klein sagt zu, der Gebäudewirtschaft schriftlich zu antworten, dass das nicht 
zutreffend ist. 
Herr Dr. Schlieben betont zum Protokoll, dass der Schulausschuss möchte, dass 
dieser Auftrag weiterverfolgt wird; seitens der Politik sei der Auftrag nicht zurückge-
zogen worden. Man werde zur gegebenen Zeit nachfragen.  
Zu den Berufsschulen weist Herr Dr. Gutzeit darauf hin, dass vielen Eltern gar nicht 
bekannt ist, welche Arbeit in diesen Schulen geleistet wird. Frau Dr. Klein informiert 
darüber, dass am 14. November die Messe der Berufsschulen stattfinden wird, wo 
die Berufskollegs sich präsentieren und die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler 
darüber informiert werden, welche Angebote dort vorgehalten werden. Es sei aller-
dings schwierig, den Blick der Öffentlichkeit auf diese Schulen zu richten. 
Herr Pannes, sachkundiger Einwohner Die Linke, weist auf Unstimmigkeiten in der 
Schulentwicklungsplanung hin. Beispielsweise nennt er die Zahlen zu den Gesamt-
schulen; von den genannten 13 Gesamtschulen bestünden bereits vier. Auch bei 
übrigen Projekten seien einige Schulen genannt, die noch sehr weit in der Zukunft 
liegen würden. Das könne zu einem falschen Bild führen. Frau Dr. Klein betont, dass 
die Verwaltung wird auch weiterhin einen Schwerpunkt auf diese Schulform legen 
wird. Den Vorwurf, dass falsche Zahlen genannt worden sind, weist sie zurück. 
Zu der Frage des Herrn Wirth bemerkt Frau Heuer, dass insgesamt die Zügigkeit der 
Gymnasien im Bestand gesenkt werden müsse, um G9 umzusetzen. Herr Hölzer 
ergänzt, dass das Hölderlin-Gymnasium in alter Form tatsächlich 3-zügig gewesen 
ist; allerdings kann eine 3-Zügigkeit mit dem aktuellen Raumprogramm im Raumbe-
stand des Hölderlin-Gymnasiums nicht realisiert werden.  
Frau Dr. Klein ergänzt zur Frage der Reduzierung von Zügigkeiten, dass zum Schul-
jahr 2020/21 Interimsgebäude  für drei Gymnasien bereitstehen müssen, damit man 
von den bisher gebildeten Mehrklassen herunterkommt und so die Herausforderung 
G9 bewältigen könne. Beides zusammen kann den Gymnasien nicht zugemutet wer-
den. Dazu wird die Verwaltung dem Ausschuss Vorschläge unterbreiten; einer dieser 
Vorschläge sei allerdings heute abgelehnt worden. 
Herr Dr. Schlieben fasst die Diskussion so zusammen, dass der Ausschuss diese 
Vorlage zur Kenntnis nimmt und in die weiteren Gremien verweisen wird. Die inhaltli-
che Diskussion soll in der nächsten Sitzung des Schulausschusses fortgesetzt wer-
den.

Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungspla nung Köln 2018“ als 
Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige 
und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstru k-
tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten G e-
staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; 
(2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen 
und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen 
vorzubereiten und als Beschlussvorlagen b ei gesicherter Finanzierung in die 
politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von 
Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt 
werden wird; 
(3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen F lächen für die erfor-
derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen 
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planung s-
rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung 
vorzulegen.  
(4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, 
kleinräumigen B evölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung 
der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. 
 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist die Vorlage zur Mitberatung in 
die anderen Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9 05.11

1884 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Frau Düx 
Telefon:  (0221) 221-99322  
Fax       :  (0221) 221-99412 
E-Mail:  Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE 
Datum: 08.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 05.11.2018 
öffentlich 
9.2.3 Fortschreibung der Schulentwi cklungsplanung für allgemeinbildende 
Schulen in Köln 2018 
3179/2018 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als 
Rahmenplanung, mit der ein aktualisiert er Gesamtüberblick über gegenwärtige 
und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruk-
tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lös ungsansätze zur bedarfsgerechten Ge-
staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; 
(2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Ba sis und im weiteren Dialog mit Schulen 
und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen 
vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die 
politischen Gremien einzubr ingen. Dabei ist der Au ftrag zur Priorisierung von 
Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt 
werden wird; 
(3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor-
derlichen neuen Schulen aufgr und stark steigender Kinder- und Schülerzahlen 
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planungs-
rechtlich entwickeln und dieses Konzep t zu einer weiteren Beschlussfassung 
vorzulegen.

(4) beauftragt die Verwalt ung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, 
kleinräumigen Bevölkerungsvorausberec hnung die vorliegende Fortschreibung 
der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Anlage 9, Beschlussprotokoll BV 7 13.11.2018

1792 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 14.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 13.11.2018 
öffentlich 
7.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende 
Schulen in Köln 2018 
3179/2018 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“  als 
Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige 
und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstru k-
tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten G e-
staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; 
(2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen 
und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen 
vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die 
politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von 
Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt 
werden wird; 
(3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor-
derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen 
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planung s-
rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung 
vorzulegen.

(4) beauftragt die V erwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, 
kleinräumigen B evölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung 
der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 16 - Auszug NDS Rat 18.12.2018 - Top 10.25 - Planungsbeschluss Schulneubauten in Ossendorf

3668 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 19.12.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 46. Sitzung des Rates vom 
18.12.2018 
öffentlich 
10.25 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium 
und eine Grundschule in Köln-Ossendorf 
2419/2018 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/1591/2018 
Änderungsantrag CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen 
AN/1866/2018 
I. Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
Der Antrag hat sich erledigt, da die SPD-Fraktion den Antrag der Fraktionen CDU 
und Bündnis 90/Die Grünen in entsprechend geänderter Fassung mitträgt. 
II. Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der in 
der Sitzung mündlich vorgetragenen Fassung 
Beschluss: 
Der vorliegende Antrag wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus,  
- einen Bauträger zu finden, der die erforderlichen Arbeiten schnellstmöglich 
ausführt und 
- am Schulstandort Fitzmauricestraße oder in der Nachbarschaft bereits kurz-
fristig einen Interimsstandort für die beabsichtigte Gesamtschule zu errichten, 
um frühzeitig Schulplätze zu schaffen und damit den Schulbaunotstand zu-
mindest teilweise aufzufangen oder  
- statt eines Interims einen Bau in nacheinander modulbauartiger Aufbauweise 
für die einzelnen Stufen zu prüfen und zu planen.

Abstimmungsergebnis (punktweise): 
Abstimmungsergebnis zu Punkt 1: 
Bei Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig zugestimmt. 
Abstimmungsergebnis zu Punkt 2: 
Bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß einstimmig zuge-
stimmt. 
Abstimmungsergebnis zu Punkt 3: 
Einstimmig zugestimmt. 
Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag: 
Mehrheitlich bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke, FDP und AfD sowie 
der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt. 
III. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Schule 
und Weiterbildung vom 05.11.2018 – geändert um den mündlich formulierten 
Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und Grüne: 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Pla-
nungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung 
 
- einer Gesamtschule als Ganztagsschule an der Fitzmauricestraße mit maximal 6 
Zügen zuzüglich einer 3-fach Turnhalle bzw. optional einer 2-fach Turnhalle sowie 
einer Hausmeisterwohnung  
- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inklusive einer 1-fach Turnhalle an der 
Anna-Lindh-Straße,  
 
beide in 50829 Köln-Ossendorf. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtschulplanung entsprechend anzupas-
sen und die Planungen und Kostenermittlungen für die Schulen aufzunehmen und 
voranzutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abgearbeitet 
werden kann.  
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, an die Moderne Stadt als Grund-
stückseigentümerin mit der Fragestellung heranzutreten, ob von dort Bereitschaft 
zur Errichtung des bzw. der Schulgebäude besteht. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus,  
- einen Bauträger zu finden, der die erforderlichen Arbeiten schnellstmöglich 
ausführt und 
- am Schulstandort Fitzmauricestraße oder in der Nachbarschaft bereits kurz-
fristig einen Interimsstandort für die beabsichtigte Gesamtschule zu errichten, 
um frühzeitig Schulplätze zu schaffen und damit den Schulbaunotstand zu-
mindest teilweise aufzufangen oder  
- statt eines Interims einen Bau in nacheinander modulbauartiger Aufbauweise 
für die einzelnen Stufen zu prüfen und zu planen.

___________  
Anmerkung:  
Punktweise Abstimmung über den Änderungsantrag auf Antrag von Herrn 
Kockerbeck

Anlage 11, Übersicht über Stellungnahmen der Schulkonferenzen und weiteres Vorgehen

1524 Zeichen

ANLAGE 
 
Information zu bislang vorliegenden Schulkonferenzbeschlüssen als Rückmeldungen 
zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 
 
Wie angekündigt, hat die Verwaltung die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung allen 
städtischen Schulen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht. Bislang 
sind von folgenden Schulen Schulkonferenzbeschlüsse eingegangen: 
 Katholische Hauptschule Bülowstraße (Nippes) 
 Kopernikusschule, Hauptschule Bonner Straße (Porz) 
 Peter-Lustig-Schule, KGS Wilhelm-Schreiber-Straße (Ehrenfeld / Ossendorf) 
 KGS Zehnthofstraße (Kalk / Ostheim) 
 James-Krüss-Grundschule, GGS Zehnthofstraße (Kalk / Ostheim) 
 GGS Annastraße (Rodenkirchen / Raderberg) 
 Lise-Meitner-Gesamtschule, Gesamtschule Stresemannstraße (Porz / Finkenberg) 
 Hölderlin-Gymnasium, Gymnasium Graf-Adolph-Straße (Mülheim) 
 Kaiserin-Augusta-Schule, Gymnasium Georgsplatz, (Innenstadt / Altstadt-Süd) 
Wie im Planungsbericht unter Kapitel 9 „Ausblick auf das weitere Vorgehen“ dargestellt, 
können die Rückmeldungen – dies gilt auch für die Anregungen aus den Bezirksvertretungen 
– weder bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 26.11.2018, 
noch bis zur Sitzung des Rates am 18.12.2018 in der gebotenen Tiefe aufbereitet und 
differenziert bewertet werden. Dies soll in einem zweiten Teilschritt im Jahr 2019, nach 
Vorliegen und unter Einbeziehung der aktualisierten Einwohnerprognose, mit einer weiteren 
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung erfolgen.

ergänzter Entwurf Anlage 0

1077 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden 
Schulen in Köln 2018 stellt eine wichtige Grundlage für die kommenden 
Planungsbeschlüsse für neue Schulstandorte und Schulgebäude dar. 
Die darin enthaltenen Informationen zur Schülerzahlenentwicklung, zum 
Nachfrageverhalten der Eltern in Bezug auf die Schulformen und zu möglichen 
Schulstandorten werden von der Politik in den Gremienberatungen sowie von der 
interessierten Öffentlichkeit häufig nachgefragt und wurden von der Verwaltung bis 
zum Jahresende avisiert.  
Die Ratsvorlage soll den Rat in seiner Sitzung am 18.12.2018 erreichen. Um den 
vorberatenden Ausschüssen sowie allen Bezirksvertretungen bis dahin genügend 
Zeit für eine intensive Befassung mit der Vorlage zu ermöglichen, diesen Gremien 
aber auch eine erste Einschätzung des Fachausschusses Schule und Weiterbildung 
für den weiteren Beratungsgang mitzugeben, ist eine erste Beratung in der Sitzung 
des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 05.11.2018 sinnvoll und erforderlich.

Anlage 7, Beschlussprotokoll BV 1 08.11.2018

2027 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709 
Fax:  (0221) 221-26592 
E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 09.11.2018 
Beschlussprotokoll – öffentlicher Teil - 
über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt in der Wahlperiode 2014/2020 
am Donnerstag, dem 08.11.2018, 16:00 Uhr bis  Uhr, Konrad-Adenauer Saal, Raum-
Nr. 1.18 
I. Öffentlicher Teil

Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
am 08.11.2018 
3.2 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende 
Schulen in Köln 2018 
3179/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden ungeänderten Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als
Rahmenplanung, mit der ein aktualisiert er Gesamtüberblick über gegenwärtige
und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruktur
im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungs ansätze zur bedarfsgerechten Gestal-
tung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird;
(2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen
und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vor-
zubereiten und als Beschlussvorlagen bei ge sicherter Finanzierung in die politi-
schen Gremien einzubringen. Dabei ist der Au ftrag zur Priorisierung von Schul-
baumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden
wird;
(3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor-
derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planungsrecht-
lich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung vorzule-
gen.
(4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen,
kleinräumigen Bevölkerungsvorausberech nung die vorliegende Fortschreibung
der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 15 - Auszug NDS Rat 22.11.2018 - Top 10.26 - Planungsbeschluss Schulneubauten Rondorf Nord-West

2729 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 23.11.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Rates vom 
22.11.2018 
öffentlich 
10.26 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für eine Gesamt-
schule und zwei Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf Nord-West 
2574/2018 
Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe 
BUNT 
AN/1681/2018 
I. Abstimmung über den Vertagungsantrag von Herrn Joisten: 
Abstimmungsergebnis: 
Bei Gegenstimmen der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe BUNT und 
GUT sowie bei Enthaltung von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) mehrheitlich 
abgelehnt. 
II. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und 
der Gruppe BUNT: 
Beschluss: 
Änderung zu Punkt 1 der geänderten Vorlage: 
Der Rat beschließt – wie ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagen, von der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossen und von sämtlichen Schulen im 
Stadtbezirk Rodenkirchen unterstützt – die Planungsaufnahme zur Errichtung eines 
Schulgebäudes für eine 6/5-zügige Gesamtschule, einer Hausmeisterdienstwoh-
nung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle. 
 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke., der Gruppen 
BUNT und GUT sowie der Stimme von Frau OB Reker und bei Stimmenthaltung 
von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt. 
II. Abstimmung über die geänderte Verwaltungsvorlage in der Fassung des 
Schulausschusses vom 05.11.2018 (Anlage 6) mit der Ergänzung des Be-
triebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 12.11.2018 (Anlage 7): 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis-
tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung: 
1. eines Schulgebäudes für ein 5/7-zügiges Gymnasium in Ganztagsform, ei-
ner Hausmeisterwohnung, einer 1-fach und einer 3-fach Turnhalle. 
1a) Entgegen der in der Anlage 5 gemachten Ausführungen zur Parkstadt Süd 
soll dort anstelle eines Gymnasiums eine Gesamtschule errichtet werden.  
2. eines Schulgebäudes für eine 4-zügige Grundschule inklusive einer Haus-
meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle, 
3. eines Schulgebäudes für eine 2-zügige Grundschule inklusive einer Haus-
meisterdienstwohnung sowie einer 2-fach Turnhalle 
im Neubaugebiet Rondorf Nord-West. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzu-
nehmen und voranzutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah ab-
gearbeitet werden kann. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe BUNT sowie bei 
Stimmenthaltung der Gruppe GUT und von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) zu-
gestimmt.

Anlage 4, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 08.11.pdf

6824 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 09.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 08.11.2018 
öffentlich 
8.2.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende 
Schulen in Köln 2018 
3179/2018 
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion 
und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.11.2018 
AN/1568/2018 
7.2 Wohnbebauung auf der Fläche des derzeitigen Bauhofs an der Frank-
furter Straße/Ecke Höhenberger Straße in Köln-Höhenberg  
Antrag der SPD-Fraktion vom 25.10.2018 
AN/1461/2018 
Hinweis: Die Punkte 8.2.4 und 7.2 werden gemeinsam behandelt 
Bezirksbürgermeister Pagano stellt zunächst den Antrag der SPD-Fraktion vom 
25.10.2018 (AN/1461/2018) zur Abstimmung: 
Beschluss zu TOP 7.2: 
Die Bezirksvertretung Kalk erneuert die Empfehlung an den Stadtentwicklungsaus-
schuss des Rates der Stadt Köln nachdrücklich, sich den beiden als Anlage beige-
fügten Beschlüssen der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung vom 08.12.2016, 
TOP 7.2, anzuschließen und die Verwaltung mit der Verlegung des Bauhofs von der 
Frankfurter Straße in Köln-Höhenberg an die Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-
Ostheim zu beauftragen und die freigewordene Fläche durch Wohnbebauung weiter 
zu entwickeln. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

2 
 
Anschließend lässt er über den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.11.2018 (AN/1568/2018) ab-
stimmen: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 
für allgemein bildende Schulen in Köln2018" als Rahmenplanung mit den folgenden 
Änderungen und Ergänzungen: 
M 90 Neue Grundschule Albermannstraße in Köln-Kalk (nicht Höhenberg!): 
Die Planungen sollen fortgeführt werden im Hinblick auf die in einem Fachgespräch 
in der Bezirksvertretung Kalk vorgetragene Notwendigkeit, für die geplante "Schule 
für Alle" des Erzbistums Köln in Kalk eine provisorische Vorablösung einer Grund-
schule als Startvoraussetzung errichten zu müssen. Eine Nutzung des Gebäudes 
Albermannstraße statt der geplanten Containerlösung sollte zumindest geprüft wer-
den. 
M 98 Neue weiterführende Schule am Walter-Pauli-Ring in Köln-Kalk 
Es wird um Erledigung der Resolution der Bezirksvertretung Kalk gebeten. Das 
Grundstück sollte so früh wie möglich für die schulische Nutzung beplant werden. 
M 103a Realisierung einer neuen weiterführenden Schule auf der Fläche Poll-
Vingster-Straße in Köln-Humboldt/Gremberg 
Der Rat begrüßt wie die Bezirksvertretung Kalk die Realisierung einer neuen weiter-
führenden Schule an diesem Standort, befürwortet jedoch der Bedarfslage entspre-
chend die Errichtung eine Gesamtschule. 
M 103 b Errichtung einer neuen weiterführenden Schule auf dem Grundstück 
Frankfurter Straße/Fuldaer Straße in Köln-Höhenberg nach dem Umzug des 
Bauhofs 
Der Rat bekräftigt die Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk, nach der überfälligen 
Verlagerung des Bauhofs diese Fläche für den Wohnungsbau zu entwickeln. 
Ansonsten stimmt die Bezirksvertretung Kalk dem Beschlussvorschlag der Verwal-
tung zu. 
Abstimmungsergebnisse: 
Mit den Änderungen und Ergänzungen: M 90, M 98 und M103a: 
Einstimmig zugestimmt.  
Mit den Änderungen und Ergänzungen: M 103 b: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

3 
 
Anlage zum Beschlussprotokoll BV Kalk 08.11.2018 (TOP 8.2.4 bzw. 7.2 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 09.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 19. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 08.12.2016 
öffentlich 
7.2 Wohnbebauung auf der Fläche des derzeitigen Bauhofs an der Frank-
furter Straße/Ecke Höhenberger Straße in Köln-Höhenberg  
Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.2016 
AN/1981/2016 
Wohnbebauung auf der Fläche des derzeitigen Bauhofs an der Frank-
furter Straße/Ecke Höhenberger Straße in Köln-Höhenberg und Schaf-
fung von Planrecht für einen Grundschulstandort auf dem Gelände an 
der Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim 
Gemeinsamer Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion 
und der CDU-Fraktion vom 07.12.2016 zum Antrag der SPD-Fraktion 
vom 23.11.2016 (AN/1981/2016) 
 
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt stellt zunächst den Be-
schluss aus dem Antrag vom 23.11.2016 (AN/1981/2016) und anschließend die Er-
gänzung aus dem Änderungsantrag (AN/2075/2016) zur Abstimmung: 
Beschlüsse: 
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, sich den be-
reits beschlossenen Anträgen der Bezirksvertretung Kalk anzuschließen und die 
Verwaltung mit der Verlegung des städtischen Bauhofs von der Frankfurter Stra-
ße 350 in Köln-Höhenberg in die Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim zu be-
auftragen und die freigewordene Fläche durch eine Wohnbebauung weiter zu entwi-
ckeln. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

4 
 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk fordert den Rat bzw. seine Ausschüsse, insbesondere 
den Schul- sowie den Stadtentwicklungsausschuss auf, die Verwaltung zu beauftra-
gen, auf dem Gelände an der Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim neben der 
Umsiedlung des Bauhofs die rechtlichen Voraussetzungen (Planrecht etc.) für die 
Errichtung einer weiteren Grundschule für den Stadtteil Ostheim zu schaffen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Abschließend lässt stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt über die 
gesamte Neufassung des Antrages abstimmen: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, sich den be-
reits beschlossenen Anträgen der Bezirksvertretung Kalk anzuschließen und die 
Verwaltung mit der Verlegung des städtischen Bauhofs von der Frankfurter Stra-
ße 350 in Köln-Höhenberg in die Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim zu be-
auftragen und die freigewordene Fläche durch eine Wohnbebauung weiter zu entwi-
ckeln. 
 
Die Bezirksvertretung Kalk fordert den Rat bzw. seine Ausschüsse, insbesondere 
den Schul- sowie den Stadtentwicklungsausschuss auf, die Verwaltung zu beauftra-
gen, auf dem Gelände an der Wilhelm-Griesinger-Straße in Köln-Ostheim neben der 
Umsiedlung des Bauhofs die rechtlichen Voraussetzungen (Planrecht etc.) für die 
Errichtung einer weiteren Grundschule für den Stadtteil Ostheim zu schaffen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

Anlage 2, Auszug aus der Bezirksvertretung 3 vom 5.11.2018

3894 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 05.02.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 05.11.2018  
öffentlich 
9.2.3 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende 
Schulen in Köln 2018 
3179/2018 
 
 
geänderten Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwickl ungsplanung Köln 2018“ als 
Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige 
und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstru k-
tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten G e-
staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; 
(2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen 
und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen 
vorzubereiten und als Beschlussvor lagen bei gesicherter Finanzierung in die 
politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von 
Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt 
werden wird; 
(3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwen digen Flächen für die erfo r-
derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen 
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planung s-
rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung 
vorzulegen.

(4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, 
kleinräumigen B evölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung 
der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. 
Die Bezirksvertretung verweist auf den Beschluss vom  09.03.2015 eine Schule 
auf dem Grundstück Salzburger Weg zu errichten. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen 
 
Nicht anwesend: Frau Klein (Grüne), Herr Fiedler (SPD 
 
 
__________________________________________________________  
Anmerkung: Der Beschluss der Bezirksvertretung vom 09.03.2015 liegt als Anlage 
bei.

Anlage 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-93313  
Fax       :  (0221) 221-93308 
E-Mail:  manfred.schmitz@stadt-koeln.de 
Datum: 05.02.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 09.03.2015  
öffentlich 
8.2.3 Schule - Parkpalette - Freifläche am Salzburger Weg in Köln-
Junkersdorf  
(Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und von Herrn Müller/Die 
Linke) 
AN/0428/2015 
 
 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, ihren eigenen Vorschlag Nr. 
14 Salzburger Weg Stadionparkplätze P6-8 in Köln-Junkersdorf intensiv als Standort 
für eine weiterführende Schule zu prüfen und das Ergebnis dem zuständigen Aus-
schuss und der Bezirksvertretung Lindenthal vorzulegen.  
Die Bezirksvertretung Lindenthal hält einen Schulstandort am Salzburger Weg we-
gen der in der Begründung aufgeführten Vorteile für sehr wichtig. 
 
Die Prüfung umfasst:  
 den Platzbedarf für eine Schule,  
 die notwendige Kompensation der Parkplätze mittels Alternativen (zum Bei-
spiel Parkpalette in Leichtbauweise) mit Regelung des zu- und abfließenden 
Autoverkehres auf die Dürener Straße,  
 ein gewisses Plus an weiteren Autoparkplätzen, um die angespannte Situation 
der Parkplätze am Müngersdorfer Stadion zu entspannen,  
 eine ausreichende Freifläche für die Nutzung durch Jugendliche, die auch als 
Platz für die Dorfkirmes genutzt werden kann,

 die notwendigen Stellplätze für die Sportanlage Wiener Weg, 
 eventuell eine Kombination „Pool“ der gesamten PKW-Stellplätze und 
 die Kosten. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 18, Stellungnahme der Verwaltung zu offenem Brief Stadtschulpflegschaft zu SEP 2018

5737 Zeichen

/ 2 
Anlage 18 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 28. Januar 2019 wurde im 
Rahmen der Diskussion über die Vorlage 3179/2018 – Fortschreibung der Schulentwic k-
lungsplanung für allgemein bildende Schulen in Köln 2018 – festgelegt, dass das Schreiben 
der Stadtschulpflegschaft vom 24. Januar 2019 zur Schulentwicklungsplanung (Anlage 1 7) 
und die Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 18) zu den aufgeführten zentralen Forderun-
gen der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu m Schreiben der Stadtschulpflegschaft 
vom 24.01.2019 
 
1) Im Stadtbezirk Mülheim soll eine zusätzliche, über den Entwicklungsplan hinausgehende 
Gesamtschule entstehen, da die Ablehnungen für Gesamtschulplätzen mit 273 Kindern 
(entspricht 11 Klassen!) bereits 2018/2019 so hoch waren, dass eine weitere Gesam t-
schule alleine auf Dauer den Bedarf nicht decken wird. 
Kommentar der Verwaltung: 
In der Schulentwicklungsplanung sind neben der geforderten Gesamtschule im Plang e-
biet Mülheimer Hafen (M117) weitere Maßnahmen benannt, die sowohl kurzfristig  zu zu-
sätzlichen Gesamtschulplätzen führen (Verselbständigung des Teilstandortes Dellbrück, 
M 115a) als auch mittel- bis langfristig zusätzliche Gesamtschulplätze ermöglichen sollen 
(Prüfoption zur Erweiterung der Gesamtschule Mülheim (M118a)). Darüber hinaus gilt es 
nach Vorliegen der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose, u.a. die voraussichtl i-
che Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Mülheim einer erneuten Bewertung zu unter-
ziehen. 
 
2) Im Stadtbezirk Rodenkirchen soll in Rondorf, wie ursprünglich von der Verwaltung vorge-
schlagen, eine Gesamtschule statt eines Gymnasiums neu gebaut werden. Die Kölner 
Stadtschulpflegschaft unterstützt ausdrücklich den in diesem Bezirk nahezu einstimmig 
gefassten Beschluss der Schulleitungen, Eltern und der Politik, der im Schreiben des Be-
zirksbürgermeisters vom 22. Januar 2019 an die Oberbürgermeisterin nicht nur niede r-
geschrieben, sondern mit acht einzelnen, fachlich ausgereiften Punkten begründet wird. 
Kommentar der Verwaltung: 
Die Forderung entspricht dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag, der durch den Rat 
der Stadt Köln  am 22. November 2018, nach entsprechenden Vorberatungen im Au s-
schuss für Schule und Weiterbildung am 05. November 2018 und im Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft am 12. November 2018, geändert beschlossen wurde. 
 
3) Im Gegenzug unterstützen wir den im Verwaltungsvorschlag vorgesehenen Neubau  ei-
nes Gymnasiums statt der zwischenzeitlich beschlossenen Gesamtschule in Ossendorf. 
Der Vorschlag der Verwaltung bzgl. der beiden hier genannten Schulen war sinnvoll und 
ausgewogen. 
Kommentar der Verwaltung: 
Die Forderung entspricht dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag, der durch Rat der 
Stadt Köln am 22. November 2018, nach entsprechenden Vorberatungen im Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung am 05. November 2018 und im Betriebsausschuss Gebäu-
dewirtschaft am 12. November 2018, geändert beschlossen wurde.

- 2 - 
 
 
4) Wegen der seit Jahren in großem Maße fehlenden Gesamtschulplätze wird erwartet, 
dass in der gerade vorgel egten Prioritätenliste die Gewichtung so verändert wird, dass 
zur Entlastung auch der Gymnasien der Umsetzung der geplanten Gesamtschulen Vor-
rang eingeräumt wird. 
Kommentar der Verwaltung: 
Die Verwaltung wird mit Augenmaß sowohl die Bedarfe für Gesamtschule (Ablehnungen) 
als auch die Bedarfe für Gymnasien (30er-Klassen, Mehrklassen) beachten. Dies gilt so-
wohl für Sanierungs- als auch für Neu- und Erweiterungsbauten. Nach Einschätzung der 
Verwaltung muss es vermieden werden, Schulformen gegeneinander „auszuspielen“. 
Vielmehr sieht die Verwaltung Bedarfe in beiden Schulformen, die gedeckt werden müs-
sen. Daher umfasste die ursprüngliche Empfehlung in der „Schulentwicklungsplanung 
2018“ die Errichtung von 13 neuen Gesamtschulen und 8 neuen Gymnasien. 
 
5) Bei der neuen Gesamtschule Lindenthal (ehemals Elsa-Brändström-Realschule) soll wei-
terhin durch bauliche Maßnahmen versucht werden, die aktuell noch geplante horizontale 
Trennung zu verhindern. So soll eine gesunde Schulgemeinde entstehen, die für Schul-
kinder schwierige Zersplitterung auf zwei Standorte vermieden werden. 
Kommentar der Verwaltung: 
Der Beschluss und die Genehmigung der Schule an zwei Teilstandorten wurden nach in-
tensiver Diskussion um die Machbarkeit / Realisierbarkeit an einem einzelnen Standort 
getroffen. Die in den vergangenen Monaten und Jahren erfolgten Prüfungen haben erge-
ben, dass bauliche Erweiterungen weder am Standort Berrenrather Straße 488 noch am 
Standort Alter Militärring 96 möglich waren, um eine Teilstandortlösung zu vermeiden.  
Dabei wurde auch die Anmietung von nahegelegenen Gebäuden geprüft. Die beschlos-
sene und genehmigte Teilstandortlösung der neuen Gesamtschule Lindenthal ist die ein-
zige realisierbare Variante, um an den Standorten Gesamtschulplätze anbieten zu kö n-
nen. 
 
6) Die Maßnahme M15 soll durch Nutzung des Mathiaskirchplatzes in Gänze umgesetzt 
werden. 
Kommentar der Verwaltung: 
Maßnahme M15 fasst die Kapazitätsausweitung der bestehend en Grundschulen in 
Bayenthal (GGS und KGS Cäsarstraße ( Maria-Sybilla-Merian-Grundschule und Franzis-
kusschule) und Raderthal (GGS Annastraße) zusammen. Die Erweiterung für die beiden 
Grundschulen in Bayenthal kann und soll auf der Fläche südlich des Mathiaskirchplatzes 
– nicht unter Einbezug der denkmalgeschützte Grünfläche Mathiaskirchplatz – umgesetzt 
werden. Für die Erweiterung der GGS Annastraße soll und muss nach Einschätzung der 
Verwaltung vor dem Hintergrund des Grundsatzes „kurze Beine – kurze Wege“ auf das 
Grundstück Annastraße zurückgegriffen werden.

Anlage 14 - Ratsbeschlüsse zu Schulneubauten in Rondorf-Nordwest und Ossendorf als Fortentwicklungen der Schulentwicklungsplanung Köln 2018

2838 Zeichen

Anlage 14 21.11.2019 
IV/2  
 
Ratsbeschlüsse zu Schulneubauten in Ossendorf und Rondorf -Nordwest 
als Fortentwicklungen der „Fortschreibung der Schulentwicklungspl a-
nung für allgemein bildende Schulen in Köln 2018“ (3179/2018)  
 
Die „Fortschreibung der Schule ntwicklungsplanung 2018“ versteht sich als grundlegende 
Rahmenplanung, die einen Gesamtüberblick über Herausforderungen und Lösungsoptionen 
zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft gibt  und damit Diskussionen 
und Entscheidungen anregen und anleiten kann.  
 
Beschlusspunkt 2 der Ratsvorlage unterstreicht, dass auf dieser Basis einer Rahmenplanung 
schulorganisatorische Maßnahmen als einzelne Beschlussvorlagen in die politischen Gremi-
en eingebracht und erörtert werden. Der Beschlusspunkt verde utlicht dabei auch, dass 
sich Schulentwicklungsplanung kontinuierlich und dialogisch vollzieht  und dabei in 
der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen naturgemäß Fortentwicklungen erfährt. 
 
Zwei planerische Maßnahmen waren im Herbst 2018 „vor die Klammer gezogen“ und pa-
rallel zur Diskussion der vorliegenden Rahmenplanung als einzelne Beschlussvorlagen in die 
politischen Gremien eingebracht worden. Es handelt sich um die Planungsbeschlüsse zur 
Errichtung von Schulneubauten in Ossendorf und in Rondorf-Nordwest. 
 Der Rat hat am 22.11.2018 die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Gymnasium 
und zwei er Grundschulen im Neubaugebiet Rondorf -Nordwest beschlossen und 
gleichzeitig festgelegt, dass in Parkstadt-Süd eine Gesamtschule errichtet werden soll 
(siehe ausführlich Anlage 15).  
 Am 18.12.2018 hat der Rat zudem die Planungsaufnahme zur Errichtung einer G e-
samtschule und einer Grundschule in Ossendorf beschlossen (siehe ausführlich An-
lage 16). 
 
An dieser Stelle wird festgehalten, dass die genannten Ratsbeschlüsse die vorliegen-
de Schulentwicklungsplanung als Rahmenplanung fortentwickeln. Die Passagen, mit 
denen seitens der Verwaltung anderweitige Schulformvorschläge für die benötigten 
weiterführenden Schulen in Rondorf -Nordwest, Parkstadt-Süd und Ossendorf unte r-
breitet worden waren, sind nunmehr sozusagen „überschrieben“. Die Notwendigkeit 
einer erneuten Vorberatung der Rahmenplanung durch die betroffenen Bezirksvertre-
tungen wird nicht gesehen. Die Verwaltung wird sich mit Hochdruck um die Umset-
zung der Ratsbeschlüsse kümmern. 
 
Die so angepasste Schulentwicklungsplanung als Rahmenplanung stellt damit ein fortentwi-
ckeltes Drehbuch dar, das auf der Grundlage von aktuellen und zukünftigen Erörterungen 
weiterer Maßnahmen ggf. weitere Fortentwicklungen erfahren wird. Die Verwa ltung sieht in 
der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung genau dies: ein Instrument, das Orientie-
rung gibt, Diskussionen anregt und Entscheidungen unterstützt – und sich dabei ständig wei-
terentwickelt.

Anlage 12 , Auszug aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 26.11.2018

1853 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Frau Ullmann 
Telefon:  (0221) 221-21465 
Fax       :  (0221) 221-29241 
E-Mail:  ramona.ullmann@stadt-koeln.de 
Datum: 11.12.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule 
und Weiterbildung vom 26.11.2018 
öffentlich 
4.2 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende 
Schulen in Köln 2018 
3179/2018 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwi cklungsplanung Köln 2018“ als 
Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige 
und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstru k-
tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten G e-
staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; 
(2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen 
und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen 
vorzubereiten und als Beschluss vorlagen bei gesicherter Finanzierung in die 
politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von 
Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt 
werden wird; 
(3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die not wendigen Flächen für die erfo r-
derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen 
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planung s-
rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung 
vorzulegen.  
(4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, 
kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung

der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
In die nächste Sitzung des Schulausschusses vertagt.

Beschlussvorlage Rat

15939 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3179/2018 
Freigabedatum 
19.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen in Köln 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als Ra hmenplanung, 
mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderu n-
gen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsa n-
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.11.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.11.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.11.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.11.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.11.2018 
Rat 18.12.2018

2 
sätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandscha ft allgemein bildender Schulen 
gegeben wird; 
(2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksve r-
tretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlus s-
vorlagen bei gesicherter Finanzi erung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der 
Auftrag zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten 
Vorlage erfüllt werden wird; 
(3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erforde rlichen neuen 
Schulen aufgrund stark steigender Kinder - und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellung s-
konzept Schulen zu sichern und planungsrechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer we i-
teren Beschlussfassung vorzulegen.  
(4) beauftragt die Verwaltu ng, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen B e-
völkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungspl a-
nung zu ergänzen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, die in der die in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung dargestellten, aus den 
gegenwärtigen sowie zukünftigen Herausforderungen resultierenden Handlungsbedarfe sind sowohl 
im konsumtiven, als auch im investiven Bereich in Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben zu veran-
schlagen. 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 
Die Verwaltung legt mit vorliegendem Planungsbericht eine Fortschreibung der Schulentwicklung s-
planung (SEP) vor. Es handelt sich um eine grundlegende Rahmenplanung, mit der die Verwaltung 
einen aktualisierten Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie 
Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft gibt.  
 
Bestimmte schulorganisatorische Maßnahmen aus dem umfangreichen Maßnahmenprogramm sollen 
zeitnah mit gesonderten Beschlussvorlagen zur Umsetzung bei gesicherter Finanzierung  vorgeschla-
gen werden. Sie werden hier vorab vorgestellt und im Gesamtzusammenhang begründet. 
 
Die Fortschreibung verfolgt im Detail vor allem vier Zielsetzungen: 
(1) Zwischenbilanzierung der insgesamt 122  Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung 
der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen bis 2025 ff., die in der „Aktualisierung 
der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ (siehe 1906/2016 und 3801/2016) vorgestellt worden 
sind, und Ergänzung um weitere, neue Maßnahmen bzw. Handlungsoptionen (z.B. schon e r-
folgte Zügigkeitserweiterungen oder Handlungsoptionen nach Vorschlag von Bezirksvertretu n-
gen). 
(2) Aktualisierte Sachstandsdarstellung zur Umsetzung von G9 in Köln vor dem Hintergrund des 
13. Schulrechtsänderungsgesetzes „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im 
Gymnasium“.

4 
(3) Überblick über den aktuellen Stand der Flächensicherung und weiterhin andauernden Fläche n-
suche für neue Schulen. 
(4) Vorschläge der Verwaltung zu den bedarfsgerecht fes tzulegenden Schulformen (Gymnasium, 
Gesamtschule) der geplanten neuen weiterführenden Schulen. 
 
Zudem werden die Thematiken des Schulbaus und der damit verbundenen Beschleunigungs - und 
Containerpakete inklusive der Priorisierung von Schulbaumaßnahmen fokus siert. Letztere wird in 
einer gesonderten Vorlage vorgestellt werden. Aus aktuellem Anlass wird zudem die Gelegenheit 
genutzt, eine erste Bewertung der im Juli 2018 durch das Ministerium für Schule und Bildung des 
Landes Nordrhein -Westfalen vorgelegten „Ec kpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion“ vorzune h-
men.  
 
Eine Ergänzung der erwarteten quantitativen Bedarfe an zusätzlichen Schülerplätzen und damit an 
Erweiterungen und Neubauten von Schulen kann in dem zweiten Teilschritt einer Fortschreibung der 
Kölner Schulentwicklungsplanung geleistet werden, nachdem voraussichtlich Ende 2018 die neue 
städtische, kleinräumige Bevölkerungsprognose  vorliegen wird. Bis dahin werden weiterhin die Au s-
sagen der letzten städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsprognose von Mai  2015 zugrunde gelegt, 
auch wenn die für die Zukunft prognostizierten Kinderzahlen teilweise schon jetzt von der Wirklichkeit 
überholt wurden. 
 
2. Ausgewählte Ergebnisse auf einen Blick 
 
Vor dem Hintergrund der sehr stark steigenden Kinder - und Schülerzahlen in Köln in Verbindung mit 
schulrechtlichen Veränderungen hat die Verwaltung in ihrer „Aktualisierung der Schulentwicklung s-
planung Köln 2016“ eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen zusätzliche Schulplätze 
geschaffen und die Schulstruktur der N achfrage entsprechend angepasst werden kann. So strebte 
die Verwaltung vor allem den Bau von insgesamt 41 Schulen an, zudem waren mindestens 18 baul i-
che Erweiterungen bestehender Schulen vorgesehen. 
 
 Die Zwischenbilanzierung zeigt, dass zum Schuljahr 2018/ 19 drei der bisher erforderlichen 41 
neuen Schulen (SEP 2016) erfolgreich schulrechtlich errichtet  wurden und an Interimsstando r-
ten an den Start gegangen sind. Es handelt sich um das Gymnasium Neue Sandkaul in Wi d-
dersdorf, die Gesamtschule Wasseramselweg i n Vogelsang und die Helios -Gesamtschule in 
Ehrenfeld. Die baulichen Maßnahmen zur Errichtung der Schulgebäude, in die diese Schulen 
von ihren Interimsstandorten umziehen werden, laufen auf Hochtouren. 
 Die Verwaltung stellt fest, dass zeitnah für weitere Sc hulen aus der Bedarfsliste von 41 neuen 
Schulen (SEP 2016) ein vorgezogener Start in Mobil - bzw. Interimsbauten  im Vorgriff auf die 
Fertigstellung der abschließenden Baumaßnahmen für diese Schulen ermöglicht werden sollte. 
Diese Maßnahme ist von sehr große r Bedeutung, da nur so der bestehenden und weiter ste i-
genden, großen Nachfrage nach Gymnasialplätzen begegnet werden kann, ohne in den städt i-
schen Gymnasien zukünftig weiterhin Mehrklassen über deren festgelegte Kapazitäten hinaus 
einrichten zu müssen. Die s wiederum ist eine Grundbedingung dafür, dass bis 2023/24 räuml i-
che Voraussetzungen an den bestehenden Gymnasien realisiert bzw. wiederhergestellt werden 
können, die eine Umsetzung von G9 in Gymnasien überhaupt erst in Reichweite gelangen la s-
sen.

5 
 Durch die Wiedereinführung des G9 -Bildungsgangs an Gymnasien  werden an vielen Stando r-
ten weitere Maßnahmen, wie z.B. Teilstandortlösungen oder zusätzliche Containereinheiten 
umzusetzen bzw. auf Dauer zu stellen sein. Teils wird auch zukünftig auf Inklusionsräume b zw. 
im Fall von Gymnasien, die sich im Halbtagsbetrieb befinden, auf Ganztagsräume zugegriffen 
werden müssen, die eigentlich für eine zukünftige Entwicklung zum Ganztag vorgesehen w a-
ren. Durch die zu ergreifenden Maßnahmen gehen zudem an einzelnen Schulen Zügigkeiten 
verloren. Es ergibt sich daher zusätzlich das Erfordernis, zwei neue Gymnasien wegen G9 zu 
errichten, welche die entfallenden Kapazitäten an bestehenden Gymnasien kompensieren. 
Darüber hinaus führt eine veränderte Planung am Standort Im Hasenta l nominell zu einer ne u-
en Schule. Auch für den Stadtbezirk Chorweiler hat sich aufgrund der aktuell erneut aufgegri f-
fenen Planung des Siedlungsgebietes Kreuzfeld und einer neuen möglichen Schulbaufläche 
(Netzestraße) die Zahl der Schulbauten verändert, so sich das nun insgesamt der neue Bedarf 
ergibt, 46 neue Schulgebäude zu realisieren. 
 Angesichts der großen und dringenden Bedarfe an zusätzlichen Schulraumkapazitäten sind die 
Aufgaben der Flächensicherung und Flächenentwicklung für neue Schulen von höchste r B e-
deutung. Es ist eine Vielzahl von Flächen für neue Schulen im Blick. Die benannten Schu l-
standorte sind teilweise gesichert, teilweise muss z.B. noch ein Ankauf erfolgen oder müssen 
verschiedene Anforderungen aufgrund divergierender Nutzungsüberlegungen  noch geklärt 
werden. In vielen Fällen laufen planungsrechtliche Aktivitäten bzw. müssen diese noch erfolgen. 
Zudem ist die Flächensuche noch nicht abgeschlossen. Nachdem in der jüngeren Vergange n-
heit gerade in den Stadtbezirken Lindenthal und Kalk belastb are Flächenoptionen erschlossen 
werden konnten, steht für die Verwaltung nun insbesondere der Stadtbezirk Nippes im Fokus. 
Hinzu kommen die neuen, zusätzlichen Bedarfe, die durch G9 ausgelöst werden sowie die a k-
tuell schon bestehenden dringenden Bedarfe für Ad-hoc- und Interimslösungen für vorgezogene 
Startzeitpunkte von projektierten Schulen. 
 Aufgrund des Nachfrageverhaltens der Eltern bzw. Schüler*innen im Anmeldeverfahren, der 
den Trend zu einem zweigliedrigen Schulsystem  vorzeichnet, liegt es auf der Ha nd, dass es 
sich bei den neuen Schulen um Gymnasien und Gesamtschulen handeln sollte. Die Verwaltung 
unterbreitet einen Diskussionsvorschlag für ein Tableau der erforderlichen und geplanten neuen 
weiterführenden Schulen auf die Schulform Gymnasium und Gesa mtschule. Demnach könnten 
21 ausgewiesene Standorte für städtische Schulen so entwickelt werden, dass 13 neue G e-
samtschulen und 8 neue Gymnasien entstehen. Die Verwaltung unternimmt im Kontext der be-
schleunigten Realisierung von Schulbaumaßnahmen und der B eschaffung von Schulraumk a-
pazitäten erhebliche Anstrengungen. Gegenwärtig stimmt die Verwaltung eine (neue) Priorisi e-
rung von Schulbaumaßnahmen ab, da nicht alle notwendigen Schulbaumaßnahmen gleichzeitig 
umgesetzt werden können. Über das Ergebnis wird mit gesonderter Vorlage berichtet werden. 
 Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen hat am 06.07.2018 
Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion  vorgestellt. Unter anderem ist eine Absenkung der 
durchschnittlichen Klassenfrequenz i n den Eingangsklassen von Schulen des Gemeinsamen 
Lernens von gegenwärtig 27 auf 25 vorgesehen. Dies ist pädagogisch nachvollziehbar, 
schränkt aber das insgesamt knappe Angebot an Schülerplätzen in Köln weiter stark ein. Alle i-
ne an den Gesamtschulen in Köl n würde dies eine Verknappung der Schülerplätze im 5. Schu l-
jahr um knapp 160 bedeuten. 
 Die Verwaltung sieht mit zeitnaher Wirkung zu den Schuljahren 2019/20 bzw. 2020/21 insb e-
sondere folgende schulorganisatorische Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Gesam tschul- 
und Gymnasialplätze vor : (1) Neue Gesamtschule Lindenthal an den Teilstandorten Berre n-
rather Straße und Alter Militärring (Ratsbeschluss vom 27.09.2018), (2) Verselbstständigung

6 
des Teilstandortes Dellbrück der Willy -Brandt-Gesamtschule, (3) Zügigkeitserweiterung des Le-
onardo-da-Vinci-Gymnasiums. 
 
3. Kosten 
 
Wie weiter oben dargestellt, handelt es sich vorliegend in erster Linie um eine Rahmenplanung, die 
eine Gesamtübersicht über Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsoptionen gibt und dadurch eine 
Orientierung für weitere Diskussionen gibt. Einzelne Maßnahmen werden in jeweils gesonderter Vo r-
lage bei gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung durch die politischen Gremien vorgelegt 
werden (siehe auch Beschlusspunkt 2). Die Einzelmaßnahmen können dab ei Bezug auf den vorli e-
genden Referenzrahmen nehmen und damit auch im Gesamtkontext bewertet werden. 
 
In der Mittelfristigen Finanzplanung sind beim Amt für Schulentwicklung Finanzmittel sowohl im ko n-
sumtiven als auch im investiven Bereich in Teilplan 0301  – Schulträgeraufgaben – Mittel vera n-
schlagt, die aus den gegenwärtigen Herausforderungen resultieren. Die Ansätze werden anlassbezo-
gen und an den zukünftigen Handlungsbedarfen orientiert fortgeschrieben.  
 
Um sich einer finanziellen Größenordnung annähern  zu können, verweist die Verwaltung auf eine 
Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik. Im Mai 2015 haben das Deutsche Institut für Urbanistik 
und das Finanzwissenschaftliche Forschung sinstitut an der Universität zu Köln den gemeinsamen 
Abschlussbericht zum Pilotprojekt „Leistungsfähige Infrastruktur generationengerecht finanziert – am 
Beispiel der Stadt Köln“  vorgelegt. Das Projekt wurde gemeinsam von der Stadt Köln und den Stad t-
werken Köln beauftragt. Köln ist damit die erste Großstadt, die so weit re ichende Modelle, gemei n-
sam mit Projektpartnern, erstellt hat.  
 Allein für sechs ausgewählte Bereiche der Daseinsvorsorge – darunter Mobilität, Wohnen und 
Bildung – werden in Köln, konservativ geschätzt, investive Bedarfe von rund 16 Milliarden Euro 
bis 2040 ausgewiesen. Auf Bildung entfällt dabei ein Anteil von rund 15% an den gesamten i n-
vestiven Bedarfen, das sind rund 2,4 Milliarden Euro. 
 Das „Kölner Tragfähigkeitskonzept“ betrachtet die Finanzentwicklung, wie sie sich unter den 
heutigen Bedingungen im La ufe von 25 Jahren darstellt. Hier haben die Forscher eine sog e-
nannte „Tragfähigkeitslücke“ für den „Konzern Stadt Köln“ errechnet. 
 Kölns Infrastrukturen sind elementarer Bestandteil des öffentlichen Vermögens. Pflege und E r-
halt sowie Um - und Ausbau der Inf rastruktur zählen zu den Kernaufgaben jeder nachhaltigen 
und generationengerechten Daseinsvorsorge. Die städtischen Infrastrukturen müssen in Kenn t-
nis der finanziellen Gestaltungsspielräume der Stadt stetig und mit langfristigem Blick entwickelt 
werden.

7 
 
4. Ausblick auf das weitere Vorgehen 
 
Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zunächst im 
Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzustellen („1. Lesung“), in der Beratungsfolge dann alle B e-
zirksvertretungen und we itere Ausschüsse zu befassen, um die Diskussion anschließend im Au s-
schuss Schule und Weiterbildung („2. Lesung“) wieder zu bündeln. Anschließend soll die Schulen t-
wicklungsplanung in den Rat eingebracht werden. Im Parallelverfahren soll die fortgeschriebene  
Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen mit der Bitte um bzw. Möglichkeit zur 
Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. 
Die Beratungsergebnisse aus den Bezirksvertretungen werden der aktuellen Beschlussvorlage beig e-
fügt. Diese Hinweise aus den Bezirksvertretungen und die Rückmeldungen der Schulen (Schulkonf e-
renzen) können aufgrund der engen Beratungsfolge bis zur Sitzung des Rates am 18.12.2018 nicht 
aufbereitet und bewertet werden. Die Rückmeldungen werden im zweiten Teilschritt der Schulen t-
wicklungsplanungen dargestellt und in der dann erneut überarbeiteten  Schulentwicklungsplanung 
(siehe Punkt 1) bewertet. 
 
Anlage

Anlage 8, Beschlussprotokoll BV 2 12.11.2018

2041 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 13.11.2018 
Beschlussprotokoll 
über die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen  
in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 12.11.2018, 17:08 Uhr bis 22:45 Uhr, 
Hauptstraße 85, 50669 Koln  
- großer Sitzungssaal - Raum 119
I. Öffentlicher Teil
TOP  
9.2.5 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende 
Schulen in Köln 2018 
3179/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas-
sen: 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als
Rahmenplanung, mit der ein aktualisiert er Gesamtüberblick über gegenwärtige
und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruktur
im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungs ansätze zur bedarfsgerechten Gestal-
tung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird;
(2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen
und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vor-
zubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politi-
schen Gremien einzubringen. Dabei ist der Au ftrag zur Priorisierung von Schul-
baumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt werden
wird;
(3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor-
derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planungsrecht-
lich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung vorzule-
gen.
(4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen,
kleinräumigen Bevölkerungsvorausberech nung die vorliegende Fortschreibung
der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis:Ab 
Einstimmig zugestimmt.Ei
(nicht anwesend Herr Bronisz)

Anlage 13, Synopse ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen mit Kurzkommentierung der Verwaltung

14340 Zeichen

Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 
(3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung  
 
 
I. Vorlage ohne Änderungen beschlossen:  
BV 1:  Einstimmig ohne Änderungen beschlossen.  
BV 2:  Einstimmig ohne Änderungen beschlossen. 
BV 4 :  Einstimmig ohne Änderungen beschlossen.  
BV 5:  Einstimmig ohne Änderungen beschlossen.  
BV 7:  Einstimmig ohne Änderungen beschlossen. 
BV 9 :  Einstimmig ohne Änderungen beschlossen.      
 
II. Noch ausstehende Beschlüsse:  
Keine 
 
III. Geänderte Beschlussempfehlungen:  
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung  BV 
BV 3: Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal  
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde wie folgt ergänzt:  
 
 Die Bezirksvertretung verweist auf den Beschluss vom 09.03.2015 
eine weiterführende Schule auf dem Grundstück Salzburger Weg zu 
errichten. 
 Die Bezirksvertretung Lindenthal hatte in ihrer Sitzung 
vom 09.03.2015 unter Top 8.2.3 einen „Prüfauftrag 
Schule – Parkpalette – Freifläche am Salzburger Weg in 
Köln-Junkersdorf“ beschlossen. Danach bat die 
Bezirksvertretung die Verwaltung ihren eigenen 
Vorschlag Nr. 14 Salzburger Weg, Stadionparkplätze P 
6-8 in Köln -Junkersdorf intensiv als Standort für eine 
weiterführende Schule zu prüfen und das Ergebnis dem 
zuständigen Ausschus s und der Bezirksvertretung 
Lindenthal vorzulegen. 
 In die gleiche Sitzung der Bezirksvertretung am 
09.03.2015 und auch in den ebenfalls am 09.03.2015 
tagenden Ausschuss Schule und Weiterbildung hatte die 
Verwaltung die ausführliche Beantwortung einer Anfrage 
„Zukünftige Schulstandorte im Stadtbezirk Linden thal“ 
eingebracht, mit der dem Wunsch der Politik, eine 
abschließende Entscheidung über die Standorte treffen 
zu können, entsprochen wurde. Die Verwaltung hatte 
hier insbesondere vorgeschlagen, eine zentrale Fläche 
an der Aachener Straße / Herbesthaler Str aße als 
Schulstandort vorzusehen. Für den möglichen Standort 
Salzburger Weg war darauf hingewiesen worden, dass 
3

Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 
(3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung     Seite 2 von 6 
 
 
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung  BV 
die Stellplätze im Rahmen der Baugenehmigung für das 
Stadion erforderlich sind und aufgrund der Komplexität 
der erforderlichen Verfahren hier vo n einem 
Schulstandort eher abzuraten sei. 
 In der Folge haben der Ausschuss Schule und 
Weiterbildung am 27.04.2015 und der Rat am 
12.05.2015 die Planungsaufnahme zur Errichtung von 
zwei weiterführenden Schulen im bzw. für den 
Stadtbezirk Lindenthal, und zwa r in Lövenich 
(Gymnasium) und in Vogelsang Gesamtschule) 
beschlossen. 
 Mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 
2018 wird dargelegt, dass der Bedarf an mindestens 3 
neuen weiterführenden Schulen im bzw. für den 
Stadtbezirk Lindenthal mit neuen Gy mnasien in 
Lövenich und Widdersdorf sowie der Gesamtschule in 
Vogelsang nach aktueller Einschätzung weitgehend 
gedeckt werden kann. 
 Gleichwohl weist die Verwaltung in ihrer 
Schulentwicklungsplanung darauf hin, dass die 
Abstimmung einer Schulreservefläche g ünstig sei, um 
auf unvorhergesehene Entwicklungen adäquat 
reagieren zu können, insbesondere vor dem 
Hintergrund, dass eine verbindliche, langfristige und 
dauerhafte Absicherung von Schulplätzen für Kölner 
Kinder im Schulzentrum Brauweiler in Pulheim leider  
nicht realisiert werden konnte. Inwieweit in diesem 
Zusammenhang erneut die Stadionparkplätze am 
Salzburger Weg betrachtet werden sollten, muss noch 
Gegenstand verwaltungsinterner Überlegungen im 
Rahmen des geplanten 
Flächenbereitstellungskonzeptes Schulen sein. 
BV 6: Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler  
 
 Die Ve rwaltung hat die Vorschläge der 
Bezirksvertretung Chorweiler aus deren Sitzung am 
6

Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 
(3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung     Seite 3 von 6 
 
 
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung  BV 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde wie folgt ergänzt:  
- Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorwe iler unter TOP 8.3.1 in der 
Sitzung am 21.06.2018 „Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk 
Chorweiler" wird nochmals bekräftigt. 
- Die Punkte M76a und M76b auf Seite 42 der Anlage werden gestrichen.  
- Bei Punkt M76c auf Seite 43 der Anlage wird der Standort Netzestraße 
/ Swinestraße für eine Gesamtschule gestrichen.  
21.06.2018 vollständig in die Maßnahmenplanung der 
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 
aufgenommen und dort diskutiert. Da sich die einzelnen 
Maßnahmen der Schul entwicklungsplanung als 
Diskussionsvorschläge der Verwaltung und als 
denkbare Handlungsoptionen verstehen, sieht die 
Verwaltung kein Erfordernis, einzelne Punkte förmlich 
aus der Planung zu streichen. Selbstverständlich 
werden Präferenzen der zuständigen 
Bezirksvertretungen in konkreten, einzelnen 
Beschlussvorlagen auf der Folie der vorliegenden 
Rahmenplanung entsprechend kenntlich gemacht. So 
nimmt die Verwaltung zur Kenntnis, dass die 
Bezirksvertretung Chorweiler eine neue Gesamtschule 
am Standort Holzheimer Weg in Worringen und nicht am 
Standort Netzestraße in Chorweiler wünscht. 
 Gleichwohl hält die Verwaltung bei Abwägung von 
Chancen und Risiken ihren Vorschlag aufrecht, eine 
neue Gesamtschule eher an der Netzstraße zu denken 
und am Holzheimer Weg eine K indertageseinrichtung, 
Wohnungsbau und eine Reservefläche für eine 
Grundschule vorzusehen. Die Verwaltung schlägt vor 
diesem Hintergrund vor, zeitnah eine Beschlussvorlage 
mit zwei Alternativen in die politischen Gremien 
einzubringen, um eine abschließende  Entscheidung 
herbeizuführen. 
 Sollte die Politik für einen Gesamtschulstandort 
Holzheimer Weg votieren, dann schlägt die Verwaltung 
hilfsweise vor, das städtische Grundstück Netzestraße 
trotzdem für schulische Zwecke bzw. Bildungszwecke 
zu reservieren und nicht etwa anderweitigen 
Verwendungszwecken zuzuführen. Zum einen bleiben 
die Ergebnisse der neuen kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose 2019 abzuwarten, zum anderen 
kann die abschließend geklärte Reduzierung der 
Klassengrößen im gemeinsamen Lernen von 27 auf

Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 
(3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung     Seite 4 von 6 
 
 
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung  BV 
(angekündigte) 25 einen in der 
Schulentwicklungsplanung bisher noch nicht 
berücksichtigten zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen 
erzeugen. 
BV 8: Einstimmiger / mehrheitlicher Beschluss der Bezirksvertretung 
Chorweiler 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde wie folgt ergänzt  
 
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat, folgenden ergänzten Beschluss 
zu fassen:  
Der Rat der Stadt Köln beschließt die "Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen in Köln2018" als 
Rahmenplanung mit den folgenden Änderungen und Ergänzungen:  
 M 90 Neue Grundschule Albermannstraße in Köln -Kalk (nicht 
Höhenberg!): Die Planungen sollen fortgeführt werden im Hinblick auf 
die in einem Fachgespräch in der Bezirksvertretung Kalk vorgetragene 
Notwendigkeit, für die geplante "Schule für Alle" des Erzbistums Köln in 
Kalk eine provisorische Vorablösung einer Grundschule als 
Startvoraussetzung errichten zu müssen. Eine Nutzung des Gebäudes 
Albermannstraße statt der geplanten Containerlösung sollte zum indest 
geprüft werden.  
 
 M 98 Neue weiterführende Schule am Walter -Pauli-Ring in Köln -
Kalk Es wird um Erledigung der Resolution der Bezirksvertretung Kalk 
gebeten. Das Grundstück sollte so früh wie möglich für die schulische 
Nutzung beplant werden.  
 
 
 M 103a Realisierung einer neuen weiterführenden Schule auf der 
Fläche Poll-Vingster-Straße in Köln -Humboldt/Gremberg Der Rat 
begrüßt wie die Bezirksvertretung Kalk die Realisierung einer neuen 
weiter-führenden Schule an diesem Standort, befürwortet jedoch der 
 Zu M 90: Die Verwaltung bedauert die  fehlerhafte 
Zuordnung de r Grundschule Albermannstraße zum 
Stadtteil Höhenberg statt Kalk . Sie weist gleichzeitig 
darauf hin, dass die Nutzung eines städtischen 
Schulgebäudes durch den Ersatzschulträger Erzbistum 
Köln nicht unmöglich, aber voraussetzungsvoll 
(Mietvertrag etc.) wäre. Nach Einschätzung der 
Verwaltung besteht aktuell aber auch kein Interesse am 
Gebäude Albermannstraße, vielmehr konzentriert sich 
das Erzbistum Köln darauf, zeitnah abschließende 
Lösungen zu finden. 
 Gleichzeitig steht außer Frage, dass der Standort 
Albermannstraße eine schulische Weiternutzung 
erfahren sollte. Erst mit Kenntnis der Auswirkungen der 
neuen Grundschulstandorte Thessalonikkiallee und im 
Bildungscampus des Erzbistums erscheint eine 
sicherere Bedarfseinschätzung für die Zukunft möglich. 
Für die adäquate, zukünftige Nutzung des Standortes 
Albermannstraße wird die Verwaltung nach Kenntnis der 
neuen, kleinräumigen Einwohnerprognose einen 
Vorschlag unterbreiten. 
 Zu M 98: Wie in der Schulentwickl ungsplanung unter M 
98 ausgeführt, ist  derzeit eine  Nutzung der Fläche 
Walter-Pauli-Ring durch die Stadt Köln als Schulstandort 
nicht absehbar. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung 
erforderlich, sich weiterhin mit Nachdruck um die Fläche 
Walter-Pauli-Ring zu bemühen, gleichzeitig aber auch 
Alternativüberlegungen anzustellen, wie der Bedarf an 
Schulplätzen für den Stadtbezirk Kalk gedeckt werden 
kann. 
8

Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 
(3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung     Seite 5 von 6 
 
 
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung  BV 
Bedarfslage entsprechend die Errichtung eine Gesamtschule.  
 
 M 103 b Errichtung einer neuen weiterführenden Schule auf dem 
Grundstück Frankfurter Straße/Fuldaer Straße in Köln -Höhenberg 
nach dem Umzug des Bauhofs Der Rat bekräftigt die Beschlüsse der 
Bezirksvertretung Kalk, nach der überfälligen Verlagerung des Bauhofs 
diese Fläche für den Wohnungsbau zu entwickeln.  
 
Ansonsten stimmt die Bezirksvertretung Kalk dem Beschlussvorschlag der 
Verwaltung zu.  
Abstimmungsergebnisse:  
Mit den Änderungen und Ergänzu ngen: M 90, M 98 und M103a:  
Einstimmig zugestimmt.  
 
 Zu M 103a: Für den Stadtbezirk Kalk weist die 
Schulentwicklungsplanung 2018 insgesamt 4 neue 
weiterführende Schulen aus, davon drei Gesamtschulen 
und ein Gymnasium. Die Verwaltung interpretiert den 
Beschlussvorschlag dahingehend, dass sich die 
Bezirksvertretung Kalk vier Gesamtschulen und kein 
Gymnasien wünscht. Die Verwaltung sieht dagegen ein 
neues Gymnasium  im Stadtbezirk Kalk als 
bedarfsgerecht an und bittet die Bezirksvertretung 
daher, ihre Positionierung zu überdenken. Der 
Vorschlag, auf dem städtischen, unbebauten 
Grundstück Poll -Vingster-Straße ein Gymnasium zu 
errichten, ist ein wesentlicher Baustein d es Konzeptes 
zur Reduzierung von Mehrklassen an den Gymnasien, 
um G9 realisieren zu können. Allein im Stadtbezirk Kalk 
und im angrenzenden Stadtteil Deutz mussten in den 
vergangenen Jahren regelmäßig 3 bis 4 Mehrklassen an 
Gymnasien gebildet werden, um die  wohnortnahe 
Nachfrage erfüllen zu können. Vorübergehend mussten 
darüber hinaus die Zügigkeit am Heinrich -Heine-
Gymnasium in Ostheim erhöht werden. Die 
vorübergehende, weitere Kapazitätsausweitung durch 
eine Containeranlage ist in Vorbereitung. Dies weist auf 
den unmittelbaren Bedarf an Gymnasialplätzen für den 
Stadtbezirk Kalk zur Realisierung von G9 hin. Die 
vorübergehende Erweiterung kann nur dann 
zurückgenommen werden, wenn ein neuer 
Gymnasialstandort in Kalk geschaffen wird. 
 Wenn die Sicherung der Fläc he Poll -Vingster-Straße 
weiter fortgeschritten ist, beabsichtigt die Verwaltung, 
eine Beschlussvorlage mit zwei Alternativen in die 
politischen Gremien einzubringen.

Anlage 13: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 
(3179/2018) und Stellungnahme der Verwaltung     Seite 6 von 6 
 
 
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung  BV 
 Zu 103b: Die Verwaltung bedauert die Empfehlung der 
Bezirksvertretung Kalk an den Rat der  Stadt Köln und 
weist darauf hin, dass dadurch einer der vier 
vorhandenen Standortvorschläge für weiterführende 
Schulen im Stadtbezirk Kalk entfallen würde und aktuell 
keine konkrete Standortalternative vorliegt. Unter 
Berücksichtigung des nicht abschätzba ren zeitlichen 
Ablaufs für das Grundstück Walter -Pauli-Ring gäbe es 
damit nur zwei belastbare Standortoptionen für 
weiterführende Schulen bei einem Bedarf an vier 
Schulen. 
 
 
 
VI. Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen: 
 
Die Verwaltung dankt den Bezirksvertretungen für ihre intensive Auseinandersetzung mit der Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung und für ihre Voten. Diese nimmt die Verwaltung zur Kenntnis und wird im weiteren Verfahren auf sie 
zurückkommen. Nach Einschätzung der Verwaltung besteht allerdings kein Erfordernis, den Beschlussvorschlag zur 
„Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ mit Blick auf die geänderten Beschlüsse bzw. 
Beschlussempfehlungen an den Rat der Stadt Köln der Bezirksvertretungen Lindenthal, Chorwei ler und Kalk zu verändern, da mit 
dem bestehenden Beschlusspunkt 2 die Verwaltung beauftragt wird, auf der Basis der vorliegenden Rahmenplanung und im 
weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzube reiten und als 
Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Entsprechend beabsichtigt die 
Verwaltung, die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen in diese konkreten Einzelbeschlussvorlagen zu schulorganisatorischen 
Maßnahmen aufzunehmen und sie – zumindest als Alternative zu einem ggf. abweichenden Verwaltungsvorschlag – zur 
abschließenden Entscheidung zu stellen.

Fortschreibung SEP 2018

205798 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Fortschreibung der  
Schulentwicklungsplanung  
für allgemein bildende Schulen in Köln 
2018 
 
 
 
Zwischenbilanz der Maßnahmenplanung 2016 –  
Umsetzung G9 –  
Flächen für neue Schulen –  
Vorschläge zur Schulform der neuen Schulen 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, 
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
und Amt für Schulentwicklung 
 
 
 
 
Köln, im Oktober 2018

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 2

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 3 
Inhalt 
 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen ....................... 4 
1.1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung .............................................................. 4 
1.2. Rückblick auf vorgehende Schulentwicklungsplanungen ....................................... 5 
1.3. Inhaltlicher Aufbau des Fortschreibungsberichts .................................................... 7 
(2) Bevölkerungsprognose und Schülerzahlenerwartung ................................. 8 
(3) Zwischenbilanz Maßnahmenplanung 2016 .................................................. 11 
3.0. Notwendigkeit von Ad-hoc-Lösungen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von 
Mehrklassenbildungen an den Kölner Gymnasien ............................................... 11 
3.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt ...................................................................................... 12 
3.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen ................................................................................. 19 
3.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal ...................................................................................... 23 
3.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld ....................................................................................... 29 
3.5. Stadtbezirk 5/ Nippes ............................................................................................ 34 
3.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler ...................................................................................... 38 
3.7. Stadtbezirk 7/ Porz ............................................................................................... 46 
3.8. Stadtbezirk 8/ Kalk ................................................................................................ 57 
3.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim ......................................................................................... 64 
(4) Wiedereinführung des G9-Bildungsgangs an Gymnasien - Umsetzung in 
Köln ................................................................................................................. 69 
4.1. Rahmenbedingungen für die Umsetzung von G9 in Köln ..................................... 69 
4.2. Räumlich-gebäudliche Einzelfallprüfungen an den städtischen Gymnasien ........ 70 
(5) Flächenbedarfe und Flächensicherung für neue Schulen - aktueller 
Sachstand ....................................................................................................... 75 
(6) Vorschläge zur Schulform an ermittelten Schulstandorten ........................ 83 
(7) Schulbau: Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen, Container und 
Priorisierung ................................................................................................... 87 
7.1. Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen ......................................................... 87 
7.2. Priorisierung von Schulbaumaßnahmen ............................................................... 87 
(8) Erste Bewertung der „Neuausrichtung der Inklusion“ ............................... 88 
8.1. Eckpunkte der landesseitigen Neuausrichtung der Inklusion ............................... 88 
8.2. Erste Bewertung der Verwaltung .......................................................................... 89 
8.3. Fortschreibung der Inklusionsplanung für Kölner Schulen ................................... 90 
(9) Ausblick auf das weitere Vorgehen .............................................................. 91 
9.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen ........................................................ 91 
9.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien ......................... 91 
9.3. Ergänzung des vorliegenden Planungsberichtes um Ergebnisse der geplanten 
neuen städtischen Bevölkerungsprognose ........................................................... 91

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 4 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Fortschreibung 
der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen 
 
1.1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung 
 
Die Verwaltung legt mit vorliegendem Planungsbericht eine Fortschreibung der Schulen t-
wicklungsplanung vor. Es handelt sich um eine grundlegende Rahmenplanung, mit der die 
Verwaltung einen aktualisierten Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Heraus-
forderungen sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullan d-
schaft gibt.  
 
Die Planung beinhaltet vor allem ein en Überblick über das umfangreiche  Maßnahmenpro-
gramm zur Realisierung zusätzlicher Schülerplätze angesichts stark steigender Kinder - und 
Schüler*innenzahlen in Köln  und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Schu lland-
schaft angesichts einer Schulstruktur im Wandel.  
 Ein Teil der Maßnahmen befindet sich nach entsprechenden Beschlussfassungen 
durch den Rat in der Vergangenheit (sowie erfolgten Genehmigungen durch die B e-
zirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde) schon in Umsetzung.  
 Weitere Maßnahmen sollen zeitnah mit gesonderten Beschlussvorlagen zur Umse t-
zung bei gesicherter Finanzierung  vorgeschlagen werden. Sie werden hier vorab vo r-
gestellt und im Gesamtzusammenhang begründet. 
 Andere Maßnahmen stellen z unächst Impulse oder Denkanstöße für vertiefte Erört e-
rungen und Meinungsbildungen dar. Zu gegebener Zeit sieht die Verwaltung auch bei 
diesen Maßnahmen Entscheidungen der politischen Gremien auf der Basis entspr e-
chender Beschlussvorlagen vor. 
 
Die Fortschreibung verfolgt im Detail vor allem vier Zielsetzungen: 
(1) Zwischenbilanzierung der insgesamt 122 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weite r-
entwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 ff., die i n 
der „Aktualisierung der Schulentwick lungsplanung Köln 2016“ (siehe 1906/2016  und 
3801/2016) vorgestellt  worden sind , und Ergänzung um weitere, rund 40 neue Ma ß-
nahmen bzw. Handlungsoptionen  (z.B. erfolgte Zügigkeitserweiterungen oder Han d-
lungsoptionen nach Vorschlag von Bezirksvertretungen). 
(2) Aktualisierte Sachstandsdarstellung zur Umsetzung von G9 in Köln  vor dem Hinte r-
grund des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der  
Bildungsgänge im Gymnasium“. 
(3) Überblick über den aktuellen Stand der Flächensicherung und weiterhin andauernden 
Flächensuche für die dringend benötigten neuen Schulen. 
(4) Vorschläge der Verwaltung zu den bedarfsgerecht festzulegenden Schulformen (Gym-
nasium, Gesamtschule) der geplanten neuen weiterführenden Schulen. 
 
Zudem sollen die Thematiken des Schulbaus und der damit verbundenen Beschleunigungs - 
und Containerpakete inklusive der Priorisierungsfrage fokussiert sowie aus aktuellem Anlass

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 5 
die Gelegenheit genutzt werden, eine e rste Bewertung der im Juli 2018 durch das Minister i-
um für Schule und Bildung de s Landes Nordrhein -Westfalen vorgelegten „Eckpunkte zur 
Neuausrichtung der Inklusion“ vorzunehmen.  
 
Eine Ergänzung der erwarteten quantitativen Bedarfe an zusätzlichen Schülerplätzen und 
damit an Erweiterungen und Neubauten von Schulen kann in dem zweiten  Teilschritt einer 
Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung geleistet werden, nachdem voraus-
sichtlich Ende 2018 die neue städtische, kleinräumige Bevölk erungsprognose vorliegen wird. 
Bis dahin werden die Aussagen der letzten städtischen , kleinräumigen Bevölkerungsprogno-
se von Mai 2015 weiterhin zugrunde gelegt, auch wenn die für die Zukunft prognostizie rten 
Kinderzahlen teilweise schon jetzt von der Wirklichkeit überholt wurden. 
 
1.2. Rückblick auf vorgehende Schulentwicklungsplanungen 
 
Die vorliegende  Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 reiht sich ein in 
einen kontinuierlichen Prozess der Schulentwicklungsplanung  nach § 80 Schulgesetz Nor d-
rhein-Westfalen, der sich zwischenzeitlich unter anderem in Planungsberichten bzw. Rah-
menplanungen materialisiert. 
 Der Rat hat am 13.10.2011 die „Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung 
Köln 2011“ beschlossen. Hierin war unter anderem der Bedarf an 10 neuen Schulen 
und an Erweiterungen bestehender Schulen festgestellt worden, die rechner isch 9 wei-
teren neuen Schulen entsprechen. 
 Die Verwaltung hat dem ASW am 30.04.2012 die „Konkretisierung der Schulentwic k-
lungsplanung Köln 2012“ vorgelegt, mit der die 2011 festgestellten Bedarfe bestätigt 
und weiter ausgeführt wurden. 
 Der Stadtvorstand ha t am 29.01.2014 eine „Priorisierung von Neubau - und Erweit e-
rungsbaumaßnahmen von Schulen zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze“ b e-
schlossen, mit der eine Priorisierung von Schulbaumaßnahmen nach den Kategorien 
A, B und C festgelegt worden war. 
 Nachdem im Mai 2015 die neue, kleinräumige städtische Bevölkerungsprognose vo r-
lag, hat die Verwaltung am 13.06.2016 die „Aktualisierung der Schulentwicklungspl a-
nung Köln 2016“ in den ASW eingebracht. Hierin ergab sich nunmehr der schulen t-
wicklungsplanerische Bedarf  an 41 neuen Schulen und an 18 Erweiterungsbauma ß-
nahmen, auch im Hinblick auf die großen neuen Wohnbaugebiete Parkstadt -Süd, Mül-
heim-Süd, Deutzer Hafen, Rondorf-Nordwest und Zündorf-Süd. 
 
In der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart wird die Schulentwicklun gsplanung zw i-
schenzeitlich mit den beiden Fragen konfrontiert, ob sich die drängenden Bedarfe an weit e-
ren Schulraumkapazitäten nicht früher hätten erkennen lassen  und warum sich die Bedarfe 
an zusätzlichen Schulraumkapazitäten im Zeitverlauf immer weiter e rhöht haben . Hierzu 
lässt sich festhalten: 
 Vor rund 10 Jahren erschienen die Bevölkerungs - und Kinderzahlen in Köln noch 
stabil. Gleichwohl ist in den Jahren 2007 bis 2010 eine ganze Reihe von Erweiterung s-
baumaßnahmen (10 Züge in der Sekundarstufe I und 16  Züge in der Sekundarstufe II

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 6 
an 9 Gymnasien, vor allem im Zuge der Ganztagsentwicklung  entspricht 3 neuen 
Gymnasien) und auch Neubaumaßnahmen (mit Blick auf Neubaugebiete, z.B. Ernst -
Moritz-Arndt-Grundschule Sürther Feld in Rodenkirchen) angestoßen worden. 
 Die städtische Bevölkerungsprognose von 2008 ging noch davon aus, dass die Ei n-
wohner*innenzahl in Köln bis 2025 lediglich um 0,7 Prozent ansteigt. Für die Alter s-
gruppen der Kinder und Jugendlichen waren bis 2025 gesamtstädtisch deutliche B e-
völkerungsrückgänge erwartet worden. Schon in den ersten Prognosejahren 2009 und 
2010 wurde allerdings ersichtlich, dass die Vorausberechnungen nicht treffsicher w a-
ren, da die Ist -Kinderzahlen nach Einwohnerdaten deutlich über den prognostizierten 
Zahlen lagen. 
 Entsprechend wurde in der im Frühjahr 2011 veröffentlichten „Integrierten J ugendhilfe- 
und Schulentwicklungsplanung Köln 2011“ (Session 0252/2011) mit Blick auf steigende 
Kinder- und Schülerzahlen ein Bedarf an 10 neuen Schulen und an Erweiterungsba u-
maßnahmen dargestellt. 
 Die Bedarfsüberlegungen erfuhren durch die im Juni 2012 veröffentlichte, neue Land e-
sprognose von it.nrw für Köln Bestätigung. Hier waren deutlich steigende Kinder - und 
Schülerzahlen in Köln bis 2030 (je nach Altersgruppe plus 10% bis 20%) vorausb e-
rechnet worden. Nach damaliger Landesprognose wurde ein Anstieg der Einwo h-
ner*innenzahl in Köln auf rund 1,1 Mio. erwartet. Abgesichert durch die Landesprogno-
se für Köln ist der zukünftige Bedarf an Schülerplätzen in der „Konkretisierung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2012“ (Session 1500/2012) weiter ausdifferenziert 
worden. Der Bedarf an mindestens 10 neuen Schulen und an einer Reihe von Erweit e-
rungsbaumaßnahmen wurde noch einmal nachdrücklich bestätigt. 
 Im Mai 2013 wurde eine neue städtische Bevölkerungsprognose veröffentlicht, die aber 
noch keine Ergebnisse auf kleinräumiger Ebene der Stadtbezirke und Stadtteile en t-
hielt. In dieser wurde nunmehr von eher moderaten Einwohnerzuwächsen in Köln in 
der Zukunft ausgegangen. Im Mai 2015 wurde die aktuelle stä dtische Bevölkerung s-
prognose (diesmal auch wieder mit kleinräumigen Ergebnissen) vorgestellt. Nach di e-
ser ist nunmehr von erheblichen Bevölkerungszuwächsen bis 2040 auszugehen. Die 
wenige Tage vorher im April 2015 veröffentlichte neue Landesprognose für Kö ln bestä-
tigt diesen Trend, geht mit Blick auf die angenommenen Größenordnungen allerdings 
noch deutlich über die städtische Prognose hinaus. 
 Auf der Grundlage der 2015 veröffentlichten städtischen, kleinräumigen Prognose e r-
stellte die Bildungsverwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016“, 
die im Juni 2016 veröffentlicht wurde (Session 1906/2016). Vor dem Hintergrund dieser 
Prognosezahlen, die deutlich höher ausgefallen sind  als in der Vergangenheit ang e-
nommen wurde, ist ein Bedarf an insgesamt 41 neuen Schulen und mindestens 18 E r-
weiterungen ausgewiesen worden. Eine Reihe dieser Maßnahmen zielt in einer mitte l-
fristigen Perspektive auf Schulen in den projektierten, großen neuen Woh nbaugebieten 
in Köln (Deutzer H afen, Mülheim -Süd, Rondorf -Nordwest, Parkstadt -Süd, Zündorf -
Süd). 
 
Als Fazit ergibt sich:  Die Schulentwicklungsplanung hat die stark steigenden Bedarfe sehr 
frühzeitig erkannt, kommuniziert und in ausführlichen Pl anungsberichten 2011, 2012, 2014 
und 2016 ausgewiesen . Die im Zeitverla uf ansteigenden Bedarfsfeststellungen an neuen

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 7 
Schulen und Erweiterungsbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulraumkapazitäten 
ergaben sich vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse im Rahmen von neuen Bevölk e-
rungsprognosen sowie im Zusammenhang mit schu lrechtlichen Veränderungen . Seit 2011 
sind acht Schulrechtsänderungsgesetze in Kraft getreten, die teilweise erhebliche Auswi r-
kungen auf die kommunale Schulentwicklun gsplanung haben, wenn hierbei z.B. auch mögl i-
che Bandbreiten zur Klassenbildung und Richtw erte für (durchschnittliche) Klassengrößen 
abgesenkt wurden, z.B. in Grundschulen von 24 auf 23 oder in Gymnasien und Gesamtschu-
len von 28 auf 27. Die E ffekte (in Form einer geringeren Anzahl an zur Verfügung stehenden 
Schulplätzen) sind aufgrund der Vielz ahl der Schulen und Klassen in Köln erheblich. Die 
aktuelle Leitentscheidung der neuen Landesregierung für G9 im Rahmen des 13. Schu l-
rechtsänderungsgesetzes löst weiteren, erheblichen Schulraumbedarf aus (siehe Kapitel 4). 
 
1.3. Inhaltlicher Aufbau des Fortschreibungsberichts 
 
Nachdem in Kapitel 1 Hintergrund und Zielsetzung des vorliegenden Fortschreibungsberic h-
tes skizziert wurden, sollen in Kapitel 2 die Ergebnisse der städtischen Bevölkerungsprogn o-
se von 2015 kurz in Erinnerung gerufen werden. Kapitel 3 zieh t eine Zwischenbilanz zur 
Maßnahmenplanung der Schulentwicklungsplanung 2016 in stadtbezirklicher Di fferenzierung 
und schreibt diese fort . Kapitel 4 hebt auf die Wiedereinführung des G9 -Bildungsganges an 
Gymnasien und Umsetzungsschritte in Köln ab. Kapitel  5 informiert im Überblick über die 
aktuellen Flächenbedarfe und die laufende Flächensicherung für neue Schulen in Köln. In 
Kapitel 6 unterbreitet die Verwaltung den politischen Gremien Vorschläge in einem Gesamt-
paket zu den Schulfo rmen der neuen weiterfüh renden Schulen. In Kapitel 7 wird ein kurzer 
Überblick über laufende und geplante Beschleunigungspakete zum Schulbau gegeben und 
die Frage nach der Priorisierung von Schulbaumaßnahmen thematisiert. In Kapitel 8 sollen 
eine erste Bewertung und Abschätzung d er möglichen Konsequenzen der landesseitigen 
„Neuausrichtung der Inklusion“ erfolgen. Kapitel 9 schließlich zieht ein Gesamtfazit und gibt 
einen Ausblick auf das weitere Vorgehen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 8 
(2) Bevölkerungsprognose und Schülerzahlenerwartung 
 
Nach der letzten städtischen Bevölkerungsprognose vom 08.05.2015 wird die Bevölkerung in 
Köln voraussichtlich auf fast 1,2 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner in 2040 ansteigen. 
 Für die Kinder im Grundschulalter von 6 bis unter 10 Jahren wird ein Anstieg von rund 
36.100 in 2014, dem  Ausgangsjahr der Prognose, auf 40.600 in 2040 vorausgesagt. 
Das entspricht einem Anstieg um rund 4.500 Schülerinnen und Schüler und einem pr o-
zentualen Zuwachs von rund 12%. 
 Für die Kinder und Jugendlichen im Alter der Sekundarstufe I von 10 bis unter 16 J ah-
ren wird ein Anstieg von rund 52.000 in 2014 auf 61.400 in 2040 vorausberechnet. Das 
entspricht einem Anstieg um rund 9.400 Schülerinnen und Schüler und einem, proze n-
tualem Zuwachs von rund 18%. 
 
Die jeweiligen erheblichen Anstiege der Schüler*innenzahlen werden weitgehend schon bis 
2030 erfolgen. Danach ist zwar ein weiterer Zuwachs zu erwarten, die Dynamik schwächt 
sich aber etwas ab. Rechnet man die erwarteten Bevölkerungszahlen im schulrelevanten 
Alter auf Eingangskla ssen in Grundschulen und weiterfüh renden Schulen um, dann werden 
2040 voraussichtlich rund 1.125 Kinder mehr in Grundschulen eingeschult und gehen etwa 
1.570 Kinder mehr in die 5. Klassen der weiterführenden Schulen über als 2014. 
 
Es zeigt sich mittlerweile zudem, dass die tatsächlichen Ist-Zahlen der Neugeborenen und 
Kleinkinder in Köln in den Jahren 2015 bis 2017 deutlich über die Prognosezahlen  für diese 
Jahre hinausweisen. Die Prognose ist damit teilweise schon von der Wirklichkeit überholt 
worden und es ist mit relativ hoher Sicherhei t davon auszugehen, dass die Schulraumbeda r-
fe zukünftig – etwa ab 2020 – noch höher ausfallen werden, als dies bislang prognostiziert 
werden konnte. Sobald eine neue kleinräumige städtische Bevölkerungsprognose vorliegt , 
wird in dem dann noch zu erstellend en zweiten Teil einer Fortschreibung der Schulentwic k-
lungsplanung 2019  darzustellen sein, welche weiteren Maßnahmen ggf. ergriffen werden 
müssen. 
 
Ein Blick auf die Entwicklung der Zahl der Erstklässler*innen in Köln  seit dem Schuljahr 
2005/06 zeigt einen deutlich steigenden Trend. Während diese Zahl bis 2012/13 teils noch 
unter 9.000 lag, liegt sie seitdem (deutlich) darüber. Für die Schuljahre ab 2018/19 wird die 
Zahl der Erstklässler*innen in der unten stehenden Grafik abgeschätzt, in dem die einzelnen 
Altersjahrgänge der unter 1 - bis 5-Jährigen in Köln zum 31.12.2017 fortgeschrieben werden. 
Es wird also beispielsweise angenommen, dass die rund 11.800 Neugeborenen in Köln in 
2017, rund 6 Jahre später, zum Schuljahr 2023/24, in der gleichen Größenordnung z ur Ein-
schulung anstehen werden. In einer Variante wird mit leichten Wanderungsverlusten kalk u-
liert, da erfahrungsgemäß im Saldo mehr Familien mit Kindern im Vorschulalter aus Köln 
wegziehen als zuziehen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 9 
 
 
Ein ähnliches Bild w eiter steigender Schülerzahlen zeigt sich, wenn auf die Übergänge von 
der Primarstufe in die Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen  in Köln abgestellt wird. 
Lag die Zahl der Fünftklässler*innen in Köln bis vor kurzem (knapp) unter 9.000, so sind z u-
künftig weitere Steigerungen zu erwarten.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 10 
Während die Zahl der Fünftklässler*innen  in den Schuljahren 2018/19 bis 2021/22 anhand 
der Zahlen der Erst - bis Viertklässler*innen in Köln im Schuljahr 2017/18 abgeschätzt we r-
den kann,  werden für die Folgezeit die gegenwärtigen Kinderzahlen der unter 6 -Jährigen 
einfach fortgeschrieben. In einer Variante wird auch hier mit möglichen Wanderungsverlu s-
ten, wie in der Vergangenheit, kalkuliert. Deutlich erkennbar wird, dass die Zahl der Fünf t-
klässler*innen voraussichtlich sehr bald (deutlich) über 9.000 liegen und weiter steigen wird. 
Nach dieser vereinfachten Modellrechnung im Vorgriff auf die Ergebnisse der neuen Bevö l-
kerungsprognose muss damit gerechnet werden, dass in wenigen Jahren mit 1 0.000 und 
danach mit 11.000 (und mehr) Fünftklässler*innen zur rechnen ist. 
 
Alles in allem ergibt sich mit Blick auf die Bevölkerungs - und Schülerzahlenentwicklung in 
Köln gegenwärtig gesichert der Bedarf an einer Vielzahl von Schulbaumaßnahmen zur 
Schaffung zusätzlicher Schülerplätze. Wie in der Aktualisierung der Schulentwicklungspl a-
nung 2016 mit Blick auf die Ergebnisse der städtischen Bevölkerungsprognose von 2015 
ausführlich ausgewiesen und begründet worden war, strebte die Verwaltung damals den Bau 
von insgesamt 41 Schulen an, davon 23 für neue Grundschulen, 16 für neue weiterführende 
Schulen und zwei neue Gebäude für Berufskollegs. Zudem waren mindestens 18 bauliche 
Erweiterungen bestehender Schulen vorgesehen, davon fünf an Grundschulen und 13 an 
weiterführenden Schulen (vergleiche zum Umsetzungsstand Kapitel 3). 
 
Mit der Wiedereinführung des G9 -Bildungsgangs an Gymnasien werden weitere erhebliche 
zusätzliche Raumbedarfe ausgelöst. Nach derzeitiger Einschätzung  müssten wegen G9 zu-
mindest zwei neue  Gymnasien (in Abhängigkeit von der realisierbaren Zügigkeit) realisiert 
werden (vergleiche hierzu ausführlich Kapitel 4). 
 
Die Kölner Schullandschaft ist des Weiteren von einem tiefgreifenden Wandel der Schu l-
struktur geprägt. Die Bilanzierung des abgeschloss enen Anmeldeverfahrens für die weite r-
führenden Schulen zum Schuljahr 2018/19 zeigte, dass die Gy mnasien und Gesamtschulen 
in Köln deutlich „überbucht“ sind und an den anderen Schulfo rmen rechnerisch in Bezug auf 
die Klassenfrequenzrichtwerte teilweise noch  Plätze frei waren. Neue weiterführende Sch u-
len in Köln werden daher bedarfsgerecht Gymnasien und Gesamtschulen sein  (vergleiche 
hierzu Kapitel 6).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 11 
(3) Zwischenbilanz Maßnahmenplanung 2016  
 
In der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ hat die Verwaltung insg e-
samt 122 Maßnahmen und Handlungsoptionen überwiegend schulorganisatorischer Art aus-
gewiesen, mit denen die Kölner Schullandschaft ihrer Einschätzung nach bedarf sgerecht 
weiter entwickelt werden könnte. Im Folgenden wird eine Zwischenbilanz zur Umse tzung 
dieser Maßnahmen gezogen. Außerdem werden neuere planerische Überlegungen, die sich 
2016 so noch nicht wiederfanden, ergänzt, und die Maßnahmenplanung damit fortgeschri e-
ben. 
 
3.0. Notwendigkeit von Ad-hoc-Lösungen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von 
Mehrklassenbildungen an den Kölner Gymnasien  
 
 
Die Bildungsverwaltung stellt angesichts des  hohen Bedarfs an Schulplätzen und längerer 
Zeiträume für „konventionelle“ Schulbauten wiederholt fest, dass es Ad -hoc-Lösungen zur 
kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen bedarf. Für schnelle Lösungen zur Überbr ü-
ckung des Zeitraums bis zur Fertigstellung von Erweiterungsbaumaßnahmen oder der 
Inbetriebnahme neuer Schulen  kommen Mehrklassenbildungen, eine Ausschöpfung der 
maximalen Bandbreiten zur Klassen bildung und Provisorien in Form mobiler Einheiten bzw. 
die Schaffung oder Nutzung von Interimsstandorten in Frage. Nachdem nun erkennbar ist, 
dass - insbesondere auch in Wechselwirkung mit der Wiedereinführung von G9  (siehe aus-
führlich Kapitel 4) - die Ins trumente „Mehrklassenbildung“ und „ Maximale Klassenbildung“ 
ausgeschöpft sind, verbleibt vor allem die Möglichkeit, an geeigneter Stelle durch Mobil- bzw. 
Interimsbauten den vorgezogenen Start von Schulen zu ermöglichen . Dieses Modell wurde 
beispielsweise für die neue Gesamtschule „Wasseramselweg“ in Köln bereits erfol greich 
umgesetzt. Es gilt, kurzfristig weitere geeignete Standorte zu identifizieren, um zeitnah zu-
sätzliche Schülerplätze (aufgrund der Herausforderung G9 insbesondere an Gymnasien) zu 
realisieren. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist eine wesentliche Bedingung für die U m-
setzung von G9 in Köln (siehe auch Kapitel 4).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 12 
3.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt 
 
Bilanz Maßnahmenplanung 
M1 
Zügigkeitserweiterung der GGS Lorele y-
straße auf eine volle Zweizügigkeit  nach 
Auszug der Michaeli-Schule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Loreleystraße zum 
Schuljahr 2017/18 beschlossen. 
 
M2 
Zügigkeitserweiterung der Célestin -
Freinet-Schule, GGS Da gobertstraße auf 
eine volle Zweizügigkeit nach Umzug in 
die Bildungslandschaft Altstadt-Nord 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der Célestin -Freinet-Schule 
zum Schuljahr 2018/19 beschloss en. Die Umsetzung des Ratsbeschlusses erfolgt 
nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln erst zum Schuljahr 2019/20, da sich 
nach Ratsb eschluss heraus stellte, dass sich der geplante Umzug der Célestin -
Freinet-Schule bis April 2019 verzögert. 
 
M3 
Planungsoption zur Zügigkeitserweit e-
rung der GGS Pfälzer Straße auf drei 
Züge unter Nutzung einer Fläche im B e-
reich Pfälzer Straße/ Trierer Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die ursprünglich avisierte Fläche steht nicht mehr zur Verf ügung. Die Verwaltung wird 
eine neue Planungsoption erarbeiten, um den gemeinsamen Standort von Grun d-
schule und Förderschule Sprache perspektivisch weiterentwickeln zu können. 
 
M3a Prüfoption: Erweiterung der KGS Mai n-
zer Straße von 3,5 auf 4 Züge  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l-
le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , ob der Zusatz von Containern auf 
dem Schulgrundstück möglich ist, um so den Raumbestand für eine 4 -zügige Grund-
schule realisieren zu können.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 13 
M4 
Umzug und Anpassung der Zügigkeit der 
Montessori-Grundschule Gilbachstraße / 
Raumsituation der Abendrealschule Ni e-
derichstraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Schulkonfer enz der Montessori -Grundschule Gilbachstraße hat sich am 
06.07.2016 für den Verbleib der Schule am Standort Gilbachstraße und gegen einen 
Umzug an den Schulstandort Dagobertstraße ausgesprochen. 
 Die Verwaltung hatte 2016 unter M4 vorgeschlagen, einen Umzug  der Montessori -
Grundschule Gilbachstraße an den Standort Dagobertstraße anzudenken. Hinte r-
grund dieser Überlegung waren erstens die knappe Raumsituation für Schule und 
OGTS am Standort Gilbachstraße und zweitens der schlechte bauliche Zustand des 
Schulstandortes, der eine Generalsanierung erforderlich macht. Intention der Verwa l-
tung war es, bessere Bedingungen für Schule, Kinder und Eltern realisieren zu kö n-
nen. Die gegen den vorgeschlagenen Standortwechsel vorgetragenen Argume nte der 
festen Verankerung de r Schule im Veedel konnte die Verwaltung nachvollzi ehen. Sie 
zog daher ihren Vorschlag für einen Umzug der Schule zurück. Es verblieb die Frage 
nach den Rahmenbedingungen der erforderlichen Generalsanierung entweder im la u-
fenden Betrieb oder bei temporärer  Auslagerung. Im Rahmen e ines Runden Tisches 
am 03.11.2016 unter Beteiligung des Bezirksbürgermeisters, der Fraktionen, von E l-
tern, Schulleitung, Gebäudewirtschaft, Amt für Schulentwicklung und Feuerwehr ist 
Folgendes einvernehmlich vereinbart worden: Es w urde noch einmal zugesichert, 
dass die Montessori -Grundschule am Standort Gilbachstraße verbleibt. Zur Planung 
der Sanierung wird eine „Phase 0“ unter Beteiligung von S chule und Verwaltung vo r-
gesehen. Seitens der Verwaltung wurde verdeutlicht, dass eine Sa nierung im laufe n-
den Betrieb ihrer Einschätzung nach nicht verantwortbar ist und die Schule Abstriche 
beim Raumkonzept und hinsichtlich der Schulhoffläche machen müsse. Es wird eine 
Machbarkeitsstudie erstellt, um die Frage zu klären, was im Gebäude (einsc hließlich 
OGTS) im Gebäude unterzubringen ist. Eine zwischenzeitliche Auslagerung der 
Schule am Standort der OGTS-Container wäre optimal. 
 Unabhängig von der Situation der GGS Gilbachstraße erarbeitet die Verwaltung ein 
tragfähiges Nutzungskonzept für das G ebäude Dagobertstraße/Niederichstraße, in 
dem nach Auszug der Grund schule und der (Aufbau)Realschule die Abendrealschule 
(2. Bildungsweg) verbleibt. Die unterrichtliche Nutzung durch die Ab endrealschule be-
ginnt am Nachmittag ab ca. 15:00 Uhr.  Ziel ist es, die Katholische Hauptschule 
Bülowstraße hierhin zu verlagern (siehe auch M65a). 
 Der Teilstandort Stammheimer Straße der GGS Gilbachstraße soll in den Schulne u-
bau Friedrich-Karl-Straße (siehe auch M57) umziehen und dort als dreizügige Grun d-
schule verselbstständigt werden. 
 In der Konsequenz soll die verbleibende GGS Gilbachstraße am Standort Gilbac h-
straße auf 2 Züge (statt 2,5 Züge) festgelegt werden, um die Raumsituation dort zu 
verbessern.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 14 
M5 Zügigkeitserweiterung der GGS Balth a-
sarstraße auf eine volle Dreizügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Balthasarstraße zum 
Schuljahr 2017/18 beschlossen. 
 
M6 
Neue Grundschule an der Dr. Simons -
Straße in Deutz mit Blick auf das Woh n-
baugebiet Deutzer Hafen  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 In den aktuellen städtebaulichen Planungen für den „Deutzer Hafen“ ist nunmehr die 
Errichtung der erforderlichen 5 -zügigen Grundschule unmittelbar auf dem Gelände 
des neuen Wohngebietes vorgesehen (siehe M6a) und nicht mehr an der Dr. Simons-
Straße. Der potenzielle Schulstandort Dr. Simons-Straße soll aber unbedingt weiter-
hin gesichert werden. Er kann  langfristig als schulische Reservefläche (insbesondere 
für Grundschulbedarfe in u nd für Deutz) dienen und kann ggf. als Auslagerung s-
standort für die erforderliche Sanierung der Realschule im Hasental dienen. 
 
M6a Neue Grundschule Deutzer Hafen  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 In den aktuellen städtebaulichen Planung en für das Wohnbaugebiet „Deutzer Hafen“ 
ist auf dem Gelände eine 5-zügige Grundschule vorgesehen.  
 
M7 
Neue Gesamtschule Innenstadt an den 
Teilstandorten Frankstraße und S e-
verinswall bei auslaufender Schließung 
der be iden Realschulen zum Schuljahr 
2014/15 (ist erfolgt) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Baumaßnahmen zum Abriss und Neubau des Schulgebäudes Severinswall au f-
grund des erheblichen Sanierungsbedarfs und zur Realisierung einer Turnhalle sind 
im vom Rat am 04.04.2017 beschlos senen Maßnahmenpaket GU/TU enthalten. Die 
Fertigstellung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung geplant.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 15 
M8 
Anpassung der Zügigkeit der Kathol i-
schen Hauptschule Großer Grieche n-
markt – ggf. Nutzung von Raumreserven 
durch die Gesamtschul e Innenstadt, Pl a-
nungsoption zur Reduzierung oder später 
auslaufenden Schließung der Hauptschu-
le und Einric htung eines Teilstandortes 
der Gesamtschule Innenstadt 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom  22.09.2016, nach dem für alle Sch ü-
lerinnen und Schüler aus dem Kölner Süden ein erreichbares Hauptschulangebot in 
der bestehenden Hauptschule Großer Griechenmarkt im Stadtbezirk Innenstadt vo r-
gehalten wird, zieht die Verwaltung ihren Diskussionsvorschlag M8 „Anpassung der 
Zügigkeit der Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt – ggf. Nutzung von 
Raumreserven durch die Gesamtschule Innen stadt, Planungsoption zur Reduzierung 
oder später auslaufenden Schließung der Hauptschule und Errichtung eines Teilsta n-
dortes der Gesamtschule Innenstadt“ zurück und verfolgt diese Han dlungsoption nicht 
mehr weiter.  
 Gleichzeitig ist die Verwaltung angehalten, die Schülerzahlentwicklung der Haup t-
schule weiterhin zu beobachten. Würde diese unter die Mindestgröße fallen, be stünde 
Handlungsbedarf. Zudem stellt sich die  Frage nach dem (potentiell erforderlichen) E r-
satz der bestehenden Fertigbaueinheiten aus de n Jahren 1972 und 1976 . Würde die 
Zügigkeit der Hauptschule zukünftig angepasst werden, könnte auf den Ersatz ve r-
zichtet werden. 
 
M9 
Neue Gesamtschule Deutz bei ausla u-
fender Schließung der Realschule I m 
Hasental und Erweiterungsbau (mit Blick 
auf das Wohnbaugebiet Deutzer H afen), 
alternativ: Bestand der Realschule und 
Realisierung einer neuen Gesamtschule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung sieht aktuell vor, die zweite Alternative  (Erhalt der Realschule, Ne u-
bau einer Gesamtschule nebendran) der mit M9  seinerzeit zur Diskussion gestellten 
zwei alternativen Planungsmöglichkeiten umzusetzen.  
 Um den erwarteten Bedarf gerecht zu werden, der sich aus dem Bezug des neuen 
Siedlungsgebietes „Deutzer Hafen“ ergeben wird, soll auf dem Grundstück Im Hasen-
tal zeitnah ein Neubau für eine Gesamtschule entstehen. Eine Weiterentwicklung 
bzw. ein Zusammendenken der dann am Standort bestehenden zwei  Schulen könnte 
optional in einem zweiten, zukünftigen Schritt bearbeitet werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 16 
M10 Einrichtung eines Realschulzuges ab 
Klasse 5 an der Aufbaurealschule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Da sich der Umzug der Realschule am Rhein in die Bildungslan dschaft Altstadt-Nord 
verzögert, kann erstmals zum Schuljahr 2019/20 eine Eingangsklasse im 5. Schuljahr  
gebildet werden. 
 
M11 
Zügigkeitserweiterung Königin -Luise-
Schule, Gymnasium Alte Wallgasse in 
Altstadt-Nord durch Nutzung des gege n-
überliegenden Schulstandorts Palmstr a-
ße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Baumaßnahmen zur Generalinstandsetzung des Schulgebäudes und zur Erweite-
rung der Königin -Luise-Schule mit einem Neubau auf d em Gelände der ehemalig en 
KGS Palmstraße sind im vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen Maßnahmenpaket 
GU/TU enthalten. Die Fer tigstellung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfa s-
sung geplant. Eine zusätzliche Sportübungseinheit kann vor Ort nicht gesc haffen 
werden. 
 Da der Raumbedarf für G9 nicht abgedeckt werden kann, muss, bei unverändertem 
Bauumfang, die vorgesehene Erhöhung der Zügigkeit zurückgenommen werden. Die 
entfallenden Plätze sind an anderer Stelle neu zu schaffen (siehe 3.0). 
 
M11a Zügigkeitserweiterung des Deutzer 
Gymnasiums, Schaurtestraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 14.02.2017 die Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, 
Schaurtestraße von 2 Zügen auf 3 Züge in der Sekundarstufe I und von 3 Züg en auf 5 
Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18 im Raumbestand beschlossen. 
Das Deutzer Gymnasium hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits r e-
gelmäßig mehr Klassen gebildet, als es das Raumprogramm eigentlich vorsieht. Dafür 
wurden a uch die Raumkapazitäten genutzt, die durch Erweiterungsbaumaßnahmen 
für Zwecke des Ganztags und der Inklusion zur Verfügung gestellt wurden. Der B e-
schluss geschah in dem Bewusstsein, mit dieser Entscheidung gleichzeitig längerfri s-
tig auf die Einführung des  gebundenen Ganztags zu verzichten und inklusive Unte r-
richtsangebote lediglich eingeschränkt im vorhandenen Raumbestand organisi eren zu 
können. 
 Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9  ist es erforderlich , die Änderung 
der Zügigkeit zukünftig wieder zurückzunehmen. Die entfallenden Plätze sind an a n-
derer Stelle neu zu schaffen (siehe 3.0).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 17 
M11b 
Zügigkeitserweiterung des Friedrich -
Wilhelm-Gymnasiums, Gymnasium 
Severinstraße in Köln-Altstadt/Süd  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung des Friedrich -Wilhelm-
Gymnasiums, Gymnasium Severinstraße in Köln -Altstadt/Süd von 3 Zügen auf 4 Z ü-
ge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum 
Schuljahr 2018/19 beschl ossen. Die Bezirksregierung Köln hat den Beschluss des 
Rates nicht genehmigt , weil Bedenken mit Blick auf die räumlichen Ressourcen der 
Schule bestehen, gleichzeitig aber zeitweilige Mehrklassenbildungen erlaubt. 
 Sofern es erforderlich ist, wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Bezirksregierung 
Köln weiterhin prüfen, wann und ob am Friederich -Wilhelm-Gymnasium in den ko m-
men Jahren Mehrklassen eingerichtet werden können, um zur Bedarfsdeckung an 
Gymnasialplätzen beizutragen . Räumliche Verbesserungen könn ten durch die B e-
rücksichtigung des FWG bei der Baumaßnahme auf der Fläche Löwengasse entst e-
hen. 
 
M11c 
Zügigkeitserweiterung der Kaiserin -
Augusta-Schule, Gymnasium 
Georgsplatz in Altstadt-Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit Flächen im Bereich  Löwengasse/ Severinstra-
ße als bauliche Erweiterungsfläche für die Kaiserin -Augusta-Schule oder/und das 
Friedrich-Wilhelm-Gymnasium aktiviert werden kann. Aufgrund der Eigentumsverhäl t-
nisse der Grundstücke ist eine enge Abstimmung mit einem privaten Grundstückse i-
gentümer erforderlich. Gleichzeitig sollen Anforderungen an Spielplatzflächen  berück-
sichtigt werden, die im „erweiterten Bereich“ bis zur Follerstraße als Ausgleichsma ß-
nahmen vorgesehen worden sind. 
 
M12 
Planungsoption zur Errichtung einer ne u-
en weiterführenden Schule am Standort 
eines innerstädtischen Berufskollegs 
nach Verlegung des Berufskollegs nach 
Ossendorf 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die bisherigen Planungen zur Errichtung e ines Berufskollegs mit der Ausrichtung auf 
gesundheitsnahe Berufe in Ossendorf werden aufgrund der Komplexität des Verfa h-
rens und der drängenden Bedarfe an den allgemein bildenden Schulen zurückgestellt. 
Stattdessen sieht d ie Verwaltung am Standort Ossendo rf nunmehr die Errichtung von 
zwei weiterführenden Schulen (einmal in öffentlicher, einmal in privater Träge rschaft) 
vor (siehe M53a und M53b). 
 Bevor die Überlegungen zur Verlagerung eines Berufskollegs bzw. zur Verlagerung 
und Bündelung mehrerer gesundhei tsnaher Bildungsgänge  unterschiedlicher Berufs-
kollegs wieder aufgegriffen werden können, ist es erforderlich, einen neuen, geeign e-
ten Standort zu finden.  Ggf. könnte dieser Alternativstandort – einen Vorschlag der

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 18 
Bezirksvertretung Chorweiler aufgreifend ( „Realisierung eines Bildungscampus Köln -
Nord“) – im Stadtbezirk Chorweiler verortet werden (siehe M76e). 
 
M13 
Nachrichtlich: Errichtung eines Neubaus 
und vier Sportübungseinheiten für die 
Bedarfe der Berufskollegs 10, 17, 18 und 
19 am Standort Eitorfer Straße in Deutz 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Das Projekt befindet sich derzeit noch in der Planungs phase. Eine große Herausfo r-
derung stellt u.a. dar , den Schulbetrieb für derzeit rund 5.000 Schüler*innen bei einer 
laufenden Baumaßnahme zu gewährleisten. In Ermangelung geeig neter, spezialisier-
ter Fachräume an möglichen Ausweich standorten bestehen höchst anspruchsvolle 
und komplexe Anforderungen an die Baumaßnahme.  
 In ihrer Sitzung vom 15.05.2018 hat die Bezirksvertretung Porz den ASW meh rheitlich 
gebeten, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von 
Porz-Mitte nach Köln -Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgeh o-
ben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz -Mitte soll aufge-
geben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, 
insbesondere in Porz -Mitte (z.B. ehem. Die lektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis 
soll dem ASW und der Bezirksvertretung Porz vorgestellt werden. 
 Der Ausschuss Schule und Weite rbildung hat den Beschluss der Bezirksvertretung 
Porz in seiner Sitzung am 27.09.2018 erörtert. Die Verwaltung befürwortet weiterhin 
den Umzug nach Deutz. 
 
M14 Sicherung von Grundstücken im Stad t-
bezirk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Derzeit werden weitere Grundstücksoptionen im Stadtbezirk Innen stadt gesucht. Die 
Fläche an der Pfälzer Straße ist entfallen. Die städtische Fläche Dr. Simons -Straße 
soll nach wie vor für schulische Zwecke genutzt werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 19 
3.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen 
 
Bilanz Maßnahmenplanung 
M15 
Zügigkeitserweiterung der Franzisku s-
schule, KGS Cäsarstraße auf eine volle 
Zweizügigkeit, Zügigkeitserweiterung der 
Maria-Sybilla-Merian-Schule, GGS C ä-
sarstraße auf 4 Züge und Zügigkeitse r-
weiterung der GGS Annastraße auf 4 
Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Grundschulen an der Cäsarstraße können nur unter Inanspruchnahme der 
Schulerweiterungsfläche am Mathiaskirchplatz in geeigneter Form erweitert werden. 
Aufgrund der kontroversen Diskussionen um die Nutzung  dieser Fläche  in der Ve r-
gangenheit, ist eine eindeutige politische Positionierung zur Schulerweiterung auf di e-
ser Fläche erforderlich, um die Planungen im Rahmen der Priorisierung der Schu l-
baumaßnahmen weiter fortführen zu können.  Die Verwaltung bittet di e politischen 
Gremien um ein positives Votum. Die weitere Bearbeitung der erforderlichen Erweit e-
rung am Standort Annastraße verbleibt ebenfalls im Blick. Wann genau die Maßna h-
me umgesetzt werden kann, hängt von noch zu treffenden Priorisierungsentscheidun-
gen und damit von Möglichkeiten zur Personalisierung des Projektes ab. 
 Vorablösungen durch die Aufstellung von Containern werden derzeit geprüft. 
 
M16 Neue Grundschule Gaedestraße in Mar i-
enburg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat ha t am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Gaed estraße 
zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modul a-
rer Bauweise zu errichten. 
 
M17 Zwei neue Grundschulen in Parkstadt -
Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Für die benötigten Gru ndschulen sind in der städtebaulichen Entwicklungsplanung 
entsprechende Flächen berücksichtigt. 
 
M18 Neue Grundschule im Plangebiet Ro n-
dorf-Nordwest 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Zahl der vorge sehenen Wohneinheiten im Plangebiet Rondorf -Nordwest hat sich 
zwischenzeitlich erhöht. Die schulischen Planungen wurden angepasst (siehe M18a).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 20 
M18a Zwei neue Grundschulen im Plangebiet 
Rondorf-Nordwest 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Aufgrund der gestiegenen Zahl der vorgesehenen Wohneinheiten im Wohnungsba u-
gebiet Rondorf-Nordwest wird nun ein Bedarf von insgesamt bis zu 6 Grundschulz ü-
gen – damit ein Zug mehr als bisher – erwartet. Die Bildungsverwaltung hat die Fl ä-
chenbedarfsanmeldung angepasst. In der Summe sind nun zwei Grundstücke, für ei-
ne 4-zügige und eine 2-zügige Grundschule, erforderlich und eingeplant. Die 4-zügige 
Grundschule soll dabei mit dem Bezug der ersten Wo hneinheiten in Rondorf Nor d-
west zuerst ihren Betrieb aufnehmen können. 
 
M19 
Neubau bei Erweiterung der Ernst -
Moritz-Arndt-Schule (EMA), EGS Mai n-
straße in Rodenkirchen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Neubau einer fünfzügigen Grundschule ist Bestandteil des vom Rat am 
04.04.2017 beschlossenen GU /TU-Maßnahmenpaketes, eine Inbetriebnahme  ist im  
Sommer 2022 vorgesehen.  Bis dahin wird das erforderliche Platzangebot durch v o-
rübergehende Erweiterungen der Grundschulen in Weiß und Sürth sichergestellt. 
 
M19a 
Nachrichtlich: Umzug der Offenen 
Schule Köln  in einen Neubau auf dem 
Sürther Feld 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Offene Schule Köln beabsichtigt, auf einer Fläche im Sürther Feld, ein neues 
Schulgebäude für ihre Gesamtschule zu errichten. Darüber hinaus soll eine zweizügi-
ge Grundschule entstehen.  
 
M20 
Zügigkeitserweiterung der Grüngürte l-
schule, KGS Mainstraße auf 4 Züge nach 
Umzug der EMA 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Zügigkeitserweiterung der Grüngürtelschule soll nach Umzug der EMA e rfolgen 
(siehe M19). 
 
M21 
Anpassung der Zügigkeit der Kettele r-
schule, GGS Ketteler Straße mit Tei l-
standort Godorfer Straße auf eine volle 
Fünfzügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der Kettelersc hule zum 
Schuljahr 2017/18 beschlossen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 21 
M22 
Zügigkeitserweiterung Gymnasium R o-
denkirchen Sürther Straße zu 2017/18 
bei auslaufender Schließung der Haup t-
schule Ringelnatzstraße  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Rodenkir-
chen Sürther Straße zu 2017/18 bei auslaufender Schließung der Hauptschule Ri n-
gelnatzstraße beschlossen. 
 
M23 Neue weiterführende Schule Rondorf -
Nordwest 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 In der städtebaulichen Entwicklungspl anung ist e ine 5-zügige weiterführende Schule 
berücksichtigt. Mit Planungsbeschluss zur Realisierung des Schulgebäudes  schlägt 
die Verwaltung die schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule vor. 
 
M24 
Zügigkeitserweiterung Gesamtschule 
Rodenkirchen Sürther Straße zu 2017/18 
unter Nutzung von Fertigbaueinheiten im 
Vorgriff auf Erweiterungsbau 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenki r-
chen beschlossen. Die Fertigbauten sind errichtet. In einem  zweiten Schritt soll nun 
zeitnah die vorgesehene, dauerhafte bauliche Erweiterung realisiert werden. 
 
M25 
Zügigkeitserweiterung Europaschule, 
Gesamtschule Zollstock zu 2017/18 im 
Raumbestand unter  Vorgriff auf Erweit e-
rungsbau, Planungsoption einer weiteren 
Erweiterung in einem zweiten Schritt u n-
ter Nutzung Parkplatzfläche 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung der Europaschule auf jeweils 6 
Züge in den Sekundarstufen I und II beschlossen. 
 In einem zweiten Schritt sieht die Verwaltung  zukünftig eine weitere schulrechtliche 
und räumliche Erweiterung auf insgesamt 8 Züge in der Sekundarstufe I und 7 Züge 
in der Sekundarstufe II auf dem Sc hulgrundstück unter Einbeziehung der Parkplat z-
fläche vor. Aufgrund der komplexen Grundstückssituation (Tiefgarage) und der ba u-
rechtlichen Erfordernisse, die auch in die Belange von Nachbargrundstücken eingre i-
fen (Stellplatznachweis) , gestaltet sich die erf orderliche Prüfung der vorgesehenen 
Maßnahme schwierig und dauert an.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 22 
M26 Neue weiterführende Schule Parkstadt -
Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im Rahmen der Flächensicherung für Bil dungsbedarfe wurde das Gelände der eh e-
maligen D om-Brauerei in der städtebaulichen Entwicklungs planung als Standort für 
eine weiterfüh rende Schule berück sichtigt. Der Ankauf vom BLB NRW steht jedoch 
noch aus, da das Land die Flächen zumindest noch mittelfristig für die Erstaufnahm e-
einrichtung des Landes für Geflüchtete weiternutzen wird. 
 Die Verwaltung schlägt vor, an diesem Standort ein Gymnasium zu errichten. Ein vo r-
gezogener Start der Schule sollte geprüft werden. 
 
M27 
Nachrichtlich: Erfolgte Auflösende 
Schließung der Förderschule Lernen 
Rosenzweigweg wegen Unterschreitung 
der Mindestgröße bei gleichzeitiger Ei n-
richtung eines Teilstandortes der Wi l-
helm-Leyendecker-Schule zum Erhalt 
des regionalen Angebotes zum Schuljahr 
2015/16 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat diese schu lentwicklungsplanerische Maßnahme am 12.05.2015 b e-
schlossen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 23 
3.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal 
 
Bilanz Maßnahmenplanung 
M28 
Neue Grundschule Mommsenstraße in 
Sülz zu 2014/15 (ist erfolgt); geplante 
Erweiterung unter Nutzung von Räu m-
lichkeiten am Standort Kaiser sescher-
straße nach Umzug der Helios -
Grundschule vom Interimsstandort auf 
das Heliosgelände 2022/23 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Grundschule Mommsenstraße ist im Betrieb. Der Umzug der Helios -Grundschule 
wird sich n ach der zeitigem Kenntnisstand verschieben und nun voraussichtlich zum 
Schuljahr 2023/24 realisiert werden können . Danach soll wie geplant  die schulrechtli-
che Erweiterung der GGS Mommsenstraße  in Sülz erfolgen.  Die GGS Mommse n-
straße wird dann die Räume nutzen, die bis dahin die Helios-Grundschule belegt hat. 
 
M29 
Anpassung der Zügigkeit der GGS B a-
chemer Straße auf eine volle Zweizügi g-
keit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Bachemer Straße 
zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. 
 
M29a 
Prüfoption: Erweiterung der GGS 
Braunsfeld, Geilenkircher Straße von 4 
auf 5 Züge  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l-
le“, verg leiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , ob der Zusatz von Containern auf 
dem Schulgrundstück möglich ist, um so den Raumbestand für eine 5 -zügige Grund-
schule realisieren zu können.  
 
M30 
Umzug bei Erweiterung der Hans -
Christian-Andersen-Schule, KGS Fre i-
ligrathstraße in Grundschulneubau 
Werthmannstraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Umsetzung des Schulbauprojektes Werthmannstraße steht noch aus.  Der Ankauf 
der Fläche im Privateigentum steht noch aus.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 24 
M31 
Zügigkeitserweiterung der GGS Fre i-
ligrathstraße auf 4 Züge nach Umzug der 
Hans-Christian-Anders-Schule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Umsetzung der Maßnahme hängt von M30 ab. 
 
M32 
Neue Grundschule Statthalterhofallee in 
Junkersdorf, Anpassung der Zügigk eit 
der Ildefons-Herwegen-Schule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Statthalte r-
hofallee zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in 
modularer Bauweise zu errichten.  Die Planungsaufnahme erfolgte mit Ratsbeschluss 
vom 19.12.2017. 
 
M33 
Erweiterung Olympiaschule, GGS Neue 
Sandkaul in Widdersdorf (bereits fertig 
gestellt) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 di e Änderung der Zügigkeit der Olympiaschule von 2 Z ü-
gen auf 5 Züge zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. 
 
M34 Erweiterung Pater -Delp-Schule, KGS Im 
Kamp in Widdersdorf 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung d er Zügigkeit der Pater -Delp-Schule von 2 
Zügen auf 3 Züge zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. 
 
M35 
Neue Gesamtschule Lindenthal an den 
Teilstandorten Berrenrather Straße und 
Euskirchener Straße zu 2018/19 bei au s-
laufender Schließung der Elsa -
Brändström-Realschule (2017/18) und 
der Theodor -Heuss-Realschule 
(2018/19) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Das benannte Vorhaben wird nach ausführlicher Diskussion in den politischen Grem i-
en nicht weiterverfolgt und wurde zwischenzeitlich durch Maßnahme M35a ersetzt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 25 
M35a 
Neue Gesamtschule Lindenthal an den 
Teilstandorten Berrenrather Straße und 
Alter Militärring  zu 2019/20 bei zei t-
gleich auslaufender Schließung der 
Elsa-Brändström-Realschule und der 
Ernst-Simons-Realschule  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung beabsichtigt, zum Schuljahr 2019/20 eine Gesamtschule an den Tei l-
standorten Berrenrather Straße in Sülz und Alter Militärring in Müngersdorf zu erric h-
ten (vergleiche Beschluss 2627/2018, Rat 27.09 .2018). Die neue Gesamtschule wird 
nach den Sommerferien 2019 mit vier Eingangsklassen in der 5. Klassenstufe am 
Schulstandort Berrenrather Straße sta rten. Die Jahrgänge der Sekundarstufe I ( 5. bis 
7. Klasse ) sollen dauerhaft am Standort Berrenrather Straße bleiben, d ie höheren 
Jahrgänge der Sekundarstufen I und II (die 8. bis 13. Klasse) am Alten Militärring. 
 Mit dem Start der Gesamtschule werden die Elsa -Brändström-Realschule, Berre n-
rather Straße, und die Ernst Simons -Realschule, Alter Militärring, zum Schuljahr 
2019/20 auslaufend schließen. Beide Schulen nehmen ab dem Schuljahr 2019/20 
keine Fünftklässler*innen mehr auf. Für die verbleibenden Schüler*innen der Rea l-
schulen werden Stadt Köln und Bezirksregierung Köln sicherstellen, dass sie den a n-
gestrebten Schulabschl uss unter angemessenen Rahmenbedingungen absolvieren 
können. Die Schulkonferenzen der beiden Realschulen haben die schulentwicklung s-
planerische Maßnahme im Juni 2018 jeweils einstimmig beschlossen. 
 Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 20 21 („3. Containerwel-
le“, vergleiche Vorlage 1849/2018)  wird geprüft, inwieweit die Raumsituation am 
Standort Berrenrather Straße 488 kurzfristig verbessert werden kann. 
 
M36 
Zügigkeitserweiterung Hildegard -von-
Bingen-Gymnasium Leybergstraße zu 
2017/18 unt er Nutzung von Fertigba u-
einheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung ist mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 e r-
folgt. Der Erweiterungsbau mit Dreifachturnhalle für den Ganztag und Ersatz der zur 
Zügigkeitserhöhung aufgestellten Modulbauten ist Bestandteil des vom Rat am 
04.04.2017 beschlossenen GU/TU -Maßnahmenpaketes. Eine Fertigstellung ist inne r-
halb von fünf Jahren nach Beschlussfassung vorgesehen. 
 
M37 
Zügigkeitserweiterung Schillergymnas i-
um Nikolausstraße 55 zum Schuljahr 
2017/18 unter Nutzung von Räumlichke i-
ten (des alten Schulstandortes) Lotha r-
straße im Vorgriff auf Erweiterungsbau 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die schulrechtliche Zügigkeitser weiterung ist mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 e r-
folgt. Die baulichen Erweiterungsbaumaßnahmen haben im Jahr 2018 begonnen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 26 
M37a 
Nutzung weiterer zur Verfügung st e-
hender Raumkapazitäten am Standort 
Lotharstraße durch die nahe gelegenen 
Schulen Elisabeth-von-Thüringen-
Gymnasium und Hildegard -von-Bingen-
Gymnasium 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Standort Lotharstraße wird derzeit als Teilstandort des Schillergymnasiums g e-
nutzt. Weitere Nutzungsmöglichkeiten mit Blick auf die Wiederein führung G9 sind er-
forderlich und werden geprüft. 
 
M38 
Zügigkeitserweiterung Georg -Büchner-
Gymnasium Ostlandstraße zu 2016/17 
unter Nutzung von Räumlichkeiten der 
auslaufend schließenden Martin -Luther-
King-Hauptschule Ostlandstraße; nach 
Abschluss der Gene ralsanierung we itere 
Zügigkeitserhöhung in einem 2. Schritt 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat die Zügigkeitserweiterung des Georg -Büchner-Gymnasiums Ostlandstra-
ße zu 2016/17 unter Nutzung von Räumlichkeiten der auslaufend schl ießenden Mar-
tin-Luther-King-Hauptschule Ostlandstraße am 10.05.2016 beschlossen. Die Sani e-
rung des Gebäudes hat im Jahr 2018 begonnen. 
 Aufgrund der G9-Anforderungen kann der zweite Schritt der Zügigkeitserhöhung nicht 
erfolgen. Die Plätze sind an anderer Stelle neu zu schaffen (siehe 3.0). 
 
M39 
Zügigkeitserweiterung des Apostelgy m-
nasiums Biggestraße auf 5 Züge in der 
Sekundarstufe II [bereits fertig gestellt] 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Nach der in der Vergangenheit schon erfolgten Z ügigkeitserweiterung des APG in der 
Sekundarstufe II auf 5 Züge, ist die Zügigkeit der Schule im Dezember 2017 erneut 
angepasst worden . Das Apostelgymnasium wird nunmehr – bei gleichen räumlichen 
Gegebenheiten wie zuvor – mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I  und 6 Zügen in der 
Sekundarstufe II geführt. Die Verwaltung zieht in Erwägung , die Zügigkeit wieder zu 
reduzieren, sobald geeignete Alternativen für dringend erforderliche Gymnasialplätze 
im Stadtbezirk vorhanden sind. 
 Im Rahmen des Containerprogramms für  die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l-
le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft  t, inwieweit die Raumsituation am 
Standort Biggestraße 2 kurzfristig verbessert werden kann.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 27 
M40 Neues Gymnasium Zusestraße in Löv e-
nich 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau des Gymnasiums Z usestraße 
in modularer Bauweise zu errichten.  Der Neubau mit Turnhalle ist Bestandteil des 
vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes. 
 In der Sitzung vom 18.05.2017 hat der Rat die schulrechtliche Errichtung des Gymna-
siums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich  beschlossen. Das Gymnasium startet 
zum Schuljahr 2018/19 am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf. 
 
M40a Neues Gymnasium Neue Sandkaul in 
Widdersdorf 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 In seiner Sitzung vom 18.05.2017 hat der Rat die schulrechtliche Errichtung des 
Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich  beschlossen, das bis zur Ferti g-
stellung des Gebäudes interimswei se am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf 
starten sollte.  
 Die Verwaltung sieht vor, am Schulstandort Neue Sandkaul in Widdersdorf dauerhaft 
ein Gymnasium zu führen. Wenn das Schulgebäude in Lövenich fertig gestellt sein 
wird (siehe M40), wird die Verwal tung den politischen Gremien eine weitere schu l-
rechtliche Errichtung vorschlagen, so dass zukünftig zwei neue Gymnasien, in Löv e-
nich und in Widdersdorf, entstanden sein werden. 
 
M41 
Nachrichtlich: neue Gesamtschule Wa s-
seramselweg in Vogelsang im Stadtb e-
zirk Ehrenfeld 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Gesamtschule Wassera m-
selweg zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplä tzen in 
modularer Bauweise zu errichten. 
 In der Sitzung vom 28.09.2017 hat der Rat der Stadt Köln die schul rechtliche Errich-
tung der Gesamtschule Wasseramselweg in Köln -Vogelsang zum Schu ljahr 2018/19 
beschlossen. Die Gesamtschule wird bis zur Fertigstellung des Gebäudes zunächst in 
mobilen Fertigba ueinheiten und in einem angemiete ten Gebäude am Wasseram sel-
weg untergebracht werden.  Die Schule ist zum Schuljahr 2018/19 an den Start g e-
gangen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 28 
M41a 
Schulische Kooperation mit Stadt Pu l-
heim / Beschulung Kölner Sch ü-
ler*innen am Schulzentrum Brauweiler 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltungen der Kommunen Pulheim und Köln haben in der jüngeren Verga n-
genheit erörtert, ob und inwieweit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Koopera-
tion im schulischen Bereich umgesetzt wer den kann, mit dem Ziel, an den beiden 
Schulen (Gymnasium und Gesamtschule) im Schulzentrum Brauweiler in Pulheim 
„Belegplätze“ für Kölner Kinder dauerhaft abzusichern.  
 Im August 2018 hat die Stadt Pulheim ihre Entscheidung mitgeteilt, dass sie an einem 
Vertragsabschluss nicht mehr interessiert ist . Unter anderem  möchte die Stadt Pu l-
heim keine Definition von Schuleingangsbezirken vornehmen, in denen Einzugsgebi e-
te des Kölner Westen mit aufgenommen werden, da man hier eine Einschränkung der 
gemeindlichen Han dlungsspielräume befürchtet. Die Bildungsverwaltung der Stadt 
Pulheim zieht des Weiteren in Erwägung, mit Blick auf die Grundschulsituation einen 
Ratsbeschluss nach § 46 Abs. 4 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zu erwirken. Es ist 
derzeit dennoch davon auszugehen, dass im Schulzentrum Brauweiler auch zukünftig 
Kölner Kinder aufgenommen werden können. Die Verwaltung wird die Entwicklung 
sehr genau beobachten, um bei Bedarf alternative Lösungen entwickeln zu können. 
Auch wenn das Ziel einer formalen Kooperation  nicht mehr weiterverfolgt wird, ist 
gleichwohl festzuhalten, dass die konkrete Zusammenarbeit im schulischen Bereich 
durch die Erörterungen weiter intensiviert werden konnten. 
 
M42 Sicherung von Grundstücken im Stad t-
bezirk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Mit der Realisierung der Gesamtschule Wasseramselweg sowie der Gymnasien Z u-
sestraße und Neue Sandkaul können die vormals bestehenden großen Bedarfe im 
Stadtbezirk Lindenthal weitgehend gedeckt werden.  
 Leider konnte eine formale Ve reinbarung mit der Stadt Pulheim zur Sicherung von 
Schülerplätzen für Kölner Kinder im Schulzentrum Brauweiler nicht erreicht werden. 
Um noch verbleibenden Platzbedarf en begegnen zu können , die sich zukünftig v o-
raussichtlich ergeben werden  und auch die (vorüber gehende) Erweiterung des Apo s-
telgymnasiums wieder revidieren zu können, ist perspektivisch ein weiteres Schu l-
grundstück, möglichst in einem zentralen Bereich  im Stad tbezirk Lindenthal in den 
Blick zu nehmen.  
 Sofern im Stadtteil Widdersdorf weitere Wohnbau flächen entstehen, muss dort ein 
Grundstück für eine Grundschule berücksichtigt werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 29 
3.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld 
 
Bilanz Maßnahmenplanung 
M43 
Anpassung der Zügigkeit der KGS 
Everhardstraße in Ehrenfeld auf eine 
volle Zweizügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der KGS Everhardtstraße zum 
Schuljahr 2017/18 beschlossen. 
 
M44 
Anpassung der Zügigkeit der GGS Nus s-
baumer Straße in Neuehrenfeld auf eine 
volle Dreizügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Aufnahme der erforderlichen Baumaßnahmen in ein weiteres Beschleunigung s-
paket wird geprüft. 
  
M45 
Neue Grundschule auf dem Heliosgelä n-
de in Ehrenfeld zu 2022/23 – Start der 
neuen Grundschule am Interimsstandort 
Kaisersescherstraße zu 2015/16 ist e r-
folgt 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Umzug wird sich nach derzeitiger Einschätzung auf das Jahr 2023/24 verzögern. 
 
M45a 
Prüfoption: Temporärer Schulstandort 
für die ausgelagerte Grundschule Ku n-
terbunt (GGS Görlinger Zentrum) auf 
dem Schulgrundstück Mengenicher 
Straße 28 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l-
le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , ob  der Zusatz von Containern auf 
dem Schulgrundstück Mengenicher Straße in ausreichender Anzahl möglich ist, um 
die Grundschule Kunterbunt von ihrem derzeitigen Auslagerungsstandort in Voge l-
sang schnellstmöglich nach Bocklemünd/Mengenich zurückholen zu können.  
 
M46 
Neubau eines Grundschulgebäudes in 
Ossendorf/ Butzweiler Hof als Teilstan d-
ort der GGS Wilhelm-Schreiber-Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Auf dem Areal wurde eine geeignete Fläche identifiziert. Der Ankauf ist beauftragt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 30 
M47 
Ersatzbau für die Bertha -von-Suttner-
Realschule Kolkrabenweg in Vogelsang - 
(Planungsoption einer perspektivischen 
Nutzung für Gymnasium oder Gesam t-
schule, wenn Realschule nicht mehr 
adäquat nachgefragt würde ) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Ersatzbaumaßnahmen für die Bertha -von-Suttner-Realschule haben begonnen.  
Die seinerzeit benannte Planungsoption wird aktuell nicht verfolgt;  die Schülerzahlen 
der Realschule sind gegenwärtig stabil. 
 
M48 
Zügigkeitserweiterung Albertus -Magnus-
Gymnasium Ottostraße unter Nutzung 
des Schulstandortes Overbeckstraße 
nach Umzug der Gesamtschule Helios 
von den Interimsstandorten Borsigstraße 
und Overbeckstraße auf das Heliosg e-
lände zu 2022/23 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Überlegungen, die Kapazität des Albertus -Magnus-Gymnasium durch die Einric h-
tung eines Teilstandortes am Standort Overbeckstraße zu erweitern, werden nicht 
mehr weiterverfolgt, da die Verwaltung beabsichtigt, das  Schulgebäude Overbec k-
straße der Synagogengemeinde Köln zur Errichtung eines Jüdischen Gymnasiums 
zur Verfügung zu stellen (siehe Maßnahme M48a). 
 
M48a 
Realisierung eines jüdischen Gymnas i-
ums am Schulstandort Overbeckstraße 
nach U mzug der Gesamtschule Helios 
vom Interimsstandort auf das Heliosg e-
lände zu 2023/24 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Stadt Köln und die Synagogen -Gemeinde Köln arbeiten im Rahmen einer Schu l-
neuerrichtung eng zusammen. Konzipiert wird ein jüdisches Gymnasium am Schu l-
standort Overbeckstraße in Köln -Ehrenfeld. Das Gymnasium wird in Ersatzschultr ä-
gerschaft der Synagogen -Gemeinde Köln g eführt. Es ist ein von der Synagogen -
Gemeinde und der Stadt gewünschtes Schulprojekt zur Bereicherung der Kölner 
Schullandschaft und Beleg für ein tolerantes und weltoffenes Köl n. Die Schule wird of-
fen für Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen sein. Damit ist sie s o-
wohl Ort des Lernens als auch Ort der Begegnung und des Miteinanders. 
 Die Partnerinnen sind sich einig, bevorzugt den bestehenden Schulstandort 
Overbeckstraße in Köln -Ehrenfeld als Standort eines jüdischen Gymnasiums in zen t-
raler Lage und in unmittelbarer Nähe der Synagoge Roonstraße und des Wohlfahrt s-
zentrums Ottostraße zu realisieren. Die Stadt beabsichtigt, der Synagogen -Gemeinde 
den Schulstandort Overb eckstraße zur Verfügung zu stellen, nachdem die Helios -
Gesamtschule voraussichtlich zum Schuljahr 2023/24 von diesem Int erimsstandort in 
den Schulneubau auf dem Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld umziehen wird.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 31 
M49 
Zügigkeitserweiterung Montessori -
Gymnasium Rochusstraße zum Schu l-
jahr 2016/17 unter Nutzung von Räu m-
lichkeiten der zum Schuljahr 2016/17 
umziehenden und zum Schuljahr 
2017/18 auslaufend schließenden Mon t-
essori-Hauptschule Rochusstraße – wei-
tere Zügigkeitserweiterung unter Nutzung 
des Schulstandor ts Borsigstraße nach 
Umzug der Gesamtschule Helios von 
den Interimsstandorten Borsigstraße und 
Overbeckstraße auf das Heliosgelände 
zum Schuljahr 2022/23 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Zügigkeitserweiterung des Montessori -Gymnasiums unter Nutzung von Räu m-
lichkeiten der Hauptschule ist erfolgt. Nach derzeitiger Einschätzung steht das G e-
bäude Borsigstraße erst zum Schuljahr 2023/24 zur Verfügung, so dass die vorges e-
hene zweite Kapazitätsausweitung erst ein Jahr später erfolgen kann. 
 
M50 
Zügigkeitserweiterung der Max -Ernst-
Gesamtschule Tollerstraße in Boc k-
lemünd zum Schuljahr 2016/17 unter 
Nutzung bestehender Räumlichkeiten im 
teilweise Vorgriff auf Erweiterungsbau /  
nach Fertigstellung des Erweiterung s-
baus weitere Zügigkeitserhöhung in e i-
nem zweiten Schritt 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 10.05.2016 die Zügigkeitserweiterung der Max -Ernst-Gesamtschule 
beschlossen (erster Schritt) . Es wird geprüft , ob bzw. wann die in einem zweiten 
Schritt angedachte,  weitere Erweiterung der Max -Ernst-Gesamtschule auf 8 Züge SI 
und 7 Züge SII möglich ist, o hne den bisher vorgesehenen Realisierungsprozess zur 
Fertigstellung des Erweiterungsbaus zu verzögern. 
 
M51 Nur nachrichtlich: Neue Gesamtschule 
Wasseramselweg in Vogelsang 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die neue Gesamtschule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2018/19 in Interimsgebäuden 
aufgenommen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 32 
M52 
Neue Gesamtschule Heliosgelände in 
Ehrenfeld zum Schuljahr 2022/23 – Start 
an den Interimss tandorten Borsigstraße 
und Overbeckstraße zu 2018/19 (Rat s-
beschluss und Genehmigung der B e-
zirksregierung Köln liegen schon vor) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die neue Gesamtschule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2018/19 am Interimsstandort 
Borsigstraße aufgenommen. 
 
M53 Neubau Berufskolleg Gesundheit in 
Ossendorf/ Butzweiler Hof 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Das Projekt wird zugunsten der Errichtung von zwei weiterführenden Schulen (siehe 
Maßnahmen M53a und M53b) auf dem vorgesehenen Grundstück ruhend gestellt, bis 
eine Grundstücksalternative gefunden wird.  Diese Alternative kann ggf. – einem Vor-
schlag der Bezirksvertretung Chorweiler folgend („Realisierung eines Bildungscampus 
Köln-Nord“) – an einem Standort im Sta dtbezirk Chorweiler gesehen werden (siehe 
Maßnahme M76e). 
 
M53a 
Neue weiterführende Schule Butzwe i-
ler Hof in Ossendorf in städtischer 
Trägerschaft  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Auf dem bisher für Berufskollegs angedachten Grundstück soll eine dringende ben ö-
tigte weiterführende Schule in städtischer Trägerschaft baulich realisier t werden . Mit 
Planungsbeschluss (Session 2419/2018) schlägt die Verwaltung  den Bau eines 
Schulgebäudes für ein Gymnasium vor. Der Beschluss zur schulrechtlichen Errich-
tung eines Gymnasiums ist in einem zweiten Schritt vorgesehen. 
 
M53b 
Neue weiterführende Schule Butzwe i-
ler Hof in Ossendorf in privater Tr ä-
gerschaft (Internationale Frieden s-
schule) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Träger der Schule beabsichtigt , dass die Internationale Friedensschule nach 
Ossendorf umzieht. Die Internationale Friedensschule benötigt einen neuen Standort 
in Köln, nachdem der Grundstückseigentümer den bisherigen Standort in Widdersdorf 
(Neue Sandkaul) an die Sta dt Köln abgegeben hat. Derzeit teilt sich die Internationale 
Friedensschule noch den Schulstandort Neue Sandkaul in Widdersdorf mit dem dort 
zum Schuljahr 2018/19 gestarteten neuen Gymnasium in städtischer Trägerschaft.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 33 
M54 
Nachrichtlich: Erfolgte a uslaufende 
Schließung der Kolkrabenschule, Förde r-
schule Lernen Kolkrabenweg ab dem 
Schuljahr 2015/16 wegen Unterschre i-
tung der Mindestgröße – [Bündelung der 
regionalen Nachfrage in Förderschulen 
Lernen Leyendecker Straße und Le r-
nen/Emotionale und soziale Entw icklung 
Soldiner Straße] 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat die schulentwicklungsplanerische Maßnahme am 24.03.2015 beschlo s-
sen. Die Räume der Kolkrabenschule werden derzeit für die aufgrund einer Generals-
anierung erforderlichen Auslagerung der Grundschule Kunterbunt (Görlinger Zentrum, 
Bocklemünd/Mengenich) genutzt.  Einige Räume werden des Weiteren der Förde r-
schule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg zur Verfügung gestellt, um deren ang e-
spannte Raumsituation etwas zu entspannen. 
 
M55 Sicherung von Grundstücken im Stad t-
bezirk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Durch die Nutzung eines gesicherten Grundstückes am Butzweiler Hof für eine weiter-
führende Schule in städtischer Trägerschaft (in deren unmittelbare Nachbarschaft 
auch die private Internationale Friedensschule umziehen wird) kann der Bedarf an zu-
sätzlichen schulischen Kapazitäten  für den  Stadtbezirk Ehrenfeld , aber auch für Ki n-
der aus benachbarten Stadtteilen  weitgehend gedeckt werden . Weitere G rundstücke 
zur schulischen Nutzung, ggf. als Schulreserveflächen werden gleichsam vorsorglich 
gesucht.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 34 
3.5. Stadtbezirk 5/ Nippes 
 
Bilanz Maßnahmenplanung 
M56 
Neue Grundschule Kretzerstraße in Ni p-
pes zu 2015/16 nach Schließung der 
Nordparkschule, Förderschule Lernen 
Kretzerstraße (ist erfolgt) – Erweiterung 
der neuen Grundschule um einen Zug 
nach Realisierung der Erweiterungsba u-
maßnahmen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die schulrechtliche Errichtung ist zum Schuljahr 2015/16 erfolgt.  Die Generalinstand-
setzung der Turnhalle und der Erweiterungsbau zur Zügigkeitserweiterung sind B e-
standteile des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU -Maßnahmenpaketes. 
Eine Fertigstellung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung vorgesehen. 
 
M57 Neue Grundschul e Friedrich -Karl-Straße 
(ehemaliges Nippesbad) in Nippes 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat ha tte am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Friedrich -
Karl-Straße zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen 
in modularer Bauweise zu errichten. 
 Zwischenzeitlich ist eine Anpassung des Planungsbeschlusses erfolgt (vergleiche 
1444/2016/1). Der Rat hat am 05.07.2018 eine neue Planungsaufnahme zur Erric h-
tung des Grundschulgebäudes in konventioneller und  massiver Bauweise beschlo s-
sen. 
 Ziel ist der Umzug und die Verselbstständigung des bisherigen Teilstandortes der 
GGS Gilbachstraße (Montessori-Grundschule) aus der Stammheimer Straße. Die do r-
tigen Räume sollen dann dem Grundschulstandort Garthestraße zuger echnet werden 
(siehe auch M60). 
 
M58 
Planungsoption zur Erweiterung der Ma t-
hilde-von-Mevissen-Grundschule Geller t-
straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Grundstücksteile zwischen dem erhöht liegenden Schulgrundstück und der Nie h-
ler S traße befinden sich in städtischem Eigentum und sind unbebaut. Die derzeitige 
Nutzung als Parkplatz stellt eine Zwischennutzung für die Zeit dar, in der noch kein 
Erweiterungsbedarf für die Mathilde-von-Mevissen-Schule besteht.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 35 
M59 
Anpassung der Zügi gkeit der GGS Nib e-
lungenstraße in Mauenheim auf eine 
volle Dreizügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Nibelungenstraße 
zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. 
 
M60 
Planungsoption zur Erweiterung der Ot t-
fried-Preussler-Schule Garthestraße oder 
der GGS Garthestraße in Riehl nach 
Auszug der Nebenstelle der Montessori -
Grundschule am Standort 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Diese Planungsoption ist a bhängig von Maßnahme M57 (Neue Grundschule  Fried-
rich-Karl-Straße (ehemaliges Nippesbad) in Nippes). 
 
M61 
Zügigkeitserweiterung der KGS Oste r-
rather Straße in Bilderstöckchen auf eine 
volle Dreizügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung prüft die Aufnahme der erforderlichen Baumaßnahmen in ein weiteres 
Beschleunigungspaket. 
 
M62 
Perspektivische Planungsoption: Zügi g-
keitserweiterung Dreikönigsgymnasium 
Escher Straße bei auslaufender Schli e-
ßung der Hauptschule Reutlinger Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Hauptschule Reutlinger Straße hat in den Eingangsklassen nach wie vor recht 
stabile Schülerzahlen. Eine Schul schließung zugunsten des Dreikönigsgymnasiums 
wird daher aktuell nicht in Erwägung gezogen. 
 Der Erweiterun gsbau für den Ganztag und die Generalinstandsetzung des Hauptg e-
bäudes des DKG (unter Berücksichtigung des G9 -Bedarfs) sind Bestandteil des vom 
Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU -Maßnahmenpaketes. Eine Fertigstellung 
ist innerhalb von fünf Jahren nach Be schlussfassung vorgesehen. Die dafür erforder-
liche Auslagerung des DKG soll auf der Fläche Schmiedegasse in Weidenpesch e r-
folgen (siehe auch M63). 
 
M63 Neue weiterführende Schule Schmied e-
gasse in Weidenpesch 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 16.04.2018 b e-
schlossen, am Standort Schmiedegasse  in Weidenpesch eine neue Gesamtschule 
vorzusehen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 36 
 Derzeit werden mit den auf dem Areal ansässigen Gewerbebe trieben Verhandlungen 
über eine ortsnahe Umsiedlung der Betriebe geführt. Die Umsetzung wird nach akt u-
ellem Stand voraussichtlich im Jahr 2021 erfolgen.  Die Baumaßnahme soll so ausg e-
staltet werden, dass ein Start der Bebauung ohne diese Grundstücke erfolgen kann. 
 Die Fläche Schmiedegas se soll zeitnah als Auslagerungsstandort des Dreikönig s-
gymnasiums aufgrund der erforderlichen Generalsanierung des angestammten 
Schulgebäudes dienen. In Bezug auf den Start der Gesamtschule entstehen dadurch 
keine Verzögerungen. 
 
M64 
Perspektivische Zügig keitserweiterung 
Gesamtschule Ossietzkystraße in Long e-
rich unter Nu tzung des Schulstandortes 
Paul-Humburg-Straße / Konsequenz für 
die Förderschule Sprache Brehmstraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Das Schulgebäude  Paul-Humburg-Straße muss generalsaniert werden. Nachdem 
adäquate räumlich -gebäudliche Bedingungen geschaffen worden  sind, wird die Ve r-
waltung die erforderliche Beschlussvorlage zur Erweiterung der Gesamtschule Nippes 
von 4 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und von 4 auf 5 Züg e in der Sekundarstufe II 
in die politischen Gremien einbringen. 
 
M65 
Planungsoption zur Realisierung einer 
neuen Gesamtschule (oder eines Gy m-
nasiums) an den Standorten Niehler 
Kirchweg und Bülowstraße bei ausla u-
fender Schließung der Edith -Stein-
Realschule und der Katholischen Haup t-
schule Bülowstraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Planungsoption zur Realisierung einer neuen Gesamtschule an den angegebenen 
Standorten ist aufgrund der stabilen Schülerzahlen an Haupt - und Realschule zurzeit 
ruhend gestellt. 
 Die Generalinstandsetzung der Edith -Stein-Realschule ist Bestandteil des vom Rat 
am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU -Maßnahmenpaketes. Die Realisierung ist i n-
nerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung vorgesehen. 
 
M65a 
Zügigkeitserweiterung des Leonardo -
da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung 
des Schulstandortes Bülowstraße / 
Umzug der Katholischen Hauptschule 
Bülowstraße in das Schulgebäude 
Dagobertstraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung sieht eine Zügigkeitserweiterung des Leonardo -da-Vinci-Gymnasiums 
unter Nutzung des Schulstandortes Bülowstraße vor, nachdem die Katholische 
Hauptschule Bülowstraße in das Schulgebäude Dagobertstraße umgezogen ist.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 37 
M65b 
Prüfung zur Realisierung einer neuen 
weiterführenden Schule Longericher 
Straße in Bilderstöckchen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Dreikönigsgymnasiums wurde der 
Verwaltung eine potentielle Auslagerungsfläche Longericher Straße im Stadtteil Bi l-
derstöckchen bekannt. Die Fläche kam für eine Auslagerung des DKG nicht in Frage. 
Die Verwaltung prüft derzeit, ob die Fläche als dauerhafter Standort für eine weite r-
führende Schule in Frage kommen könnte , oder ob die Fläche für die Deutsche Bahn 
unverzichtbar ist. 
 
M65c 
Prüfung des Standortes des ehemal i-
gen Kinderkrankenhauses Pallenber g-
straße in Nippes / neue Förderschule 
Geistige Entwicklung 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Schulraumsituation der Förderschulen Geistige Entwicklung i st aufgrund der b e-
sonderen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen und der insgesamt steigenden 
Nachfrage in Quantität und Qualität weiter verbesserungsfähig. Die Verwaltung prüft 
derzeit in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht den Standort des ehemali gen 
Kinderkrankenhauses Pallenbergstraße in Nippes auf die Möglichkeit hin, dort eine 
neue Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu errichten. 
Sofern sich der Standort Pallenbergstraße nicht eignen und realisieren lassen sollte, 
ist es vorgesehen, einen Alternativstandort zu entwickeln.  Hierfür waren aus Sicht der 
Verwaltung die zentralen Gebiete der Stadtbezirke Ehrenfeld, Nippes oder Chorweiler 
am ehesten geeignet , um eine adäquate regionale Versorgung bei vertretbaren 
Schulwegen zu erreichen. 
 
M66 Sicherung von Grundstücken im Stad t-
bezirk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die ursprünglich ins Auge gefassten Schulreserveflächen für Grundschulen in Niehl 
(Pastor-Wolf-Straße) und Weidenpesch (Simonskaul) haben sich als  nicht realisierbar 
erwiesen. Die Verwaltung sucht nach Alternativen. 
 Es wird noch e ine weitere Fläche für eine weiterführende Schule gesucht, wenn sich 
Maßnahme M65b realisieren lässt, sonst zwei . Eine Option stellt die Fläche „Der R ü-
benacker“ zwischen La chemer Weg und Niehler Ei dar, die im Rahmen der For t-
schreibung des Regionalplans als potenzielle Fläche für einen „Allgemeinen Sie d-
lungsbereich“ geprüft wird . Die Flächensicherung für zwei weitere weiterführende 
Schulen (neben der geplanten Gesamtschule S chmiedegasse) hat eine sehr hohe 
Priorität. In diesem Zusammenhang wird auch die Bezirksvertretung Nippes um U n-
terstützung gebeten.  Hinweise auf möglicherweise geeignete Flächen für Schulbau 
sind willkommen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 38 
3.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler 
 
Bilanz Maßnahmenplanung 
M67 
Neubau/ Verlagerung der Anna -Langohr-
Schule, GGS Lebensbaumweg von He i-
mersdorf nach Fühlinger Weg in Vol k-
hoven-Weiler 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Baumaßnahmen am Standort Fühlinger Weg haben 2018 begonnen. 
 
M68 
Anpassung der Zügigkeit der KGS L e-
bensbaumweg in Heimersdorf auf eine 
volle Vierzügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Zügigkeitsänderung der KGS  ist für die Zeit nach dem Umzug der GGS Lebens-
baumweg (siehe M67) vorgesehen. 
 
M69 
Zügigkeitserweiterung der GGS Soldiner 
Straße in Lindweiler auf eine volle Zwe i-
zügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Zügigkeitserweiterung ist von der weiteren Schülerzahlentwicklung und der 
Raumsituation abhängig. Letztere wird weiterhin detailliert untersucht und beobachtet. 
Der bereits seit einigen Jahren erwartete Generationswechsel in Lindweiler scheint 
noch nicht eingesetzt zu haben. Im Durchschnitt stehen in den kommenden Jahren 31 
Kinder zur Einschulung an. Dies ist für eine Kla sse zu viel, für zwei Klassen aber zu 
wenig, da die Mindestgröße von 18 Kindern je Klasse nicht erreicht werden kann.  
 
M70 
Zügigkeitserweiterung der Erich -Ohser-
Schule, GGS Schulstraße in Pesch auf 
drei Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Erich -Ohser-Schule hat zusätzliche Räume erhalten. Die schulrechtliche Änd e-
rung der Zügigkeit ist vom Rat der Stadt Köln am 27.09.2018 beschlossen worden. 
 
M71 
Zügigkeitserweiterung der KGS Gutnic k-
straße in Roggendorf/Thenhoven auf drei 
Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im B e-
zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 1 führt aus: „D ie Planung zum B e-
schluss zur Kapazitätserweiterung der KGS Gutnick straße um die Erweiterungsfläche 
auf dem Gelände der heutigen Kita Further Straße wird umgehend personalisiert und 
die Maßnahme umgesetzt (Schulentwicklungsplan (M71)).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 39 
 Die Verwaltung begrüßt den BV -Beschluss ausdrücklich. Der Standort soll in einem 
folgenden Beschleunigungspaket Schulbau berücksichtigt werden. 
 
M71a Prüfauftrag für eine weitere Grundsch u-
le in Fühlingen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im B e-
zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 3 führt aus : „Der Stadtbezirk 6 benötigt 
in Fühlingen eine weitere Grundschule. Diese neu zu errichtende 2 -zügige Grun d-
schule soll Potent ial zur Erweiterung haben. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen 
Standort für ein solches Schulprojekt in Fühlingen zu finden. Ein möglicher Standort 
wäre das Grundstück des jetzigen Festplatzes an der Neusser Straße. Der Festplatz 
kann entsprechend auf das Nachbargrundstück ausweichen.“  
 Die Fragestellung, ob in Fühlingen eine Grundschule errichtet werden sollte und kann, 
ist sehr komplex.  Hierbei spielen insbesondere die bestehenden Kapazitäten an den 
bestehenden Schulstandorten in den Nachbarstadtteilen eine Rolle, die bisher die 
Grundschulversorgung von Fühlingen (mit)übernommen haben. Gegenwärtig sieht die 
Verwaltung den Bedarf für eine neue Grundschule in Fühlingen nicht. Die Verwaltung 
beabsichtigt aber gleichwohl, den vorgeschl agenen Standort des jetzigen Festplatzes 
an der Neusser Straße auf seine Eignung hin zu prüfen und ihn nach Möglichkeit vor-
sorglich als Schulreservefläche zu sichern. Nach Vorliegen der neuen kleinräumigen 
städtischen Bevölkerungsprognose  kann auf aktualisierter Basis analysiert werden, 
wie sich die Bedarfslagen darstellen und ob bzw. wann eine neue Gru ndschule unter 
Berücksichtigung der bestehenden Kapazitäten in den Nachbarstadtteilen  in Fühli n-
gen bedarfsgerecht wäre.  
 
M72 
Diskussionsvorschlag zur bedarfsgerec h-
ten Weiterentwicklung der Schulstru ktur 
in Chorweiler bei Schließung der Gustav -
Heinemann-Hauptschule – verschiedene 
Handlungsoptionen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im B e-
zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 6 führt aus: “Die aufgeführten M aß-
nahmen M72 werden nicht weiter verfolgt.“ 
 Mit M72 hatte die Verwaltung einen Diskussionsvorschlag zur bedarfsgerechten We i-
terentwicklung der Schulstruktur in Chorweiler bei Schließung der Gus tav-
Heinemann-Hauptschule unter breitet und vier verschiedene Ha ndlungsoptionen da r-
gestellt. Schon im Vorgriff auf weitere Erörterungen unterstrich die Verwaltung im wei-
teren Verlauf der Diskussionen , dass die nachrichtlich genannte, weil theoretisch 
denkbare Erweiterung der Heinrich -Böll-Gesamtschule unter Nutzung des  Schulstan-
dortes Karl-Marx-Allee 3 als Handlungsoption entfällt. Erstens sahen Rückmeldungen 
der Bezirksvertretung Chorweiler und von Schulen dies unisono sehr kritisch, weil die 
Heinrich-Böll-Gesamtschule jetzt schon achtzügig ist. Zweitens hat die Bezirk sregie-

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 40 
rung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde deutlich signalisiert, dass sie eine Erweite-
rung der Schule aufgrund der aktuell schon erreichten Zügigkeit nicht genehmigen 
würde. Die Verwaltung begrüßt e die damit erreichte Klarstellung. Sie beabsichtigt e, 
die anderen Handlungsoptionen in Gesprächen mit den Schulen weiter zu erörtern , 
wenn die Schülerzahlenentwicklung der Haupt - und Realschule dies erfordern.  Dies 
war bislang nicht der Fall. Entsprechend kann die Verwaltung dem oben benannten 
BV-Beschluss gut folgen. 
 
M72a 
Prüfauftrag Erweiterungsbau zum 
Ganztagsausbau der Henry -Ford-
Realschule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im B e-
zirk Chorweiler“ beschlossen. B eschlusspunkt 5 führt aus : „Der dringend notwendige 
Erweiterungsbau zum Ganztagsausbau der Henry -Ford-Realschule Karl -Marx-Allee 
(Projektnummer 16-21235) mit Planungsbeschluss vom 10.07.2009 ist nun zügig v o-
ranzutreiben.“ 
 Die Verwaltung sieht wie die Bezir ksvertretung Erfordernisse für Erweiterungsba u-
maßnahmen mit Blick auf den Ganztag der Henry -Ford-Realschule. Es wird aktuell 
geprüft, inwieweit eine zeitnahe Umsetzung bei begrenzten Personalres sourcen und 
daher erforderlichen Priorisierungen möglich sein wird. 
 
M73 Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums 
Köln-Pesch Schulstraße in Pesch  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Änderung der Zügigkeit erfolgte zum Schuljahr 2017/18. 
 
M74 
Planungsoption zur Realisierung eines 
neuen Gymnasiums Vol khovener Weg 
bei Schließung der Ursula -Kuhr-
Hauptschule Volkhovener Weg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Aufgrund der gegenwärtig stabilen Nachfrage nach Schulplätzen an der  Ursula-Kuhr-
Hauptschule wird die Planungsoption nicht weiterverfolgt. Der Rat der Stadt Köln hat  
eine Reduzierung der Zügigkeit von 4 Zügen auf 3 Züge in seiner Sitzung am 
05.07.2018 beschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat die Änderung genehmigt. Für 
die erforderlichen Bauarbeiten am Standort besteht nun ein verbindlicher Rahmen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 41 
M75 
Nachrichtlich: Erfolgte Entwicklung der 
Förderschule Lernen Soldiner Straße 
zu einer Verbundschule (Erweiterung 
um den Förderschwerpunkt Emotionale 
und soziale Entwicklung) zum Schuljahr 
2015/16 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Förderschule wurde wie vorgesehen zum Schuljahr 2015/16 um den Förde r-
schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung erweitert. Wie beabsichtigt , müssen 
Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt, die im Stadtbezirk Chorweiler wohnen 
und den Besuch einer Förderschule wünschen, nicht mehr nach Neustadt-Nord fa h-
ren, um das dortige Angebot wahrnehmen zu können. 
 Gleichzeitig führt dies aber dazu, dass die Raumsituation am (Doppel-)Standort (an 
dem sich auch die GGS Soldiner Straße befindet, v ergleiche M69) zunehmend ange-
spannt ist, da die Schülerzahlen gestiegen sind. Die Verwaltung arbeitet an Lösungen 
zur Verbesserung der Raumsituation  auf dem vorhandenen Schulgrundstück  (siehe 
auch M75a).  
 
M75a Prüfauftrag Umzug der Förderschule 
Soldiner Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im B e-
zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 4 führt aus: „Da eine Erweiterung der 
Förderschule Soldiner Straße am derzeitigen Standort nicht mehr möglich ist, die K a-
pazitätsgrenze der Schule aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt überschritten ist, muss 
über eine mö gliche Umsiedlung nachgedacht werden. Die Gustav Heinemann -
Hauptschule Karl-Marx-Allee verzeichnet rückläuf ige Schülerzahlen. Es ist zu prüfen, 
ob eine Zusa mmenlegung der Gustav -Heinemann-Hauptschule mit der Ursula -Kuhr-
Hauptschule Volkhovener Weg am Standort Volkhovener Weg realisiert werden kann. 
In den frei werdenden Standort der Gustav -Heinemann-Hauptschule könnte die Fö r-
derschule Soldiner Straße ziehen. Die ÖPNV-Anbindung ist gegeben.“ 
 Die Verwaltung rät zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer schulrechtlichen Zusam-
menlegung der Gustav -Heinemann-Hauptschule und der Ursula -Kuhr-Hauptschule 
am Standort Volkhove ner Weg  ab. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen , dass eine 
„Zusammenlegung“ formal schulrechtlich gleichbedeutend mit der Schließung beider 
Schulen und der schulrechtlichen Errichtung einer neuen Hauptschule  ist, was die 
Bezirksvertretung vermutlich nicht intendiert.  
 Die aktuelle Schülerzahl(entwicklung) stellt sich wie folgt dar: Im Anmeldeverfa hren 
zum Schuljahr 2018/19 hatten sich mit Stand 30.05.2018 insgesamt 32 Sch üler*innen 
an der Gustav-Heinemann-Schule und 44 an der Ursula -Kuhr-Schule angemeldet. Ei-
ne adäquate räumliche Versorgung der Schülerinnen in den Eingangsklassen an e i-
nem Standort kann daher nicht sichergestellt werden  bzw. nur dann, wenn die aktuell 
erfolgte Zügigkeitsreduzierung der Ursula -Kuhr-Schule von 4 auf 3 Züge wieder rüc k-
gängig gemacht würde (siehe M74) . Zu bedenken ist aber, dass sich die Schülerza h-
len in den Hauptschulen in höheren Jahrgängen aufgrund von Schulformwechseln e r-

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 42 
höhen. Die Verwaltung rät aktuell von schulorganisatorischen Maßnahmen ab und 
schlägt vor, die Schülerzahl entwicklung der beiden Schulen weiter zu beobachten. 
Für die Erweiterung der Förderschule Soldiner Straße (siehe M75) wird angestrebt, 
eine räumliche Lösung auf dem aktuellen Grundstück zu finden, die die Bedarfe s o-
wohl der Grundschule, als auch der Förderschule berücksichtigen kann. 
 Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l-
le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , inwieweit die Raumsituation am 
Standort Soldiner Straße 68 kurzfristig verbessert werden kann. 
 
M76 Sicherung von Grundstücken im Stad t-
bezirk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Für den Stadtbezirk Chorweiler wird aktuell der Bedarf an einer neuen weiterführe n-
den Schule gesehen, der durch die Maßnahmen M76b oder alternativ M76c g edeckt 
werden könnte. B ei einer Realisierung des städtebaulichen Großprojektes Kreuzfeld 
müssten dort (oder in unmittelbarere Nähe) zwingend Flächen für (weitere) Grund- 
und weiterführende Schulen eingeplant werden. 
 
M76a 
Realisierung einer Schulreservefläche 
und einer Kindertageseinrichtung am 
(ehemaligen) Schulstandort Holzheimer 
Weg in Worringen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Nach Überlegungen der Verwaltung im Nachgang zur Schulentwicklungsplanung 
2016 soll e ine Teilfläche des ehemaligen Hau ptschulgrundstückes in Worringen als 
Schulreservefläche für Grundschule erhalten bleiben. Eine weitere Teilfläche ist für 
die Realisierung einer Ki ndertageseinrichtung und Wohnungsbau vorgesehen (Für 
den aktuellen, alternativen Prüfauftrag der Bezirksvertr etung und eine weitere Erört e-
rung der Zukunft des ehemaligen Hauptschulstandortes siehe M76c). 
 
M76b 
Realisierung einer neuen weiterführen-
den Schule am Standort Netzestraße/ 
Swinestraße in Chorweiler 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung prüft gegenwärtig intensiv ein städtisches Grundstück an der Netze s-
traße/ Swinestraße in Chorweiler  auf seine Eignung als Standort für eine weiterfü h-
rende Schule. Am Standort soll zudem eine Kindertageseinrichtung entstehen. Nach 
derzeitiger Einschätzung der Verwaltung bietet sich an diesem Standort die Realisie-
rung einer Gesamtschule an.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 43 
M76c Prüfauftrag Gesamtschule Hol zheimer 
Weg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zu r Schulentwicklung im B e-
zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 3 führt aus: „Die Verwaltung wird au f-
gefordert, am ehemaligen Schulstandort der Hauptschule am Holzheimer Weg in 
Worringen den Neubau einer 4-zügigen Gesamtschule zu ermöglichen. Hierzu soll die 
Gesamtfläche des Grundstücks unter Hinzunahme der Freiflächen und Sportplätze, 
des ehemaligen Turnhallengrundstücks und auch der derzeit zur Flüchtlingsunterbri n-
gung genutzten Flächen sowie der Hausmeisterwohnung und der Parkflächen übe r-
plant werde n. Die Altgebäude sind abzureißen, eine mehrgeschossige Neubaupl a-
nung ist zu erarbeiten und entsprechend umzusetzen. In der Neubauplanung müsste 
keine Turnhalle eingeplant werden, da hierzu die Fläche der Sportanlage am Erdweg 
in Worringen, die fußläufig e rreichbar ist, genutzt werden könnten. Eine Hausmeiste r-
wohnung muss ebenfalls nicht geplant werden, da die Aufgaben des Hausmeisters in 
Personalunion durch den Hausmeister mit Wohnung der Grundschulen „An den Ka u-
len“ übernommen werden können. 
 Die Verwaltun g weist zunächst darauf hin, dass für den Standort Holzheimer Weg 
gegenwärtig andere Planungen bestehen ( Schulreserve Grundschule, Kindertage s-
einrichtungen sowie Wohnungsbau, siehe M76a). Die nach Bedarfsanalyse erforderl i-
che, neue weiterführende Schule (G esamtschule) im Stadtbezirk Chorweiler sieht die 
Verwaltung aufgrund der deutlich zentraleren Lage eher am Standort Netzestraße/ 
Swinestraße im Stadtteil Chorweiler vor, auch wenn sich eine größere räumliche N ä-
he und mögliche Konkurrenz zu and eren Schulen,  insbesondere der Heinrich -Böll-
Gesamtschule ergeben würde. Die periphere Lage einer neuen Gesamtschule am 
Standort Holzheimer Weg würde sich wiederum auf das Einzugsgebiet der Schule  
auswirken, die für eine erfolgreiche Neuerrichtung zwingend mindestens 1 00 Anmel-
dungen benötigt, um schulrechtlich genehmigt zu werden. Vertreter*innen der B e-
zirksvertretung und der Bürgervereine Worringen und Roggendorf/ Thenhoven arg u-
mentierten im Gespräch mit der Verwaltung, dass der Standort Holzheimer Weg rel a-
tiv gut an d ie S -Bahnlinie angebunden und damit auch gut vertretbar für Sch ü-
ler*innen aus den südlichen Stadtteilen des Stadtbezirks Chorweiler, aus Nippes und 
der Innenstadt erreichbar sei  (siehe auch Begründung zu M76d) . Alles in allem stellt 
die Verwaltung fest, da ss beide Standortalternativen zur Realisierung der benötigten 
neuen weiterführenden Schule im Stadtbezirk Chorweiler Chancen und Risiken au f-
weisen, sie eine Gesamtschule Netzestraße/Swinestraße aufgrund der Lagegunst  
und Erreichbarkeit für Schüler*innen au s dem Stadtbezirk Chorweiler aber als bess e-
re Alternative ansieht als eine Gesamtschule Holzheimer Weg. 
 Die Verwaltung schlägt vor, den Standort Netzestraße/Swinestraße für eine neue G e-
samtschule vorzusehen. Um auf zukünftig ggf. neu entstehende Bedarfe (n eue Bevöl-
kerungsprognose, aktuell laufende Fortschreibung der Regionalplanung) vorbereitet 
zu sein, schlägt die Verwaltung außerdem vor, den Sta ndort Holzheimer Weg nicht 
nur wie geplant für Grundschule und Kita (siehe M76a) zu entwickeln, sondern gleich-
zeitig die baurechtlichen Möglichkeiten für eine weitere weiterführende Schule zu pr ü-
fen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 44 
M76d 
Realisierung von schulischer Infrastru k-
tur (und weiterer Bildungs- und Jugend-
infrastruktur) im geplanten neuen 
Wohnbaugebiet „Im Kreuzfeld“ 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Es ist darauf hinzuweisen, dass ein neues Wohnbaugebiet „Im Kreuzfeld“ in der 
Schulentwicklungsplanung 2016 noch keine Berücksichtigung im Sinne einer separ a-
ten Maßnahmendarstellung fand. Wenn die Planungen zur Realisierung nun mehr in-
tensiviert werden, sieht die Verwaltung schulische Infrastruktur in „Im Kreuzfeld“ von – 
vorbehaltlich der genauen Größenordnung des Wohnbaugebietes – mindestens zwei 
Grundschulen und mindestens einer weiterführenden Schule vor , analog z.B. Par k-
stadt-Süd. Selbstverständlich müssen in dem neuen Stadtteil auch Kindertagesein-
richtungen, Jugendangebote und Spielplätze sowie  Sportangebote Berücksichtigung 
finden. Eine weiterführende Schule für ein neues Wohnbaugebiet „ Im Kreuzfeld “ in 
Worringen oder in Ch orweiler zu denken, erscheint der Verwaltung als nicht zielfü h-
rend. 
 
M76e Prüfauftrag zur Realisierung eines Bi l-
dungscampus Köln-Nord 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentw icklung im B e-
zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 7 führt aus: „Zur Entschärfung des 
Schulnotstandes in Köln müssen unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastru k-
tur bezirksübergreifende Lösungen für Kölner Schulen erörtert werden. Hierbei ist der 
über genügend Flächenpotential verfügende Stadtbezirk 6 als Standort eines Bi l-
dungscampus Köln -Nord zu betrachten. Wünschenswert ist ein Standort zwischen 
Mercatorstraße und Drese nhofweg. Die Erreichbarkeit ist über den S -Bahnanschluss 
der S11 bzw. S6 a n der Haltestelle Blumenberg gegeben, die in 18 Minuten vom Hbf. 
Köln u.a. über die Haltestellen Hansaring, Geldernstraße, Longerich erreicht wird. Das 
Einzugsgebiet für Schüler ginge somit weit über die Grenzen des Stadtbezirks hinaus. 
Die Infrastruktur d er anzusiedelnden Schulen, wie Mensa und Sportmöglichkeiten, 
kann weitestgehend gemeinsam genutzt werden, sodass sich die Gesamtkosten für 
die zu errichtenden Schulen reduzieren werden. In einem Bildungscampus werden 
sich sämtliche benötigten Bildungseinrichtungen abbilden lassen, sodass die Möglic h-
keit besteht, den Campus von der Kita bis zum Abitur zu durchlaufen. Selbst eine A u-
ßenstelle der TH Köln mit angeschlossenem Wohnheim wäre denkbar.“ 
 Die Verwaltung steht der Realisierung eines „Bildungscampus Köl n-Nord“ sehr positiv 
gegenüber und dankt der Bezirksvertretung Chorweiler für den konstruktiven Vor-
schlag mit bezirksübergreifender Perspektive. Der angesprochene, mögliche Standort 
für einen Bildungscampus zwischen Mercatorstraße und Dresenhofweg liegt im  zu-
künftigen Stadtteil Kreuzfeld. Maßnahme M76d wäre damit elementarer Bestandteil 
des Bildungscampus. Nach Ersteinschätzung der Bildungsverwaltung und vorbehalt-
lich weiterer Erörterungen könnte n sich – über die dringend erforderliche Schaffung 
von zusätzlichem Wohnraum und eine adäquate Versorgung der Kinder- und Jugend-
bevölkerung von Kreuzfeld mit Schulplätzen hinaus – weitere konkrete schulische

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 45 
Nutzungsmöglichkeiten ergeben, z.B.: 
­ Neubau für ein Berufskolleg bzw. Realisierung eines Berufskollegs Gesundheit 
­ Neue weiterführende Schule für den Stadtbezirk Nippes in Abhängigkeit von 
zeitnahen Erfolgen bei der Flächensuche und -sicherung für die erforderlichen 
zwei neuen weiterführende Schulen in diesem Stadtbezirk. 
 Des Weiteren könnte der Vorschlag der Bezir ksvertretung betreffend eines Ausbaus 
von Sportmöglichkeiten im Rahmen der laufenden Sportentwicklungsplanung für den 
neuen Stadtteil Kreuzfeld bewertet und aufgegriffen werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 46 
3.7. Stadtbezirk 7/ Porz 
 
Bilanz Maßnahmenplanung 
M77 
Neubau bei Erweiterung der  Janusz-
Korczak-Schule, KGS Am Altenberger 
Kreuz in Poll 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Neubau  ist Bestandteil  des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU -
Maßnahmenpaketes. Eine Realisierung ist innerhalb von fünf Jahren nach Bes chluss-
fassung vorgesehen. 
 Der Neubau des Teilstandortes der KGS Am Altenberger Kreuz ist baulich zwingend 
mit der Erweiterung der Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg ve r-
bunden und wird daher entsprechend koordiniert. 
 
M77a Erweiterung der F örderschule Geistige 
Entwicklung Auf dem Sandberg in Poll  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Schulraumsituation der Förderschule Geistige Entwicklung  ist aufgrund der b e-
sonderen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen und der insgesam t steigenden 
Nachfrage in Quantität und Qualität weiter verbesserungsfähig. Die Förderschule 
Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 
beschlossenen Beschleunigungspaketes Schulbau. Vorgesehen sind die Errichtung 
eines barrierefreien Erweiterungsbaus und der Neubau von Außenanlagen für den 
Bring- und Abholverkehr. Im Zuge der Baumaßnahmen werden ältere Pavillonanlagen 
ersetzt. 
 
M78 Neubau der Gemeinschaftsgrundschule 
Porz, GGS Hauptstraße in Porz 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Neubau der Grundschule am bisherigen Standort steht noch aus. Er wird im Int e-
grierten Handlungskonzept Porz -Mitte beschrieben. Die Verwaltung beabsichtigt, das 
Gebäude unmittelbar auf 4 Züge ausrichten. 
 Die Bezirksvertretung Porz hat mit Beschluss vom 11.09.2018 bestätigt, dass  der 
Neubau der Gemeinschaftsgrundschule  – wie von der Verwaltung vorgesehen und 
seitens der Schule und der Schulaufsicht unterstützt , nunmehr auch nach Einschä t-
zung der Bezirksvertretung – in Porz-Mitte, und nicht etwa im Bereich Glashüttenstra-
ße vorzusehen  ist. Dieser Auffassung hat sich der Stadtentwicklungsausschuss ins 
einer Sitzung am 20.09.2018 angeschlossen. 
 Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwe l-
le“, verg leiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , inwieweit das Grundschulgebäude 
kurzfristig durch einen Interimsbau auf de m Schulgrundstück ergänzt werden kann, 
um die Voraussetzungen fü r Abriss und Neubau des bestehenden Grundschulgebä u-

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 47 
des zu schaffen. 
M79 
Planungsoption für einen Neubau bei 
Erweiterung der Don -Bosco-Schule, 
GGS Humboldtstraße auf dem Grun d-
stück Bonner Straße (südlicher Bereich) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Durch die Nutzung des südlichen Grundstücksteils am Schulstandort Bo nner Str aße 
(Fläche der ehemaligen belgische n Schule) für den Neubau eines 5 -zügigen Grun d-
schulgebäudes könnte die Kapazität der Don -Bosco-Schule erhöht und damit das 
Platzangebot im Bereich der Stadtteilgrenzen von Porz, Urbach und Eil verbessert 
werden, ohne ein neues Schulgrundstück finden zu müssen.  Die Verwaltung schlägt 
vor, die vormals als Planungsoption gekennzeichnete Maßnahme nunmehr zeitnah 
umzusetzen. 
 
M80 Zügigkeitserweiterung der KGS Kupfe r-
gasse in zwei Schritten auf 6 Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 in einem ersten Schritt die Änderung der Zügigkeit der 
KGS Kupfergasse auf 5 Züge zum Schuljahr 2017/18 beschlossen.  Die bauliche Rea-
lisierung zur Aufnahme eines 6 . Grundschulzuges als Grundlage z ur schulrechtlichen 
Änderung steht noch aus. 
 
M81 Zwei neue Grundschulen in Zündorf-Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Grundschulplanungen sollen dann weiter vorangetrieben werden, wenn hinsich t-
lich der städtebaulichen Entwicklung des Wohnbaugebietes Zündorf Süd  eine klarere 
zeitliche Perspektive besteht. 
 
M82 
Planungsoption zur Zügigkeitserweit e-
rung des Stadtgymnasiums Porz unter 
Nutzung eines Teilstandortes Bonner 
Straße bei (auslaufender) Schließung der 
Kopernikusschule, Hauptsc hule Bonner 
Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Porz von 
4 Zügen auf 5 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 7 Züge in der Seku n-
darstufe II zum Schuljah r 2018/19 im Raumbestand beschlossen. Die Bezirksregi e-
rung Köln hat den Beschluss des Rates allerdings nicht genehmigt, da Bedenken hin-
sichtlich der Auskömmlichkeit der bestehenden räumlichen Ressourcen bestanden, 
gleichzeitig aber Mehrklassenbildungen erl aubt. Sofern es erforderlich ist, wird die 
Verwaltung in Abstimmung mit der Bezirksregierung weiterhin prüfen, wann und ob

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 48 
am Stadtgymnasium Porz in den kommen den Jahren Mehrklassen eingerichtet we r-
den können, um zur Bedarfsdeckung an Gymnasialplätzen beizutragen. 
 Die mit M82 beschriebene Planungsoption zur Bildung eines Teilstandortes des 
Stadtgymnasiums Porz wurde bislang nicht aktiv aufgegriffen, da die Schülerzahlen 
der Kopernikusschule relativ stabil sind und ein e auslaufende Schließung der Haup t-
schule aktuell nicht zielführend ist. Es erscheint gegenwärtig vielmehr günstig, die e r-
forderlichen Sanierungsarbeiten an den Hauptschulgebäuden schnellstmöglich zu e r-
ledigen und die Gebäudesituation dabei neu zu strukturieren. Dabei sollte möglichst 
die südliche Teilfläche des Hauptschulgrundstückes (Grundstück der ehemaligen be l-
gischen Schule) für einen Grundschulneubau mit Erweiterung für die Don -Bosco-
Schule genutzt werden (siehe M79). Dies verbessert das Angebot an Grundschulplä t-
zen für die Stadtteile Porz, Eil und Urbach in hohem Maß und trägt damit zur Deckung 
des Grundschulbedarfs in diesen Stadtteilen nachhaltig bei. 
 
M83 
Planungsoption zur Zügigkeitserweit e-
rung der Max -Planck-Realschule auf 6 
Züge unter Nutzung der Räumlichkeiten 
der Don -Bosco-Schule, G GS Humbold t-
straße nach deren Umzug 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die vierzügige Max -Planck-Realschule hatte bei einer Gesamtkapazität in den Ei n-
gangsklassen von bisher 108 Plätzen insgesamt 130 Anmeldungen im Anmeldeve r-
fahren zum Schul jahr 2018/19 und musste entsprechend Ablehnungen aussprechen.  
Die vorgeschlagene Zügigkeitserweiterung der Realschule sollte nach Einschätzung 
der Verwaltung realisiert werden. Zuvor ist ein Umzug der Don -Bosco-Schule in einen 
Grundschulneubau vorzusehen (siehe M79).   
 
M84 
Planungsoption: Neue weiterführende 
Schule (Gesamtschule) in Zündorf -Süd, 
Interimsstart am Standort Heerstraße bei 
(auslaufender) Schließung der Johann -
Amos-Comenius-Schule, Hauptschule 
Heerstraße und der Wilhelm -Busch-
Realschule Heerstraße – Alternativ: neue 
Gebäude für fortbestehende Hauptschule 
und Realschule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Realisierung der Planungsoption steht aus. Die B ezirksvertretung hat den Gedan-
ken der Verwaltung aufgegriffen und eine Var iante entwickelt (siehe Maßnahmen 
M84a). Unabhängig davon ist nach Einschätzung der Verwaltung im Wohnbaugebiet 
Zündorf-Süd perspektivisch in jedem Fall die Realisierung eines Schulgebäudes für 
eine neue weiterführende Schule (neben zwei Grundschulgebäuden) vorzusehen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 49 
 
 
M84a 
Prüfauftrag der Bezirksvertretung Porz 
zur Entwicklung der Schullandschaft im 
Bezirk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Auf Anregung der Bezirksvertretung Porz hat der ASW die Verwaltung am 14.05.2018 
beauftragt, 
(1) „kurzfristig Standorte für die Errichtung einer Dependance der Lise -Meitner-
Gesamtschule zu prüfen. Dabei soll auch das Schulgebäude in der Stres e-
mannstraße in die Prüfung miteinbezogen werden, das derzeit als Ausweic h-
quartier für die GGS Breitenbachstraße genutzt wird.“ 
(2) „die auslaufende Schließung der Johann -Amos-Comenius-Schule, Hauptschule 
Heerstraße in Zündorf vorzubereiten und eine mögliche frühere Überführung der 
Kinder in die Kopernikusschule, Hauptschule Bonner Straße zu prüfen.“  
(3) „auf Basis des in de r aktualisierten Schulentwicklungsplanung skizzierten E l-
ternwillens von 22% (S. 84) den mittelfristigen Bedarf an Realschulplätzen im 
Stadtbezirk Porz darzustellen und dabei insbesondere zu prüfen, ob und wie der 
Bedarf bei einer eventuellen Schließung der  Wilhelm-Busch-Realschule Hee r-
straße in Zündorf gedeckt werden kann. Hierbei ist ebenso darzustellen, ob sich 
aus Sicht der Verwaltung nach einer möglichen Schließung der Wilhelm -Busch-
Realschule der Bedarf für die Errichtung einer neuen Realschule am glei chen 
bzw. an einem anderen Standort im Stadtbezirk Porz ergibt.“  
(4) „als Übergangslösung den Aufbau neuer Gesamtschulklassen in den freiwe r-
denden Räumen der Johann -Amos-Comenius-Schule und ggf. der Wilhelm -
Busch-Realschule entweder als Dependance der Lise -Meitner-Gesamtschule 
oder als Gesamtschulneugründung zu prüfen. Voraussetzung ist hierbei, dass 
spätestens zeitgleich die An - und Abfahrtssituation mittels einer separaten Z u-
wegung über das benachbarte Feld verbessert wird und die Heerstraße dabei 
entlastet wird.“  
(5) „die Standortsuche und die Planungen für den Neubau einer Gesamtschule im 
Stadtbezirk Porz unabhängig von den Planungen zum diskutierten Neubaug e-
biet Zündorf-Süd voranzutreiben, in welche nach Errichtung die möglichen G e-
samtschulklassen des Schulzentrums Zündorf einziehen. Als mögliche Stando r-
te sind u.a. auch das ehemalige Dialektra -Gelände oder das Gewerbegebiet 
Kölner Straße in Westhoven einzubeziehen.“ 
(6) „die Planungen für die bedarfsgerechte Erweiterung des Lessing -Gymnasiums 
Heerstraße in die da nn freiwerdenden Haupt -, Real - bzw. Gesamtschulräume 
am Schulzentrum Zündorf zu prüfen und ggf. vorzubereiten.“ 
 Die Verwaltung dankt der Bezirksvertretung Porz für ihre intensive Auseinanderse t-
zung mit der in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanun g Köln 2016“ vorg e-
stellten Planungsoption M84. Der Prüfauftrag entwickelt eine Variante der schulen t-
wicklungsplanerischen Überlegungen, zu der die Verwaltung folgend Einschätzungen 
abgibt

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 50 
 
 
M84b 
Realisierung eines Teilstandortes für 
die Lise -Meitner-Gesamtschule // Ein-
schätzung der Verwaltung zum Prüfauf-
trag der Bezirksvertretung Porz , B e-
schlusspunkt 1 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Zunächst ist aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass die Lise -Meitner-
Gesamtschule aktuell bereits se chszügig in der Sekundarstufe I  ist. Da die Bezirksr e-
gierung Köln nur noch Gesamtgrößen von 8 Zügen bei Gesamtschulen genehmigt, 
verbleibt die Option, die Schule um 2 Züge zu erweitern. Zu bedenken ist weiter, dass 
Gesamtschulen an Teilstandorten nach § 83 Abs. 5 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen 
schulrechtlich in der Regel horizontal zu gliedern sind. Das bedeutet, dass an einem 
Standort alle Klassen bestimmter Jahrgänge (z.B. die Klassen 5 bis 7) und am and e-
ren Standort alle Klassen der weiteren Jahrgänge ( z.B. die Klassen 8 bis 13) zu fü h-
ren sind. Wenn eine Gesamtschule mindestens 6 Züge hat, sind schulrechtlich auch 
vertikal gegliederte Teilstandorte denkbar  (beide Standorte führen Klassen 5 bis 10 , 
die Oberstufe darf nicht aufgeteilt werden ), wenn an eine m Standort mindestens 2 
Züge verortet werden können. Weitere Bedingungen nach Schulrecht für eine vertik a-
le Gliederung bestehen darin, dass (a) nur so das schulische Angebot der Sekunda r-
stufe I in einer Gemeinde gesichert werden kann und (b) dies nicht mit  einer Sekun-
darschule gesichert werden kann. Nach Einschätzung der Verwaltung ist  die Realisie-
rung eines horizontalen Teilstandortes für eine bestehende Schule, hier die Lise-
Meitner-Gesamtschule, eine sehr schwierige schulorganisatorische Herausforderung , 
die Realisierung eines vertikalen Teilstandortes ist vermutlich nicht genehmigungsf ä-
hig. Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen  einer vertieften Prüfung dieser  Hand-
lungsoption als erste Schritte den Dialog mit der Schule und mit der Bezirksregierung 
Köln zu suchen. 
 Im Rahmen des Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwelle“, 
vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , inwieweit die Raumsituation am Standort 
Stresemannstraße 36 kurzfristig so deutlich verbessert werden kann, dass die Au f-
nahme von 2 weiteren Zügen möglich wird. Die Kapazitätserweiterung könnte zurück-
genommen werden, sobald im Stadtbezirk Porz die vorgesehenen Gesamtschulplätze 
an anderer Stelle realisiert werden konnten. 
 
M84c 
Realisierung einer neuen Gesamtsch u-
le am Interimsstandort Heerstraße nach 
Schließung der Johann -Amos-
Comenius-Hauptschule und der Wi l-
helm-Busch-Realschule // Einschätzung 
der Verwaltung zum Prüfauftrag der 
Bezirksvertretung Porz, Beschlus s-
punkte 2 bis 4 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Prüfauftrag der Bezirksvertretung entspricht weitestgehend der seitens der Ve r-

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 51 
waltung vorgeschlagenen Planungsoption M84. Der Unterschied besteht darin, dass 
die Verwaltung einen perspektivischen Umzug der neuen Gesamtschule in das Ne u-
baugebiet Zündorf-Süd andachte, während die Bezirksvertretung einen Umzug an e i-
nen anderen, noch zu findenden Ort vorschlägt. 
 Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Errichtung einer neuen Gesamtschule am 
Standort Heerstraße nach wie vor eine schulorganisatorische Maß nahme, für die viel 
spricht, die aber auch mit der Schließung von zwei Schulen ein hergeht und die eine 
bauliche Lösung für die Sekundarstufe II der Gesamtschule bzw. ihren Umzug nach 
spätestens 6 Jahren voraussetzt. Im Einzelnen ist auszuführen: 
­ Es könnte eine auslaufende Schließung der Johann -Amos-Comenius-
Hauptschule vorgesehen werden. Auslaufende Schließungen zielen auf einen 
möglichst langen Verbleib der Schüler*innen am Schulstandort und der Mö g-
lichkeit für möglichst viele der Schüler*innen in den best ehenden, zumindest in 
den höheren Jahrgängen, an der ursprünglich gewählten Schule einen Schula b-
schluss zu erlangen. Eine gleichzeitige, möglichst frühe Überführung der Kinder 
an die Kopernikusschule, wie von der Bezirksvertretung vorgeschlagen, e r-
scheint daher nicht praktikabel. Eine tatsächlich frühe Überführung wäre eher 
gleichbedeutend mit einer Ad -hoc-Schließung der Johann -Amos-Comenius-
Schule und der sofortigen Ummeldung der Schüler*innen an die Koperniku s-
schule. Dagegen sprechen aber die dafür nicht ausreichenden Schulraumkapa-
zitäten der Kopernikusschule. Die Schülerzahlenentwicklung der Johann -Amos-
Comenius-Schule, Hauptschule Heerstraße stellt sich gegenwärtig wie folgt dar: 
Nach Abschluss des Schulanme ldeverfahrens der weiterführenden Schulen für 
das Schuljahr 2018/19 waren mit D atenstand 30.05.2018 nur 26 Anmeldungen 
an der zweizügigen Schule registriert wo rden. An der dreizügigen Kopernikus -
Schule, Hauptschule Bonners Straße wurden im Anmeldeverfahren zu 2018/19 
insgesamt 44 Anmeldungen gezählt. I nsgesamt würden damit drei Eingang s-
klassen im Hauptschulbereich ausreichen, um alle Anmeldungen annehmen zu 
können. Nicht lösbar ist aber, dass sich die Hauptschulen in den höheren Jah r-
gängen erfahrungsgemäß noch stark mit Schulformwechsler*innen der Rea l-
schulen füllen und die räumlichen Kapazitäten dann nicht mehr ausreichen we r-
den. 
­ Die Wilhelm -Busch-Realschule Heerstraße verzeichnete im Anmeldeverfahren 
zum Schuljahr 2018/19 im ersten Schritt lediglich 31 Anmeldungen bei einer 
Gesamtkapazität in drei Eingangsklassen von 81. Letztlich wurden allerdings 72 
Schüler*innen angeno mmen. Der Zuwachs ergab sich im weiteren Verlauf des 
Verfahrens aus Ablehnungen, die an den anderen beiden Realschulen ausg e-
sprochen werden mussten. Nach Einschätzung der Verwaltung könnte eine aus-
laufende Schließung der Wilhelm -Busch-Realschule vorgesehen werden. Bei 
gleichzeitiger auslaufender Schließung der Johann -Amos-Comenius-
Hauptschule könnte im Schulzentrum Heerstraße aufbauend eine neue G e-
samtschule mit 5 Zügen in der Sekundarst ufe I errichtet werden, die als integr a-
tive Schulform sowohl für Schüler*innen mit Hauptschul -, Realschul- und Gym-
nasialempfehlung offen stünde. Es käme zu keiner Reduzierung von Schu l-
platzkapazitäten, sondern zu einer nach Einschätzung der Verwaltung nach fra-
gegerechten Weiterentwicklung der Schulstruktur. Der Umstand, dass sich bei

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 52 
der Elternbefragung 2012 rund 22% der damals b efragten Eltern einen Rea l-
schulplatz für ihre Kinder wünschten, steht dem nicht entgegen. Im Anmeldever-
fahren wurde wie dargelegt d eutlich, dass Realschule und Hauptschule am 
Standort Heerstraße einen vergleichsweise geringen Zuspruch erhielten. Die 
Verwaltung geht davon aus, dass eine neue Gesamtschule auf e ine gute Reso-
nanz treffen würde und die Bedarfe an Realschulplätzen sehr gut abbilden kann. 
Es ist darauf hinzuweisen, dass rund 30% der Realschüler*innen in Köln nach 
Erlangen des mittleren Schulabschlusses sofort in die gymnasiale Oberstufe e i-
ner Gesamtschule oder eines Gymnasiums überwechseln. Die Notwendigkeit, 
gleichzeitig an anderer Stelle eine neue Realschule zu errichten, sieht die Ve r-
waltung nicht. Neue Schulen sollten nach Einschätzung der Verwaltung vie l-
mehr entweder eine Gesamtschule oder ein Gymnasium sein, also eine der be i-
den Schulformen, die sehr stark nachgefragt we rden. Durch die vorgesehene 
Erweiterung der Max -Planck-Realschule (siehe M83) stehen mit der Otto -
Lilienthal-Realschule insgesamt 10 Realschulzüge zur Verfügung. Auf Grundl a-
ge der erwarteten rund 1.200 Schüler*innen in den Eingangsklassen der S e-
kundarstufe I ist dies bei einem Bedarf von 22% ausreichend. 
­ Wichtig ist, dass e ine Gesamtschule am Standort Heerstraße nur im Interim 
starten könnte. Spätestens 6 Jahre nach ihrem Start würden erfahrungsgemäß 
50-60% der Schüler*innen in die Sekundarstufe II übergehe n, die am Standort 
Heerstraße baulich nicht realisiert werden kann. Der Start einer Gesamtschule 
müsste also zeitlich so synchronisiert werden, dass der Umzug an einen neuen 
Standort nach spätestens 6 Jahren ganz sicher gewährleistet werden kann. 
 
 Die Verw altung weist darauf hin, dass ein dringender Sanierungsbedarf am Schu l-
standort Heerstraße besteht (siehe auch Session 1710/2017) . In jedem Fall ist für  die 
(abschnittsweise) Generalsanierung des Gebäudes eine Auslagerung von Klassen in 
Container erforderli ch. Die Ausweichräume sollen so konzipiert  werden, dass dort 
(u.a.) die schulindividuellen Räume für Haupt -, Real- bzw. Gesamtschule (Berufsvo r-
bereitung, Hauswirtschaft) geschaffen werden. Die Anzahl der Ausweichräume soll so 
dimensioniert werden, dass nac h Abschluss der Sanierung das Gymnasium nach 
heutiger Zügigkeit (unter Berücksichtigung G8/G9) und eine Gesamtschule mit 5 Z ü-
gen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort mittelfri s-
tig parallel geführt werden könn ten. Die Sanie rung des Gebäudebestands sollte sich 
ausschließlich am Bedarf eines Gymnasiums  orientieren. Hierbei wird aufgrund des 
Raumbestands und der möglichen Schulzeitszenarien (G8/G9) die maximale Kapaz i-
tät für ein Gymnasium nach Umzug der Gesamtschule (oder der f ortbestehenden 
Hauptschule und Realschule) in einen Neubau in Zündorf-Süd oder an einem anderen 
Ort ermittelt. Die Ausweichräume sollen (teilweise) bis zum Umzug der Gesamtschule 
oder der fortbestehenden Hauptschule und Realschule am Standort Heerstraße ver-
bleiben und dienen insbesondere dazu, den Raumbedarf der Gesamtschule, der im 
generalsanierten Gebäude nicht realisiert werden kann (spezialisierte Fachräume und 
ggf. Klassen/Kursräume), zu decken.  Die Planungen und Vorbereitungen für einen 
Gesamtschulneubau mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Seku n-
darstufe II im Plangebiet Zündorf -Süd oder einem anderen Ort müssten  parallel ange-
gangen werden. In dem Gebäude könnte auch die fortbestehende Hauptschule und

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 53 
Realschule untergebracht werden kö nnen. Mit diesem Vorgehen soll die Zeit der „P a-
rallelnutzung“ am Standort Heerstraße möglichst gering gehalten werden. 
 Die Planung der Generalinstandsetzung kann auf dieser Basis im Übrigen auch dann 
erfolgen, wenn die schulrechtlichen Überlegungen zum Int erimsstart einer Gesam t-
schule am Standort Heerstraße nicht die erforderliche Akzeptanz finden würden und 
die Haupt - und Realschule in gleicher Größe am Standort verbleiben sollten. In di e-
sem Fall wäre ein Neubau für die Haupt - und Realschule in Zündorf -Süd oder an e i-
nem Ort vorzusehen. Um die Weiterentwicklung für eine Gesamtschule offen zu ha l-
ten, wäre in diesem Fall ein Gebäude für insgesamt 5 Züge in der Sekundarstufe I (2 
Züge Hauptschule und 3 Züge Realschule; bisherige Schulgröße) vorzusehen und die 
Grundstücksgröße, der Gebäudezuschnitt sowie die Positionierung des Gebäudes so 
zu gestalten, dass eine Erweiterungsoption um 1 Zug in der Sekundarstufe I und eine 
4-zügige Sekundarstufe II in einem weiteren Bauabschnitt realisiert werden könnten. 
In diesem  Fall könnte ein Teil der Ausweichräume (nicht die schulformspezifischen 
Räume für Berufsvorbereitung und Hauswirtschaft) nach Abschluss der Generalsani e-
rung abgezogen werden. 
 
M84d 
Standortsuche und Bau eines Gesam t-
schulgebäudes // Einschätzung der 
Verwaltung zum Prüfauftrag der B e-
zirksvertretung Porz, Beschlusspunkt 5 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung dankt der Bezirksvertretung für ihre Vorschläge ggf. geeigneter Fl ä-
chen für den Schulbau. Eine erste Prüfung hat ergeben, d ass aufgrund des benac h-
barten Gewerbebetriebes am Di elektra-Gelände derzeit keine Möglichkeit gesehen 
wird, dort einen Schulstandort zu entwickeln.  
 Aufgrund der zentralen Lage erscheint das Gebiet an der Kölner Straße in Westhoven 
als ein regional geeigne ter Schulstandort. Die Bildungsverwaltung wird unter Einb e-
ziehung der zuständigen städtischen Fachdienststellen prüfen, ob dort ein Schu l-
standort realisiert werden könnte . Die Verwaltung sondiert gegenwärtig des  Weiteren 
folgende Flächen für die Nutzung du rch eine weiterführende Schule:  Grundstück an 
der Schubertstraße / Im Falkenhorst in Urbach , städtisches Grundstück in Porz -Eil 
(„Praktiker-Grundstück“) an der Friederich -Naumann-Straße / Theodor-Heuss-Straße, 
das vorübergehend zur Erstunterbringung von Flüchtlingen genutzt wurde. 
 Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung besteht im Stadtbezirk Porz – wie 
schon in der Planung 2016 ausgewiesen – der Bedarf für mindestens eine neue we i-
terführende Schule (neben dem Bedarf an schulischer Infrastruktur, der  sich durch 
das Wohnbaugebiet Zündorf -Süd ergeben wird). Von den gegenwärtig diskutierten 
drei Flächen sollten daher zwei gesichert werden, wovon eines zunächst als Schulr e-
servefläche auszuweisen ist.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 54 
 
 
M85 
Planungsoption zur Zügigkeitserweit e-
rung des  Lessinggymnasiums Heerstr a-
ße nach Umzug der neuen Gesamtsch u-
le von dem Interimsstandort Heerstraße 
nach Zündorf-Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Umsetzung der Planungsoption hängt von der Realisierung der Maßnahme M84 
ab. Die Erweiterung des Gymnasiums wird bei der bevorstehenden Generalsanierung 
berücksichtigt. 
 
M85a 
Erweiterung des Le ssing-Gymnasiums 
// Einschätzung der Verwaltung zum 
Prüfauftrag der Bezirksvertretung Porz, 
Beschlusspunkt 6 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht der Prüfauftrag dem Verwaltungsvo r-
schlag M85, wobei nach der Bezirksvertretung eine Gesamtschule als Nachfolgesy s-
tem von Haupt - und Realschule im Schulzentrum Heerstraße eben nicht in das Ne u-
baugebiet Zündorf-Süd, sondern an einen anderen Ort umziehen soll. 
 Das Lessing-Gymnasium ist gegenwärtig 4-zügig in der Sekundarstufe I und 6-zügig 
in der Sekundarstufe II. Nach Umzug einer neuen Gesamtschule vom Interimsstan d-
ort Heerstraße (oder der fortgeführte n Hauptschule und Realschule) stünden räuml i-
che Kapazitäten zur Erweiterung auf 7 Züge Sekundarstufe I und 10 Züge Sekundar-
stufe II zur Verfügung, die entsprechend genutzt werden sollten. 
 
M86 Zügigkeitserweiterung der Lise -Meitner 
Gesamtschule in der Sekundarstufe II 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Maßnahme bezieht sich auf die Sekundarst ufe II und wird daher aktuell mit Blick 
auf erforderliche Prioritätensetzungen bei knappen Ressourcen nachrangig beha n-
delt. Als Optionen wurde in d er Schulentwicklungsplanung 2016 entweder auf eine 
bauliche Erweiterung auf dem Grundstück der Gesamtschule abgestellt oder auf die 
Nutzung des  ehemaligen Grundstück der Finkenbergschule, Förderschule Lernen 
Stresemannstraße 15.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 55 
 
M87 
Auslaufende Schließung der Finkenber g-
schule zum Schuljahr 2017/18 wegen 
Unterschreitung der Mindestgröße [Bü n-
delung der regionalen Nachfrage in der 
Eduard-Mörike-Schule bei Entwicklung 
der Eduard -Mörike-Schule zu einer Ve r-
bundschule (Erweiterung um den Förde r-
schwerpunkt Lernen)] 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Unter M87 war in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016“ dargestellt 
worden, dass die Finkenbergschule, Förderschule Lernen Berliner Straße die schu l-
rechtlich erforderliche Minde stgröße von 144 Schüler*innen für eine Förderschule 
Lernen aller Voraussicht nach unterschreiten wird. Nach Schulstatistik des Landes für 
das Schuljahr 2016/17 besuch ten nur noch 125 Schüler*innen die Finkenbergschule. 
Aufgrund der Vorgaben der Mindestgröß enverordnung für Förderschulen war die 
Verwaltung verpflichtet, schulorganisatorisch zu reagieren. In diesem Zusammenhang 
stellte die Verwaltung drei Handlungsoptionen zur Diskussion. Mit ihren Rückmeldu n-
gen haben die Finkenbergschule, die Förderschule Ler nen Thymianweg und die Ed u-
ard-Mörike-Schule, Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung übereinsti m-
mend Handlungsoption 2 empfohlen. Diese stellte darauf ab, die Finkenbergschule ad 
hoc zu schließen und gleichzeitig an der Berliner Straße in Westhoven  einen Tei l-
standort der Förderschule Lernen Thymianweg einzurichten. Auch wenn die Verwa l-
tung ursprünglich eher einer anderen Handlungsoption zu neigte (Schließung der Fi n-
kenbergschule und Realisierung eines Teilstandortes der Eduard -Mörike-Schule, 
Handlungsoption 3), konnte sie sich der Empfehlung der Schulen fü r eine aus ihrer 
Sicht zu präfe rierende schulorganisatorische Lösung gut anschließen. Beiden Ideen 
gleich war, dass im Stadt bezirk Porz ein Förderschulangebot im Förderschwerpunkt 
Lernen zumindest bis auf weiteres (solange ein Teil der Eltern dies wünscht /nachfragt 
und dies schulrechtlich möglich ist) erhalten bleiben sollte. Der Rat hat am 14.02.2017 
mit Wirkung zum Schuljahr 2017/18 entsprechend beschlossen. 
 
M88 Sicherung von Grundstücken im Stad t-
bezirk Porz 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung prüft derzeit die Eignung und den Ankauf eines Grundstücks „Am 
Krausbaum“, um dort für den Fall weiterer Wohnbebauungen in Wahn (unabhängig 
von den Überlegungen zu möglichen Woh nbauprojekten westlich der S -Bahntrasse) 
ein kurzfristig aktivierbares Schulreservegrundstück für eine Grundschule zu gewi n-
nen.  
 Wie oben ausgeführt , hat d ie Bezirksvertretung Porz  die Verwaltung  in ihrer Sitzung 
am 26.04.2018 beauftragt , das Grundstück de r ehemaligen Die lektra-Werke auf sein 
Nutzungspotential u.a. für Bildungseinrichtungen zu prüfen.   Die Nutzung der Fläche 
auf dem Dielektra -Gelände scheidet nach Einschätzung der Verwaltung aus ( siehe 
auch M 84d).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 56 
 
 Zum Zwecke der Realisierung einer neuen w eiterführenden Schule und einer Schu l-
reservefläche werden derzeit die in M84d dargestellten alternativen Flächenoptionen 
geprüft: (a) Schubertstraße / Im Falkenhorst in Urbach, (b) Friederich-Naumann-
Straße / Theodor-Heuss-Straße in Eil, (c) Kölner Straße in Westhoven  
 
M88a 
Prüfauftrag Neubau für das Berufsko l-
leg Porz im Stadtbezirk Porz  / Umzug 
des BK 10 von Porz nach Deutz 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Auf Anregung der BV 7 hat der ASW die Verwaltung am 14.05.2018 u.a. beau ftragt, 
„einen Neubau für das Berufskolleg Porz im Stadtbezirk Porz zu prüfen. Bei der Pr ü-
fung ist u.a. das ehemalige Die lektra-Gelände einzubeziehen“ (Beschlusspunkt 7).  
Die Verwaltung hält daran fest, das Berufskolleg nach Deutz an den Standort Eitorfer 
Straße zu verlegen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 57 
3.8. Stadtbezirk 8/ Kalk 
 
Bilanz Maßnahmenplanung 
M89 
Neues Grundschulgebäude Thessalon i-
kiallee (ehemaliges CFK -Gelände) in 
Kalk – Umzug der KGS Kapitelstraße 
dorthin – Zügigkeitserweiterung der Gr ü-
nebergschule, GGS Kapitelstraße auf 5 
Züge nach U mzug der KGS an den 
Standort Thessalonikiallee 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Thessaloniki 
Allee zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in 
modularer Bauweise zu errichten.  
 
M90 
Neue Grundschule Albermannstraße in 
Höhenberg (Machbarkeitsstudie) - zu-
nächst Einrichtung gebündelter Vorbere i-
tungsklassen in Anbindung an Adolph -
Kolping-Hauptschule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Räume im Gebäudeteil Albermannstraße werden derzeit noch durch die Adolph -
Kolping-Schule zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund 
genutzt.  
 Da das Erzbistum Köln beabsichtigt, im Bereich der Hallen Kalk einen Bildungsca m-
pus (Grund schule und Gesamtschule) zu errichten ( siehe M 103a) , wird die Verwa l-
tung die angedachte perspektivische Nutzung des Gebäudeteils Albermannstraße als 
Grundschule nach Kenntnis der neuen Einwohnerprognose aktualisiert bewerten und 
einen Vorschlag zur adäquaten Nutzung des Schulstandortes unterbreiten 
 
M91 
Zügigkeitserweiterungen der Heinze l-
männchen-Schule, GGS Heßhofstraße 
und der KGS Heßhofstraße jeweils auf 
drei Züge nach Erweiterung 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Es wurd en inzwischen Containerklassen fü r eine Auslagerung während der Elektro-
sanierung aufgestellt. Die Zügigkeitserweiterungen der Schulen sollen in einem weit e-
ren Beschleunigungspaket zum Schulbau berücksichtigt werden. 
 
M92 
Neue Grundschule Schulstraße/ Nür n-
berger Straße in Höhenberg (Verselbs t-
ständigung der Nebenstelle der Monte s-
sori-Grundschule GGS Ferdinandstraße 
in Mülheim) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Maßnahme solle in einem weiteren Beschleunigungspaket berücksichtigt werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 58 
M93 
Zügigkeitserweiterung der James -Krüss-
Schule, GGS Zehnthofstraße und der 
KGS Zehnthofstraße in Ostheim auf j e-
weils drei Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Es wurde eine Machbarkeitsstu die für einen Erweiterungsbau beauftragt. Der Grund-
schulbedarf in Ostheim kann auch mit einer baulichen Erweiterung nicht in Gänze am 
Doppelstandort Zehnthofstraße gedeckt werden. Daher wird ein neues Grundschu l-
angebot in Ostheim sinnhaft und erforderlich (siehe M93a). 
 
M93a Neue Grundschule in Ostheim 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung sieht vor, auf einem Areal an der Wilhelm -Griesinger-Straße ein G e-
bäude für eine neue Grundschule zu realisieren. In einem ersten Schritt soll die Sich e-
rung der erforderlichen Fläche für eine bis zu 3-zügige Grundschule erfolgen. 
 
M94 
Maßnahmen zur Sicherung eines b e-
darfsgerechten Grundschulangebotes in 
den Stadtteilen Merheim, Brück und 
Neubrück 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am  22.09.2016 die befristete Erweiterung der Zügigkeit der KGS Fußfall -
straße von 4 Zügen auf 5 Züge zum Schuljahr 2018/19 beschlossen. Die Erweiterung 
gilt zunächst bis zur Fertigstellung einer neuen Grundschule in Merheim  (siehe M95). 
Der Austausch der Fertigbaueinheit Andreas -Hermes-Straße sol l spätestens zum 
Schuljahr 2019/20 erfolgen.  Die Fläche „Gräfenhof“ wurde als Schulreservefläche ge-
sichert. Die bestehenden Fertigbaueinheiten am Standort Diesterwegstraße/  Pe-
tersenstraße werden baldmöglichst instandgesetzt bzw. ersetzt. 
 Der Ausschuss Schu le und Weiterbildung ist am 11.06.2018 einer Beschlussempfe h-
lung der Bezirksvertretung Kalk  gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, an dem 
vorgesehenen Containerstandort KGS Andreas -Hermes-Straße in Neubrück mö g-
lichst noch in 2018 die maximal mögliche Z ahl von Schulcontainern (ggf. auch meh r-
stöckig) als temporäre Maßnahme zur Abwendung des Schulnotstandes aufzustellen. 
 Nach Einschätzung der Verwaltung besteht auf der Grundlage der aktuell bekannten 
und erwarteten Schülerzahlen rechnerisch knapp kein Beda rf für zusätzliche Conta i-
nereinheiten am Standort Andreas -Hermes-Straße. Um aber den Bedenken der Be-
zirksvertretung Rechnung zu tragen und auch auf aktuell noch nicht absehbare En t-
wicklungen vorbereitet zu sein, wurde dennoch innerhalb der Verwaltung geprü ft, in-
wieweit Containereinheiten auf dem Schulgrundstück Andreas -Hermes-Straße unte r-
gebracht werden können. Die baurechtliche Beurteilung einer möglichen Zweig e-
schossigkeit der aufzustellenden Anlage bedarf aufgrund der schwierigen Abstand s-
flächen- und Bau msituation ei ner B auvoranfrage. Um diese zu initiieren , wurde die 
Aufstellung von Containern  in die aktuelle Containerliste aufgenommen  (siehe auch

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 59 
Mitteilung der Verwaltung zum „3. Containerpaket“, Session 1849/2018). 
 
M95 Neue Grundschule in Merheim 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Mit den Kliniken Merheim konnte nach längeren Verhandlungen zwischenzei tlich das 
grundsätzliche Einvernehmen hergestellt werden, eine Fläche auf dem Klinikgelände 
für eine neue Grundschule zur Verfügung zu s tellen. Die bau- und planungsrechtliche 
Prüfung der Fläche läuft. 
 
M96 Zügigkeitserweiterung der KGS Vollbe r-
ger Weg in Rath/Heumar auf drei Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Baumaßnahme als Voraussetzung der Zügigkeitserweiterung der KGS Vollberger 
Weg in Rath/Heumar steht noch aus. 
 
M97 
Zügigkeitserweiterung Heinrich -Heine-
Gymnasium Hardtgenbuscher Kirchweg 
zu 2017/18 unter Weiternutzung vorha n-
dener Fertigbaueinheiten nach Fertigste l-
lung Erweiterungsbau mit geplanter Inb e-
triebnahme 2016 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung des Heinrich -Heine-
Gymnasiums beschlossen. Die Erweiterungsbaumaßnahme wurde zwischenzeitlich 
realisiert. 
 Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit am Heinrich-Heine-Gymnasium und an der A l-
bert-Schweitzer-Realschule durch die Zusetzung von weiteren Mobilcontainern v o-
rübergehend die Aufnahmekapazität nochmals erweitert werden kann. Das Grun d-
stück ist ausreichend groß. Die geplante weitere Kapazitätserhöhung sollte perspekti-
visch dann zurückgenommen werden, wenn die dringend erforderlichen neuen weite r-
führenden Schulen in Kalk ihren Betrieb (in ausreichender Zahl) aufgenommen h a-
ben. 
 Im Rahmen des Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Contain erwelle“, 
vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft , inwieweit die Raumsituation am Standort 
Hardtgenbuscher Kirchweg kurzfristig so deutlich verbessert werden kann, dass die 
Aufnahme von jeweils 2 weiteren Zügen an der Realschule und am Gymnasium mö g-
lich wird. Die Kapazitätserweit erungen könnten zurückgenommen werden, sobald im 
Stadtbezirk Kalk die vorgesehenen Gesamtschul - und Gymnasialplätze an anderer 
Stelle realisiert werden konnten.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 60 
M98 
Neue weiterführende Schule (Gesam t-
schule) Walter -Pauli-Ring ( Fläche am 
Polizeipräsidium) in Kalk  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Das Ministerium der Finanzen NRW hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für 
Schule und Bildung NRW am 19.04.2018 in Beantwortung einer kleinen Anfrage au s-
geführt: „Di e Landesregierung hält an ihrer grundsätzlichen Bereitschaft fest, das 
Grundstück an die Stadt Köln zur Errichtung einer Schule zu verkaufen. Ein Verkauf 
ist aber nur dann möglich, wenn das Grundstück in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung 
der Aufgaben des  Landes benötigt wird. Das in Rede stehende Grundstück wird j e-
doch bis voraussichtlich Ende 2026 als Interimsfläche währende der ersten Bauphase 
des Ersatzneubaus für das benachbarte Ingenieurwissenschaftliche Zentrum (IWZ) 
der Technischen Hochschule Köln benötigt. Die genaue Dauer der Nutzung hängt von 
der Ausschreibungs-, Vergabe- und Bauphase des Ersatzneubaus IWZ ab.“ 
 Die Verwaltung beabsichtigt, die zukünftige Flächensicherung eines Schulstandortes 
Walter-Pauli-Ring weiter zu verfolgen. Da die zeitlich e Perspektive in die fernere Zu-
kunft gerückt ist, sieht sie gleichzeitig vor, eine kurzfristiger nutzbare Ersatzfläche zu 
suchen und dort schnellstmöglich eine weiterführende Schule zu errichten. 
 
M99 
Zügigkeitserweiterung der Kaiserin -
Theophanu-Schule, G ymnasium Kan t-
straße unter Nutzung von Fertigbauei n-
heiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Baumaßnahme wird aktuell ausgeführt; die schulrechtliche Änderung ist erfolgt. 
 
M99a 
Zügigkeitserweiterung der  Käthe-
Kollwitz-Schule, Realschule Peterse n-
straße Realschule in Brück 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung der Käthe -Kollwitz-Schule, Re-
alschule Petersenstraße von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I zum Schu l-
jahr 2018/19 beschlossen. Die Käthe -Kollwitz-Schule hat in den vergang enen Jahren 
nach Absprache bereits regelmäßig mehr Klassen gebildet, als es die vorgesehene 
Zügigkeit eigentlich vorsieht. Der Raumbedarf kann kurz - bis mittelfr istig mit Hilfe e i-
ner vorhandenen, alten Fertigbaueinheit vertretbar gedeckt werden. 
 Wenn die für den Stadtbezirk Kalk beschriebenen Schulneugründungen (weiterfü h-
rende Schulen) zukünftig realisiert sind, kann die aktuell schulrechtlich für die Käthe -
Kollwitz-Realschule erforderliche Erhöhung der Zügigkeit wieder rückgängig g emacht 
werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 61 
M100 
Zügigkeitserweiterung der Katharina -
Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße 
in Höhenberg bei auslaufender Schli e-
ßung der Hauptschule Nürnberger 
Straße zum Schuljahr 2 015/16 (ist e r-
folgt) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 08.04.2014 die Zügigkeitserweiterung der Katharina -Henoth-
Gesamtschule beschlossen. 
 
M101 
Perspektivische Planungsoption: Neue 
Gesamtschule (oder neues Gymnas i-
um) an de n Teilstandorten Falcke n-
steinstraße und Helene -Weber-Platz 
bei auslaufender Schließung der 
Adolph-Kolping-Schule und der Kurt -
Tucholsky-Schule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Es handelt sich um eine Planungsoption in mittel- bis langfri stiger Perspektive, die 
gegenwärtig nicht  aktiv verfolgt wird, da die Schülerzahlen der Hauptschulen derzeit 
relativ stabil sind 
 
M102 
Auslaufende Schließung der Schule 
„Der kleine Prinz“, Förderschule Emot i-
onale und soziale Entwicklung Vieto r-
straße zum S chuljahr 2015/16  wegen 
Unterschreitung der Mindestgröße 
[Bündelung der regionalen Nachfrage in 
der Martin-Köllen-Schule bei Entwic k-
lung der Martin-Köllen-Schule zu einer 
Verbundschule (Erwe iterung um den 
Förderschwerpunkt Emotionale und 
soziale Entwicklung ) zum Schuljahr 
2015/16] 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat die schulentwicklungsplanerische Maßnahme am 05.02.2015 beschlo s-
sen. Das frei gewordene Schulgebäude Vietorstraße wird derzeit für die befristete 
Auslagerung der KGS Kapitelstraße hergerichtet. 
 Die Schulleitung der Martin -Köllen-Schule hat bereits mehrfach auf die ihrer Ansicht 
nach unzureichende Raumsituation an den beiden Teilstandorten Martin -Köllen-
Straße und Hachenburger Straße hingewiesen. Im Rahmen der Priorisieru ng der 
Schulbaumaßnahmen wird bewertet werden, wann d ie vorgesehene Erweiterung am 
Standort Hachenburger Straße umgesetzt werden kann.  Ob im Rahmen der erforde r-
lichen Generalinstandsetzung des Teilstandortes Martin -Köllen-Straße eine räumliche 
Verbesserung erreicht werden kann, muss geprüft werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 62 
M103 
Realisierung von weiteren drei neuen 
weiterführende Schulen im Stadtbezirk 
Kalk – Flächensuche und Flächens i-
cherung 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im Bezirk Kalk wurden in der jüngeren Vergangenheit mehrere Flächenoptionen und 
Schulentwicklungsmodelle hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit geprüft , um den sehr ho-
hen Bedarfen von insgesamt vier neuen weiterführenden Schulen (inklusive Gesam t-
schule Walter -Pauli-Ring bzw. einem Ersatzstandort (siehe M98)) begegnen zu kö n-
nen; siehe bitte im Folgenden Maßnahmen M103a bis M103c sowie M104). 
 
M103a 
Realisierung einer neuen weiterfüh-
renden Schule auf der (städtischen) 
Fläche Poll-Vingster-Straße in Hum-
boldt-Gremberg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Auf dem unbebauten, städtischen Grundst ück soll schnellstmöglich eine w eiterfüh-
rende Schule in maximaler realisierbarer Größe vorgesehen werden.  Die Verwaltung 
schlägt hier die schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums vor.  
 
M103b 
Realisierung einer neuen weiterfüh-
renden Schule auf dem Grundstück 
Frankfurter Straße / Fuldaer Straße in 
Höhenberg nach Umzug des städti-
schen Bauhofes 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Auf dem städtischen Grundstück soll schnellstmöglich eine weiterführende Schule in 
maximaler realisierbarer Größe vorgesehen werden. Voraussetzung ist die Verlegung 
der dort bestehenden städtischen Betriebshöfe.  Die Verwaltung schlägt hier die schu l-
rechtliche Errichtung einer Gesamtschule vor. 
 
M103c 
Nachrichtlich: Bildungscampus des 
Erzbistums Köln mit Grundschule und 
Gesamtschule am Standort Christian-
Sünner-Straße (Werkstadtverfahren 
Halle Kalk) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Auf dem ehemals von der Klöckner -Humboldt-Deutz AG g enutzten Industriegelände 
an der Dillenburger Straße, Ecke Christian -Sünner-Straße, soll ein neuer Schulstan d-
ort entwickelt werden. Träger der Schule wird das Erzbistum Köln, das dort einen Bi l-
dungscampus (bestehend aus einer Grundschule und einer Gesamtschule) al s päda-
gogisches Modellprojekt realisieren möchte. Die Stadt Köln begrüßt das Vorhaben 
sehr. Es wird in der städtischen Schulentwicklungsplanung entsprechend berücksic h-
tigt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 63 
M104 Sicherung von Grundstücken im Stad t-
bezirk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Nach derzeitiger Einschätzung bedarf es noch – unter der Voraussetzung, dass die 
Maßnahmen 103a bis 103c umgesetzt werden können – eines weiteren Grundstücks, 
das sich kurz- bis mittelfristig für eine weiterführende Schule  aktivieren lässt, um den 
bestehenden und absehbaren Bedarfen adäquat begegnen zu können.  
 Für den zumindest kurzfristig nicht realisierbaren Schulstandort Walter -Pauli-Ring 
muss eine Alternative gefunden werden (M98), gleichzeitig sollen die Verhandlungen 
zum Erwerb des Grundstücks weitergeführt werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 64 
3.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim 
 
Bilanz Maßnahmenplanung 
M105 
Anpassung der Zügigkeit der Monte s-
sori-Grundschule, GGS Ferdinandstr a-
ße nach Verselbstständigung des Tei l-
standortes Schulstraße in Höhenberg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Umsetzung dieser Maßnahme steht in unmittelbaren Zusammenhang mit Maß-
nahme M92.  
 
M106 
Anpassung der Zügigkeit der KGS La n-
gemass aufgrund der defizitären 
Raumsituation 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der R at hat am 22.09.2016 die Anpassung der Zügigkeit der KGS Langemass zum 
Schuljahr 2017/18 beschlossen. 
 
M107 Zwei neue Grundschulen in Mülheim -
Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im Zuge der städtebaulichen Entwicklun gsplanung des Areals sind zwei Grundschul-
standorte festgelegt worden. 
 
M108 Anpassung der Zügigkeit der GGS An 
St. Theresia in Buchheim 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Schulleitung der GGS An St. Theresia hat, um das integrative Modell der Schule 
nicht zu gefährden , darum gebeten, von einer Reduzierung der Zügigkeit auf 2 Züge 
abzusehen. Die Verwaltung kann der Argumentation folgen und nimmt von ihrer Pl a-
nungsidee Abstand. 
 
M109 Anpassung der Zügigkeit der KGS 
Friedlandstraße in Holweide 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Anpassung der Zügigkeit der KGS Friedlandstraße 
zum Schuljahr 2017/18 beschlossen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 65 
M110 
Zügigkeitserhöhung der Regenboge n-
schule, GGS Dellbrücker Hauptstraße 
bei Anmietung eines benachb arten Ge-
bäudes 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserhöhung der Regenbogenschule zum 
Schuljahr 2017/18 beschlossen. 
 
M111 Anpassung der Zügigkeit der KGS 
Thurner Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die Anpassung der Zügigkeit der KGS Thurner Straße 
zum Schuljahr 2017/18 beschlossen.  Außerdem hat der Rat am 05.07.2018 die Pl a-
nungsaufnahme zur Erstellung eines Erweiterungsbaus, des Umbaus der ehemaligen 
Räume der freiwilligen Feuerwehr sowie des Umbaus der jetzigen Küche und Speis e-
räume zur Erfüllung des Raumprogramms für eine 4 -zügige Grundschule (an den be i-
den Standorten Thurner Straße und Urnenstraße) inklusive Mensa beschlossen. 
 Die Verselbstständigung d er beiden Teilstandorte der KGS Thurner Straße stellt we i-
terhin eine Planungsoption dar (siehe M114). 
 
M112 
Zügigkeitserweiterung der GGS Am 
Feldrain mit Teilstandort Peter -Grieß-
Straße in Flittard 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 11.07.2017 die Anpassung der Zügigkeit der GGS Am Feldrain  zum 
Schuljahr 2017/18 beschlossen. 
 
M113 
Prüfoption zur Realisierung eines 
Grundschulverbundes von GGS von -
Bodelschwingh-Straße und GGS Ho n-
schaftsstraße in Höhenhaus 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Zum Schuljahr 2017/18 sind die Schülerzahlen  an der GGS von -Bodelschwingh-
Straße gestiegen. Die weitere Entwicklung bleibt zunächst abzuwarten. 
 
M114 Prüfoption zur schulrechtlichen Teilung 
der KGS Thurner Straße in Dellbrück 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Prüfoption besteht nach wie vor. Ggf. ist es  nach neuer schulrechtlicher Bewe r-
tung erforderlich, die gegenwärtig bestehende Teilstandortlösung aufzugeben, da 
hierfür keine Rechtsgrundlage besteht . Sollte sich dies bestätigen, muss eine Teilung 
der Grundschule vorgenommen werden  und wird die Verwaltung zeitnah in Absti m-
mung mit der Schule und der Bezirksregierung Köln eine entsprechende schulorgan i-

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 66 
satorische Maßnahme vorbereiten. 
 
M115 
Zügigkeitserweiterung der Willy -Brandt-
Gesamtschule Im Weidenbruch in H ö-
henhaus unter Nutzung des Standortes 
Dellbrücker Mauspfad zum Schuljahr 
2015/16 bei auslaufender Schließung 
der Heinrich-Schieffer-Hauptschule und 
der Rea lschule Dellbrücker Mauspfad 
(ist erfolgt) – Realisierung eines E r-
satzbaus am Standort im Weidenbruch 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Zügigkeitserweiterung der Willy -Brandt-Gesamtschule bei Einrichtung eines Tei l-
standortes in Dellbrück ist erfolgt. Der Rat hat am 01.10.2013 au ch die Errichtung ei-
nes neuen Schulg ebäudes sowie einer 6 -fach Sporthalle für die Willy -Brandt-
Gesamtschule Im Weidenbruch  beschlossen. Mit der Umsetzung der Ersatzbaumaß-
nahme wurde im Oktober 2017 begonnen. 
 
M115a 
Verselbstständigung des Teilstando r-
tes Dellbrück zu einer eigenständigen, 
vierzügigen Gesamtschule und Fes t-
legung der Zügigkeit der Willy -Brandt-
Gesamtschule auf 6 Züge in der S e-
kundarstufe I 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die neue Planungsidee einer Verselbstständigung des T eilstandortes Dellbrück der 
Willy-Brandt-Gesamtschule bedeutet ein Plus von zwei Gesamtschulzügen, die v o-
raussichtlich schon zum Schuljahr 2019/20 zum Tragen kommen können. Der Platz-
gewinn ergibt sich  dadurch, dass am Standort Im Weidenbruch dann 6 anstell e der 
bisher vorgesehenen 4 Züge untergebracht werden können.  Voraussetzung f ür die 
Verselbständigung ist jedoch, dass nachgewiesen wird, dass am Standort Dellbrücker 
Mauspfad die erforderlichen Räume für die Sekundarstufe II einer dann eigenständ i-
gen Gesa mtschule geschaffen werden können.  Die erforderliche Beschlussvorlage 
soll dem Ausschuss Schule und Weit erbildung in seiner Sitzung am 26 .11.2018 vo r-
gelegt werden. 
 
M116 
Zügigkeitserweiterung des Genoveva -
Gymnasiums in der Sekundarstufe II – 
Prüfoption ei ner weiteren Zügigkeitse r-
weiterung Sek. I und Sek. II unter Nu t-
zung des Schulstandortes Holweider 
Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung des Genoveva -Gymnasiums 
von 3 Zügen auf 4 Züge i n der Sekundarstufe I unter Einbeziehung des Standortes 
Holweider Straße 2 beschlossen. Di e am 14.07.2011 beschlossene 6 -Zügigkeit der 
Sekundarstufe II re icht für die nun beschlossene 4 -Zügigkeit in der Sekundarstu fe I

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 67 
aus und wird beibehalten.  
 
M117 Neue weiterführende Schule Mülheim -
Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im städtebaulichen Verfahren wird ein Grundstück für eine weiterführende Schule im 
Deutz-Areal des Mülheimer Hafens berücksichtigt. 
 
M118 
Realisierung einer Gesamtschu le Mü l-
heim an zwei Teilstandorten bei Z u-
sammenlegung der Gemeinschaft s-
schulen Ferdinandstraße und Wuppe r-
taler Straße zum Schuljahr 2014/15 (ist 
erfolgt) – Standorttausch der Haup t-
schule Rendsburger Platz mit dem Tei l-
standort der G esamtschule Mülheim 
Wuppertaler Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat die Maßnahme am 01.10.2013 beschlossen. 
 
M118a 
Prüfoption zur Erweiterung der G e-
samtschule Mülheim unter Nutzung 
von Teilflächen des benachbarten 
Grundstücks Pfälzischer Ring 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Sofern die neue Einwohnerprognose für Mülheim steigende Bedarfe aufzeigen sollte, 
muss (weiterhin) versucht werden, eine geeignete Teilfläche des benachbarten, nicht 
in städtischem Eigentum befindlichen Grund stücks am Pfälzischen Ring für eine 
maßvolle Erweiterung der Gesamtschule Mülheim zu sichern. 
 
M119 
Planungsoption: Zügigkeitserweiterung 
des Johann-Gottfried-Herder-
Gymnasiums Kattowitzer Straße unter 
Nutzung des Schulstandortes Wuppe r-
taler, sofern die H auptschule zukünftig 
aufgrund zu geringer Nachfrage g e-
schlossen werden müsste 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Derzeit ver zeichnet di e Hauptschule Wuppertaler Straße 19 (frü her Rendsburger 
Platz 1) relativ stabile Schülerzahlen. Die Planungsoption wird daher ruhend gestellt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 68 
M120 
Generalsanierung und Erweiterung der 
Elly-Heuss-Knapp-Schule, Realschule 
Fürstenbergstraße und der Realschule 
Lassalestraße in Mülheim 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Baumaßnahmen haben im Jahr 2018 begonnen. 
 
M121 
Nachrichtlich: Erfolgte auslaufende 
Schließung der André -Thomkins-
Schule, Förderschule Lernen Holweider 
Straße ab dem Schuljahr 2014/15 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat die Maßnahme am 18.07.2013 beschlossen. 
 
M122 Sicherung von Grundstücken im Stad t-
bezirk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung prüft eine schulische Nutzung geeignete r Grundstücke. Für eine p o-
tentielle Grundschulnutzung wurde ein Grundstück am Schlagbau msweg ausg e-
macht. Dort werden in Abstimmung mit der Bildungsverwaltung zunächst te mporäre 
Wohnungen für Flüchtlinge realisiert.  Weiterhin wurde eine Fläche an der Neufelder 
Straße als potentielle Schulreservefläche bei ggf. zukünftig steigenden Bed arfen in  
Dellbrück und Holweide identifiziert.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 69 
(4) Wiedereinführung des G9-Bildungsgangs an Gymnasien - Um-
setzung in Köln 
 
Der Landtag  Nordrhein-Westfalen hat am 11.07.2018  das „Gesetz zur Neuregelung der 
Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderu ngsgesetz)“ beschlossen. 
Die Verwaltung hatte schon zum Jahresa nfang 2018 auf der Basis des zu diesem Zeitpunkt 
vorliegenden Referentenentwurfs erste Informationen zu den Eckpunkten des neuen Schu l-
gesetzes und Überlegungen zur Umsetzung von G9 in Köln dargelegt (vergleiche ausführlich 
0014/2018). 
 
4.1. Rahmenbedingungen für die Umsetzung von G9 in Köln 
 
Die Ergebnisse der räumlichen -gebäudlichen Einzelfallprüfungen an den städtischen Gy m-
nasien (siehe Kapitel 4.2) zeigen, dass eine Umsetzung von G9 unter sonst gl eichen Bedin-
gungen in den wenigsten Fällen möglich  sein wird. Faktisch sind die Gymnasien durch die 
notwendige Einrichtung von Mehrklassen aufgrund der rasanten Schülerzahlenentwicklung 
in Verbindung mit der ausgedehnten zeitlichen Dauer der baulichen Real isierung von Erwei-
terungsbauten und neuen Schulen stark belegt. Sofern auch in Zukunft in gleichem Umfang 
Mehrklassen gebildet werden müssten, stünden keinesfalls ausreichende Raumreserven für 
eine adäquate Umsetzung von G9 zur Verfügung stehen. Daher müssen in vielen Fällen 
zusätzliche Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden, um G9 zu ermöglichen. 
 
 
Es ergeben sich damit zwei Rahmenbedingungen für die Umsetzung von G9 in Köln: 
(1) Es bedarf einer sehr zeitnahen Realisierung zusätzlicher Gymnasialkapazitä ten 
durch den vorgezogenen Start neuer Gymnasien in Interimsbauten (siehe Kapitel 
3.0). Nur auf diese Weise ist es möglich, Mehrklassen an den bestehenden Gymnasien 
zukünftig zu vermeiden  bzw. deutlich zu reduzieren und in diesen bis zum Schuljahr 
2023/24 im Vergleich zum Ist -Zustand Schulraumkapazitäten zu realisieren, die eine 
Umsetzung von G9 überhaupt erst in Reichweite gelangen lassen. 
(2) Zusätzlich werden an vielen Standorten weitere Maßnahmen, wie z.B. Teilstandort-
lösungen oder zusätzliche bzw. verbleib ende Containereinheiten umzusetzen sein 
und/oder es muss auf Inklusionsräume bzw. im Fall von Gymnasien, die im Halbtag s-
betrieb befinden, auf Ganztagsräume, die eigentlich für eine zukünftige Entwicklu ng 
zum Ganztag vorgesehen waren , zugegriffen werden. Du rch die zu ergreifenden Ma ß-
nahmen gehen an einzelnen Schulen Zügigkeiten verloren bzw. können fest eingeplan-
te Zügigkeitserweiterungen nicht umgesetzt werden. Es ergibt sich daher zusätzlich zu 
(1) das Erfordernis, Erweiterungsbaumaßnahmen an einzelnen Gymnasien zu real i-
sieren und nach derzeitiger Einschätzung zwei neue Gymnasien wegen G9 zu errich-
ten, welche entfallende Züge an den bestehenden Gymnasien kompensieren.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 70 
4.2. Räumlich-gebäudliche Einzelfallprüfungen an den städtischen Gymnasien 
 
Die Verwaltung ha t räumlich -gebäudliche Einzelfallprüfungen an allen städtischen Kölner 
Gymnasien unter folgenden Fragstellungen durchgeführt: An welchen Standorten wäre es 
denkbar, durch bauliche Erweiterungen/ Anmietungen/ Fertigbaueinheiten/ Nutzung von 
Raumkapazitäten von Berufskollegs etc. zusätzliche Raumkontingente für G9  zu schaffen? 
Wo könnte ggf. im Raumbestand unter Beachtung von Inklusion und Ganztag der zusätzl i-
che Raumbedarf abgebildet werden? Das Ergebnis der Prüfungen wird im Folgenden darge-
stellt. Dabei wird die Grundbedingung als erfüllt angesehen, dass die Schulen zeitnah keine 
neuen Mehrklassen über ihre festgelegte Zügigkeit hinaus mehr bilden müssen. 
 
Städtisches Gymnasium (inklusive 
konkreter Planungen) 
Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ 
erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon-
tingente für G9 möglich? 
1 Königin-Luise-Schule, Gymnasium 
Alte Wallgasse 10 in Altstadt-Nord 
 Eine Überprüfung der örtlichen Geg ebenheiten 
ergab, dass unter Berüc ksichtigung der bereits 
geplanten Erweiterungsbauten an di esem 
Schulstandort eine weitere bauliche Erweit e-
rung für G9 nicht möglich ist. Letztendlich ist 
dies der innerstädtischen Lage und den ohn e-
hin schon engen Platzverhältnissen geschuldet 
(vergleiche 0990/2018 „Modifizierung des er s-
ten GU/TU -Maßnahmenpaketes für Schulba u-
projekte“). 
 An der Königin -Luise-Schule kann G9 nur um-
gesetzt werden, wenn bei unverändertem 
Baumumfang die Zügigkeit reduziert wird. Dies 
entspannt insbesondere auch die Fachraums i-
tuation, da bei einer Kapazitätserweiterung 
bisher unklar war, wie die erforderlichen Spor t-
kapazitäten hätten nachgewiesen werden kö n-
nen (siehe auch M11). 
 Der entfallende Zug muss an anderer Stelle 
kompensiert werden. 
 Die schulrechtliche Änderung ist erforderlich 
und steht noch aus. 
2 Humboldt-Gymnasium, Kartäuser 
Wall 40 in Altstadt-Süd 
 G9 kann mit leicht eingeschränktem Raumpro-
gramm realisiert werden. 
3 Kaiserin-Augusta-Schule, Gymn a-
sium Georgsplatz 10 in Altstadt-Süd 
 Unter Beibehaltung der bisher zur Aufgabe 
vorgesehenen Räume am Standort Georgstr a-
ße ist die Umsetzung von G9 im Raumb estand 
möglich (siehe auch M11c). 
4 Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, 
Severinstraße 241 in Altstadt-Süd 
 Unter Berücksichtigung der bisher nach Rau m-
programm für Ganztagsangebote und Inklusion 
vorgesehenen Räume  ist die Umsetzung von 
G9 im Be stand möglich, wenn die Schule im 
Halbtagsbetrieb verbleibt (siehe auch M11b).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 71 
Städtisches Gymnasium (inklusive 
konkreter Planungen) 
Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ 
erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon-
tingente für G9 möglich? 
5 Hansagymnasium, Hansaring 56 in 
Neustadt-Nord 
 Durch Nutzung von Räumen in der Bildung s-
landschaft Altstadt -Nord (Abendgymnasium  
Gereonsmühlengasse), kann G9 am Ha n-
sagymnasium im Raumbestand der BAN u m-
gesetzt werden. 
6 Gymnasium Kreuzgasse , Vogel s-
anger Straße 1 in Neustadt-Nord 
 Unter Berücksichtigung der  bestehenden 
(langfristig nutzbaren) „ Containerräume“ kann 
G9 im vorhandenen Raumbestand realisiert 
werden. 
7 Deutzer Gymnasium, Schau r-
testraße 1 in Köln-Deutz 
 G9 kann am Gymnasium Deutz nur umgesetzt 
werden, wenn die Zügigkeit wieder auf die u r-
sprüngliche 2/3 Zügigkeit (Sekundarstufe I/ S e-
kundarstufe II) reduziert wird  (siehe auch 
M11a). 
 Der entfallende Zug muss an anderer Stelle 
kompensiert werden. 
 Die schulrechtliche Änderung ist erforderlich 
und steht noch aus. 
8 Gymnasium Köln -Deutz, Thusne l-
dastraße 15 – 17 in Köln-Deutz 
 Unter Berücksichtigung der aktuellen Erweite-
rungsplanung kann G9 am Gymnasium Thu s-
neldastraße im Raumbestand realisiert werden. 
9 Gymnasium Rodenkirchen , 
Sürther Straße 55 in Köln -
Rodenkirchen 
 Ausreichende Raumkontingente für G9 erg e-
ben sich unter Nutzung der Raumkapazitäten 
am Standort  Ringelnatzstraße (vergleiche 
0014/2018) (siehe auch M22). 
10 Apostelgymnasium, Biggestraße 2 
in Köln-Lindenthal 
 Die Erweiterung auf 4 Züge in der Sekunda r-
stufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe II ist 
nur vorübergehend vorgesehen. Durch Contai-
nerzusatz (2023/24) ist G9 am Apostelgymn a-
sium realisierbar (siehe auch M39). 
11 Hildegard-von-Bingen-
Gymnasium, Leybergstraße 1 in 
Köln-Sülz 
 Die Erweiterungsbaumaßnahme b efindet sich 
derzeit in Leistungsphase 4 (Genehmigung s-
planung). Auf Grund des fortgeschrittenen Pl a-
nungsstandes ist eine Anpassung an G9 nicht 
möglich, ohne den vorgegebenen Zeitrahmen 
der Fertigstellung (avisiert Schuljahr 2022/23) 
zu gefährden (vergleiche 0990/2018 „Modifizie-
rung des ersten GU/TU -Maßnahmenpaketes 
für Schulbauprojekte“).  Unter langfristiger Be i-
behaltung der in der Bauphase errichteten 
„Containerklassen“ oder unter Nutzung von 
Räumen in einem noch zu bildenden Teil-
standort an der Lotharstraß e ist G9 am Hild e-
gard-von-Bingen Gymnasium realisierbar  (sie-
he auch M36 und M37a).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 72 
Städtisches Gymnasium (inklusive 
konkreter Planungen) 
Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ 
erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon-
tingente für G9 möglich? 
12 Elisabeth-von-Thüringen-
Gymnasium, Nikolausstraße 51 – 
53 in Köln-Sülz 
 Raumkontingente für G9 ergeben sich im 
Raumbestand für das Elisabeth -von-
Thüringen-Gymnasium im Rahmen der vorg e-
sehenen 3/5 Zügigkeit (SI/SII) bzw.  unter Nut-
zung von Raumkapazitäten des Sch ulstandor-
tes Lotharstraße  (vergleiche 0014/2018)  für 
das Schillergymnasium im Rahmen der vorg e-
sehenen 4/6 Zügigkeit (siehe auch M37a). 
13 Schiller-Gymnasium, Nikolau s-
straße 55 in Köln-Sülz 
14 Georg-Büchner-Gymnasium, Os t-
landstraße 39 in Köln-Weiden 
 Die vorgesehene und in der Kapazitätsplanung 
berücksichtigte nochmalige Erweiterung  des 
Georg-Büchner-Gymnasiums im Rahmen der 
Sanierung ist unter Berücksichtigung des 
Raumbedarfs für G9 nicht mehr möglich  und 
muss an anderer Stelle kompensiert werden  
(siehe auch M38). 
15 Gymnasium Neue Sandkaul  29 in 
Köln-Widdersdorf 
 Raumkontingente für G9 können im Rahmen 
der erforderlichen und schon vorgesehenen 
Erweiterungsbaumaßnahmen abgebildet we r-
den (siehe auch M40a). 
16 [in Planung:] Gymnasium Z u-
sestraße in Köln-Lövenich 
 Der aktuelle Planungsstand zur baulichen Re a-
lisierung des Gymnasiums Zusestraße berüc k-
sichtigt bereits eine Anpassung auf G9 (ve r-
gleiche 0990/2018 „Modifizierung des ersten 
GU/TU-Maßnahmenpaketes für Schulbaupr o-
jekte“) (siehe auch M40). 
17 Albertus-Magnus-Gymnasium, 
Ottostraße 87 in Köln-Ehrenfeld 
 Unter Umnutzung der bisher als Inklusions-
räume vorgesehenen Räume könnte G9 bei 
leicht eingeschränktem Raumprogramm  reali-
siert werden.  Es ist allerdings abzuwarten, ob 
die Schulaufsicht das AMG als Schule de s 
Gemeinsamen Lernens vorsieht  (siehe auch 
M48). 
18 Montessori-Gymnasium, Rochu s-
straße 145 in Köln-Bickendorf 
 Die erforderlichen Raumkontingente für G9 
ergeben sich unter Nutzung von Raumkapazi-
täten des Schulstandortes Borsigstraße  nach 
Auszug der Helioss chule (vergleiche 
0014/2018) (siehe auch M49). 
19 [in Planung:] Gymnasium Am 
Butzweiler Hof in Köln-Ossendorf 
 Angesichts des frühen  Planungsstandes zur 
baulichen Realisierung des Gymnasi ums kann 
G9 berücksichtigt werden (siehe auch M53a).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 73 
 
Städtisches Gymnasium (inklusive 
konkreter Planungen) 
Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ 
erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon-
tingente für G9 möglich? 
20 Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, 
Blücherstraße 15 – 17 in Köln -
Nippes 
 Die erforderlichen Raumkontingente f ür G9 
lassen sich neben einer Zügigkeitserweit erung 
des Gymnasiums unter Umnutzung von u r-
sprünglich für Ganztag und Inklusion vorges e-
henen Räume  und der Nutzung des Schu l-
standortes Bülowstraße als Teilstandort  (nach 
Umzug der Hauptschule) realisieren  (siehe 
auch M65a). 
21 Dreikönigsgymnasium, Escher 
Straße 247 in Köln-Bilderstöckchen 
 Zusätzlich zur Generalinstandsetzung des 
Hauptgebäudes erfolgt eine Modernisierung 
unter neuen pädagogischen Gesichtspunkten 
inklusive einer Erweiterung auf G9  (vergleiche 
0990/2018 „Modifizierung des er sten GU/TU -
Maßnahmenpaketes für Schulbauprojekte“)  
(siehe auch M62). 
22 Erich-Kästner-Gymnasium, Ca s-
troper Straße 7 in Köln-Niehl 
 Unter Berücksichtigung der geplanten Erweite-
rung und einer Umnutzung der dabei vorges e-
hen Ganztag sräume ist G9 am Erich -Kästner-
Gymnasium umsetzbar, wenn die Schule we i-
terhin Halbtagsschule bleibt  (siehe auch 
M65d). 
23 Heinrich-Mann-Gymnasium, Fü h-
linger Weg 4 in Köln -
Volkhoven/Weiler 
 Bei langfristig möglicher Weiternutzung der 
vorhandenen „ Containerklassen“ ist G9 am 
Heinrich-Mann-Gymnasium realisierbar. 
24 Gymnasium Köln -Pesch, Schu l-
straße 18 in Köln-Pesch 
 G9 kann im Raumbestand bei leicht einge-
schränktem Raumprogramm  realisiert werden  
(siehe auch M73). 
25 Lessing-Gymnasium, Heerstraße 7 
in Köln-Zündorf 
 Raumkontingente für G9 könnten ggf. im Ra h-
men einer Generalinstandsetzung nach Verl a-
gerung Haupt-/Realschule bzw. einer Gesam t-
schule als potenzielles Nachfolgesystem nach 
Zündorf-Süd (oder einen anderen Ort) realisiert 
werden (vergleiche 0014/2018)  (siehe auch 
M84c). 
26 Maximilian-Kolbe-Gymnasium, 
Nachtigallenstraße 19 – 21 in Köln -
Wahn 
 G9 kann mit leicht eingeschränktem Raumpro-
gramm im Bestand realisiert werden. 
27 Stadtgymnasium Köln -Porz, Hu m-
boldtstraße 2 – 8 in Köln-Porz 
 Durch Umnutzung der bish er als Ganztag s-
räume vorgesehenen Räume  ist die Umse t-
zung von G9 im Raumbestand möglich , wenn 
die Schule im Halbtagsbetrieb verbleibt  (siehe 
auch M82).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 74 
Städtisches Gymnasium (inklusive 
konkreter Planungen) 
Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ 
erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon-
tingente für G9 möglich? 
28 Heinrich-Heine-Gymnasium, 
Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in 
Ostheim 
 Raumkontingente für G9 kön nten ggf. auch 
kurzfristig durch Schaffung zusätzlicher , lan g-
fristig nutzbarer  („Container-“)Raum-
kapazitäten auch bei einer nochmaligen Erh ö-
hung der Zügigkeit auf dem Grundstück real i-
siert werden (siehe 0014/2018 und M97). 
29 Kaiserin-Theophanu-Schule, 
Gymnasium Kantstraße 3 in Köln -
Kalk 
 Bei Reduzierung der Kapazität in Sekundarst u-
fe II  von 7 auf 6 Züg e (ausreichend, um den 
„eigenen Bedarf“ in der gymnasialen Oberstufe 
zu decken) ist nach Abschluss aller  Erweite-
rungs- und Generalsanierungsarbeiten  die 
Umsetzung von G9 im Raumbestand möglich 
(siehe auch M99). 
 Die schulrechtliche Änderung ist erforderlic h 
und steht noch aus. 
30 Hölderlin-Gymnasium, Graf -Adolf-
Straße 59 in Köln-Mülheim 
 G9 kann nur bei Reduzierung der Kapazität  
von 3/5 auf 2/3 Züge real isiert werden. Die S a-
nierungs- /Neubauplanungen sind entspr e-
chend anzupassen 
 Der entfallende Zug muss an anderer Stelle 
kompensiert werden. 
 Die schulrechtliche Änderung ist erforderlich 
und steht noch aus. 
31 Rhein-Gymnasium, Düsseldorfer 
Straße 13 in Köln-Mülheim 
 Bei Umnutzung von bisher für Ganztag und 
Inklusion vorgesehenen Räumen  ist G9 im 
Raumbestand realisierbar, wenn die Schule im 
Halbtagsbetrieb verbleibt. 
32 Johann-Gottfried-Herder-
Gymnasium, Kattowitzer Straße 52 
in Buchheim 
 Bei langfristig möglicher Nutzung der (vorg e-
sehenen) „ Containerräume“ und Umnutzung 
der bisher für Inklusion vorgesehenen Räu me 
ist G9 am Johann -Gottfried-Herder-
Gymnasium realisierbar (siehe auch M119). 
33 Genoveva-Gymnasium, Genoveva-
straße 58/62 in Köln-Mülheim 
 Raumkontingente für G9 sind unter Nutzung 
Schulstandort Holweider Straße  als Teilstan d-
ort realisierbar (siehe auch M116).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 75 
(5) Flächenbedarfe und Flächensicherung für neue Schulen - aktu-
eller Sachstand 
 
Angesichts der großen und dringenden Bedarfe an zusätzlichen Schulraumkapazitäten sind 
die Aufgaben der Flächensicherung und Flächenentwicklung für neue Schulen  von höchster 
Bedeutung. Die Verwaltung hat in Vergangenheit und Gegenwart intensive Anstrengungen 
vorgenommen, trotz einer grundsätzlichen Knappheit an Flächen in Agglomerationsräumen, 
die mit vielfältigen Flächenkonkurrenzen einhergeht, neue Schulstandorte im Stadtgebiet zu 
verorten (siehe Karte für eine erste Übersicht). 
 
Die kartographische Übersicht bildet den aktuellen Sachstand der Flächensuche und Fl ä-
chensicherung für Schulen ab. Zusammen gefasst wird erkennbar: 
 Über das Stadtgebiet ist eine Vielzahl an Fläch en für neue Schulen im Blick , davon 
auch einige vorsorgliche Schulreserveflächen, die nicht unmittelbar zur Realisierung 
vorgesehen sind, aber bei vorausschauender Planung und eingedenk nicht vorausse h-
barer Entwicklungen zukünftig noch eine große Rolle spi elen können. Grundsätzlich 
sieht die Bildungsverwaltung vor, noch mehr Schulreserveflächen, vor allem im Link s-
rheinischen zu generieren. Diese Potentialflächen könnten, soweit bereits erschlossen, 
auch als Auslagerungsstandorte (vergleiche Kapitel 3.0) genutzt werden. 
 Die benannten Schulstandorte sind teilweise gesichert , also in städtischem Eigentum 
und/ oder mit entsprechendem Planrecht belegt , teilweise muss z.B. noch ein Ankauf 
erfolgen oder müssen verschiedene Anforderungen  aufgrund divergierender Nu t-
zungsüberlegungen noch geklärt werden. In vielen Fällen laufen planungsrechtliche 
Aktivitäten bzw. müssen diese noch erfolgen. Für einen kurzen Sachstand der eingelei-
teten planungsrechtlichen Verfahren wird auf die folgende Tabelle verwiesen. 
 
Die Flächensuche ist nicht abgeschlossen . Nachdem in der jüngeren Vergangenheit gerade 
in den Stadtbezirken Lindenthal und Kalk belastbare Flächenoptionen e rschlossen werden 
konnten, steht für die Verwaltung nun insbesondere der Stadtbezirk Nippes mit seinem u n-
gedeckten/ungelösten Bedarf an ein bis zwei weiteren neuen weiterführenden Schulen (n e-
ben der fest eingeplanten Gesamtschule Schmiedegasse in We idenpesch) im Fokus. Hinzu 
kommen die neuen, zusätzlichen Bedarfe, die durch G9 ausgelöst werden (siehe Kapitel 4) 
sowie die aktuell schon bestehenden, dringenden Bedarfe für Ad -hoc- und Interimslösungen 
für vorgezogene Startzeitpunkte von Schulen angesichts langer Realisierungszeiträume 
beim Bau der neuen Schulgebäude (vergleiche Kapitel 3.0). Inwieweit durch veränderte 
Klassenbildungswerte im Zuge der Neugestaltung der Inklusion neue, weitere zusätzliche 
Platzbedarfe entstehen und in deren Folge neue Schulstandorte erforderlich werden, ist zum 
Erstellungszeitpunkt dieses Berichts noch nicht absehbar.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 76

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 77 
Flächen für neue Schulen Eigentumsverhältnisse Sachstand der eingeleiteten 
Planungsverfahren 
1 Deutzer Hafen  Überwiegend im Eigentum 
moderne Stadt 
 Ankauf zu gegebener Zeit 
erforderlich 
 2016 städtebauliches Wett-
bewerbsverfahren 
 Anfang 2018 Abstimmung 
Integrierter Plan erfolgt 
 Parallel Einleitung Bauleit-
planung 
 Beschluss über die Einlei-
tung einer Flächennut-
zungsplanänderung sowie 
der Aufstellung eines Be-
bauungsplans (siehe Sessi-
on 1510/2018) im Septem-
ber 2018 in den politischen 
Gremien 
 Baureifmachung ab 2020 
2 Dr. Simons-Straße  städtische Fläche  Der für diese Fläche 
rechtswirksame Bebau-
ungsplan setzt öffentliche 
Grünfläche fest und muss 
geändert werden. 
3 Fläche südlich Lö-
wengasse zur Erwei-
terung KAS 
 Teils städtische, teils pri-
vate Flächen. 
 Ankauf bzw. Einigung mit 
weiterem Eigentümer er-
forderlich. 
 Neues Planungsrecht erfor-
derlich. 
 Laut FNP Besonderes 
Wohngebiet entlang der 
Severinstraße, übriger Be-
reich Grünfläche  
 Im Bereich südlich Löwen-
gasse ist im Rahmen einer 
Planung ergänzend die Si-
cherung von Kinderspiel-
platzflächen erforderlich 
4 Parkstadt-Süd  Teils im Eigentum der 
Stadt Köln 
 Ankaufverhandlungen mit 
BLB NRW und einigen Pri-
vateigentümern 
 Anfang 2018 Abstimmung 
der Standorte in Integrierter 
Planung erfolgt 
 Beschluss der integrierten 
Planung voraussichtlich im 
Dezember 2018, anschlie-
ßend erste Teilbebauungs-
pläne, u. a. Bildungs-
Campus 
5 Erweiterungsfläche 
Europaschule, Ge-
samtschule Zollstock 
 Städtische Fläche  Parkplatz, Tiefgarage, Lt. 
FNP Wohnen, Planungs-
recht zu prüfen / Alternative 
für Stellplätze? 
6 Gaedestraße  Städtische Fläche  B-Plan  (Gemeinbedarf) 
rechtsgültig seit dem 
02.11.2016.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 78 
 
Flächen für neue Schulen Eigentumsverhältnisse Sachstand der eingeleiteten 
Planungsverfahren 
7 Rondorf-Nordwest  Circa ein Drittel im Eigen-
tum Stadt Köln, je ein wei-
teres Drittel im Eigentum 
des Investors Aurelis sowie 
einzelne Privateigentümer 
 Ankaufverhandlungen des 
Investors mit Privateigen-
tümern zur Umsetzung des 
Bauvorhabens laufen (bzw. 
sind abgeschlossen) 
 Beschluss über die Aufstel-
lung eines Bebauungsplans 
vom 14.12.2017 (siehe 
Session 2956/2017) 
 Frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung am 
29.06.2018 durchgeführt 
8 Sürther Feld  Städtisches Eigentum  Satzungsbeschluss B-Plan 
vom 29.04.2009 
9 Werthmannstraße  Nichtstädtische Fläche 
 Ankauf erforderlich 
 Planrecht (Gemeinbedarf) 
vorhanden. Grundschule 
und Kita vorgesehen. 
10 Statthalterhofallee  Städtische Fläche  Planrecht (Gemeinbedarf) 
vorhanden. Grundschule 
und Kita vorgesehen 
11 Zusestraße  Städtische Fläche  Planrecht zu prüfen 
12 Neue Sandkaul  Nichtstädtische Fläche 
 Ankauf erforderlich, soweit 
nicht schon vollzogen 
 Planrecht (Gemeinbedarf) 
vorhanden. Öffentliche 
Grundschule und öffentli-
ches Gymnasium in „Nach-
folge“ der privaten Schulen 
vorgesehen. Öffentliches 
Gymnasium im Aufbau seit 
Schuljahr 2018/19. 
13 Wasseramselweg  Nichtstädtische Fläche  
 Ankauf erforderlich, soweit 
nicht schon vollzogen. 
 Planrecht (Sondernutzung) 
vorhanden. Neues Plan-
recht in Vorbereitung durch 
Bebauungsplanänderung. 
Öffentliche Schule (Ge-
samtschule) seit Schuljahr 
2018/19 im Aufbau. 
14 Heliosgelände  Städtische Fläche  Planrecht in Vorbereitung. 
Genehmigung nach §34 
BauGB für Schule erfolgt. 
15 Butzweiler Hof, 
Grundschule, Anna-
Lindh-Straße 
 Nichtstädtische Fläche 
 Ankaufsverhandlungen im 
Gange 
 Mischgebiet, Planrecht mit 
Zweckbestimmung Kita und 
Schule vorhanden

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 79 
 
Flächen für neue Schulen Eigentumsverhältnisse Sachstand der eingeleiteten 
Planungsverfahren 
16 Butzweiler Hof, Wei-
terführende Schule, 
Fitzmauricestraße 
 Nichtstädtische Fläche. 
 Ankaufsverhandlungen im 
Gange. 
 Fläche soll hälftig je für ei-
ne private (Internationale 
Friedensschule) und eine 
öffentliche weiterführende 
Schule (Gymnasium) ge-
nutzt werden. Jeder Schul-
träger wird das Grund-
stücksgeschäft eigenstän-
dig durchführen. 
 Mischgebiet und geringe 
Flächenanteile Gewerbe. 
Planrecht im Mischgebiet 
vorhanden, im Gewerbe-
gebiet muss Planungsrecht 
angepasst werden. 
17 Friedrich-Karl-Straße  Städtische Fläche, Auspar-
zellierung Kita 
 Planrecht (Gemeinbedarf 
vorhanden) 
18 Schmiedegasse  Großteils im Eigentum 
Stadt Köln,  
 Ankaufverhandlungen mit 
Privateigentümern 
 Flächenverlagerung für die 
ansässigen Gewerbebe-
triebe 
 Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung in 
2015 
 Sobald die derzeit erarbei-
teten Gutachten Verkehr 
und Lärm vorliegen und der 
Grundstückserwerb erfolgt 
ist, wird Offenlagebeschluss 
herbeigeführt 
 Parallel FNP-
Änderungsverfahren, Not-
wendigkeit einer  Regional-
planänderung in Prüfung 
19 Fläche zwischen 
Lachemer Weg und 
Niehler Ei: „Der Rü-
benacker“  
 Städtische Fläche   Regionalplanänderung an-
gestrebt 
 Planrecht Gemeinbedarf 
(Signet Klinik) vorhanden 
 Bebauungsplan notwendig 
inklusive FNP-Änderung 
20 Longericher Straße  Nichtstädtische Fläche 
(Fläche zurzeit nicht ver-
fügbar) 
 Regionalplanänderung an-
gestrebt 
 Abstimmung mit Bahn und 
angrenzendem Gewerbe 
notwendig 
21 Pallenbergstraße  Städtische Fläche  FNP-Darstellung Gemein-
bedarf (Signet Soziale Ein-
richtung) vorhanden 
22 Fläche Schulstandort 
Paul-Humburg-Straße 
zur Erweiterung Carl-
von-Ossietzky-
Gesamtschule 
 Städtische Fläche  Ehemaliges Grundstück ei-
ner Hauptschule, FNP-
Darstellung (Gemeinbedarf 
Schule)

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 80 
 
Flächen für neue Schulen Eigentumsverhältnisse Sachstand der eingeleiteten 
Planungsverfahren 
23 Netzestraße/ Swin-
estraße 
 Städtische Fläche  Planrecht FNP (Gemeinbe-
darf, Krankenhaus) vorhan-
den. 
 Bebauungsplanänderung 
erforderlich 
24 Holzheimer Weg  Städtische Fläche  Ehemaliges Hauptschul-
grundstück, FNP (Gemein-
bedarf) vorhanden, aber 
kein Bebauungsplan vor-
handen; ob eine Genehmi-
gung nach § 34 BauGB 
möglich ist, muss mit ver-
waltungsintern geklärt wer-
den; 
 Das Stadtplanungsamt hat 
ein städtebauliches Vorkon-
zept überarbeitet und den 
bisher gewünschten Flä-
chenbedarf von 0,5 ha für 
Grundschulnutzung über-
nommen. 
25 Im Kreuzfeld  Flächen (Gesamtgebiet) 
teils städtisch, teils nicht 
städtisch 
 Neues Bebauungsplanver-
fahren mit Wettbewerb er-
forderlich 
26 Theodor-Heuss-
Straße / Friedrich 
Naumann Straße 
 Städtische Fläche  Planungsrecht (Gemeinbe-
darf) erforderlich, derzeit 
Gewerbegebiet 
27 Erweiterungsfläche 
KGS Kupfergasse 
 Städtische Fläche  Planrecht (Gemeinbedarf) 
nach § 34 BauGB vorhan-
den. 
28 Am Krausbaum  Grunderwerb notwendig für 
das Baugrundstück sowie 
die Erschließungsflächen 
 Sobald Erschließungskon-
zept abgestimmt vorliegt 
und die Grundstücksverfüg-
barkeit in Aussicht gestellt 
werden kann, wird der be-
nötigte Bebauungsplan ein-
geleitet (Aufstellungsbe-
schluss). 
29 Zündorf-Süd  Städtische und nichtstädti-
sche Flächen. 
 Schulstandorte noch nicht 
festgelegt. B-Plan-
Entwicklung abhängig von 
Verkehrsregelung (Umge-
hungsstraße, Verlängerung 
Stadtbahn)

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 81 
 
Flächen für neue Schulen Eigentumsverhältnisse Sachstand der eingeleiteten 
Planungsverfahren 
30 Thessalonikiallee  Städtische Flächen  Planrecht (Gemeinbedarf) 
nur teilweise vorhanden, 
Änderung des bestehenden 
B-Plans zu prüfen 
 Vorhaben liegt unterge-
ordnet in Gewerbefläche. 
Eine soziale Nutzungen ist 
nicht ausgeschlossen, ei-
ne Befreiung möglich.  
 Antrag auf Vorbescheid, 
liegt dem Stadtplanungs-
amt vor, die  Zustimmung 
ist signalisiert. 
31 Walter-Pauli-Ring  Eigentum BLB NRW, An-
kaufanfragen Stadt erfolgt 
 Sobald Ankauf klar, Einlei-
tung zur Änderung des Be-
bauungsplans: GE in Flä-
che für Gemeinbe-
darf/Schule 
32 Kliniken Merheim  Eigentum Kliniken der 
Stadt Köln, Standortent-
scheidung erfolgt 
 Einleitung Änderung Be-
bauungsplan: Fläche für 
Gemeinbedarf/Schule er-
forderlich 
33 Frankfurter Straße  Verlagerung der Betriebs-
höfe, um an der Fuldaer 
Straße/Frankfurter Straße 
eine Schulbaufläche zu 
gewinnen 
 Alternativstandort für Be-
triebshöfe erforderlich, ak-
tuell läuft Prüfung für 
Standort W.-Griesinger-
Straße in Ostheim 
 Start Bebauungsplan-
Verfahren, wenn Verlage-
rungsstrategie klar 
34 Poll-Vingster-Straße  Städtische und nichtstädti-
sche Flächen. Ankauf der 
nichtstädtischen Flächen 
vorzusehen. 
 
 Planungsrecht (Gemeinbe-
darf) erforderlich, derzeit im 
FNP Gewerbefläche. 
35 Hallen Kalk /  Christi-
an-Sünner-Straße 
 Städtische Fläche. Da 
Schulstandort durch Erz-
bistum Köln entwickelt 
wird, ist ein Verkauf erfor-
derlich. 
 Genehmigung soll nach § 
34 BauGB erfolgen 
36 Wilhelm-Griesinger-
Straße  
 Teils städtisch, teils nicht-
städtisch 
 Planungsrecht erforderlich 
(siehe auch Nr. 33) 
37 Mülheim-Süd  Nicht-städtische Fläche 
 Ankaufverhandlungen für 
Grundschule auf Grund-
stück Heizwerk im Eurofo-
 Planungsrecht (Gemeinbe-
darf) in Vorbereitung. Er-
gebnis der Standortver-
handlungen mit Eigentümer 
für Planverfahren relevant.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 82 
rum West laufen 
 Genauer Standort und Flä-
chenbedarf Gesamtschule 
im Deutz Areal noch un-
klar, Ankauf von Eigentü-
mer Gerch Group notwen-
dig. 
38 Erweiterungsfläche 
Gesamtschule Mül-
heim, Pfälzischer Ring 
 Nicht-städtische Fläche  Planungsrecht (Gemeinbe-
darf) ggfls. erforderlich. 
Aufstellungsbeschluss Be-
bauungsplan in Vorberei-
tung 
39 Neufelder Straße  Nichtstädtische Fläche. 
Teilfläche der im StEK 
Wohnen ausgewiesenen 
Fläche Nr.9.01 
 Planungsrecht (Gemeinbe-
darf) erforderlich 
40 Schlagbaumsweg  Städtische Fläche und 
nichtstädtische Fläche 
 Planungsrecht (Gemeinbe-
darf) erforderlich

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 83 
(6) Vorschläge zur Schulform an ermittelten Schulstandorten 
 
Es besteht Bedarf an der Realisierung einer Vielzahl von  neuen, weiterführenden Schulen. 
Angesichts der Wi edereinführung von G9 kommen weitere Schulen, Gymnasien, hinzu , die 
eingerichtet werden müssen, weil die Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Gymnasien 
zur Schaffung der dafür notwendigen Raumkapazitäten begrenzt sind (siehe auch Kapitel 4). 
 
Es stellt sich die Frage, welche Schulform die neuen Schulen jeweils haben sollten. Aufgrund 
des Nachfrageverhaltens von Eltern bzw. Schüler*innen im Anmeldeverfahren, der den 
Trend zu einem (ggf. um Realschulen erweiterten) zweigliedrigen Schulsystem  vorzeichnet, 
liegt auf der Hand, dass es sich um Gymnasien und Gesamtschulen handeln sollte. 
 
Welche Schulform jeweils mit Blick auf die möglichen Standorte und Flächenoptionen  sinn-
voll ist, hängt von einer Vielzahl von Parametern ab und muss diskursiv abgewogen werden, 
da sich die Entscheidungen nicht aus einem rechnerischen, objek tiven Modell quasi -
automatisch ableiten lassen. Folgende Überlegungen können z.B. eine Rolle spielen: 
 Ergebnisse der Anmeldeverfahren weiterführende Schulen 
 Bestehenden Schullandschaft in den Teilräumen der Stadt 
 Günstige Lageverteilung der Schulen untersc hiedlicher Schulformen auf das Stadtg e-
biet 
 Adäquate Schulplatzversorgung in den großen neuen Wohnbaugebieten 
 Ergebnisse der stadtweiten Elternbefragung 2012 
 Möglichkeit zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an allgemeinen Schulen 
 Unterschiedliche Möglichkeiten zur Klassenbildung an Schulen mit und ohne Gemei n-
sames Lernen nach § 46 Abs. 4 Schulgesetz NRW.  
 
Im Folgenden unterbreitet die Verwaltung einen Diskussionsvorschlag für ein Tableau zur 
Verteilung der aufgrund der Platzkalkulation errechneten, erforderlichen und geplanten ne u-
en weiterführenden Schulen bzw. Schulstandorte auf die Schulformen Gymnasium und G e-
samtschule. 
 
Es könnten 2 1 Standorte so entwickelt werden, dass hier 13 neue Gesamtschulen und 8  
neue Gymnasien entstehen könnten.  Hinzu kommen da s vorgesehene Gymnasium der S y-
nagogengemeinde und die Nutzugsänderung für die Gesamtschule Lindenthal . Die tatsächli-
che Anzahl der neuen Schulen wird letztlich abhängig sein von den Gestaltungsmöglichke i-
ten, die an den einzelnen (potentiellen) Standorten tatsächlich gegeben sind.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 84 
 
Geplante neue weiterführende Schule Verwaltungsvorschlag zur Schulform 
1 Standort noch offen Gymnasium (wegen G9) 
Stadtbezirk Innenstadt 
 Anmeldeverfahren 2018/19: 125 Ablehnungen an Gesamtschulen, 31 Eingangsklassen 
an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 3 Mehrklassen) = 930 statt 756 Ka-
pazität, Differenz = 174 
 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 59%, Gesamtschule (inklusive Sekun-
darschule): 31%, Realschule: 8% 
 Schulplatzkapazität 2018/19, Plätze in Eingangsklassen: 1.484 (inkl. 3 Mehrklassen + 
Private) – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 636 (2020), 657 (2025), Deutzer Ha-
fen anteilig eingerechnet 
2 Fläche Im Hasental in Deutz (neben 
Realschule Im Hasental) mit Blick auf 
Plangebiet Deutzer Hafen 
Gesamtschule (2016 als Änderung der 
Schulform und Erweiterungsmaßnahme am 
Standort geführt und daher 2016 nicht als 
neue Schule mitgezählt) 
Stadtbezirk Rodenkirchen 
 Anmeldeverfahren 2018/19: 74 Ablehnungen an Gesamtschulen, 7 Eingangsklassen an 
Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 1 Mehrklasse) = 210 statt 162 Kapazität, 
Differenz = 48 
 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 61%, Gesamtschule (inklusive Sekun-
darschule): 31%, Realschule: 7% 
 Schulplatzkapazität 2018/19: 879 (inkl. 1 Mehrklasse + Private) – Bevölkerungsprognose 
2015: 10-Jährige: 984 (2020), 1.024 (2025), Parkstadt-Süd und Rondorf-Nordwest noch 
nicht einberechnet 
3 Parkstadt-Süd Gymnasium 
4 Rondorf-Nordwest Gesamtschule 
Stadtbezirk Lindenthal  
 Anmeldeverfahren 2018/19: bislang keine Gesamtschule, 23 Eingangsklassen an Gym-
nasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 2 Mehrklassen) + 3 Eingangsklassen mit 
Klassengröße 27 (Gymnasium mit GL) = 771 statt 648 Kapazität, Differenz = 123 
 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 74%, Gesamtschule (inklusive Sekun-
darschule): 19%, Realschule: 5% 
 Schulplatzkapazität 2018/19: 1.327 (inkl. 2 Mehrklassen + Private) – Bevölkerungsprog-
nose 2015: 10-Jährige: 1.343 (2020), 1.355 (2025) 
5 Zusestraße in Lövenich Gymnasium 
6 Neue Sandkaul in Widdersdorf Gymnasium (Start 2018/19) 
 Nachrichtlich: Schulstandorte Berren-
rather Straße und Alter Militärring 
Gesamtschule (Start 2019/20) (Folgenut-
zung bestehender Standorte) 
 Nachrichtlich: Schulzentrum Brauweiler 
in Pulheim 
Siehe M41a

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 85 
Geplante neue weiterführende Schule Verwaltungsvorschlag zur Schulform 
Stadtbezirk Ehrenfeld 
 Anmeldeverfahren 2018/19: 142 Ablehnungen an Gesamtschulen, 5 Eingangsklassen an 
Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 1 Mehrklasse) + 4 Eingangsklassen mit 
Klassengröße 27 (Gymnasium mit GL) = 258 statt 216 Kapazität, Differenz = 42 
 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 49%, Gesamtschule (inklusive Sekun-
darschule): 34%, Realschule: 15% 
 Schulplatzkapazität 2018/19: 819 (inkl. 1 MK) – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 
946 (2020), 927 (2025) 
7 Wasseramselweg in Vogelsang Gesamtschule (Start 2018/19) 
8 Heliosgelände in Ehrenfeld Gesamtschule (Start 2018/19) 
9 Am Butzweiler Hof in Ossendorf Gymnasium (Neu, wegen G9) 
 Nachrichtlich: Bestehender Schul-
standort Overbeckstraße in Ehrenfeld 
Jüdisches Gymnasium (in Ersatzschulträ-
gerschaft der Synagogen-Gemeinde Köln) 
Stadtbezirk Nippes 
 Anmeldeverfahren 2018/19: 103 Ablehnungen an Gesamtschulen, 10 Eingangsklassen 
an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 1 Mehrklasse) = 300 statt 243 Kapa-
zität, Differenz = 57 
 Elternbefragung 2012. Schulwunsch Gymnasium: 53%, Gesamtschule (inklusive Sekun-
darschule): 31%, Realschule: 14% 
 Schulplatzkapazität 2018/19: 702 (inkl. 1 MK) – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 
1.009 (2020), 1.071 (2025) 
10 Fläche Schmiedegasse in Weidenpe-
sch 
Gesamtschule 
11 Standort noch offen im Stadtbezirk 
Nippes, Prüfung Longericher Straße 
Gesamtschule 
12 Standort noch offen im Stadtbezirk 
Nippes 
Gymnasium 
Stadtbezirk Chorweiler 
 Anmeldeverfahren 2018/19: 92 Ablehnungen an Gesamtschulen, 9 Eingangsklassen an 
Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 0 Mehrklassen) = 270 statt 243 Kapazi-
tät, Differenz = 27 
 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 42%, Gesamtschule (inklusive Sekun-
darschule): 37%, Realschule: 21% 
 Schulplatzkapazität 2018/19: 717 – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 895 (2020), 
866 (2025) 
13 Fläche Netzestraße in Chorweiler Gesamtschule (neue Ausweisung, 2016 im 
Flächenbedarf mit Kreuzfeld in Maßnahmen 
M76 lediglich beschrieben)

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 86 
 
Geplante neue weiterführende Schule Verwaltungsvorschlag zur Schulform 
14 Fläche im Plangebiet Kreuzfeld Gesamtschule (je nach Größe des Wohn-
baugebietes ggf. zwei weiterführende Schu-
len erforderlich) (neue Ausweisung, 2016 in 
Maßnahmen M76 lediglich beschrieben) 
Stadtbezirk Porz 
 Anmeldeverfahren 2018/19: 51 Ablehnungen an Gesamtschulen, 11 Eingangsklassen an 
Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 3 Mehrklassen) + 3 Eingangsklassen mit 
Klassengröße 27 (Gymnasium mit GL) = 411 statt 297 Kapazität, Differenz = 114 
 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 57%, Gesamtschule (inklusive Sekun-
darschule): 19%, Realschule: 22% 
 Schulplatzkapazität 2018/19: 951 (inkl. 3 MK) – Bevölkerungsprognose 2015: 10-Jährige: 
1.109 (2020), 1.208 (2025), Zündorf-Süd noch nicht eingerechnet 
15 Zündorf-Süd Gesamtschule 
16 Theodor-Heuss-Straße (Praktiker-
Baumarkt) in Eil / alternativ: Fläche 
Falkenhorst in Urbach, Fläche Kölner 
Straße in Westhoven 
Gymnasium 
 
Stadtbezirk Kalk 
 Anmeldeverfahren 2018/19: 100 Ablehnungen an Gesamtschulen, 9 Eingangsklassen an 
Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 1 Mehrklasse) = 270 statt 216 Kapazität, 
Differenz = 54 
 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 54%, Gesamtschule (inklusive Sekun-
darschule): 22%, Realschule: 21% 
 Schulplatzkapazität 2018/19: 744 (inkl. 1 MK) - Bevölkerungsprognose: 10-Jährige: 1.286 
(2020), 1.378 (2025) 
17 Fläche Walter-Pauli-Ring in Kalk bzw. 
Ersatzfläche 
Gesamtschule 
18 Poll-Vingster-Straße Gymnasium 
19 Frankfurter Straße/ Bauhof Gesamtschule 
20 Nachrichtlich: Bildungscampus Erzbis-
tum Köln in Kalk 
Gesamtschule (bisher als vierter städtischer 
„Such-Standort“ gezählt) 
Stadtbezirk Mülheim 
 Anmeldeverfahren 2018/19: 273 Ablehnungen an Gesamtschulen, 13 Eingangsklassen 
an Gymnasien mit Klassengröße 30 statt 27 (davon 2 Mehrklassen) + 4 Eingangsklassen 
mit Klassengröße 27 (Gymnasium mit GL) = 498 statt 405 Kapazität, Differenz = 93 
 Elternbefragung 2012: Schulwunsch Gymnasium: 46%, Gesamtschule (inklusive Sekun-
darschule): 35%, Realschule: 17% 
 Schulplatzkapazität 2018/19: 1.447 (inkl. 2 MK + Private) - Bevölkerungsprognose: 10-
Jährige: 1.422 (2020), 1.398 (2025), Mülheim-Süd anteilig eingerechnet 
21 Mülheim-Süd Gesamtschule

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 87 
(7) Schulbau: Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen, Contai-
ner und Priorisierung 
 
7.1. Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen 
 
Die Zeiträume für die Realisierungen von Schulneubauten und Erweiterungen dauerten in 
der Vergangenheit viel zu lang. Es braucht e wesentlich kürzere Reaktionszeiten zwischen 
erfolgter, frühzeitiger Bedarfsfeststellung und der Inbetriebnahme von neuen Schulen , näm-
lich im Idealfall maximal 5 Jahre, statt 10 bis 15 Jahre.  Die Beschleunigung von Bauma ß-
nahmen der Schlüssel zum Erfolg. Vorbild könnte das Schulbauprogramm in München sein. 
Dort wurden 2016 in einem ersten Paket insgesa mt 39 Schulbauprojekte auf den Weg g e-
bracht. Nach derzeitigem Stand wird der überwiegende Anteil der Maßnahmen bis 2021 te r-
mingerecht fertig. Im Sommer 2017 ist das zweite Paket mit weiteren 38 Schulneubauten bis 
2030 geschnürt worden. Ein drittes und ein viertes Paket sollen folgen. In München wird mit 
einem Bevölkerungsanstieg von 1,7 Mio. auf 1,9 Mio. Einwohner*innen gerechnet. 
 
In Köln sind in diesem Kontext der beschleunigten Realisierung von Schulbaumaßnahmen 
und der Beschaffung von Schulraumkapazität en in der jüngeren Vergangenheit erhebliche 
Anstrengungen unternommen worden. Der Rat der Stadt Köln hat folgende Schulbaupakete 
beschlossen: 
 15.03.2016, „Errichtung von mehreren Schulen in modularer Bauweise / Systemba u-
weise mit entsprechend angepasstem Baubeschlussverfahren“, 
 14.02.2017, „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur Minderung des 
Schulnotstandes“ (1. Containerpaket), 
 04.04.2017, „Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte – Neubau/ Erweiterung/ Gen e-
ralsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen“, 
 06.02.2018, „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfr istigen 
Schaffung dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze“ (2. Containerpaket). 
 
Des Weiteren hat die Verwaltung den Ausschuss Schule und We iterbildung am 11.06.2018 
über das „Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021“ (3. Containerpaket) informiert.  
 
7.2. Priorisierung von Schulbaumaßnahmen 
 
Gegenwärtig stimmt die Verwaltung eine (neue) Priorisierung von Schulbaumaßnahmen ab, 
da bei knappen P ersonalressourcen der Gebäudewirtschaft und der Vielzahl der Bedarfe 
nicht alle notwendigen Schulbaumaßnahmen gleichzeitig, sondern lediglich zeitlich gestreckt 
umgesetzt werden können. Über das Ergebnis wird mit gesonderter Vorlage berichtet  wer-
den, auf die an dieser Stelle querverwiesen wird.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 88 
(8) Erste Bewertung der „Neuausrichtung der Inklusion“ 
 
8.1. Eckpunkte der landesseitigen Neuausrichtung der Inklusion 
 
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen hat am 06.07.2018 
Eckpunkte zur N euausrichtung der Inklusion und eine neue Mindestgrößenverordnung für 
Förderschulen vorgestellt. Das Land beabsichtigt damit, die (schulische) Inklusion „durch 
eindeutige Qualitätskriterien und zusätzliche Ressourcen“ umzusteuern. 
 
Im Einzelnen enthalten d ie Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule fo l-
gende Regelungen: Die Schulaufsicht kann mit Zustimmung des Schulträgers nach § 20 
Absatz 5 Schulgesetz an weiterführenden Schulen künftig nur dann Gemeinsames Lernen 
einrichten, wenn die folge nden konzeptionellen, inhaltlichen und personellen Qualitätsstan-
dards erfüllt sind: 
 Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen. 
 An der Schule müssen Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung unterrichten. 
 Das Kollegium muss systematisch fortgebildet werden. 
 Die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein. 
 An den Schulen des Gemeinsamen Lernens der Sekundarstufe I gilt künftig die neue 
Inklusionsformel 25 – 3 – 1,5. Das heißt: Die Schulen nehmen so viele Schüler*innen  
auf, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Sch ü-
ler*innen lernen, davon durchschnittlich 3 mit Bedarf an sonderpädagogischer Unte r-
stützung. Für jede dieser Klassen erhält die Schule eine halbe zusätzliche Stelle. Die 
tatsächliche Klassenbildung soll im Rahmen dieser Aufnahmekapazitäten dann aber 
den Schulen mit Blick auf ihr schulisches Konzept selbst überlassen werden. 
 
Die Neuausrichtung der Inklusion beginnt mit dem Schuljahr 2019/20. Die neue verbindliche 
Systematik wird dann in der Jahrgangsstufe 5 eingeführt und wächst schrittweise auf, bis im 
Schuljahr 2024/25 der Endausbau erreicht und die komplette Sekundarstufe I umgestellt ist. 
Das kommende Schuljahr 2018/19 soll ein Jahr des Übergangs sein. Im Übrigen wird an 
Gymnasien die sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich stattfinden. Zieldiff e-
rente Förderung soll für ein Gymnasium eine freiwillige Entscheidung sein. Zudem stünden 
Schulaufsicht und Schulträger auch an den Grundschulen vor der Aufgabe, die Angebote  
des Gemeinsamen Lernens stärker als bisher zu bündeln, aber es soll weiter das Prinzip der 
kurzen Wege gelten. 
 
Zusammen mit den Eckpunkten für die Neuausrichtung der Inklusion hat die Landesregi e-
rung den Entwurf einer neuen Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen vorgelegt, mit 
der die Mindestgrößen für die Fortführung von Förderschulen und von Teilstandorten abg e-
senkt werden, z.B. bei Förderschulen Lernen und bei Förderschulen im Verbund (von Fö r-
derschwerpunkten) von 144 auf 112. Zudem sollen Schul träger für ein wohnortnahes Ang e-
bot in der Sekundarstufe I erstmals Förderschulgruppen als Teilstandorte von Förderschulen 
im Gebäude einer allgemeinen weiterführenden Schule einrichten. Die neue Mindestgr ö-

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 89 
ßenverordnung soll ab dem Schuljahr 2019/20 gelten . Vorgesehen ist eine Übergangsfrist 
bis zum Beginn des Schuljahres 2023/24 für erforderliche schulorganisatorische Beschlüsse 
des Schulträgers. 
 
8.2. Erste Bewertung der Verwaltung 
 
Die Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion und die neue Mindestgrößenveror dnung für 
Förderschulen befinden sich aktuell im Verfahren der (Erlassverabschiedung bzw.) Geset z-
gebung, sodass eine erste Bewertung noch unter Vorbehalt erfolgt. 
 
Diese erste Bewertung/Einschätzung hebt auf drei Punkte ab: 
 
 Der „neuen Inklusionsformel“ in  Köln entsprechend wurden in Köln mit Blick auf das 
laufende Schuljahr 2018/19 ohnehin schon durchschnittlich drei Schüler*innen mit son-
derpädagogischem Förderbedarf je Eingangsklasse  in Schulen des Gemeinsamen 
Lernens eingeplant. Die mit dieser Regelung g edanklich verbundene Ressourcenbü n-
delung wird in Köln also schon praktiziert. Insofern dürften sich in Köln ab 2019/20 
diesbezüglich keine größeren Veränderungen ergeben. Insbesondere wird die Zahl der 
Schulen des Gemeinsamen Lernens nicht bzw. nur gering sinken. 
 
 Eine Absenkung der durchschnittlichen Klassenfrequenz  in den Eingangsklassen von 
Schulen des Gemeinsamen Lernens von gegenwärtig 27 auf 25 ist einerseits aus p ä-
dagogischer Sicht nachvollziehbar, sie schränkt das insgesamt knappe Angebot an 
Schülerplätzen für Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in Köln a l-
lerdings weiter stark ein. Allein mit Blick nur auf die ab 2018/19 bestehenden 14 Ge-
samtschulen in Köln mit insgesamt 78 Zügen respektive Eingangsklassen bedeutete 
dies eine Verknappung der Schülerplätze im 5. Schuljahr um 156. Das entspricht einer 
Verringerung um rund 6 Züge und damit einer großen Gesamtschule. Von der Reg e-
lung werden zudem fast alle Realschulen in Köln und ggf. ausgewählte Gymnasien be-
troffen sein, in Hauptschulen w erden in den Eingangsklassen teilweise keine Klasse n-
größen von 25 erreicht. Es bleibt abzuwarten, ob das endgültige Gesetz Ausnahmeta t-
bestände für Großstädte mit stark wachsenden Bevölkerungs - und Schülerzahlen z u-
lassen wird bzw. diese Regelung (konnexität srelevant) als Kann/Soll - oder Muss -
Vorschrift ausgestaltet wird. Wenn es sich – wie bislang – um eine Kann/Soll-Regelung 
handelt, über die der Schulträger im Grundsatz frei entscheidet, wird mit den Schulen 
und in den politischen Gremien zu erörtern sein, ob die Stadt Köln – wie bislang – nied-
rigere Klassenfrequenzen an Schulen des Gemeinsamen Lernens mitgehen kann, 
auch wenn dies das Schulplatzangebot in Köln insgesamt weiter einschränkt. 
 
 Vor dem Hintergrund der alten Mindestgrößenverordnung für Fördersc hulen sind in 
den letzten Jahren in Köln einige eigenständige Förderschulen (insbesondere mit dem 
Förderschwerpunkt Lernen) geschlossen worden  (siehe auch Bilanzierung der Ma ß-
nahmenplanung in Kapitel 3). Gleichzeitig sind an den fraglichen Standorten bei Bedarf 
Teilstandorte anderer Förderschulen eingerichtet worden und/oder haben bestehende

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 90 
Förderschulen ihr Angebotsspektrum erweitert und bieten nun als „Förderschulen im 
Verbund“ schulische Angebote für mehrere Förderschwerpunkte an, z.B. für „Emoti o-
nale und soziale Entwicklung“ sowie für „Lernen“. Nach Einschätzung der Verwaltung 
ist dieser Anpassungs- und Transformationsprozess der Förderschullandschaft in Köln 
in intensiven Abstimmungen mit den betroffenen Schulen und der Schulaufsicht gut g e-
lungen. Es besteht nach Einschätzung der Verwaltung kein Bedarf, Entscheidungen zu 
revidieren. Die Förderschullandschaft in Köln zeigt sich gegenwärtig in stabiler Verfas-
sung, dazu gehört, dass keine der bestehenden Förderschulen gegenwärtig unter der 
alten, aber über  der neuen Mindestgröße liegt. Die Verwaltung sah in der jüngsten 
Vergangenheit und aktuell keine weiteren schulorganisatorischen Maßnahmen bei 
Förderschulen vor. Entsprechend brauchen mit Blick auf die neue Mindestgrößenve r-
ordnung auch keine Anpassungen b ei laufenden Maßnahmen vorgenommen werden. 
Für Köln ist die neue Mindestgrößenverordnung damit zunächst nur ggf. in der Zukunft 
relevant. 
 
8.3. Fortschreibung der Inklusionsplanung für Kölner Schulen 
 
In einem Parallelverfahren wird die Inklusionsplanung für Kö lner Schulen gegenwärtig zw i-
schenbilanziert und fortgeschrieben. Die Auswirkungen der Neuausrichtung für Inklusion 
werden in diesem ergänzenden Planungskontext weiter ausgearbeitet.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018  
 91 
(9) Ausblick auf das weitere Vorgehen 
 
9.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen 
 
Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung z u-
nächst im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzustellen („1. Lesung“) , in der Beratungs-
folge dann alle Bezirksvertretungen zu befassen, um die Diskussion ansch ließend im Au s-
schuss Schule und Weiterbildung („2. Lesung“) wieder zu bündeln. Anschließend soll die 
Schulentwicklungsplanung in den Rat eingebracht werden. Im Parallelverfahren soll die for t-
geschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Sc hulen mit der Bitte um 
bzw. Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. 
Die Beratungsergebnisse aus den Bezirksvertretungen werden der aktuellen Beschlussvor-
lage beigefügt. Diese Hinweise aus den Bezirksvertretungen und die Rückmeldungen der 
Schulen (Schulkonferenzen) können aufgrund der engen Beratungsfolge bis zur Sitzung des 
Rates am 18.12.2018 nicht aufbereitet und bewertet werden. Die Rückmeldungen werden im 
zweiten Teilschritt der Schulentwicklungsplanungen dargestellt und in der dann erneut über-
arbeiteten Schulentwicklungsplanung bewertet. 
 
9.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien 
 
Für die zeitnah mit Wirkung zu den Schuljahren 2019/20 bzw. 2020/21 vorgesehenen schu l-
organisatorischen Maßnahmen beabsichtigt die Verwa ltung, im Parallelverfahren bzw. zei t-
nah entsprechende Beschlussvorlagen in die politischen Gremien einzubringen. Mit Blick auf 
die beiden kommenden Schuljahre sind in diesem Zusammenhang insbesondere folgende 
Maßnahmen von besonderer Bedeutung: 
(1) Neue Gesam tschule Lindenthal an den Teilstandorten Berrenrather Straße und Alter 
Militärring zu 2019/20 bei zeitgleich auslaufender Schließung der E lsa-Brändström-
Realschule und der Ernst-Simons-Realschule 
(2) Verselbstständigung des Teilstandortes Dellbrück zu einer eigenständigen, vierzügigen 
Gesamtschule und Festlegung der Zügigkeit der Willy -Brandt-Gesamtschule auf 6 Z ü-
ge in der Sekundarstufe I 
(3) Zügigkeitserweiterung des Leonardo -da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung des Schu l-
standortes Bülowstraße / Umzug der Katholische n Hauptschule Bülowstraße in das 
Schulgebäude Dagobertstraße 
 
9.3. Ergänzung des vorliegenden Planungsberichtes um Ergebnisse der geplanten 
neuen städtischen Bevölkerungsprognose 
 
Eine Ergänzung der erwarteten quantitativen Bedarfe an zusätzlichen Schülerplätze n und 
damit an Erweiterungen und Neubauten von Schulen kann in dem zweiten Teilschritt einer 
Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung geleistet werden, nachdem voraus-
sichtlich Ende 2018 die neue städtische, kleinräumige Bevölkerungsprognose vorliegen wird.

Anlage 5, Auszug BV 6 vom 15.11.2018

11753 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 06.02.2019 
Auszug 
aus der Niederschrift der 40. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 15.11.2018  
öffentlich 
9.2.10 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende 
Schulen in Köln 2018 
3179/2018 
Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg verweist zu Punkt M76a (Seite 42 der Anlage 
zur Beschlussvorlage) auf den Beschluss der Bezirksvertretung an diesem Standort 
eine Gesamtschule zu planen, und nicht wie laut Vorlage nun vorgesehen ist, dass 
Grundstück für eine Bebauung mit einer Kita, einer Grundschule und Wohnbebauung 
zu nutzen. 
Daher beantragt er die Punkte M76a und M76b aus der Beschlussvorlage zu strei-
chen. 
 
Bezirksvertreterin Frau Danke bemängelt, dass die Beschlüsse anderer Bezirksver-
tretungen in der Vorlage aufgeführt sind, nicht jedoch der Beschluss der Bezirksver-
tretung aus der Sitzung am  21.06.2018. 
Zudem hat sie folgende Fragen zur Vorlage: 
- Wann ist der Umzug der Schule Lebensbaumweg geplant? 
- Bleiben nach dem Auszug der GGS Heimersdorf noch Räumlichkeiten frei, 
oder wird der gesamte Komplex dann von der KGS Heimersdorf genutzt? 
- Die Punkte M76d und M76e wiedersprechen sich, dies müsste aufgeklärt wer-
den. 
- Wie viele Schüler der beiden Hauptschulen wurden im Vorfeld an einer Ge-
samtschule abgelehnt? 
 
Bezirksvertreter Herr Neumann bekräftigt nochmals den Beschluss der Bezirksvertre-
tung, dass am Schulstandort Holzheimer Weg eine Gesamtschule gefordert wird. 
Zu dem Alternativ-Vorschlag der Verwaltung im Bereich Netzestraße / Swinestraße 
eine Gesamtschule zu bauen verweist er auf eine Stellungnahme der Verwaltung, 
dass an diesem Standort bereits aufgrund der dortigen Hochspannungsleitungen der 
Bau einer Kita abgelehnt werden musste.

Daher sollte bei Punkt M76c der Standort Netzestraße / Swinestraße für eine Ge-
samtschule gestrichen werden. 
 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans geht zwar davon aus, dass es sich bei dem Grund-
stück Netzestraße / Swinestraße um ein anderes Grundstück handelt als für den Bau 
der Kita, dennoch sind zwei Gesamtschulen in unmittelbarer Nähe nicht zu befürwor-
ten. 
Bei der Ursula-Kuhr-Schule ho fft Herr Kleinjans, dass die dortigen Container, die 
derzeit nicht mehr genutzt werden, kurzfristig im Rahmen der anstehenden Baumaß-
nahmen entfernt werden. 
Bei der Förderschule Soldiner Str. sieht Herr Kleinjans dringenden Handlungsbedarf, 
die Schule ist an der Grenze der räumlichen Kapazitäten angekommen, hier kann 
nicht weiter abgewartet werden. 
 
Frau Danke nimmt nochmals Bezug auf ihre Frage wie viele Schüler der beiden 
Hauptschulen im Vorfeld an einer Gesamtschule abgelehnt wurden. Man sollte in 
diesem Zusammenhang durchaus nochmals prüfen, ob eine Zusammenlegung der 
beiden Hautschulen nicht doch Sinn machen würde, damit die Förderschule Soldiner 
Str. dann an den Standort der Hauptschule umziehen könnte. 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat der Stadt Köln 
(1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als 
Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige 
und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruk-
tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Ge-
staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird; 
(2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen 
und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen 
vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die 
politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von 
Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt 
werden wird; 
(3) beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor-
derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen 
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planungs-
rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung 
vorzulegen.  
(4) beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, 
kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung 
der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen.

Die Bezirksvertretung beschließt folgende Ergänzungen:  
- Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler unter TOP 8.3.1 in der 
Sitzung am 21.06.2018 „Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chor-
weiler“ wird nochmals bekräftigt. 
- Die Punkte M76a und M76b auf Seite 42 der Anlage werden gestrichen. 
- Bei Punkt M76c auf Seite 43 der Anlage wird der Standort Netzestraße / 
Swinestraße für eine Gesamtschule gestrichen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen 
 
__________________________________________________________  
Anmerkung: Der Beschluss der Bezirksvertretung vom 21.06.2018 liegt als Anlage 
bei.

Anlage 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 06.02.2019 
Auszug 
aus der Niederschrift der 37. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 21.06.2018  
öffentlich 
8.3.1 Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chorweiler  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis`90 / Die Grünen und Die Linke 
AN/0908/2018 
Bezirksbürgermeister Herr Zöllner ändert den Beschlusstext unter Ziffer 1. dahinge-
hend ab, dass es sich um die Kita Gutnickstraße handelt und nicht um die Kita 
Further Straße. 
Ferner soll der Beschlusstext noch um folgenden Passus ergänzt werden: 
 
Die Bezirksvertretung Chorw eiler bittet die Verw altung den Beschluss der Be-
zirksvertretung Chorw eiler vom 21.06.2018, TOP 8.3.1., AN/0910/2018, Initia-
tive zur Schulentw icklung im Bezirk Chorw eiler, bei der Überarbeitung der 
Schulentw icklungsplanung der aktualisierten Schulentw icklungsplanung von 
2016 mit zu berücksichtigen. 
Die Bezirksvertretung Chorw eiler bittet den Beschluss vom 21.06.2018, TOP 
8.3.1 dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner nächsten Sitzung 
zur Beratung vorzulegen. 
 
Bezirksvertreter Herr Schott, Frau Schott und Herr Roth erläutern die Anfrage. 
Herr Roth hofft sehr, dass auch die Ratsfraktion den Antrag entsprechend mittragen. 
 
Bezirksvertreter Herr Urmetzer unterstützt den Antrag grundsätzlich, dennoch sieht 
er den Gesamtschul-Standort ohne eine Turnhalle kritisch.  
 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans erläutert, dass man neue Wege gehen muss, und das 
nutzen soll was man hat, es muss dringend das Schulproblem angegangen werden, 
die Turnhalle kann später anders gelöst werden.

Zuletzt zitiert Herr Zöllner aus einem Schreiben des Schulleiters der Realschule. 
 
Geänderter Beschluss: 
Unter Berücksichtigung des aktualisierten Schulentwicklungsplanes 2016, unter Hin-
zunahme aktueller Entwicklungen in Form von neu entstandenem Wohnungsbau und 
nach oben zu korrigierendem Bevölkerungswachstum in Köln, fasst die Bezirksver-
tretung 6, teilweise in Abänderung des aktualisierten Schulentwicklungsplanes 2016, 
folgenden Beschluss: 
1. Die Planung zum Beschluss  zur Kapazitätserweiterung der KGS Gutnickstraße 
um die Erweiterungsfläche auf dem Gelände der heutigen KITA Gutnickstraße wird 
umgehend personalisiert und die Maßnahme umgesetzt( Schulentwicklungsplan  
(M71)  
2. Der Stadtbezirk 6 benötigt in Fühlingen eine weitere Grundschule. Diese neu zu 
errichtende 2-zügige Grundschule soll Potential zur Erweiterung haben. Die Verwal-
tung wird aufgefordert, einen Standort für ein solches Schulprojekt in Fühlingen zu 
finden. Ein möglicher Standort wäre das Grundstück des jetzigen Festplatzes an der 
Neusser Straße.  Den Festplatz kann entsprechend auf das Nachbargrundstück 
ausweichen.  
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, am ehemaligen Schulstandort der Hauptschule 
am Holzheimer Weg in Worringen den Neubau einer 4-zügigen Gesamtschule zu 
ermöglichen. Hierzu soll die Gesamtfläche des Grundstücks unter Hinzunahme , der 
Freiflächen und Sportplätze, des ehemaligen Turnhallengrundstücks – und auch der 
derzeit zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Flächen - sowie der Hausmeister-
wohnung und der Parkflächen überplant werden.  Die Altgebäude sind abzureißen, 
eine mehrgeschossige Neubauplanung ist zu erarbeiten und entsprechend umzuset-
zen. In der Neubauplanung müsste keine Turnhalle eingeplant werden, da hierzu die 
Fläche der Sportanlage am Erdweg in Worringen, die fußläufig erreichbar ist,  ge-
nutzt werden könnten. Eine Hausmeisterwohnung muss ebenfalls nicht geplant wer-
den, da die Aufgaben des Hausmeisters in Personalunion durch den Hausmeister mit 
Wohnung den Grundschulen „An den Kaulen“ übernommen werden können. 
4. Da eine Erweiterung der Förderschule Soldiner Straße mit den Förderschwerpunk-
ten Lernen und soziale und emotionale Entwicklung  am derzeitigen Standort nicht 
mehr möglich ist, die Kapazitätsgrenze der Schule aber bereits zu jetzigen Zeitpunkt 
überschritten ist, muss über eine mögliche Umsiedlung nachgedacht werden. Die 
Gustav-Heinemann-Hauptschule Karl -Marx-Allee verzeichnet rückläufige Schüler-
zahlen. Es ist zu prüfen ob eine Zusammenlegung der Gustav- Heinemann-
Hauptschule mit der Ursula-Kuhr-Hauptschule Volkhovener Weg am Standort Vol k-
hovener Weg realisiert werden kann. In den frei werdenden Standort der Gustav-
Heinemann-Hauptschule könnte die Förderschule Soldiner Straße ziehen. Die 
ÖPNV-Anbindung ist gegeben. 
5. Der dringend notwendige Erweiterungsbau zum Ganztagsausbau der Henry-Ford-
Realschule Karl-Marx-Allee (Projektnummer 16 -21235)  mit Planungsbeschluss vom 
10.07.2009 ist nun zügig voranzutreiben. 
6. Die aufgeführten Maßnahmen M72 werden nicht weiter verfolgt.

7. Zur Entschärfung des Schulnotstandes in Köln müssen unter Berücksichtigung der 
vorhandenen Infrastruktur bezirksübergreifende Lösungen für Kölner Schulen erörtert 
werden.  Hierbei ist der über genügend Flächenpotential verfügende Standbezirk 6 
als Standort eines Bildungscampus Köln-Nord zu betrachten. Wünschenswert ist ein 
Standort zwischen Mercatorstraße und Dresenhofweg. Die Erreichbarkeit ist über 
den S-Bahnanschluss der S11 bzw. S6 an der Haltestelle Blumenberg gegeben, die 
in 18 Minuten vom Hbf Köln u.a. über die Haltestellen Hansaring, Geldernstraße,  
Longerich erreicht wird. Das Einzugsgebiet für Schüler ginge somit weit über die 
Grenzen des Stadtbezirks hinaus. Die  Infrastruktur der anzusiedelnden Schulen, wie 
Mensa und Sportmöglichkeiten, kann weitestgehend  gemeinsam genutzt werden, 
sodass sich die Gesamtkosten für die zu errichtenden Schulen reduzieren werden. In 
einem Bildungscampus werden sich sämtliche benötigten Bildungseinrichtungen a b-
bilden lassen, sodass die Möglichkeit, besteht den Campus von der KITA bis zum 
Abitur zu durchlaufen.  Selbst eine Außenstelle der TH-Köln mit angeschlossenem 
Wohnheim wäre denkbar. 
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung den Beschluss der Be-
zirksvertretung Chorweiler vom 21.06.2018, TOP 8.3.1., AN/0910/2018, Initiative 
zur Schulentwicklung im Bezirk Chorweiler, bei der Überarbeitung der Schul-
entwicklungsplanung der aktualisierten Schulentwicklungsplanung von 2016 
mit zu berücksichtigen.  
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet den Beschluss vom 21.06.2018, TOP 
8.3.1 dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner nächsten Sitzung 
zur Beratung vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Anlage 6, Entwurf Niederschrfit BV Nippes 15.11.18

6054 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

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Geschäftsführung
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Herr Rupsch

Telefon: (0221) 221-95313
Fx : (0221) 221-95447
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de

Datum: 16.11.2018

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der
Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2018

öffentlich

9.2.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende

Schulen in Köln 2018
3179/2018

Herr Hofenbitzer beantwortet die Fragen der Bezirksvertreter wie folgt:

zu M57:

Bezüglich des Schulstandortes am ehemaligen NippesBad erklärt er auf Nachfra-
ge von Herrn Baumann, dass die Eltern bzw. die Schulkonferenz über das päda-
gogische Konzept der zukünftigen Grundschule entscheide. Von Seiten der
Stadtverwaltung werde die Einrichtung einer Montessorischule weder präferiert,
noch vorangetrieben. Für die Elternbefragung würden ca. ein Jahr vor Fertigstel-
lung alle in Frage kommenden Eltern angeschrieben, die im Schuleinzugsbiet
wohnen.

Auf Nachfrage von Herrn Happe erklärt er, dass ein Umzug der Montessorischule
Stammheimer Straße aufgrund einer notwendigen Gebäudesanierung erfolgen
müsse. Der daraus resultierende Umzug werde durch die Entwicklung des Schul-
standortes am ehemaligen NippesBad ebenfalls verzögert. Die Verwaltung ver-
folge das Ziel, Teilstandorte bzw. Zweigstellen zu Hauptstandorten umzuwandeln,
so auch bei der Zweigstelle Stammheimer Straße.

zu M58:

Auf Nachfrage von Herrn Hanna zu einem aktuellen Sachstand hinsichtlich der
konkreten Planungen will er aktuelle Informationen schriftlich nachreichen.

Auf Nachfrage von Frau Hölzing legt er dar, dass mit der Erweiterung der Mathil-
de-von-Mevissen-Grundschule verbundene Baumaßnahme eine Dauer von min-
destens fünf Jahren habe. Dieses sei kurzfristig nicht realisierbar.

Herr Bezirksbürgermeister Bernd Schößler merkt an, dass im Vorfeld der Erweite-
rung eine Änderung des B-Plans notwendig sei.

zu M64:
Auf Nachfragen von Herrn Baumann und Herrn Erkelenz führt er aus, dass das

Schulgelände Paul-Humburg-Straße Standort der Gesamtschule Nippes werden
solle. Das Gebäude müsse dringend saniert werden. Da für die Container im Park
keine dauerhafte Bauerlaubnis erteilt wurde, würden diese nach der Sanierung
vollständig entfernt. Die zurzeit auf dem Schulgrundstück befindlichen Container
sollen nach den jetzigen Planungen durch einen Erweiterungsbau ersetzt werden.

e zu M65:
Auf Nachfrage von Herrn Hanna erwidert er, dass nicht geplant sei, die Realschu-
len „auslaufen“ zu lassen. Auch die Edith-Stein-Realschule solle perspektivisch
nicht geschlossen werden. Er weist aber darauf hin, dass eine Schule zwingend
geschlossen werden müsse, wenn eine Mindestschülerzahl unterschritten werde.

eo zu M65a:
Auf Nachfrage von Frau Hölzing erklärt er, dass die Hauptschule Bülowstraße
zum Schuljahr 2021/2022 in das Schulgebäude Dagobertstraße umziehen solle.
Im Bezirk Nippes ständen — auch wenn die damit für die Schüler verbundene
Fahrerei kritisch gesehen werde — keine geeigneten Ausweichmöjglichkeiten zur
Verfügung. Bei weiterführenden Schulen dürfe man nicht nur stadtbezirksbezo-
gen, sondern stadtweit denken.

°e zu M65b:
Auf Nachfrage von Herrn Hanna und Herrn Steinbach führt er aus, dass das Ge-
lände, auf dem eine weiterführende Schule auf der Longericher Straße in Bilder-
stöckchen geplant werde, vermutlich der Deutschen Bahn gehöre. Es befinde
sich neben dem Penny-Markt. Die Eigentumsfrage werde noch abschließend ge-
klärt. Es sei noch nicht klar, ob sich hier eine Schule realisieren lasse. Die Über-
tragung der Planungshoheit müsse politisch forciert werden.

e zu M65c:
Auf Nachfrage von Herrn Baumann legt er dar, der Schulstandort Pallenbergstra-
ße werde zurzeit geprüft. Ob das Gebäude sanierbar und der Schulstandort reali-
sierbar sei könne noch nicht beurteilt werden

e zu M66:
Hinweise auf geeignete Flächen nehme die Verwaltung gerne entgegen. Der sog.
„Rübenacker“ (südl. der Bremerhavener Straße) werde zurzeit als Schulstandort
geprüft. Das Problem der Luftschneise sei bekannt und werde berücksichtigt.
Herr Bezirksbürgermeister Schößler weist darauf hin, dass ein sehr großes, zur-
zeit noch in Privatbesitz befindliches Grundstück am Lachemer Weg, nördlich der
HGK-Trasse, evtl. von der Stadt gekauft werden könne.
Das Grundstück zwischen Simonskaul und Neusser Straße komme für einen
Schulbau nicht in Frage.

e Auf Nachfrage von Frau Hölzing führt er aus, dass im Zuge der Wiedereinführung
von G9 die Gymnasien mehr Räume benötigten. Es sei daher unvermeidbar, die
Züge zu reduzieren bzw. Halbtagsschulen einzurichten.

Anschließend empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Rat, wie folgt zu beschlie-
Ren:

„Der Rat der Stadt Köln

9)

(8)

(4)

beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018“ als
Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige
und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruk-
tur im Wandel, G9, Inklusion) sowie Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Ge-
staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird;
beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen
und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen
vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die
politischen Gremien einzubringen. Dabei ist der Auftrag zur Priorisierung von
Schulbaumaßnahmen zu beachten, der mit einer gesonderten Vorlage erfüllt
werden wird;

beauftragt die Verwaltung insbesondere, die notwendigen Flächen für die erfor-
derlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen zu sichern und planungs-
rechtlich entwickeln und dieses Konzept zu einer weiteren Beschlussfassung
vorzulegen.

beauftragt die Verwaltung, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen,
kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung die vorliegende Fortschreibung
der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen.“

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (15)

05.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.11.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.11.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

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Details

Aktenzeichen
3179/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.02.2019
Erstellt
28.09.2018 08:20