V/0201/2006
Bau der öffentlichen Einrichtung "Kreativkai", -Baubeschluss-
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Beschlussvorlage
5624 Zeichen
V/0201/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Bau der öffentlichen Anlage "Kreativkai", -Baubeschluss-
Beratungsfolge
02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Bau der öffentlichen Anlage „Kreativkai“ gem. Planung vom 04.04.06 wird vorbehaltlich
der Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Erbbaurechtsnehmer und der Zustim-
mung des Rates des Stadt Münster zur Widmung der Anlage beschlossen.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die derzeitige Kostenschätzung von Baukosten in Höhe von
1.075.000 € ausgeht.
Ein Zuwendungsbescheid für Städtebaufördermittel in Höhe von 344.000 € für die Jahre 2008/09
liegt vor.
Die Folgekosten für die Unterhaltung der öffentlichen Flächen betragen ca. 1.800 €/Jahr.
Auf der Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages mit den Stadtwerken entstehen derzeit
Folgekosten für die Beleuchtungseinrichtung von ca. 20.000 €/Jahr. 114 Leuchten x 176,23 € je
Leuchte und Jahr. Da es sich bei der Beleuchtung nicht um die Standardstraßenbeleuchtung han-
delt, sind die Stadtwerke vom Grundsatz bereit, eine Sondervereinbarung abzuschließen. Die Mo-
dalitäten zur Abgeltung der Unterhaltungskosten sind noch zu vereinbaren. Insofern soll daher
zunächst für eine Probezeit von 2 Jahren nach dem bestehenden Vertrag abgerechnet und gleich-
zeitig die tatsächlichen Unterhaltungskosten ermittelt werden, die dann Grundlage für die Sonder-
vereinbarung sein können.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.- Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkung
Vorlagen-Nr.:
V/0201/2006
Auskunft erteilt:
Herr Leifken
Ruf:
492 61 81
E-Mail:
LeifkenA@stadt-muenster.de
Datum:
15.03.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0201/2006
stelle jahr €
6301.950.6100.4 Bauk.Str. Am Hawerkamp /
Kreativkai
2006 700.000 VE 2007
500.000 €
6301.950.6100.4 Bauk.Str. Am Hawerkamp /
Kreativkai
2007 500.000
Insgesamt: 1.200.000
Einnahmen
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
2008 /
2009
344.000 Entsprechen-
der Zuwen-
dungsbescheid
liegt vor. HHSt.
wird im Rah-
men der
nächsten
Haushalts-
beratungen
eingerichtet
Insgesamt: 344.000
Der Ausbau kann nur dann erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, wie u.a. Mittelbe-
reitstellung auch in den kommenden Jahren durch den Rat erfüllt sind.
Begründung:
Mit der Berichtsvorlage 427/2005 hatte die Verwaltung den politischen Gremien des Rates der
Stadt Münster das Ergebnis des Moderationsverfahrens zur Sicherung und Gestaltung einer öf-
fentlichen Wegefläche am Kreativkai vorgestellt. Mit der Vorlage 198/2006 ist die entsprechende
Widmung durch den Rat der Stadt Münster vorgesehen.
Die Entwurfsphase zur öffentlichen Anlage „Kreativkai“ ist mit dem Baubeschluss abgeschlossen.
Der Entwurf von Architekt Andreas Heupel berücksichtigt die grundlegenden Vorgaben des Kon-
sens der im Moderationsverfahren mit den Eigentümern und Erbbaurechtsnehmer der betroffenen
Grundstücke erzielt wurde:
¾ Erhaltung des industriellen Charakters und weitestgehende Berücksichtigung des vorhan-
denen Materialbestandes, wo notwendig, Ergänzung mit gleichwertigen Materialien
¾ Deutliche, robuste Markierung bzw. Trennung zwischen öffentlicher Wegefläche und Ha-
fenbereich
¾ Trennung zwischen öffentlicher und privater Fläche lediglich durch Materialwechsel in der
Oberflächengestaltung
Dem Entwurf, bzw. den nachfolgend aufgeführten Entwurfselementen haben der Gestaltungsbeirat
und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft im vergangenen
Jahr (Vorlage 427/2005) zustimmend zur Kenntnis genommen.
Als markantes Objekt trennen 50,0 cm hohe und 6 m lange Sichtbetonkörper die öffentliche Bewe-
gungsfläche vom Bereich der Hafenordnung. Sie nehmen auch die Funktion der Beleuchtung
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wahr. Der Abstand zwischen den Elementen beträgt 1,50 m. In den Lücken werden 15,0 cm hohe
Schwellenplatten eingefügt. Diese führen auf das Niveau der Bodenplatten am Hafenbecken, die
als 1,0 m breiter Streifen die Bewegungsfläche im Bereich der Hafenordnung darstellen. Alle lie-
genden Platten erhalten mittels einer beim Schalungsprozess eingelegten Matrize eine rutschfeste
Oberfläche, die auch eine Fremdnutzung durch Skater und Inliner ausschließt. Auf die liegenden
Platten wird dort verzichtet, wo die Kaikante aus Naturstein ausgebildet ist. Somit bleibt hier der
bestehende gestalterische Charme erlebbar (Hafenweg 24a – Hafenweg 30).
Neben den Sichtbetonkörpern wird es eine 3,50 m breite einheitlich mit Kopfsteinpflaster belegte
Fläche geben, die genauso wie die Betonelemente für die öffentliche Nutzung gewidmet wird. Der
öffentlich gewidmete Streifen wird somit insgesamt 4 ,00 m breit.
Die neu erlassene Stadthafenverordnung (Geltungsfrist bis 2012) erlaubt keine allgemeine öffentli-
che Nutzung der Wasserflächen. Aus diesem Grund muss auch auf eine bereits angedachte Trep-
penanlage am Hafenkopf zunächst verzichtet werden. Für die Wasserfläche und der südlichen
Hafenseite gilt mit der aktuellen Stadthafenverordnung zunächst der Vorrang der noch vorhande-
nen industriellen Nutzung.
Mit dem Bau der Anlage soll im Herbst dieses Jahres begonnen werden. Die Arbeiten sollen zur
Sommersaison 2007 abgeschlossen sein.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Entwurf der öffentlichen Anlage „Kreativkai“.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (2)
- Hafenweg 24a
- Am Hawerkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0201/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37