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V/0201/2006

Bau der öffentlichen Einrichtung "Kreativkai", -Baubeschluss-

Vorlage 18.04.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.05.2006, TOP 5.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5624 Zeichen

V/0201/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bau der öffentlichen Anlage "Kreativkai", -Baubeschluss- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Bau der öffentlichen Anlage „Kreativkai“ gem. Planung vom 04.04.06 wird vorbehaltlich 
der Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Erbbaurechtsnehmer und der Zustim-
mung des Rates des Stadt Münster zur Widmung der Anlage beschlossen.  
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die derzeitige Kostenschätzung von Baukosten in Höhe von 
1.075.000 € ausgeht. 
Ein Zuwendungsbescheid für Städtebaufördermittel in Höhe von  344.000 € für die Jahre 2008/09 
liegt vor.  
 
Die Folgekosten für die Unterhaltung der öffentlichen Flächen betragen ca. 1.800 €/Jahr.  
 
Auf der Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages mit den Stadtwerken entstehen derzeit  
Folgekosten für die Beleuchtungseinrichtung von ca. 20.000 €/Jahr. 114 Leuchten x 176,23 € je 
Leuchte und Jahr. Da es sich bei der Beleuchtung nicht um die Standardstraßenbeleuchtung han-
delt, sind die Stadtwerke vom Grundsatz bereit, eine Sondervereinbarung abzuschließen. Die Mo-
dalitäten zur Abgeltung der Unterhaltungskosten sind noch zu vereinbaren. Insofern soll daher 
zunächst für eine Probezeit von 2 Jahren nach dem bestehenden Vertrag abgerechnet und gleich-
zeitig die tatsächlichen Unterhaltungskosten ermittelt werden, die dann Grundlage für die Sonder-
vereinbarung sein können. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkung 
Vorlagen-Nr.: 
V/0201/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Leifken 
Ruf: 
492 61 81 
E-Mail: 
LeifkenA@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0201/2006 
stelle jahr € 
6301.950.6100.4 Bauk.Str. Am Hawerkamp / 
Kreativkai 
2006 700.000 VE 2007 
500.000 € 
6301.950.6100.4 Bauk.Str. Am Hawerkamp / 
Kreativkai 
2007 500.000  
 
Insgesamt: 1.200.000  
 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
  2008 / 
2009 
344.000 Entsprechen-
der Zuwen-
dungsbescheid 
liegt vor. HHSt. 
wird im Rah-
men der 
nächsten 
Haushalts- 
beratungen  
eingerichtet 
     
 
Insgesamt: 344.000  
 
Der Ausbau kann nur dann erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, wie u.a. Mittelbe-
reitstellung auch in den kommenden Jahren durch den Rat erfüllt sind. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Berichtsvorlage 427/2005 hatte die Verwaltung den politischen Gremien des Rates der 
Stadt Münster das Ergebnis des Moderationsverfahrens zur Sicherung und Gestaltung einer öf-
fentlichen Wegefläche am Kreativkai vorgestellt. Mit der Vorlage 198/2006 ist die entsprechende 
Widmung durch den Rat der Stadt Münster vorgesehen. 
 
Die Entwurfsphase zur öffentlichen Anlage „Kreativkai“ ist mit dem Baubeschluss abgeschlossen. 
Der Entwurf von Architekt Andreas Heupel berücksichtigt die grundlegenden Vorgaben des Kon-
sens der im Moderationsverfahren mit den Eigentümern und Erbbaurechtsnehmer der betroffenen 
Grundstücke erzielt wurde: 
 
¾ Erhaltung des industriellen Charakters und weitestgehende Berücksichtigung des vorhan-
denen Materialbestandes, wo notwendig, Ergänzung mit gleichwertigen Materialien 
¾ Deutliche, robuste Markierung bzw. Trennung zwischen öffentlicher Wegefläche und Ha-
fenbereich 
¾ Trennung zwischen öffentlicher und privater Fläche lediglich durch Materialwechsel in der 
Oberflächengestaltung 
 
Dem Entwurf, bzw. den nachfolgend aufgeführten Entwurfselementen haben der Gestaltungsbeirat 
und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft im vergangenen 
Jahr (Vorlage 427/2005) zustimmend zur Kenntnis genommen.  
 
Als markantes Objekt trennen 50,0 cm hohe und 6 m lange Sichtbetonkörper die öffentliche Bewe-
gungsfläche vom Bereich der Hafenordnung. Sie nehmen auch die Funktion der Beleuchtung

- 3 - 
V/0201/2006 
wahr. Der Abstand zwischen den Elementen beträgt 1,50 m. In den Lücken werden 15,0 cm hohe 
Schwellenplatten eingefügt. Diese führen auf das Niveau der Bodenplatten am Hafenbecken, die 
als 1,0 m breiter Streifen die Bewegungsfläche im Bereich der Hafenordnung darstellen. Alle lie-
genden Platten erhalten mittels einer beim Schalungsprozess eingelegten Matrize eine rutschfeste 
Oberfläche, die auch eine Fremdnutzung durch Skater und Inliner ausschließt. Auf die liegenden 
Platten wird dort verzichtet, wo die Kaikante aus Naturstein ausgebildet ist. Somit bleibt hier der 
bestehende gestalterische Charme erlebbar (Hafenweg 24a – Hafenweg 30). 
 
Neben den Sichtbetonkörpern wird es eine 3,50 m breite einheitlich mit Kopfsteinpflaster belegte 
Fläche geben, die genauso wie die Betonelemente für die öffentliche Nutzung gewidmet wird. Der 
öffentlich gewidmete Streifen wird somit insgesamt 4 ,00 m breit.  
 
Die neu erlassene Stadthafenverordnung (Geltungsfrist bis 2012) erlaubt keine allgemeine öffentli-
che Nutzung der Wasserflächen. Aus diesem Grund muss auch auf eine bereits angedachte Trep-
penanlage am Hafenkopf zunächst verzichtet werden. Für die Wasserfläche und der südlichen 
Hafenseite gilt mit der aktuellen Stadthafenverordnung zunächst der Vorrang der noch vorhande-
nen industriellen Nutzung.  
 
Mit dem Bau der Anlage soll im Herbst dieses Jahres begonnen werden. Die Arbeiten sollen zur 
Sommersaison 2007 abgeschlossen sein.  
 
 
 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Entwurf der öffentlichen Anlage „Kreativkai“.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hafenweg 24a
  • Am Hawerkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0201/2006
Typ
Vorlage
Datum
18.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37