Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Erstellung eines Konzeptes zur dritten Ausbaustufe der Ladeinfrastrukturentwicklung in Köln (LIS Köln 2035)
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1432/2025 vom 01.08.2025
Stand: Am 04.09.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Keine Relevanz für Öffentlichkeit Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 2 Stellungnahme RPA
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/ 2 14 .07.2025 141/1 68 Beschlussvorlage 1432/2025: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Erstellung eines Konzeptes zur dritten Ausbaustufe der Ladeinfrastrukturentwicklung in Köln (LIS Köln 2035) Voraussichtliche Auftragssumme rund 152.941 Euro netto, 182.000 Euro brutto (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/28/07/25) Sehr geehrte Damen und Herren, die im Betreff genannte Beschlussvorlage wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 30.05.2025 per Session vorgelegt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit hat das Rechnungsprüfungsamt am 10.06.2025 zahlreiche Fragen an 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung gerichtet, die am 07.07.2025 ausführlich beantwortet wurden. Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes (LIS Köln 2035) ist nachvollziehbar dargelegt. Das Konzept soll durch externe Gutachterinnen und Gutachter fachlich erarbeitet werden, da das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hierzu weder über das er- forderliche Fachwissen noch über ausreichende personelle Kapazitäten verfüge. Nach vorliegenden Angaben sei derzeit weder eine Neubesetzung vakanter Stellen noch die Einrichtung zusätzlicher Stellen möglich. Hervorzuheben ist, dass die Verwaltung ungeachtet der eingeschränkten personellen Kapazitäten eine erweiterte Bestandsaufnahme in Eigenleistung durchführen wird. Geplant sei eine flächendeckende Befragung von Unternehmen im Stadtgebiet zur geplanten Ladeinfrastruktur, damit diese als zukünftiger Bestand berücksichtigt wer- den könne. Zudem stehe die Stadt Köln seit vielen Jahren in engem und kontinuierlichem Aus- tausch mit mehreren deutschen Großstädten zum Thema Ladeinfrastruktur, die hier- durch gewonnenen Erkenntnisse sollen in die geplante Untersuchung einbezogen werden. 16 1 - 2 - Laut Beschlussvorlage sei „eine möglichst rasche Beauftragung angezeigt“. Es ist jedoch zu beachten, dass gemäß den Förderbedingungen „die Maßnahme erst be- auftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde“. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ist der Bedarf zur Beauftragung externer Gutachterinnen und Gutachter nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 1432/2025 Freigabedatum 01.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Erstellung eines Konzeptes zur dritten Ausbaustufe der Ladeinfrastrukturentwicklung in Köln (LIS Köln 2035) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln den Be- darf für die externe Beauftragung zur Erarbeitung der dritten Ausbaustufe der Ladeinfrastruk- turentwicklung in Köln (LIS Köln 2035) in Höhe von 182.000 € fest und beauftragt die Verwal- tung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens. Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 182.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 24.06.2021 (Vorlagen-Nr. 0309/2021) unter Beschlusspunkt 5 beauftragt, „parallel zur Umsetzung der nächsten La- destationsbaustufe die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten, in dem untersucht wird, wie die Ladeinfrastruktur, für die sich die Stadt verantwortlich zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen kann, mittel- bis langfristig, […], nachfragegerecht weiterentwickelt werden sollte. Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs vorzunehmen sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen Raum be- nötigte Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. […].“ Mit Öffnung des Marktes für Drittanbieter (Vorlagen-Nr. 3847/2023; nichtöffentlich) können in- teressierte Unternehmen seit dem 01.02.2024 einen Rahmenvertrag mit der Stadt Köln ab- schließen, der sie berechtigt, Anträge auf die Gestattung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu stellen. Seit der Marktöffnung verzeichnet die Stadt Köln ein stark wachsendes Interesse am Ausbau der Ladeinfrastruktur. Die Vielzahl an eingehenden Anträgen zeigt den hohen Bedarf und die Dynamik in diesem Bereich. Um diese Entwicklung geordnet, effizient und im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu steuern, arbeitet die Verwaltung intensiv daran, klarere und fachlich fundierte Kriterien sowie belastbare Zielwerte für die benötigte Ladeleistung im Stadt- 3 gebiet zu erarbeiten. So kann nicht nur der personelle Aufwand in der Bearbeitung effizient gestaltet, sondern auch eine ausgewogene und bedarfsgerechte Verteilung der Ladesäulen im gesamten Stadtgebiet sichergestellt werden. Ziel des Konzeptes Mit einem gesamtstädtischen Ladeinfrastrukturkonzept (LIS Köln 2035) sollen die Grundlagen für die Steuerung des Ladeinfrastrukturangebots in Köln für die Zeit bis 2035 geschaffen wer- den. Im Zentrum steht eine qualifizierte Prognose des künftig zu erwartenden Ladebedarfs. Hierauf aufbauend wird der Bedarf differenziert nach Teilräumen des Stadtgebiets dargestellt und da- bei die heterogene Raumstruktur des Stadtgebiets mit seinen unterschiedlichen Funktionen und Nutzungen berücksichtigen. Mit dem Konzept erhält die Verwaltung die notwendige Steu- erungsgrundlage und kann den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in ei- nem geregelten, an den städtischen Zielsetzungen ausgerichteten Verfahren weiterführen. Kurzbeschreibung der zu beauftragenden Arbeitspakete Die Erstellung des Konzepts gliedert sich in vier thematische Arbeitspakete (AP) sowie ein übergeordnetes AP „Projektsteuerung und Dokumentation“. Im AP 1 „Grundlagenanalyse“ soll zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme für die sich anschließenden Untersuchungen durchgeführt werden. Hierbei sollen neben den Para- metern „vorhandene Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten (öffentlich zugänglichen) Raum“ und „aktueller Fahrzeugmix“ auch allgemeine, soziodemografische und raumstruktu- relle Parameter (u.a. Anzahl der Haushalte, Altersmix der Bevölkerung) herangezogen wer- den. Die der Verwaltung vorliegenden Daten werden dem Gutachter bzw. der Gutachterin ent- sprechend zur Verfügung gestellt. Im AP 2 „Trendanalyse und Szenarioentwicklung“ geht es um eine möglichst qualifizierte Abschätzung, wie sich verschiedene Parameter (vgl. Grundlagenanalyse) entwickeln werden, die Art und Maß der bis 2035 benötigten Ladeinfrastruktur maßgeblich beeinflussen. Auf die- ser Basis sollen insgesamt drei verschiedene Entwicklungsszenarien ausgearbeitet werden, die abschließend einer gutachterlichen Bewertung unterzogen werden sollen. Dabei sollen je- weils die 5-Jahresziele 2030 und 2035 betrachtet werden. In diesem Arbeitspaket soll außer- dem untersucht werden, welche Möglichkeiten die Stadt hat, proaktiv Einfluss auf die Errich- tung von Ladeinfrastruktur durch Dritte auf privaten (öffentlich zugänglichen) Flächen zu neh- men. Im AP 3 „Bedarfsanalyse“ soll der konkrete Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruk- tur in Köln bis 2035 ermittelt werden. Die Zielwerte sollen jeweils für alle Szenarien dargestellt werden und sind räumlich mindestens entsprechend der Raumtypologisierung des „Köln Kata- logs“ 1 zu differenzieren. Eine Verfeinerung auf Bezirks-/ Stadtteil- oder Quartiersebene wird angestrebt. Für das Ausrollen von Ladeinfrastruktur auf städtischen Flächen (öffentliches Straßenland und fiskalische, öffentlich zugängliche Flächen) soll ein rechtssicheres Vorgehen erarbeitet wer- den, das möglichst ressourceneffizient für die Stadtverwaltung ist und gleichzeitig für die Lad- einfrastrukturanbieter so attraktiv ist, dass der in dem Konzept definierte Aufwuchs von Lade- leistung im Betrachtungszeitraum erreicht werden kann. Aus Sicht der Verwaltung erscheint hier insbesondere ein Konzessionsmodell mit Loszuteilung zielführend zu sein. Rechtlich be- darf es hier einer Einschätzung, ob das neue Verfahren auf das alte Verfahren aufbauen kann. Um mit der baulichen Umsetzung zeitnah an das ausgearbeitete Konzept anknüpfen zu kön- nen, soll das zu beauftragende Gutachterbüro in einem letzten AP 4 „Ausschreibungsunter- lagen“ die für eine Ausschreibung bzw. Konzessionsvergabe notwendigen Unterlagen für die 1 Link: https://www.stadt -koeln.de/mediaasset/content/pdf15/koeln_katalog_2022 -09.pdf 4 Verwaltung erarbeiten. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass es jeweils für die Jahre 2030 und 2035 eine Ausschreibung bzw. Konzessionsvergabe geben wird. Nach Umsetzung der ersten Stufe in 2030 und vor Ausschreibung der zweiten Ausbaustufe, soll die Verwaltung in die Lage versetzt werden, prüfen zu können, ob die Ziele des Vorzugs- szenarios noch gültig sind. Hierfür soll das zu beauftragende Gutachterbüro eine geeignete Prüfmatrix entwickeln. Es soll außerdem gewährleistet werden, dass an den aktuellen Pro- zess, welcher sich durch die Marktöffnung innerhalb der Verwaltung zur Prüfung und Geneh- migung von Ladesäulenstandorten etabliert hat, angeknüpft werden kann. Hierzu soll eine kri- tische Überprüfung der bestehenden Strukturen und Prozesse erfolgen und seitens des Gut- achters bzw. der Gutachterin gegebenenfalls konkrete Vorschläge für Anpassungen oder Op- timierungen gemacht werden. Kosten Der mit der Erstellung des beschriebenen Konzepts zur weiteren Ladeinfrastrukturentwicklung in Köln verbundene Arbeitsumfang kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht in Eigenleistung durch die Verwaltung erfolgen und bedarf daher einer externen Vergabe. Fer- ner ist das notwendige Fachwissen für eine vollumfängliche Bearbeitung der benötigten Leis- tungen aktuell nicht vorhanden. Die Gesamtkosten für die Erstellung des Konzeptes belaufen sich gemäß indikativem Angebot auf ca. 182.000 Euro brutto – ohne Förderung und setzen sich wie folgt zusammen: Grundlagenanalyse – Elektromobilität in Köln (AP 1): 32.000 € Trendanalyse und Szenarioentwicklung (AP 2): 50.000 € Bedarfsanalyse (AP 3) 8.000 € Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen (AP 4) 35.000 € Projektsteuerung und Dokumentation (AP 5) 28.000 € ________________________________________________________________________ Gesamtsumme des Angebots (netto): 153.000 € Mehrwertsteuer 19%: 29.070 € Gesamtsumme des Angebots (brutto): 182.070 € Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass im Jahr 2025 Kosten für das AP1 (38.000 Euro brutto) und die übrigen Kosten im Haushaltsjahr 2026 (144.000 Euro brutto) an- fallen werden. Fördermittel Die Verwaltung hat im Mai 2025 einen Antrag für das NRW-Förderprogramm „Kommunale Konzepte für öffentliche Ladeinfrastruktur“ gestellt. Die Förderquote beträgt 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 70.000 Euro brutto. Finanzierung 5 Für die externe Beauftragung der Erstellung eines Konzeptes zur weiteren Ladeinfrastruk- turentwicklung in Köln bis 2035 werden konsumtive Mittel in Höhe von rund 182.000 Euro er- forderlich. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergeb- nisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für das Jahr 2025 (rd. 38.000 Euro) und für das Jahr 2026 (rd. 144.000 Euro) zur Verfügung. Es liegt für dieses Konzept keine rechtliche Notwendigkeit vor. Allerdings wird durch das Kon- zept und der darauf basierenden Ausschreibung bzw. Konzessionsvergabe die derzeitige – mit enormen Personalaufwand verbundene – prinzipiell unbeschränkte, Prüf-, Genehmigungs- und Zubaupraxis in Bezug auf öffentliche Ladeinfrastruktur wieder einem strukturierten, plan- baren und letztlich durch die Stadtverwaltung kontrollierten Verfahren zugeführt. Damit wer- den die begrenzten personellen Ressourcen künftig deutlich zielgerichteter eingesetzt als dies momentan der Fall ist. Aus den genannten Gründen ist eine möglichst rasche Beauftragung angezeigt. Zumal aktuell eine Förderung i.H.v. 70.000 Euro in Anspruch genommen werden kann. Ob künftig für das Vorhaben noch Fördermittel eingetrieben werden können, ist nicht sicher. Art und Umfang der zu beauftragenden Leistungen wurden auf das notwendige Maß be- schränkt. Der Auftrag, in AP 3 auch Möglichkeiten zu eruieren, wie die Verwaltung aktiv die Ausbauaktivitäten von privaten Dritten heben kann, dient auch dem Ziel, die Kosten für die Stadt Köln im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes so gering wie möglich zu halten. Nicht erfolgte Beteiligung des Fachausschusses Vor dem Hintergrund der inzwischen geltenden verwaltungsinternen Maßgaben zur Haus- haltsbewirtschaftung war zwischenzeitlich unklar, ob und wie die Maßnahme finanziert werden kann. Nach Abschluss dieser Prüfung und der verwaltungsinternen Befürwortung der Maß- nahme hat die Verwaltung umgehend die vorliegende Beschlussvorlage erstellt. Die letzte Sit- zung des Verkehrsausschusses in dieser Legislaturperiode konnte allerdings wegen des Prüf- aufwandes nicht mehr erreicht werden. Es wurde eine Förderung für das zu beauftragende Gutachten beantragt. Erst nach der Bewil- ligung kann die Ausschreibung erfolgen. Ab Bewilligungsdatum muss das Gutachten innerhalb eines Jahres fertiggestellt sein. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2026 gültig und es nicht absehbar, ob diese verlängert wird. Das Projekt muss bis dahin abgeschlossen sein. Sollte also vor der Kommunalwahl keine Entscheidung getroffen werden, würde sich dies negativ auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln auswirken. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Mit dem weiteren Ausbau des Ladesäulennetzes werden die Grundlagen dafür gelegt, die Umrüstung der Kraftfahrzeugflotte auf umwelt- und klimafreundliche Antriebe zu beschleuni- gen und somit einen Beitrag zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes zu leisten. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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