4031/2017
Hundefreilauffläche im Böckingpark
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Böckingpark Eingabe Fesl
2964 Zeichen
Mit dieser Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung beantragen ich für den Böckingpark in Köln Mülheim ein umzäuntes Gehege / Freilauffläche für Hunde. Richarda Fesl ◊ Düsseldorfer Str. 53 ◊ 51063 Köln ◊ 0221 788 59 88 Rife1972@gmx.net Folgende Ausgangsbasis: Köln Mülheim ist ein großer Stadtteil und verfügt über eine Hunde Freilauffläche im Stadtgarten Mülheim. Diese ist gerade für ältere oder kranke Hundebesitzer, aus meiner Wohngegend, aufgrund der Entfernung zum Stadtgarten, nur schwer zu erreichen. Darüber hinaus können Hunde, die noch keinen guten Rückruf haben, von verantwortungsvollen Hundebesitzern nicht freigelassen werden. Insbesondere da die Möglichkeit gegeben ist, dass der Hund abhaut, oder auf den Weg rennt … Daher finden die Hunde keinen Raum, um ihre natürlichen Instinkte auszuleben. Der Böckingpark in Köln Mülheim ist ein überschaubarer Park. Der gerade in den letzten Jahren (im mittleren Teil) vermehrt von Familien auch als Picknick - und Spielwiese genutzt wird. Diese positive Entwicklung wird im Veedel sehr positiv wahrgenommen. Viele Hundebesitzer lassen jedoch ihre großen und oder unerzogenen Hunde entgegen der Stadt- Verordnung frei durch den Park laufen. Dadurch kommt es immer wieder zu unangenehmen Situationen. So z.B. beschweren sich Fahrradfahrer, Sportler, Eltern, selbst Hundebesitzer, die keine unkontrollierten Hundekontakte möchten, über diese unbefriedigende Situation. Aufgrund dieser Ausgangssituation möchte ich Ihnen daher folgende Anregung mitteilen: Im Böckingpark gibt es meiner Einschätzung nach die Möglichkeit eine kleine Fläche einzuzäunen (Grenze zum Clevischen Ring). Diese Fläche wird, auf Grundlage meiner Beobachtung, nicht bzw. wenn überhaupt von Hundebesitzern genutzt. Die Fläche grenzt nicht direkt an Wohnraum, bzw. an einer sozialen Einrichtung. Die Grenze zum Clevischen Ring ist durch eine Mauer zur Straße hin getrennt. Wo läge m.E. der Vorteil: Andere Bürger, wie z.B. Sportler, Eltern, Kleinkinder, Senioren sowie andere Hundebesitzer würden nicht durch freilaufende Hunde belästigt, bzw. haben die Möglichkeit die Hundebesitzer auf das Gehege zu verweisen. Dieser konkrete Lösungsvorschlag wird m. E. viel Druck und Unmut aus der Situation nehmen. Hundebesitzer haben die Chance mit ihrem Hund in einem geschützten Bereich zu spielen und zu trainieren. Es gibt die Möglichkeit, für Hunde, durch den geschützten Rahmen in gesteuerte Hundekontakte zu gehen und sich so natürlich zu begegnen. Hunde brauchen eine natürliche Möglichkeit der Begegnung, damit deren Sozialverträglichkeit und auch der Gehorsam gefördert wird. M.E. würde dieses Freilauf- Gehege für ein besseres und entspannteres Umgehen im Miteinander sorgen. Da es für alle Bürger, die die Parkanlage nutzen zu einer Win Win Situation käme. In einigen Städten wie z.B. Berlin gibt es solche Angebote schon und diese werden von den jeweiligen Stadtteilen sehr gut angenommen.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2468 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 4031/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Hundefreilauffläche im Böckingpark Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich für die Eingabe der Bürgerin. Die Bezirksvertretung lehnt die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Böckingpark ab. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 2 Begründung: Das für die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Böckingpark in Köln-Mülheim vorgeschlagene Gelände ist aus Sicht des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen dafür ungeeignet. Die vorgeschlagene Fläche liegt direkt angrenzend an der viel befahrenen Straße Clevischer Ring. Sie müsste daher zweckmäßigerweise eingezäunt werden. Bei einer Einfriedung bleibt es nicht bei der einmaligen Ausgabe für Anschaffung und Bau des Zau- nes. Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht für die Anlage, würden jährlich weitere Kosten für den Unterhalt, also Kontrolle und Reparatur z.B. nach Vandalismus, anfallen. Dafür sind beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen jedoch keine finanziellen Mittel vorhanden. Neben den genannten technischen und finanziellen Gesichtspunkten sprechen auch einige rechtliche Vorgaben, u.a. wie sie sich aus der Kölner Stadtordnung (KSO) ergeben, gegen die Einrichtung einer Freilauffläche. Die KSO schränkt die Nutzung öffentlicher Grünanlagen im Bereich der Hundefreilauf- flächen für andere Bürgerinnen und Bürger für Sport und Spiele durch den § 24 (6) Nr.5 KSO sehr stark ein und nach § 26 KSO wäre dort dann z.B. auch das Grillen verboten. Erfahrungsgemäß wird zudem der Hundekot von den Tierhaltern nicht, wie auch für Freilaufflächen gesetzlich vorgegeben, eingesammelt. Dies alles würde eine größere Bevölkerungsgruppe zugunsten der kleineren der Hun- dehalter benachteiligen. Nach Einschätzung des Fachamtes ist die Parkfläche außerdem mit insgesamt ca. 28.000 m², inclu- sive Kinderspielplatz zu klein, um neben dem Teil der häufig für Ballspiele genutzt wird, noch eine ausreichend große Freilauffläche nur für Hunde abzugrenzen. Sollte die Einrichtung einer Freilauffläche von der Bezirksvertretung dennoch beschlossen werden, müsste die Finanzierung gesichert sein. Eventuell könnten hierfür Mittel aus dem sog. Stadtverschö- nerungsprogramm verwendet werden. Anlagen
Böckingpark KölnGIS
442 Zeichen
E 32360089 N 5648522 E 32359739N 5648318 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Luftbild 2016, Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1403 Datum: 21.12.2017 KölnGIS 100 m
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4031/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.12.2017
- Erstellt
- 21.12.2017 11:04