Mandari Insight

4031/2017

Hundefreilauffläche im Böckingpark

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.12.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.01.2018, TOP 2.3

Böckingpark Eingabe Fesl

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Böckingpark KölnGIS

· application/pdf

Ansehen

Böckingpark Eingabe Fesl

2964 Zeichen

Mit dieser Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung beantragen ich für den Böckingpark in Köln 
Mülheim ein umzäuntes Gehege / Freilauffläche für Hunde. 
Richarda Fesl  ◊  Düsseldorfer Str. 53  ◊  51063 Köln  ◊  0221 788 59 88 
Rife1972@gmx.net 
 
Folgende Ausgangsbasis: 
Köln Mülheim ist ein großer Stadtteil und verfügt über eine Hunde Freilauffläche im Stadtgarten 
Mülheim.  
Diese ist gerade für ältere oder kranke Hundebesitzer, aus meiner Wohngegend, aufgrund der 
Entfernung zum Stadtgarten, nur schwer zu erreichen. Darüber hinaus können Hunde, die noch 
keinen guten Rückruf haben, von verantwortungsvollen Hundebesitzern nicht freigelassen werden. 
Insbesondere da die Möglichkeit gegeben ist, dass der Hund abhaut, oder auf den Weg rennt … 
Daher finden die Hunde keinen Raum, um ihre natürlichen Instinkte auszuleben. 
Der Böckingpark in Köln Mülheim ist ein überschaubarer Park. Der gerade in den letzten Jahren (im 
mittleren Teil) vermehrt von Familien auch als Picknick - und Spielwiese genutzt wird. Diese positive 
Entwicklung wird im Veedel sehr positiv wahrgenommen. 
Viele Hundebesitzer lassen jedoch ihre großen und oder unerzogenen Hunde entgegen der Stadt- 
Verordnung frei durch den Park laufen. Dadurch kommt es immer wieder zu unangenehmen 
Situationen. So z.B. beschweren sich Fahrradfahrer, Sportler, Eltern, selbst Hundebesitzer, die keine 
unkontrollierten Hundekontakte möchten, über diese unbefriedigende Situation. 
Aufgrund dieser Ausgangssituation möchte ich Ihnen daher folgende Anregung mitteilen: 
Im Böckingpark gibt es meiner Einschätzung nach die Möglichkeit eine kleine Fläche einzuzäunen 
(Grenze zum Clevischen Ring). Diese Fläche wird, auf Grundlage meiner Beobachtung, nicht bzw. 
wenn überhaupt von Hundebesitzern genutzt. Die Fläche grenzt nicht direkt an Wohnraum, bzw. an 
einer sozialen Einrichtung. Die Grenze zum Clevischen Ring ist durch eine Mauer zur Straße hin 
getrennt. 
Wo läge m.E. der Vorteil: 
Andere Bürger, wie z.B. Sportler, Eltern, Kleinkinder, Senioren sowie andere Hundebesitzer würden 
nicht durch freilaufende Hunde belästigt, bzw. haben die Möglichkeit die Hundebesitzer auf das 
Gehege zu verweisen. Dieser konkrete Lösungsvorschlag wird m. E. viel Druck und Unmut aus der 
Situation nehmen. 
Hundebesitzer haben die Chance mit ihrem Hund in einem geschützten Bereich zu spielen und zu 
trainieren. Es gibt die Möglichkeit, für Hunde, durch den geschützten Rahmen in gesteuerte 
Hundekontakte zu gehen und sich so natürlich zu begegnen. Hunde brauchen eine natürliche 
Möglichkeit der Begegnung, damit deren Sozialverträglichkeit und auch der Gehorsam gefördert 
wird. 
M.E. würde dieses Freilauf- Gehege für ein besseres und entspannteres Umgehen im Miteinander 
sorgen. Da es für alle Bürger, die die Parkanlage nutzen zu einer Win Win Situation käme. 
In einigen Städten wie z.B. Berlin gibt es solche Angebote schon und diese werden von den jeweiligen 
Stadtteilen sehr gut angenommen.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2468 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 4031/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Hundefreilauffläche im Böckingpark 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich für die Eingabe der Bürgerin.  
 
Die Bezirksvertretung lehnt die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Böckingpark ab.  
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018

2 
Begründung: 
Das für die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Böckingpark in Köln-Mülheim vorgeschlagene 
Gelände ist aus Sicht des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen dafür ungeeignet.  
 
Die vorgeschlagene Fläche liegt direkt angrenzend an der viel befahrenen Straße Clevischer Ring. 
Sie müsste daher zweckmäßigerweise eingezäunt werden.  
 
Bei einer Einfriedung bleibt es nicht bei der einmaligen Ausgabe für Anschaffung und Bau des Zau-
nes. Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht für die Anlage, würden jährlich weitere Kosten für 
den Unterhalt, also Kontrolle und Reparatur z.B. nach Vandalismus, anfallen. Dafür sind beim Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen jedoch keine finanziellen Mittel vorhanden.  
 
Neben den genannten technischen und finanziellen Gesichtspunkten sprechen auch einige rechtliche 
Vorgaben, u.a. wie sie sich aus der Kölner Stadtordnung (KSO) ergeben, gegen die Einrichtung einer 
Freilauffläche. Die KSO schränkt die Nutzung öffentlicher Grünanlagen im Bereich der Hundefreilauf-
flächen für andere Bürgerinnen und Bürger für Sport und Spiele durch den § 24 (6) Nr.5 KSO sehr 
stark ein und nach § 26 KSO wäre dort dann z.B. auch das Grillen verboten. Erfahrungsgemäß wird 
zudem der Hundekot von den Tierhaltern nicht, wie auch für Freilaufflächen gesetzlich vorgegeben, 
eingesammelt. Dies alles würde eine größere Bevölkerungsgruppe zugunsten der kleineren der Hun-
dehalter benachteiligen.  
 
Nach Einschätzung des Fachamtes ist die Parkfläche außerdem mit insgesamt ca. 28.000 m², inclu-
sive Kinderspielplatz zu klein, um neben dem Teil der häufig für Ballspiele genutzt wird, noch eine 
ausreichend große Freilauffläche nur für Hunde abzugrenzen.  
 
Sollte die Einrichtung einer Freilauffläche von der Bezirksvertretung dennoch beschlossen werden, 
müsste die Finanzierung gesichert sein. Eventuell könnten hierfür Mittel aus dem sog. Stadtverschö-
nerungsprogramm verwendet werden.  
 
Anlagen

Böckingpark KölnGIS

442 Zeichen

E 32360089
N 5648522
E 32359739N 5648318
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Luftbild 2016, Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:1403   Datum: 21.12.2017
KölnGIS
100 m

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4031/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.12.2017
Erstellt
21.12.2017 11:04