BV9/233/2025
Kölner Landstraße – Überarbeitung der Planungen zum Fahrbahnrandparken und Schutz des Radverkehrs - Antrag von Frau Hümmerich und Herrn Gencer; CDU
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Antrag
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BV9/233/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 24.11.2025 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes 9 Frau Schwanke Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 05.12.2025 Betrifft: Kölner Landstraße – Überarbeitung der Planungen zum Fahrbahnrandparken und Schutz des Radverkehrs - Antrag von Frau Hümmerich und Herrn Gencer; CDU Antrag: Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, die in der Informationsvorlage BV9/219/2025 dargestellten Planungen zum Fahrbahnrandparken und zur Sicherung des Radwegs im Abschnitt Kölner Landstraße 235–249 erneut zu überprüfen und anzupassen. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird die Verwaltung insbesondere gebeten, 1. eine Prüfung eines Parkstreifens auf dem linken Fahrstreifen (stadtauswärts) vorzunehmen, da dort keine Dooring-Gefahr für den Radverkehr besteht und dieser Ansatz dem ursprünglichen Prüfauftrag unter Punkt 2 des Beschlusses BV9/235/2022 („ausnahmsweise großzügiges Parken ermöglichen“) näherkommt. 2. Alternativen zur Sperrung eines Fahrstreifens ohne Folgeverwendung darzustellen. Dabei ist auch zu bewerten, wie sich eine solche Maßnahme auf die Erreichbarkeit der örtlichen Apotheke, der ansässigen Geschäfte und der Gastronomie auswirkt. 3. baulich einfache und kosteneffiziente Lösungen zu prüfen, die das illegale Parken auf dem Radweg zuverlässig verhindern, ohne tief in die Verkehrsinfrastruktur einzugreifen. Hierbei sollen insbesondere niedrige Poller, modulare Elemente oder bepflanzte Kübel als gestalterisch ansprechende Barrieren zwischen Fahrbahn und Radweg betrachtet werden. 4. darzustellen, welche Varianten mit den geplanten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der nahegelegenen Stadtbahnhaltestelle kompatibel sind und wie sich die jeweiligen Optionen auf Kosten, Bauaufwand und Zeitplan auswirken. Seite 2 Begründung: Die in BV9/219/2025 vorgestellten Maßnahmen gehen über den ursprünglichen Prüfauftrag hinaus und führen zu einer dauerhaften Sperrung eines Fahrstreifens ohne klare Anschlussnutzung. Eine solche Lösung erscheint weder wirtschaftlich noch städtebaulich sinnvoll und hätte zudem Auswirkungen auf die örtliche Versorgung: Die Erreichbarkeit der Apotheke und umliegender Einrichtungen ist für viele Pflegebedürftige, ältere Menschen und Pflegedienste zwingend notwendig. Das illegale Parken auf dem Radweg lässt sich hingegen bereits durch vergleichsweise einfache physische Barrieren wirksam unterbinden, ohne unnötig in den Verkehrsfluss einzugreifen oder zusätzliche Kosten zu erzeugen. Eine sachgerechte Abwägung alternativer Varianten – einschließlich eines Parkstreifens auf dem linken Fahrstreifen – ermöglicht eine Lösung, die sowohl den Schutz des Radverkehrs als auch die berechtigten Interessen der Anwohner, Betriebe, Pflegebedürftigen und Kurzzeit Parker berücksichtigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/233/2025
- Typ
- Antrag
- Datum
- 24.11.2025
- Erstellt
- 24.11.2025 08:35