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BV9/233/2025

Kölner Landstraße – Überarbeitung der Planungen zum Fahrbahnrandparken und Schutz des Radverkehrs - Antrag von Frau Hümmerich und Herrn Gencer; CDU

Antrag 24.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 05.12.2025, TOP 8.1

Antrag

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Antrag

3023 Zeichen

BV9/233/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 24.11.2025 
CDU-Fraktion 
in der Bezirksvertretung 9 
 
 
 
An die  
Bezirksbürgermeisterin 
des Stadtbezirkes 9 
Frau Schwanke 
 
 
 
Antrag  
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 05.12.2025 
 
 
Betrifft: 
Kölner Landstraße     – Überarbeitung der Planungen zum Fahrbahnrandparken und 
Schutz des Radverkehrs                                                                                                   
- Antrag von Frau Hümmerich und Herrn Gencer; CDU 
Antrag: 
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, die in der Informationsvorlage 
BV9/219/2025 dargestellten Planungen zum Fahrbahnrandparken und zur Sicherung 
des Radwegs im Abschnitt Kölner Landstraße 235–249 erneut zu überprüfen und 
anzupassen. 
Im Rahmen dieser Überarbeitung wird die Verwaltung insbesondere gebeten, 
1. eine Prüfung eines Parkstreifens auf dem linken Fahrstreifen (stadtauswärts) 
vorzunehmen, da dort keine Dooring-Gefahr für den Radverkehr besteht und dieser 
Ansatz dem ursprünglichen Prüfauftrag unter Punkt 2 des Beschlusses BV9/235/2022 
(„ausnahmsweise großzügiges Parken ermöglichen“) näherkommt. 
2. Alternativen zur Sperrung eines Fahrstreifens ohne Folgeverwendung 
darzustellen. Dabei ist auch zu bewerten, wie sich eine solche Maßnahme auf die 
Erreichbarkeit der örtlichen Apotheke, der ansässigen Geschäfte und der 
Gastronomie auswirkt. 
3. baulich einfache und kosteneffiziente Lösungen zu prüfen, die das illegale 
Parken auf dem Radweg zuverlässig verhindern, ohne tief in die 
Verkehrsinfrastruktur einzugreifen. Hierbei sollen insbesondere 
 niedrige Poller, 
 modulare Elemente oder 
 bepflanzte Kübel 
als gestalterisch ansprechende Barrieren zwischen Fahrbahn und Radweg betrachtet 
werden. 
4. darzustellen, welche Varianten mit den geplanten Maßnahmen zum 
barrierefreien Ausbau der nahegelegenen Stadtbahnhaltestelle kompatibel sind und 
wie sich die jeweiligen Optionen auf Kosten, Bauaufwand und Zeitplan auswirken.

Seite 2 
Begründung: 
Die in BV9/219/2025 vorgestellten Maßnahmen gehen über den ursprünglichen 
Prüfauftrag hinaus und führen zu einer dauerhaften Sperrung eines Fahrstreifens 
ohne klare Anschlussnutzung. Eine solche Lösung erscheint weder wirtschaftlich noch 
städtebaulich sinnvoll und hätte zudem Auswirkungen auf die örtliche Versorgung: 
Die Erreichbarkeit der Apotheke und umliegender Einrichtungen ist für viele 
Pflegebedürftige, ältere Menschen und Pflegedienste zwingend notwendig. 
Das illegale Parken auf dem Radweg lässt sich hingegen bereits durch 
vergleichsweise einfache physische Barrieren wirksam unterbinden, ohne unnötig in 
den Verkehrsfluss einzugreifen oder zusätzliche Kosten zu erzeugen. 
Eine sachgerechte Abwägung alternativer Varianten – einschließlich eines 
Parkstreifens auf dem linken Fahrstreifen – ermöglicht eine Lösung, die sowohl den 
Schutz des Radverkehrs als auch die berechtigten Interessen der Anwohner, 
Betriebe, Pflegebedürftigen und Kurzzeit Parker berücksichtigt.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/233/2025
Typ
Antrag
Datum
24.11.2025
Erstellt
24.11.2025 08:35