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V/0654/2022

Geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Sportausschuss

Vorlagen 21.10.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.11.2022, TOP 8

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1112 Zeichen

Anlage A zur V/0654/2022 
Kurzüberblick 
Das Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse im Rahmen der 
jährlichen Haushaltsplanberatungen im Sportausschuss soll verbessert werden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, insgesamt eine Verbesserung der Übersichtlichkeit der Antragslage und der Bewer-
tung herbeizuführen und die Koordination für alle Beteiligten zu verbessern. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 und 0802  Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten und Bä-
der 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

3335 Zeichen

V/0654/2022 
V/0654/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse im 
Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Sportausschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2022 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Anträge auf Gewährung eines kommunalen Zuschusses, die im Rahmen der Haushaltsplan-
beratungen im Sportausschuss zu beraten sind, müssen der Verwaltung bis zum 15.06. eines 
Jahres vorliegen, in dem die Haushaltsplanberatungen beginnen.  
 
2. Die Verwaltung leitet den Mitgliedern des Sportausschusses und den Geschäftsstellen der 
Fraktionen und Ratsgruppen die fristgerecht eingegangenen Anträge nebst Stellungnahmen 
der Verwaltung bis Mitte September  zu. Für Anträge, die nach Ablauf der unter Punkt 1 ge-
nannten Frist eingehen, wird eine Aufbereitung und Stellungnahme durch die Verwaltung nicht 
mehr garantiert. Hier erfolgt dann lediglich die gegebenenfalls schlichte Weiterleitung des An-
trages an die Mitglieder des Sportausschusses und die o.g. Geschäftsstellen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. 
 
 
Begründung: 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist es wünschenswert, ein verbessertes Verfahren für die Vorberatung von 
Zuschussanträgen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen anzustreben. 
Für eine geordnete, gesamtstädtische Haushaltsplanberatung ist es erforderlich, den Ausschussmit-
gliedern und den Geschäftsstellen für die interne Beratung alle etatrelevanten Zuschussanträge für 
den Sportbereich mit ausreichendem Vorlauf und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu wiede-
rum ist ein Zeitfenster notwendig, in dem die Verwaltung die Unterlagen vorbereiten und bündeln so-
Sportamt 
 
26.10.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Peters 
Telefon: 492-5210 
PetersR@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0654/2022 
wie die gewünschten Stellungnahmen erstellen kann. Dies ist nur erreichbar, indem eine Frist für die 
Antragstellung vorgegeben wird. Diese Notwendigkeit wird aktuell umso mehr gesehen, als dass in 
der Vergangenheit zunehmend Anträge sehr kurzfristig eingegangen sind, die dann nicht mehr mit 
der gebotenen Sorgfalt geprüft und eingeordnet werden konnten. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, das Fristende für eingehende Anträge auf den 15.06. zu setzen. Entspre-
chend werden die bis dahin eingegangenen Anträge durch die Sportverwaltung vorgeprüft, aufbereitet 
und den Ausschussmitgliedern und Geschäf tsstellen mit einer fachlichen Stellungnahme bis Mitte 
September bereitgestellt.  
 
Damit wird den Mitgliedern des Sportausschusses Gelegenheit gegeben, sich über den betreffenden 
Antrag im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen u. a. mit dem*der Antragsteller*in auszutauschen. 
Für später eingehende Anträge wird die Stellungnahme zu den Anträgen durch die Verwaltung man-
gels ausreichender Gelegenheit zur fachlichen Aufbereitung nicht mehr garantiert. Hier erfolgt dann 
gegebenenfalls nur noch die schlichte Zustellung der Anträge. 
 
Ziel ist es, insgesamt eine Verbesserung der Übersichtlichkeit der Antragslage und der Bewertung 
herbeizuführen und die Koordination für alle Beteiligten zu verbessern. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

23.11.2022 Sportausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0654/2022
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2022
Erstellt
18.10.2022 17:51