V/0654/2022
Geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Sportausschuss
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Anlage A
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Anlage A zur V/0654/2022 Kurzüberblick Das Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Sportausschuss soll verbessert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, insgesamt eine Verbesserung der Übersichtlichkeit der Antragslage und der Bewer- tung herbeizuführen und die Koordination für alle Beteiligten zu verbessern. Finanzierung Produktgruppe: 0801 und 0802 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten und Bä- der Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0654/2022 V/0654/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen über städtische Zuschüsse im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen im Sportausschuss Beratungsfolge 23.11.2022 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Anträge auf Gewährung eines kommunalen Zuschusses, die im Rahmen der Haushaltsplan- beratungen im Sportausschuss zu beraten sind, müssen der Verwaltung bis zum 15.06. eines Jahres vorliegen, in dem die Haushaltsplanberatungen beginnen. 2. Die Verwaltung leitet den Mitgliedern des Sportausschusses und den Geschäftsstellen der Fraktionen und Ratsgruppen die fristgerecht eingegangenen Anträge nebst Stellungnahmen der Verwaltung bis Mitte September zu. Für Anträge, die nach Ablauf der unter Punkt 1 ge- nannten Frist eingehen, wird eine Aufbereitung und Stellungnahme durch die Verwaltung nicht mehr garantiert. Hier erfolgt dann lediglich die gegebenenfalls schlichte Weiterleitung des An- trages an die Mitglieder des Sportausschusses und die o.g. Geschäftsstellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Begründung: Aus Sicht der Verwaltung ist es wünschenswert, ein verbessertes Verfahren für die Vorberatung von Zuschussanträgen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen anzustreben. Für eine geordnete, gesamtstädtische Haushaltsplanberatung ist es erforderlich, den Ausschussmit- gliedern und den Geschäftsstellen für die interne Beratung alle etatrelevanten Zuschussanträge für den Sportbereich mit ausreichendem Vorlauf und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu wiede- rum ist ein Zeitfenster notwendig, in dem die Verwaltung die Unterlagen vorbereiten und bündeln so- Sportamt 26.10.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Peters Telefon: 492-5210 PetersR@stadt-muenster.de - 2 - V/0654/2022 wie die gewünschten Stellungnahmen erstellen kann. Dies ist nur erreichbar, indem eine Frist für die Antragstellung vorgegeben wird. Diese Notwendigkeit wird aktuell umso mehr gesehen, als dass in der Vergangenheit zunehmend Anträge sehr kurzfristig eingegangen sind, die dann nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt geprüft und eingeordnet werden konnten. Die Verwaltung schlägt vor, das Fristende für eingehende Anträge auf den 15.06. zu setzen. Entspre- chend werden die bis dahin eingegangenen Anträge durch die Sportverwaltung vorgeprüft, aufbereitet und den Ausschussmitgliedern und Geschäf tsstellen mit einer fachlichen Stellungnahme bis Mitte September bereitgestellt. Damit wird den Mitgliedern des Sportausschusses Gelegenheit gegeben, sich über den betreffenden Antrag im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen u. a. mit dem*der Antragsteller*in auszutauschen. Für später eingehende Anträge wird die Stellungnahme zu den Anträgen durch die Verwaltung man- gels ausreichender Gelegenheit zur fachlichen Aufbereitung nicht mehr garantiert. Hier erfolgt dann gegebenenfalls nur noch die schlichte Zustellung der Anträge. Ziel ist es, insgesamt eine Verbesserung der Übersichtlichkeit der Antragslage und der Bewertung herbeizuführen und die Koordination für alle Beteiligten zu verbessern. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0654/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2022
- Erstellt
- 18.10.2022 17:51