0836/2024
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 25.09.2023 betreffend "Geplante Projekte in der interkommunalen Zusammenarbeit"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/I V und IX Vorlagen-Nummer 11.03.2024 0836/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 11.03.2024 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 25.09.2023 betreffend "Geplante Projekte in der interkommunalen Zusammenarbeit" (AN/1692/2023) Die SPD-Fraktion hat zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 25.09.2023 nachfolgende Anfrage betreffend "Geplante Pro- jekte in der interkommunalen Zusammenarbeit" (AN/1692/2023) gestellt: 1. Gibt es eine Zusammenstellung aller Projekte im Rahmen interkommunaler Kooperati- onen der letzten zehn Jahre? 2. Welche dieser Projekte wurden aus welchen Gründen eingestellt, und welche wurden verstetigt? 3. Welche Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Personalwe- sens (Kooperationsarbeit, Konzentration und Verteilung von Aufgaben und Personal- ressourcen auf die Kommunen (Bsp. Beihilfekasse), Personalaustausch) laufen zurzeit oder sind geplant? 4. Gibt es Entwicklungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten o- der Wohnungsnotfällen in Nachbarschaftskommunen, und wenn ja: welche? Antwort der Verwaltung: Bei der Beantwortung der Frage sind mehrere Dezernate betroffen. Aufgrund eines Kommuni- kationsfehlers wurde im September 2023 die verwaltungsinterne Federführung durch die zu- ständige Stelle nicht abschließend festgelegt. Die Federführung wurde nun mehr vergeben und die Dezernate I, V und IX haben eine ge- meinsame Beantwortung erstellt. Der Ausschuss wird um Verständnis für die verspätete Be- antwortung gebeten. Antwort zu Frage 1 und 2 Es gibt keine gesamtstädtische Datenbank, die diese Informationen abschließend enthalten würde. 2 Mit Blick auf den Horizont der letzten zehn Jahre gibt es beispielsweise Projekte, die im Rah- men der Regionale 2010 umgesetzt wurden (Ottoplatz, Rheinboulevard, Landschaftspark Bel- vedere, Archäologische Zone, Flughafen Butzweiler Hof). Ferner werden aktuell Projekte im Rahmen des Agglomerationsprogramms des Region Köln Bonn e.V. umgesetzt bzw. sind zur Umsetzung angestrebt. Als Anlage 1 sind ausgewählte Beispiele für interkommunale Kooperationen beigefügt. Antwort zu Frage 3: In den Themenbereichen Personal und Organisation steht die Stadt Köln in einem intensiven fachlichen Austausch mit anderen Großstädten und Behörden sowohl in NRW als auch bun- desweit. Nachfolgend können folgende Projekte genannt werden: Die Beihilfekasse der Stadt Köln hat im Land NRW die Funktion eines Gebietszent- rums übernommen. Das Gebietszentrum betreut in einem Zusammenschluss derzeit 19 Beihilfefestsetzungsstellen mit insgesamt rund weiteren 30.0000 Kund*innen (Stand 06/2023). Es koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den angeschlossenen Städten und Kommunen, um die vom Land NRW vorgegebenen Rahmenbedingungen zu realisieren und einen effizienten Arbeitsablauf zu gewährleisten. Das Gebietszent- rum übernimmt für die angeschlossenen Beihilfestellen die technische Anbindung an das vom Land NRW bereitgestellte Fachverfahren sowie zentrale Aufgaben, wie z. B. Clearing, System- und Userverwaltung. Zugleich ist das Gebietszentrum Bindeglied zw. den Einrichtungen des Landes und den angeschlossenen Kreisen bzw. Kommu- nen. Im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung eines „Crossmentoring-Programmes“ wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und der Landeshaupt- stadt Düsseldorf getroffen. Am Crossmentoring-Programm nahmen daraufhin je 5 weibliche Mentees mit dem Ziel der Weiterentwicklung fachlicher sowie sozialer Kom- petenzen zur Karriereförderung teil. Das Projekt verlief sehr erfolgreich, eine Fortset- zung wird angestrebt. Zwischen der Feuerwehr Köln und der Feuerwehr Bergisch Gladbach besteht eine dauerhafte Kooperation. In diesem Kontext wird jedes Jahr gemeinsam ein Ausbil- dungslehrgang für die Brandmeisteranwärter*innen durchgeführt. Darüber hinaus verfügt die Stadt Köln über ein umfangreiches Netzwerk im Bereich Personal und Organisation, das intensiv für den Austausch zu konkreten Fragestellungen und zu Best- Practice-Beispielen genutzt wird. Insbesondere sind hier die regelmäßigen Formate des Deut- schen Städtetags (Personal- und Organisationsausschuss, Personalamtsleitungskonferenz, Arbeitskreis Moderne Verwaltung), des Städtetags NRW (Personal- und Organisationsaus- schuss, Personalamtsleitungskonferenz), der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwal- tungsmanagement – KGSt (KGSt-Forum, Fachkonferenzen, Arbeitskreis der Organisationsab- teilungsleitungen) sowie weitere Arbeitsgruppen und Vergleichsringe, zum Beispiel zum Ar- beits- und Tarifrecht zu nennen. Antwort zu Frage 4: Eine städtische Unterbringung von Geflüchteten in Kommunen im Kölner Umland kommt auf- grund der Regelung für das Verteilsystem des Landes für Asylbewerber*innen auf die Kom- munen (§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz) nicht in Frage. Alle Kommunen haben begrenzte Kapazitäten an Plätzen in Kindertagesstätten und Schulen, so dass Unterbringung in anderen Kommunen auch diesbezüglich eine zusätzliche Belastung wäre. Die Gewährung von Sozialhilfe erfolgt ebenso wie die Zahlung der Landes-Pauschale für Geflüchtete nach § 4 FlüAG strikt nach dem Aufenthaltsort des Geflüchteten. Hier müssten bei Unterbringung in einer anderen Kommune in jedem Einzelfall umfangreiche Verrech- nungs- und Erstattungsregelungen zwischen den Kommunen getroffen werden, die mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden wären. Auch eine Unterbringung von Menschen in Wohnungsnotsituationen im Umland findet nicht 3 statt. Die Unterbringungsversorgung wohnungsloser Kölner*innen außerhalb der Gemeinde- grenzen Kölns ist wegen der gesetzlich normierten sachlichen Zuständigkeit ohne weiteres nicht möglich. Zuständig für die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach dem OBG NRW ist die Gebietskörperschaft, in der die Gefahrensituation entsteht, hier also Köln, wo die Woh- nungslosigkeit eintritt. Eine interkommunale Zusammenarbeit könnte ein wirksames Instrument sein, um diese ge- setzliche Hürde zu überwinden. Die Voraussetzungen dazu liegen noch nicht vor. Ein koope- ratives Zusammenwirken in dieser Frage zwischen Kommunen in NRW wäre erforderlich. Hier bedarf es insbesondere einer aktiven Unterstützung der Landesregierung. Das Thema wurde seitens der Stadt Köln bereits beim zuständigen Landesministerium MAGS platziert und wird in Zusammenarbeit mit diesem als Ziel der Weiterentwicklung effektiver Hil- fen für Menschen in Wohnungsnotsituationen weiterbearbeitet. Gez. Blome Anlage
Anlage 1 - Positive Beispiele für erfolgreiche interkommunale Kooperationen
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Anlage zu 0836/2024
Positive Beispiele für erfolgreiche interkommunale Kooperationen
1. Open Data-Portal inkl. Betrieb für Dritte
Über die Open Data -Plattform offenedaten-koeln.de stellt die Stadt Köln Verwaltungsdaten
ohne Zugriffshürden für alle Interessenten öffentlich zugänglich bereit. Die Open Data -
Plattform wird zusätzlich anderen Kommunen über den KDN als Dienstleistung angeboten.
Die Kunden -Kommune erhält eine eigene Plattform und kann darüber eigene Daten
bereitstellen. Insgesamt beziehen neben Köln aktuell 16 Kommunen eine Open Data-Plattform
bei 12. Dazu gehören u.a. die Städte Bonn (seit Mai 2014), Wuppertal und Düsseldorf. Der
neueste Kunde ist die Stadt Gütersloh.
2. Dips.Kommunal inkl. Betrieb für Dritte
DiPS.kommunal (Digital Preservation Solution) ist ein Serviceangebot der Stadt Köln und des
Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) für Kommunalarchive und andere Einrichtungen
in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus. Hierbei wird ein Komplettpaket/Service zur
Verfügung gestellt, um die gesetzliche Pflichtaufgabe der elektronischen Langzeitarchivierung
erfüllen zu können. Gleichzeitig bietet DiPS.kommunal auch den fachlichen Zugang zu Wissen
und Fachnetzwerken, um z.B. gemeinsam Standards für die dauerhafte Erhaltung von „digital-
born“ Kulturgütern zu definieren (z.B. digitale Personenstandsunterlagen,
Ratsinformationssysteme, eAktensysteme, usw.). Durch die tiefe fachlich -organisatorische
Vernetzung im Digitalen Archiv NRW bildet sich eine starke kommunale Säule für den
Kulturguterhalt im Land, der von Mitarbeitenden der Stadt Köln (12 und 44) aktiv mitgeprägt
wird.
Die interdisziplinäre und ebenenübergreifende Facharbeit auf Augenhöhe zeichnet Service
und Community aus. Gleichzeitig ergibt sich ein enormer Synergieeffekt für das
Themenspektrum der elektronischen Langzeitarchivierung „für die Ewigkeit“, so dass
Herausforderungen partnerschaftlich angegangen werden, welche für einzelne Einrichtungen
-selbst von Großstädten- nicht ohne immensen Ressourceneinsatz stemmbar wären.
Beispiele für Partner:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (zweite Betriebsstätte für DiPS.kommunal neben
der Stadt Köln)
Landschaftsverband Rheinland (Archivberatung für das Rheinland, Partner im
Digitalen Archiv NRW und gleichzeitig nutzende Einrichtung)
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein -Westfalen
(Arbeitsgemeinschaft Digitales Archiv NRW)
KDN - Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister (Arbeitsgemeinschaft Digitales
Archiv NRW)
d-nrw (Geschäftsstelle für das Digitale Archiv NRW und Vertragspartner der Stadt Köln
zur Versorgung der ersten Universitätsarchive in der Pilotphase)
Hochschulbibliothekszentrum des Landes NRW (Partner für das Portal des Digitalen
Archivs NRW)
diverse nutzende Einrichtungen
z.B. Stadtarchive Düsseldorf, Duisbur g, Aachen, Neuss, Bonn, Nürnberg,
Saarbrücken, Ingolstadt, uvm.(selbstverständlich auch das Historische Archiv der Stadt
Köln selbst)
Zukünftig Universitätsarchive des Landes NRW (beginnend mit dem Universitätsarchiv
Duisburg-Essen)
diverse Einrichtungen und Expertennetzwerke in der Fachcommunity (Bundesarchiv,
Herstellerfirmen von Quellsystemen, andere Archivverbünde usw.)
Rund 70 Einrichtungen nutzen DiPS.kommunal an den beiden Betriebsstätten Stadt Köln und
LWL Münster.
Zweimal jährlich finden -zusätzlich zu den zahlreichen Facharbeitsgruppen - Treffen der
nutzenden Einrichtungen statt, die mit großer positiver Resonanz angenommen werden und
die fachliche Gemeinschaft weiter zusammenschweißen.
3. Masterportal
Das Masterportal ist eine mit quelloffener Software erstellte und auf offenen Standards (OGC)
basierende Web-GIS-Portal-Lösung.
Das Masterportal wurde speziell nach den Bedürfnissen der Stadt Köln konfiguriert und
erweitert und steht als KölnGIS der Stadtverwaltung und zukünftig auch der Stadtgesellschaft
zur Verfügung.
Auf KölnGIS wurde im Jahr 2023 von den Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung über
700.000 mal zugegriffen, was rund 3.000 werktägliche Aufrufe bedeutet.
Initiiert wurde das Masterportal durch den LGV Hamburg 1. Die Stadt K öln ist bereits seit
mehreren Jahren aktiver Implementierungspartner und leistet wertvolle Beiträge zur
Weiterentwicklung der Anwendung.
Derzeit arbeiten 40 Partner (Gebietskörperschaften, Landes - und Bundesbehörden) in der
Implementierungsgemeinschaft mit.
Abb. 1 Implementierungspartner und Nachnutzer
1 Landesbetrieb Geoinformation und Vermessun g Hamburg
4. AutiSta inkl. Betrieb für Dritte
Inhaltliche Beschreibung
Die Stadt Köln betreibt für den KDN das Fachverfahren AutiSta (Automation im Standesamt)
und den ePR-Server (elektronisches Personenstandsregister) für das Standesamt Köln sowie
für weitere 51 Standesämter aus NRW. In AutiSta erfolgt die Vorgangsbearbeitung inkl. der
Beurkundung von Personenstandsfällen, primär sind dies Geburten, Sterbefälle und
Eheschließungen. Die Speicherung und Aufbewahrung der Personenstandseinträge
entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt wiederum über den ePR-Server
bzw. in der angebundenen Datenbank.
Art der Zusammenarbeit
Das Amt für Informationsverarbeitung b etreibt die für die Nutzung von AutiSta und ePR
notwendige Soft- und Hardware. Um für die betreuten Standesämter einen rechtssicheren
Betrieb zu gewährleisten, werden die Entwicklungen im Personenstandsrecht sowie die
Verfügbarkeit der aktuellsten Releases der eingesetzten Software berücksichtigt. Den
Kund*innen wird ein 2nd und 3rd Level Support angeboten, sodass außer einiger technischer
Grundvoraussetzungen im Standesamt vor Ort keine weiteren betriebsrelevanten Punkte
geschaffen oder berücksichtigt werd en müssen. In der Zusammenarbeit herrscht ein
vertrauensvolles Verhältnis zwischen Kund*innen und der Betreiberin Stadt Köln vor:
Hemmschwellen für die Kontaktierung des Supports sollen möglichst gering sein, um Fehler
und Probleme frühestmöglich vorbeugen oder erkennen und beheben zu können.
Beispiele für die jeweiligen Kooperationspartner im kommunalen Umfeld
Insgesamt wir AutiSta/ePR für 52 Standesämter betrieben. Die größten Kund*innen sind die
folgenden:
Köln, Düsseldorf, Wuppertal, Münster, Mönchengla dbach, Hagen, Hamm, Mülheim,
Paderborn
Fallzahlen
Im Einflussbereich aller betreuten Standesämter leben circa 4,7 Millionen Einwohner.
Der größte betreute Kunde ist das Standesamt Köln, welches hinter dem Standesamt
München das zweitgrößte Standesamt Deutschlands ist.
Im Jahr 2023 wurden circa 250.000 Grundeinträge und 204.000 Fortführungen in den
Personenstandsregistern verfügt.
6. ZeMaG für Gelsenkirchen
ZeMaG, das "Zentrale Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeitenden",
wurde von der Anwendungsentwicklung der Stadt Köln entwickelt und im April 2020 eingeführt.
Auslöser hierfür war ein tragischer Vorfall, bei dem ein städtischer Mitarbeiter im Dezember
2019 durch einen Messerangriff getötet wurde. ZeMaG dient dazu, die Sicherheit der
städtischen Mitarbeiter zu erhöhen, indem potentiell gefährliche Personen erfasst werden. Die
Datenbank ist zentral im stadtinternen Intranet verfügbar und ermögli cht es allen
zugriffsberechtigten Mitarbeitenden, vor einem anstehenden Kontakt im Innen - oder
Außendienst vorab zu überprüfen, ob ein Adressat bereits auffällig gegen Mitarbeitende war.
Das System kategorisiert Vorfälle nach Gefährdungsstufen, die sich am "Aachener Modell"
orientieren. Es umfasst Stufen wie Sachbeschädigung, körperliche Gewalt, Bedrohung,
Nötigung und ernstere Vorfälle wie den Einsatz von Waffen oder Werkzeugen,
Bombendrohungen, Amokläufe und Geiselnahmen. Seit Juni 2021 steht für die Beschäftigten
im Außendienst auch eine mobile Version auf dem Diensthandy zur Verfügung.
ZeMaG ist Teil der stadtweiten Bemühungen um Sicherheit und Prävention und wird in
Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit sowie der Kölner
Polizei betrieben. Das Ziel des Systems ist es, die Sicherheit der städtischen Bediensteten
durch Warnungen vor gefährlichen Personen zu erhöhen, während gleichzeitig die
Datenschutzbedingungen gewahrt werden.
Die Anwendung wurde mit Hilfe des open source CMS Drupal entwickelt. Durch Anpassungen
wurden die Module für die städtische Infrastruktur entfernt, um so eine generische Version von
ZeMaG für die Stadt Gelsenkirchen zur Verfügung zu stellen.
Die IT in Gelsenkirchen wird die Anwendung in der Folge selbst ständig betreiben und bei
Bedarf für den eigenen Betrieb anpassen können, ohne eine eigene Anwendung entwickeln
oder einkaufen zu müssen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0836/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.03.2024
- Erstellt
- 28.02.2024 19:03