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AN/0799/2022

Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schüler*innen an Kölner Schulen / Anfrage zur Beschulung

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 07.04.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 10.05.2022, TOP 4.3

FachAK 3 - Anfrage zur Beschulung neuzugewanderter Schülerinnen und Schüler

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FachAK 3 - Anfrage zur Beschulung neuzugewanderter Schülerinnen und Schüler

3499 Zeichen

FachAK 3          29.03.2022 
 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 10.05.2022 
 
 
Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schüler*innen an Kölner Schulen 
Anfrage zur Beschulung  
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
 
der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 15.10.2018 (13-63 Nr. 3) sieht 
für die Beschulung neuzugewanderter Schüler*innen vor,  
 dass die „Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern 
[…] eine Aufgabe aller Schulformen und jeweils der gesamten Schule [ist]“,  
 dass „die dauerhafte Förderung der deutschen Sprache […] eine Aufgabe aller Fächer 
[ist]“,  
 dass „die Vielfalt der Sprachen der zugewanderten Schülerinnen und Schüler didaktisch 
einbezogen“ werden soll und  
 dass den „Übergängen von der Kindertageseinrichtung in die Schule, von der Grund-
schule zu einer weiterführenden Schule sowie von der Schule in eine Berufsausbildung 
oder ein Studium“ eine besondere Bedeutung zukommt.  
 Darüber hinaus werden im Erlass drei Organisationsformen für die Deutschförderung 
definiert: „vollständig äußere Differenzierung“, „teilweise äußere Differenzierung“, „innere 
Differenzierung“. Über die Organisationsform entscheiden die Schulen ihrem Schulkon-
zept entsprechend.  
 
Auf Grundlage dieses Erlasses ergeben sich für den FachAK 3 Erziehung, Bildung und Beruf 
des Integrationsrates Fragen zur Umsetzung des o.g. Erlasses, die einer Klärung bedürfen.  
Wenn die Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schüler*innen Aufgabe aller 
Schulformen ist, müsste davon auszugehen sein, dass auch die Verteilung dieser Schülerin-
nen und Schülern auf alle Schulformen der Primarstufe und der allgemeinbildenden Schulen 
gleichmäßig erfolgt.  
Den Übergängen wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Unklar ist, wie diese Über-
gänge organisiert werden. So umfasst die Förderdauer an allgemeinbildenden Schulen zwei 
Jahre mit der Option einer Anschlussförderung, an berufsbildenden Schulen jedoch nur ein 
Jahr. Schüler*innen, die mit 15 Jahren einwandern und ihren zweijährigen Förderanspruch 
voll ausschöpfen, ist der „bruchlose“ Übergang an ein Berufskolleg damit nicht möglich.

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten 
1. Wie sind die Deutschfördergruppen (Vorbereitungsklassen) auf die einzelnen Schulfor-
men der allgemeinbildenden Schulen verteilt?  
2. Wie wird die Heterogenität in der Altersstruktur didaktisch und methodisch aufgefangen, 
auf welche Weise wird eine Binnendifferenzierung sichergestellt?  
3. Auf welche Weise und in welchem Umfang werden Lehrende aller Fächer geschult, um 
einen sprachsensiblen Fach-Unterricht zu gewährleisten?  
4. Auf welche Weise wird die „sprachliche Vielfalt“ der neuzugewanderten Schüler*innen 
didaktisch einbezogen?  
5. Wer berät, begleitet und organisiert die o.g. Übergänge, insbesondere den Übergang der 
Schüler*innen von der allgemeinbildenden Schule an eine berufsbildende Schule nach 
Überschreitung der für die berufsbildenden Schulen maßgeblichen einjährigen Förder-
dauer und bei fortbestehendem Deutsch-Förderbedarf?  
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Anna Maria Klimaszewska-Golan, Luziano Gonzales Tejon, Antonietta Abbruscato, Gönül 
Topuz, Anna Maria Klimaszewska-Golan, Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

10.05.2022 Integrationsrat
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0799/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
07.04.2022
Erstellt
07.04.2022 14:01