AN/0799/2022
Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schüler*innen an Kölner Schulen / Anfrage zur Beschulung
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FachAK 3 - Anfrage zur Beschulung neuzugewanderter Schülerinnen und Schüler
3499 Zeichen
FachAK 3 29.03.2022 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 10.05.2022 Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schüler*innen an Kölner Schulen Anfrage zur Beschulung Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 15.10.2018 (13-63 Nr. 3) sieht für die Beschulung neuzugewanderter Schüler*innen vor, dass die „Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern […] eine Aufgabe aller Schulformen und jeweils der gesamten Schule [ist]“, dass „die dauerhafte Förderung der deutschen Sprache […] eine Aufgabe aller Fächer [ist]“, dass „die Vielfalt der Sprachen der zugewanderten Schülerinnen und Schüler didaktisch einbezogen“ werden soll und dass den „Übergängen von der Kindertageseinrichtung in die Schule, von der Grund- schule zu einer weiterführenden Schule sowie von der Schule in eine Berufsausbildung oder ein Studium“ eine besondere Bedeutung zukommt. Darüber hinaus werden im Erlass drei Organisationsformen für die Deutschförderung definiert: „vollständig äußere Differenzierung“, „teilweise äußere Differenzierung“, „innere Differenzierung“. Über die Organisationsform entscheiden die Schulen ihrem Schulkon- zept entsprechend. Auf Grundlage dieses Erlasses ergeben sich für den FachAK 3 Erziehung, Bildung und Beruf des Integrationsrates Fragen zur Umsetzung des o.g. Erlasses, die einer Klärung bedürfen. Wenn die Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schüler*innen Aufgabe aller Schulformen ist, müsste davon auszugehen sein, dass auch die Verteilung dieser Schülerin- nen und Schülern auf alle Schulformen der Primarstufe und der allgemeinbildenden Schulen gleichmäßig erfolgt. Den Übergängen wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Unklar ist, wie diese Über- gänge organisiert werden. So umfasst die Förderdauer an allgemeinbildenden Schulen zwei Jahre mit der Option einer Anschlussförderung, an berufsbildenden Schulen jedoch nur ein Jahr. Schüler*innen, die mit 15 Jahren einwandern und ihren zweijährigen Förderanspruch voll ausschöpfen, ist der „bruchlose“ Übergang an ein Berufskolleg damit nicht möglich. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten 1. Wie sind die Deutschfördergruppen (Vorbereitungsklassen) auf die einzelnen Schulfor- men der allgemeinbildenden Schulen verteilt? 2. Wie wird die Heterogenität in der Altersstruktur didaktisch und methodisch aufgefangen, auf welche Weise wird eine Binnendifferenzierung sichergestellt? 3. Auf welche Weise und in welchem Umfang werden Lehrende aller Fächer geschult, um einen sprachsensiblen Fach-Unterricht zu gewährleisten? 4. Auf welche Weise wird die „sprachliche Vielfalt“ der neuzugewanderten Schüler*innen didaktisch einbezogen? 5. Wer berät, begleitet und organisiert die o.g. Übergänge, insbesondere den Übergang der Schüler*innen von der allgemeinbildenden Schule an eine berufsbildende Schule nach Überschreitung der für die berufsbildenden Schulen maßgeblichen einjährigen Förder- dauer und bei fortbestehendem Deutsch-Förderbedarf? Mit freundlichen Grüßen Anna Maria Klimaszewska-Golan, Luziano Gonzales Tejon, Antonietta Abbruscato, Gönül Topuz, Anna Maria Klimaszewska-Golan, Tayfun Keltek
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0799/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 07.04.2022
- Erstellt
- 07.04.2022 14:01