1835/2017
Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe GUT vom 06.06.2017 betreffend "MiQua - Eingangsplanung und Besucherzahlen" (AN/0829/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2514 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 12.06.2017 Vorlagen-Nummer 1835/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 12.06.2017 Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe GUT vom 06.06.2017 betreffend "MiQua - Eingangsplanung und Besucherzahlen" (AN/0829/2017) Zu den Fragen der Ratsgruppe GUT nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie errechnen sich die Besucherzahlen, über den Tag, das Jahr verteilt? Bitte eine de- taillierte, tabellarische Darstellung. Antwort der Verwaltung: Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine detaillierte, tabellarische Darstellung möglich. Vielmehr wird von Erfahrungswerten anderer Museen ausgegangen. Die Spitzenzeiten für Museen befinden sich in den Monaten August bis Oktober und dem Dezember in den Zeiten von 11 bis 15 Uhr. 2. Wie wird die Besucherfrequenz reguliert, wie eine gleichmäßige Verteilung der Besu- cherzahlen über den Tag, das Jahr erreicht? Antwort der Verwaltung: Die Besucher, die sich gleichzeitig im Museum aufhalten dürfen, sind durch die Auflagen des Brandschutz- und Evakuierungskonzept reguliert. Die zulässige Besucheranzahl ist auf 600 Personen festgeschrieben. Über ein modernes online-Buchungssystem, das der Landschaftsverband Rheinland (LVR) anstrebt, werden die Besucherströme gesteuert. Dies trifft auch auf die Gruppen und Führungen zu. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit durch Verlängerung der Öffnungszeiten auf Besu- cherströme zu reagieren. 3. Wie werden Gruppen im Eingangsbereich kontrolliert? Wird eine Gruppe (und deren Mit- glieder) bereits bei schriftlicher/telefonsicher Anmeldung überprüft? Antwort der Verwaltung: Es gibt eine Vorabüberprüfung von Gruppen bei der Anmeldung. 2 4. Wer entscheidet über eine Lockerung der Kontrollen? Antwort der Verwaltung: Die Kriminalpolizei erstellt mehrmals im Jahr eine Gefährdungseinstufung und spricht Empfehlungen aus. Zusammen mit dem Betreiber wird dann das weitere Vorgehen ver- einbart. 5. Welche maximal möglichen Besucherzahlen werden dem LVR (als späterer Betreiber des MiQua) kommuniziert? Welche Mindestforderungen hat diesbezüglich der LVR? Antwort der Verwaltung: Die maximale gleichzeitige mögliche Besucherzahl liegt bei 600 Personen und ist dem LVR bekannt. Bei einer Verweildauer von 2 Stunden und einem intelligenten Besucher- management wird davon ausgegangen, dass das Ziel von 180.000 Besuchern pro Jahr erreicht wird. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1835/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27