0124/2019
"Netzwerk gegen häusliche Gewalt" Anfrage von Frau Kessing aus der Sitzung vom 27.11.2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 30.01.2019 0124/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 "Netzwerk gegen häusliche Gewalt" Anfrage von Frau Kessing aus der Sitzung vom 27.11.2018 In der Sitzung des JHA vom 27.11.2018 wurde durch die Verwaltung die Statistik 2017 der Interventi- onsstellen gegen häusliche Gewalt vorgestellt (DS Nr.3362/2018). Frau Kessing fragt in Bezug auf die Täterarbeit nach, ob der Bedarf durch die bestehenden Angebote gedeckt werde. Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: Ergänzend zur Arbeit der beiden Interventionsstellen von „SkF e.V.“ und „Diakonie Michaelshoven“, die sich vorrangig an die überwiegend weiblichen Opfer häuslicher Gewalt wenden, wird der Arbeit mit den überwiegend männlichen Tätern eine hohe Bedeutung zugemessen. Neben ggf. laufenden strafrechtlichen Verfahren werden von daher pädagogische Angebote, die die Täter mit den Folgen ihres gewalttätigen Verhaltens konfrontieren und die mit den Tätern an Verhal- tensänderungen arbeiten, als unverzichtbar erachtet. Gerade für Väter, die einen Umgang mit ihren Kindern nach Trennung von ihrer Partnerin wünschen, ist die Teilnahme an einem Anti Aggressionstraining in der Regel Vorbedingung für eine Zustimmung zum Umgangskontakt. Genau hierfür leisten die Angebote der AWO Kreisverband Köln „MannSein ohne Gewalt“ seit mehre- ren Jahren einen guten Beitrag für das Kölner „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“. Dieses Angebot wird durch das Job-Center mit einem jährlichen Zuschuss von 70.000€ gefördert. Mit entsprechender Mittelaufstockung könnte die AWO das Angebot ausbauen und den bestehenden Beadrf noch besser abdecken. Darüber hinaus hat auch der SKM mit einem besonders ausgebildeten Fachberater eine Männerbera- tung eingerichtet, die seit 2017 zum erweiterten Angebot des SKM zählt. In 2018 wurde die Beratungsstelle mit Mitteln aus dem kommunalen Sozialetat mit 60.000€ gefördert. Die Schwerpunkte der Beratung beinhalten Opfer-und Täterberatung im Kontext häuslicher Gewalt, Präventions(gruppen)arbeit und Multiplikatorenarbeit. Der SKM sieht neben der Verstetigung des Angebots der Männerberatung konkret einen Bedarf zur Schaffung einer „Krisen Wohnung“ für Männer, die Opfer Gewalt geworden sind. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0124/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.01.2019
- Erstellt
- 11.01.2019 10:10