0713/2023
Anfrage AN/2064/2022 Kooperation zwischen LVR und Stadt Köln zur Realisierung inklusiver Bildung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 01.03.2023 0713/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.03.2023 Anfrage AN/2064/2022 Kooperation zwischen LVR und Stadt Köln zur Realisierung inklusiver Bildung Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung des LVRs, dass im linksrheinischen Köln im Schul- jahr 2029/30 bei den Schulen mit Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Ent- wicklung die Maximalbelegung überschritten sein wird? 2. Wie viele Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung werden durch die Stadt Köln im Gemeinsamen Unterricht beschult und was tut die die Stadt Köln dafür, dass mehr Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Körperliche und moto- rische Entwicklung im Gemeinsamen Unterricht beschult werden. 3. In welchem Umfang nutzt die Stadt Köln die Inklusionspauschale des LVR, um das Ge- meinsame Lernen zu unterstützen? (Bitte Zahl der Anträge aus Köln und vom LVR bewil- ligte / ausgezahlte Fördersummen angeben.) 4. Welche Kooperationen zwischen dem LVR und Kölner Schulen bestanden, bestehen bzw. sind geplant? 5. Wie bewertet die Verwaltung die Kooperation zwischen LVR und Stadt Köln zur Realisie- rung inklusiver Bildung? Antwort der Verwaltung 1. Die Trägerschaft der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motori- sche Entwicklung liegt beim Landschaftsverband Rheinland. Dieser betreibt eigenverant- wortlich die erforderlichen Schulentwicklungsplanungen. Der Landschaftsverband Rheinland führt in Köln die Schule Belvedere (Belvederestraße 149, 50933 Köln) mit Primarstufe und Sekundarstufe I und die Anna-Freud-Schule (Alter Militärring 96, 50933 Köln) mit Sekundarstufe I und II als Förderschulen für den Förder- schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. An der Anna-Freud-Schule ist die Aufnahme von Schüler*innen mit und ohne sonderpä- dagogischen Förderbedarf vorgesehen und möglich. Aufgrund des überregionalen Ein- zugsgebietes bietet die Anna-Freud-Schule auch einen Internatsbetrieb an. 2 Eine Betrachtung der Einwohnerprognose für Nordrhein-Westfalen scheint am ehesten geeignet für eine Einschätzung zur Entwicklung der Schüler*innenzahlen. Auf Grundlage der Bevölkerungsvorausberechnung des Landes Nordrhein-Westfalen (IT-NRW) ergibt sich für die Altersgruppe der 5- bis 15-Jährigen NRW-weit zum 01.01.2031 mit rund 1.814.000 Einwohnern der Maximalwert in dieser Altersgruppe bezogen auf die Progno- sejahre 2021 bis 2040. Die Verwaltung unterstellt, dass sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit einem Förderbedarf (auch im Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) auch in Ab- hängigkeit von der Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen in dieser Altersgruppe ent- wickelt. Somit zieht die Verwaltung den Rückschluss, dass bei einer sich ab etwa 2030 wieder re- duzierenden Gesamt-Altersgruppe auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit einem Förderbedarf (und ebenso im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwick- lung) sinkt. Grundsätzlich können Schüler*innen mit körperlichen und motorischen Einschränkungen je nach individuellem (weiteren) Förderbedarf zielgleich oder zieldifferent beschult wer- den. So kommt für sie neben der Beschulung an Förderschulen und Schulen des Ge- meinsamen Lernens auch die sogenannte Einzelintegration in Frage. 2. Lt. amtlicher Schulstatistik wurden im Schuljahr 2021/22 rund 300 Lernende der Jahr- gangstufen 1 bis 13 mit unterschiedlichen Förderbedarfen im Gemeinsamen Lernen be- schult. Für das Schuljahr 2022/23 wurden für bislang 85 Schüler*innen mit einem vermuteten oder anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt kör- perliche und motorische Entwicklung Anträge auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen gestellt. Nur bei rund 20 % der Kinder bestehen Bedarfe im Hinblick auf bauliche Voraus- setzungen oder benötigter Sachausstattung. Die Verwaltung prüft jeden Antrag im Hinblick auf individuell erforderliche Bedarfe und beschafft die benötigte Sachausstattung. In der Regel handelt es sich hierbei um höhen- verstellbare Tische und Stühle sowie Pflegeliegen und Schränke. Sofern bauliche Voraussetzungen erforderlich sind, prüft die Verwaltung, inwieweit diese an der Wunschschule des Kindes oder an der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform erfüllt sind. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind und auch nicht kurzfristig hergestellt werden können, erhalten die Erziehungsberechtigten einen Vorschlag für eine geeignete, möglichst gut erreichbare Schule. Ziel ist, für alle Schüler*innen, die am Gemeinsamen Lernen teilnehmen möchten, einen geeigneten Schulplatz benennen zu können. 3. Für das Schuljahr 2022/2023 wurden für 42 Schüler*innen Anträge auf Inklusionspau- schale mit einem Kostenvolumen von insgesamt rund 100.000 € gestellt. Aufgrund der Kostenobergrenzen bei den einzelnen Förderschwerpunkten konnten davon Kosten in Höhe von rund 85.000 € als förderfähig anerkannt werden. Der Zuschuss des Landschaftsverbandes betrug 100 % der förderfähigen Kosten. Die darüber hinaus gehenden Kosten werden vom Schulträger finanziert. 3 Hierin enthalten sind Anträge und Bewilligungen für 15 Schüler*innen mit dem Förder- schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Hierfür wurden Zuschüsse in Höhe von ca. 17.000 € bewilligt. 4. Der Verwaltung liegen keine vollständigen Informationen zu Kooperationen zwischen LVR und Stadt Köln zur Realisierung inklusiver Bildung vor. Kooperationen, die städtische Schulen mit Dritten eingehen, müssen dem Schulträger nicht zwingend mitgeteilt werden, da es sich hierbei um innere Schulangelegenheiten handelt. Durch das LVR-Förderprogramm „Kooperationen“ sind der Verwaltung die folgenden bei- den Aktionen im Jahr 2022 bekannt, bei denen Kölner LVR-Schulen und Schulen in Trä- gerschaft der Stadt Köln kooperiert oder zumindest gemeinsam teilgenommen haben. Teilnahme der LVR-Gronewaldschule (Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation) am Leselauf Köln im Jahr 2022. Durchführung der inklusiven Fairplay-Tour der LVR-Belvedere-Schule (Förderschwer- punkt körperliche und motorische Entwicklung) in Kooperation mit den städtischen Schu- len Förderschule Lindweiler Hof (Paul-Humburg-Straße in Köln-Nippes), Förderschule Zülpicher Straße in Köln-Lindenthal und Integrierte Gesamtschule Innenstadt (Frankstra- ße in Köln-Innenstadt) und den LVR-Schulen Anna-Freud-Schule (Köln), Paul-Klee- Schule (Leichlingen) und Irena Sendler-Schule (Euskirchen). Neben diesen Aktionen kann es zu weiteren bilateralen Kooperationen einzelner Schulen gekommen sein. Der LVR ist auch Mitglied im Elternberatungsnetzwerk Inklusion. Regelmäßig treffen sich die Netzwerkpartner*innen um für mehr Transparenz der Infor- mations- und Beratungsangebote für Eltern sowie der Verwaltungs- und Gremienstruktu- ren und der Arbeitsabläufe im Rahmen des Gemeinsamen Lernens zu sorgen. Der Austausch findet in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Köln, dem Schulpsy- chologischen Dienst und der Familienberatung, dem Gesundheitsamt, dem Landschafts- verband Rheinland, der Universität zu Köln sowie Elterninitiativen und -vereinen statt. Das Elternberatungsnetzwerk hat in Kooperation mit dem Amt für Schulentwicklung unter anderem drei Fachforen zum Thema: „Wenn Eltern nach der Schule fragen …“ durchge- führt. Über zweihundertfünfzig Teilnehmer*innen informierten sich rund um das Thema schulische Inklusion. Im letzten Jahr fanden zwei Veranstaltung mit rund einhundert Teil- nehmenden zum Thema „Wie geht es nach der Schule weiter…? Berufliche Perspektiven für Jugendliche mit Förderbedarfen und/oder Behinderungen“ statt. 5. Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht ist die Kooperation beider Schulträger zur Wei- terentwicklung inklusiver Bildung zu begrüßen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Paul-Humburg-Straße
- Zülpicher Straße
- Belvederestraße 149
- Alter Militärring 96
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Details
- Aktenzeichen
- 0713/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.03.2023
- Erstellt
- 24.02.2023 14:01