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SCHUA/032/2025

Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Heinrich-Hertz-Berufskolleg

Beschlussvorlage 16.05.2025

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Nächste Beratung: Schulausschuss, Sitzung am 17.06.2025, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2679 Zeichen

SCHUA/032/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Heinrich-Hertz-Berufskolleg 
Fachbereich: 
40 - Amt für Schule und Bildung     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Schulausschuss 17.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 
Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 die Errichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule 
11/12 im Fachbereich Technik, fachlicher Schwerpunkt Elektrotechnik“ einzügig mit 
der Option auf Zweizügigkeit, in Vollzeit nach Anlage C3 der APO-BK am Heinrich-
Hertz-Berufskolleg, Redinghovenstr. 16, 40225 Düsseldorf, Schulnummer 188086.  
 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Der zweijährige Bildungsgang, der berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und 
Fertigkeiten im Bereich Elektrotechnik vermittelt, ermöglicht den Erwerb der 
Fachhochschulreife. Im ersten Jahr befinden sich die Jugendlichen 3 Tage in der 
Woche im Praktikum. Durch diese Chance der beruflichen Kontaktaufnahme bietet 
sich den Betrieben die Möglichkeit geeignete Auszubildende zu akquirieren und den 
Schüler*innen die Chance passende Ausbildungsbetriebe zu finden sowie intensive 
Einblicke in den beruflichen Alltag einer Elektrotechnikfachkraft zu gewinnen. Durch 
die erfolgreich etablierte FOS11/12 im Schwerpunkt Informatik ergeben sich 
Synergien. Das Heinrich-Hertz-Berufskolleg kann durch den neuen Bildungsgang die 
Attraktivität der Elektroberufe stärken und den Schulabgängern der Berufsfachschule 
Elektrotechnik, die ebenfalls am Heinrich-Hertz-Berufskolleg angeboten wird, 
erweiterte Karrieremöglichkeiten aufzeigen.

Seite 2 
Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen 
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen 
und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung 
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und 
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den 
neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. 
 
Einer der Schwerpunkte des Heinrich-Hertz-Berufskollegs ist der Bereich 
„Elektrotechnik“, daher verfügt die Schule bereits über modernste Fachräume und 
Sachausstattung, die genutzt werden können. Auch genügend Unterrichtsräume 
stehen zur Verfügung. Ausreichend qualifizierte Lehrkräfte stehen ebenfalls zur 
Verfügung. 
 
Die regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern, den Kammern und 
der Agentur für Arbeit ergaben keine Bedenken.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2025 Schulausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/032/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
16.05.2025
Erstellt
06.05.2025 10:39