3298/2021
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die FRAKTION betreffend"Klärung Zusammenarbeit mit Michael Winterhoff" aus der Ratssitzung am 16.09.2021
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 29.10.2021 3298/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 09.11.2021 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die FRAKTION betreffend"Klärung Zusammenarbeit mit Michael Winterhoff" aus der Ratssitzung am 16.09.2021 Die Partei „Die Fraktion“ fragt anlässlich der Ratssitzung am 16.09.2021 zu dem Punkt Klärung der Zusammenarbeit mit Michael Winterhoff bei der Verwaltung an. 1.) Gab es oder gibt es eine Zusammenarbeit der Stadt Köln oder städtischer Betriebe mit dem Bonner Kinderpsychiater Michael Winterhoff oder Mitarbeiter*innen seines Praxisteams? Eine übergreifende Abfrage aller fachlich relevanten Dezernate und städtischen Beteiligungsgesell- schaften hat ergeben, dass keine Zusammenarbeit mit Herrn Winterhoff stattgefunden hat. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln arbeitet aus eigener Intention heraus nicht direkt mit der Praxis von Dr. Michael Winterhoff in Bonn zusammen. Grundsätzlich entscheiden die Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) dahingehend, ob sie bei Verhaltensauffälligkeiten der Kinder / Jugendlichen im Rahmen der freien Arztwahl diese Praxis zur Behandlung aufsuchen. Die Entscheidung über die freie Arztwahl obliegt den Personensorgeberechtigten auch dann, wenn Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durch das Jugend- amt untergebracht sind. Die Berufsaufsicht über die Praxis von Dr. Winterhoff obliegt der Ärztekammer Nordrhein in eigener Zuständigkeit, die mit der Causa Dr. Winterhoff befasst ist. 2.) Haben Mitarbeiter*innen der Stadt Köln oder Mitarbeiter*innen städtischer Betriebe Fortbil- dungen bei Winterhoff besucht? Es ist festzuhalten, dass keine städtischen Mitarbeiter*innen oder Mitarbeiter*innen städtischer Betei- ligungsgesellschaften Fortbildungsveranstaltungen bei Dr. Winterhoff besucht haben. 3.) Sollte es eine Zusammenarbeit gegeben haben: Gab es in der Vergangenheit Hinweise oder Berichte von Betroffenen oder städtischen Mitarbeiter*innen zu der Zusammenarbeit? In der Vergangenheit sind dem Dezernat für Bildung, Jugend und Sport und dem Dezernat für Sozia- les, Gesundheit und Wohnen keine Hinweise oder Berichte von Betroffenen oder städtischen Mitar- beiter*innen bekannt geworden, die auf die umstrittene Behandlung von Dr. Winterhoff aufmerksam gemacht haben. Gleichwohl hat sich das Amt für Kinder, Jugend und Familie in Kooperation im Kontext von stationä- ren Einrichtungen der Erziehungshilfe mit dem Landesjugendamt umgehend und intensiv mit diesen Vorgängen nach der Berichterstattung in der ARD auseinander gesetzt. In der Konsequenz wurden mit den betreffenden Einrichtungen Gespräche geführt, die sich im Wesentlichen von der Praxis Dr. Winterhoff distanziert haben und zukünftig auch die Kinder / Jugendlichen nicht mehr in seiner Praxis 2 zur Behandlung vorstellen werden. Im Rahmen der gesetzlichen Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII werden aktuell mit den Personensor- geberechtigten alle notwendigen Maßnahmen abgestimmt, die zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderlich sind und die weitere Persönlichkeitsentwicklung angemessen unterstützen. In diesem Zusammenhang wurden die Behandlungen von Kindern in der Praxis Dr. Winterhoff, die im Auftrag des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe be- treut werden, umgehend beendet. Bei einer erforderlichen Behandlungsindikation werden diese Kinder / Jugendlichen zukünftig von anderen fachärztlichen Praxen betreut. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist sich seiner Ver- antwortung bewusst, welches es für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen in dieser Situation trägt. 4.) Sollte es eine Zusammenarbeit gegeben haben: Wurden Personen körperlich oder psychisch geschädigt? Der Verwaltung sind keine Kinder / Jugendlichen bekannt, die in irgendeiner Weise körperlich oder psychisch geschädigt worden sind. Gez. i.V. Stadtdirektorin Blome für OB Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3298/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 29.10.2021
- Erstellt
- 14.09.2021 12:47