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3298/2021

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die FRAKTION betreffend"Klärung Zusammenarbeit mit Michael Winterhoff" aus der Ratssitzung am 16.09.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 29.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4120 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer  29.10.2021 
 3298/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 09.11.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die FRAKTION betreffend"Klärung Zusammenarbeit 
mit Michael Winterhoff" aus der Ratssitzung am 16.09.2021 
Die Partei „Die Fraktion“ fragt anlässlich der Ratssitzung am 16.09.2021 zu dem Punkt Klärung der 
Zusammenarbeit mit Michael Winterhoff bei der Verwaltung an. 
 
1.)  Gab es oder gibt es eine Zusammenarbeit der Stadt Köln oder städtischer Betriebe mit dem 
Bonner Kinderpsychiater Michael Winterhoff oder Mitarbeiter*innen seines Praxisteams? 
 
Eine übergreifende Abfrage aller fachlich relevanten Dezernate und städtischen Beteiligungsgesell-
schaften hat ergeben, dass keine Zusammenarbeit mit Herrn Winterhoff stattgefunden hat. 
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln arbeitet aus eigener Intention heraus nicht 
direkt mit der Praxis von Dr. Michael Winterhoff in Bonn zusammen. Grundsätzlich entscheiden die 
Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) dahingehend, ob sie bei Verhaltensauffälligkeiten 
der Kinder / Jugendlichen im Rahmen der freien Arztwahl diese Praxis zur Behandlung aufsuchen. 
Die Entscheidung über die freie Arztwahl obliegt den Personensorgeberechtigten auch dann, wenn 
Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durch das Jugend-
amt untergebracht sind.  
Die Berufsaufsicht über die Praxis von Dr. Winterhoff obliegt der Ärztekammer Nordrhein in eigener 
Zuständigkeit, die mit der Causa Dr. Winterhoff befasst ist. 
 
 
2.) Haben Mitarbeiter*innen der Stadt Köln oder Mitarbeiter*innen städtischer Betriebe Fortbil-
dungen bei Winterhoff besucht? 
 
Es ist festzuhalten, dass keine städtischen Mitarbeiter*innen oder Mitarbeiter*innen städtischer Betei-
ligungsgesellschaften Fortbildungsveranstaltungen bei Dr. Winterhoff besucht haben. 
 
 
3.) Sollte es eine Zusammenarbeit gegeben haben: Gab es in der Vergangenheit Hinweise oder 
Berichte von Betroffenen oder städtischen Mitarbeiter*innen zu der Zusammenarbeit? 
 
In der Vergangenheit sind dem Dezernat für Bildung, Jugend und Sport und dem Dezernat für Sozia-
les, Gesundheit und Wohnen keine Hinweise oder Berichte von Betroffenen oder städtischen Mitar-
beiter*innen bekannt geworden, die auf die umstrittene Behandlung von Dr. Winterhoff aufmerksam 
gemacht haben.  
Gleichwohl hat sich das Amt für Kinder, Jugend und Familie in Kooperation im Kontext von stationä-
ren Einrichtungen der Erziehungshilfe mit dem Landesjugendamt umgehend und intensiv mit diesen 
Vorgängen nach der Berichterstattung in der ARD auseinander gesetzt. In der Konsequenz wurden 
mit den betreffenden Einrichtungen Gespräche geführt, die sich im Wesentlichen von der Praxis Dr. 
Winterhoff distanziert haben und zukünftig auch die Kinder / Jugendlichen nicht mehr in seiner Praxis

2 
 
zur Behandlung vorstellen werden.  
Im Rahmen der gesetzlichen Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII werden aktuell mit den Personensor-
geberechtigten alle notwendigen Maßnahmen abgestimmt, die zur Sicherstellung des Kindeswohls 
erforderlich sind und die weitere Persönlichkeitsentwicklung angemessen unterstützen. 
In diesem Zusammenhang wurden die Behandlungen von Kindern in der Praxis Dr. Winterhoff, die im 
Auftrag des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe be-
treut werden, umgehend beendet.  
Bei einer erforderlichen Behandlungsindikation werden diese Kinder / Jugendlichen zukünftig von 
anderen fachärztlichen Praxen betreut. Das Amt für Kinder, Jugend  und Familie ist sich seiner Ver-
antwortung bewusst, welches es für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen in dieser Situation 
trägt. 
 
 
4.) Sollte es eine Zusammenarbeit gegeben haben: Wurden Personen körperlich oder psychisch 
geschädigt? 
 
Der Verwaltung sind keine Kinder / Jugendlichen bekannt, die in irgendeiner Weise körperlich oder 
psychisch geschädigt worden sind. 
 
Gez. i.V. Stadtdirektorin Blome für OB Reker

Beratungsverlauf (1)

09.11.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3298/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
29.10.2021
Erstellt
14.09.2021 12:47