2352/2025
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Johann-Mayer-Straße zwischen Rolshover Straße und Robertstraße
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Generalsanierung der Fahrbahn ist zwingend erforderlich und alternativlos, weil die stark vorgeschädigte Straßensubstanz durch die durchzuführende Kanalbaumaßnahme zusätzlich geschädigt wird und eine Wiederherstellung der Kanalgräben technisch nicht bzw. nicht fachgerecht und nachhaltig möglich ist. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 2352/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Johann-Mayer-Straße zwischen Rolshover Straße und Robertstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Jo- hann-Mayer-Straße zwischen Rolshover Straße und Robertstraße in Köln-Kalk mit Gesamt- kosten in Höhe von rd. 220.000 €. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 220.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet % % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.400 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Johann-Mayer-Straße zwischen Rolshover Straße und Robertstraße weist erhebliche Fahrbahnschäden auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden seitens des Bau- hofes des Amtes für Verkehrsmanagement der Stadt Köln immer wieder punktuelle Repara- turarbeiten durchgeführt. Die bisherigen Unterhaltungsmaßnahmen reichen nicht aus, um die Verkehrssicherheit über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Zudem entspricht die Fahrbahn nicht dem heutigen Stand der Technik. Es ist daher zwingend erforderlich, eine nachhaltige Sanierung der Fahrbahn inklusive der Trag- und Frostschutzschichten zwischen der Rolshover Straße und Robertstraße durchzuführen. Zur Nutzung von Synergieeffekten wird die Baumaßnahme gemeinsam mit den Stadtentwässerungsbetrieben nach Kanalbau durchgeführt. Die Generalsanierung der Fahrbahn ist zwingend erforderlich und alternativlos, weil die stark 3 vorgeschädigte Straßensubstanz durch die durchzuführende Kanalbaumaßnahme zusätzlich geschädigt wird und eine Wiederherstellung der Kanalgräben technisch nicht bzw. nicht fach- gerecht und nachhaltig möglich ist. Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 2 Monate. Nach aktueller Kostenkalkulation liegen die Gesamtkosten bei rd. 220.000 €. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent- lichkeitsbeteiligung Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge- meinden die Beiträge. Die vorgesehene Erneuerung der Fahrbahn in der Johann-Mayer-Straße löst voraussichtlich einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe der Erstattung beträgt bis zu 80 % der Kosten für die Baumaßnahme. Eine verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Finanzierung Die investiv zu finanzierenden Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 220.000 €. Die er- forderlichen Finanzmittel in Höhe von 220.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfi- nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen im Haushaltsjahr 2026 zur Verfü- gung. Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 4.400 € wird das Dezer- nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs- prozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Maßnahme ist im Rahmen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich, um einen noch höheren Substanzverlust der Fahrbahn zu verhindern. Eine zeitliche Verschiebung ist nicht möglich. Die Baumaßnahme entspricht damit den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 in allen Punkten. Erläuterung zum Klimaschutz: Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Durch die Sanierung der Fahrbahn wird es zu erheblichen Verringerung der Lärmemissionen kommen. Anlage Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2352/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.08.2025
- Erstellt
- 23.07.2025 12:40