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2352/2025

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Johann-Mayer-Straße zwischen Rolshover Straße und Robertstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.09.2025, TOP 8.1.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1139 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Generalsanierung der Fahrbahn ist zwingend erforderlich und alternativlos, weil die stark 
vorgeschädigte Straßensubstanz durch die durchzuführende Kanalbaumaßnahme zusätzlich geschädigt 
wird und eine Wiederherstellung der Kanalgräben technisch nicht bzw. nicht fachgerecht und nachhaltig 
möglich ist. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5299 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 2352/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Johann-Mayer-Straße zwischen 
Rolshover Straße und Robertstraße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Jo-
hann-Mayer-Straße zwischen Rolshover Straße und Robertstraße in Köln-Kalk mit Gesamt-
kosten in Höhe von rd. 220.000 €. 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   220.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der  Maßnahme 
berechnet    %      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   4.400 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Johann-Mayer-Straße zwischen Rolshover Straße und Robertstraße weist erhebliche 
Fahrbahnschäden auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden seitens des Bau-
hofes des Amtes für Verkehrsmanagement der Stadt Köln immer wieder punktuelle Repara-
turarbeiten durchgeführt. Die bisherigen Unterhaltungsmaßnahmen reichen nicht aus, um die 
Verkehrssicherheit über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Zudem entspricht die 
Fahrbahn nicht dem heutigen Stand der Technik. Es ist daher zwingend erforderlich, eine 
nachhaltige Sanierung der Fahrbahn inklusive der Trag- und Frostschutzschichten zwischen 
der Rolshover Straße und Robertstraße durchzuführen. Zur Nutzung von Synergieeffekten 
wird die Baumaßnahme gemeinsam mit den Stadtentwässerungsbetrieben nach Kanalbau 
durchgeführt. 
Die Generalsanierung der Fahrbahn ist zwingend erforderlich und alternativlos, weil die stark

3 
vorgeschädigte Straßensubstanz durch die durchzuführende Kanalbaumaßnahme zusätzlich 
geschädigt wird und eine Wiederherstellung der Kanalgräben technisch nicht bzw. nicht fach-
gerecht und nachhaltig möglich ist. 
Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 2 Monate. 
Nach aktueller Kostenkalkulation liegen die Gesamtkosten bei rd. 220.000 €. 
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu-
ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe-
bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in 
Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge-
meinden die Beiträge. 
Die vorgesehene Erneuerung der Fahrbahn in der Johann-Mayer-Straße löst voraussichtlich 
einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe der Erstattung beträgt bis zu 
80 % der Kosten für die Baumaßnahme. 
Eine verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 
nicht mehr vorgesehen. 
 
Finanzierung 
Die investiv zu finanzierenden Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 220.000 €. Die er-
forderlichen Finanzmittel in Höhe von 220.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfi-
nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen im Haushaltsjahr 2026 zur Verfü-
gung. 
Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 4.400 € wird das Dezer-
nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs-
prozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb 
des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Die Maßnahme ist im Rahmen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich, um einen noch 
höheren Substanzverlust der Fahrbahn zu verhindern. Eine zeitliche Verschiebung ist nicht 
möglich. Die Baumaßnahme entspricht damit den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung 
vom 23.04.2025 in allen Punkten. 
Erläuterung zum Klimaschutz: 
Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. 
Durch die Sanierung der Fahrbahn wird es zu erheblichen Verringerung der Lärmemissionen 
kommen. 
 
Anlage 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2352/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.08.2025
Erstellt
23.07.2025 12:40