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Sachstand zum Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 03.12.2018 „Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragstellung, Beratung und Schriftverkehr“

Mitteilung Ausschuss 0094/2019 vom 11.01.2019

Stand: Am 01.02.2019 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/560 Vorlagen-Nummer 11.01.2019 0094/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.02.2019 Sachstand zum Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 03.12.2018 „Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragstellung, Beratung und Schriftverkehr„ Hier: Amt für Wohnungswesen – Wohnberechtigungsscheine Das Amt für Wohnungswesen stellt auf der Internetseite der Stadt Köln Informationen zum Wohnberechtigungsschein in einfacher Sprache, sowie barrierefreie Anträge zur Verfügung. Diese Informationen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Presse und Öffent- lichkeitsarbeit erstellt, da das hierfür erforderliche Fachwissen zur einfachen Sprache im Fachamt nur bedingt vorhanden ist. Antragsformulare und Bescheide werden bisher nicht in einfacher Sprache erstellt. Für eine Umsetzung bedarf es ebenso einer fachkundigen Unterstützung. Vor dem Hintergrund der begrenzten Ressourcen in den jeweiligen Fachbereichen ist eine kurzfristige Umsetzung nur schwer zu realisieren. Bereits heute unterstützen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Amt für Woh- nungswesen beim Ausfüllen der Vordrucke. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sich auf die jeweiligen Antragstellerinnen bzw. Antragsteller ein. Sie sind qualifiziert die Beratun- gen in angemessener Sprache vorzunehmen - auch in leichter Sprache. Ergibt sich aus dem persönlichen oder telefonischen Gespräch, dass eine ausführlichere Beratung notwendig ist, kann hierauf, z.B. auch durch Vereinbarung gesonderter Beratungstermine individuell einge- gangen werden. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 01.02.2019

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 3.5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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