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2941/2021

Bioabbaubare Kunststoffe: Einsatz als Hundekottüten in der Stadt Köln (Anfrage der FDP-Fraktion AN/1071/2021 vom 205.05.2021)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.08.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 02.09.2021, TOP 1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5467 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer  19.08.2021 
 2941/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 02.09.2021 
 
Bioabbaubare Kunststoffe: Einsatz als Hundekottüten in der Stadt Köln (Anfrage der FDP-
Fraktion AN/1071/2021 vom 20.05.2021) 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
1. Wie viele Hundekotbeutel werden jährlich in Köln bereitgestellt und welche Kosten verur-
sacht das? 
 
Mit Stand 31.12.2020 beschafft die AWB GmbH jährlich rd. 15 Mio. Hundekottüten, so dass im 
Durchschnitt 250.000 Hundekottüten pro Woche verteilt werden. Die Kosten für die Beschaffung der 
Hundekottüten belaufen sich auf ca. 71.400 € brutto pro Jahr. 
 
2. Wie viel Prozent der Hundekotbeutel werden schätzungsweise nicht ordnungsgemäß in 
den dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt? 
 
Diese Angabe wird von der AWB GmbH nicht statistisch erfasst. Grundsätzlich lässt sich gegebenen-
falls ein Zusammenhang ableiten, wenn man die über die Meldekanäle der Stadt Köln bzw. der AWB 
GmbH (Sag´s uns, etc.) eingegangenen Beschwerden zu dieser Thematik heranzieht. Im letzten Jahr 
gab es in Summe 12 Beschwerden dazu. 
 
3. Wie hoch sind die Kosten, die durch unsachgemäß entsorgte Hundekotbeutel jährlich ent-
stehen? 
 
Gemäß Beantwortung der Frage 2 liegen der AWB GmbH hierzu leider keine Angaben vor. Sofern 
man auch hier die Beschwerdestatistik heranzieht, sind die Kosten vernachlässigbar. 
 
4. Inwieweit bestehen die Hundekotbeutel der Stadt Köln bereits aus biologisch abbaubaren 
Materialien? Falls nicht, wie teuer wäre eine Umstellung auf biologisch abbaubare Hunde-
kotbeutel? 
 
Bisher werden von der AWB GmbH keine biologisch abbaubaren Hundekotbeutel eingesetzt.  
 
Dies ist unter anderem darin begründet, dass die vollständige biologische Abbaubarkeit von biologi-
schen Kunststoffen durchaus kritisch gesehen werden kann. In Bezug auf die Abbaubarkeit diverser 
als biologisch abbaubar deklarierter Beutel fanden deutschlandweit schon einige Tests in Bezug auf 
Küchenabfälle zur Kompostierung statt. Diese Tests haben ergeben, dass vor allem der Prozess der 
Zersetzung deutlich länger dauert als bei normaler Biomasse. Kompostierbare Tüten werden zwar als 
kompostierbar angeboten, erfüllen aber in vielen Fällen nicht die notwendigen Kriterien für eine Ver-
wertung in der Kompostierung. In der „Rotte“ schmilzt das Bioplastik lediglich und ist nach zehn Wo-
chen immer noch nachweisbar, wird also während der normalen Verweildauer nicht ausreichend ab-
gebaut und verschlechtert damit insgesamt die Qualität des Endproduktes.

2 
 
Der Einsatz von biologisch abbaubaren Hundekotbeuteln kann in diesem Kontext ebenfalls kritisch 
gesehen werden, sofern der Verrottungsprozess – vor allem bei niedrigeren Temperaturen als in der 
Kompostierung – nicht schnell und rückstandslos erfolgt. So könnten sich auch achtlos weggeworfene 
Beutel nicht wunschgemäß zersetzen und so möglicherweise als Mikroplastik in der Umwelt verblei-
ben, wenn sie nicht aufgehoben und entsorgt werden. 
 
Die Hundekotbeutel, welche die AWB GmbH einsetzt, werden zu 100 % aus recycelten Kunststoffen 
(HDPE-Regenerat) hergestellt. 
 
Der Einsatz von biologisch abbaubaren Hundekotbeuteln wäre nach grober Rechnung mit Mehrkos-
ten von etwa 80 % verbunden. Zudem wer den Hundekotbeutel aufgrund des hohen Bedarfs in sehr 
großer Menge beschafft. Der potenzielle Lieferant müsste eine Lagerdauer von ca. zwölf Monaten 
garantieren. Dies ist bei den bisher geprüften biologisch abbaubaren Materialien nicht möglich, da der 
Beutel während der Lagerdauer den Zersetzungsprozess starten und somit nicht mehr brauchbar 
werden könnte. Angesichts des bislang auch nicht erkennbaren Problemausmaßes illegal entsorgter 
Hundekotbeutel sowie angesichts der in der Fachwelt kontrovers eingeschätzten Eigenschaften von 
sog. biologisch abbaubaren Hundekotbeuteln wird empfohlen, weiterhin auf die im Einsatz befindli-
chen Hundekotbeutel zu setzen. Am Markt angebotene biologisch abbaubare Hundekotbeutel enthal-
ten darüber hinaus den Hinweis, dass diese nicht in der Natur entsorgt werden sollen. Die Marktlage 
und Diskussion in der Fachwelt wird dennoch laufend im Blick gehalten. 
 
5. Welche der im BioSinn-Projekt1 untersuchten und mit Steckbriefen beschriebenen Kunst-
stoffteile werden im Bereich der Stadt Köln eingesetzt und in welchen Anwendungen sind 
Teile aus bioabbaubaren Kunststoffen verfügbar? 
 
Nebst dem Thema biologisch abbaubarer Hundekotbeutel (und damit auch Bioabfallbeutel) ist das 
Thema Borsten für Kehrmaschinen relevant. Die AWB GmbH setzt ausschließlich Stahlborsten ein; 
dies geschieht neben ökologischen Aspekten auch auf Grund der Tatsache, dass ein deutlich besse-
res Reinigungsergebnis erzielt wird. 
 
Ein weitergehender Überblick über die bei der Stadt Köln im Einsatz befindlichen Kunststoffteile, die 
in den Steckbriefen zum BioSinn-Projekt aufgeführt sind, kann mangels verlässlicher Datengrundlage 
aktuell nicht gegeben werden. Im Zuge der Erarbeitung des Zero Waste Konzeptes wird auch hierauf 
der Blick gerichtet werden (abfallarme, nachhaltige Beschaffung). 
 
gez. Dr. Rau 
                                                 
1 https://renewable-carbon.eu/publications/product/biosinn -steckbriefe -sinnvoll-biologisch-abbaubarer-produkte-
auf-basis-von-nachwachsenden -rohstoffen/

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Markt

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Details

Aktenzeichen
2941/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.08.2021
Erstellt
17.08.2021 15:26