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0966/2022

Beantwortung einer Anfrage von TXKöln in der StadtAG LST betreffend: Mitwirkung religiöser Gemeinschaften in Gremien

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.03.2022

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 22.03.2022, TOP 1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anfrage TXKöln

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3979 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer  22.03.2022 
 0966/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 22.03.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage von TXKöln in der StadtAG LST 
betreffend: Mitwirkung religiöser Gemeinschaften in Gremien 
Zu den beiden in der Anfrage vom 7. März 2022 formulierten Fragen  
 
1. Welche religiös geprägten bzw. religiös gebundenen Körperschaften des öffentlichen Rechts 
(KdöR) besitzen Mitspracherechte in Gremien der Stadt Köln? 
2. Welche dieser KdöR machen von ihrem Recht in welchen Gremien Gebrauch? 
 
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
Rat der Religionen  
Im 2006 von der Stadt Köln eingerichteten Rat der Religionen sind zahlreiche Religionsgemeinschaf-
ten vertreten, https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/diversityvielfalt/mitglieder-des-rates-
der-religionen.  
 
Hinweis: Die Rechtsform der einzelnen Religionsgemeinschaften und Organisationen der freien Wohl-
fahrtspflege,  bzw. der dem Gremien jeweils angehörenden konkreten Einheit wurde im Rahmen die-
ser Beantwortung nicht geprüft (Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eingetragener Verein).  
Die in der Anfrage gewählte Formulierung „religiös geprägt“ lässt unterschiedliche Einschätzungen 
zu.  
 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung  
Das Schulgesetz NRW sieht im Schulausschuss die Mitwirkung von Vertreter*innen der katholischen 
und evangelischen Kirche vor:  
§ 85 Schulgesetz NRW, Absatz 2: Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kom-
munalen Verfassungsgesetze zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen Kirche 
und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges 
Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter 
der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. 
Entsprechend gehören dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung jeweils eine Vertretung der  
Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche als Mitglieder mit beratender Stimme an. Zudem 
ist gemäß Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2020 die Synagogengemeinde Köln als Mitglied 
mit beratender Stimme vertreten.  
 
Jugendhilfeausschuss  
Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 5 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des 
Kinder-und Jugendhilfegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 4 Absatz.3 Satz 1 lit. i der 
Satzung des Jugendamtes der Stadt Köln auch zahlreiche Vertreter*innen der im Stadtgebiet Köln 
anerkannten, freien Jugendhilfeträger an. Dazu gehören nach Beschluss des Rates vom 3. Dezember 
2020 aktuell u. A.:

2 
 
- BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) 
- Evangelische Jugend 
- Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
- Kinder- und Familienhilfen Diakonie Michaelshoven gGmbH 
- SKM Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln bzw. Sozialdienst katholischer Frauen  
 
Als Pflichtmitglieder nach § 4 Abs. 3 a - h der Satzung des Jugendamtes der Stadt Köln gehören dem 
Ausschuss außerdem die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche und die Synagogengemeinde 
Köln an. 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Der Rat hat am 3. Dezember 2020 entschieden, in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Se-
nioren u. a. Vertretungen folgender Organisationen als sachkundige Einwohner*in mit beratender 
Stimme zu berufen:  
- Amt für Diakonie  
- Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  
- Synagogengemeinde Köln. 
 Im Runden Tisch für Flüchtlingsfragen wirken das Diakonische Werk, der Evangelische Kirchen-
verband Köln und Region sowie der Caritasverband für die Stadt Köln mit, https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/soziales/auslaenderrecht-integration-interkulturelles/mitglieder-des-runden-
tischs-fuer-fluechtlingsfragen.  
 
Die Besetzung der Gremien ist im Ratsinformationssystem einsehbar: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de. 
 
 
 
gez. Reker

Anfrage TXKöln

1285 Zeichen

Selbsthilfeverein für transgeschlechtliche 
Menschen in Köln 
TXKöln * Schildgenweg 27 * 51149 Köln 
 
J.Sophie Sänger 
Schildgenweg 27 
51149 Köln 
 
Tel. 02203-12121 
 
Internet: http://www.txkoeln.de 
e-mail: sophie.s@txkoeln.de 
 
 
Köln, 7.3.2022 
 
Anfrage 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wie bekannt wurde, werden in einigen religiösen Vereinigungen homosexuelle und trans 
Personen diskriminiert. Dies wurde auch durch neuerliche Berichte in den Medien deutlich. 
 
Religiöse Gemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) 
besitzen, genießen gewisse Privilegien; z.B. haben sie Mitspracherechte in kommunalen 
Gremien. 
Mit solchen KdöR möchten wir präventiv und konstruktiv ins Gespräch kommen. 
 
Deswegen bitte ich Sie, uns folgende Fragen zu beantworten: 
 
1. Welche religiös geprägten  bzw. religiös gebundenen KdöR besitzen 
Mitspracherechte in Gremien der Stadt Köln? 
2. Welche dieser KdöR machen von ihrem Recht in welchen Gremien Gebrauch? 
 
 
Ich bitte um Beantwortung der Fragen in schriftlicher Form für die Sitzung der Stadt-AG LST 
am 22.3.2022. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
J. Sophie Sänger 
stimmberechtiges Mitglied der Stadt-AG LST 
 
Frau Oberbürgermeisterin Reker 
 
Vorsitzende der Stadt-AG LST

Beratungsverlauf (1)

22.03.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0966/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.03.2022
Erstellt
18.03.2022 12:51