0966/2022
Beantwortung einer Anfrage von TXKöln in der StadtAG LST betreffend: Mitwirkung religiöser Gemeinschaften in Gremien
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3979 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 22.03.2022 0966/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 22.03.2022 Beantwortung einer Anfrage von TXKöln in der StadtAG LST betreffend: Mitwirkung religiöser Gemeinschaften in Gremien Zu den beiden in der Anfrage vom 7. März 2022 formulierten Fragen 1. Welche religiös geprägten bzw. religiös gebundenen Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) besitzen Mitspracherechte in Gremien der Stadt Köln? 2. Welche dieser KdöR machen von ihrem Recht in welchen Gremien Gebrauch? nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Rat der Religionen Im 2006 von der Stadt Köln eingerichteten Rat der Religionen sind zahlreiche Religionsgemeinschaf- ten vertreten, https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/diversityvielfalt/mitglieder-des-rates- der-religionen. Hinweis: Die Rechtsform der einzelnen Religionsgemeinschaften und Organisationen der freien Wohl- fahrtspflege, bzw. der dem Gremien jeweils angehörenden konkreten Einheit wurde im Rahmen die- ser Beantwortung nicht geprüft (Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eingetragener Verein). Die in der Anfrage gewählte Formulierung „religiös geprägt“ lässt unterschiedliche Einschätzungen zu. Ausschuss für Schule und Weiterbildung Das Schulgesetz NRW sieht im Schulausschuss die Mitwirkung von Vertreter*innen der katholischen und evangelischen Kirche vor: § 85 Schulgesetz NRW, Absatz 2: Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kom- munalen Verfassungsgesetze zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Entsprechend gehören dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung jeweils eine Vertretung der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche als Mitglieder mit beratender Stimme an. Zudem ist gemäß Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2020 die Synagogengemeinde Köln als Mitglied mit beratender Stimme vertreten. Jugendhilfeausschuss Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 5 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder-und Jugendhilfegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 4 Absatz.3 Satz 1 lit. i der Satzung des Jugendamtes der Stadt Köln auch zahlreiche Vertreter*innen der im Stadtgebiet Köln anerkannten, freien Jugendhilfeträger an. Dazu gehören nach Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2020 aktuell u. A.: 2 - BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) - Evangelische Jugend - Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Kinder- und Familienhilfen Diakonie Michaelshoven gGmbH - SKM Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln bzw. Sozialdienst katholischer Frauen Als Pflichtmitglieder nach § 4 Abs. 3 a - h der Satzung des Jugendamtes der Stadt Köln gehören dem Ausschuss außerdem die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche und die Synagogengemeinde Köln an. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Der Rat hat am 3. Dezember 2020 entschieden, in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Se- nioren u. a. Vertretungen folgender Organisationen als sachkundige Einwohner*in mit beratender Stimme zu berufen: - Amt für Diakonie - Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Synagogengemeinde Köln. Im Runden Tisch für Flüchtlingsfragen wirken das Diakonische Werk, der Evangelische Kirchen- verband Köln und Region sowie der Caritasverband für die Stadt Köln mit, https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/soziales/auslaenderrecht-integration-interkulturelles/mitglieder-des-runden- tischs-fuer-fluechtlingsfragen. Die Besetzung der Gremien ist im Ratsinformationssystem einsehbar: https://ratsinformation.stadt- koeln.de. gez. Reker
Anfrage TXKöln
1285 Zeichen
Selbsthilfeverein für transgeschlechtliche Menschen in Köln TXKöln * Schildgenweg 27 * 51149 Köln J.Sophie Sänger Schildgenweg 27 51149 Köln Tel. 02203-12121 Internet: http://www.txkoeln.de e-mail: sophie.s@txkoeln.de Köln, 7.3.2022 Anfrage Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wie bekannt wurde, werden in einigen religiösen Vereinigungen homosexuelle und trans Personen diskriminiert. Dies wurde auch durch neuerliche Berichte in den Medien deutlich. Religiöse Gemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) besitzen, genießen gewisse Privilegien; z.B. haben sie Mitspracherechte in kommunalen Gremien. Mit solchen KdöR möchten wir präventiv und konstruktiv ins Gespräch kommen. Deswegen bitte ich Sie, uns folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche religiös geprägten bzw. religiös gebundenen KdöR besitzen Mitspracherechte in Gremien der Stadt Köln? 2. Welche dieser KdöR machen von ihrem Recht in welchen Gremien Gebrauch? Ich bitte um Beantwortung der Fragen in schriftlicher Form für die Sitzung der Stadt-AG LST am 22.3.2022. Mit freundlichen Grüßen J. Sophie Sänger stimmberechtiges Mitglied der Stadt-AG LST Frau Oberbürgermeisterin Reker Vorsitzende der Stadt-AG LST
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0966/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.03.2022
- Erstellt
- 18.03.2022 12:51