2319/2024
Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke und einer Einfachturnhalle in Modulbauweise für das Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln (Altstadt-Süd)
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Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 143 26.08.2024 Dezernat IV, Amt 40 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2319/2024, Stand 19.08.2024 Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke und einer Einfachturnhalle in Modulbauweise für das Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln (Altstadt-Süd) Eingereichte Kostenschätzung: 17,29 Mio. € (netto) 20,58 Mio. € (brutto) RPA-Nr.: 143/14/10/24 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Vorlage beabsichtigt 40 Amt für Schulentwicklung die Planungsaufnahme und den Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke und einer Einfachturnhalle in Modulbauweise für das Gymnasium Kartäuserwall 40 zu erwirken. Die vorliegende Beschlussvorlage beschreibt erforderliche Maßnahmen, die für die Erhöhung der Zügigkeit von 5/7-Zügen auf 6/9-Zügen erforderlich werden. Um den neuen Schulbetrieb bereits für das Schuljahr 2026/2027 anbieten zu können, soll für die Planung und Errichtung der Modulbauten sowie der Einfachturnhalle ein Totalun ternehmer beauftragt werden. Für die Hauptkostengruppen 300 - Baukonstruktion und 400 - Technische Anlagen wurden Kosten in Höhe von rund 14,9 Mio. € brutto ermittelt. Somit ergibt sich bezo gen auf die Bruttogrundfläche (BGF) von rund 4.450m2 (3.450m2 Modulbauten + 1.000m2 Einfachturnhalle) ein Preis von ca. 3.350 €/m2 brutto. Die Kosten der unter schiedlichen Gebäudeteile Modulbauten und Einfachturnhalle wurden als Kosten schätzung zusammengefasst und stellen den ersten Kostenrahmen vor der Pla nungsaufnahme dar. Eine Kostenbeurteilung oder ein Kostenvergleich mit bereits durchgeführten Schulneubauten ist den Unterlagen nicht beigefügt. Innerhalb der Kostenschätzung wurden bereits rund 206.000 € brutto (Kostengruppe 600) für erforderliche Ausstattungen und Kunstwerke ermittelt, obwohl ein Mittelfrei gabebeschluss für die Beschaffung der Ausstattung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Anhand der Unterlagen ist nicht ersichtlich, welche Kosten für Ausstat tungen noch zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich werden. Für die Beschaffung der Ausstattung muss mit weiteren Kosten gerechnet werden. Es wird empfohlen, die entsprechenden Genehmigungen frühzeitig voranzutreiben und die noch zu ermittelnden Baukosten für die Gestaltung der Aussensportfläche zeitnah und vor Einleitung des Vergabeverfahrens für einen Totalunternehmer zu er mitteln, um mögliche zeitintensive Umplanungen oder Planungsänderungen und da mit einhergehenden Kosten frühzeitig entgegenzuwirken. /2 -2- Im Rahmen der weiteren Planungen sollte geprüft werden, inwieweit CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Energieleitlinien der Stadt Köln reduziert werden können, um die angestrebten städtischen Klimaziele 2035 zu erreichen. Die Baumaßnahme befindet sich in einer noch sehr frühen Projektphase. Genauere und detailliertere Kostenermittlungen werden sich mit den weiteren Planungen erge ben. Das RPA geht davon aus, dass bei wesentlichen Änderungen der hier vorlie genden Kostenschätzung gegenüber der in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) zu ermittelnden Kostenberechnung nach DIN 276 die politischen Gremien informiert werden. Mit Hinweis auf die bedingte Kostensicherheit ergeben sich anhand der Unterlagen keine erkennbaren Hinweise, die einer Fortführung der Maßnahme widersprechen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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2319/2024 Anlage 0 Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke und eines Modulbaus für eine Einfachturnhalle für das Humboldt- Gymnasium, Kartäuserwall 40, 50676 Köln Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses: Mit Beschluss 4030/2022 (Sammelbeschluss zur schulrechtlichen Änderung mehrerer Gymnasien gemäß § 81 Schulgesetz) wurde die Zügigkeitserweiterung am Humboldt- Gymnasium Standort Kartäuserwall 40 beschlossen. Zur langfristigen Umsetzung wurden von der Bezirksregierung Auflagen formuliert, unter anderem müssen am Standort zusätzlich 18 Klassenräume, davon 4 Chemieräume zum Schuljahr 2026/27 und eine Turnhalle bis zum Schuljahr 2027/28 gebaut werden. Obwohl frühzeitig damit begonnen wurde, waren umfangreiche und zeitintensive Abstimmungen zwischen den beteiligten Dienststellen erforderlich. Da der angestrebte und notwendige Fertigstellungstermin der zu beschließenden Maßnahme bereits jetzt nur mit einem sehr engen Zeitplan überhaupt realisierbar ist, ist eine Beschlussfassung im Dezember nicht ausreichend. Jede weitere Verzögerung ist unbedingt zu vermeiden, damit die rechtzeitige Bereitstellung der Schulplätze erreichbar bleibt. Die Vorlage ist somit dringlich zu behandeln.
Anlage 1 Raumliste
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Anlage 1 Abgestimmtes Raumprogramm 18.07.2024 Neubau eines Modulbaus + Einfachturnhalle in 50676 Köln Altstadt-Süd Gy. Kartäuserwall 40 (402/22) Raum-Nr. RBL-Nr. 6 Züge SEK I und 9 Züge SEK II Raumart Anzahl Größe Summe Nutzer*innen Allgemeiner Unterrichtsbereich 1 1.1. Klassenraum (SEK I) 12 72 864 32 Naturwissenschaftlicher Bereich (MINT) 2 2.1. NW Raum Chemie 3 81 243 32 2.2. NW Raum Chemie 1 61 61 22 2 2.3 Vorbereitung / Sammlung Chemie 1 72 72 4 Außerunterrichtlicher Bereich 4 5.2. Schulkiosk 1 36 36 32 Sonstige Verwaltung 5 7.4. Sanitätsraum 1 20 20 3 Sport 6 6.1. + 6.4.-6.7. Einfach-Sporthalle (zzgl. Nebenfläc hen gem. DIN.) 1 405 405 32 SUMME 20 1.701 Die Anzahl und Größe der Lehrer- und Schülertoiletten richtet sich nach den geltenden Bestimmungen. Die Anzahl der Hausreinigungs-Putzmittelräume richtet sich nach den Geschossen. 6 Züge / 9 Züge
Anlage 2 Lageplan
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Sachsenring Kartäuserwall B9 Am Trutzenberg Heinrichstraße Vor den Siebenburgen Vor den Siebenburgen Prinzen-Garde-Weg Schnurgasse Vor den Siebenburgen Paulstraße Steinstraße Kleiner-Kölner-Klub-Weg Historische Stadtmauer (9) (1) (2) (1) (2) (1) (1) (1) (2) (1) (2)(1) (8) (1) (1) (1) (3) (2) (1) (2) (1) (11) (1) (2) (10) (2) (1) (2) (1) (1) (1) (1) (3) (1) (1) (1) (2) (49) (2) (1) (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (49) (1) (1) (10) (3) (49) (1) (4) (1) (4) (3) (2) (1) (1) (2) (3) (1) (5) (5) (49) (3) (1) (2) (3) (6) (1) (4) (4) (5) (7) (8) 286 21 388 102 285 21 95 292 9 497 4 347 65 493 6 212 9 501 6 120 227 4 309 6 335 8 62 251 4 121 239 14 213 9 182 104 285 810 240 320 8 769 233 369 4 88 311 6 303 408 4 236 9 448 4 320 4 114 111 199 113 363 8 368 4 447 15 93 243 14 279 6 234 229 105 329 8 337 227 188 407 241 316 8 12 2 103 415 6 242 14 280 8 321 8 803 228 232 308 6 284 21 689 102 76 4 313 4 513 4 281 6 115 123 72 189 4 197 4 116 66 199 4 94 112 342 4 247 4 198 4 422 190 4 333 4 341 4 791 234 122 809 240 97 336 8 231 8 794 235 200 25 2 6 343 6 299 14 348 14 792 234 466 855 209500 6 467 108 245 107 75 255 253 290 21 79 793 235 84 126 190 374 17 446 15 771 234 770 234 125 Richard-Riemerschmid-Schule 45-49 24-28 76 54-62 48-50 38-42 1-3 3 5-7 Humboldt - Gymnasium Maria im Frieden II III F F II II S F II IV F SH F I S F I I I I F F F S IV F III I VI F S V II S S S I IV IV F III F S S P S S S F I V IV II I IV I III IV I IV IV S S F S S F F F F S S F B S P S F II S I S F S P F II F III F S V F F III II I IV V III I III V I IV I III III I I I III I III III III III I V I III IV III III III I III IV I III IV IV I IV II VI I II III I III I I I I III V IV III IV III III IV II IV I S S S F S F F F S F F F S S S P S F F S S S S III F P S S F F F S F F S S F S F P F F III F F IV I I I IV I I II IV III I III I S F F F F F S S S S F II F II I I II I III F F P S F Städt. Berufsschule F III I F III II III S F S F IV I IV I III III III III S S S S I F V S I IV F S S F F F II F I I II I I I I III F F F F F I IV 51 49 10 I II I II F III S F S I IV W S F B F S S III S S KE IV III S II F I S FII III III F S S S F F FI II III SIII 48 13 20 61 66 52 19 14 81 1 33 39 68 33 32 53 85 29 50 51 25 12 34 16 14 36 16 55-57 9 18 27 74 23 44 30 59 11 46 70 21 18 35-37 15-17 31-33 2 8 37 30 27 43 29 47 42 32 38 36 36 48 55 71 6 44 50 34 2845 39 73 48 59 57 46 61 35 -I FIV III M III M WIV F WIII II II S Kirche und Kloster Z III 1 III S SIV III F F 309196 308381 408386 310025 209185 309197 309198 Schule IVF Schule (1) FI FII (5) (4) (2) (14) FI III F F II IV I IV F F F III 40 (3) III F Rückbau Container Rückbau Container Feuerwehrzufahrt I (Höhe ca. 8 m) Einfach- Turnhalle NUF: ca. 600 m² BGF: ca. 1.000 m² Kleinspielfeld NEU 22 x 44 m Kleinspielfeld(Bestand)22 x 44 m Kleinspielfeld(Bestand)22 x 44 m 100-Meter-Bahn (Bestand) III (Höhe ca. 12,5 m) Erweiterung 3 Geschosse - Höhe ca. 12,5 m BGF/ Geschoss: ca. 1.150 m² BGF Schule: ca. 2.800 m 2 BGF Umkleiden: ca. 550 m 2 BGF gesamt: ca. 3.450 m 2 14.8 5.9 Aula (Versammlungsstätte) Mensa Küche Umkleiden TH TH TH Treppe LA LA II FD (ca. 8 m) Dreifach-Turnhalle(UG: Technik und Schwimmbad) NA NA NA NA NA NA NA NA HSA Fernwärmeleitung
Anlage 4 Ersatzaußensportanlage
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HUMBOLDT-GYMNASIUM KÖLN | ERWEITERUNG AUSSENSPORTFLÄCHEÜBERSICHT HUMBOLDT-GYMNASIUM KÖLN | ERWEITERUNG AUSSENSPORTFLÄCHEDETAILSTISCHTENNISZAUN H=4.00 MSITZBÄNKEZUGANG ABSCHLIESSBARZAUN H=2.00 MBEGRÜNTSPRUNGGRUBE STREETBALLKORB FEST INSTALLIERTVOLLEYBALLHÜLSEN MOBILESVOLLEYBALLNETZOUTDOOR-GYMKUGELSTOSSEN* IM RAHMEN DER ARBEITEN MÜSSEN AUF DEM BESTANDSSPORTPLATZ DIE BODENMARKIERUNGEN IN BEZUG AUF DEN MODULNEUBAU ÜBERPRÜFT UND GGFL. ANGEPASST WERDEN. INSBESONDERE LAUFRUNDE UND BALLWURFBEREICH SIND BETROFFEN. HUMBOLDT-GYMNASIUM KÖLN | ERWEITERUNG AUSSENSPORTFLÄCHEASSOZIATIONEN
Anlage 3 Kostenschätzung
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Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Buntem / fvi.in. km r» •• r »i / Seryici Kostenermittlung von Hochbauten nach DIN 276-1:2008-12 Dienststelle: 1262/22| Kostenschätzung □ Kostenberechnung □ Felder ausfüllen I Datum: 12.03.2024 Sachbearbeiter: de Buhr Telefon: 20012 [Bauherr: [261/18 Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Baumaßnahme: PLZ 0,1 50023 Köln 1|3|5|7|9 zuschußfähig PS‘Projoktnum m or 11-21128-030 2|4|6|8|0 nicht zuschußfähig Kartäuserwall Fachtechnisch geprüft: Summe 100 Grundstück 0,00 € Summe 200 Herrichten und Erschließen 726.353,00 € 864.360,07 € Summe 300 Bauwerk- Baukonstruktionen 9.691.208,00 € 11.532.537,52 € Summe 400 Bauwerk- Technische Anlagen 2.829.733,00 € 3.367.382,27 € Summe 500 Außenanlagen 432.353,00 € 514.500,07 € Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 172.941,00 € 205.799,79 € Summe 700 Baunebenkosten 3.441.529,00 € 4.095.419,51 € Summe 900 HOAI-Architekten-Zlngenieurleistungen 0,00 € 20.579.999 EUR Zwischensumme netto 100 - 700 17.294.117,00 € Zwischensumme netto 900 0,00 € MwSt. 19 % 100-700 3.285.882,23 € Gesamtkosten brutto 20.579.999,23 € | Name/Datum 1 Unterschrift: Solle 1 von 7
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/402/22 Vorlagen-Nummer 2319/2024 Freigabedatum 28.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke und einer Einfachturnhalle in Modulbauweise für das Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln (Altstadt-Süd) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung der Modulbauten für Unterrichtsräume und einer Einfachturnhalle sowie den an- schließenden Bau der Gebäude für das Humboldt-Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln (Altstadt-Süd) im Rahmen der Erhöhung der Zü- gigkeit zum Schuljahr 2023/24 von 5/7-Züge auf 6/9-Züge als Totalunterneh- merleistung. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzuneh- men und voranzutreiben. Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zu- lässig. Mit der Planung und Errichtung der Modulbauten sowie der Einfachturn- halle soll ein Totalunternehmen durch die städtische Gebäudewirtschaft beauf- tragt werden. 3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.10.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Sportausschuss 07.11.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Rat 14.11.2024 2 Gymnasien. Durch die Verortung der vorgenannten Modulbauten wird circa ein Drittel des bisherigen Sportplatzes beansprucht. Diese wegfallende Fläche soll auf der Fläche des G-Traktes – der nach Fertigstellung der Modulbauten nicht mehr benötigt wird - bereitgestellt werden. Es liegt bereits ein entsprechender Gestaltungsvorschlag der Schule vor (Anlage 4), welcher jedoch noch einer fachlichen Abstimmung bedarf. Diese Gestaltungskosten sind daher nicht in den Baukosten enthalten. Hierzu werden zu einem späteren Zeitpunkt entspre- chende Genehmigungen eingeholt. 4. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsfüh- rung nach §82 I GO NRW. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. siehe Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Res- sourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung zum Sammelbeschluss 4030/2022 wurde die Erhöhung der Zügigkeit von 5/7-Zügen auf 6/9-Zügen zum Schuljahr 2023/2024 am 22.12.2022 beschlossen bzw. am 09.02.2023 genehmigt. Im Anschluss hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 10.02.2023 die Zügigkeitserhöhung geneh- migt. In Absprache mit den Vertretern der Bezirksregierung Köln wurde zudem ein Stufenplan entworfen, dessen Einhaltung von der Bezirksregierung Köln zur Auflage bei der Zustimmung zur Zügigkeitserhöhung gemacht wurde. Zur Aufrechterhaltung des lehrplanmäßigen Unterrichts sind folgende Maßnahmen erforderlich: 4 - die Errichtung einer weiteren Turnhalle - ein Modulbau mit 16 weiteren Klassenräumen/Fachräumen und Nebenräumen (siehe Anlage 1, Verortung Anlage 2), sowie - ein zusätzlicher naturwissenschaftlicher Raum durch Umbauten im Bestand (diese Maßnahme wird unabhängig von den Modulbauten betrieben) Im Zuge der weiteren Planungen und Abstimmungen mit der Schulleitung konnte der Bedarf auf die als Anlage beigefügten Raumprogramme konkretisiert werden. Bei Er- füllung dieser Voraussetzungen steht auch von Seiten der Schule einer notwendigen Zügigkeitserhöhung nichts entgegen. Das Projekt wird in der priorisierten Schulbaumaßnahmenliste 2024 unter der laufen- den Nummer: 501 in Kategorie 0 geführt. In der Task Force Schulbau wurde festgelegt, dass mit der Realisierung des Modul- baus sowie der Einfachturnhalle ein Totalunternehmer (TU) beauftragt werden soll. Die Umsetzung der Maßnahme bzw. Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist für das Schuljahr 2026/27 vorgesehen. Bis dahin kann die sich aufbauende Zügigkeit im Be- stand abgebildet werden. Finanzierung: Baukosten Die Kosten für den Modulbau betragen geschätzt 20,58 Mio. € (davon entfallen 14,7 Mio. € für die Unterrichtsräume und 5,88 Mio. € auf die Einfachturnhalle, siehe Anlage 3) Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäude- wirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis. Aus der Errichtung ergibt sich an dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schulsparte „Gymnasien“ eine zusätzliche jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 1 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 64.000 Euro jähr- lich. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 331.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Mehraufwendungen auf das Einzelobjekt „Gymnasium Kartäuserwall 40“. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmie- ten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebildet. Einrichtung: Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigab- ebeschluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. Die Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2025/26 der Verwaltung im Teilplan 0301, Amt für Schulentwicklung, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentli- che Aufwendungen, entsprechend vorgesehen. Personalkosten: Es liegt ein schulrechtlicher Beschluss vor, der Auswirkungen auf die Personalkosten hat. Hierzu wird auf die Aussagen in der Dringlichkeitsentscheidung (Vorlage 4030/2022) verwiesen und um folgende Aussage ergänzt: Eine Aussage zu möglichen weiteren Schulhausmeisterbedarfen durch die Inbetrieb- nahme der geplanten weiteren Modulbauten und einer Einfachturnhalle ist im Rahmen 5 des jeweils geltenden Stellenplanverfahrens zu treffen. Aktuell verfügt das Gymna- sium Kartäuserwall über eine Schulhausmeisterstelle. Zusätzlich steht der Schule be- reits seit Oktober 2023 eine weitere Stelle zur Unterstützung des vorhandenen Schul- hausmeisters zur Verfügung. Weiterer Ablauf: Die Leistungsbeschreibung für den Modulbau und die Einfachturnhalle wird auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und des vorliegenden Raumprogramms als Total- unternehmerleistung ausgeschrieben und vergeben. Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemä- ßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustel- len. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flä- chen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Erweiterung die Räumlichkeiten für die Durchführung des allgemeinen Unterrichtsbereichs nicht vorhanden sind. Somit ist die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme auch im Rahmen der vorläufigen Haus- haltsführung gem. § 82 GO NRW gegeben. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen Nr. 0 – Begründung der Dringlichkeit 1 – Raumliste 2 – Lageplan 3 – Kostenschätzung 4 – Gestaltungsvorschlag Ersatzsportfläche 5 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
IV/402/22
Vorlagen-Nummer
2319/2024
Stand: 30.10.2025
Sachstandsbericht
Planungsaufnahme und Baubeschluss zur Erstellung eines Modulbaus für
Unterrichtszwecke und einer Einfachturnhalle in Modulbauweise für das
Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln (Altstadt-Süd)
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung der
Modulbauten für Unterrichtsräume und einer Einfachturnhalle sowie den an-
schließenden Bau der Gebäude für das Humboldt-Gymnasium
Kartäuserwall 40, 50676 Köln (Altstadt-Süd) im Rahmen der Erhöhung der Zü-
gigkeit zum Schuljahr 2023/24 von 5/7-Züge auf 6/9-Züge als Totalunterneh-
merleistung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben.
Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu
Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zu-
lässig. Mit der Planung und Errichtung der Modulbauten sowie der Einfachturn-
halle soll ein Totalunternehmen durch die städtische Gebäudewirtschaft beauf-
tragt werden.
2. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt
nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für
Gymnasien. Durch die Verortung der vorgenannten Modulbauten wird circa ein
Drittel des bisherigen Sportplatzes beansprucht. Diese wegfallende Fläche soll
auf der Fläche des G-Traktes – der nach Fertigstellung der Modulbauten nicht
mehr benötigt wird - bereitgestellt werden. Es liegt bereits ein entsprechender
Gestaltungsvorschlag der Schule vor (Anlage 4), welcher jedoch noch einer
fachlichen Abstimmung bedarf. Diese Gestaltungskosten sind daher nicht in
den Baukosten enthalten. Hierzu werden zu einem späteren Zeitpunkt entspre-
chende Genehmigungen eingeholt.
3. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsfüh-
rung nach §82 I GO NRW.
Status in Bearbeitung
erledigt
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Aktueller Bearbeitungsstand:
Der vorgesehene Fertigstellungstermin zum Schuljahresbeginn 2026/27 ist gefährdet.
Es gibt archäologische Funde, die derzeit noch dokumentiert werden müssen. Ein
weiterer Zeitverzug wurde durch notwendige Prüfungen seitens des Kampfmittelräum-
dienstes verursacht. Darüber hinaus kann es wetterbedingt zu weiteren Verzögerun-
gen kommen.
Sobald der aktualisierte Terminplan vorliegt, kann ein aussagekräftiges Statement zu
Fertigstellungstermin und Inbetriebnahmedatum getätigt werden.
Die Schule teilt mit, dass der Fertigstellung der Chemieräume Vorrang gewährt wer-
den soll. Die Turnhalle wäre ursprünglich zeitgleich im Jahr 2026 fertig geworden,
kann aber auch erst im Jahr 2027 fertig gestellt werden.
Nächster Sachstandsbericht:
Ca. 1. Quartal 2027
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2319/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.10.2024
- Erstellt
- 26.07.2024 10:24