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1858/2019

Einmaliger Zuschuss „Weltmusikfestival Köln“ 2019

Beschlussvorlage Ausschuss 19.06.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 08.07.2019, TOP 10.24

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

9974 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 1858/2019 
Freigabedatum  19.06.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einmaliger Zuschuss „Weltmusikfestival Köln„ 2019 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Finanzausschuss beschließt die Verwendung der im „Teilplan 0416 – Kulturförderung in 
der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen“ stehenden Mittel in Höhe von 100.000 Euro für 
die Globale Musik in 2019 zum Zweck der Förderung eines Pilotprojektes aus zwei Schau-
fenstern im Herbst und dessen Evaluierung sowie eines Büros für Globale Musik. Die Maß-
nahmen sollen mit folgenden Teilbeträgen gefördert werden: 
 
 85.000 Euro Pilotprojekt (zwei Schaufenster) Globale Musik im Herbst 2019 
 
 15.000 Euro Büro für Globale Musik 
 
 
2. Die Kulturverwaltung wird ferner mit der Evaluierung des Pilotprojektes in Zusammenarbeit mit 
Vertretern der Globalen Musik in Köln sowie externen Beratern beauftragt. Das Ergebnis der 
Evaluierung wird dem Fach- und Finanzausschuss vorgelegt. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2019 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen Mittel in Höhe von einmalig 100.000 Euro aus der Kulturförder-
abgabe zur Förderung eines Weltmusikfestivals vorgesehen. Die Freigabe der Mittel durch den Fach- 
und Finanzausschuss ist an die Vorlage eines Konzeptes gebunden. 
Am 05.11.2018 verständigten sich die Vorstandsmitglieder des Initiative Freie Musik e.V. und die Kul-
turverwaltung auf ein vom Musikreferat moderiertes Verfahren in Form eines Runden Tisches zum 
Thema Globale Musik mit dem Ziel, ein Konzept unter Beteiligung der wichtigsten Akteure Globaler 
Musik zu entwickeln und strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Globalen Musik in Köln zu bera-
ten. 
Seit dem 12.12.2018 haben insgesamt sechs Sitzungen des Runden Tisches mit Vertretern der Inte-
ressenvertretung AG Globale Musik, Akteuren und Veranstaltern Globaler Musik, Vertretern der 
Hochschule für Musik und Tanz Köln, der Universität zu Köln, der Akademie der Künste der Welt so-
wie des Westdeutschen Rundfunks stattgefunden. 
Aufgrund der sich ändernden Stadtgesellschaft mit ihrer internationalen Bevölkerung aus mehr als 
130 Herkunftsländern sowie aufgrund des sozialen Wandels bedingt durch Migration, Mobilität und 
Globalisierung gibt es in Köln eine ebenso vielfältige wie heterogene Szene Globaler Musik mit süd-
amerikanischen, afrikanischen, persischen, arabischen und osteuropäischen Wurzeln. Schätzungs-
weise fünfzig Bands und einhundert Solisten können der Globalen Musikszene zugerechnet werden. 
Die Ankündigung eines Weltmusikfestivals ist auf ein vitales Interesse der hiesigen Globalen Mu-
sikszene gestoßen und hat eine positive Resonanz in den verschiedenen Communities hervorgeru-
fen. 
Nach intensiver Beratung und aufgrund der knappen zur Verfügung stehenden Zeit kam der Runde 
Tisch unter Moderation des Kulturamtes zum Schluss, dass ein fundiertes Konzept sowie die Vorbe-
reitung eines repräsentativen Festivals sehr viel mehr Vorbereitungszeit beansprucht und daher ein 
Festival 2019 nicht umsetzbar sei. Vor diesem Hintergrund hat sich der Runde Tisch Globale Musik

3 
darauf verständigt, die im Folgenden genannten Maßnahmen als Vorschau auf ein zukünftiges Festi-
val 2019 durchzuführen bzw. zu entwickeln. 
 
1. Pilotprojekt: zwei Schaufenster im Herbst 2019 85.000 Euro 
Am 3./4.10.2019 und 16./17.11.2019 sollen zwei Schaufenster veranstaltet werden, in denen sich die 
lokale Globale Musikszene gemeinsam mit externen Gastkünstlerinnen und Gastkünstlern einer brei-
ten Kölner Öffentlichkeit in konzentrierter Form präsentiert. Insgesamt werden sechs Programme mit 
mehr als 20 Konzerten an unterschiedlichen Orten (Lutherkirche, Kulturbunker Mülheim, Atombunker 
Kalk/Poll, Clubbahnhof Ehrenfeld, Neptunplatz, etc.) unter Beteiligung der Redaktion COSMO des 
Westdeutschen Rundfunks stattfinden. Das musikalische Spektrum reicht von klassischer Musik der 
Kulturen der Welt über aktuelle elektronische Musik und diverse migrantische Musikkulturen bis hin 
zum Global Pop. Mit dem Programm sollen eine möglichst große Zielgruppe und unterschiedliche 
Communities erreicht werden. In Ermangelung einer übergreifenden Trägerstruktur werden die Ver-
anstaltungen von den Akteuren selbstständig durchgeführt. Zentral koordiniert werden gemeinsame 
Werbung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die zentral für alle unter einem gemeinsamen Titel 
(„Global Diffusion“) organisiert wird. 
Für jedes der Projekte ist ein Zuschussbetrag von bis zu 9.500 Euro vorgesehen, von den restlichen 
Mitteln wird die zentrale Koordination und Bewerbung finanziert. 
Als Termin für die Auftaktveranstaltungen wurde der 3. Oktober, der Tag der deutschen Einheit ge-
wählt, um auf die Einheit in der Vielfalt der Musikkulturen Kölns und eine sich ändernde Stadtgesell-
schaft hinzuweisen. Thomas Gläßer stellt mit „In Between Spaces“ am 03.10. zwei Projekte aus dem 
nordafrikanischen Kulturraum und dem Nahen Osten vor. Ebenfalls aus dem Nahen Osten stammen 
die kurdisch sowie türkisch-alevitisch geprägten Musikprogramme, die Lale Konuk/Südstadt-Leben 
e.V. vom 02. bis zum 4. Oktober präsentiert. Jan Krauthäuser/Südstadtleben e.V. schlägt mit dem 
Markus Reinhardt Ensemble und dem Zigeunerwagen-Fest auf dem Neptunplatz eine Brücke zu der 
Kultur der Sinti und Roma Osteuropas. 
Das zweite Schaufenster findet am Wochenende 16./17. November statt. Im Zentrum des Projekts „O 
Jerusalem“ von Thomas Höft/ Originalklang e.V. stehen die jüdische Musikkultur und die drei Buchre-
ligionen in der Heiligen Stadt. Unter dem Titel „Voice of Change“ präsentiert Faranak Rafiei/DIWAN 
e.V. persisch-, palästinensisch- und kurdischstämmige Sängerinnen, die in ihrer Musik die Stellung 
der Frau in den Gesellschaften des Mittleren Ostens kritisch beleuchten. Gabriel Riquel-
me/Clubbahnhof Ehrenfeld veranstaltet gemeinsam mit der COSMO-Redaktion des WDR den Kon-
zertabend „Global Visions“, der sich der populären afrikanischen, südamerikanischen und karibischen 
Musik des sogenannten Black Atlantic widmet. 
Um die bereits begonnenen Überlegungen - die jedoch aufgrund des oben beschriebenen Zeitdrucks 
nicht abschließend diskutiert werden konnten - fortzuführen, wird die Kulturverwaltung die Runden 
Tische fortsetzen und das obige Pilotprojekt evaluieren. Hierzu werden mehrere Workshops mit aus-
gewählten lokalen Akteuren und international renommierten Festivalmachern und Beratern durchge-
führt. Ziel ist es, die inhaltlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein auf den lokalen Gege-
benheiten aufbauendes, international ausstrahlendes Festival für Globale Musik zu prüfen. Das Er-
gebnis der Evaluation wird der Politik gesondert vorgelegt. 
 
2. Büro für Globale Musik  15.000 Euro 
Ein gravierender Unterschied zwischen der Globalen Musikszene und anderen Teilszenen der Musik 
in Köln wie etwa der klassischen Musik oder des Jazz ist das Fehlen einer gemeinsamen kulturellen 
Identität ihrer Akteure. Die Globale Musikszene zeichnet sich vielmehr durch eine große Heterogeni-
tät und Diversität aus. Jede Community hat ihre eigenen geographischen, geschichtlichen, politischen 
und kulturellen Hintergründe und teilweise gibt es nur wenige Berührungspunkte untereinander. Hinzu 
kommen sprachliche Barrieren, Verständnisschwierigkeiten und mangelnde Akzeptanz. Aus dieser 
besonderen Situation leitet sich die berechtigte Forderung nach einem Büro für Globale Musik als 
zentraler Anlaufstelle für Musikerinnen und Musiker sowie als Schnittstelle zwischen Kultureinrichtun-
gen, Hochschulen und Veranstaltern ab. Zu den vorrangigen Aufgaben des Büros gehören die Ver-
netzung der Akteure auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene, damit verbunden die Kommu-

4 
nikation nach innen wie nach außen, eine effektive Öffentlichkeitsarbeit durch die Einrichtung einer 
Internetseite, eines Veranstaltungskalenders sowie die Bewerbung von Konzerten mit Globaler Musik. 
Mit der Einrichtung eines Büros würde der Vereinzelung der Akteure entgegengewirkt und die Vernet-
zung der Teilszene befördert. In einem ersten Schritt soll die AG Globale Musik des IFM einen Trä-
gerverein gründen und perspektivisch eine ½ Personalstelle einrichten.  
Die in 2019 zur Verfügung gestellten Mittel sollen vorrangig für eine Bestandsaufnahme der vor Ort 
aktiven Akteure und ihre kulturellen Präferenzen, den Aufbau einer eigenen Internetseite mit Veran-
staltungskalender sowie die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung verschiedener Workshops 
verwendet werden. 
Sofern die Verstetigung des Büros ab 2020 umgesetzt werden soll, wäre eine Förderung des Büros 
durch die Stadt Köln möglich. Die Deckung dafür würde aus dem Teilplan 0416 – Kulturförderung 
erfolgen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Verschiebung der Beschlussvorlage in die Sitzung des Finanzausschusses am 23.09.2019 macht 
die Durchführung der schon terminierten Schaufenster unmöglich, da die Vorbereitungsarbeiten früh-
zeitig beginnen müssen. Ein Mittelabfluss in 2019 ist damit nicht mehr möglich.

Beratungsverlauf (2)

25.06.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1858/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.06.2019
Erstellt
26.05.2019 14:24