AN/1493/2022
Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Zufußgehende und Radfahrer*innen an der S-Bahn-Station Köln Nippes
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)
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Grüne GUT & Klima Freunde Linke Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.08.2022 AN/1493/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Zufußgehende und Radfahrer*innen an der S-Bahn-Station Köln Nippes - Gemeinsamer Änderungsantrag von Grünen, GUT & Klima Freunden und Linken - Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen der Grünen, GUT & KLIMA FREUNDE und der EM der Linken in der BV Nip- pes beantragen: Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingaben. Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssi- cherheit an der Kreuzung am S-Bahnhof Nippes umzusetzen: A) Kurzfristige Maßnahmen: 1. sofortige Einführung von Tempo 30 auf der Liebigstraße von Osterrather Str. bis Hartwichstraße 2. Sicherung des Radverkehrs und Platz für Fußgänger:innen durch: - 2 - a. beidseitigen Rückbau des baulichen Radweges unter der S-Bahnstation Köln- Nippes und Einrichtung von Radschutzstreifen auf der Straße ab/bis Lämmer- straße b. Verlegung der Fahrradnadeln vom Bürgersteig auf Parkplätze, insbes. auf die Sechzigstraße (siehe Punkt 6). 3. Einrichtung einer Abbiegespur für Radfahrende auf der Hartwichstraße für nach links Abbiegende in die Sechzigstraße. 4. Änderung der Vorfahrtsregeln für Autos auf der Sechzigstraße: Vorfahrt für den von Süden kommenden Radverkehr, Anbringung eines Stoppschildes. 5. Abbau der Parkplätze auf beiden Seiten der Sechzigstraße im Abschnitt zwischen Hartwichstraße und der Einmündung des Parks: a. Entlang der Bahntrasse: Einrichtung eines mind. 2m breiten Gehweges plus Fahrradabstellplätzen und E-Scooter Parkplätzen. b. Auf der gegenüberliegenden Seite Einrichtung eines geschützten Radweges in Gegenrichtung zum Autoverkehr. c. In der Kurve: Abpollerung des Kurvenbereichs und der angrenzenden Park- plätze, um illegales Halten zu verhindern. Vorhandene Bäume müssen stehen bleiben und dürfen nicht gefährdet werden. B) Mittel- und längerfristige Maßnahmen: 1. Prüfung, ob und wie ein Shared Space vor dem S-Bahnhof Nippes an der Kreuzung Escher-/Liebig-/Lämmerstr. und Escher-/Liebig-/Sechzigstr. eingerichtet werden kann. 2. Wenn dies nicht möglich, stattdessen Anlage eines Zebrastreifens im Kreuzungsbe- reich in alle Richtungen. 3. Verbreiterung des Fuß- und Radweges auf der Liebigstraße ab Osteratherstraße auf jeweils 2,5 m auf beiden Seiten mit Entfall der dortigen PKW-Stellplätze auf mindes- tens einer Seite. 4. Umbau der Kreuzung östlich der S-Bahn-Unterführung mit Verbreiterung des Fuß- gängerbereichs, so dass ein Abbiegen in die Escher Straße im 90 Grad Winkel erfol- gen muss (entspricht dem Rückbau eines freilaufenden Rechtsabbiegers). 5. Die Verwaltung soll prüfen welche der folgenden Alternativen für die Escherstraße möglich und geeignet sind: a. Komplette Sperrung der Escher Str. auf dem letzten Stück vor der Inneren Kanalstraße hinter der Wohnbebauung (Abgrenzung durch Pollerung zum Abschluss, für Notfälle soll die Durchfahrt möglich sein). - Verbreiterung der Bürgersteige - Reduzierung der Parkplätze zugunsten von zu Fuß Gehenden und Radfah- rer*innen, - Einrichtung einer Fahrradstraße b. Umwandlung der Escher Straße in eine Einbahnstraße in Richtung Innere Ka- nalstraße und Verbot der Durchfahrt für Schwerlastverkehr. Zwei-Richtungs- Radweg. 2,5m Mindestbreite Bürgersteig. - 3 - c. Einbahnstraße wie b, nur umgekehrte Richtung Jede der Alternativen erfordert die Aufhebung des Linksabbieger-Verbotes auf der Horn- straße auf die Innere Kanalstraße Richtung Zoo. Das Ergebnis der Prüfung ist der Be- zirksvertretung vorzulegen, die dann die Entscheidung für eine der drei Alternativen tref- fen wird. Einzelne dieser Maßnahmen dieses Antrages können und sollen planerisch und in der Um- setzung nach Bedarf von der Verwaltung vorgezogen werden. Begründung: Der Bahnhof Nippes wird vom Nahverkehr Rheinland am schlechtesten bewertet. Die E- scherstraße wird für die Anwohner*innen durch den LKW-Verkehr zu einer immer größeren Lärmbelastung. Außerdem ist die unübersichtliche, chaotische sowie unsichere Verkehrssi- tuation um den Bahnhof Nippes und auf der Escherstraße für den Fuß- und Radverkehr un- attraktiv und zum Teil gefährlich. Ebenfalls muss die Einmündung zur Sechzigstraße auf- grund stärkerer Verkehrszahlen des Radverkehrs verbessert werden und daher die Ver- kehrsflächen zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs verteilt werden. Hiervon zeugen nicht zuletzt die vielen Bürgereingaben der letzten Zeit, sondern auch die vielen Gespräche mit Anwohner*innen und den Kölner Verkehrsverbänden ADFC, VCD und Fuss e.V. Der ÖPNV muss in den nächsten Jahren als eine der Säulen des nachhaltigen Verkehres eine neue Qualität erreichen. Dies gilt nicht nur für das Netz, die Fahrzeuge und die Bahnhö- fe, sondern auch für die Umgebung von Haltestellen, insbes. an Knotenpunkten. Die S-Bahn- Station Nippes ist ein wichtiger Knotenpunkt im Kölner Norden. Zwei S-Bahn-Linien und zwei Buslinien haben hier ihre Haltestellen, was zu zahlreichen Umsteigebeziehungen führt. Nahe gelegene Schulen verursachen große Frequenzen von Menschen, die zu Fuß den Bahnhof queren bzw. direkt nutzen. Hinzu kommt, dass die Unterführung unter der S-Bahn eine zent- rale Verbindung zwischen Nippes auf der einen Seite und Bilderstöckchen sowie Ehrenfeld auf der anderen Seite ist, die ein Nadelöhr in einem dicht besiedelten städtischen Zentrum darstellt. Die derzeitige autogerechte Verkehrsführung führt zu zahlreichen Missständen, die von den Petent*innen der Bürger*innenanträge zu diesem Gebiet ausführlich moniert wurden. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen sollen eine spürbare Verbesserung der Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrer*innen bedeuten, ohne den Busverkehr einzuschränken. Die Umleitung des Durchgangsverkehrs entlastet die Wohngebiete und vor allem den Bereich unter der S-Bahn. Die Verlagerung von Fahrradabstellanlagen einschl. ihres Ausbaus schafft die für den Umstieg vom Rad in Bus und S-Bahn notwendige Infrastruktur, ohne die Bürger- steige zuzuparken. Breite Bürgersteige dienen der Sicherheit und Qualität der zahlreichen Zufußgehenden in diesem Bereich. Und der Schutz der Wohngebiete vor Durchgangsver- kehr drängt sich an dieser Stelle geradezu auf angesichts einer sehr einfachen Alternative, nämlich der Hornstraße. Die Bürgereingaben zu dieser Kreuzung werden von zwei Elternvereinen umliegender Schu- len und dem Sportverein mitgetragen. Der Knotenpunkt wird von zahlreichen Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zu Schule und Sportverein befahren und es entstehen immer - 4 - wieder Gefahrensituationen. Durch die Menge an Lastkraftfahrzeugen wird die Gefährdung noch deutlich erhöht. Es ist wichtig, dass dieser Gefahrenpunkt schnellstmöglich verbessert wird, bevor ein ernsthafter Unfall passiert. gez. Beckhaus gez. Feuser gez. Frank
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1493/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 25.08.2022
- Erstellt
- 25.08.2022 13:23