RAT/376/2025
Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
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Beschlussvorlage
2562 Zeichen
RAT/376/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Herrn Frank Heuner, technischer Betriebsleiter des Stadtentwässerungsbetriebs der Landeshauptstadt Düsseldorf Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. 3. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode – vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Seite 2 Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates. Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH besteht aus 13 Mitgliedern. Dabei entsenden die Gesellschafter*innen jeweils wie folgt Mitglieder in den Aufsichtsrat: a) Aggerverband 2 Mitglieder; b) Bergisch-Rheinischer Wasserverband 2 Mitglieder; c) Stadt Münster 2 Mitglieder; d) Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Mitglieder; e) Stadt Oelde, TEO AöR, Stadt Ahlen und Stadt Warendorf gemeinsam ein Mitglied (gemeinsames Mitglied); f) Wupperverband 3 Mitglieder. Mitglieder des Aufsichtsrates sind hierbei die jeweiligen Vorstände des Aggerverbandes und des Wupperverbandes, die/ der Geschäftsführer*in des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes sowie die Oberbürgermeister*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Münster oder die/ der von der/ dem jeweiligen Oberbürgermeister*in vorgeschlagene Bedienstete (§ 113 Abs.2 GO NRW). Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH wahr: 1. Herr Dipl.-Ing. Frank Heuner gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Ratsherr Andreas Hartnigk 3. Herr Uwe Marold Warnecke
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/376/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 20.10.2025 09:38