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RAT/376/2025

Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Beschlussvorlage 19.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2562 Zeichen

RAT/376/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH - Wahl der städtischen 
Vertreter*innen 
Fachbereich: 
20 - Kämmerei     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin  Dorothée Schneider      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW, 
 
1. Herrn Frank Heuner,  
technischer Betriebsleiter  
des Stadtentwässerungsbetriebs 
der Landeshauptstadt Düsseldorf 
 
 
Oberbürgermeister oder die/ der von 
ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. 
§ 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
 
2. 
 
 
 
 
 
3. 
 
 
 
 
 
 
 
unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der 
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH zu entsenden. 
Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten 
Wahlperiode – vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der 
laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum 
Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus.

Seite 2 
Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder 
gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, 
so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des 
Aufsichtsrates. 
 
 
Sachdarstellung: 
Der Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH besteht aus 13 
Mitgliedern. Dabei entsenden die Gesellschafter*innen jeweils wie folgt Mitglieder in 
den Aufsichtsrat: 
 
a) Aggerverband 2 Mitglieder;  
b) Bergisch-Rheinischer Wasserverband 2 Mitglieder;  
c) Stadt Münster 2 Mitglieder;  
d) Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Mitglieder;  
e) Stadt Oelde, TEO AöR, Stadt Ahlen und Stadt Warendorf gemeinsam ein 
Mitglied (gemeinsames Mitglied); 
f) Wupperverband 3 Mitglieder.  
 
Mitglieder des Aufsichtsrates sind hierbei die jeweiligen Vorstände des 
Aggerverbandes und des Wupperverbandes, die/ der Geschäftsführer*in des 
Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes sowie die Oberbürgermeister*innen der 
Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Münster oder die/ der von der/ dem 
jeweiligen Oberbürgermeister*in vorgeschlagene Bedienstete (§ 113 Abs.2 GO 
NRW).  
 
Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf 
Aufsichtsratsmandate bei der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH wahr: 
 
1. Herr Dipl.-Ing. Frank Heuner gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
2. Ratsherr Andreas Hartnigk  
3. Herr Uwe Marold Warnecke

Beratungsverlauf (1)

11.02.2026 Rat
TOP 9 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/376/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
19.11.2025
Erstellt
20.10.2025 09:38