3364/2018
Kostensteigerung bei Großprojekten
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3300 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 19.10.2018 3364/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 13.11.2018 Kostensteigerung bei Großprojekten Beantwortung von Nachfragen zu TOP 4.1 aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschus- ses vom 18.09.2018, Ds. Nr. 2132/2018 zur Anfrage der Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Köln AN/0574/2108) Folgende Ursachen sollen durch die Verwaltung dargelegt werden: 1. für die fehlende Einplanung von Kostensteigerungen für Projekte mit Baubeschluss von vor drei Jahren oder mehr 2. für eine tatsächliche Kostensenkung 3. für die Einhaltung des Kostenrahmens für das Projekt Görlinger Zentrum. Zu 1. Ursachen für die fehlende Einplanung von Kostensteigerungen Erst nach den Ratsbeschlüssen zur Bildungslandschaft Altstadt Nord und zum Neubau des Histori- schen Archivs in der ersten Jahreshälfte 2015 (Ds. Nr. 0373/2015 und 3978/2015), bei denen der Rat für Bauprojekte einen Risikozuschlag zugelassen hat, wurde dieser grundsätzlich bei der Ermittlung des Kostenrahmens für Großprojekte berücksichtigt. Die Projekte Hubschrauberbetriebsstation Kalk- berg; Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Severinstraße, Kartäuserwall 40, Ottostraße 87, Bülowstraße, Ossietzkystraße, Genovevastraße, Rendsburger Platz 1, MiQua und Fühlinger Weg 7 wurden vor diesen Beschlussfassungen genehmigt. Zu 2. Ursachen für eine tatsächliche Kostensenkung Maßnahme Verlängerung der Industriestraße: Die Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung entspricht den damals aktuellen Mittelpreisen. Im An- gebot des Auftragnehmers wurden abweichend von der Kostenschätzung günstigere Positionen auf- grund von baustellenübergreifenden Synergieeffekten ausgewiesen. Hieraus ergaben sich erhebliche Einsparungen wodurch die kostengünstigere Umsetzung der Maßnahme als bei Baubeschluss ange- nommen, zustande kam. Zu 3. Ursachen für die Einhaltung des Kostenrahmens für das Projekt Görlinger Zentrum Das Projekt Görlinger Zentrum ist eine baulich bereits abgeschlossene Maßnahme. Aufgrund der Aktenlage können die speziellen Gründe für die Einhaltung des Kostenrahmens nicht mehr nachvoll- zogen werden. 2 Die Einhaltung des Kostenrahmens im Neubau kann gelingen, wenn: kurz nach Erstellung der Kostenberechnung mit dem Bau begonnen wird, d. h. die berechne- ten Preise noch aktuell sind es eine über die Bauzeit stabile ausgeglichene Situation am Baumarkt gibt, so dass Angebote bzw. eine Auswahl von Angeboten eingehen und die berechneten Preise noch aktuell sind keine unvorhersehbaren Probleme auftauchen, die zeitliche Verzögerungen bedeuten, wie zum Beispiel Bodenfunde, Bombenfunde und Insolvenzen sich keine kostenträchtigen Veränderungen in der Baugesetzgebung, den DIN-Normen und den Brandschutzregelungen ergeben es keine wesentlichen Veränderungen am Bauprogramm durch die Nutzer gibt die Bauindustrie kapazitätsmäßig in der Lage ist, Bauaufträge zeitgerecht abzuwickeln zuverlässige Firmen mit realistisch kalkulierten Preisen gefunden werden konnten und öffentlich kommunizierte Kosten auf einer ausreichend gereiften Planungsgrundlage basieren. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3364/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 19.10.2018
- Erstellt
- 16.10.2018 11:47