0496/2022
Förderanträge 3. Call Sofortprogramm Innenstadt NRW
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
3972 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 15.02.2022 0496/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.02.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 Wirtschaftsausschuss 24.03.2022 Bewilligung der eingereichten Folgeanträge „Anstoß eines Zentrenmanagements und Innen- stadt-Verfügungsfonds„ für die Bezirkszentren Porz Mitte, Kalker Hauptstraße und Ehrenfeld, Venloer Straße im Rahmen des dritten Programmaufrufs 2021 zum „Sofortprogramm zur Stär- kung unserer Innenstädte und Zentren In Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Lands NRW“ Im Herbst 2021 hat das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den dritten Aufruf zum „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein- Westfalen 2021“ mit zum Teil neuen Fördergegenständen veröffentlicht. Die Stadt Köln hat in diesem Zusammenhang ergänzend zu den bereits im ersten Förderaufruf bewilligten Fördermaßnahmen für die drei Bezirkszentren Porz Mitte, Kalker Hauptstraße und Ehrenfeld, Venloer Straße (vgl. Vorlagen Nr. 3682/2020, 3679/2020, 3676/2020, 3673/2020 und 4245/2021) drei Folgeanträge zu den neu auf- gesetzten Fördergegenständen aus dem dritten Förderaufruf des Landes eingereicht. Das Landesministerium hat im Januar 2022 die drei eingereichten Förderanträge der Stadt Köln in vollem Umfang bewilligt. Die Gesamtkosten je Projekt in Höhe von 50.000,- € werden zu 90 % vom Land NRW gefördert. Die restlichen 10 % werden von der Stadt Köln aus kommunalen Haushaltsmit- teln getragen. Durch die neu aufgesetzten und bewilligten Fördergegenstände des dritten Förderaufrufs kann nun in den drei Bezirkszentren bis zum 31.12.2023 die kontinuierliche Ansprache und Vernetzung der loka- len Akteure und die Initiierung gemeinsamer Maßnahmen zur Attraktivierung des Zentrums gefördert werden. Die Leistungen der drei bewilligten Fördergegenstände umfassen: - Maßnahmen zur Erfassung und Vermittlung von Leerständen inklusive Beratungsleistungen und Hilfestellungen von Anmietungsinteressenten, - Koordinations- und Kommunikationsarbeit zwischen Akteuren der Zentrenentwicklung inklusi- ve Leitbildprozesse, - Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Aufbau von Immobilien- und Standortge- meinschaften. Durch die Fördermaßnahme sollen mit externer Unterstützung in den Bezirkszentren in enger Zu- sammenarbeit mit den Gewerbetreibenden sowie Eigentümer*innen auf der einen und der Stadt Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende Maßnahmen konzipiert und umgesetzt werden. Mittelfristig 2 soll damit eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung für die drei Bezirkszentren sicherge- stellt und weiterentwickelt werden. Hierzu soll ein externes Büro als Schnittstelle zwischen den ein- zelnen Akteursgruppen, aber auch Einzelpersonen fungieren. Ebenso sollen Marketingmaßnahmen für alle Bereiche, die zur Förderung der geschäftlichen Infrastruktur notwendig sind (einschließlich online), konzipiert und umgesetzt werden (Öffentlichkeitsarbeit). Einen weiteren wichtigen Arbeitsschwerpunkt soll die Vernetzung der Eigentümer*innen mit Einzel- händler*innen darstellen. Darüber hinaus soll sukzessive ein Geschäftsflächenmanagement sowie eine Internetplattform zur Erfassung und Vermittlung von Leerständen durch den externen Projekt- partner aufgebaut, etabliert und betreut werden. Die Förderung der externen Leistungen im Rahmen der bewilligten Fördergegenstände ist auf eine Dauer von zwei Jahren, maximal bis zum 31. Dezember 2023 angelegt. Der Rat ist gemäß den vom Fördermittelgeber auferlegten Regularien zum Antragsverfahren über die Antragstellung in Kenntnis zu setzen und über die Ziele der Fördermaßnahmen zu informieren. Dies erfolgt mit separater Vorlage. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0496/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.02.2022
- Erstellt
- 10.02.2022 11:41