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0496/2022

Förderanträge 3. Call Sofortprogramm Innenstadt NRW

Mitteilung Ausschuss 15.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022, TOP 10.2.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3972 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
Vorlagen-Nummer 15.02.2022 
 0496/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.02.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 
Wirtschaftsausschuss 24.03.2022 
 
Bewilligung der eingereichten Folgeanträge „Anstoß eines Zentrenmanagements und Innen-
stadt-Verfügungsfonds„ für die Bezirkszentren Porz Mitte, Kalker Hauptstraße und Ehrenfeld, 
Venloer Straße im Rahmen des dritten Programmaufrufs 2021 zum „Sofortprogramm zur Stär-
kung unserer Innenstädte und Zentren In Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Heimat, 
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Lands NRW“ 
Im Herbst 2021 hat das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den 
dritten Aufruf zum „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-
Westfalen 2021“ mit zum Teil neuen Fördergegenständen veröffentlicht. Die Stadt Köln hat in diesem 
Zusammenhang ergänzend zu den bereits im ersten Förderaufruf bewilligten Fördermaßnahmen für 
die drei Bezirkszentren Porz Mitte, Kalker Hauptstraße und Ehrenfeld, Venloer Straße (vgl. Vorlagen 
Nr. 3682/2020, 3679/2020, 3676/2020, 3673/2020 und 4245/2021) drei Folgeanträge zu den neu auf-
gesetzten Fördergegenständen aus dem dritten Förderaufruf des Landes eingereicht. 
 
Das Landesministerium hat im Januar 2022 die drei eingereichten Förderanträge der Stadt Köln in 
vollem Umfang bewilligt. Die Gesamtkosten je Projekt in Höhe von 50.000,- € werden zu 90 % vom 
Land NRW gefördert. Die restlichen 10 % werden von der Stadt Köln aus kommunalen Haushaltsmit-
teln getragen. 
 
Durch die neu aufgesetzten und bewilligten Fördergegenstände des dritten Förderaufrufs kann nun in 
den drei Bezirkszentren bis zum 31.12.2023 die kontinuierliche Ansprache und Vernetzung der loka-
len Akteure und die Initiierung gemeinsamer Maßnahmen zur Attraktivierung des Zentrums gefördert 
werden. Die Leistungen der drei bewilligten Fördergegenstände umfassen: 
 
- Maßnahmen zur Erfassung und Vermittlung von Leerständen inklusive Beratungsleistungen 
und Hilfestellungen von Anmietungsinteressenten,  
- Koordinations- und Kommunikationsarbeit zwischen Akteuren der Zentrenentwicklung inklusi-
ve Leitbildprozesse,  
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Aufbau von Immobilien- und Standortge-
meinschaften.  
 
Durch die Fördermaßnahme sollen mit externer Unterstützung in den Bezirkszentren in enger Zu-
sammenarbeit mit den Gewerbetreibenden sowie Eigentümer*innen auf der einen und der Stadt Köln 
auf der anderen Seite geschäftsbelebende Maßnahmen konzipiert und umgesetzt werden. Mittelfristig

2 
 
soll damit eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung für die drei Bezirkszentren sicherge-
stellt und weiterentwickelt werden. Hierzu soll ein externes Büro als Schnittstelle zwischen den ein-
zelnen Akteursgruppen, aber auch Einzelpersonen fungieren. Ebenso sollen Marketingmaßnahmen 
für alle Bereiche, die zur Förderung der geschäftlichen Infrastruktur notwendig sind (einschließlich 
online), konzipiert und umgesetzt werden (Öffentlichkeitsarbeit). 
 
Einen weiteren wichtigen Arbeitsschwerpunkt soll die Vernetzung der Eigentümer*innen mit Einzel-
händler*innen darstellen. Darüber hinaus soll sukzessive ein Geschäftsflächenmanagement sowie 
eine Internetplattform zur Erfassung und Vermittlung von Leerständen durch den externen Projekt-
partner aufgebaut, etabliert und betreut werden.  
 
Die Förderung der externen Leistungen im Rahmen der bewilligten Fördergegenstände ist auf eine 
Dauer von zwei Jahren, maximal bis zum 31. Dezember 2023 angelegt. 
 
Der Rat ist gemäß den vom Fördermittelgeber auferlegten Regularien zum Antragsverfahren über die 
Antragstellung in Kenntnis zu setzen und über die Ziele der Fördermaßnahmen zu informieren. Dies 
erfolgt mit separater Vorlage. 
 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (5)

17.02.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0496/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.02.2022
Erstellt
10.02.2022 11:41