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Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2411/2023/1 vom 18.07.2024

Stand: Am 01.10.2024 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 1 - Auswahlverfahren für die Vergabe städt. Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten

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    Anlage zu Nr. 2411/2023/1 Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2025 Der V erkauf von Gewerbe- und Industriefläche in großflächigen Gewerbegebieten aus dem städtischen Eigentum der Stadt Köln erfolgt in einem mehrstufigen Prozess zwischen KölnBusiness interessierten Unternehmen, der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, Stadtverwaltung und Kommunalpolitik. Die KölnBusiness ist in diesem Prozess als erste Adresse für potenzielle Interessenten für die Auswahl geeigneter Käufer zuständig, die dann V erwaltung und Politik vorgeschlagen werden. Der Auswahlprozess soll durch die neuen vorliegenden Auswahlkriterien zur V ergabe von städtischen Gewerbegrundstücken neu geordnet werden. Die erarbeiteten Kriterien haben das Ziel, der zunehmenden V erknappung der Ressource Gewerbeflächen und der damit einhergehend wachsenden V erantwortung bzgl. der Nutzung der verbleibenden Flächen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig bietet die Festlegung der Auswahlkriterien die Möglichkeit, die V ergabe von Gewerbeflächen objektiver und transparenter zu gestalten. Die V ergabeentscheidungen werden dabei auch für interessierte Unternehmen noch transparenter und nachvollziehbarer gestaltet. Zudem stellen die neuen Auswahlkriterien eine verbesserte Entscheidungsgrundlage für die Politik dar, da die V ergleichbarkeit, Transparenz und die Übersichtlichkeit der V erkaufsvorlagen erhöht werden. V or allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe können sich auf dem privaten Grundstücksmarkt kaum mehr Grundstücke leisten und sind auf die Berücksichtigung bei städtischen Grundstücksvergaben angewiesen. Daher wurden bei der Ausarbeitung der neuen Auswahlkriterien vor allem auch die Belange dieser Unternehmen berücksichtigt. Im Ergebnis wurde ein dreistufiges V erfahren erarbeitet. Die erste Stufe besteht in einer grundsätzlichen Eignungsprüfung, während die zweite Stufe eine tiefergehende Prüfung der interessierten Unternehmen beinhaltet. In der dritten Stufe haben die Unternehmen die Möglichkeit, für bestimmte Unternehmenseigenschaften oder ein besonderes Engagement zu verschiedenen Themen (z.B. Nachhaltigkeit) Bonuspunkte zu erhalten. Über die neuen Auswahlkriterien bzw. den neuen Auswahlprozess werden interessierte Unternehmen übersichtlich und verständlich auf einer eigenen Internetseite der KölnBusiness informiert. Die Erstellung einer Broschüre, die interessierten Unternehmen mit an die Hand gegeben werden kann, befindet sich außerdem in der Planung. Prüfphase 1 Bei der Prüfphase 1 handelt es sich um eine grundsätzliche Eignungsprüfung der Unternehmen. So können ungeeignete Anfragen und V orhaben frühzeitig unter geringem beidseitigen Ressourceneinsatz ausgeschlossen werden. Dies ist notwendig, da aufgrund der Flächenknappheit nicht jedem interessierten Unternehmen eine Fläche angeboten werden kann und eine gewisse Auswahl auf Basis von transparenten Kriterien erfolgen muss. Ebenfalls enthalten in Prüfphase 1 sind die zwei Anforderungen aus den “Klimaschutzleitlinien zu Nichtwohngebäuden der Stadt Köln”, welche im März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurden und seitdem beim Erwerb einer städtischen Gewerbefläche verbindlich gelten (Bestandteil Kaufvertrag). Kriterium Anforderung Quellen Erklärung Finanzie- rung Nachweis der Finanzierbarkeit des Vorhabens durch Bankbestätigung Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellt der Kauf eines Grundstücks und die Entwicklung eines neuen Gebäudes einen Prozess dar, der im Unternehmenszyklus die Ausnahme darstellt und somit oftmals keine eigenen Erfahrungswerte hinsichtlich der Planung und Kostenkalkulation bestehen. Aus diesem Grund ist ein vorläufiger Finanzierungsnachweis eines Bankinstituts zu erbringen, der sowohl der Stadt Köln als auch dem Unternehmen selbst finanzielle Planungssicherheit gewährleisten soll. Es handelt sich hierbei nicht um eine formelle Finanzierungs- bzw. Kreditbestätigung, die im frühen Planungsstadium ohnehin nicht einholbar ist. Es reicht ein informelles Schreiben eines Bankinstituts aus, dass die grundlegende Finanzierungsbereitschaft im Rahmen der berechneten Investitionskosten in Aussicht stellt. Photovoltaik Min. 1 kWp Leistung je errichtetem Gebäude Klimaschutz -leitlinien Gemäß der “Klimaschutzleitlinien zu Nichtwohngebäuden der Stadt Köln ” müssen Unternehmen die Installation einer Photovoltaikanlage an dem neuen Standort vornehmen (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, gegebenenfalls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar) Effizienz- bauweise Einhaltung des KFW- Standards Effizienzgebäude 40 EE Klimaschutz -leitlinien Gemäß der “Klimaschutzleitlinien zu Nichtwohngebäuden der Stadt Köln ” müssen Unternehmen ein Gebäude errichten, das den Standard “KfW- Effizienzgebäude 40 EE” oder besser einhält. Dies bezieht sich auf diejenigen Gebäude(-teile), die im Heizfall auf ≥ 19 C° geheizt werden. Ausnahmeregelungen und hierfür mögliche Ersatzmaßnahmen sind dem Merkblatt “Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu entnehmen. Flächen- effizienz Ausnutzung von mindestens 40 % der zulässigen GRZ mit der im Bauentwurf geplanten Gebäudegrundfläche und eine geplante Bebauungs- höhe von mindestens 6,50 m Aufgrund der Knappheit von Gewerbeflächen ist ein nachhaltiger und ressourcenschonender Umgang mit Gewerbeflächen zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden für die Gebäudeausmaße sowie die Gesc hossigkeit bzw. Gebäudehöhe Mindestmaße festgesetzt. Es wird eine Ausnutzung von mindestens 40 % der zulässigen GRZ mit der im Bauentwurf geplanten Gebäudegrundfläche eingefordert und eine geplante Bebauungshöhe von mindestens 6,50 m. Arbeits- plätze Mindestens 7 vollzeitäquivalente sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigte und Auszubildende (Summe) pro 1000 m² am neuen Standort Ein zentrales Ziel der städtischen Gewerbeflächenvermarktung ist die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Dementsprechend müssen in Summe mindestens 7 vollzeitäquivalente sozialversicherungspflichtige Beschäftigte inkl. Auszubildende pro 1.000 m ² Grundstücksfläche zum Zeitpunkt des Kaufes nachgewiesen werden. Ebenfalls zu den Arbeitsplätzen hinzugerechnet wird der Inhaber, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens, sofern dieser auch im Unternehmen tätig ist. Prüfphase 2 In Phase 2 erfolgt eine tiefergehende Prüfung der Eignung entlang der gewählten Schwerpunktsetzungen. Es wurden vier Kriterien ausgewählt, die in die Bewertung von interessierten Unternehmen eingehen. In diesen werden mit Hilfe einer Bewertungsmatrix Punkte an Bew erber vergeben. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Unternehmen, die mindestens 50 Punkte in Prüfphase 2 erreichen, können unter Berücksichtigung von Prüfschritt 3 für den Grundstücksverkauf vorgeschlagen werden. In der Bewertungsmatrix erfolgt eine Gewichtung der vier Kriterien je nach Priorität für den Standort Köln. So wurde zum Beispiel für das Kriterium Flächenausnutzung die höchste maximale Punktzahl festgesetzt. Je nach Erfüllungsgrad der einzelnen Kriterien erhalten die Unternehmen eine Punktzahl zwischen 0 und der festgesetzten maximalen Punktzahl. Die Abstufung zur Bepunktung der einzelnen Kriterien ist in der Bewertungsmatrix hinterlegt und beruht auf Erfahrungswerten der KölnBusiness bei der Grundstücksvermarktung. Dabei wurden die Belange der Unternehmen, vor allem von KMU /Handwerksbetrieben, umfassend berücksichtigt. Kriterium Anforderung Messgröße Max. Punktzahl Erklärung Flächen- effizienz Kombination aus Geschoss- flächenzahl und Baumassenzahl den im Bebauungsplan festgesetzten Höchstgrenzen bzw. Richtlinien V erhältnis der GFZ + BMZ des V orhabens im V erhältnis zu deren maximaler Zulässigkeit im Bebauungsplan 39 Aufgrund der Knappheit von Gewerbeflächen ist ein nachhaltiger und ressourcenschonender Umgang mit Gewerbeflächen zu gewährleisten. Als wesentliches Kriterium wird daher die prozentuale Ausnutzung der Geschossflächenzahl (GFZ) herangezogen. Weil jedoch insbesondere Produktions- und Lagergebäude nicht immer mehrgeschossig umsetzbar sind, wird auch die prozentuale Ausnutzung der maximalen Baumassenzahl (BMZ), also dem V olumen des Baukörpers im V ergleich zum Grundstück, einbezogen. Die ausreichende Ausnutzung der Grundflächenzahl (GRZ) wird bereits in Phase 1 geprüft. Bei der Bepunktung der Ausnutzung wird zudem berücksichtigt, dass auf dem Grundstück neben den Gebäuden auch V erkehrswege, Stellplätze, etc. realisiert werden müssen. Arbeits- plätze Anzahl Arbeitsplätze (V ollzeit-äquivalente) pro Fläche Anzahl sozialversicherungs- pflichtiger Arbeitsplätze pro 1.000 m² am neuen Standort bis zu 2 Jahre nach Baufertigstellung 24 Ein weiteres Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. Darum sollen Grundstücksverkäufe eine im V erhältnis zur Grundstücksfläche möglichst hohe Anzahl von Arbeitsplätzen zur Folge haben. Als Indikator werden daher die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (V ollzeitäquivalente) im V erhältnis zur Grundstücksgröße herangezogen. Maßgebend ist die Zahl der geplanten Arbeitsplätze maximal zwei Jahre nach Baufertigstellung. Eine qualitative Bewertung von Arbeitsplätzen wird nicht vorgenommen, da Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer aller Qualifikationslevel notwendig sind, um der Bevölkerung in der Breite die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu geben. Ausbildungs -angebot Ausbildungsplätze im Unternehmen Anteil Auszubildende im Unternehmen (geplant) im V erhältnis zur Zahl der Arbeitnehmer*innen (geplant) bis zu 3 Jahre nach Baufertigstellung 23 Da Ausbildung wichtig für die Wirtschaft ist, auch aufgrund des Fachkräftemangels, sollen Unternehmen im V ergabeprozess bevorzugt werden, die in Relation zu Ihrer Größe viele Personen ausbilden. Weil bekannt ist, dass einige Branchen seit längerem Probleme haben, die zur V erfügung stehenden Ausbildungsplätze zu besetzen, werden nicht die tatsächlich besetzen Ausbildungsplätze, sondern die Zahl der ausgeschriebenen Ausbildungsplätze gewertet. Gewerbe- steuer Unternehmens- gewinn in Relation zur Grundstücksgröße Unternehmens- abschluss (Gewinn) der V orjahre vor Steuern (5-jähriger Durchschnitt) im V erhältnis zur Grundstücksgröße 14 Gewerbebetriebe verschaffen der Stadt Köln durch die Zahlung von Gewerbesteuern dauerhafte Einnahmen. Ein V ergleich der Gewerbesteuern ist nicht durch die bisher geleisteten Gewerbesteuern möglich, da je nach bisherigem Standort unterschiedliche Gewerbesteuerhebesätze oder internationale Steuergesetze einen V ergleich nicht zulassen. Es wird daher der durch das Unternehmen in den letzten 5 Jahren durchschnittlich erzielte Gewinn verglichen. Eine mehrjährige Betrachtung ist notwendig, da Unternehmensgewinne auch konjunkturell Schwankungen unterworfen sind und gewinnreduzierende Investitionen die Unternehmensgewinne einzelner Jahre stark beeinflussen können. Für junge Unternehmen (< 5 Jahre) wird der Betrachtungszeitraum entsprechend verkürzt. Um die V ergleichbarkeit zu gewährleisten, kleinere Unternehmen nicht zu benachteiligen und auch in diesem Bereich eine möglichst hohe Flächeneffizienz zu erreichen, wird der durchschnittliche jährliche Unternehmensgewinn in Relation zur Grundstücksgröße gewertet. Bonuspunkte 3 Die dritte Stufe des Prüfschemas dient dazu, weitere Unternehmenseigenschaften und Maßnahmen von Unternehmen positiv zu bewerten. Es werden Unternehmen priorisiert, die ein höheren Beitrag zur sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit leistenleisten. Ein finanzieller und/oder planerischer Mehraufwand, der mit diesen Themen meist einhergeht, soll entsprechend belohnt und bepunktet werden, um somit einen Anreiz zu schaffen. Insgesamt müssen Unternehmen mindestens 70 Punkte, davon mindestens 50 in Prüfphase 2, erreichen, um der Politik als geeignet vorgeschlagen zu werden. Kriterium Anforderung Erreichbare Punktzahl Erklärung Unternehmen war bereits vorher in Köln ansässig Direkter Umzug eines Unternehmens, das aktuell bereits in Köln steuerlich veranlagt wird 5 Durch den Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke sollen insbesondere für Kölner Bestandsunternehmen die Möglichkeit und Perspektive geschaffen werden, weiter zu expandieren. Expansion und Wachstum zu ermöglichen trägt dazu bei, dass Kölner Bestandsunternehmen in Köln verbleiben und in den Standort investieren. Es gilt intrinsisch vorliegende Potenziale zu fördern und zu stärken. Unternehmen gehört zu einer Leitbranche der Stadt Köln Leitbranchen = Forschung & Wissenschaft, Health & Life Sciences, IT-Branche, Kultur - und Kreativwirtschaft, Logistik & Großhandel, Produktion (inkl. Handwerk), Versicherungswirtschaft 4 Kölner Leitbranchen sollen gestärkt werden. Unternehmen mit lokaler V ersorgungsfunktion Unternehmen gehört zum Handwerk oder lokal produzierenden Gewerbe, das der Versorgung der Bürger im Stadtgebiet mit Waren und Dienstleistungen dient und hierbei Wohnortnähe benötigt bzw. eine Wohnortnähe von allgemeinem Interesse ist. 4 Mit diesem Kriterium sollen Unternehmen honoriert werden, die der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung dienen. Dies sind beispielsweise Gewerke des Handwerks, die vom Endkunden in seiner Wohnung in Anspruch genommen werden, Produkte des täglichen oder mittelfristigen Bedarfs. Das Kriterium zielt zum einen auf die Versorgung der Bevölkerung und zum anderen auf die Vermeidung von langen klimaschädlichen Anfahrtswegen für Handwerker und Dienstleister ab. Dabei handelt es sich vornehmlich um privatwirtschaf tliche Dienstleistungen, die einer zeitlich dringenden Erledigung bedürfen und auf die in der Regel nicht lange gewartet werden kann. Eigentümergeführter Betrieb Unternehmensleitung durch mind. einen Eigentümer 3 Eigentümer geführte Betriebe sind in der Regel KMU und Handwerksbetriebe mit einer hohen Standorttreue und einer festen Verankerung an ihrem Standort. Diese Unternehmen planen in der Regel langfristig am Standort zu verbleiben, bieten sichere Arbeitsplätze und engagieren sich in ihrer Umgebung. Existenzgründer Unternehmensalter < 5 Jahre, auch Nachfolge / Übernahme 3 Existenzgründer stellen das Wachstumspotenzial für die Zukunft dar. Auch Unternehmensnachfolgen und -übernahmen werden als „Existenzgründer“ gewertet. W achstum der Branche (AP) lag in den vergangen Jahren über dem Durchschnitt (Zukunftsfähigkeit) Basis: prozentuale Entwicklung der WZ Klasse (x) und der Gesamtbeschäftigung (y) in Deutschland. Wachsende Branche wenn x/y>1 3 Unternehmen aus überdurchschni ttlich wachsenden Branchen sollen priorisiert werden. Es gilt Stärken zu stärken und Wachstum zu ermöglichen. Diese Unternehmen haben einen hohen Wachstumsbedarf. Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) ist die in der deutschen amtlichen Statistik g ebräuchliche Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das Statistische Bundesamt. Beachtung gesamtgesellschaftlicher Zielsetzungen der Arbeitsmarktpolitik (Inklusion) Beschäftigung schwer - behinderter Menschen, Menschen mit internationalem Hintergrund; (Branchen- )überdurchschnittliche Beschäftigungsquoten bei der Beschäftigung älterer Menschen (> 60 Jahre) sowie bei der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen 5 Es werden Unternehmen priorisiert, die ein höheren Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit leisten. Hierzu zählen die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Menschen mit internationalem Hintergrund sowie eine überdurchschnittliche Beschäftigungsquote in der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie bei der Beschäftigung älterer Menschen (> 60 Jahre). Das entsprechende Engagement ist von den Unternehmen nachzuweisen, z.B. durch Personalunterlagen. Flächeneffizienz durch geplante Untervermietung T eile der geplanten Nutzfläche werden nicht selbst genutzt und sind für eine Untervermietung vorgesehen 2 Werden von einem Unternehmen auf der für den Betrieb benötigten Grundstücksfläche durch mehrgeschossige Bebauung mehr Flächen errichtet als zunächst für den Betrieb benötigt und diese an ein oder mehrere Unternehmen vermietet werden, ist eine hohe Grundstücksausnutzung gewährleistet. Perspektivisch stehen diese Flächen dem Unternehmen als Erweiterungsflächen zur Verfügung. Durch die Untervermietung ist von Beginn an eine höhere Flächeneffizienz gegeben. Dach- und Fassadenbegrünung, die über das im B-Plan vorgeschriebene Ausmaß hinausgeht Planung enthält Dach - oder Fassadenbegrünung, die über das im B-Plan vorgeschriebene Ausmaß hinausgeht 3 Eine ökologisch nachhaltige Gestaltung des Bauvorhabens durch eine Dach - und Fassadenbegrünung, die über das im B -Plan vorgeschriebene Ausmaß hinausgeht, leistet einen wichtigen Beitrag zum Thema Klimaschutz. Keine V ersiegelung von Nicht-Gebäudeflächen Planung enthält oder sieht eine Wiederverwendung von Niederschlags- /Oberflächenwasser vor. Planung enthält keine komplett versiegelten Flächen außerhalb der Gebäude (z.B. durch Rasengittersteine) 3 Planung enthält oder sieht eine Wiederverwendung von Niederschlags - /Oberflächenwasser vor. Zudem geht um Flächen, die nicht versiegelt, sondern durchlässig sind, jedoch auch betrieblich genutzt werden können (z.B. Park- und Lagerfläche). Mind. 20 % der Unternehmensflotte aus Elektro- /W asserstofffahrzeugen Mind. 20% der Firmenfahrzeuge bestehen aus Elektro - oder wasserstoffangetriebenen Fahrzeugen 2 Die Umstellung der Firmenfahrzeuge auf Elektro - und/oder Wasserstofffahrzeuge (ebenso Hybridfahrzeuge), leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. E-Ladesäulen Unternehmen besitzt E - Ladesäulen für Flotte und Mitarbeiter (mind. 1; Wallb oxen ab 11 kW und Ladesäulen) 2 Die Errichtung von E -Ladesäulen steigert die Praxistauglichkeit von Elektromobilität durch ausreichend e Lademöglichkeiten. So können sowohl Firmenfahrzeuge als auch E -Autos der Mitarbeitenden auf dem Firmengelände geladen we rden. Alternative Mobilitätsangebote Unternehmen bietet Mitarbeitern Möglichkeiten zu alternativen Mobilitätsangeboten (VRS - Jobticket, Dienstrad-Leasing, etc.). 3 Das Unternehmen unterbreitet Angebote, um zu r Verkehrswende beizutragen. Mindestens ein Nachhaltigkeitszertifikat liegt vor Verschiedene Zertifikate, nicht älter als 3 Jahre 5 Vorhandenes und nachweisbareres Engagement in Sachen Nachhaltigkeit stellt ein positives Merkmal eines Unternehmens dar, welches entsprechend bepunktet wird. Ebenfalls bepunktet wird, sofern sich das Unternehmen in einem Zertifizierungsprozess befindet. Zertifikate zur Nachhaltigkeit beispielsweise von Lieferkette, der Beschaffung, der Produktion, des Gebäudes werden berücksichtigt (z.B . die Deutsche Gesellschaft für Nac hhaltiges Bauen (DGNB), Dekra; NRW -weiter Nachhaltigkeitscheck des Handwerks, ISO 14001, ISO 50001 Ökoprofit, EU - Öko-Audit (EMAS)) etc. Flächenschonende /- effiziente Lösungen für den Stellplatzbedarf z.B. Tiefgarage, Parkpallette ist T eil der Bauplanung 3 Der Bau einer Tiefagarage erhöht deutlich die Flächenausnutzung des Grundstückes, da oberirdische Grundstücksteile, statt für Stellplätze, für direkte betriebliche Zwecke genutzt werden können.
  • Anlage 2 - Synopse Auswahlkriterien

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    Synopse zur Änderung der Auswahlkriterien von städt. Gewerbegrundstücken In den ersten beiden Phasen des Auswahlprozesses wurden keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich Erklä- rungen zu den einzelnen Kriterien zur besseren Verständlichkeit ergänzt. Inhaltliche Veränderungen wurden somit ausschließlich in Phase 3 vorgenommen, die im Folgenden tabellarisch dargestellt werden: Kriterium Ursprüngliche Punktzahl Neue Punkt- zahl Erläuterungen Unternehmen gehört zu einer Leitbranche der Stadt Köln 5 4 Die Punktzahl wurde um einen Punkt reduziert . Die Konzentration auf Leitbran- chen bei der Ansiedlung von Unternehmen ist grundsätzlich sinnvoll, dennoch sollten auch Unternehmen, die keiner Leitbran che angehören, die Chance ha- ben ein Grundstück zu erwerben. Unternehmen mit lokaler Versorgungsfunktion 0 4 Das Kriterium wurde ergänzt, um Unternehmen zu honorieren, die der wohnorts- nahen Versorgung dienen und somit in besonderer Weise standortabhängig sind. Dach- und Fassadenbegrünung, die über das im B-Plan vorgeschriebene Ausmaß hinausgeht 4 3 Das Kriterium wurde um einen Pu nkt reduziert, da e ine Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung zwar äußerst sinnvoll, jedoch auch kostspielig ist und im Auswahlprozess somit kleinere Unternehmen benachteiligt werden könnten . Keine Versiegelung von Nicht-Gebäudeflächen 2 3 Das Kriterium wurde um einen Punkt erhöht. Die Vermeidung einer unnötigen Versiegelung kommt der Umwelt zugute und lässt sich auch von kleineren Un- ternehmen gut umsetzen, sodass durch die Erhöhung der Punktzahl ein gr öße- rer Anreiz geschaffen wurde, diesen Aspekt bei den Planungen mit einzubezie- hen. Alternative Mobilitätsangebote 0 3 In diesem neuen Kriterium wurden die ursprünglichen Kriterien „Jobticket“ und „Dienstradleasing“ zusammengefasst und es beinhaltet nun auch weitere Mobili- tätsangebote. Hierdurch sollen alle Angebote, die einen Beitrag zur Verkehrs- wende leisten, honoriert werden. Individuelle Gebäudearchitektur 2 0 Das Kriterium wurde gestrichen, da eine individuelle Gebäudearchitektur mit ob- jektiven Maßstäben schwierig zu bemessen ist. Flächenschonende /- effiziente Lösungen für den Stellplatzbedarf 5 3 Umbenennung des Kriteriums „Tiefgarage“ und Hinzunahme von weiteren bauli- chen Maßnahmen, die für einen flächenschonenden Umgang mit Stellplätzen umgesetzt werden (z.B. Parkpaletten). Zudem wurde die Punktzahl um zwei Punkte reduziert, da die Umsetzung solcher Maßnahmen kostenintensiv sind und kleinere Unternehmen im Auswahlprozess benachteiligt werden könnten.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/22 Vorlagen-Nummer 2411/2023/1 Freigabedatum 18.07.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, ab dem 01.01.2025 bei der Vergabe städtischer Gewerbe- grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten das in Anlage 1 dargestellte aktualisierte Ver- fahren anzuwenden. Wirtschaftsausschuss 05.09.2024 Liegenschaftsausschuss 09.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Als „großflächige Gewerbegebiete“ werden räumlich klar abzugrenzende Gebiete zur Unter- bringung von Gewerbebetrieben bezeichnet, die im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan festgelegt sind und deren Grundstücksvermarktung überwiegend aus dem Eigentum der Stadt Köln erfolgt. Dabei handelt es sich in der Regel um ehemalige Ackerflächen oder um die Revi- talisierung von ehemals gewerblich oder industriell genutzten großen Brachflächen, die nun kleinteiliger an diverse Unternehmen verkauft werden. Die vom Rat festgelegten Vermark- tungskriterien inklusive der jährlich auf der Grundlage der Bodenrichtwerte angepassten Grundstückspreise gelten für alle Baugrundstücke in dem jeweiligen großflächigen Gewerbe- gebiet. In Abgrenzung zu den großflächigen Gewerbegebieten werden städtische Einzelgrundstücke zur gewerblichen Nutzung und städtische Grundstücke in planungsrechtlich festgesetzten Mischgebieten zur gewerblichen Nutzung nach individuellen Vermarktungskriterien verkauft oder es erfolgt eine Erbbaurechtsbestellung. Die Entscheidung über die Vergabeart (Direkt- vergabe oder Konzeptausschreibung) sowie zwischen Verkauf und Erbbaurechtsbestellung obliegt den Ratsgremien der Stadt Köln. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) hat ein Verfahren zur Direktvergabe von Baugrundstücken in großflächigen Gewerbegebieten entwickelt, das Transparenz, Objek- tivität sowie Chancengleichheit für alle Kaufinteressenten und zugleich die Berücksichtigung der Klimaziele der Stadt Köln gewährleistet. Hierzu haben KBW und die von ihr beauftragte Fa. agiplan GmbH, 45481 Mülheim unter Beteiligung der relevanten Akteure (u.a. IHK, HWK, Kommunalpolitik, KBW und Verwaltung) Auswahlkriterien, ein dreistufiges Prüfschema und eine Bewertungsmatrix erarbeitet und in mehreren Gesprächen mit der HWK und der IHK er- örtert und modifiziert. Insbesondere in Prüfphase 3 wurden kleinere Anpassungen sowie Ver- änderungen der Bepunktung gegenüber der ursprünglichen Beschlussvorlage (2411/2023) vorgenommen. Grundlage der Überarbeitung des Verfahrens zur Direktvergabe waren die neue Gewichtung der Kriterien (die bisher geforderten Anforderungen an die Unternehmen, Leitlinien zum Kli- maschutz in der Umsetzung nicht städtischer Neubauvorhaben in Köln (Ratsbeschluss vom 17.03.2022), Leitsätze und Ziele der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2023+“ sowie die Ziele einer nachhaltigen und flächeneffizienten Wirtschaftsförderung). Das Bewerbungsverfahren durchläuft drei Prüfphasen. In Prüfphase 1 wird die generelle Eig- nung des Unternehmens hinsichtlich Mindestanforderungen in den Bereichen Finanzierung, Photovoltaik, Effizienzbauweise, Flächeneffizienz sowie Arbeitsplätze geprüft. In Prüfphase 2 werden anhand einer Matrix die bauliche Ausnutzung des Grundstücks (Flächeneffizienz), die Anzahl der Arbeitsplätze, das Ausbildungsangebot sowie die zu erwartenden Gewerbesteuer- einnahmen für die Stadt Köln unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans 3 sowie der Grundstücksgröße bewertet. Hier können maximal 100 Punkte erreicht werden. Für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten erforderlich. In Prüfphase 3 können maximal 50 Punkte für ergänzende Unternehmenseigenschaften und ge- plante (bauliche) Maßnahmen auf dem Grundstück erreicht werden. Bei einer insgesamt er- reichten Punktzahl von mindestens 70 Punkten aus den Prüfphasen 2 und 3 ist die Anfrage eines Unternehmens zum Grunderwerb positiv zu bewerten und dem Unternehmen kann ein Angebot unterbreitet werden. Ausnahmen von diesem Verfahren sind mit Zustimmung des nach Zuständigkeitsordnung zu- ständigen Gremiums nur aus besonderen Gemeinwohlinteressen möglich, wenn z.B. städti- sche Versorgungs- und Bereitstellungsinteressen oder Versorgungsinteressen der Bevölke- rung betroffen sind oder Gewerbeparks beziehungsweise Handwerkerhöfe entwickelt werden sollen. Anlage: Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2025

Beratungsverlauf

  1. 05.09.2024

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 09.09.2024

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 01.10.2024 zuletzt

    Rat

    TOP 10.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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