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2411/2023/1

Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.07.2024

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Anlage 1 - Auswahlverfahren für die Vergabe städt. Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Synopse Auswahlkriterien

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Anlage 1 - Auswahlverfahren für die Vergabe städt. Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten

19545 Zeichen

Anlage 
                zu Nr. 2411/2023/1 
 
Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten  
ab dem 01.01.2025 
 
 
 
Der V erkauf von Gewerbe- und Industriefläche in großflächigen Gewerbegebieten aus dem städtischen Eigentum der Stadt Köln erfolgt in 
einem mehrstufigen Prozess zwischen KölnBusiness interessierten Unternehmen, der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, 
Stadtverwaltung und Kommunalpolitik. Die KölnBusiness ist in diesem Prozess als erste Adresse für potenzielle Interessenten für die Auswahl 
geeigneter Käufer zuständig, die dann V erwaltung und Politik vorgeschlagen werden. 
 
Der Auswahlprozess soll durch die neuen vorliegenden Auswahlkriterien zur V ergabe von städtischen Gewerbegrundstücken neu geordnet 
werden. Die erarbeiteten Kriterien haben das Ziel, der zunehmenden V erknappung der Ressource Gewerbeflächen und der damit 
einhergehend wachsenden V erantwortung bzgl. der Nutzung der verbleibenden Flächen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig bietet die 
Festlegung der Auswahlkriterien die Möglichkeit, die V ergabe von Gewerbeflächen objektiver und transparenter zu gestalten. Die 
V ergabeentscheidungen werden dabei auch für interessierte Unternehmen noch transparenter und nachvollziehbarer gestaltet. Zudem stellen 
die neuen Auswahlkriterien eine verbesserte Entscheidungsgrundlage für die Politik dar, da die V ergleichbarkeit, Transparenz und die 
Übersichtlichkeit der V erkaufsvorlagen erhöht werden. V or allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe 
können sich auf dem privaten Grundstücksmarkt kaum mehr Grundstücke leisten und sind auf die Berücksichtigung bei städtischen 
Grundstücksvergaben angewiesen. Daher wurden bei der Ausarbeitung der neuen Auswahlkriterien vor allem auch die Belange dieser 
Unternehmen berücksichtigt.  
Im Ergebnis wurde ein dreistufiges V erfahren erarbeitet. Die erste Stufe besteht in einer grundsätzlichen Eignungsprüfung, während die zweite 
Stufe eine tiefergehende Prüfung der interessierten Unternehmen beinhaltet. In der dritten Stufe haben die Unternehmen die Möglichkeit, für 
bestimmte Unternehmenseigenschaften oder ein besonderes Engagement zu verschiedenen Themen (z.B. Nachhaltigkeit) Bonuspunkte zu 
erhalten. 
Über die neuen Auswahlkriterien bzw. den neuen Auswahlprozess werden interessierte Unternehmen übersichtlich und verständlich auf einer 
eigenen Internetseite der KölnBusiness informiert. Die Erstellung einer Broschüre, die interessierten Unternehmen mit an die Hand gegeben 
werden kann, befindet sich außerdem in der Planung.

Prüfphase 1  
 
Bei der Prüfphase 1 handelt es sich um eine grundsätzliche Eignungsprüfung der Unternehmen. So können ungeeignete Anfragen und V orhaben 
frühzeitig unter geringem beidseitigen Ressourceneinsatz ausgeschlossen werden. Dies ist notwendig, da aufgrund der Flächenknappheit nicht jedem 
interessierten Unternehmen eine Fläche angeboten werden kann und eine gewisse Auswahl auf Basis von transparenten Kriterien erfolgen muss. 
Ebenfalls enthalten in Prüfphase 1 sind die zwei Anforderungen aus den “Klimaschutzleitlinien zu Nichtwohngebäuden der Stadt Köln”, welche 
im März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurden und seitdem beim Erwerb einer städtischen Gewerbefläche verbindlich gelten (Bestandteil 
Kaufvertrag).  
 
Kriterium Anforderung Quellen Erklärung 
Finanzie-
rung 
Nachweis der 
Finanzierbarkeit des 
Vorhabens durch 
Bankbestätigung 
  Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellt der Kauf 
eines Grundstücks und die Entwicklung eines neuen Gebäudes einen 
Prozess dar, der im Unternehmenszyklus die Ausnahme darstellt und somit 
oftmals keine eigenen Erfahrungswerte hinsichtlich der Planung und 
Kostenkalkulation bestehen.  Aus diesem Grund ist ein vorläufiger 
Finanzierungsnachweis eines Bankinstituts zu erbringen, der sowohl der 
Stadt Köln als auch dem Unternehmen selbst finanzielle Planungssicherheit 
gewährleisten soll. Es handelt sich hierbei nicht um eine formelle 
Finanzierungs- bzw. Kreditbestätigung, die im frühen Planungsstadium 
ohnehin nicht einholbar ist. Es reicht ein informelles Schreiben eines 
Bankinstituts aus, dass die grundlegende Finanzierungsbereitschaft im 
Rahmen der berechneten Investitionskosten in Aussicht stellt.   
Photovoltaik Min. 1 kWp Leistung 
je errichtetem 
Gebäude 
Klimaschutz
-leitlinien 
Gemäß der “Klimaschutzleitlinien zu Nichtwohngebäuden der Stadt Köln ” 
müssen Unternehmen die Installation einer Photovoltaikanlage an dem neuen 
Standort vornehmen (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, 
gegebenenfalls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar)

Effizienz-
bauweise 
Einhaltung des KFW-
Standards 
Effizienzgebäude 40 
EE 
Klimaschutz
-leitlinien 
Gemäß der “Klimaschutzleitlinien zu Nichtwohngebäuden der Stadt Köln ” 
müssen Unternehmen ein Gebäude errichten, das den Standard “KfW-
Effizienzgebäude 40 EE” oder besser einhält. Dies bezieht sich auf diejenigen 
Gebäude(-teile), die im Heizfall auf ≥ 19 C° geheizt werden.  
Ausnahmeregelungen und hierfür mögliche Ersatzmaßnahmen sind dem 
Merkblatt “Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu entnehmen.  
Flächen-
effizienz 
Ausnutzung von 
mindestens 40 % der 
zulässigen GRZ mit 
der im Bauentwurf 
geplanten 
Gebäudegrundfläche 
und eine 
geplante Bebauungs-
höhe von mindestens 
6,50 m 
  Aufgrund der Knappheit von Gewerbeflächen ist ein nachhaltiger und 
ressourcenschonender Umgang mit Gewerbeflächen zu gewährleisten. Aus 
diesem Grund werden für die Gebäudeausmaße sowie die Gesc hossigkeit 
bzw. Gebäudehöhe Mindestmaße festgesetzt. Es wird eine Ausnutzung von 
mindestens 40 % der zulässigen GRZ mit der im Bauentwurf geplanten 
Gebäudegrundfläche eingefordert und eine geplante Bebauungshöhe von 
mindestens 6,50 m. 
Arbeits-
plätze 
Mindestens 7 
vollzeitäquivalente 
sozialversicherungs-
pflichtig 
Beschäftigte und 
Auszubildende 
(Summe) pro 1000 
m² am neuen 
Standort  
  Ein zentrales Ziel der städtischen Gewerbeflächenvermarktung ist die 
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Dementsprechend müssen in 
Summe mindestens 7 vollzeitäquivalente sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigte inkl. Auszubildende pro 1.000 m ² Grundstücksfläche zum 
Zeitpunkt des Kaufes nachgewiesen werden. Ebenfalls zu den Arbeitsplätzen 
hinzugerechnet wird der Inhaber, unabhängig von der Rechtsform des 
Unternehmens, sofern dieser auch im Unternehmen tätig ist.

Prüfphase 2  
 
In Phase 2 erfolgt eine tiefergehende Prüfung der Eignung entlang der gewählten Schwerpunktsetzungen. Es wurden vier Kriterien ausgewählt, 
die in die Bewertung von interessierten Unternehmen eingehen. In diesen werden mit Hilfe einer Bewertungsmatrix Punkte an Bew erber 
vergeben. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Unternehmen, die mindestens 50 Punkte in Prüfphase 2 erreichen, können unter 
Berücksichtigung von Prüfschritt 3 für den Grundstücksverkauf vorgeschlagen werden.  
In der Bewertungsmatrix erfolgt eine Gewichtung der vier Kriterien je nach Priorität für den Standort Köln. So wurde zum Beispiel für das 
Kriterium Flächenausnutzung die höchste maximale Punktzahl festgesetzt. Je nach Erfüllungsgrad der einzelnen Kriterien erhalten die 
Unternehmen eine Punktzahl zwischen 0 und der festgesetzten maximalen Punktzahl. Die Abstufung zur Bepunktung der einzelnen Kriterien 
ist in der Bewertungsmatrix hinterlegt und beruht auf Erfahrungswerten der KölnBusiness bei der Grundstücksvermarktung. Dabei wurden die 
Belange der Unternehmen, vor allem von KMU /Handwerksbetrieben, umfassend berücksichtigt.   
 
Kriterium Anforderung Messgröße Max. 
Punktzahl 
Erklärung 
Flächen-
effizienz 
Kombination 
aus Geschoss-
flächenzahl 
und Baumassenzahl 
den 
im Bebauungsplan 
festgesetzten  
Höchstgrenzen bzw. 
Richtlinien 
V erhältnis der GFZ + 
BMZ des V orhabens im 
V erhältnis zu 
deren maximaler 
Zulässigkeit im 
Bebauungsplan  
39 Aufgrund der Knappheit von Gewerbeflächen ist ein nachhaltiger 
und ressourcenschonender Umgang mit Gewerbeflächen zu 
gewährleisten. Als wesentliches Kriterium wird daher die prozentuale 
Ausnutzung der Geschossflächenzahl (GFZ) herangezogen. Weil 
jedoch insbesondere Produktions- und Lagergebäude nicht immer 
mehrgeschossig umsetzbar sind, wird auch die prozentuale 
Ausnutzung der maximalen Baumassenzahl (BMZ), also dem 
V olumen des Baukörpers im V ergleich zum Grundstück, 
einbezogen. Die ausreichende Ausnutzung der Grundflächenzahl 
(GRZ) wird bereits in Phase 1 geprüft. Bei der Bepunktung der 
Ausnutzung wird zudem berücksichtigt, dass auf dem Grundstück 
neben den Gebäuden auch V erkehrswege, Stellplätze, etc. realisiert 
werden müssen.  
Arbeits-
plätze 
Anzahl Arbeitsplätze 
(V ollzeit-äquivalente) 
pro Fläche  
Anzahl 
sozialversicherungs-
pflichtiger Arbeitsplätze 
pro 1.000  m² 
am neuen Standort bis 
zu 2 Jahre nach 
Baufertigstellung  
24 Ein weiteres Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. 
Darum sollen Grundstücksverkäufe eine im V erhältnis zur 
Grundstücksfläche möglichst hohe Anzahl von Arbeitsplätzen zur 
Folge haben. Als Indikator werden daher die Dichte der 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (V ollzeitäquivalente) im 
V erhältnis zur Grundstücksgröße herangezogen. Maßgebend ist die 
Zahl der geplanten Arbeitsplätze maximal zwei Jahre nach 
Baufertigstellung. Eine qualitative Bewertung von Arbeitsplätzen wird 
nicht vorgenommen, da Beschäftigungsmöglichkeiten für

Arbeitnehmer aller Qualifikationslevel notwendig sind, um der 
Bevölkerung in der Breite die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu 
geben.   
Ausbildungs
-angebot 
Ausbildungsplätze 
im Unternehmen 
Anteil Auszubildende 
im Unternehmen 
(geplant) im V erhältnis 
zur Zahl der 
Arbeitnehmer*innen 
(geplant) bis zu 3 Jahre 
nach Baufertigstellung 
23 Da Ausbildung wichtig für die Wirtschaft ist, auch aufgrund des 
Fachkräftemangels, sollen Unternehmen im V ergabeprozess 
bevorzugt werden, die in Relation zu Ihrer Größe viele Personen 
ausbilden. Weil bekannt ist, dass einige Branchen seit längerem 
Probleme haben, die zur V erfügung stehenden Ausbildungsplätze zu 
besetzen, werden nicht die tatsächlich besetzen Ausbildungsplätze, 
sondern die Zahl der ausgeschriebenen Ausbildungsplätze gewertet. 
Gewerbe-
steuer 
Unternehmens-
gewinn in 
Relation zur 
Grundstücksgröße 
Unternehmens-
abschluss (Gewinn) der 
V orjahre vor Steuern 
(5-jähriger  
Durchschnitt) im 
V erhältnis zur 
Grundstücksgröße 
14 Gewerbebetriebe verschaffen der Stadt Köln durch die Zahlung von 
Gewerbesteuern dauerhafte Einnahmen. Ein V ergleich der 
Gewerbesteuern ist nicht durch die bisher geleisteten 
Gewerbesteuern möglich, da je nach bisherigem Standort 
unterschiedliche Gewerbesteuerhebesätze oder internationale 
Steuergesetze einen V ergleich nicht zulassen. Es wird daher der 
durch das Unternehmen in den letzten 5 Jahren durchschnittlich 
erzielte Gewinn verglichen. Eine mehrjährige Betrachtung ist 
notwendig, da Unternehmensgewinne auch konjunkturell 
Schwankungen unterworfen sind und gewinnreduzierende 
Investitionen die Unternehmensgewinne einzelner Jahre stark 
beeinflussen können. Für junge Unternehmen (< 5 Jahre) wird der 
Betrachtungszeitraum entsprechend verkürzt. Um die 
V ergleichbarkeit zu gewährleisten, kleinere Unternehmen nicht zu 
benachteiligen und auch in diesem Bereich eine möglichst hohe 
Flächeneffizienz zu erreichen, wird der durchschnittliche jährliche 
Unternehmensgewinn in Relation zur Grundstücksgröße gewertet.

Bonuspunkte 3  
 
Die dritte Stufe des Prüfschemas dient dazu, weitere Unternehmenseigenschaften und Maßnahmen von Unternehmen positiv zu 
bewerten. Es werden Unternehmen priorisiert, die ein höheren Beitrag zur sozialen, ökologischen und ökonomischen 
Nachhaltigkeit leistenleisten. Ein finanzieller und/oder planerischer Mehraufwand, der mit diesen Themen meist einhergeht, soll 
entsprechend belohnt und bepunktet werden, um somit einen Anreiz zu schaffen. Insgesamt müssen Unternehmen mindestens 70 
Punkte, davon mindestens 50 in Prüfphase 2, erreichen, um der Politik als geeignet vorgeschlagen zu werden. 
 
 
Kriterium Anforderung Erreichbare 
Punktzahl 
Erklärung 
Unternehmen war 
bereits vorher in Köln 
ansässig 
Direkter Umzug eines 
Unternehmens, das aktuell 
bereits in Köln steuerlich 
veranlagt wird 
5 Durch den Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke sollen insbesondere für 
Kölner Bestandsunternehmen die Möglichkeit und Perspektive geschaffen 
werden, weiter zu expandieren. Expansion und Wachstum zu ermöglichen 
trägt dazu bei, dass Kölner Bestandsunternehmen in Köln verbleiben und in 
den Standort investieren. Es gilt intrinsisch vorliegende Potenziale zu fördern 
und zu stärken.    
Unternehmen gehört zu 
einer Leitbranche der 
Stadt Köln 
Leitbranchen = Forschung & 
Wissenschaft, Health & Life 
Sciences, IT-Branche, Kultur - 
und Kreativwirtschaft, Logistik & 
Großhandel, Produktion (inkl. 
Handwerk), 
Versicherungswirtschaft  
4 Kölner Leitbranchen sollen gestärkt werden.

Unternehmen mit lokaler 
V ersorgungsfunktion 
Unternehmen gehört zum 
Handwerk oder lokal 
produzierenden Gewerbe, das 
der Versorgung der Bürger im 
Stadtgebiet mit Waren und 
Dienstleistungen dient und 
hierbei Wohnortnähe benötigt 
bzw. eine Wohnortnähe von 
allgemeinem Interesse ist.  
4 Mit diesem Kriterium sollen Unternehmen honoriert werden, die der 
wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung dienen. Dies sind beispielsweise 
Gewerke des Handwerks, die vom Endkunden in seiner Wohnung in 
Anspruch genommen werden, Produkte des täglichen oder mittelfristigen 
Bedarfs. Das Kriterium zielt zum einen auf die Versorgung der Bevölkerung 
und zum anderen auf die Vermeidung von langen klimaschädlichen 
Anfahrtswegen für Handwerker und Dienstleister ab.  
Dabei handelt es sich vornehmlich um privatwirtschaf tliche Dienstleistungen, 
die einer zeitlich dringenden Erledigung bedürfen und auf die in der Regel 
nicht lange gewartet werden kann.  
Eigentümergeführter 
Betrieb 
Unternehmensleitung durch 
mind. einen Eigentümer  
3 Eigentümer geführte Betriebe sind in der Regel KMU und Handwerksbetriebe 
mit einer hohen Standorttreue und einer festen Verankerung an ihrem 
Standort. Diese Unternehmen planen in der Regel langfristig am Standort zu 
verbleiben, bieten sichere Arbeitsplätze und engagieren sich in ihrer 
Umgebung.  
Existenzgründer Unternehmensalter < 5 Jahre, 
auch Nachfolge / Übernahme 
3 Existenzgründer stellen das Wachstumspotenzial für die Zukunft dar. Auch 
Unternehmensnachfolgen und -übernahmen werden als „Existenzgründer“ 
gewertet.    
W achstum der Branche 
(AP) lag in den 
vergangen  Jahren über 
dem Durchschnitt 
(Zukunftsfähigkeit)  
Basis: prozentuale Entwicklung 
der WZ Klasse (x) und der 
Gesamtbeschäftigung (y) in 
Deutschland. Wachsende 
Branche wenn x/y>1  
3 Unternehmen aus überdurchschni ttlich wachsenden Branchen sollen 
priorisiert werden. Es gilt Stärken zu stärken und Wachstum zu ermöglichen. 
Diese Unternehmen haben einen hohen Wachstumsbedarf.  
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) ist die in  
der deutschen amtlichen Statistik g ebräuchliche Klassifikation der 
Wirtschaftszweige durch das Statistische Bundesamt.  
Beachtung 
gesamtgesellschaftlicher 
Zielsetzungen der 
Arbeitsmarktpolitik 
(Inklusion)  
Beschäftigung schwer -
behinderter Menschen, 
Menschen mit internationalem 
Hintergrund; (Branchen-
)überdurchschnittliche 
Beschäftigungsquoten bei der 
Beschäftigung  älterer 
Menschen (> 60 Jahre) sowie 
bei der Förderung der 
Gleichstellung von Männern und 
Frauen 
5 Es werden Unternehmen priorisiert, die ein höheren Beitrag zur sozialen 
Nachhaltigkeit leisten. Hierzu zählen die Beschäftigung  schwerbehinderter 
Menschen, Menschen mit internationalem Hintergrund sowie eine 
überdurchschnittliche Beschäftigungsquote in der Förderung der 
Gleichstellung von Männern und Frauen sowie bei der Beschäftigung älterer 
Menschen (> 60 Jahre). Das entsprechende Engagement ist von den 
Unternehmen nachzuweisen, z.B. durch Personalunterlagen.

Flächeneffizienz durch 
geplante 
Untervermietung  
T eile der geplanten Nutzfläche 
werden nicht selbst genutzt und 
sind für eine Untervermietung 
vorgesehen 
2 Werden von einem Unternehmen auf der für den Betrieb benötigten 
Grundstücksfläche durch mehrgeschossige Bebauung mehr Flächen errichtet 
als zunächst für den Betrieb benötigt und diese an ein oder mehrere 
Unternehmen vermietet werden, ist eine hohe Grundstücksausnutzung 
gewährleistet. Perspektivisch stehen diese Flächen dem Unternehmen als 
Erweiterungsflächen zur Verfügung. Durch die Untervermietung ist von 
Beginn an eine höhere Flächeneffizienz gegeben.   
Dach- und 
Fassadenbegrünung, die 
über das im B-Plan 
vorgeschriebene 
Ausmaß hinausgeht  
Planung enthält Dach - oder 
Fassadenbegrünung, die über 
das im B-Plan vorgeschriebene 
Ausmaß hinausgeht 
3 Eine ökologisch nachhaltige Gestaltung des Bauvorhabens durch eine Dach - 
und Fassadenbegrünung, die über das im B -Plan vorgeschriebene Ausmaß 
hinausgeht, leistet einen wichtigen Beitrag zum Thema Klimaschutz.   
Keine V ersiegelung von 
Nicht-Gebäudeflächen 
Planung enthält oder sieht eine 
Wiederverwendung von 
Niederschlags-
/Oberflächenwasser vor. 
Planung enthält keine komplett 
versiegelten Flächen außerhalb 
der Gebäude (z.B. durch 
Rasengittersteine) 
3 Planung enthält oder sieht eine Wiederverwendung von Niederschlags -
/Oberflächenwasser vor. Zudem geht um Flächen, die nicht versiegelt, 
sondern durchlässig sind, jedoch auch betrieblich genutzt werden können 
(z.B. Park- und Lagerfläche).   
Mind. 20 % der 
Unternehmensflotte aus 
Elektro-
/W asserstofffahrzeugen  
Mind. 20% der Firmenfahrzeuge 
bestehen aus Elektro - oder 
wasserstoffangetriebenen 
Fahrzeugen 
2 Die Umstellung der Firmenfahrzeuge auf Elektro - und/oder 
Wasserstofffahrzeuge (ebenso Hybridfahrzeuge), leistet einen wichtigen 
Beitrag zum Klimaschutz.   
E-Ladesäulen Unternehmen besitzt E -
Ladesäulen für Flotte und 
Mitarbeiter (mind. 1; Wallb oxen 
ab 11 kW und Ladesäulen) 
2 Die Errichtung von E -Ladesäulen steigert die Praxistauglichkeit von 
Elektromobilität durch ausreichend e Lademöglichkeiten. So können sowohl 
Firmenfahrzeuge als auch E -Autos der Mitarbeitenden auf dem 
Firmengelände geladen we rden.  
Alternative 
Mobilitätsangebote 
Unternehmen bietet Mitarbeitern 
Möglichkeiten zu alternativen 
Mobilitätsangeboten (VRS -
Jobticket, Dienstrad-Leasing, 
etc.).  
3 Das Unternehmen unterbreitet Angebote, um zu r Verkehrswende beizutragen.

Mindestens ein 
Nachhaltigkeitszertifikat 
liegt vor 
Verschiedene Zertifikate, nicht 
älter als 3 Jahre 
5 Vorhandenes und nachweisbareres Engagement in Sachen Nachhaltigkeit 
stellt ein positives Merkmal eines Unternehmens dar, welches entsprechend 
bepunktet wird. Ebenfalls bepunktet wird, sofern sich das Unternehmen in 
einem Zertifizierungsprozess befindet.  
Zertifikate zur Nachhaltigkeit beispielsweise von Lieferkette, der Beschaffung, 
der Produktion, des Gebäudes werden berücksichtigt (z.B . die Deutsche 
Gesellschaft für Nac hhaltiges Bauen (DGNB), Dekra; NRW -weiter 
Nachhaltigkeitscheck des Handwerks, ISO 14001, ISO 50001 Ökoprofit, EU -
Öko-Audit (EMAS))   etc.  
Flächenschonende /-
effiziente Lösungen für 
den 
Stellplatzbedarf  
z.B. Tiefgarage, Parkpallette ist 
T eil der Bauplanung 
3 Der Bau einer Tiefagarage erhöht deutlich die Flächenausnutzung des 
Grundstückes, da oberirdische Grundstücksteile, statt für Stellplätze, für 
direkte betriebliche Zwecke genutzt werden können.

Beschlussvorlage Rat

4865 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/22 
Vorlagen-Nummer 
 2411/2023/1 
Freigabedatum 
 18.07.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen 
Gewerbegebieten ab dem 01.01.2025  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ab dem 01.01.2025 bei der Vergabe städtischer Gewerbe-
grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten das in Anlage 1 dargestellte aktualisierte Ver-
fahren anzuwenden. 
 
Wirtschaftsausschuss 05.09.2024 
Liegenschaftsausschuss 09.09.2024 
Rat 01.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Als „großflächige Gewerbegebiete“ werden räumlich klar abzugrenzende Gebiete zur Unter-
bringung von Gewerbebetrieben bezeichnet, die im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan 
festgelegt sind und deren Grundstücksvermarktung überwiegend aus dem Eigentum der Stadt 
Köln erfolgt. Dabei handelt es sich in der Regel um ehemalige Ackerflächen oder um die Revi-
talisierung von ehemals gewerblich oder industriell genutzten großen Brachflächen, die nun 
kleinteiliger an diverse Unternehmen verkauft werden. Die vom Rat festgelegten Vermark-
tungskriterien inklusive der jährlich auf der Grundlage der Bodenrichtwerte angepassten 
Grundstückspreise gelten für alle Baugrundstücke in dem jeweiligen großflächigen Gewerbe-
gebiet. 
 
In Abgrenzung zu den großflächigen Gewerbegebieten werden städtische Einzelgrundstücke 
zur gewerblichen Nutzung und städtische Grundstücke in planungsrechtlich festgesetzten 
Mischgebieten zur gewerblichen Nutzung nach individuellen Vermarktungskriterien verkauft 
oder es erfolgt eine Erbbaurechtsbestellung. Die Entscheidung über die Vergabeart (Direkt-
vergabe oder Konzeptausschreibung) sowie zwischen Verkauf und Erbbaurechtsbestellung 
obliegt den Ratsgremien der Stadt Köln. 
 
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) hat ein Verfahren zur Direktvergabe 
von Baugrundstücken in großflächigen Gewerbegebieten entwickelt, das Transparenz, Objek-
tivität sowie Chancengleichheit für alle Kaufinteressenten und zugleich die Berücksichtigung 
der Klimaziele der Stadt Köln gewährleistet. Hierzu haben KBW und die von ihr beauftragte 
Fa. agiplan GmbH, 45481 Mülheim unter Beteiligung der relevanten Akteure (u.a. IHK, HWK, 
Kommunalpolitik, KBW und Verwaltung) Auswahlkriterien, ein dreistufiges Prüfschema und 
eine Bewertungsmatrix erarbeitet und in mehreren Gesprächen mit der HWK und der IHK er-
örtert und modifiziert. Insbesondere in Prüfphase 3 wurden kleinere Anpassungen sowie Ver-
änderungen der Bepunktung gegenüber der ursprünglichen Beschlussvorlage (2411/2023) 
vorgenommen. 
 
Grundlage der Überarbeitung des Verfahrens zur Direktvergabe waren die neue Gewichtung 
der Kriterien (die bisher geforderten Anforderungen an die Unternehmen, Leitlinien zum Kli-
maschutz in der Umsetzung nicht städtischer Neubauvorhaben in Köln (Ratsbeschluss vom 
17.03.2022), Leitsätze und Ziele der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2023+“ sowie die 
Ziele einer nachhaltigen und flächeneffizienten Wirtschaftsförderung). 
 
Das Bewerbungsverfahren durchläuft drei Prüfphasen. In Prüfphase 1 wird die generelle Eig-
nung des Unternehmens hinsichtlich Mindestanforderungen in den Bereichen Finanzierung, 
Photovoltaik, Effizienzbauweise, Flächeneffizienz sowie Arbeitsplätze geprüft. In Prüfphase 2 
werden anhand einer Matrix die bauliche Ausnutzung des Grundstücks (Flächeneffizienz), die 
Anzahl der Arbeitsplätze, das Ausbildungsangebot sowie die zu erwartenden Gewerbesteuer-
einnahmen für die Stadt Köln unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans

3 
sowie der Grundstücksgröße bewertet. Hier können maximal 100 Punkte erreicht werden. Für 
eine erfolgreiche Bewerbung ist eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten erforderlich. In 
Prüfphase 3 können maximal 50 Punkte für ergänzende Unternehmenseigenschaften und ge-
plante (bauliche) Maßnahmen auf dem Grundstück erreicht werden. Bei einer insgesamt er-
reichten Punktzahl von mindestens 70 Punkten aus den Prüfphasen 2 und 3 ist die Anfrage 
eines Unternehmens zum Grunderwerb positiv zu bewerten und dem Unternehmen kann ein 
Angebot unterbreitet werden. 
 
Ausnahmen von diesem Verfahren sind mit Zustimmung des nach Zuständigkeitsordnung zu-
ständigen Gremiums nur aus besonderen Gemeinwohlinteressen möglich, wenn z.B. städti-
sche Versorgungs- und Bereitstellungsinteressen oder Versorgungsinteressen der Bevölke-
rung betroffen sind oder Gewerbeparks beziehungsweise Handwerkerhöfe entwickelt werden 
sollen. 
 
Anlage: 
Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten 
ab dem 01.01.2025

Anlage 2 - Synopse Auswahlkriterien

2637 Zeichen

Synopse zur Änderung der Auswahlkriterien von städt. Gewerbegrundstücken 
 
In den ersten beiden Phasen des Auswahlprozesses wurden keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich Erklä-
rungen zu den einzelnen Kriterien zur besseren Verständlichkeit ergänzt. Inhaltliche Veränderungen wurden somit ausschließlich in 
Phase 3 vorgenommen, die im Folgenden tabellarisch dargestellt werden: 
               
 
 
Kriterium 
 
Ursprüngliche 
Punktzahl 
 
 
Neue Punkt-
zahl 
 
Erläuterungen 
Unternehmen gehört zu einer Leitbranche 
der Stadt Köln 5 4 
Die Punktzahl wurde um einen Punkt reduziert . Die Konzentration auf Leitbran-
chen bei der Ansiedlung von Unternehmen ist grundsätzlich sinnvoll, dennoch 
sollten auch Unternehmen, die keiner Leitbran che angehören, die Chance ha-
ben ein Grundstück zu erwerben. 
 
Unternehmen mit lokaler 
Versorgungsfunktion 0 4 
Das Kriterium wurde ergänzt, um Unternehmen zu honorieren, die der wohnorts-
nahen Versorgung dienen und somit in besonderer Weise standortabhängig 
sind. 
Dach- und Fassadenbegrünung, die über 
das im B-Plan vorgeschriebene Ausmaß 
hinausgeht  4 3 
Das Kriterium wurde um einen Pu nkt reduziert, da e ine Umsetzung von Dach- 
und Fassadenbegrünung zwar äußerst sinnvoll, jedoch auch kostspielig  ist und 
im Auswahlprozess somit kleinere Unternehmen benachteiligt werden könnten .  
Keine Versiegelung von 
Nicht-Gebäudeflächen 2 3 
Das Kriterium wurde um einen Punkt erhöht. Die Vermeidung einer unnötigen 
Versiegelung kommt der Umwelt zugute und lässt sich auch von kleineren Un-
ternehmen gut umsetzen, sodass durch die Erhöhung der Punktzahl ein gr öße-
rer Anreiz geschaffen wurde, diesen Aspekt bei den Planungen mit einzubezie-
hen. 
Alternative Mobilitätsangebote 0 3 
In diesem neuen Kriterium wurden die ursprünglichen Kriterien „Jobticket“ und 
„Dienstradleasing“ zusammengefasst und es beinhaltet nun auch weitere Mobili-
tätsangebote. Hierdurch sollen alle Angebote, die einen Beitrag zur Verkehrs-
wende leisten, honoriert werden.  
Individuelle Gebäudearchitektur 2 0 
Das Kriterium wurde gestrichen, da eine individuelle Gebäudearchitektur mit ob-
jektiven Maßstäben schwierig zu bemessen ist.   
Flächenschonende /- 
effiziente Lösungen für 
den 
Stellplatzbedarf 5 3 
Umbenennung des Kriteriums „Tiefgarage“ und Hinzunahme von weiteren bauli-
chen Maßnahmen, die für einen flächenschonenden Umgang mit Stellplätzen 
umgesetzt werden (z.B. Parkpaletten). Zudem wurde die Punktzahl um zwei 
Punkte reduziert, da die Umsetzung solcher Maßnahmen kostenintensiv sind 
und kleinere Unternehmen im Auswahlprozess benachteiligt werden könnten.

Beratungsverlauf (3)

05.09.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.09.2024 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.10.2024 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2411/2023/1
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.07.2024
Erstellt
27.06.2024 12:01