2411/2023/1
Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2025
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Anlage 1 - Auswahlverfahren für die Vergabe städt. Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten
19545 Zeichen
Anlage
zu Nr. 2411/2023/1
Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten
ab dem 01.01.2025
Der V erkauf von Gewerbe- und Industriefläche in großflächigen Gewerbegebieten aus dem städtischen Eigentum der Stadt Köln erfolgt in
einem mehrstufigen Prozess zwischen KölnBusiness interessierten Unternehmen, der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH,
Stadtverwaltung und Kommunalpolitik. Die KölnBusiness ist in diesem Prozess als erste Adresse für potenzielle Interessenten für die Auswahl
geeigneter Käufer zuständig, die dann V erwaltung und Politik vorgeschlagen werden.
Der Auswahlprozess soll durch die neuen vorliegenden Auswahlkriterien zur V ergabe von städtischen Gewerbegrundstücken neu geordnet
werden. Die erarbeiteten Kriterien haben das Ziel, der zunehmenden V erknappung der Ressource Gewerbeflächen und der damit
einhergehend wachsenden V erantwortung bzgl. der Nutzung der verbleibenden Flächen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig bietet die
Festlegung der Auswahlkriterien die Möglichkeit, die V ergabe von Gewerbeflächen objektiver und transparenter zu gestalten. Die
V ergabeentscheidungen werden dabei auch für interessierte Unternehmen noch transparenter und nachvollziehbarer gestaltet. Zudem stellen
die neuen Auswahlkriterien eine verbesserte Entscheidungsgrundlage für die Politik dar, da die V ergleichbarkeit, Transparenz und die
Übersichtlichkeit der V erkaufsvorlagen erhöht werden. V or allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe
können sich auf dem privaten Grundstücksmarkt kaum mehr Grundstücke leisten und sind auf die Berücksichtigung bei städtischen
Grundstücksvergaben angewiesen. Daher wurden bei der Ausarbeitung der neuen Auswahlkriterien vor allem auch die Belange dieser
Unternehmen berücksichtigt.
Im Ergebnis wurde ein dreistufiges V erfahren erarbeitet. Die erste Stufe besteht in einer grundsätzlichen Eignungsprüfung, während die zweite
Stufe eine tiefergehende Prüfung der interessierten Unternehmen beinhaltet. In der dritten Stufe haben die Unternehmen die Möglichkeit, für
bestimmte Unternehmenseigenschaften oder ein besonderes Engagement zu verschiedenen Themen (z.B. Nachhaltigkeit) Bonuspunkte zu
erhalten.
Über die neuen Auswahlkriterien bzw. den neuen Auswahlprozess werden interessierte Unternehmen übersichtlich und verständlich auf einer
eigenen Internetseite der KölnBusiness informiert. Die Erstellung einer Broschüre, die interessierten Unternehmen mit an die Hand gegeben
werden kann, befindet sich außerdem in der Planung.
Prüfphase 1
Bei der Prüfphase 1 handelt es sich um eine grundsätzliche Eignungsprüfung der Unternehmen. So können ungeeignete Anfragen und V orhaben
frühzeitig unter geringem beidseitigen Ressourceneinsatz ausgeschlossen werden. Dies ist notwendig, da aufgrund der Flächenknappheit nicht jedem
interessierten Unternehmen eine Fläche angeboten werden kann und eine gewisse Auswahl auf Basis von transparenten Kriterien erfolgen muss.
Ebenfalls enthalten in Prüfphase 1 sind die zwei Anforderungen aus den “Klimaschutzleitlinien zu Nichtwohngebäuden der Stadt Köln”, welche
im März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurden und seitdem beim Erwerb einer städtischen Gewerbefläche verbindlich gelten (Bestandteil
Kaufvertrag).
Kriterium Anforderung Quellen Erklärung
Finanzie-
rung
Nachweis der
Finanzierbarkeit des
Vorhabens durch
Bankbestätigung
Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellt der Kauf
eines Grundstücks und die Entwicklung eines neuen Gebäudes einen
Prozess dar, der im Unternehmenszyklus die Ausnahme darstellt und somit
oftmals keine eigenen Erfahrungswerte hinsichtlich der Planung und
Kostenkalkulation bestehen. Aus diesem Grund ist ein vorläufiger
Finanzierungsnachweis eines Bankinstituts zu erbringen, der sowohl der
Stadt Köln als auch dem Unternehmen selbst finanzielle Planungssicherheit
gewährleisten soll. Es handelt sich hierbei nicht um eine formelle
Finanzierungs- bzw. Kreditbestätigung, die im frühen Planungsstadium
ohnehin nicht einholbar ist. Es reicht ein informelles Schreiben eines
Bankinstituts aus, dass die grundlegende Finanzierungsbereitschaft im
Rahmen der berechneten Investitionskosten in Aussicht stellt.
Photovoltaik Min. 1 kWp Leistung
je errichtetem
Gebäude
Klimaschutz
-leitlinien
Gemäß der “Klimaschutzleitlinien zu Nichtwohngebäuden der Stadt Köln ”
müssen Unternehmen die Installation einer Photovoltaikanlage an dem neuen
Standort vornehmen (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude,
gegebenenfalls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar)
Effizienz-
bauweise
Einhaltung des KFW-
Standards
Effizienzgebäude 40
EE
Klimaschutz
-leitlinien
Gemäß der “Klimaschutzleitlinien zu Nichtwohngebäuden der Stadt Köln ”
müssen Unternehmen ein Gebäude errichten, das den Standard “KfW-
Effizienzgebäude 40 EE” oder besser einhält. Dies bezieht sich auf diejenigen
Gebäude(-teile), die im Heizfall auf ≥ 19 C° geheizt werden.
Ausnahmeregelungen und hierfür mögliche Ersatzmaßnahmen sind dem
Merkblatt “Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu entnehmen.
Flächen-
effizienz
Ausnutzung von
mindestens 40 % der
zulässigen GRZ mit
der im Bauentwurf
geplanten
Gebäudegrundfläche
und eine
geplante Bebauungs-
höhe von mindestens
6,50 m
Aufgrund der Knappheit von Gewerbeflächen ist ein nachhaltiger und
ressourcenschonender Umgang mit Gewerbeflächen zu gewährleisten. Aus
diesem Grund werden für die Gebäudeausmaße sowie die Gesc hossigkeit
bzw. Gebäudehöhe Mindestmaße festgesetzt. Es wird eine Ausnutzung von
mindestens 40 % der zulässigen GRZ mit der im Bauentwurf geplanten
Gebäudegrundfläche eingefordert und eine geplante Bebauungshöhe von
mindestens 6,50 m.
Arbeits-
plätze
Mindestens 7
vollzeitäquivalente
sozialversicherungs-
pflichtig
Beschäftigte und
Auszubildende
(Summe) pro 1000
m² am neuen
Standort
Ein zentrales Ziel der städtischen Gewerbeflächenvermarktung ist die
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Dementsprechend müssen in
Summe mindestens 7 vollzeitäquivalente sozialversicherungspflichtige
Beschäftigte inkl. Auszubildende pro 1.000 m ² Grundstücksfläche zum
Zeitpunkt des Kaufes nachgewiesen werden. Ebenfalls zu den Arbeitsplätzen
hinzugerechnet wird der Inhaber, unabhängig von der Rechtsform des
Unternehmens, sofern dieser auch im Unternehmen tätig ist.
Prüfphase 2
In Phase 2 erfolgt eine tiefergehende Prüfung der Eignung entlang der gewählten Schwerpunktsetzungen. Es wurden vier Kriterien ausgewählt,
die in die Bewertung von interessierten Unternehmen eingehen. In diesen werden mit Hilfe einer Bewertungsmatrix Punkte an Bew erber
vergeben. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Unternehmen, die mindestens 50 Punkte in Prüfphase 2 erreichen, können unter
Berücksichtigung von Prüfschritt 3 für den Grundstücksverkauf vorgeschlagen werden.
In der Bewertungsmatrix erfolgt eine Gewichtung der vier Kriterien je nach Priorität für den Standort Köln. So wurde zum Beispiel für das
Kriterium Flächenausnutzung die höchste maximale Punktzahl festgesetzt. Je nach Erfüllungsgrad der einzelnen Kriterien erhalten die
Unternehmen eine Punktzahl zwischen 0 und der festgesetzten maximalen Punktzahl. Die Abstufung zur Bepunktung der einzelnen Kriterien
ist in der Bewertungsmatrix hinterlegt und beruht auf Erfahrungswerten der KölnBusiness bei der Grundstücksvermarktung. Dabei wurden die
Belange der Unternehmen, vor allem von KMU /Handwerksbetrieben, umfassend berücksichtigt.
Kriterium Anforderung Messgröße Max.
Punktzahl
Erklärung
Flächen-
effizienz
Kombination
aus Geschoss-
flächenzahl
und Baumassenzahl
den
im Bebauungsplan
festgesetzten
Höchstgrenzen bzw.
Richtlinien
V erhältnis der GFZ +
BMZ des V orhabens im
V erhältnis zu
deren maximaler
Zulässigkeit im
Bebauungsplan
39 Aufgrund der Knappheit von Gewerbeflächen ist ein nachhaltiger
und ressourcenschonender Umgang mit Gewerbeflächen zu
gewährleisten. Als wesentliches Kriterium wird daher die prozentuale
Ausnutzung der Geschossflächenzahl (GFZ) herangezogen. Weil
jedoch insbesondere Produktions- und Lagergebäude nicht immer
mehrgeschossig umsetzbar sind, wird auch die prozentuale
Ausnutzung der maximalen Baumassenzahl (BMZ), also dem
V olumen des Baukörpers im V ergleich zum Grundstück,
einbezogen. Die ausreichende Ausnutzung der Grundflächenzahl
(GRZ) wird bereits in Phase 1 geprüft. Bei der Bepunktung der
Ausnutzung wird zudem berücksichtigt, dass auf dem Grundstück
neben den Gebäuden auch V erkehrswege, Stellplätze, etc. realisiert
werden müssen.
Arbeits-
plätze
Anzahl Arbeitsplätze
(V ollzeit-äquivalente)
pro Fläche
Anzahl
sozialversicherungs-
pflichtiger Arbeitsplätze
pro 1.000 m²
am neuen Standort bis
zu 2 Jahre nach
Baufertigstellung
24 Ein weiteres Ziel ist die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen.
Darum sollen Grundstücksverkäufe eine im V erhältnis zur
Grundstücksfläche möglichst hohe Anzahl von Arbeitsplätzen zur
Folge haben. Als Indikator werden daher die Dichte der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (V ollzeitäquivalente) im
V erhältnis zur Grundstücksgröße herangezogen. Maßgebend ist die
Zahl der geplanten Arbeitsplätze maximal zwei Jahre nach
Baufertigstellung. Eine qualitative Bewertung von Arbeitsplätzen wird
nicht vorgenommen, da Beschäftigungsmöglichkeiten für
Arbeitnehmer aller Qualifikationslevel notwendig sind, um der
Bevölkerung in der Breite die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu
geben.
Ausbildungs
-angebot
Ausbildungsplätze
im Unternehmen
Anteil Auszubildende
im Unternehmen
(geplant) im V erhältnis
zur Zahl der
Arbeitnehmer*innen
(geplant) bis zu 3 Jahre
nach Baufertigstellung
23 Da Ausbildung wichtig für die Wirtschaft ist, auch aufgrund des
Fachkräftemangels, sollen Unternehmen im V ergabeprozess
bevorzugt werden, die in Relation zu Ihrer Größe viele Personen
ausbilden. Weil bekannt ist, dass einige Branchen seit längerem
Probleme haben, die zur V erfügung stehenden Ausbildungsplätze zu
besetzen, werden nicht die tatsächlich besetzen Ausbildungsplätze,
sondern die Zahl der ausgeschriebenen Ausbildungsplätze gewertet.
Gewerbe-
steuer
Unternehmens-
gewinn in
Relation zur
Grundstücksgröße
Unternehmens-
abschluss (Gewinn) der
V orjahre vor Steuern
(5-jähriger
Durchschnitt) im
V erhältnis zur
Grundstücksgröße
14 Gewerbebetriebe verschaffen der Stadt Köln durch die Zahlung von
Gewerbesteuern dauerhafte Einnahmen. Ein V ergleich der
Gewerbesteuern ist nicht durch die bisher geleisteten
Gewerbesteuern möglich, da je nach bisherigem Standort
unterschiedliche Gewerbesteuerhebesätze oder internationale
Steuergesetze einen V ergleich nicht zulassen. Es wird daher der
durch das Unternehmen in den letzten 5 Jahren durchschnittlich
erzielte Gewinn verglichen. Eine mehrjährige Betrachtung ist
notwendig, da Unternehmensgewinne auch konjunkturell
Schwankungen unterworfen sind und gewinnreduzierende
Investitionen die Unternehmensgewinne einzelner Jahre stark
beeinflussen können. Für junge Unternehmen (< 5 Jahre) wird der
Betrachtungszeitraum entsprechend verkürzt. Um die
V ergleichbarkeit zu gewährleisten, kleinere Unternehmen nicht zu
benachteiligen und auch in diesem Bereich eine möglichst hohe
Flächeneffizienz zu erreichen, wird der durchschnittliche jährliche
Unternehmensgewinn in Relation zur Grundstücksgröße gewertet.
Bonuspunkte 3
Die dritte Stufe des Prüfschemas dient dazu, weitere Unternehmenseigenschaften und Maßnahmen von Unternehmen positiv zu
bewerten. Es werden Unternehmen priorisiert, die ein höheren Beitrag zur sozialen, ökologischen und ökonomischen
Nachhaltigkeit leistenleisten. Ein finanzieller und/oder planerischer Mehraufwand, der mit diesen Themen meist einhergeht, soll
entsprechend belohnt und bepunktet werden, um somit einen Anreiz zu schaffen. Insgesamt müssen Unternehmen mindestens 70
Punkte, davon mindestens 50 in Prüfphase 2, erreichen, um der Politik als geeignet vorgeschlagen zu werden.
Kriterium Anforderung Erreichbare
Punktzahl
Erklärung
Unternehmen war
bereits vorher in Köln
ansässig
Direkter Umzug eines
Unternehmens, das aktuell
bereits in Köln steuerlich
veranlagt wird
5 Durch den Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke sollen insbesondere für
Kölner Bestandsunternehmen die Möglichkeit und Perspektive geschaffen
werden, weiter zu expandieren. Expansion und Wachstum zu ermöglichen
trägt dazu bei, dass Kölner Bestandsunternehmen in Köln verbleiben und in
den Standort investieren. Es gilt intrinsisch vorliegende Potenziale zu fördern
und zu stärken.
Unternehmen gehört zu
einer Leitbranche der
Stadt Köln
Leitbranchen = Forschung &
Wissenschaft, Health & Life
Sciences, IT-Branche, Kultur -
und Kreativwirtschaft, Logistik &
Großhandel, Produktion (inkl.
Handwerk),
Versicherungswirtschaft
4 Kölner Leitbranchen sollen gestärkt werden.
Unternehmen mit lokaler
V ersorgungsfunktion
Unternehmen gehört zum
Handwerk oder lokal
produzierenden Gewerbe, das
der Versorgung der Bürger im
Stadtgebiet mit Waren und
Dienstleistungen dient und
hierbei Wohnortnähe benötigt
bzw. eine Wohnortnähe von
allgemeinem Interesse ist.
4 Mit diesem Kriterium sollen Unternehmen honoriert werden, die der
wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung dienen. Dies sind beispielsweise
Gewerke des Handwerks, die vom Endkunden in seiner Wohnung in
Anspruch genommen werden, Produkte des täglichen oder mittelfristigen
Bedarfs. Das Kriterium zielt zum einen auf die Versorgung der Bevölkerung
und zum anderen auf die Vermeidung von langen klimaschädlichen
Anfahrtswegen für Handwerker und Dienstleister ab.
Dabei handelt es sich vornehmlich um privatwirtschaf tliche Dienstleistungen,
die einer zeitlich dringenden Erledigung bedürfen und auf die in der Regel
nicht lange gewartet werden kann.
Eigentümergeführter
Betrieb
Unternehmensleitung durch
mind. einen Eigentümer
3 Eigentümer geführte Betriebe sind in der Regel KMU und Handwerksbetriebe
mit einer hohen Standorttreue und einer festen Verankerung an ihrem
Standort. Diese Unternehmen planen in der Regel langfristig am Standort zu
verbleiben, bieten sichere Arbeitsplätze und engagieren sich in ihrer
Umgebung.
Existenzgründer Unternehmensalter < 5 Jahre,
auch Nachfolge / Übernahme
3 Existenzgründer stellen das Wachstumspotenzial für die Zukunft dar. Auch
Unternehmensnachfolgen und -übernahmen werden als „Existenzgründer“
gewertet.
W achstum der Branche
(AP) lag in den
vergangen Jahren über
dem Durchschnitt
(Zukunftsfähigkeit)
Basis: prozentuale Entwicklung
der WZ Klasse (x) und der
Gesamtbeschäftigung (y) in
Deutschland. Wachsende
Branche wenn x/y>1
3 Unternehmen aus überdurchschni ttlich wachsenden Branchen sollen
priorisiert werden. Es gilt Stärken zu stärken und Wachstum zu ermöglichen.
Diese Unternehmen haben einen hohen Wachstumsbedarf.
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) ist die in
der deutschen amtlichen Statistik g ebräuchliche Klassifikation der
Wirtschaftszweige durch das Statistische Bundesamt.
Beachtung
gesamtgesellschaftlicher
Zielsetzungen der
Arbeitsmarktpolitik
(Inklusion)
Beschäftigung schwer -
behinderter Menschen,
Menschen mit internationalem
Hintergrund; (Branchen-
)überdurchschnittliche
Beschäftigungsquoten bei der
Beschäftigung älterer
Menschen (> 60 Jahre) sowie
bei der Förderung der
Gleichstellung von Männern und
Frauen
5 Es werden Unternehmen priorisiert, die ein höheren Beitrag zur sozialen
Nachhaltigkeit leisten. Hierzu zählen die Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen, Menschen mit internationalem Hintergrund sowie eine
überdurchschnittliche Beschäftigungsquote in der Förderung der
Gleichstellung von Männern und Frauen sowie bei der Beschäftigung älterer
Menschen (> 60 Jahre). Das entsprechende Engagement ist von den
Unternehmen nachzuweisen, z.B. durch Personalunterlagen.
Flächeneffizienz durch
geplante
Untervermietung
T eile der geplanten Nutzfläche
werden nicht selbst genutzt und
sind für eine Untervermietung
vorgesehen
2 Werden von einem Unternehmen auf der für den Betrieb benötigten
Grundstücksfläche durch mehrgeschossige Bebauung mehr Flächen errichtet
als zunächst für den Betrieb benötigt und diese an ein oder mehrere
Unternehmen vermietet werden, ist eine hohe Grundstücksausnutzung
gewährleistet. Perspektivisch stehen diese Flächen dem Unternehmen als
Erweiterungsflächen zur Verfügung. Durch die Untervermietung ist von
Beginn an eine höhere Flächeneffizienz gegeben.
Dach- und
Fassadenbegrünung, die
über das im B-Plan
vorgeschriebene
Ausmaß hinausgeht
Planung enthält Dach - oder
Fassadenbegrünung, die über
das im B-Plan vorgeschriebene
Ausmaß hinausgeht
3 Eine ökologisch nachhaltige Gestaltung des Bauvorhabens durch eine Dach -
und Fassadenbegrünung, die über das im B -Plan vorgeschriebene Ausmaß
hinausgeht, leistet einen wichtigen Beitrag zum Thema Klimaschutz.
Keine V ersiegelung von
Nicht-Gebäudeflächen
Planung enthält oder sieht eine
Wiederverwendung von
Niederschlags-
/Oberflächenwasser vor.
Planung enthält keine komplett
versiegelten Flächen außerhalb
der Gebäude (z.B. durch
Rasengittersteine)
3 Planung enthält oder sieht eine Wiederverwendung von Niederschlags -
/Oberflächenwasser vor. Zudem geht um Flächen, die nicht versiegelt,
sondern durchlässig sind, jedoch auch betrieblich genutzt werden können
(z.B. Park- und Lagerfläche).
Mind. 20 % der
Unternehmensflotte aus
Elektro-
/W asserstofffahrzeugen
Mind. 20% der Firmenfahrzeuge
bestehen aus Elektro - oder
wasserstoffangetriebenen
Fahrzeugen
2 Die Umstellung der Firmenfahrzeuge auf Elektro - und/oder
Wasserstofffahrzeuge (ebenso Hybridfahrzeuge), leistet einen wichtigen
Beitrag zum Klimaschutz.
E-Ladesäulen Unternehmen besitzt E -
Ladesäulen für Flotte und
Mitarbeiter (mind. 1; Wallb oxen
ab 11 kW und Ladesäulen)
2 Die Errichtung von E -Ladesäulen steigert die Praxistauglichkeit von
Elektromobilität durch ausreichend e Lademöglichkeiten. So können sowohl
Firmenfahrzeuge als auch E -Autos der Mitarbeitenden auf dem
Firmengelände geladen we rden.
Alternative
Mobilitätsangebote
Unternehmen bietet Mitarbeitern
Möglichkeiten zu alternativen
Mobilitätsangeboten (VRS -
Jobticket, Dienstrad-Leasing,
etc.).
3 Das Unternehmen unterbreitet Angebote, um zu r Verkehrswende beizutragen.
Mindestens ein
Nachhaltigkeitszertifikat
liegt vor
Verschiedene Zertifikate, nicht
älter als 3 Jahre
5 Vorhandenes und nachweisbareres Engagement in Sachen Nachhaltigkeit
stellt ein positives Merkmal eines Unternehmens dar, welches entsprechend
bepunktet wird. Ebenfalls bepunktet wird, sofern sich das Unternehmen in
einem Zertifizierungsprozess befindet.
Zertifikate zur Nachhaltigkeit beispielsweise von Lieferkette, der Beschaffung,
der Produktion, des Gebäudes werden berücksichtigt (z.B . die Deutsche
Gesellschaft für Nac hhaltiges Bauen (DGNB), Dekra; NRW -weiter
Nachhaltigkeitscheck des Handwerks, ISO 14001, ISO 50001 Ökoprofit, EU -
Öko-Audit (EMAS)) etc.
Flächenschonende /-
effiziente Lösungen für
den
Stellplatzbedarf
z.B. Tiefgarage, Parkpallette ist
T eil der Bauplanung
3 Der Bau einer Tiefagarage erhöht deutlich die Flächenausnutzung des
Grundstückes, da oberirdische Grundstücksteile, statt für Stellplätze, für
direkte betriebliche Zwecke genutzt werden können.
Beschlussvorlage Rat
4865 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/22 Vorlagen-Nummer 2411/2023/1 Freigabedatum 18.07.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, ab dem 01.01.2025 bei der Vergabe städtischer Gewerbe- grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten das in Anlage 1 dargestellte aktualisierte Ver- fahren anzuwenden. Wirtschaftsausschuss 05.09.2024 Liegenschaftsausschuss 09.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Als „großflächige Gewerbegebiete“ werden räumlich klar abzugrenzende Gebiete zur Unter- bringung von Gewerbebetrieben bezeichnet, die im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan festgelegt sind und deren Grundstücksvermarktung überwiegend aus dem Eigentum der Stadt Köln erfolgt. Dabei handelt es sich in der Regel um ehemalige Ackerflächen oder um die Revi- talisierung von ehemals gewerblich oder industriell genutzten großen Brachflächen, die nun kleinteiliger an diverse Unternehmen verkauft werden. Die vom Rat festgelegten Vermark- tungskriterien inklusive der jährlich auf der Grundlage der Bodenrichtwerte angepassten Grundstückspreise gelten für alle Baugrundstücke in dem jeweiligen großflächigen Gewerbe- gebiet. In Abgrenzung zu den großflächigen Gewerbegebieten werden städtische Einzelgrundstücke zur gewerblichen Nutzung und städtische Grundstücke in planungsrechtlich festgesetzten Mischgebieten zur gewerblichen Nutzung nach individuellen Vermarktungskriterien verkauft oder es erfolgt eine Erbbaurechtsbestellung. Die Entscheidung über die Vergabeart (Direkt- vergabe oder Konzeptausschreibung) sowie zwischen Verkauf und Erbbaurechtsbestellung obliegt den Ratsgremien der Stadt Köln. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) hat ein Verfahren zur Direktvergabe von Baugrundstücken in großflächigen Gewerbegebieten entwickelt, das Transparenz, Objek- tivität sowie Chancengleichheit für alle Kaufinteressenten und zugleich die Berücksichtigung der Klimaziele der Stadt Köln gewährleistet. Hierzu haben KBW und die von ihr beauftragte Fa. agiplan GmbH, 45481 Mülheim unter Beteiligung der relevanten Akteure (u.a. IHK, HWK, Kommunalpolitik, KBW und Verwaltung) Auswahlkriterien, ein dreistufiges Prüfschema und eine Bewertungsmatrix erarbeitet und in mehreren Gesprächen mit der HWK und der IHK er- örtert und modifiziert. Insbesondere in Prüfphase 3 wurden kleinere Anpassungen sowie Ver- änderungen der Bepunktung gegenüber der ursprünglichen Beschlussvorlage (2411/2023) vorgenommen. Grundlage der Überarbeitung des Verfahrens zur Direktvergabe waren die neue Gewichtung der Kriterien (die bisher geforderten Anforderungen an die Unternehmen, Leitlinien zum Kli- maschutz in der Umsetzung nicht städtischer Neubauvorhaben in Köln (Ratsbeschluss vom 17.03.2022), Leitsätze und Ziele der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2023+“ sowie die Ziele einer nachhaltigen und flächeneffizienten Wirtschaftsförderung). Das Bewerbungsverfahren durchläuft drei Prüfphasen. In Prüfphase 1 wird die generelle Eig- nung des Unternehmens hinsichtlich Mindestanforderungen in den Bereichen Finanzierung, Photovoltaik, Effizienzbauweise, Flächeneffizienz sowie Arbeitsplätze geprüft. In Prüfphase 2 werden anhand einer Matrix die bauliche Ausnutzung des Grundstücks (Flächeneffizienz), die Anzahl der Arbeitsplätze, das Ausbildungsangebot sowie die zu erwartenden Gewerbesteuer- einnahmen für die Stadt Köln unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans 3 sowie der Grundstücksgröße bewertet. Hier können maximal 100 Punkte erreicht werden. Für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten erforderlich. In Prüfphase 3 können maximal 50 Punkte für ergänzende Unternehmenseigenschaften und ge- plante (bauliche) Maßnahmen auf dem Grundstück erreicht werden. Bei einer insgesamt er- reichten Punktzahl von mindestens 70 Punkten aus den Prüfphasen 2 und 3 ist die Anfrage eines Unternehmens zum Grunderwerb positiv zu bewerten und dem Unternehmen kann ein Angebot unterbreitet werden. Ausnahmen von diesem Verfahren sind mit Zustimmung des nach Zuständigkeitsordnung zu- ständigen Gremiums nur aus besonderen Gemeinwohlinteressen möglich, wenn z.B. städti- sche Versorgungs- und Bereitstellungsinteressen oder Versorgungsinteressen der Bevölke- rung betroffen sind oder Gewerbeparks beziehungsweise Handwerkerhöfe entwickelt werden sollen. Anlage: Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab dem 01.01.2025
Anlage 2 - Synopse Auswahlkriterien
2637 Zeichen
Synopse zur Änderung der Auswahlkriterien von städt. Gewerbegrundstücken
In den ersten beiden Phasen des Auswahlprozesses wurden keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich Erklä-
rungen zu den einzelnen Kriterien zur besseren Verständlichkeit ergänzt. Inhaltliche Veränderungen wurden somit ausschließlich in
Phase 3 vorgenommen, die im Folgenden tabellarisch dargestellt werden:
Kriterium
Ursprüngliche
Punktzahl
Neue Punkt-
zahl
Erläuterungen
Unternehmen gehört zu einer Leitbranche
der Stadt Köln 5 4
Die Punktzahl wurde um einen Punkt reduziert . Die Konzentration auf Leitbran-
chen bei der Ansiedlung von Unternehmen ist grundsätzlich sinnvoll, dennoch
sollten auch Unternehmen, die keiner Leitbran che angehören, die Chance ha-
ben ein Grundstück zu erwerben.
Unternehmen mit lokaler
Versorgungsfunktion 0 4
Das Kriterium wurde ergänzt, um Unternehmen zu honorieren, die der wohnorts-
nahen Versorgung dienen und somit in besonderer Weise standortabhängig
sind.
Dach- und Fassadenbegrünung, die über
das im B-Plan vorgeschriebene Ausmaß
hinausgeht 4 3
Das Kriterium wurde um einen Pu nkt reduziert, da e ine Umsetzung von Dach-
und Fassadenbegrünung zwar äußerst sinnvoll, jedoch auch kostspielig ist und
im Auswahlprozess somit kleinere Unternehmen benachteiligt werden könnten .
Keine Versiegelung von
Nicht-Gebäudeflächen 2 3
Das Kriterium wurde um einen Punkt erhöht. Die Vermeidung einer unnötigen
Versiegelung kommt der Umwelt zugute und lässt sich auch von kleineren Un-
ternehmen gut umsetzen, sodass durch die Erhöhung der Punktzahl ein gr öße-
rer Anreiz geschaffen wurde, diesen Aspekt bei den Planungen mit einzubezie-
hen.
Alternative Mobilitätsangebote 0 3
In diesem neuen Kriterium wurden die ursprünglichen Kriterien „Jobticket“ und
„Dienstradleasing“ zusammengefasst und es beinhaltet nun auch weitere Mobili-
tätsangebote. Hierdurch sollen alle Angebote, die einen Beitrag zur Verkehrs-
wende leisten, honoriert werden.
Individuelle Gebäudearchitektur 2 0
Das Kriterium wurde gestrichen, da eine individuelle Gebäudearchitektur mit ob-
jektiven Maßstäben schwierig zu bemessen ist.
Flächenschonende /-
effiziente Lösungen für
den
Stellplatzbedarf 5 3
Umbenennung des Kriteriums „Tiefgarage“ und Hinzunahme von weiteren bauli-
chen Maßnahmen, die für einen flächenschonenden Umgang mit Stellplätzen
umgesetzt werden (z.B. Parkpaletten). Zudem wurde die Punktzahl um zwei
Punkte reduziert, da die Umsetzung solcher Maßnahmen kostenintensiv sind
und kleinere Unternehmen im Auswahlprozess benachteiligt werden könnten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2411/2023/1
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.07.2024
- Erstellt
- 27.06.2024 12:01