0086/2024
Zügigkeitserweiterung der GGS An den Kaulen, An den Kaulen 62-64, 50769 Köln-Worringen zum Schuljahr 2025/26 bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes in der Bolligstr. 20, 50769 Köln-Worringen
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Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz KGS An den Kaulen
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$ Y. Katholische Grundschule ® 0221-35582140 G ff, An den Kaulen 62-64 == 0221-35582143 I ran Wönkan ” 50769 Köln - Worringen El www. kgsworringen.de Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz vom 16.04.2024 Top 3: „Die Schulkonferenz sieht die Notwendigkeit der Errichtung bzw. Betreibung eines Teilstandortes für das Schuljahr 2025-26. Zukünftig begrüßt die Schulkonferenz die schnellstmögliche Wiederzusammenlegung an einen Standort.“ Dieser Beschluss erfolgte einstimmig. f.d. Richtigkeit: Kot @ ULLHLL Beate Engelke, kommissarische Schulleitung
Anlage 1 Stellungnahme Schulkonferenz GGS An den Kaulen
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Stadt Köln, 02-6-909, 50605 Köln Schulen Chorweiler Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen Grundschule An den Kaulen An den Kaulen 62-64, 50769 Köln www.stadt.koeln Auskunft Sprechzeiten Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 13:30 Uhr Freitag von 07:30 bis 10:00 Uhr IV/Dezernat Bildung, Jugend und Sport IV-2/Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-6-909 09.04.2024 Stellungnahme der Schulkonferenz nach §76 SchulG NRW Folgende schulrechtliche Änderungen sind vorgesehen 1. Die GGS An den Kaulen soll ab dem Schuljahr 2025/2026 eine Zügigkeits- erweiterung auf drei Züge erhalten. 2. Eine Teilstandortbildung am Standort Bolligstraße wird zum Schuljahr 2024/2025 umgesetzt. Stellungnahme der Schulk onferenz: Die Schulkonferenz befürwortet beide Vorhaben.
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Das Grunds chulplatzangebot in Köln -Worringen muss zum Schuljahr 202 5/26 erweitert werden. Mit dieser Vorlage wird nun unter Berücksichtigung der zum Schuljahr 2025/26 voraussichtlich verfügbaren Räume/Gebäude der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz zur Änderung einer Grundschule – Erweiterung um einen Zug – ermöglicht. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, muss daher die erstmalige Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 22. April 2024 stattfinden. Ziel ist eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln noch vor der Sommerpause 2024. Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen, das nach den Sommerferien mit der Information der Eltern über die nächstgelegene Schule beginnt, fest, über welche Platzkapazität die Schule zum Schuljahr 2025/26 verfügt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0086/2024 Freigabedatum 22.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der GGS An den Kaulen, An den Kaulen 62-64, 50769 Köln- Worringen zum Schuljahr 2025/26 bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes für die KGS und die GGS An den Kaulen in der Bolligstr. 20, 50769 Köln-Worringen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen, An den Kaulen 62-64, 50769 Köln-Worringen, Schulnr. 112434, um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Errichtung des Teil- standortes Bolligstraße 20 in 50769 Köln-Worringen für die Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen und die Katholische Grundschule An den Kaulen ab dem Schuljahr 2025/26. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Ge- nehmigung des Beschlusses zu stellen. 4. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge- richtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 Finanzausschuss 06.05.2024 Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.185 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 12.445 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Hintergrund Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 2023/24 konnte teilweise nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der maximalen Klas- senbildungswerte erfüllt werden. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Aufgrund der Notwendigkeit, zusätzlich Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Bereits für das Schuljahr 2024/25 sollen durch Bereitstellung von mo- dularen Einheiten Grund- und Förderschulplätze geschaffen werden, um hierdurch eine Ent- lastung im Primarbereich zu erzielen. Hierzu konnte die Task Force mehrere Schulstandorte identifizieren, die teilweise unter Vorgriff auf bereits geplante Baumaßnahmen zum Schuljahr 2025/2026 erweitert werden sollen. Hierzu gehört der Grundschulstandort An den Kaulen. An diesem Standort bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotenziale, die dazu dienen sollen, ein auskömmliches Schulplatzangebot wohnortnah für Kinder aus Worringen zu ge- währleisten. 3 (1) Ausgangslage Die Katholische Grundschule An den Kaulen, An den Kaulen 62-64, 50769 Köln-Worringen, Schulnr. 112094, führt aktuell 2 Züge. Ebenso führt die Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen, Schulnr. 112434, am selben Standort 2 Züge. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2018 der Stadt Köln ging von einzuschulenden Kin- dern in Worringen in einer Höhe von bis zu 121 in einzelnen Jahren zwischen 2017 bis 2030 aus, die sich langfristig auf einen Wert von ca. 104 konsolidieren würden. Tatsächlich über- stieg die Zahl der einzuschulenden Schüler*innen die Prognosewerte schneller und länger als erwartet (vgl. Punkt 2). Bereits im Schuljahr 2021/22 musste im Stadtteil Worringen im Anmel- deverfahren eine Mehrklasse an der KGS An den Kaulen eingerichtet werden, um ein ausrei- chendes Angebot an Grundschulplätzen für die Kinder in der Region vorhalten zu können. Im Folgejahr musste erneut eine Mehrklasse eingerichtet werden, diesmal an der GGS An den Kaulen. Da zwischenzeitlich auch das Schulplatzangebot im benachbarten Stadtteil Rog- gendorf / Thenhoven nicht mehr den Bedarf decken konnte, wichen diese Kinder zusätzlich auf die Schulen in Worringen aus, sodass sich die Platzsituation an den Worringer Grund- schulen zuspitzte. Mehrklassen wurden auch im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/24 sowie für das Schuljahr 2024/25 in beiden Schulen eingerichtet. Damit hat die Nachfrage das Schulplatzangebot Worringens in den letztens Jahren immens überschritten. Da die Platzkapazitäten im Schulgebäude der beiden Grundschulen mehr als ausgeschöpft sind, jedoch nicht mit abnehmenden Schülerströmen in den kommenden Jahren zu rechnen ist, soll mithilfe von modularen Einheiten kurzfristig der Raumbestand beider Schulen aufgestockt werden, um so für ein auskömmliches Schulplatzangebot sowie räumli- che Entlastung der beiden Grundschulsysteme zu sorgen. Die Verwaltung hat deswegen mit Vorlage 1978/2023 u. a. den Bedarf für die oben erläuterte Schulbaumaßnahme zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grundschulen feststel- len und am 26.10.2023 vom Rat der Stadt Köln beschließen lassen. Langfristig wird ein Schul- neubau für eine mindestens 2-zügige Grundschule an einem Standort im Zusammenhang mit dem Wohnbaugebiet Brombeergasse zu einer deutlichen Entspannung der lokalen Schul- platzsituation beitragen. Bis dahin ist unter Zuhilfenahme der kurzfristigen Nachverdichtung in Form von modularen Einheiten am Standort Bolligstr. 20 die schulrechtliche Zügigkeitsänderung der GGS An den Kaulen von 2 auf 3 Züge ab dem Schuljahr 2025/26 vorzusehen. Gleichzeitig wird für beide Grundschulen An den Kaulen ein Teilstandort an der Bolligstr. 20, 50769 Köln-Worringen, ein- gerichtet, um die räumliche Situation am überausgelasteten Standort An den Kaulen zu ent- zerren. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Kapazitäten der Schulen An den Kaulen Schule Zügigkeit Gemeinsames Lernen? Maximale Klas- senfrequenz Maximale Schulplätze pro Jahrgang Gesamtkapazität KGS An den Kaulen 2 ja 25 50 200 GGS An den Kaulen 2 nein 28 56 224 Gesamt 4 106 424 Die zweizügige KGS An den Kaulen bietet Gemeinsames Lernen an und verfügt somit regulär über 50 Schulplätze pro Jahrgang, d.h. eine Gesamtkapazität von 200 Schulplätzen. Die GGS An den Kaulen verfügt über 56 Schulplätze pro Jahrgang, d.h. eine Gesamtkapazität von 224 4 Schulplätzen. Dem Stadtteil Worringen stehen demnach regulär 106 Schulplätze in den Ein- gangsklassen der Grundschulen und 424 Plätze insgesamt zur Verfügung. Die Schulen führen seit 2021/22 Mehrklassen und überschreiten seit 2022/23 beide alle vor- handenen Kapazitäten: Schüler*innen Schul- jahr Schulname Jahrgang 2019/2 0 2020/2 1 2021/2 2 2022/2 3 An den Kaulen (GGS) 10 / Schuleingangsphase, 1. Schulbesuchs- jahr (E1) 40 48 51 76 11 / Schuleingangsphase, 2. Schulbesuchs- jahr (E2) 53 41 45 55 12 / Schuleingangsphase, 3. Schulbesuchs- jahr (E3) 16 15 10 9 15 / Klassenstufe 3 51 54 44 49 16 / Klassenstufe 4 46 51 47 43 An den Kaulen (GGS) Ergebnis 206 209 197 232 An den Kaulen (KGS) 10 / Schuleingangsphase, 1. Schulbesuchs- jahr (E1) 57 47 64 46 11 / Schuleingangsphase, 2. Schulbesuchs- jahr (E2) 54 55 51 68 12 / Schuleingangsphase, 3. Schulbesuchs- jahr (E3) 2 3 5 6 15 / Klassenstufe 3 49 53 51 52 16 / Klassenstufe 4 50 45 55 54 An den Kaulen (KGS) Ergebnis 212 203 226 226 Gesamtergebnis 418 412 423 458 Prognose der Schülerzahlentwicklung Im Stadtteil Worringen besteht nach kleinräumiger Einwohnerprognose 2022 ein Schulplatz- bedarf in den Grundschulen bei den altersrelevanten Jahrgängen für 97 bis 112 Kinder im Be- trachtungszeitraum 2024-2035. Dies entspricht einem Bedarf an jährlich 4 bis 5 Eingangsklas- sen mit 100-125 Schulplätzen. In der Einwohnerprognose sind die Zuzüge durch die Wohn- baugebiete Brombeergasse bereits berücksichtigt. Stadtteil Prognose 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 612 / Worrin- gen EW-Fortschreibung 31.12.2022 11 1 11 6 94 12 5 10 3 Bevölkerungsprognose 2022 11 0 10 3 97 11 2 10 6 10 6 10 6 11 0 10 9 10 9 10 3 10 4 Auf Grundlage der Einwohner-IST-Daten für den Stadtteil Worringen vom 31.12.2022 könnten bei unveränderter Einwohnerzahl bis ins Jahr 2028 Einschulungen in einem Korridor zwischen 94 und 125 Kindern möglich sein. Auch auf dieser Basis ergibt sich ein Platzbedarf zwischen 4 und 5 Eingangsklassen in den kommenden Jahren. Laut aktueller Bevölkerungsprognose 2022 benötigt der Stadtteil Worringen ein Schulangebot von ab sofort 5 Zügen, um die wohnortnahe Beschulung der zu erwartenden Kinder in den nächsten Jahren zu gewährleisten. Hierin eingerechnet sind Platzkapazitäten für Verblei- ber*innen oder Kinder von geflüchteten Familien. 5 Da die Standdauer von modularen Einheiten begrenzt ist und Zuzüge in neuen Wohnbauge- bieten immer potenziell höher ausfallen können als in Prognosen veranschlagt, ist die Reali- sierung eines mindestens 2-zügigen Schulstandortes im Zusammenhang mit dem Wohnbau- gebiet Brombeergasse weiterhin als dringende Notwendigkeit zu betrachten. Nach Ablauf der Standdauer der modularen Einheiten werden diese rückgebaut und der ein- gerichtete Teilstandort für beide Schulen aufgelöst. Der aktuelle Planungsstand hebt darauf ab, nach Realisierung des angesprochenen neuen Schulgebäudes die KGS An den Kaulen in diesen umziehen zu lassen, um so am Standort An den Kaulen Räumlichkeiten für die GGS An den Kaulen freizuziehen. So stehen dort die notwendigen Raumkapazitäten für eine lang- fristige Dreizügigkeit der GGS zur Verfügung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, im Be- darfsfall einen weiteren Zug einrichten zu können. Des Weiteren werden so adäquate räumli- che Handlungsoptionen in Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026/27 erschlossen. Dadurch wird die Schulinfrastruktur des wachsenden Stadtteils Worringen nachhaltig zu- kunftsfähig gestaltet. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Die modularen Einheiten sollen am Standort Bolligstraße 20 in fußläufiger Entfernung zum be- stehenden Schulgebäude errichtet werden. Die Entfernung beträgt ca. 350 m Luftlinie bzw. ca. 6 Gehminuten. Es besteht Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret 24 Räume (Unterricht, Ganztag, Differenzierung, Verwaltung) umfasst. Die tatsächliche Raum- aufteilung erfolgt sukzessive. Auf dem Schulgrundstück der KGS und GGS An den Kaulen ist keine Aufstellung modularer Einheiten möglich. Der Bauzeitenplan für den Standort Bolligstraße liegt vor, danach soll das Gebäude im Juli 2024 fertiggestellt sein. Die Raumkapazitäten reichen dann für die Zügigkeitserhöhung aus. Falls sich der Bau des Containers etwas verzögert, ist vorgesorgt, es werden noch weitere Räume im Bestandsgebäude mit neuen Fußböden ertüchtigt, so dass sie dann auch als Spei- seräume genutzt werden können. Zur Überbrückung könnten diese dann genutzt werden. Zur Abdeckung der Sportkapazitäten wird bereits einmal wöchentlich die Turnhalle des SC Worringen am Erdweg genutzt. Da weitere Klassen dazu kommen, prüft die Verwaltung der- zeit noch weitere Ausweichmöglichkeiten. Durch die Nutzung der zugesetzten modularen Einheiten kann die GGS An den Kaulen in der Zügigkeit von 2 auf 3 erweitert werden und jedes Jahr bis zu 75 Schüler*innen in den Ein- gangsklassen aufnehmen. Die Raumbedarfe für den offenen Ganztag wurden hierbei berück- sichtigt. Auch die KGS An den Kaulen profitiert von den Raumzusetzungen, die die ange- spannte Raumsituation, die durch Mehrklassen der Vorjahre ausgelöst wurde, deutlich ent- zerrt. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl. 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, in entsprechen- der Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Ju- gend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Verwaltung hat bei den Schulleitungen der betroffenen Grundschulen eine Stellungnahme der Schulkonferenz nach § 76 Schulgesetz NRW angefragt. Die Stellungnahmen werden zum Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 22.04.2024 vorliegen. 6 (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversor- gung. Die Zügigkeitserweiterung an der GGS An den Kaulen, Worringen zum Schuljahr 2025/26 löst einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,19 Stelle Verwaltungsbeschäftige/r EG 6 TVöD für das Schulsekretariat aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 12.445 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. Für den Schulstandort An den Kaulen ist bereits eine Schulhausmeisterstelle vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Durch die Inbetriebnahme von zusätzlichen modularen Einheiten am Standort Bolligstr. als Teilstandort der beiden Grundschulen An den Kaulen bedarf es keiner Anpassung der Bewer- tung. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeu- tung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtlichen Änderungen der KGS und GGS An den Kaulen zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übri- gen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0086/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 05.01.2024 12:29