2009/0285
Zusammenarbeit im Bereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2009/0285
4292 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
16.07.2009
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I Dezernat II
Dezernat IV
Dezernat VI
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Hauptamt
Organisationsabteilung
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
I, II, IV, VI, 10, 101, 110,
20, IDA, PR
Vorlage-Nr. 2009/0285
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Zusammenarbeit im Bereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Vorlage vom: 10.07.2009
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat stimmt einer künftig engeren Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Veterinärwesen
und Verbraucherschutz und dem Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu. Im ersten
Schritt soll dies durch die räumliche Zusammenlegung der vorgenannten Organisationseinheiten
erfolgen.
2. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz erstellt zur praktischen Anwendung der
Zusammenarbeit eine erläuternde Dienstanweisung.
3. Dem Magistrat ist seitens des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz innerhalb eines
Jahres - spätestens jedoch zum 01.09.2010 -
- ein Erfahrungsbericht über die erfolgte Zusamm enarbeit zu erstatten,
- im Hinblick auf eine mögliche organisatorische Zusammenlegung der beiden
Organisationseinheiten ein Leitungskonzept über die inhaltliche Zusammenarbeit vorzulegen.
4. Die zum Umzug notwendigen Kosten werden aus dem Deckungskreis des Dezernats IV gedeckt. Die
2
...
Reinigungs- und Nebenkosten müssen angepasst und im Nachtragsetat bereitgestellt werden.
5. Die Rechte des Personalrates sind gewahrt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründung:
Es besteht die mittelfristige Zielsetzung, den Status der Zusammenarbeit der Veterinärämter des
Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt organisatorisch zusammen
zu führen. In einem ersten Schritt soll zunächst eine räumliche Zusammenlegung der beiden
Organisationseinheiten erfolgen.
Durch die vorgenannte Maßnahme sind nachfolgend beispielhaft genannte Synergieeffekte zu
erwarten:
• bessere, weil flexiblere, Vertretungsmöglichkeiten in allen Bereichen; der Personalstamm ist für
gezielte Maßnahmen erweiterbar;
• Bündelung und Spezialisierung im Personalbereich, dadurch verbesserte Schwerpunktsach-
bearbeitung (Bsp.“Task Force“);
• bessere Möglichkeiten der Laborarbeiten durch Zusammenführung der bestehenden Labore;
• jährliche Sachkosteneinsparungen durch künftig nicht mehr getrennt organisierte Fahrten zu
Tieruntersuchungen;
• mittelfristig jährliche Einsparungen an Personalkosten im Verwaltungsbereich;
• mittelfristig jährliche Einsparungen im Bereich „Geschäftsbedarf und Kommunikation“.
Eine Anpassung der Gebührenstruktur zwischen den Gebietskörperschaften ist nicht notwendig, da
die Gebühren auf der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) basieren.
Durch den Beschluss wird der Eigenbetrieb IDA legitimiert, Verhandlungen über künftige
Mietobjekte zu führen. Voraussetzung zur Umsetzung des Beschlusses ist, dass sowohl
ausreichend Mietraum als auch Parkraum für Mitarbeiter und für das Publikum vorhandenen ist.
Durch die bilaterale Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt bleibt die räumliche bzw. organisatorische Einbindung einer oder
mehrerer weiterer Gebietskörperschaften im Bereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Da dies von den beteiligten Gebietskörperschaften zurzeit
aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen als nicht zielführend erachtet wird, ist dies vorerst nicht
Gegenstand der Betrachtungen.
Darmstadt, 10. Juli 2009
101-le
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Dezernat VI
i. V.
Walter Hoffmann Walter Hoffmann Dr. Dierk Molter Dieter Wenzel
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0285
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.07.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00