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2009/0285

Zusammenarbeit im Bereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg

Magistratsvorlage 10.07.2009

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2009/0285

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2009/0285

4292 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.07.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat II 
Dezernat IV 
Dezernat VI 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Organisationsabteilung 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I, II, IV, VI, 10, 101, 110, 
20, IDA, PR 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0285 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Zusammenarbeit im Bereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Vorlage vom: 10.07.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat stimmt einer künftig engeren Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Veterinärwesen 
und Verbraucherschutz und dem Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu. Im ersten 
Schritt soll dies durch die räumliche Zusammenlegung der vorgenannten Organisationseinheiten 
erfolgen. 
 
2. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz erstellt zur praktischen Anwendung der 
Zusammenarbeit eine erläuternde Dienstanweisung. 
 
3. Dem Magistrat ist seitens des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz innerhalb eines 
Jahres - spätestens jedoch zum 01.09.2010 -  
- ein Erfahrungsbericht über die erfolgte Zusamm enarbeit zu erstatten,  
- im Hinblick auf eine mögliche organisatorische Zusammenlegung der beiden 
Organisationseinheiten ein Leitungskonzept über die inhaltliche Zusammenarbeit vorzulegen.  
 
4. Die zum Umzug notwendigen Kosten werden aus dem Deckungskreis des Dezernats IV gedeckt. Die

2 
... 
Reinigungs- und Nebenkosten müssen angepasst und im Nachtragsetat bereitgestellt werden. 
 
5. Die Rechte des Personalrates sind gewahrt.  
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
Begründung: 
 
Es besteht die mittelfristige Zielsetzung, den Status der Zusammenarbeit der Veterinärämter des 
Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt organisatorisch zusammen 
zu führen. In einem ersten Schritt soll zunächst eine räumliche Zusammenlegung der beiden 
Organisationseinheiten erfolgen. 
Durch die vorgenannte Maßnahme sind nachfolgend beispielhaft genannte Synergieeffekte zu 
erwarten: 
• bessere, weil flexiblere, Vertretungsmöglichkeiten in allen Bereichen; der Personalstamm ist für 
gezielte Maßnahmen erweiterbar; 
• Bündelung und Spezialisierung im Personalbereich, dadurch verbesserte Schwerpunktsach-
bearbeitung (Bsp.“Task Force“); 
• bessere Möglichkeiten der Laborarbeiten durch Zusammenführung der bestehenden Labore; 
• jährliche Sachkosteneinsparungen durch künftig nicht mehr getrennt organisierte Fahrten zu 
Tieruntersuchungen; 
• mittelfristig jährliche Einsparungen an Personalkosten im Verwaltungsbereich; 
• mittelfristig jährliche Einsparungen im Bereich „Geschäftsbedarf und Kommunikation“. 
Eine Anpassung der Gebührenstruktur zwischen den Gebietskörperschaften ist nicht notwendig, da 
die Gebühren auf der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, 
ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) basieren. 
Durch den Beschluss wird der Eigenbetrieb IDA legitimiert, Verhandlungen über künftige 
Mietobjekte zu führen. Voraussetzung zur Umsetzung des Beschlusses ist, dass sowohl 
ausreichend Mietraum als auch Parkraum für Mitarbeiter und für das Publikum vorhandenen ist.  
Durch die bilaterale Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bleibt die räumliche bzw. organisatorische Einbindung einer oder 
mehrerer weiterer Gebietskörperschaften im Bereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz 
grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Da dies von den beteiligten Gebietskörperschaften zurzeit 
aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen als nicht zielführend erachtet wird, ist dies vorerst nicht 
Gegenstand der Betrachtungen.  
 
Darmstadt, 10. Juli 2009 
101-le 
 
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Dezernat VI 
 
 
i. V.   
    
    
Walter Hoffmann Walter Hoffmann Dr. Dierk Molter Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0285
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.07.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00