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AN/0708/2017

Antrag der SPD-Fraktion: Parkplatz gegenüber Heidestraße Nr. 246 in Wahnheide

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 02.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.05.2017, TOP 6.12

2017-04-29 BV-Antrag Parkplatz Heidestraße

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2017-04-29 BV-Antrag Parkplatz Heidestraße

2049 Zeichen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz 
 
 
 
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
 
50667 Köln       
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
 
51143 Köln 
 
 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Fon  0221 / 22197 – 303  
Fax  0221 / 22197 – 304 
Mail SPD-BV7@stadt-koeln.de 
       www.porzspd.de 
 
 
 
 
 
 
Köln-Porz, 29.04.2017 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.5.2017 
hier: Parkplatz gegenüber Heidestraße Nr. 246 in Wahnheide 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Voraussetzungen geschaffen werden 
müssen (z.B. Eigentumserwerb), um die Parkfläche auf der Heidestraße gegenüber der 
Hausnummer 246 seitens der Verwaltung in einen verkehrssicheren Zustand versetzen 
zu können.  
 
Des Weiteren sollen die Grünflächen auf dem Parkplatz umgehend umfassenden Pfle-
gemaßnahmen unterzogen werden. 
 
Die Bezirksvertretung ist über die Ergebnisse der Prüfung inklusive Kostenschätzung 
sowie die vorgenommenen Maßnahmen zur Grünpflege in Kenntnis zu setzen.   
 
Begründung: 
 
Die benannte Parkfläche befindet sich in keinem verkehrssicheren Zustand. Unter an-
derem durch eingewachsene Wurzeln wölbt sich die Fläche teils stark nach oben, so-
dass für Fußgänger eine erhöhte Stolpergefahr, für Fahrzeuge eine gesteigerte Be-
schädigungsgefahr besteht. Gemäß der Auskunft der Verwaltung befindet sich die Flä-
che derzeit im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), welche die-
se an die Stadt Köln vermietet hat. So sollte die Verwaltung beispielsweise die BImA 
auffordern eine Ertüchtigung der Fläche vorzunehmen oder diese nach einem eventuel-
len Eigentumserwerb selbst vornehmen lassen.  
 
Für die Pflege der Grünflächen sowie die Reinigung der Fläche an sich ist die Verwa l-
tung auch als Mieter verantwortlich. Diese Pflicht wurde jedoch offensichtlich in letzter 
Zeit vernachlässigt.  
 
   
 
Dr. Simon Bujanowski Christoph Weitzel 
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

16.05.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0708/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
02.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27