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AN/0359/2019

Was tut der Stadtvorstand für sichere Arbeitsplätze und den sozialen Frieden am Flughafen Köln/Bonn?

Die Linke. Anfrage nach § 4 14.03.2019

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 21.03.2019, TOP 5.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4495 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.03.2019  
AN/0359/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 21.03.2019 
 
Was tut der Stadtvorstand für sichere Arbeitsplätze und den sozialen Frieden am Flughafen 
Köln/Bonn? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender van Geffen, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Wirtschaftsausschusses zu nehmen: 
In einer Pressemitteilung vom 7. März 2019 informiert die Gewerkschaft ver.di über ein Schreiben 
der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH an die Belegschaft des Flughafens vom 5. 
März 2019. Diesem Schreiben zufolge müsse der Aufsichtsrat Ende März über „einschneidende 
Schritte zur Zukunft für den Bodenverkehrsdienst entscheiden“, da die Gespräche mit dem 
Betriebsrat und ver.di aus Sicht der Geschäftsführung kein zufriedenstellendes Ergebnis“ erbracht 
hätten. 
Entsprechend einem im November 2018 mit der Flughafen Köln/Bonn GmbH vereinbarten 
Eckpunktepapier hat die Gewerkschaft ver.di Verhandlungen mit der Flughafen Köln/Bonn GmbH 
über die Zukunft der Bodenverkehrsdienste geführt und dabei das Ziel verfolgt, die 
Bodenverkehrsdienste im Unternehmen zu halten und eine Ausgründung der 
Bodenverkehrsdienste in eine nicht an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gebundene 
Tochtergesellschaft mit Löhnen im Niedriglohnsektor zu vermeiden.  
Die Ablehnung einer Beschäftigungsgarantie trotz weitgehender Zugeständnisse der Gewerkschaft 
und des Betriebsrates in diesen Gesprächen steht nach dieser Pressemitteilung im 
Zusammenhang einer Präferenz des Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafen Köln/Bonn GmbH, 
Friedrich Merz, für eine Ausgründung der Bodenverkehrsdienste.

Eine solche Ausgründung würde für die Beschäftigten zu massiven Einschnitten in die Vergütung 
oder gar zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, befürchtet die Gewerkschaft ver.di und kündigt für 
diesen Fall „harte Konsequenzen“ an: „Die Zeichen stehen auf Streik.“ 
Über diese unmittelbaren Konsequenzen hinaus weist in der angesprochenen Pressmitteilung der 
Betriebsratsvorsitzende der Flughafen Köln/Bonn GmbH nachdrücklich darauf hin, dass mit einer 
solchen Ausgründung der „Kölner Weg“ flächendeckender Tarifbindung in einem öffentlichen 
Unternehmen aufgegeben werde, der den Flughafen bundesweit einmalig in öffentlicher Hand 
erfolgreich gemacht habe.  
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:  
1. Wann und mit welchem Ergebnis hat sich der Stadtvorstand mit der Frage befasst, wie die 
Stadt Köln als Miteigentümerin der Flughafen Köln/Bonn GmbH zu einer drohenden 
Ausgründung der Bodenverkehrsdienste steht und wie sie den faktischen Abbruch der 
Gespräche mit der Gewerkschaft ver.di und dem Betriebsrat durch die Geschäftsführung 
bewertet?  
2. Welche Möglichkeiten sehen der Stadtvorstand, die Oberbürgermeisterin und die 
Verwaltung, einer möglichen Zuspitzung der Auseinandersetzung um die 
Bodenverkehrsdienste bis hin zu Arbeitskampfmaßnahmen, welche mit einer 
Beeinträchtigung des Flugverkehrs verbunden sein könnten, entgegenzuwirken?  
3. Hält der Stadtvorstand am bisherigen Konsens über den bundesweit einmaligen ‚Kölner 
Weg‘ fest, den Flughafen als Unternehmen in öffentlicher Hand mit tarifvertraglich 
geschützten Arbeitsverhältnissen erfolgreich zu betreiben und wie begründet er seine 
Haltung zu dieser Frage?  
4. Wie bewerten Stadtvorstand, Oberbürgermeisterin und Verwaltung eine mögliche 
Ausgründung der Bodenverkehrsdienste mit dem Ziel einer Unterschreitung der 
Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf eine mögliche Signalwirkung auf die 
Beschäftigten anderer öffentlicher Unternehmen in städtischem Eigentum?  
5. Haben Stadtvorstand, Oberbürgermeisterin und Verwaltung bei der bisherigen Bewertung 
einer möglichen Ausgründung der Bodenverkehrsdienste in Erwägung gezogen, dass 
Beschäftigte aufgrund der damit verbundene Einschnitte bei den Arbeitseinkommen 
zukünftig als Aufstocker*innen Ansprüche nach dem ALG II haben könnten, für die 
öffentliche Haushalte und die die Stadt Köln aufkommen müssten?  
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

21.03.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0359/2019
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
14.03.2019
Erstellt
14.03.2019 12:38