Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von RM Kircher und RM Oedingen aus der Sitzung vom 19.5.2025 bezüglich AN/0589/2025 Bereitstellung städtischer Dächer zur Errichtung privater Solaranlagen
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1990/2025 vom 18.06.2025
Stand: Am 23.06.2025 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 18.06.2025 1990/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von RM Kircher und RM Oedingen aus der Sitzung vom 19.5.2025 bezüglich AN/0589/2025 Bereitstellung städtischer Dächer zur Errichtung privater Solaranlagen In der Sitzung vom 19. Mai 2025 fragten RM Kircher und RM Oedingen nach den Vor- und Nachteilen eines entsprechenden Beschlusses und das Gremium bat um einen aktuellen Sachstand und eine Benennung der Anzahl der abgeschlossenen Verträge. Antwort der Verwaltung Stand heute wurden zwischen der RheinEnergie und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sechs Verträge abgeschlossen. Der zu Grunde liegende Beschluss (DS-Nr. 0526/000 von 23. März 2000) ist, wie schon aus- geführt, mehrerer Jahre alt. Mit dem Beschluss AN/1605/2019 und auch dem Beschluss „Köln Klimaneutral 2035“ vom 24. Juni 2021 ist die Eigenstrombedarfsdeckung (Überschussstrom- erzeugung) als Ziel definiert worden beziehungsweise stark in den Fokus gerückt. Ein Eigen- verbrauch der erzeugten Strommenge ist nur möglich, wenn die Anlage im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Kraftwerksbetreiber betrieben wird (siehe auch §61 ff. Erneuer- bare-Energien-Gesetz (EEG)). Würde das Dach verpachtet, müsste die Stadt den Strom vom jeweiligen Stromerzeuger/Betreiber kaufen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist dies uninteressant. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen der Verwaltung bei der Verpachtung von Dachflächen an externe PV-Betreiber, sprechen folgenden Punkte gegen einen entsprechen- den Beschluss: die Bindung von Personal für die Vorbereitung der Verträge (Sachverständigenprüfung Dach, Ortstermine, Unterlagen zusammensuchen, et cetra) der limitierte Zugriff auf das eigene Dach (es ist keine eigene Dachnutzung mehr mög- lich) das Risiko einer nicht fachgerechten Installation durch Investor*innen und Baumängel am Objekt, die nicht beseitigt werden (zum Beispiel offene Brandschutzöffnungen, Be- schädigungen am Gebäude) Reparaturen am Gebäude wären aufwändig zu klären inklusive Terminverzug die Investor*innen müssten als Vertragspartner über die gesamte Vertragszeit (circa 20 Jahre) verfügbar sein mit dem Risiko eines Umzuges und von passivem Verhalten es ist keine Eigennutzung der erzeugten Strommenge möglich und man hat keinen Einfluss auf die Stromproduktion (Funktion der Anlage) langfristige gebundene Personalressourcen für Administrationsaufwand: Vertrag, teil- weise Abrechnung (Stromvergütung) für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist kein Nutzen darstellbar: im Wesentlichen hat man fast die gleichen Aufwendungen wie bei eigenen PV-Anlagen, jedoch ohne Nutzen Gez. Haack 2
Beratungsverlauf
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23.06.2025
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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