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1990/2025

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von RM Kircher und RM Oedingen aus der Sitzung vom 19.5.2025 bezüglich AN/0589/2025 Bereitstellung städtischer Dächer zur Errichtung privater Solaranlagen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.06.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 23.06.2025, TOP 2.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2852 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2025 
 1990/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von RM Kircher und RM Oedingen aus der 
Sitzung vom 19.5.2025 bezüglich AN/0589/2025 Bereitstellung städtischer Dächer zur 
Errichtung privater Solaranlagen 
In der Sitzung vom 19. Mai 2025 fragten RM Kircher und RM Oedingen nach den Vor- und 
Nachteilen eines entsprechenden Beschlusses und das Gremium bat um einen aktuellen 
Sachstand und eine Benennung der Anzahl der abgeschlossenen Verträge. 
 
Antwort der Verwaltung  
Stand heute wurden zwischen der RheinEnergie und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
sechs Verträge abgeschlossen. 
Der zu Grunde liegende Beschluss (DS-Nr. 0526/000 von 23. März 2000) ist, wie schon aus-
geführt, mehrerer Jahre alt. Mit dem Beschluss AN/1605/2019 und auch dem Beschluss „Köln 
Klimaneutral 2035“ vom 24. Juni 2021 ist die Eigenstrombedarfsdeckung (Überschussstrom-
erzeugung) als Ziel definiert worden beziehungsweise stark in den Fokus gerückt. Ein Eigen-
verbrauch der erzeugten Strommenge ist nur möglich, wenn die Anlage im eigenen Namen 
und auf eigene Rechnung als Kraftwerksbetreiber betrieben wird (siehe auch §61 ff. Erneuer-
bare-Energien-Gesetz (EEG)). Würde das Dach verpachtet, müsste die Stadt den Strom vom 
jeweiligen Stromerzeuger/Betreiber kaufen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist dies uninteressant. 
 
Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen der Verwaltung bei der Verpachtung von 
Dachflächen an externe PV-Betreiber, sprechen folgenden Punkte gegen einen entsprechen-
den Beschluss: 
 die Bindung von Personal für die Vorbereitung der Verträge (Sachverständigenprüfung 
Dach, Ortstermine, Unterlagen zusammensuchen, et cetra) 
 der limitierte Zugriff auf das eigene Dach (es ist keine eigene Dachnutzung mehr mög-
lich) 
 das Risiko einer nicht fachgerechten Installation durch Investor*innen und Baumängel 
am Objekt, die nicht beseitigt werden (zum Beispiel offene Brandschutzöffnungen, Be-
schädigungen am Gebäude) 
 Reparaturen am Gebäude wären aufwändig zu klären inklusive Terminverzug 
 die Investor*innen müssten als Vertragspartner über die gesamte Vertragszeit (circa 
20 Jahre) verfügbar sein mit dem Risiko eines Umzuges und von passivem Verhalten 
 es ist keine Eigennutzung der erzeugten Strommenge möglich und man hat keinen 
Einfluss auf die Stromproduktion (Funktion der Anlage) 
 langfristige gebundene Personalressourcen für Administrationsaufwand: Vertrag, teil-
weise Abrechnung (Stromvergütung) 
 für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist kein Nutzen darstellbar: im Wesentlichen 
hat man fast die gleichen Aufwendungen wie bei eigenen PV-Anlagen, jedoch ohne 
Nutzen 
 
Gez. Haack

2

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1990/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.06.2025
Erstellt
16.06.2025 14:34