Mandari Insight

3193/2022

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch"

Beschlussvorlage Ausschuss 17.10.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 29.11.2022, TOP 2.1.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Satzung Kulturzirkus

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Schutzkonzept Kulturzirkus

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 päd. Konzept Kulturzirkus

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5024 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 3193/2022 
Freigabedatum 17.10.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kulturzirkus Schäl 
Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch"  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den „Kulturzirkus 
Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch“, Bergisch Gladbacher Str. 
1007a, 51069 Köln, gemäß § 75 Abs. 1 als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der „Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch“ ist ein 
gemeinnütziger Verein mit Sitz im Bezirk Köln-Mülheim, Bergisch Gladbacher Str. 1007a und Standort in 
Köln-Kalk.  
Der Verein wurde am 01.07.2021 gegründet und am 09.09.2021 in das Vereinsregister des Amtsgerichts 
Köln unter VR-Nr. 20882 eingetragen. 
 
Zweck und Ziel des Vereins ist gemäß § 2 der Satzung die Förderung der Jugendhilfe sowie der Kunst 
und Kultur durch zirkuspädagogische Arbeiten sowie Kunst- und Kulturprojekte. 
 
Die Angebote des „Kulturzirkus Schäl Sick e.V.“ sind im rechtsrheinischen Köln im Stadtteil Kalk zu fin-
den und richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, aber auch an Erwachsene. 
Die Angebote sind inklusiv ausgerichtet, sodass der Verein offen für jeden besonderen Bedarf oder je-
des Handicap ist. Methodisch arbeitet der Verein mit dem explorierenden Ansatz, welcher den Teilneh-
menden genügend Anreize schafft, die individuellen Lerninhalte selbst zu wählen und sie selbstständig 
mit Blick auf die eigenen Ressourcen zu vertiefen. 
 
Von November bis Ende Dezember 2021 bot der „Kulturzirkus Schäl Sick e.V.“ den Zirkus-Workshop 
Jonglage und Zauberei für Kinder und Jugendliche im Alter von 3-18 Jahren an, die überwiegend einen 
Fluchthintergrund und Zuwanderungserfahrung hatten. Weiterhin gibt es den fortlaufenden Betrieb des 
Zirkus Minimum mit seinen Trainingseinheiten in einem Kellerraum des Bezirksrathauses Kalk. Der ei-
gentliche Trainingsort, die Turnhalle der Martin-Köllen-Schule, ist bis auf weiteres wegen baulichen 
Mängeln gesperrt. Die Artistik und Luftakrobatik findet daher, in Absprache mit den Eltern der Kinder und 
Jugendlichen, in Wochenendworkshops in der Zirkus- und Kulturarena im Bezirk Mülheim statt. Koope-
rationsprojekte mit verschiedenen Schulen, vorwiegend im Stadtteil Mülheim und Kalk, werden ebenso 
vom Verein durchgeführt. 
 
Der „Kulturzirkus Schäl Sick e.V.“ hat ein angebotsübergreifendes Schutzkonzept, welches partizipativ 
mit den Kindern, und Jugendlichen entwickelt wurde und welches jährlich überprüft bzw. überarbeitet 
wird. Der Verein ist im Stadtteil Kalk mit den Schulen und weiteren sozialräumlichen Institutionen ver-
netzt und ist Mitglied im Verein der Landesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik NRW. Weiterhin beste-
hen gute Vernetzungen zu den katholischen und evangelischen Kirchengemeinden in Dellbrück, Holwei-
de und Kalk/Humboldt. 
 
Das Finanzamt Köln-Ost hat am 21.09.2021 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über 
die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 
60 und 61 AO erteilt. Die Satzung des Vereins erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbe-
günstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. 
 
Den Vorstand des Vereins bilden: 
- Yvonne Oerder 
- Daniel Mark 
- Silke Lilienthal 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer 
Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen.

3 
 
Der Verein ist seit 2021 auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig und trägt durch 
seine Kinder- und Jugendarbeit zur individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendli-
chen bei.  
Der Vereinsvorstand ist in der Lage, die entsprechenden Rahmenbedingungen einer dauerhaften Ju-
gendarbeit zu leisten.  
 
Der „Kulturzirkus Schäl Sick e.V.“ gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung mit seinem Angebot 
eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zugrunde liegende förderliche Arbeit. Er lässt aufgrund der 
fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er im Stande ist, einen nicht unwesentli-
chen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. 
 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII 
vor. 
 
Die Satzung des Vereins, das pädagogische Konzept und das Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Session -
Nr. 3193/2022 hinterlegt.

Anlage 1 Satzung Kulturzirkus

8563 Zeichen

Satzung des Vereins 
 
 
Kulturzirkus Schäl Sick e.V., 
Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch 
beschlossen auf der Gründungsversammlung am 01.07.2021  
 
 
 
§1 
Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr 
1. Der Verein trägt den Namen Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und 
Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch 
2. Kulturzirkus Schäl Sick e.V. hat seinen Sitz in Köln. 
3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Köln eingetragen. 
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 
 
 
§2 
Zweck des Vereins 
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 
„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 
Zweck des Vereins Kulturzirkus Schäl Sick e.V. ist 
 Die Förderung der Jugendhilfe 
 Die Förderung von Kunst und Kultur 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 
 Zirkusarbeit mit jungen Menschen im Alter von 3-26 Jahren 
 Kunst- und Kulturprojekte mit jungen Menschen im Alter von 3-26 Jahren 
 Langfristige Erhaltung des Projekts Zirkus MiniMumm 
 Langfristige Erhaltung des Projekts Zirkusfabrik Kulturarena 
Darüber hinaus berücksichtigt der Kulturzirkus Schäl Sick e.V.  die besondere kulturelle Vielfalt der in 
den Stadtteilen lebenden jungen Menschen, bildet diese in seiner Angebotsstruktur ab und 
ermöglicht kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe.

Die Angebote werden unter der Berücksichtigung des partizipativen Ansatzes gestaltet. Kinder und 
Jugendliche aus benachteiligten Lebenssituationen sollen besonders gefördert und unterstützt 
werden. 
 
 
§3 
Gemeinnützigkeit des Vereins 
1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die 
Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des 
Vereins. 
3. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des 
Vereins keine Anteile aus dem Vereinsvermögen. 
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch 
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins dürfen die vorhandenen Überschüsse nur für 
steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. 
 
 
§4 
Mitgliedschaft 
1. Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die an der 
Verwirklichung des Vereinszwecks mitwirken wollen. 
2. Über den schriftlich zu stellenden Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der 
Vorstand. Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann die Mitgliederversammlung angerufen 
werden. 
3. Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung 
gegenüber dem Vorstand. Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen erfolgt nicht. 
4. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder 
trotz Mahnung mit dem Beitrag länger als drei Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch 
den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der 
Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden. Gegen den 
Ausschließungsbeschluss kann Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden. 
Im Übrigen endet die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds bzw. mit der Auflösung oder 
Aufhebung der juristischen Person.

§5 
Fördermitgliedschaft 
Statt der Mitgliedschaft kann auch eine Fördermitgliedschaft erklärt werden. Die 
Fördermitgliedschaft unterscheidet sich von der Mitgliedschaft wie folgt: 
1. Fördermitglieder bestimmen ihre Beitragshöhe selbst. Sie erhalten für ihren Beitrag eine 
Spendenbescheinigung. 
2. Fördermitglieder erhalten Aufnahme in den Verein als Fördermitglied durch einen 
schriftlichen Antrag, in dem sie die Höhe ihrer jährlichen Beiträge festlegen.  
3. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt und ihr Anteil wird bei erforderlichen Quoten 
z.B. zur Satzungsänderung nicht berücksichtigt. Fördermitglieder können nicht in 
Vereinsämter gewählt werden. 
4. Fördermitglieder können an Mitgliederversammlungen teilnehmen und dort Beiträge 
einbringen. Eine Verpflichtung des Vereins, sie zu den Mitgliederversammlungen einzuladen, 
besteht nicht. 
 
 
§ 6 
 Organe des Vereins 
 
Organe des Vereins sind: 
 die Mitgliederversammlung 
 der Vorstand 
 
Der Verein kann einen Beirat einrichten, der in der Mitgliederversammlung bestimmt oder durch den 
Vorstand eingesetzt wird.  
 
 
§7 
Mitgliederversammlung 
1. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. 
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des 
Vereines dies erfordert oder die Berufung von einem Drittel sämtlicher Vereinsmitglieder 
unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt wird.

3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch die oder den 
Vorsitzende*n oder ein stellvertretendes Vorstandsmitglied unter Wahrung einer 
Einladungsfrist von zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. 
4. Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Jedes 
Mitglied kann nur eine Stimme abgeben. Soweit gesetzlich keine anderen Mehrheiten 
vorgeschrieben sind, beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der 
anwesenden Mitglieder. 
5. Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich 
für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem 
anderen Vereinsorgan übertragen wurden. 
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere: 
a) den Vorstand zu wählen, 
b) den schriftlichen Jahresbericht des Vorstandes entgegenzunehmen und zu beraten, 
c) die schriftlich vorgelegte Jahresabrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr zu 
genehmigen und über die Entlastung des Vorstandes zu beschließen, 
d) alle Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich zu genehmigen, 
e) zwei Kassenprüfer*innen zu wählen,  
f) die Beiträge und deren Fälligkeit festzusetzen, 
g) über die Satzung, Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins zu 
bestimmen. 
 
 
§8 
Vorstand 
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedern und wird von der 
Mitgliederversammlung gewählt. 
 
2. Der geschäftsführende Vorstand wird in der Vorstandssitzung gewählt. Dieser besteht aus 
einer*m Vorsitzenden* und zwei gleichberechtigten Stellvertreter*innen. Die Amtszeit 
beträgt zwei Jahre. 
 
3. Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder 
gemeinsam.

4. Die Vorstandsmitglieder können nach Ablauf ihrer Amtszeit wiederholt gewählt werden und 
bleiben bis zur Neubestellung ihrer Nachfolger*innen im Amt.  
 
5. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Für den Betrieb der gemeinschaftlichen 
Projekte kann der Vorstand eine Geschäftsführung bestellen. Der Vorstand und die 
Geschäftsführung geben sich eine gemeinsame Geschäftsordnung. Der Vorstand ist 
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine 
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Eilbedürftigkeit können Beschlüsse des Vorstands 
auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied 
widerspricht. 
 
6. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts-, und Finanzbehörden aus formalen 
Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. 
 
 
§9 
Beiträge 
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur 
Festsetzung der Beitragshöhe und der -fälligkeit ist die einfache Mehrheit der anwesenden 
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. 
 
 
 
 
§ 10  
Beurkundung von Beschlüssen 
 
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich 
niederzulegen und von der jeweiligen Versammlungsleitung und der Protokollführung zu 
unterzeichnen.

§11 
Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins 
Für den Beschluss, die Satzung zu ändern oder den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit 
der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach 
rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.  
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das 
Vermögen des Vereins an den Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Köln e.V., der es 
ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige beziehungsweise mildtätige Zwecke zu verwenden 
hat. 
 
 
 
Köln, den 01.07.2021

Anlage 3 Schutzkonzept Kulturzirkus

18164 Zeichen

al) -KULTURZIRKU

Senat Sick av.

Schutzkonzept

zur Prävention sexualisierter Gewalt

Kulturzirkus Schäl Sick e.V.,

Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch

Vereinsanschrift: Bergisch Gladbacher Str. 1007a, 51069 Köln

Bergisch Gladbacher Str. 1007a 1
51069 Köln - Dellbrück
info@kulturzirkus.koeln
www.kulturzirkus.koeln

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder

Amtsgericht Köln VR 20882 + 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18

Inhalt

Verhaltenskodex ........uuunsssnesesesnennnnnnnsennnnnennnennnnnenennnennnnennnnnenennnnnnnennnennnenenmnennnnnnnnn 3
Maßnahmen .....uueseesesesesennnsnenenennennnnnnenenenennnennannnnnennnennnnnennnnnnnnnnnnnnnennnennsennnnennnsnnnsnssnnnnne 4
Notfallplan bei Beschwerden oder Verdachtsfällen.........uneeeeeeeeenneeen 5
Beschwerdeverfahren ...uusesnenenesenennnenennnnennnnnnennennnnnnnnnennnsnnnnnennennnnnnannnnennnnananen 6
Anhang... "W)
Selbstverpflichtungserklärung...usseeneseeeneneenenensnennenennenennnnnennenenennnenennnnenenennaen 7
Anforderungsschreiben Führungszeugnis für ehrenamtliche Mitarbeitende............. 8
Anforderungsschreiben Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeitende............. 9
Netzwerkübersicht ...uessssesnerseenesnnennnnnennnennenennnnnnnnnnnennennnnnnennennnnnnnsnennansnsnnsnsnensensunsenn .10
Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 2
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück
Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE80 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

dr- KULTURZIRK

SenalSiek

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex dient den Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen als Orientierungs-
und Verhaltensrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Kindern und
Jugendlichen. Er benennt Regelungen, die im Umgang mit den Schutzbefohlenen
einzuhalten sind und stets überprüft werden müssen. Respekt, Wertschätzung,
Vertrauen und Grenzwahrung sind die Basis unserer täglichen Arbeit mit allen
Menschen. Das Kindeswohl steht nach 81 Kindesschutz, SGB VIII im Mittelpunkt und
ist „der Maßstab für das Handeln des (...) freigemeinnützigen Trägers.“

Die Angebote sind, trotz Achtung des partizipativen Ansatzes, hierarchisch strukturiert.
Dies schafft in gewissem Maße ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Trainer*innen
und Teilnehmenden wie auch Vertrauensverhältnisse. Dies bedeutet, dass das Nähe-
und Distanzempfinden toleranzlos berücksichtigt, werden müssen. Daraus resultiert
ein absolutes Verbot jeglicher Form von sexuellen Kontakten zu den
Schutzbefohlenen.

Bei der Veröffentlichung von Fotos, Video- oder Tonmaterial) wird das allgemeine
Persönlichkeitsrecht beachtet. Das Erstellen von z.B. Fotos, Video und Tonmaterial
geschieht nur nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Kindes/ der/des
Jugendliche/n selbst.

Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mailadresse) werden nicht ohne Zustimmung
an Dritte weitergegeben.

Bei geschlechtsgemischten Angeboten mit Übernachtung, ...

e wird ein gemischt geschlechtliches Team eingesetzt.
*e werden Jungen und Mädchen in getrennten Schlafräumen untergebracht.

Diese Verhaltensregeln sind für alle (z.B. Ehrenamtliche, Hauptberufliche
Beschäftigte, etc.) gültig und ausnahmslos einzuhalten

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 3
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück
Amtsgericht Köln VR 20882 » 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

S

Maßnahmen

Der „Kulturzirkus Schäl Sick e.V.“ verpflichtet sich dazu, alles für den Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu tun; präventiv wie auch im
Verdachtsfal. Um mögliche Risiken (bezogen auf räumliche Gegebenheiten,
Kontakte, Zugänglichkeiten, etc.) frühzeitig zu erkennen und zu beheben, hat der
Verein eine Risikoanalyse erstellt, welche als immer wieder aktualisierendes
Instrument zur Prävention gesehen wird.

Die regelmäßige Auseinandersetzung mit möglichen Risiken und die Aktualisierung
der Risikoanalyse sollen die Mitarbeitenden und Verantwortlichen für den
respektvollen und schützenden Umgang und Auftrag sensibilisieren.

Um einen größtmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt umsetzen zu können,
werden folgende Maßnahmen verpflichtend:

a) Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.

Jede Person, die Aufgaben im Verein übernimmt, muss dem Vorstand/der
Geschäftsführung vor Aufnahme der Tätigkeit/Aufgabe ein aktuelles (nicht älter als
6 Monate) erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Nach 5 Jahren ist ein aktuelles
erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Zudem ist jede Person dazu verpflichtet, etwaige Verfahrenseröffnungen oder
schon eröffnete Verfahren dem Vorstand/der Geschäftsführung offen zu legen
(Selbstauskunftserklärung).

b) Jede Person, die Aufgaben im Verein übernimmt, muss vor der Aufnahme der
Tätigket dem Vorstand/der Geschäftsführung eine unterzeichnete
Selbstverpflichtungserklärung vorlegen. Über die Selbstverpflichtungserklärung ist
vor Aufnahme der Tätigkeit mit einer Person aus dem Vorstand oder der
Geschäftsführung zu sprechen.

c) Die Selbstverpflichtungserklärung soll eine hohe Verbindlichkeit zur Einhaltung
des Verhaltenskodex und eine unverzichtbare Sensibilisierung bezüglich des
Themas Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung erzielen.

d) Um das Thema Kindeswohl und -gefährdung stets im Blick zu behalten, werden
für die Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche wie auch für die Mitglieder des
Vereinsvorstands regelmäßig Schulungen zu dem Thema angeboten. Die
Teilnahme an den Schulungen ist für alle verpflichtend. Durchgeführt werden die
Schulungen von fachlich qualifizierten Personen.

e) Im Falle eines Verdachtes der Kindeswohlgefährdung (gemäß 88 SGB VIII),
werden sofort der Vorstand und die Geschäftsführung benachrichtigt. Der
Vorstand und die Geschäftsführung nehmen unverzüglich Kontakt zu einer
Beratungsstelle auf.

f)} Es wird eine Vertrauensperson benannt, die als Ansprechpartner*in für die
Kinder/Jugendlichen wie auch Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen zur Verfügung
steht. Die Vertrauensperson ist nicht alleine für die Fallbearbeitung zuständig und
nimmt in Verdachtsfällen sofort Kontakt zum Vorstand auf und bezieht eine
Beratungsstelle in den Verdachtsfall mit ein. Den Kindern/ Jugendlichen,
Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen wird mitgeteilt, wer als Veertrauensperson für
sie da ist. Die Kontaktdaten der Vertrauensperson werden offen einsehbar in den
Angebotsbereichen und auf den Seiten im Internet veröffentlicht.

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 4
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück
‚Amtsgericht Köln VR 20882 + 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

Notfallplan bei Beschwerden oder Verdachtsfällen

Besteht der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, so ist unverzüglich der/die
Vorsitzende wie auch die die Geschäftsführung des Vereins zu informieren. Als
nächster Schritt wird aus diesem Kreis so schnell wie möglich eine Beratungsstelle
kontaktiert und der Verdachtsfall geschildert. Weitere Schritte werden mit einer
Kinderschutz-Fachkraft (gemäß der 88 8a, (b SGB VIII und 84 KKG) beraten und
eingeleitet. Die Einbeziehung der Personen-berechtigten findet nur statt, wenn der
Schutz des Kindes/ Jugendlichen hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Der Schutz des
Opfers hat stets höchste Priorität.

Die beschuldigte Person wird (sofern sie aus dem Kreis des Vereins kommt) sehr
zeitnah angehört; wenn die Anhörung nicht die Aufklärung des Sachverhaltes
beeinträchtigt oder verhindert. Eine Suspendierung von der Arbeit wie auch ein
Kontakt- und oder Hausverbot sind auszusprechen, wenn eine weitere Gefährdung
Schutzbefohlener möglich ist.

Von Beginn an ist der Verlauf (Fall-Lage, Kommunikation, Kontaktaufnahme, etc.)
schriftlich zu dokumentieren. Die Unterlagen sind so aufzubewahren, dass sie
Unbefugten nicht zugänglich sind.

Vorgehen:
e Information über eine(n) vermuteten Verdachtsfall / Grenzverletzung / Übergriff
+ Sofortige Weitergabe der Information an den Vorstand oder an die

Geschäftsführung des Vereins

Einschätzung der Gefährdung durch eine Kinderschutz-Fachkraft

Absprache und ggf. Einleitung weiterer Schutzmaßnahmen

Klärung bezüglich Information an das Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln

Absprachen treffen über weiteres Vorgehen

Umgang mit der beschuldigten Person (wenn sie zu dem Kreis des Vereins

zählt) klären
o ggf. Freistellung, Hausverbot

e Personenberechtigte informieren (wenn das Kindeswohl hierdurch nicht
gefährdet ist/wird)

e \Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber nicht informationsberechtigten
Personen

e bei begründetem Verdacht Mitteilung an das Bezirksjugendamt

e Unterstützung und Hilfe für Mitarbeitende und Ehrenamtlich bei der
Aufarbeitung der Geschehnisse

e Absprachen treffen bezüglich einer eventuellen öffentlichen Mitteilung

e Angebot von Feedbackgesprächen, um den Fall und seine Auswirkungen
aufzuarbeiten

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 5
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück
Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

erurungus

Beschwerdeverfahren

Anliegen von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden werden in unserem Verein
ernst genommen und es wird genügend Zeit eingeräumt um Probleme, Sorgen und
Nöte zu besprechen und zu beheben.

Bei Problemen und in Notlagen steht unsere Vertrauensperson als Ansprechpartner*in
zur Verfügung. Die mitgeteilten Inhalte werden von den Verantwortlichen im Verein
vertraulich behandelt.

Dies bedeutet nicht, dass die Vertrauensperson über die erhaltenen Informationen
schweigt.

Natürlich kann auch jede andere Person aus dem Verein Ansprechpartner*in sein.

Vertrauensperson bei Problemen und in Notlagen:

e Name Yvonne Oerder und / oder Sven Nitsch
°e Telefonnummer 0221 47189251
«. E-Mail vonne.oerder@kulturzirkus.koeln

sven.nitsch@kulturzirkus.koeln

Weitere Kontaktdaten sind auch in der Netzwerkübersicht zu finden.

Ein aufgestellter „Feedback-Briefkasten“ ermöglicht zudem eine barrierefreie Form
des Feedbacks und der Mitteilung Problemlagen.

Beschwerden sind immer ernst zu nehmen und dürfen nicht dazu führen, dass Hilfe-
suchende Nachteilen ausgesetzt sind.

Was wenn eine Beschwerde eingeht:
e Wird eine Beschwerde mündlich geäußert, ist die Beschwerde wertschätzend
aufzunehmen und schriftlich festzuhalten.
« Die Vertrauensperson wird über die Beschwerde in Kenntnis gesetzt.

*e Gegebenenfalls werden die Erziehung- oder Sorgeberechtigten über die
Beschwerde informiert (über diesen Schritt werden die Kinder/Jugendlichen
informiert).

e Um die Problemlage zu verbessern, wird mit den betroffenen Personen eine
Lösung des Problems besprochen bzw. erarbeitet.

e Wird eine Beschwerde schriftlich geäußert (nicht anonym), so wird ein zeitnaher
Gesprächstermin angeboten.

+ Im Falle einer anonymen Beschwerde, wird sich der Vorstand des Vereins mit
dem Anliegen befassen und diesem nachgehen.

« Erfolgt eine Beschwerde, welche auf eine eventuelle Kindeswohlgefährdung
hinweist, so ist das im Notfallplan benannte Vorgehen zu befolgen

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 6
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück
Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE80 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

d7- KULTURZIR

Schal Sick

Anhang
Selbstverpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich (Vor- und Nachnahme)

mich dazu,

jederzeit einen grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen wie jungen
Erwachsenen zu wahren, mich mit den Inhalten dieser Selbstverpflichtungserklärung
auseinanderzusetzen und an den verpflichtenden Fortbildungen zum Thema
Kinderrechte / Kinderschutz teilzunehmen.

1) Ich reflektiere mein Handeln, um die entsprechende Handlungssicherheit zu

2

3

—

—

erwerben und zu erhalten.

Ich spreche Konflikte und Auffälligkeiten offen und sehr zeitnah bei dem
Vorstand oder der Geschäftsführung an.

Ich pflege mit den anvertrauten schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen
eine grenzachtende Kommunikation mit Klarheit, Respekt und Wert-schätzung.
Ich diskriminiere niemanden wegen Äußerlichkeiten, Herkunft, Geschlecht,
Sprache, Religion etc.

Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der
mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie der anderen Mitarbeitenden.
Und nutze das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
wie auch meine Machtposition nicht, um den Schutzbefohlenen Schaden
zuzufügen.

Ich werde ich auffällige Verhaltensweisen, die ich in Bezug auf Mitarbeitende,
Kinder und Jugendliche wahrnehme, der Vertrauensperson, dem Vorstand oder
der Geschäftsführung sehr zeitnah mitteilen. Dies ist weder illoyal noch
unkollegial.

Mir ist bewusst, dass jeglicher Verstoß (d.h. jedes grenzüberschreitende
Verhalten) disziplinarische und ggf. strafrechtliche Folgen für mich haben wird.
Gegen mich ist kein Verfahren wegen einer Straftat nach den 88 171, 174 bis
174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 des Strafgesetzbuches
anhängig.

Ich verpflichte mich hiermit, den Vereinsvorstand sofort zu informieren, wenn
ein Verfahren wegen Verstoßes nach den o. g. Paragraphen gegen mich
eröffnet werden sollte.

Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Nachname)

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 7
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück

Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

3

Ay-kurrurzireus

Senat sick eV.

Anforderungsschreiben Führungszeugnis für ehrenamtliche Mitarbeitende

Frau / Herr

wohnhaft in

ist für den Kulturzirkus Schäl Sick e.V.

U ehrenamtlich tätig

oder:

Mi wird ab dem eine ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen

und benötigt dafür ein erweitertes Führungszeugnis gem. $ 30a Abs. 2b BZRG.

Aufgrund der ehrenamtlichen Mitarbeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung
beantragt.

Köln, den

Stempel / Unterschrift

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 10072 8
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück
Amtsgericht Köln VR 20882 + 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

dr- KULTURZIRKUS

Schal Sick eV,

Anforderungsschreiben Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeitende

ku RZIRKUS
Bestätigung

Kulturzirkus Schäl Sick e.V.
Bergisch Gladbacher Str. 1007a
zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung 51069 Köln

eines erweiterten Führungszeugnisses gem. 8 30a Abs. 2 BZRG. _
info@kulturzirkus.koeln

Hiermit wird bestätigt, dass die o. g. Einrichtung entsprechend 8 72a SGB VIll die persönliche
Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von
Minderjährigen anhand eines erweiterten Führungszeugnisses gem. $ 30a Abs. 1Nr. 2a
BZRG zu überprüfen hat.

Frau / Herr
geboren am:

ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach $ 30a BZRG zum Zwecke der
Beschäftigung hier vorzulegen. Wir bitten um umgehende Übermittlung an den
Antragsteller, da eine Beschäftigung erst nach erfolgter Überprüfung möglich ist.

Köln, den

Stempel / Unterschrift

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 10072 9
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück
Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE80 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

UJaoysmyurzunzıny mmm
Uaoy'snyjzinny@oju!
PNIAIIBA - UIOX 6IOTS

2007 '15 Jaypegpe]g ypsıduag

8T OrL6 Er6h 98T0 90BE 0830 :NVäl '92 uuog uloy JueqsyjoA

15O-UJOY JWeZUEU1g ERBT/OILS/BTZ * 788OZ BAUEN ypnadsywy

J2PJ30 auuonA YUeyy [alUeg ‘[eygualı] Sylıs :apuEIsJoA yunp vayanuaa
wpsıulayssıya34 uJoy y1dodepedsnyJiz pun Inyiny Iny ulasaa "A'a YOIS JeyaS smyalzunyıny

ap'yoneugssiw-ugjajejayIyOBunjesag 08 SSG ZZ - 0080 | yaneıgssıyy JE]jENXaS UOJS[2JFJIIH
SS0 9E 88 / 2910
ap-Buupuaßnl-saujsoy mm ap Buupuaßnf-ssursoyYallelsb v2 25 18 / 1220 Bunpusßnf J8uloy

c9r LE-LZZ I LZZO
19P LE-LZZ / 1220

sp.Jewunyusßoßsawunummm

ap’ UJBOY-IPeISWoJongpusßn! 097 LE-LZZ / L220 uj9y oıngpusßnr pun -ı8puıy
ILLSIL Jowwny ueßoß yewunNn

ap’UIBOy-Pungzinyossepunmmm

ap’UJEOY-PungzinyosJepuN®wunyuazzinyossapuig 07111911220 UY WNANUSZ-ZINYUISIOPUNM

usßunr pun uaeyopeywN
ue yoneugssıyy uajlenxas uaßaß
SISJSSUONEULOFU] PUN -PIEJUOY

ap-sonıquez'mmm Sp1EnIquezVou g9 02 LE / 1220 "N'9 JONIQHEZ
GLS 06 - 122 / L2ZO ul9y Jeywepusßnfsyuzog
(eje4usz) uloy aıwey
0-122 / LZZO pun pusßnf ‘Jopuıy In) Ju
SysqaMm le (1220 ul) uoyajoL uonnysuj
AYIISIIAqNYIOMZION
1ST68LLr LZZO 1SZ68L2r 1zzO :eWwLWUInuugjS[OL
U[SOY’SMYAZAINYNYWUYISNUUSAS UJ9OY'SNY.IZINNNYO.OP.IIO 3UUON eN-3
YISYN uaAS 49PA90 BUUOAA "OWEN

as mus

ee

:uoßeljoN ul pun uswalgoJg !oq uosJsdsusneupoA

Anlage 2 päd. Konzept Kulturzirkus

9759 Zeichen

dr KULTURZIRKUS

Senat Sick ev

Pädagogisches Konzept Kulturzirkus Schäl Sick e.V.

Inhalt

Pädagogisches Konzept Kulturzirkus Schäl Sick @.V..ueeeeeeeeeseeseennnneenennnnnnsennnnnennenennnennnnnnennenannnnnennnnenaenen 1

Der Träger

Unser Leitbild ....ueseseeuesennsneneensnnennnnnunnnnnnnnenennnnnnnnnnnnennennnennnnnnennnnnnnnnnnnennnnnnnnnnsnnnenennenenenernnunsennnnen 1

Unser pädagogischer und methodischer Ansatz ........u.uuueesessesesneseenennnnesnnsnnnennesennenennesneennannenesnennenn 2
Unser Menschenbild .....uuusussneesennsnnunnenannenennnnnnnnnenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenenannnnnnenernnannnnnnnnnnnnsnnn 2
Grundaussageund Ziele. u:::u nenn 2

Rolle der Anleitenden

Sicherheit und Schutz ....

Angebotsübergreifendes Schutzkonzept:....::..::s.100:02.402u08220r0000020000n000800800 00000080 RR 0ER RR ErETREERR 2

Qualitätssicherung.......unnennnnnenenenunnennnnnnnnnnnnnenenennnnennnnnennennnnnnnnnennnnennnsnnnsnnnnennnnenennennnennsnenennen 3
Eihanzienung nennen eTRTTwTERT 3
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.....uuesssnesnernennenennennennnnnennennnnennennennnnnnnensennnnnenensenannnnnnnnen 3
Der Träger

Der Verein Kulturzirkus Schäl Sick e.V. wurde am 01.07.2021 mit dem Ziel gegründet die Jugendhilfe
sowie die Kunst und Kultur zu fördern, indem wir Zirkusarbeit leisten und Kunst- und Kulturprojekte
umsetzen oder beheimaten. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
und ist selbstlos tätig. Die vorläufige Gemeinnützigkeit wurde am 24.09.2021 vom Finanzamt Köln-Ost
beschieden. Die Eintragung beim Amtsgericht Köln erfolgte unter der Nummer: 20882.

Die Mitglieder des Vorstands sind personell und mit ihren fachlichen Kompetenzen vielfältig aufge-
stellt. Er ist besetzt durch Personen mit nachweislicher Sozial-, Zirkus- und Allgemeinpädagogischer
oder ökonomischer Kompetenz vertreten. Der Vorstand wird für zwei Jahre von der Mitgliederver-
sammlung gewählt und besteht aktuell aus fünf Vereinsmitgliedern, die zu dritt den geschäftsführen-
den Vorstand bilden. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder.

Der Kulturzirkus Schäl Sick e.V. bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und orientiert sich an den Vorgaben des SGB VIll.

Unser Leitbild

Die Angebote des Kulturzirkus Schäl Sick e.V. sind Orte für Kinder- und Jugendförderung im rechtsrhei-
nischen Köln und bieten Zugang für alle interessierten Kinder und Jugendliche, sowie Erwachsenen;
völlig unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion. Unsere Angebote verstehen sich als koope-
rative Interaktion auch und gerade als ein Gegenpol zu wettbewerbsorientierten Angeboten. Bei un-
seren Angeboten soll es nur Gewinner*innen und keine Verlierer*innen geben.

Wir vertreten Werte wie Gleichberechtigung, Teilhabe, Partizipation, Weltoffenheit und Toleranz. Wir
sehen jeden Menschen in seiner Ganzheitlichkeit und versucht seinen unterschiedlichen Bedürfnissen

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück
‚Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

n-kurrurzirkus

Senat Sick ev.

gerecht zu werden. Jede Person, die Teil des Kulturzirkus sein möchte oder bereits Teil davon ist, be-
gegnen wir auf Augenhöhe und versuchen Hierarchien durch anleitendes, begleitendes, unterstützen-
des und vorbereitendes Handeln aufzulösen.

Alle Angebote, sofern es keine räumliche Einschränkung gibt, sind inklusiv ausgerichtet und offen für
jeden besonderen Bedarf und jedes Handicap. Darüber hinaus sind einzelne Angebote gezielt thera-
peutisch-pädagogisch konzipiert. Integration und Prävention werden täglich von allen Mitarbeitenden
und Teilnehmenden gleichermaßen im gemeinsamen Miteinander gelebt und gefördert.

Wir befürworten einen offenen Umgang mit bewegungsorientierten & pädagogischen Konzepten ins-
besondere in den Bereichen angrenzender Künste wie z.B. Theater, Bewegung, Artistik, Musik und
Tanz.

Unser pädagogischer und methodischer Ansatz

Unser Menschenbild

Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Chancen. Wir sehen jeden unabhängig vom Alter in
seiner Ganzheitlichkeit und versuchen seinen unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Je-
der hat das Recht, ernst genommen, nach seiner Meinung und seinem Einverständnis gefragt zu wer-
den. Das gilt unabhängig vom Alter. Wir sind davon überzeugt, je mehr Mitbestimmung Kinder und
Jugendliche erleben, desto besser können Sie Ihre eigenen Potenziale in und für die Gesellschaft ent-
falten. Kinder und Jugendliche haben ein Recht aber auch die Verantwortung ihre Umwelt mitzuge-
stalten.

Grundaussage und Ziele

Die Methodik in allen Inhalten und in allen Angeboten orientiert sich an einem explorierenden Ansatz.
Den Teilnehmenden werden Angebote, Impulse und Reize angeboten. Je nach Interesse, Vorliebe, Ab-
neigung, Vorkenntnissen, Talenten und Stärken nimmt jedes Kind/jede*r Jugendliche*r unterschiedli-
che Inhalte und Ziele auf und vertieft diese entsprechend aus eigenem innerem Antrieb (Förderung
und Beachtung der intrinsischen Motivation). Grundlagen der Methodik bleiben dabei immer das Er-
reichen des gesteckten (z.B. artistischen/musischen/kulturellen) Ziels, die Wahrung der physischen
und psychischen Gesundheit sowie die Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten und Ressour-
cen und des aktuellen Lernstandes.

Rolle der Anleitenden

Wir sehen die Rolle der anleitenden Personen darin, klare Regeln, Werte und Normen zu vermitteln.
Das schafft den Freiraum für die Teilnehmer, ihre eigenen Erfahrungen zu machen. Die Anleitenden
setzen Impulse und verzichten gänzlich auf Vorwürfe und Bestrafungen. Sie unterstützen dabei kon-
struktiv mit Konflikten umzugehen.

Sicherheit und Schutz

Das Sicherheits- und Schutzkonzept wie auch die Qualitätsanforderungen werden in regelmäßigen In-
tervallen, mindestens jährlich, evaluiert.

Angebotsübergreifendes Schutzkonzept
Das Schutzkonzept (inklusive des Verhaltenskodex und Beschwerdeverfahren) wurde mit den Kindern
und Jugendlichen gemeinsam erarbeitet und wird fortwährend gemeinsam evaluiert und

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 10072
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Delbrück
Amtsgericht Köln VR 20882 » 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE80 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

ÖKULTURZIRKUS

Schal Sick e\.

weiterentwickelt. Zum Schutz der Mitarbeitenden als auch der Kinder und Jugendlichen, ist das Kurs-
programm so organisiert, dass ein Vier-Augen Prinzip dahingehend gewährleistet ist, dass wenn einmal
nicht zwei Anleitenden in einem Kursraum sein können, sich weitere Anleitende in Nebenräumen be-
finden. Genauere Regelungen, wie z.B. Intervalle, um gegenseitig in den anderen Raum zu schauen,
sind im Schutzkonzept präzisiert.

Zudem sind dem Vereinsvorstand von allen Trainer*innen, Betreuungspersonen , die mit Kindern und
Jugendlichen arbeiten, sowie den Vorstandsmitgliedern selbst erweiterte Führungszeugnisse vorzule-
gen.

Qualitätssicherung

Das Team anleitender Trainer*innen, Betreuer*innen und Pädagog*innen besteht sowohl aus festan-
gestellten sowie freien Anleitenden. Die Eignung wurde gemäß 72 SGB VIll geprüft und eine langfristige
Zusammenarbeit wird angestrebt. Die Anleitenden werden, abgestimmt auf die pädagogischen und
Inhaltlichen Anforderungen geprüft und ausgewählt oder falls notwendig angemessen geschult. Zum
Teil sind die Trainer*innen ehemalige Teilnehmende, die mit zunehmendem Alter aus dem Angebot
herausgewachsen sind und mit unserer Unterstützung zum Trainer ausgebildet wurden. Die Ausbil-
dung wird dabei, den Anforderungen gemäß sowohl durch externe, qualifizierte Anbieter als auch in-
tern vorgenommen und zertifiziert. Der Mindeststandard bei allen zirkuspädagogischen Angeboten
sind die Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik e.V.

Wir regen regelmäßig zu Weiterbildungen an und unterstützen unsere (freien und festen) Mitarbeiter
aktiv dabei.

Finanzierung
Für die Finanzierung der Aktivitäten des Vereins sind folgende Einnahmequellen vorgesehen.

® Kursgebühren

®e Einnahmen aus Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieb
e  Projektfinanzierung

e Förderung

e Spenden und Fördermitgliedschaften

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Eine starke Vernetzung mit Schulen und weiteren sozialräumlichen Institutionen im rechtsrheinischen
Köln wird vorangetrieben und als sinnvoll und notwendig betrachtet. Der Kulturzirkus Schäl Sick e.V.
strebt zudem die Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband an.

Gemeinsam mit anderen Institutionen gehört der Verein der Landesarbeitsgemeinschaft Zirkuspäda-
gogik NRW. Die Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft ist beabsichtigt. Zudem bestehen
bereits gute Verbindungen zu den katholischen und evangelischen Kirchengemeinden in Dellbrück,
Holweide und Kalk/Humboldt. Sowie zu diversen Grund-, Gesamt- und Förderschulen im rechtsrheini-
schen Köln.

Der Vorstand

März 2022

Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007
Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück
Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln

Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE80 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln

Beratungsverlauf (2)

28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3193/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.10.2022
Erstellt
28.09.2022 12:06