3193/2022
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 3193/2022 Freigabedatum 17.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den „Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch“, Bergisch Gladbacher Str. 1007a, 51069 Köln, gemäß § 75 Abs. 1 als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der „Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch“ ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz im Bezirk Köln-Mülheim, Bergisch Gladbacher Str. 1007a und Standort in Köln-Kalk. Der Verein wurde am 01.07.2021 gegründet und am 09.09.2021 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR-Nr. 20882 eingetragen. Zweck und Ziel des Vereins ist gemäß § 2 der Satzung die Förderung der Jugendhilfe sowie der Kunst und Kultur durch zirkuspädagogische Arbeiten sowie Kunst- und Kulturprojekte. Die Angebote des „Kulturzirkus Schäl Sick e.V.“ sind im rechtsrheinischen Köln im Stadtteil Kalk zu fin- den und richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, aber auch an Erwachsene. Die Angebote sind inklusiv ausgerichtet, sodass der Verein offen für jeden besonderen Bedarf oder je- des Handicap ist. Methodisch arbeitet der Verein mit dem explorierenden Ansatz, welcher den Teilneh- menden genügend Anreize schafft, die individuellen Lerninhalte selbst zu wählen und sie selbstständig mit Blick auf die eigenen Ressourcen zu vertiefen. Von November bis Ende Dezember 2021 bot der „Kulturzirkus Schäl Sick e.V.“ den Zirkus-Workshop Jonglage und Zauberei für Kinder und Jugendliche im Alter von 3-18 Jahren an, die überwiegend einen Fluchthintergrund und Zuwanderungserfahrung hatten. Weiterhin gibt es den fortlaufenden Betrieb des Zirkus Minimum mit seinen Trainingseinheiten in einem Kellerraum des Bezirksrathauses Kalk. Der ei- gentliche Trainingsort, die Turnhalle der Martin-Köllen-Schule, ist bis auf weiteres wegen baulichen Mängeln gesperrt. Die Artistik und Luftakrobatik findet daher, in Absprache mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen, in Wochenendworkshops in der Zirkus- und Kulturarena im Bezirk Mülheim statt. Koope- rationsprojekte mit verschiedenen Schulen, vorwiegend im Stadtteil Mülheim und Kalk, werden ebenso vom Verein durchgeführt. Der „Kulturzirkus Schäl Sick e.V.“ hat ein angebotsübergreifendes Schutzkonzept, welches partizipativ mit den Kindern, und Jugendlichen entwickelt wurde und welches jährlich überprüft bzw. überarbeitet wird. Der Verein ist im Stadtteil Kalk mit den Schulen und weiteren sozialräumlichen Institutionen ver- netzt und ist Mitglied im Verein der Landesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik NRW. Weiterhin beste- hen gute Vernetzungen zu den katholischen und evangelischen Kirchengemeinden in Dellbrück, Holwei- de und Kalk/Humboldt. Das Finanzamt Köln-Ost hat am 21.09.2021 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung des Vereins erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbe- günstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. Den Vorstand des Vereins bilden: - Yvonne Oerder - Daniel Mark - Silke Lilienthal Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 3 Der Verein ist seit 2021 auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig und trägt durch seine Kinder- und Jugendarbeit zur individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendli- chen bei. Der Vereinsvorstand ist in der Lage, die entsprechenden Rahmenbedingungen einer dauerhaften Ju- gendarbeit zu leisten. Der „Kulturzirkus Schäl Sick e.V.“ gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung mit seinem Angebot eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zugrunde liegende förderliche Arbeit. Er lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er im Stande ist, einen nicht unwesentli- chen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Die Satzung des Vereins, das pädagogische Konzept und das Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Session - Nr. 3193/2022 hinterlegt.
Anlage 1 Satzung Kulturzirkus
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Satzung des Vereins Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch beschlossen auf der Gründungsversammlung am 01.07.2021 §1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch 2. Kulturzirkus Schäl Sick e.V. hat seinen Sitz in Köln. 3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Köln eingetragen. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins Kulturzirkus Schäl Sick e.V. ist Die Förderung der Jugendhilfe Die Förderung von Kunst und Kultur Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Zirkusarbeit mit jungen Menschen im Alter von 3-26 Jahren Kunst- und Kulturprojekte mit jungen Menschen im Alter von 3-26 Jahren Langfristige Erhaltung des Projekts Zirkus MiniMumm Langfristige Erhaltung des Projekts Zirkusfabrik Kulturarena Darüber hinaus berücksichtigt der Kulturzirkus Schäl Sick e.V. die besondere kulturelle Vielfalt der in den Stadtteilen lebenden jungen Menschen, bildet diese in seiner Angebotsstruktur ab und ermöglicht kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe. Die Angebote werden unter der Berücksichtigung des partizipativen Ansatzes gestaltet. Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Lebenssituationen sollen besonders gefördert und unterstützt werden. §3 Gemeinnützigkeit des Vereins 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 3. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile aus dem Vereinsvermögen. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins dürfen die vorhandenen Überschüsse nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. §4 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die an der Verwirklichung des Vereinszwecks mitwirken wollen. 2. Über den schriftlich zu stellenden Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. 3. Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen erfolgt nicht. 4. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag länger als drei Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden. Im Übrigen endet die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds bzw. mit der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person. §5 Fördermitgliedschaft Statt der Mitgliedschaft kann auch eine Fördermitgliedschaft erklärt werden. Die Fördermitgliedschaft unterscheidet sich von der Mitgliedschaft wie folgt: 1. Fördermitglieder bestimmen ihre Beitragshöhe selbst. Sie erhalten für ihren Beitrag eine Spendenbescheinigung. 2. Fördermitglieder erhalten Aufnahme in den Verein als Fördermitglied durch einen schriftlichen Antrag, in dem sie die Höhe ihrer jährlichen Beiträge festlegen. 3. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt und ihr Anteil wird bei erforderlichen Quoten z.B. zur Satzungsänderung nicht berücksichtigt. Fördermitglieder können nicht in Vereinsämter gewählt werden. 4. Fördermitglieder können an Mitgliederversammlungen teilnehmen und dort Beiträge einbringen. Eine Verpflichtung des Vereins, sie zu den Mitgliederversammlungen einzuladen, besteht nicht. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand Der Verein kann einen Beirat einrichten, der in der Mitgliederversammlung bestimmt oder durch den Vorstand eingesetzt wird. §7 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. 2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereines dies erfordert oder die Berufung von einem Drittel sämtlicher Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt wird. 3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch die oder den Vorsitzende*n oder ein stellvertretendes Vorstandsmitglied unter Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. 4. Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Jedes Mitglied kann nur eine Stimme abgeben. Soweit gesetzlich keine anderen Mehrheiten vorgeschrieben sind, beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 5. Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere: a) den Vorstand zu wählen, b) den schriftlichen Jahresbericht des Vorstandes entgegenzunehmen und zu beraten, c) die schriftlich vorgelegte Jahresabrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr zu genehmigen und über die Entlastung des Vorstandes zu beschließen, d) alle Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich zu genehmigen, e) zwei Kassenprüfer*innen zu wählen, f) die Beiträge und deren Fälligkeit festzusetzen, g) über die Satzung, Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen. §8 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung gewählt. 2. Der geschäftsführende Vorstand wird in der Vorstandssitzung gewählt. Dieser besteht aus einer*m Vorsitzenden* und zwei gleichberechtigten Stellvertreter*innen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. 3. Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. 4. Die Vorstandsmitglieder können nach Ablauf ihrer Amtszeit wiederholt gewählt werden und bleiben bis zur Neubestellung ihrer Nachfolger*innen im Amt. 5. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Für den Betrieb der gemeinschaftlichen Projekte kann der Vorstand eine Geschäftsführung bestellen. Der Vorstand und die Geschäftsführung geben sich eine gemeinsame Geschäftsordnung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Eilbedürftigkeit können Beschlüsse des Vorstands auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht. 6. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts-, und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. §9 Beiträge Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung der Beitragshöhe und der -fälligkeit ist die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. § 10 Beurkundung von Beschlüssen Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von der jeweiligen Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen. §11 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins Für den Beschluss, die Satzung zu ändern oder den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Köln e.V., der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige beziehungsweise mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Köln, den 01.07.2021
Anlage 3 Schutzkonzept Kulturzirkus
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al) -KULTURZIRKU Senat Sick av. Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Vereinsanschrift: Bergisch Gladbacher Str. 1007a, 51069 Köln Bergisch Gladbacher Str. 1007a 1 51069 Köln - Dellbrück info@kulturzirkus.koeln www.kulturzirkus.koeln Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder Amtsgericht Köln VR 20882 + 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 Inhalt Verhaltenskodex ........uuunsssnesesesnennnnnnnsennnnnennnennnnnenennnennnnennnnnenennnnnnnennnennnenenmnennnnnnnnn 3 Maßnahmen .....uueseesesesesennnsnenenennennnnnnenenenennnennannnnnennnennnnnennnnnnnnnnnnnnnennnennsennnnennnsnnnsnssnnnnne 4 Notfallplan bei Beschwerden oder Verdachtsfällen.........uneeeeeeeeenneeen 5 Beschwerdeverfahren ...uusesnenenesenennnenennnnennnnnnennennnnnnnnnennnsnnnnnennennnnnnannnnennnnananen 6 Anhang... "W) Selbstverpflichtungserklärung...usseeneseeeneneenenensnennenennenennnnnennenenennnenennnnenenennaen 7 Anforderungsschreiben Führungszeugnis für ehrenamtliche Mitarbeitende............. 8 Anforderungsschreiben Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeitende............. 9 Netzwerkübersicht ...uessssesnerseenesnnennnnnennnennenennnnnnnnnnnennennnnnnennennnnnnnsnennansnsnnsnsnensensunsenn .10 Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 2 Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE80 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln dr- KULTURZIRK SenalSiek Verhaltenskodex Der Verhaltenskodex dient den Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen als Orientierungs- und Verhaltensrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Er benennt Regelungen, die im Umgang mit den Schutzbefohlenen einzuhalten sind und stets überprüft werden müssen. Respekt, Wertschätzung, Vertrauen und Grenzwahrung sind die Basis unserer täglichen Arbeit mit allen Menschen. Das Kindeswohl steht nach 81 Kindesschutz, SGB VIII im Mittelpunkt und ist „der Maßstab für das Handeln des (...) freigemeinnützigen Trägers.“ Die Angebote sind, trotz Achtung des partizipativen Ansatzes, hierarchisch strukturiert. Dies schafft in gewissem Maße ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Trainer*innen und Teilnehmenden wie auch Vertrauensverhältnisse. Dies bedeutet, dass das Nähe- und Distanzempfinden toleranzlos berücksichtigt, werden müssen. Daraus resultiert ein absolutes Verbot jeglicher Form von sexuellen Kontakten zu den Schutzbefohlenen. Bei der Veröffentlichung von Fotos, Video- oder Tonmaterial) wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht beachtet. Das Erstellen von z.B. Fotos, Video und Tonmaterial geschieht nur nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Kindes/ der/des Jugendliche/n selbst. Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mailadresse) werden nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben. Bei geschlechtsgemischten Angeboten mit Übernachtung, ... e wird ein gemischt geschlechtliches Team eingesetzt. *e werden Jungen und Mädchen in getrennten Schlafräumen untergebracht. Diese Verhaltensregeln sind für alle (z.B. Ehrenamtliche, Hauptberufliche Beschäftigte, etc.) gültig und ausnahmslos einzuhalten Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 3 Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück Amtsgericht Köln VR 20882 » 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln S Maßnahmen Der „Kulturzirkus Schäl Sick e.V.“ verpflichtet sich dazu, alles für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu tun; präventiv wie auch im Verdachtsfal. Um mögliche Risiken (bezogen auf räumliche Gegebenheiten, Kontakte, Zugänglichkeiten, etc.) frühzeitig zu erkennen und zu beheben, hat der Verein eine Risikoanalyse erstellt, welche als immer wieder aktualisierendes Instrument zur Prävention gesehen wird. Die regelmäßige Auseinandersetzung mit möglichen Risiken und die Aktualisierung der Risikoanalyse sollen die Mitarbeitenden und Verantwortlichen für den respektvollen und schützenden Umgang und Auftrag sensibilisieren. Um einen größtmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt umsetzen zu können, werden folgende Maßnahmen verpflichtend: a) Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Jede Person, die Aufgaben im Verein übernimmt, muss dem Vorstand/der Geschäftsführung vor Aufnahme der Tätigkeit/Aufgabe ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Nach 5 Jahren ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Zudem ist jede Person dazu verpflichtet, etwaige Verfahrenseröffnungen oder schon eröffnete Verfahren dem Vorstand/der Geschäftsführung offen zu legen (Selbstauskunftserklärung). b) Jede Person, die Aufgaben im Verein übernimmt, muss vor der Aufnahme der Tätigket dem Vorstand/der Geschäftsführung eine unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung vorlegen. Über die Selbstverpflichtungserklärung ist vor Aufnahme der Tätigkeit mit einer Person aus dem Vorstand oder der Geschäftsführung zu sprechen. c) Die Selbstverpflichtungserklärung soll eine hohe Verbindlichkeit zur Einhaltung des Verhaltenskodex und eine unverzichtbare Sensibilisierung bezüglich des Themas Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung erzielen. d) Um das Thema Kindeswohl und -gefährdung stets im Blick zu behalten, werden für die Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche wie auch für die Mitglieder des Vereinsvorstands regelmäßig Schulungen zu dem Thema angeboten. Die Teilnahme an den Schulungen ist für alle verpflichtend. Durchgeführt werden die Schulungen von fachlich qualifizierten Personen. e) Im Falle eines Verdachtes der Kindeswohlgefährdung (gemäß 88 SGB VIII), werden sofort der Vorstand und die Geschäftsführung benachrichtigt. Der Vorstand und die Geschäftsführung nehmen unverzüglich Kontakt zu einer Beratungsstelle auf. f)} Es wird eine Vertrauensperson benannt, die als Ansprechpartner*in für die Kinder/Jugendlichen wie auch Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen zur Verfügung steht. Die Vertrauensperson ist nicht alleine für die Fallbearbeitung zuständig und nimmt in Verdachtsfällen sofort Kontakt zum Vorstand auf und bezieht eine Beratungsstelle in den Verdachtsfall mit ein. Den Kindern/ Jugendlichen, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen wird mitgeteilt, wer als Veertrauensperson für sie da ist. Die Kontaktdaten der Vertrauensperson werden offen einsehbar in den Angebotsbereichen und auf den Seiten im Internet veröffentlicht. Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 4 Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück ‚Amtsgericht Köln VR 20882 + 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln Notfallplan bei Beschwerden oder Verdachtsfällen Besteht der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, so ist unverzüglich der/die Vorsitzende wie auch die die Geschäftsführung des Vereins zu informieren. Als nächster Schritt wird aus diesem Kreis so schnell wie möglich eine Beratungsstelle kontaktiert und der Verdachtsfall geschildert. Weitere Schritte werden mit einer Kinderschutz-Fachkraft (gemäß der 88 8a, (b SGB VIII und 84 KKG) beraten und eingeleitet. Die Einbeziehung der Personen-berechtigten findet nur statt, wenn der Schutz des Kindes/ Jugendlichen hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Der Schutz des Opfers hat stets höchste Priorität. Die beschuldigte Person wird (sofern sie aus dem Kreis des Vereins kommt) sehr zeitnah angehört; wenn die Anhörung nicht die Aufklärung des Sachverhaltes beeinträchtigt oder verhindert. Eine Suspendierung von der Arbeit wie auch ein Kontakt- und oder Hausverbot sind auszusprechen, wenn eine weitere Gefährdung Schutzbefohlener möglich ist. Von Beginn an ist der Verlauf (Fall-Lage, Kommunikation, Kontaktaufnahme, etc.) schriftlich zu dokumentieren. Die Unterlagen sind so aufzubewahren, dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind. Vorgehen: e Information über eine(n) vermuteten Verdachtsfall / Grenzverletzung / Übergriff + Sofortige Weitergabe der Information an den Vorstand oder an die Geschäftsführung des Vereins Einschätzung der Gefährdung durch eine Kinderschutz-Fachkraft Absprache und ggf. Einleitung weiterer Schutzmaßnahmen Klärung bezüglich Information an das Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln Absprachen treffen über weiteres Vorgehen Umgang mit der beschuldigten Person (wenn sie zu dem Kreis des Vereins zählt) klären o ggf. Freistellung, Hausverbot e Personenberechtigte informieren (wenn das Kindeswohl hierdurch nicht gefährdet ist/wird) e \Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber nicht informationsberechtigten Personen e bei begründetem Verdacht Mitteilung an das Bezirksjugendamt e Unterstützung und Hilfe für Mitarbeitende und Ehrenamtlich bei der Aufarbeitung der Geschehnisse e Absprachen treffen bezüglich einer eventuellen öffentlichen Mitteilung e Angebot von Feedbackgesprächen, um den Fall und seine Auswirkungen aufzuarbeiten Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 5 Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln erurungus Beschwerdeverfahren Anliegen von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden werden in unserem Verein ernst genommen und es wird genügend Zeit eingeräumt um Probleme, Sorgen und Nöte zu besprechen und zu beheben. Bei Problemen und in Notlagen steht unsere Vertrauensperson als Ansprechpartner*in zur Verfügung. Die mitgeteilten Inhalte werden von den Verantwortlichen im Verein vertraulich behandelt. Dies bedeutet nicht, dass die Vertrauensperson über die erhaltenen Informationen schweigt. Natürlich kann auch jede andere Person aus dem Verein Ansprechpartner*in sein. Vertrauensperson bei Problemen und in Notlagen: e Name Yvonne Oerder und / oder Sven Nitsch °e Telefonnummer 0221 47189251 «. E-Mail vonne.oerder@kulturzirkus.koeln sven.nitsch@kulturzirkus.koeln Weitere Kontaktdaten sind auch in der Netzwerkübersicht zu finden. Ein aufgestellter „Feedback-Briefkasten“ ermöglicht zudem eine barrierefreie Form des Feedbacks und der Mitteilung Problemlagen. Beschwerden sind immer ernst zu nehmen und dürfen nicht dazu führen, dass Hilfe- suchende Nachteilen ausgesetzt sind. Was wenn eine Beschwerde eingeht: e Wird eine Beschwerde mündlich geäußert, ist die Beschwerde wertschätzend aufzunehmen und schriftlich festzuhalten. « Die Vertrauensperson wird über die Beschwerde in Kenntnis gesetzt. *e Gegebenenfalls werden die Erziehung- oder Sorgeberechtigten über die Beschwerde informiert (über diesen Schritt werden die Kinder/Jugendlichen informiert). e Um die Problemlage zu verbessern, wird mit den betroffenen Personen eine Lösung des Problems besprochen bzw. erarbeitet. e Wird eine Beschwerde schriftlich geäußert (nicht anonym), so wird ein zeitnaher Gesprächstermin angeboten. + Im Falle einer anonymen Beschwerde, wird sich der Vorstand des Vereins mit dem Anliegen befassen und diesem nachgehen. « Erfolgt eine Beschwerde, welche auf eine eventuelle Kindeswohlgefährdung hinweist, so ist das im Notfallplan benannte Vorgehen zu befolgen Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 6 Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE80 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln d7- KULTURZIR Schal Sick Anhang Selbstverpflichtungserklärung Hiermit verpflichte ich (Vor- und Nachnahme) mich dazu, jederzeit einen grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen wie jungen Erwachsenen zu wahren, mich mit den Inhalten dieser Selbstverpflichtungserklärung auseinanderzusetzen und an den verpflichtenden Fortbildungen zum Thema Kinderrechte / Kinderschutz teilzunehmen. 1) Ich reflektiere mein Handeln, um die entsprechende Handlungssicherheit zu 2 3 — — erwerben und zu erhalten. Ich spreche Konflikte und Auffälligkeiten offen und sehr zeitnah bei dem Vorstand oder der Geschäftsführung an. Ich pflege mit den anvertrauten schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen eine grenzachtende Kommunikation mit Klarheit, Respekt und Wert-schätzung. Ich diskriminiere niemanden wegen Äußerlichkeiten, Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion etc. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie der anderen Mitarbeitenden. Und nutze das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wie auch meine Machtposition nicht, um den Schutzbefohlenen Schaden zuzufügen. Ich werde ich auffällige Verhaltensweisen, die ich in Bezug auf Mitarbeitende, Kinder und Jugendliche wahrnehme, der Vertrauensperson, dem Vorstand oder der Geschäftsführung sehr zeitnah mitteilen. Dies ist weder illoyal noch unkollegial. Mir ist bewusst, dass jeglicher Verstoß (d.h. jedes grenzüberschreitende Verhalten) disziplinarische und ggf. strafrechtliche Folgen für mich haben wird. Gegen mich ist kein Verfahren wegen einer Straftat nach den 88 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 des Strafgesetzbuches anhängig. Ich verpflichte mich hiermit, den Vereinsvorstand sofort zu informieren, wenn ein Verfahren wegen Verstoßes nach den o. g. Paragraphen gegen mich eröffnet werden sollte. Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Nachname) Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a 7 Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln 3 Ay-kurrurzireus Senat sick eV. Anforderungsschreiben Führungszeugnis für ehrenamtliche Mitarbeitende Frau / Herr wohnhaft in ist für den Kulturzirkus Schäl Sick e.V. U ehrenamtlich tätig oder: Mi wird ab dem eine ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen und benötigt dafür ein erweitertes Führungszeugnis gem. $ 30a Abs. 2b BZRG. Aufgrund der ehrenamtlichen Mitarbeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Köln, den Stempel / Unterschrift Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 10072 8 Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück Amtsgericht Köln VR 20882 + 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln dr- KULTURZIRKUS Schal Sick eV, Anforderungsschreiben Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeitende ku RZIRKUS Bestätigung Kulturzirkus Schäl Sick e.V. Bergisch Gladbacher Str. 1007a zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung 51069 Köln eines erweiterten Führungszeugnisses gem. 8 30a Abs. 2 BZRG. _ info@kulturzirkus.koeln Hiermit wird bestätigt, dass die o. g. Einrichtung entsprechend 8 72a SGB VIll die persönliche Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen anhand eines erweiterten Führungszeugnisses gem. $ 30a Abs. 1Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Frau / Herr geboren am: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach $ 30a BZRG zum Zwecke der Beschäftigung hier vorzulegen. Wir bitten um umgehende Übermittlung an den Antragsteller, da eine Beschäftigung erst nach erfolgter Überprüfung möglich ist. Köln, den Stempel / Unterschrift Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 10072 9 Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE80 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln UJaoysmyurzunzıny mmm Uaoy'snyjzinny@oju! PNIAIIBA - UIOX 6IOTS 2007 '15 Jaypegpe]g ypsıduag 8T OrL6 Er6h 98T0 90BE 0830 :NVäl '92 uuog uloy JueqsyjoA 15O-UJOY JWeZUEU1g ERBT/OILS/BTZ * 788OZ BAUEN ypnadsywy J2PJ30 auuonA YUeyy [alUeg ‘[eygualı] Sylıs :apuEIsJoA yunp vayanuaa wpsıulayssıya34 uJoy y1dodepedsnyJiz pun Inyiny Iny ulasaa "A'a YOIS JeyaS smyalzunyıny ap'yoneugssiw-ugjajejayIyOBunjesag 08 SSG ZZ - 0080 | yaneıgssıyy JE]jENXaS UOJS[2JFJIIH SS0 9E 88 / 2910 ap-Buupuaßnl-saujsoy mm ap Buupuaßnf-ssursoyYallelsb v2 25 18 / 1220 Bunpusßnf J8uloy c9r LE-LZZ I LZZO 19P LE-LZZ / 1220 sp.Jewunyusßoßsawunummm ap’ UJBOY-IPeISWoJongpusßn! 097 LE-LZZ / L220 uj9y oıngpusßnr pun -ı8puıy ILLSIL Jowwny ueßoß yewunNn ap’UIBOy-Pungzinyossepunmmm ap’UJEOY-PungzinyosJepuN®wunyuazzinyossapuig 07111911220 UY WNANUSZ-ZINYUISIOPUNM usßunr pun uaeyopeywN ue yoneugssıyy uajlenxas uaßaß SISJSSUONEULOFU] PUN -PIEJUOY ap-sonıquez'mmm Sp1EnIquezVou g9 02 LE / 1220 "N'9 JONIQHEZ GLS 06 - 122 / L2ZO ul9y Jeywepusßnfsyuzog (eje4usz) uloy aıwey 0-122 / LZZO pun pusßnf ‘Jopuıy In) Ju SysqaMm le (1220 ul) uoyajoL uonnysuj AYIISIIAqNYIOMZION 1ST68LLr LZZO 1SZ68L2r 1zzO :eWwLWUInuugjS[OL U[SOY’SMYAZAINYNYWUYISNUUSAS UJ9OY'SNY.IZINNNYO.OP.IIO 3UUON eN-3 YISYN uaAS 49PA90 BUUOAA "OWEN as mus ee :uoßeljoN ul pun uswalgoJg !oq uosJsdsusneupoA
Anlage 2 päd. Konzept Kulturzirkus
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dr KULTURZIRKUS Senat Sick ev Pädagogisches Konzept Kulturzirkus Schäl Sick e.V. Inhalt Pädagogisches Konzept Kulturzirkus Schäl Sick @.V..ueeeeeeeeeseeseennnneenennnnnnsennnnnennenennnennnnnnennenannnnnennnnenaenen 1 Der Träger Unser Leitbild ....ueseseeuesennsneneensnnennnnnunnnnnnnnenennnnnnnnnnnnennennnennnnnnennnnnnnnnnnnennnnnnnnnnsnnnenennenenenernnunsennnnen 1 Unser pädagogischer und methodischer Ansatz ........u.uuueesessesesneseenennnnesnnsnnnennesennenennesneennannenesnennenn 2 Unser Menschenbild .....uuusussneesennsnnunnenannenennnnnnnnnenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenenannnnnnenernnannnnnnnnnnnnsnnn 2 Grundaussageund Ziele. u:::u nenn 2 Rolle der Anleitenden Sicherheit und Schutz .... Angebotsübergreifendes Schutzkonzept:....::..::s.100:02.402u08220r0000020000n000800800 00000080 RR 0ER RR ErETREERR 2 Qualitätssicherung.......unnennnnnenenenunnennnnnnnnnnnnnenenennnnennnnnennennnnnnnnnennnnennnsnnnsnnnnennnnenennennnennsnenennen 3 Eihanzienung nennen eTRTTwTERT 3 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.....uuesssnesnernennenennennennnnnennennnnennennennnnnnnensennnnnenensenannnnnnnnen 3 Der Träger Der Verein Kulturzirkus Schäl Sick e.V. wurde am 01.07.2021 mit dem Ziel gegründet die Jugendhilfe sowie die Kunst und Kultur zu fördern, indem wir Zirkusarbeit leisten und Kunst- und Kulturprojekte umsetzen oder beheimaten. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig. Die vorläufige Gemeinnützigkeit wurde am 24.09.2021 vom Finanzamt Köln-Ost beschieden. Die Eintragung beim Amtsgericht Köln erfolgte unter der Nummer: 20882. Die Mitglieder des Vorstands sind personell und mit ihren fachlichen Kompetenzen vielfältig aufge- stellt. Er ist besetzt durch Personen mit nachweislicher Sozial-, Zirkus- und Allgemeinpädagogischer oder ökonomischer Kompetenz vertreten. Der Vorstand wird für zwei Jahre von der Mitgliederver- sammlung gewählt und besteht aktuell aus fünf Vereinsmitgliedern, die zu dritt den geschäftsführen- den Vorstand bilden. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder. Der Kulturzirkus Schäl Sick e.V. bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und orientiert sich an den Vorgaben des SGB VIll. Unser Leitbild Die Angebote des Kulturzirkus Schäl Sick e.V. sind Orte für Kinder- und Jugendförderung im rechtsrhei- nischen Köln und bieten Zugang für alle interessierten Kinder und Jugendliche, sowie Erwachsenen; völlig unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion. Unsere Angebote verstehen sich als koope- rative Interaktion auch und gerade als ein Gegenpol zu wettbewerbsorientierten Angeboten. Bei un- seren Angeboten soll es nur Gewinner*innen und keine Verlierer*innen geben. Wir vertreten Werte wie Gleichberechtigung, Teilhabe, Partizipation, Weltoffenheit und Toleranz. Wir sehen jeden Menschen in seiner Ganzheitlichkeit und versucht seinen unterschiedlichen Bedürfnissen Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007a Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück ‚Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE8O 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln n-kurrurzirkus Senat Sick ev. gerecht zu werden. Jede Person, die Teil des Kulturzirkus sein möchte oder bereits Teil davon ist, be- gegnen wir auf Augenhöhe und versuchen Hierarchien durch anleitendes, begleitendes, unterstützen- des und vorbereitendes Handeln aufzulösen. Alle Angebote, sofern es keine räumliche Einschränkung gibt, sind inklusiv ausgerichtet und offen für jeden besonderen Bedarf und jedes Handicap. Darüber hinaus sind einzelne Angebote gezielt thera- peutisch-pädagogisch konzipiert. Integration und Prävention werden täglich von allen Mitarbeitenden und Teilnehmenden gleichermaßen im gemeinsamen Miteinander gelebt und gefördert. Wir befürworten einen offenen Umgang mit bewegungsorientierten & pädagogischen Konzepten ins- besondere in den Bereichen angrenzender Künste wie z.B. Theater, Bewegung, Artistik, Musik und Tanz. Unser pädagogischer und methodischer Ansatz Unser Menschenbild Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Chancen. Wir sehen jeden unabhängig vom Alter in seiner Ganzheitlichkeit und versuchen seinen unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Je- der hat das Recht, ernst genommen, nach seiner Meinung und seinem Einverständnis gefragt zu wer- den. Das gilt unabhängig vom Alter. Wir sind davon überzeugt, je mehr Mitbestimmung Kinder und Jugendliche erleben, desto besser können Sie Ihre eigenen Potenziale in und für die Gesellschaft ent- falten. Kinder und Jugendliche haben ein Recht aber auch die Verantwortung ihre Umwelt mitzuge- stalten. Grundaussage und Ziele Die Methodik in allen Inhalten und in allen Angeboten orientiert sich an einem explorierenden Ansatz. Den Teilnehmenden werden Angebote, Impulse und Reize angeboten. Je nach Interesse, Vorliebe, Ab- neigung, Vorkenntnissen, Talenten und Stärken nimmt jedes Kind/jede*r Jugendliche*r unterschiedli- che Inhalte und Ziele auf und vertieft diese entsprechend aus eigenem innerem Antrieb (Förderung und Beachtung der intrinsischen Motivation). Grundlagen der Methodik bleiben dabei immer das Er- reichen des gesteckten (z.B. artistischen/musischen/kulturellen) Ziels, die Wahrung der physischen und psychischen Gesundheit sowie die Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten und Ressour- cen und des aktuellen Lernstandes. Rolle der Anleitenden Wir sehen die Rolle der anleitenden Personen darin, klare Regeln, Werte und Normen zu vermitteln. Das schafft den Freiraum für die Teilnehmer, ihre eigenen Erfahrungen zu machen. Die Anleitenden setzen Impulse und verzichten gänzlich auf Vorwürfe und Bestrafungen. Sie unterstützen dabei kon- struktiv mit Konflikten umzugehen. Sicherheit und Schutz Das Sicherheits- und Schutzkonzept wie auch die Qualitätsanforderungen werden in regelmäßigen In- tervallen, mindestens jährlich, evaluiert. Angebotsübergreifendes Schutzkonzept Das Schutzkonzept (inklusive des Verhaltenskodex und Beschwerdeverfahren) wurde mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam erarbeitet und wird fortwährend gemeinsam evaluiert und Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 10072 Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Delbrück Amtsgericht Köln VR 20882 » 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE80 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln ÖKULTURZIRKUS Schal Sick e\. weiterentwickelt. Zum Schutz der Mitarbeitenden als auch der Kinder und Jugendlichen, ist das Kurs- programm so organisiert, dass ein Vier-Augen Prinzip dahingehend gewährleistet ist, dass wenn einmal nicht zwei Anleitenden in einem Kursraum sein können, sich weitere Anleitende in Nebenräumen be- finden. Genauere Regelungen, wie z.B. Intervalle, um gegenseitig in den anderen Raum zu schauen, sind im Schutzkonzept präzisiert. Zudem sind dem Vereinsvorstand von allen Trainer*innen, Betreuungspersonen , die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sowie den Vorstandsmitgliedern selbst erweiterte Führungszeugnisse vorzule- gen. Qualitätssicherung Das Team anleitender Trainer*innen, Betreuer*innen und Pädagog*innen besteht sowohl aus festan- gestellten sowie freien Anleitenden. Die Eignung wurde gemäß 72 SGB VIll geprüft und eine langfristige Zusammenarbeit wird angestrebt. Die Anleitenden werden, abgestimmt auf die pädagogischen und Inhaltlichen Anforderungen geprüft und ausgewählt oder falls notwendig angemessen geschult. Zum Teil sind die Trainer*innen ehemalige Teilnehmende, die mit zunehmendem Alter aus dem Angebot herausgewachsen sind und mit unserer Unterstützung zum Trainer ausgebildet wurden. Die Ausbil- dung wird dabei, den Anforderungen gemäß sowohl durch externe, qualifizierte Anbieter als auch in- tern vorgenommen und zertifiziert. Der Mindeststandard bei allen zirkuspädagogischen Angeboten sind die Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik e.V. Wir regen regelmäßig zu Weiterbildungen an und unterstützen unsere (freien und festen) Mitarbeiter aktiv dabei. Finanzierung Für die Finanzierung der Aktivitäten des Vereins sind folgende Einnahmequellen vorgesehen. ® Kursgebühren ®e Einnahmen aus Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieb e Projektfinanzierung e Förderung e Spenden und Fördermitgliedschaften Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Eine starke Vernetzung mit Schulen und weiteren sozialräumlichen Institutionen im rechtsrheinischen Köln wird vorangetrieben und als sinnvoll und notwendig betrachtet. Der Kulturzirkus Schäl Sick e.V. strebt zudem die Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband an. Gemeinsam mit anderen Institutionen gehört der Verein der Landesarbeitsgemeinschaft Zirkuspäda- gogik NRW. Die Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft ist beabsichtigt. Zudem bestehen bereits gute Verbindungen zu den katholischen und evangelischen Kirchengemeinden in Dellbrück, Holweide und Kalk/Humboldt. Sowie zu diversen Grund-, Gesamt- und Förderschulen im rechtsrheini- schen Köln. Der Vorstand März 2022 Kulturzirkus Schäl Sick e.V., Verein für Kultur und Zirkuspädagogik Köln rechtsrheinisch Bergisch Gladbacher Str. 1007 Vertreten durch Vorstände: Silke Lilienthal, Daniel Mark, Yvonne Oerder 51069 Köln - Dellbrück Amtsgericht Köln VR 20882 « 218/5760/1843 Finanzamt Köln-Ost info@kulturzirkus.koeln Volksbank Köln Bonn eG. IBAN: DE80 3806 0186 4943 9740 18 www.kulturzirkus.koeln
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3193/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.10.2022
- Erstellt
- 28.09.2022 12:06