3719/2021
Baumfällungen Schulbauprojekt Venloer Wall 13b – Informationen zu den Interimsstandorten Venloer Wall und Kreutzerstraße
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3719/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Baumfällungen Schulbauprojekt Venloer Wall 13b – Informationen zu den Interimsstandorten Venloer Wall und Kreutzerstraße In der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) am 2. September wurde die Verwaltung gebeten Stellung zu den geplanten Baumfällungen am Venloer Wall und der Kreutzerstraße zu nehmen. Die Verwaltung bedankt sich bei den Bezirksvertreter*innen für den konstruktiven Dialog. Zur Historie Für sechs dringend sanierungsbedürftige Schulen an fünf Standorten in der Innenstadt sollen an zwei neuen Interimsstandorten, an der Kreutzerstraße 11 und am Venloer Wall 13b, Ausweichquartiere geschaffen werden. Diese werden zunächst von zwei der Innenstadtschulen vorübergehend genutzt, damit deren Schulgebäude saniert oder neugebaut werden können. Anschließend stehen die Inte- rimsbauten für die nächsten beiden Schulen zur Verfügung, um auch dort die notwendigen Schulpro- jekte umzusetzen. Nach Abwägung und Prüfung aller Voraussetzungen wurde die Verwaltung mit Planungs- und Bau- beschluss des Rates vom 10. September 2020 (Vorlagen-Nummer: 1121/2020) mit der Errichtung an den Standorten Venloer Wall und Kreutzerstraße beauftragt. Die Standorte erfüllen alle Rahmenbe- dingungen für eine 3-zügigen Grundschule. Baumfällungen Venloer Wall An dem Standort Venloer Wall müssen auf Grund der Errichtung, der Arbeiten auf der Baustelle und aus Sicherheitsgründen voraussichtlich 17 Bäume und 8 Sträucher gefällt werden. Baumfällungen Kreutzerstraße Am Standort 1 Kreutzerstraße (Parkplatz) finden keine Baumfällungen statt. Am Standort 2 (Bouleplatz) befinden sich entlang der Kreutzerstraße drei Bäume die auf Grund der Bautätigkeit allein durch einen Rückschnitt leider nicht zu halten sind. Bei drei weiteren Bäumen wird geprüft, ob ein Rückschnitt ausreichend ist. Wenn das Gebäude auf dem Grundstück abgesteckt und eingemessen ist, kann hierzu eine abschließende fachkundige Aussage getroffen werden. Baumumpflanzungen Das Umpflanzen von großen vitalen Bäumen ist grundsätzlich möglich, für diese Baumaßnahme aber nicht mehr leistbar. Hier hätte es eines Vorlaufs von 5 bis 6 Jahren mit einer entsprechenden Vorbe- 2 reitung der Bäume im Wurzel- und Kronenbereich bedurft (Verschulung durch fachgerechte Rück- schnitte und Zulassen von Wachstumsphasen zur Entwicklung von Feinwurzeln et cetera). Erhaltbare vitale Bäume durch Umplanung und Schutzmaßnahmen Die Planung der Interimsschule schöpft die zur Verfügung gestellte Fläche effizient aus. Durch die vorliegende Planung wird es ermöglicht, eine den Anforderungen entsprechende Schule zu errichten. Wo notwendig werden Schutzmaßnahmen erfolgen. Weitere Kompensationsmöglichkeiten: Gründächer/Photovoltaik/“Insektenhotels“ Die bereits geplanten Gründächer mit extensiver Begrünung können mit zusätzlichen Strukturen wie Totholzhaufen und Lavakrotzenhaufen als lebensraumfördernde Maßnahmen für Insekten, Fleder- mäuse und Vögel ausgestattet werden. Zusätzlich könnten auch flache Sammelgefäße für Regen- wasser als Tränken für die oben genannten Tiere eingebaut werden. Photovoltaikanlagen sind hier nicht vorgesehen, da diese auf Grund der kurzen Standzeit nicht rentabel sind. Fassadenbegrünung Es werden nach Möglichkeit Flächen für eine Begrünung geprüft und nach Eignung umgesetzt. Prüfung überflüssiger Parkplätze Im weiteren Projektlauf wird geprüft, ob auf einige Außenparkplätze verzichtet werden kann und durch Ablösung oder standortnahe Parkmöglichkeiten hier zusätzliche Grünflächen geschaffen werden kön- nen. Dies kann jedoch erst nach Verabschiedung einer neuen Stellplatzsatzung geschehen. Renaturierung Venloer Wall 13b Nach Abschluss der Interimsmaßnahme bietet die Verwaltung an, eine professionell begleitete Bürger*innenbeteiligung für die Renaturierung des Grundstücks durchzuführen, die über die Beteili- gung der Bezirksvertretung hinaus geht. Ökologische Baubegleitung / Baumsachverständige Die Baumaßnahme wird in enger Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflachen und dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt erfolgen. Die Verwaltung geht davon aus, mit den beschriebenen Maßnahmen einen annehmbaren Konsens zwischen notwendigem Schulbau und Klimaschutz erzielen zu können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3719/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.10.2021
- Erstellt
- 21.10.2021 13:03