AN/0165/2020
Pauschalen zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung auskömmlich gestalten – Erstattungszeitraum ausweiten
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Anlage Vorabauszug Rat 06.02.2020
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 56. Sitzung des Rates vom 06.02.2020 öffentlich 3.1.2 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Pauschalen zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung auskömmlich gestalten – Erstattungszeit- raum ausweiten" AN/0165/2020 Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe GUT AN/0221/2020 Beschluss: Der Antrag und der Änderungsantrag werden in den Ausschuss Soziales und Senio- ren als zuständigen Fachausschuss verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.01.2020 AN/0165/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.02.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 Pauschalen zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung auskömmlich gestalten – Erstattungszeitraum ausweiten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sit- zung des Rates am 06.02.2020 aufzunehmen. Der Rat der beschließt folgende Resolu tion: Der Druck auf die Kommunen in Nordrhein -Westfalen im Bereich der Aufnahme, Unterbri n- gung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen ist auch nach 2015 weiterhin hoch und als angespannt zu betrachten. Dies betrifft sowohl den Bereich der u nzureichen- den finanziellen Erstattungsregeln des Landes NRW, als auch Fragen zur Flüchtlingszuwe i- sung. Im Dezember 2015 hatten die damals regierungstragenden Fraktionen mit den kommunalen Spitzenverbänden die weitere Vorgehensweise zur Schaffung einer aus kömmlichen Finanzie- rung der Flüchtlingsunterbringung vereinbart. Bestandteil dieser Vereinbarung war die Erh e- bung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung und Ve r- sorgung von Geflüchteten. Die Ergebnisse der Erhebung sollten Grundlage der monats- und personenscharfen Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ab dem Jahr 2018 werden. Im September 2018 hatte Professor Dr. Lenk gegenüber dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie den kommuna len Spitzenverbänden die Ergebnisse seines „Gutachtens zur Evaluierung der Kostenpauschale nach dem Flüchtling s- aufnahmegesetz auf der Grundlage eines Pauschalerstattungssytems“ vorgestellt. Ebenfalls wurde der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erstellte „Gesamtbericht zur Istkostener- hebung FlüAG im Jahr 2017“ vorgestellt. - 2 - Er gelang zu einem durchschnittlichen bereinigten Nettoaufwand von ca. 12.900 Euro je Leis- tungsempfänger und Jahr. Bei kreisangehörigen Gemeinden liege der Aufwand bei rund 11.000 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Und bei kreisfreien Städten bei 15.900 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Derzeit erhalten die Kommunen nach dem FlüAG 10.400 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von 2.500 Euro je Lei s- tungsempfänger und Jahr. Die Ergebnisse der Erhebung durch Prof. Dr. Lenk belegen den dringenden Handlungsbedarf. Gleichwohl ist von Seiten des Landes seitdem kein Gesetzgebungsverfahren in die Wege g e- leitet worden. Die Kommunen und die kommunalen Spitzenv erbände haben in der Verga n- genheit stets mehr als deutlich gemacht, dass die Refinanzierung der Geduldeten den Ko m- munen massive Probleme bereitet und dies nicht mehr klaglos hingenommen werden kann. Das liegt schlichtweg an steigenden Fallzahlen. Es ist fü r Kommunen nicht länger hinnehm- bar, dass diese drei Monate nach dem rechtskräftigen Bescheid des Bundesamtes für Migr a- tion und Flüchtlinge mit der Finanzierung alleine gelassen werden, obwohl Abschiebehi n- dernisse von den Kommunen nicht beeinflusst werden k önnen. Dementsprechend muss die derzeitige Befristung der Zahlungen entfallen und die Finanzierung erfolgen, solange gedu l- dete Personen noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Auch die Öffnung der Verwendungsmöglichkeiten d er in 2019 weitergeleiteten Integration s- pauschale des Bundes auch für Aufwendungen für die Versorgung von Geduldeten ändert an dieser Forderung nichts, da die Mittel der In tegrationspauschale für die enorme Herausfo r- derung der Daueraufgabe der Integration dringend benötigt werden. Die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten muss über das FlüAG separat auskömmlich finanziert we r- den, um die Integrationspauschale nicht zu gefährden. Der Rat der Stadt Köln fordert deshalb die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, 1. ihr Versprechen einzuhalten und die vom Bund an die Länder für die Integration von geflüchteten Menschen vorgesehenen Mittel (Integrationspauschale bzw. nunmehr „Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke“) in voller Höhe für die Jahre 2020 und 2021 an die Kommunen weiterzuleiten, 2. die Pauschalen nach dem FlüAG auf den im „Lenk -Gutachten“ ermittelten Ist-Kosten- Stand anzuheben, 3. die Dauer des Erstattungszeitraums für Geduldete von derzeit 3 Monaten nach a b- lehnendem Asylbescheid auszuweiten, solange diese Personen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0165/2020
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 06.02.2020
- Erstellt
- 27.01.2020 09:52