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3916/2016

Geltungszeit Ladezone Landmannstraße 21 - 25

Mitteilung BV 13.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2017, TOP 12.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

991 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/11 
Vorlagen-Nummer 
 3916/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 
 
 Geltungszeit Ladezone Landmannstraße 21 - 25 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat zu TOP 8.3 am 09.11.2015 den Beschluss „die Nutzungszeiten 
der Ladezonen in der Landmannstraße 21 – 25 in Neuehrenfeld Samstags auf die Zeit von 07:00 – 
10:00 zu begrenzen“ gefasst und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Ladezone in Höhe Landmannstraße 21-25 ist an Samstagen auch nach 10 Uhr zwecks Abwick-
lung des Be- und Entladens notwendig. Die Entfernung bis zur nächsten Ladezone in Höhe Land-
mannstraße 2-4 beträgt ca. 150 m. 
Zwecks Vermeidung von Behinderungen des fließenden Verkehrs durch Lieferfahrzeuge, schlägt die 
Verwaltung vor, die vorhandene zeitliche Regelung der Ladezone an Samstagen von 7: 00 bis 15:00 
Uhr auf 7:00 bis 13.00 Uhr zu begrenzen.

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3916/2016
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27