3916/2016
Geltungszeit Ladezone Landmannstraße 21 - 25
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Mitteilung BV
991 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/11 Vorlagen-Nummer 3916/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 Geltungszeit Ladezone Landmannstraße 21 - 25 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat zu TOP 8.3 am 09.11.2015 den Beschluss „die Nutzungszeiten der Ladezonen in der Landmannstraße 21 – 25 in Neuehrenfeld Samstags auf die Zeit von 07:00 – 10:00 zu begrenzen“ gefasst und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Stellungnahme der Verwaltung: Die Ladezone in Höhe Landmannstraße 21-25 ist an Samstagen auch nach 10 Uhr zwecks Abwick- lung des Be- und Entladens notwendig. Die Entfernung bis zur nächsten Ladezone in Höhe Land- mannstraße 2-4 beträgt ca. 150 m. Zwecks Vermeidung von Behinderungen des fließenden Verkehrs durch Lieferfahrzeuge, schlägt die Verwaltung vor, die vorhandene zeitliche Regelung der Ladezone an Samstagen von 7: 00 bis 15:00 Uhr auf 7:00 bis 13.00 Uhr zu begrenzen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3916/2016
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27