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Geltungszeit Ladezone Landmannstraße 21 - 25

Mitteilung BV 3916/2016 vom 13.02.2017

Stand: Am 20.03.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/11 Vorlagen-Nummer 3916/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 Geltungszeit Ladezone Landmannstraße 21 - 25 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat zu TOP 8.3 am 09.11.2015 den Beschluss „die Nutzungszeiten der Ladezonen in der Landmannstraße 21 – 25 in Neuehrenfeld Samstags auf die Zeit von 07:00 – 10:00 zu begrenzen“ gefasst und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Stellungnahme der Verwaltung: Die Ladezone in Höhe Landmannstraße 21-25 ist an Samstagen auch nach 10 Uhr zwecks Abwick- lung des Be- und Entladens notwendig. Die Entfernung bis zur nächsten Ladezone in Höhe Land- mannstraße 2-4 beträgt ca. 150 m. Zwecks Vermeidung von Behinderungen des fließenden Verkehrs durch Lieferfahrzeuge, schlägt die Verwaltung vor, die vorhandene zeitliche Regelung der Ladezone an Samstagen von 7: 00 bis 15:00 Uhr auf 7:00 bis 13.00 Uhr zu begrenzen.

Beratungsverlauf

  1. 20.03.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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