A-N/0014/2023
Kauf des sog. "Zimmermannschen Wäldchens"
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Originalantrag
2583 Zeichen
A-N/0014/2023 BÜ#Oli_fS 90 OIEGRU#E# Fraktion in der Bezirksvertretung Nord CDU-Fraktion in der SV-Nord Münster, den 26.07.2023 Anregung an den Rat gern. § 37 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW: Kauf des sog. ,,Zimmermannschen Wäldchens" Antrag Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge folgende Anregung beschließen: Es wird gern. § 37 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW angeregt, dass die Stadt Münster den auf dem Grundstück des Bebauungsplanes 406 (Flur 94, Flurstück 590) gelegenen Wald im. Dreieck von Grevener Straße/Am Burloh in Kinderhaus (sog. ,,Zirnmermansches Wäldchen") käuflich erwirbt. Begründung: Pas auf dem o.g. Flurstück gelegene sog. ,,Zimmermannsche Wäldchen" wurde Ende der 90'er Jahre per Bebauungsplanbeschluss als „Wald" ausgewiesen, um die Fläche vor einer massiven Bebauung durch einen Investor zu schützen. Nach dem Erwerb dieser Flurstücke durch die Gebrüder Stroetmann bestehen aktuell wiederum Bestrebungen, auf diesem Gelände Baumaßnahmen in größerem Umfang 'durchzuführen und damit den vorhandenen Baumbestand zu gefährden. In der Begründung zum Bebauungsplanbeschluss aus dem Jahre 1995 findet sich dieser prägnante . Satz: "Der vorhandene Baumbestand erfüllt neben· seiner ästhetischen und stadtgestalterischen Funktion sowie kleinklimatisch positiven Auswirkungen zudem die Funktion eines Sicht- und ·Immissionsschutzes für die unmittelbar angrenzenden Wohnbereiche bzw.· Wohngärten em Eli Marcus-Weg sowie an der Straße Am Nubbenberg gegenuber den Hauptverkehrsstraßen." Dem ist nichts hinzuzufügen. Um das (klein-)klimatisch wertvolle Gelände mit seinem noch vorhandenen alten Baumstand endgültig vor einer Bebauung oder anderweitigen negativen eingriffen zu sichern sowie eine ökologisch sinnvolle Aufwertung des durch den Eigentümer vernachlässigten Waldes zu ermöglichen, ist ein Erwerb durch die Stadt Münster unumgänglich. Das 1 Gelände des ehemaligen Zimmermannschen Wäldchens sollte auch für nachkommende Generationen nachhaltig als Wald geschützt und erhalten werden. Anzustreben ist eine zukünftige Nutzung für ökologische Projekte in der Jugendarbeit in Kooperation mit den in Münster tätigen Naturschutzverbänden wie NaBu oder BUND. Mit dieser Anregung macht die Bezirksvertretung Münster-Nord von ihrem in § 37 Abs. 5 Gemeinde ordnung des Landes NRW eingeräumten Recht Gebrauch, ,,zu allen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anregungen zu machen." Kolbert Borker Bloch Görlich Benadio Sölling .Hilbig Lamken Geißdörfer Kiewit lgelbrink Safi Stienemann Sauerwald Tebbe Weßeling 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Grevener Straße
- Am Burloh
- Am Nubbenberg
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0014/2023
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 02.08.2023
- Erstellt
- 02.08.2023 13:58