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A-N/0014/2023

Kauf des sog. "Zimmermannschen Wäldchens"

Antrag an die BV Nord 02.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 22.08.2023, TOP 6.2

Originalantrag

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Originalantrag

2583 Zeichen

A-N/0014/2023 
BÜ#Oli_fS 90 
OIEGRU#E# 
Fraktion in der 
Bezirksvertretung Nord 
CDU-Fraktion in der SV-Nord 
Münster, den 26.07.2023 
Anregung an den Rat gern. § 37 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW: 
Kauf des sog. ,,Zimmermannschen Wäldchens" 
Antrag 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge folgende Anregung beschließen: 
Es wird gern. § 37 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW angeregt, dass die Stadt Münster den auf dem 
Grundstück des Bebauungsplanes 406 (Flur 94, Flurstück 590) gelegenen Wald im. Dreieck von 
Grevener Straße/Am Burloh in Kinderhaus (sog. ,,Zirnmermansches Wäldchen") käuflich erwirbt. 
Begründung: 
Pas auf dem o.g. Flurstück gelegene sog. ,,Zimmermannsche Wäldchen" wurde Ende der 90'er 
Jahre per Bebauungsplanbeschluss als „Wald" ausgewiesen, um die Fläche vor einer massiven 
Bebauung durch einen Investor zu schützen. 
Nach dem Erwerb dieser Flurstücke durch die Gebrüder Stroetmann bestehen aktuell wiederum 
Bestrebungen, auf diesem Gelände Baumaßnahmen in größerem Umfang 'durchzuführen und damit 
den vorhandenen Baumbestand zu gefährden. 
In der Begründung zum Bebauungsplanbeschluss aus dem Jahre 1995 findet sich dieser prägnante . 
Satz: 
"Der vorhandene Baumbestand erfüllt neben· seiner ästhetischen und stadtgestalterischen 
Funktion sowie kleinklimatisch positiven Auswirkungen zudem die Funktion eines Sicht- und 
·Immissionsschutzes für die unmittelbar angrenzenden Wohnbereiche bzw.· Wohngärten em Eli­ 
Marcus-Weg sowie an der Straße Am Nubbenberg gegenuber den Hauptverkehrsstraßen." 
Dem ist nichts hinzuzufügen. Um das (klein-)klimatisch wertvolle Gelände mit seinem noch 
vorhandenen alten Baumstand endgültig vor einer Bebauung oder anderweitigen negativen 
eingriffen zu sichern sowie eine ökologisch sinnvolle Aufwertung des durch den Eigentümer 
vernachlässigten Waldes zu ermöglichen, ist ein Erwerb durch die Stadt Münster unumgänglich. Das 
1

Gelände des ehemaligen Zimmermannschen Wäldchens sollte auch für nachkommende 
Generationen nachhaltig als Wald geschützt und erhalten werden. Anzustreben ist eine zukünftige 
Nutzung für ökologische Projekte in der Jugendarbeit in Kooperation mit den in Münster tätigen 
Naturschutzverbänden wie NaBu oder BUND. 
Mit dieser Anregung macht die Bezirksvertretung Münster-Nord von ihrem in § 37 Abs. 5 Gemeinde­ 
ordnung des Landes NRW eingeräumten Recht Gebrauch, ,,zu allen den Stadtbezirk betreffenden 
Angelegenheiten Vorschläge und Anregungen zu machen." 
Kolbert Borker Bloch 
Görlich Benadio Sölling 
.Hilbig Lamken Geißdörfer 
Kiewit lgelbrink Safi 
Stienemann Sauerwald 
Tebbe 
Weßeling 
2

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Grevener Straße
  • Am Burloh
  • Am Nubbenberg
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0014/2023
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
02.08.2023
Erstellt
02.08.2023 13:58